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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Neuerung zum 1. Juni 2022
Zum 1. Juni ändern sich die Vorgaben für von Apotheken angefertigte ethanolhaltige Rezepturarzneimittel zur Einnahme oder zur Anwendung als Mund- und Rachendesinfektionsmittel. Die bisherigen Vorgaben der Arzneimittel-Warnhinweisverordnung entfallen und werden kompensiert durch eine neue Regelung in der Apothekenbetriebsordnung.
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