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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Ärztliche Therapiehoheit nach Fortbildung
Berlin - Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) und die AOK Rheinland/Hamburg wollen Patient:innen den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern. Ein Selektivvertrag soll die berüchtigten Kostenübernahmeanträge erübrigen und so die ärztliche Therapiehoheit in dem Bereich herstellen – allerdings nur bei Schmerzpatient:innen und Ärzt:innen, die eine Fortbildung absolviert haben.
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