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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Freitag, 2. Oktober 2026, um 17:16 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Was bleibt 2027 tatsächlich vom einzelnen Apothekenverkauf – und was geschieht, wenn neue Vertriebswege, medizinische Erkenntnisse und persönliche Risiken plötzlich andere Grenzen bekommen? Die Apotheken-Nachrichten von heute führen von der überraschend großen Spannweite möglicher Stückerträge über den Rechtsstreit um THC-Vape-Kartuschen bis zur Frage, wie viel finanzielle Freiheit nach einer Apothekenübernahme wirklich bleibt. Zugleich verändert sich der Blick auf Prävention: Impfungen könnten mehr bewirken als Infektionen zu verhindern, bei Brustkrebs entscheidet frühes Erkennen über Chancen, und selbst Zucker könnte unter Antibiotikatherapie eine andere Bedeutung bekommen als bislang gedacht. Dazu kommen erstmals konkrete WHO-Leitplanken für neue Verhütungsmittel für Männer – und eine gesellschaftliche Entwicklung, die weit über Medizin hinausweist: Immer mehr Menschen fürchten Pflegebedürftigkeit und Einsamkeit.
9,50 Euro Festhonorar, wieder mögliche Skonti und damit bessere Aussichten für 2027: Auf den ersten Blick scheint die Richtung für Apotheken eindeutig. Doch gerade der Stückertrag zeigt, wie trügerisch dieser Eindruck sein kann. Entscheidend ist nicht allein, was sich an einzelnen Vergütungsgrößen verbessert, sondern welche Packungen eine Apotheke tatsächlich abgibt, wie sich Rx und Non-Rx verteilen und welche Margen hinter diesem Mix stehen.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beginnt die Spreizung bereits beim Festaufschlag. Wie viel davon durchschnittlich je Rx-Packung verbleibt, hängt vom Verhältnis zwischen GKV-Verordnungen mit Kassenabschlag und Privatverordnungen ohne diesen Zwangsrabatt ab. Bei geringem Privatanteil bleibt der durchschnittliche Festaufschlag 2027 unter 8 Euro; bei einem Privatanteil von 30 Prozent werden 8,28 Euro erreicht. Als Durchschnittsgröße werden rund 8,10 Euro angesetzt.
Doch damit ist die Rx-Rechnung längst nicht beendet. Auch der Packungswert prägt den Stückertrag erheblich. Zwischen niedrigpreisig geprägten Lauflagen oder Center-Apotheken ohne unmittelbare Arztanbindung und hochpreisiger aufgestellten Ärztehausapotheken kann der Rx-Stückertrag um mehr als einen Euro je Packung auseinanderliegen. Gerade bei teureren Normal-Rx kann zudem der Handelsspannenausgleich den Ertrag spürbar reduzieren. Rund 50 Cent je Packung sind möglich – über ein Jahr kann daraus ein deutlich fünfstelliger Betrag werden.
Skonti können zusätzlichen Rückenwind bringen, sollten aber nicht als sichere Ertragsreserve eingerechnet werden. Die gesetzliche Formulierung stellt auf „handelsübliche“ Nachlässe für vorzeitige Zahlungen ab. Wie viel davon tatsächlich bei Apotheken ankommt, hängt damit wesentlich von Zahlungsbedingungen und Marktdynamik ab. Die Spannweite kann von wenigen Promille bis zurück in den Prozentbereich reichen; eine konservative Kalkulation bleibt deshalb angezeigt.
Noch deutlicher wird die wirtschaftliche Spreizung beim Non-Rx-Geschäft. Sichtwahlprodukte können mit guten Margen zum Ergebnis beitragen, während preisaktive Freiwahl, niedrigere Packungswerte und geringere Handelsspannen den Stückertrag kräftig drücken können. Typischerweise liegen die Werte über Sicht- und Freiwahl hinweg bei etwa 4 bis 5 Euro. Je nach Packungswert und Preispolitik können jedoch auch nur 3 Euro oder weniger erreicht werden.
