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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Betrugsfall muss neu verhandelt werden
Berlin - Ein Apotheker aus Berlin soll einer HIV-infizierten Patientin Rezepte abgekauft und diese abgerechnet haben, ohne die Arzneimittel herausgegeben zu haben. Er wurde verurteilt, hatte aber mit seiner Revision zunächst Erfolg: Denn das Landgericht Berlin muss in seiner Urteilsbegründung reichlich geschlampt haben, so dass die Entscheidung vom Kammergericht Berlin aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen wurde.
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