Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ABDA-Leitfaden
Apotheken können sich mittlerweile für COVID-19-Impfungen schulen lassen, sie können Impfstoff für den Eigenbedarf bestellen und sie können tatsächlich auch impfen – inklusive Meldung ans RKI. Ein wesentliches Detail war allerdings noch offen: die Abrechnung. Wie die funktioniert, darüber informiert die ABDA nun in einem neuen Leitfaden. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung ist allerdings noch ungeklärt.
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