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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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BGH legt Urteilsgründe vor
Der Bundesgerichtshof hatte es bereits im vergangenen November entschieden: Das an eine Rezepteinlösung gekoppelte Gewinnspiel von DocMorris im Jahr 2015 war wettbewerbswidrig. Nun liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor. Darin bejaht das Gericht nicht nur einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, sondern auch gegen das Arzneimittelpreisrecht – und es macht erneut deutlich, dass das EuGH-Urteil von 2016 keinesfalls in Stein gemeißelt sein muss.
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