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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Kündigung nach Gewaltandrohung
Berlin - Wütend auf den Chef oder die Chefin ist bestimmt jede/r mal. Und es ist sogar arbeitsrechtlich zulässig, unter Kolleg:innen über Vorgesetzte zu lästern. Wer allerdings in so einem Gespräch glaubhaft ankündigt, den Chef aus dem Fenster zu werfen, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. So hat es jedenfalls das Arbeitsgericht Siegburg entschieden.
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