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Treuhand zieht vor Bundesfinanzhof
Berlin - Von der AvP-Pleite sind tausende Apotheken getroffen. Obwohl teilweise zwei Monatsabrechnungen nicht ausgezahlt wurden, sollten die Apotheken auf diese Beträge Umsatzsteuer in voller Höhe abführen. Dagegen klagte eine betroffene Apotheke, der Musterprozess ging in erster Instanz jedoch verloren. Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover führt den Prozess und wertet es als wichtigen Teilerfolg, dass Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen wurde.
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