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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Bei Trennungen von leitenden Angestellten oder unternehmerisch tätigen Geschäftsführern werden oft Abfindungen gezahlt, um die Trennung zu versüßen. Die Höhe einer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, und es gibt Möglichkeiten, die steuerliche Belastung der Abfindung zu mildern. Dieser Artikel erläutert die Bedeutung der Abfindung, wie sie steuerlich behandelt wird und welche steuerlichen Optimierungspotenziale bestehen.
Die Höhe einer Abfindung wird durch individuelle Faktoren wie die Restlaufzeit des Arbeitsvertrags, den Trennungsgrund, die Verhandlungsgeschicklichkeit der Person und die Dauer der Beschäftigung im Unternehmen bestimmt. Gerichte haben Richtwerte entwickelt, um bei betriebsbedingten Kündigungen eine Orientierung zu bieten. Diese liegen bei 0,5 Monatsgehältern pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Es gibt jedoch Spielraum für Verhandlungen, und Online-Tools können als Richtwert dienen.
Bei Geschäftsführern, die auch als Arbeitnehmer fungieren, ist der Fall etwas spezieller. Hier muss ein Fremdvergleich herangezogen werden, und ein Monatsgehalt pro Jahr der Anstellung kann angemessen sein. Vor Verhandlungen ist es ratsam, alle Argumente schriftlich festzuhalten.
Abfindungen unterliegen nicht den Sozialabgaben, was eine gute Nachricht für den Begünstigten ist. Allerdings werden sie steuerlich behandelt. Abfindungen gelten als außerordentliche Einkünfte und werden grundsätzlich voll besteuert. Hier kommt die Fünftelregelung zum Einsatz, bei der die Steuer für ein Fünftel der Abfindung berechnet und mit 5 multipliziert wird, um die Progression abzumildern.
Die Steuer auf die Abfindung muss im Jahr der Auszahlung deklariert werden. Der Arbeitgeber ist zur Anwendung der Fünftelregelung verpflichtet, aber der Steuerpflichtige sollte sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente dem Finanzamt vorliegen. Es ist nicht möglich, Steuervorteile für andere Einnahmen unter dem Segel einer Abfindung zu erlangen.
Es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast auf Abfindungen zu optimieren, wie zum Beispiel das Timing der Auszahlung. Eine Aufsplittung der Zahlung in zwei Raten über zwei Jahre kann die Progressionssteigerung reduzieren. Eine getrennte Veranlagung bei der Steuererklärung kann ebenfalls zu einer geringeren Steuer führen. Die Abfindung sollte für zukünftige Verwendungen eingesetzt werden, beispielsweise zur Aufstockung der Altersvorsorge, um steuerliche Effekte zu erzielen.
Eine Abfindung wird gezahlt, um die Zukunft ohne Einkommen aus dem bisherigen Job zu kompensieren. Es ist ratsam, die steuerliche Belastung der Abfindung zu optimieren und sie sinnvoll einzusetzen, zum Beispiel für die Altersvorsorge. Steuerberater können dabei helfen, die besten Lösungen im individuellen Fall zu finden.
Roberta Günder
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