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  • 01.04.2022 –  Verurteilung wegen Drohschreiben und Vorbereitung eines Anschlages durch Rechtsextremistin rechtskräftig
    01.04.2022 – Verurteilung wegen Drohschreiben und Vorbereitung eines Anschlages durch Rechtsextremistin rechtskräftig
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Oberlandesgericht München hat die Angeklagte wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Störung des öffentlichen Friede...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Verurteilung wegen Drohschreiben und Vorbereitung eines Anschlages durch Rechtsextremistin rechtskräftig

 

Das Oberlandesgericht München hat die Angeklagte wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen versandte die Angeklagte aufgrund ihrer rechtsextremistischen, antisemitischen und ausländerfeindlichen Gesinnung zwischen Dezember 2019 sowie März 2020 mehrere Drohschreiben an einen Landrat, einen Bürgermeister, eine islamische Gemeinde und eine Bürgerinitiative zur Unterstützung von Geflüchteten. Hiermit wollte sie die Empfänger mit dem Tode bedrohen, diese für ihr Engagement oder ihren Glauben abstrafen und ein Klima der Angst schaffen. Fast allen Schreiben legte sie Patronenmunition bei.

Spätestens im August 2020 war die Angeklagte fest entschlossen, einen tödlichen Anschlag auf Repräsentanten des Staates oder Menschen muslimischen Glaubens zu verüben. Dazu beschaffte sie sich sämtliche Bestandteile, die nach einer ihr vorliegenden Anleitung für eine "Benzinhandbombe" erforderlich waren. Vor Ausführung des Anschlags wurde sie festgenommen.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 22. März 2022 – 3 StR 13/22 

Weiterlesen: BundesgerichtshofLink

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