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Kammer verteidigt Rezepturtest
Berlin - In Bayern müssen Apotheken seit 2019 an Rezeptur-Ringversuchen teilnehmen. Die Landesapothekerkammer (BLAK) will so nach ernüchternden Testkäufen die Qualität der Herstellung sichern. Als erste Rezeptur wird seitdem eine Erythromycin-Creme gefordert. Eine Apotheke aus Oberfranken schickte unlängst ihre Zubereitung an das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL), fiel jedoch damit durch. Die Inhaberin kritisiert die Rezepturauswahl und beschwerte sich. Die Kammer erklärt und verteidigt das Vorgehen.
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