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Apothekerkammer gibt Tipps
Berlin - Apotheken sollen für jedermann erreichbar sein – so will es der Gesetzgeber. Eine Stufe, die von der Straße in den Verkaufsraum führt, steht zunächst im Konflikt mit der Vorgabe der Barrierefreiheit und wird oft nur geduldet, wenn Bestandsschutz besteht. Doch was passiert bei einem Verkauf? „Die Verwaltungsbehörden überprüfen, ob es im Einzelfall gewichtige Argumente geben kann, von dieser Vorgabe auch bei Übernahme der Apotheke weiterhin Ausnahmen zu machen. Es gibt einen allerdings gegenüber zuvor eingeschränkteren Ermessensspielraum der Verwaltungsbehörden“, sagt Klaus Laskowski, Justiziar und stellvertretender Geschäftsführer der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK).
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