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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
In Lebensmitteln verboten, in Arzneimitteln erlaubt
Im August 2022 tritt das Verbot von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E171) in Kraft. Die Pharmaindustrie hat währenddessen noch drei Jahre Zeit, auch in Arzneimitteln den Hilfsstoff zu ersetzen. Doch was ist eigentlich mit Kosmetik wie Sonnenschutz oder insbesondere Zahnpasta, die ja auch mal verschluckt werden kann? Die Zahnärztekammer in Westfalen-Lippe bezieht dazu nun Stellung.
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