ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 10.06.2023 – Abfindung: Fünftelregelung mildert die Steuerlast
    10.06.2023 – Abfindung: Fünftelregelung mildert die Steuerlast
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Bei Trennungen von leitenden Angestellten oder unternehmerisch tätigen Geschäftsführern werden oft Abfindungen gezahlt, um die Trennung zu ve...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Abfindung: Fünftelregelung mildert die Steuerlast

 

Bei Trennungen von leitenden Angestellten oder unternehmerisch tätigen Geschäftsführern werden oft Abfindungen gezahlt, um die Trennung zu versüßen. Die Höhe einer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, und es gibt Möglichkeiten, die steuerliche Belastung der Abfindung zu mildern. Dieser Artikel erläutert die Bedeutung der Abfindung, wie sie steuerlich behandelt wird und welche steuerlichen Optimierungspotenziale bestehen.

Die Höhe einer Abfindung wird durch individuelle Faktoren wie die Restlaufzeit des Arbeitsvertrags, den Trennungsgrund, die Verhandlungsgeschicklichkeit der Person und die Dauer der Beschäftigung im Unternehmen bestimmt. Gerichte haben Richtwerte entwickelt, um bei betriebsbedingten Kündigungen eine Orientierung zu bieten. Diese liegen bei 0,5 Monatsgehältern pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Es gibt jedoch Spielraum für Verhandlungen, und Online-Tools können als Richtwert dienen.

Bei Geschäftsführern, die auch als Arbeitnehmer fungieren, ist der Fall etwas spezieller. Hier muss ein Fremdvergleich herangezogen werden, und ein Monatsgehalt pro Jahr der Anstellung kann angemessen sein. Vor Verhandlungen ist es ratsam, alle Argumente schriftlich festzuhalten.

Abfindungen unterliegen nicht den Sozialabgaben, was eine gute Nachricht für den Begünstigten ist. Allerdings werden sie steuerlich behandelt. Abfindungen gelten als außerordentliche Einkünfte und werden grundsätzlich voll besteuert. Hier kommt die Fünftelregelung zum Einsatz, bei der die Steuer für ein Fünftel der Abfindung berechnet und mit 5 multipliziert wird, um die Progression abzumildern.

Die Steuer auf die Abfindung muss im Jahr der Auszahlung deklariert werden. Der Arbeitgeber ist zur Anwendung der Fünftelregelung verpflichtet, aber der Steuerpflichtige sollte sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente dem Finanzamt vorliegen. Es ist nicht möglich, Steuervorteile für andere Einnahmen unter dem Segel einer Abfindung zu erlangen.

Es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast auf Abfindungen zu optimieren, wie zum Beispiel das Timing der Auszahlung. Eine Aufsplittung der Zahlung in zwei Raten über zwei Jahre kann die Progressionssteigerung reduzieren. Eine getrennte Veranlagung bei der Steuererklärung kann ebenfalls zu einer geringeren Steuer führen. Die Abfindung sollte für zukünftige Verwendungen eingesetzt werden, beispielsweise zur Aufstockung der Altersvorsorge, um steuerliche Effekte zu erzielen.


Fazit:

Eine Abfindung wird gezahlt, um die Zukunft ohne Einkommen aus dem bisherigen Job zu kompensieren. Es ist ratsam, die steuerliche Belastung der Abfindung zu optimieren und sie sinnvoll einzusetzen, zum Beispiel für die Altersvorsorge. Steuerberater können dabei helfen, die besten Lösungen im individuellen Fall zu finden.

Roberta Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken