ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 31.05.2022 –  Bundesgerichtshof bestätigt Urteil in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren
    31.05.2022 – Bundesgerichtshof bestätigt Urteil in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Landgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitss...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren

 

Das Landgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung des Wertes des erlangten Tatlohns in Höhe von 100.000 Euro angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verantwortete der Angeklagte als Leiter des Bereichs Bilanz, Rechnungswesen und Controlling (bis Mitte 2010) und Prokurist des Bankhauses W. die von der Bank in den Jahren 2007 bis 2011 durchgeführten Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäfte. Diese zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe an das Bankhaus W. zu veranlassen, obwohl diese zuvor nicht entrichtet wurde. Die Körperschaftsteuererklärungen, die falschen Angaben zu – tatsächlich nicht bestehenden – Erstattungsansprüchen der Bank enthielten, unterzeichnete der Angeklagte entweder selbst oder er prüfte die vorbereiteten Entwürfe und gab sie trotz falscher Angaben zur Unterschrift frei. Gemeinsam mit weiteren Verantwortlichen erreichte der Angeklagte, dass das zuständige Finanzamt an das Bankhaus W. zu Unrecht insgesamt über 168 Millionen Euro zahlte.

Der Bundesgerichtshof hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten im Beschlusswege als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Beschluss vom 6. April 2022 – 1 StR 466/21 

Weiterlesen: BundesgerichtshofLink

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken