
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Steht ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 um 13 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (B 2 U 20/20 R).
Mitte Januar 2018 hielt sich der volljährige Kläger erlaubterweise in der Schulpause zur Erholung mit zwei Mitschülern im Stadtpark in unmittelbarer Nähe seiner Schule auf und rauchte Zigaretten. An diesem Tag herrschte Unwetter mit Sturm und Schneefall. Während des Aufenthalts fiel ihm ein Ast auf Kopf und Körper. Dadurch erlitt der Kläger ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.
Anders als das Sozialgericht hat das Landessozialgericht die Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgewiesen. Der Aufenthalt im Stadtpark habe nicht unter Versicherungsschutz gestanden, weil er nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule erfolgt sei. Der Einflussbereich der Schule habe ebenso wie die Aufsichtspflicht und -möglichkeit am Schultor geendet.
Mit seiner Revision rügt der Kläger, Versicherungsschutz als Schüler bestehe wäh-rend der Schulpause auch außerhalb des Schulgeländes. Der Stadtpark werde von der Schulleitung als erweiterter Schulhof angesehen und als solcher behandelt.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.