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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Zuzahlung und Mehrkosten
Berlin - Mittlerweile haben bereits viele Apotheker:innen und PTA ihr erstes Rezept eines ukrainischen Flüchtlings in der Hand gehalten. Sind alle Angaben inklusive Kostenträger vorhanden, so stellt die Belieferung kaum eine Hürde dar. Anders sieht das bei noch unregistrierten Ankommenden aus. Die Abda stellt zwar klar, dass Flüchtlinge keine Zuzahlung leisten müssen, lässt jedoch Fragen zu Sonderfällen weiterhin offen.
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