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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Unterschiedliche Regelungen
Berlin - Eigentlich werden die Kosten für Arzneimittel für ukrainische Flüchtlinge komplett übernommen. Dabei ist es egal, welcher Kostenträger auf dem Rezept angegeben ist. Solange die Verordnung vollständig ist, kann der/die Apotheker:in oder PTA das Präparat ohne Zuzahlung abgeben. Doch wie sieht es mit den Mehrkosten aus? Hier liegen aktuell verschiedene Informationen vor.
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