Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zwei Angeklagte verurteilt, einen wegen Kriegsverbrechens gegen eine Person durch Tötung in Tateinheit mit Mord und mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, den anderen wegen Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen in Tateinheit mit Beihilfe zum Mord und mit Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren.
Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen erschossen im Juli 2012 Mitglieder der terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra einen gefangen genommenen Offizier der syrischen Armee. Der eine, selbst der Jabhat al-Nusra zugehörige Angeklagte wirkte daran mit, indem er den Gefangenen auf dem Weg zum Hinrichtungsort bewachte. Der andere Angeklagte erstellte als örtlicher Medienaktivist ein Propagandavideo der Exekution und bestärkte durch die Aufnahme sowie seine zeitgleichen, verherrlichenden Kommentare die Kämpfer in ihrem Tatentschluss.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten weitestgehend verworfen, da die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils ganz überwiegend keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Insbesondere ist die Verfahrensbeanstandung eines Angeklagten ohne Erfolg geblieben, ihm sei vor Vernehmungen als Beschuldigter kein Pflichtverteidiger von Amts wegen bestellt worden. Dies hat der Bundesgerichtshof unter näherer Auseinandersetzung mit dem rechtlichen Regelungsgefüge zur Bestellung eines Pflichtverteidigers im Einzelnen ausgeführt. Er hat lediglich die den Angeklagten betreffende Einziehung einer Festplatte aus Rechtsgründen entfallen lassen. Das Urteil ist unter Berücksichtigung dieser Änderung damit insgesamt rechtskräftig.
Beschlüsse vom 5. April 2022 – 3 StR 16/22
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.