ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 20.02.2022 – „Handyspange“ schützt vor Bußgeld nicht
    20.02.2022 – „Handyspange“ schützt vor Bußgeld nicht
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Autofahrer sich des vorschriftswidrigen Benutzens eines elektronischen Geräts, das ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

„Handyspange“ schützt vor Bußgeld nicht

 

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Autofahrer sich des vorschriftswidrigen Benutzens eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist (sog. Handyverstoß) schuldig machen kann, auch wenn er eine sog. „Handyspange“ benutzt.

Im dem vor dem Amtsgericht angestrebten Einspruchsverfahren gegen einen Bußgeldbescheid anlässlich eines Handyverstoßes wandte der Betroffene ein, das Mobiltelefon nicht selbstständig gehalten zu haben, sondern nur an einer „Handyspange“ benutzt und das darin verankerte Mobiltelefon angedrückt zu haben.

Das Gericht bewertete die Einlassung des Betroffenen nach erfolgter Inaugenscheinnahme der „Handyspange“ in der Hauptverhandlung als bloße Schutzbehauptung und verurteilte den Betroffenen zur Zahlung einer Geldbuße von 200,00 EUR. Unabhängig von der Frage, ob das Benutzen eines Mobiltelefons mit einer „Handyspange“ unter den das Handyverbot fiele, sei nach dem Dafürhalten des Gerichts eine solche Vorrichtung auf dem Lichtbild bereits nicht erkennbar. Weder seien die silbernen Spangen, die über den Kopf von einem zum anderen Ohr verlaufen, noch der selbstklebende Halteknopf zu sehen, der an der Außenseite des Mobiltelefons befestigt werden müsse, um mit dem Gegenstück auf der „Handyspange“ verbunden werden zu können. Gegen die behauptete Benutzung der „Handyspange“ spreche auch der Griff, mit dem der Betroffene das Mobiltelefon festhalte. Soweit der Betroffene hier behauptete, er habe das Telefon nur in diesem Moment an die Halterung der „Handyspange“ angedrückt, so spreche das auf dem Bild erkennbare Umschließen des Randes des Mobiltelefons mit den Fingern des Betroffenen dafür, dass er das Telefon selbstständig hielt und dies gerade nicht durch eine „Handyspange“ getragen wurde.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 17.08.2021, 976 OWi 661 Js-OWi 51914/20).

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken