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Arbeitsgericht gibt Klinik recht
Berlin - Eine generelle Impfpflicht wird es vorerst nicht geben, aber in bestimmten Bereichen des Gesundheitswesens gilt sie bereits. Ausnahmen gibt es für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Eine „Impfunfähigkeitsbescheinigungen“, die ohne ärztliche Untersuchung aus dem Internet heruntergeladen wurde, reicht aber nicht aus und rechtfertigt aus Sicht des Arbeitsgerichts Lübeck sogar eine Kündigung.
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