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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Austauschvorgaben
Berlin - Bei der Verordnung von Biologika muss ein Hersteller angegeben sein, nur so kann die Apotheke eine korrekte Belieferung vornehmen. Bei einigen Wirkstoffen gibt es mehrere Austauschgruppen in der Anlage 1 des Rahmenvertrages. Liegt solch ein Fall vor, sollten Apotheken noch genauer hinschauen.
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