Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat der Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I teilweise stattgegeben. Dieses hatte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts missbrauchte und vergewaltigte der Angeklagte am 25. Juni 2019 die ihm unbekannte 11-jährige Geschädigte. Bei der Tat trug der mehrfach – unter anderem wegen Sexualdelikten – vorbestrafte Angeklagte über seinem Gesicht eine Wolfsmaske.
Der 1. Strafsenat hat auf die Revision des Angeklagten den Strafausspruch aufgehoben, da die Jugendschutzkammer bei der Bemessung der Freiheitsstrafe die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht in den Blick genommen hat. Dies ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, weil zwischen beiden Anordnungen eine Wechselwirkung besteht. Für eine angemessene Sanktionierung sind sie deshalb im Gesamtzusammenhang zu sehen.
Die Aufhebung der Strafe lässt die formellen Voraussetzungen der – im Übrigen rechtsfehlerfrei angeordneten – Sicherungsverwahrung vorläufig wegfallen. Aus diesem Grund war auch diese Maßregel aufzuheben.
Beschluss vom 22. März 2022 – 1 StR 455/21
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.