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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf bleibt auf DocMorris-Linie: Nachdem er die Rx-Preisbindung für EU-Arzneimittelversender vor den EuGH gebracht hat, hat er nun entschieden, dass die Apothekerkammer Nordrhein DocMorris Schadenersatz zahlen muss. Es geht um den Schaden, den die Niederländer erlitten haben sollen, weil die AKNR vor dem EuGH-Urteil von 2016 diverse einstweilige Verfügungen gegen sie erwirkt und vollzogen hat. Unklar ist, wie dieser Schaden aussehen soll. Klar ist hingegen: Das letzte Wort ist nicht gesprochen – die AKNR wird Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
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