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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Änderungen im Infektionsschutzgesetz
Am 20. März laufen die Rechtsgrundlagen der meisten Corona-Schutzmaßnahmen aus. Nun will die Ampel noch rasch dafür sorgen, dass Masken- und Testpflichten als Basismaßnahmen in bestimmten Settings bestehen bleiben und die Länder in „Hotspots“ noch weiter gehen dürfen. Zudem sollen die Begriffe der Impf-, Genesenen- und Testnachweise künftig im Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Das sieht ein Referentenentwurf vor, der nächste Woche vom Bundestag beschlossen werden soll.
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