Gerade in absatzstarken Lauflagen wird damit aus vermeintlich hoher Frequenz nicht automatisch hohe Wirtschaftlichkeit. Weil hinter jeder abgegebenen Packung ein Mindestaufwand steht, können niedrige Non-Rx-Stückerträge trotz hoher Stückzahlen erhebliche Ergebnisunterschiede erzeugen. Im Extremfall subventioniert dann das Rx-Geschäft den OTC-Bereich – nicht umgekehrt.
Wie groß die Spannweite werden kann, zeigen die Modellrechnungen für 2027. Bei 60 Prozent Rx-Packungen mit 11,50 Euro Stückertrag und 40 Prozent Non-Rx mit 5 Euro ergibt sich ein gewichteter Stückertrag von 8,90 Euro. Eine typische Mitte aus jeweils 50 Prozent Rx und Non-Rx mit 11 beziehungsweise 4,50 Euro kommt auf 7,75 Euro. Eine preisaktive Centerlage mit nur 35 Prozent Rx zu 10 Euro und 65 Prozent Non-Rx zu 3 Euro erreicht dagegen lediglich 5,45 Euro.
Zwischen diesen Modellen liegen 3,45 Euro je abgegebener Packung. Damit wird der Stückertrag zu weit mehr als einer Kalkulationsgröße: Er bildet Standort, Kundenstruktur, Verordnungsmix, Packungswerte und Preispolitik in einer Kennzahl ab. Schon kleine Verschiebungen können sich über große Packungsmengen zu hohen fünfstelligen und teilweise sechsstelligen Ertragsunterschieden summieren.
Die höheren Vergütungskomponenten für 2027 verbessern also die Ausgangslage, beseitigen aber nicht die strukturellen Unterschiede zwischen Apotheken. Für die Betriebsführung wird deshalb entscheidend, den eigenen Stückertrag nicht nur als Jahreswert zu betrachten, sondern seine Entwicklung und seine Treiber kontinuierlich zu verfolgen. Denn wirtschaftlich zählt am Ende nicht, wie viele Packungen über den HV-Tisch gehen – sondern welchen Ertrag dieser individuelle Packungsmix tatsächlich trägt.
Der Cannabismarkt gerät an einer neuen Stelle unter regulatorischen Druck. Nachdem Cannabisblüten aus der Erstattung genommen wurden und zugleich ein mögliches Versandverbot für Blüten im Raum steht, rücken andere Darreichungsformen stärker in den Fokus von Online-Plattformen. Genau an diesem Punkt setzt ein Verfahren der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gegen Anbieter THC-haltiger Vape-Kartuschen an.
Die Kammer ging vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den Vertrieb vorgefertigter THC-Kartuschen zur Inhalation über das Internet vor. Am 4. September erwirkte sie eine einstweilige Verfügung. Nach dem Beschluss sind die vorgefertigten Kartuschen für Verdampfer als zulassungspflichtige Fertigarzneimittel einzuordnen. Die betroffenen Online-Anbieter konnten eine entsprechende Zulassung nicht vorweisen. Das Angebot wurde deshalb untersagt. Zugleich stellte das Gericht einen Wettbewerbsverstoß fest.
Eine endgültige Klärung ist damit allerdings noch nicht erreicht. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig. Ihre Bedeutung reicht aus Sicht der AKNR dennoch über den konkreten Rechtsstreit hinaus, weil sie eine Vertriebsentwicklung trifft, die durch mögliche Änderungen beim Medizinalcannabis zusätzlich an Bedeutung gewinnen könnte.
Die Kammer beobachtet nach eigenen Angaben zunehmend entsprechende Geschäftsmodelle. Ihre Geschäftsführerin und Justiziarin Dr. Bettina Mecking verweist dabei auch auf die Wirkstoffkonzentrationen der angebotenen Produkte, die in vielen Fällen deutlich höher seien. Zugleich sieht sie die Verlagerung auf andere Cannabis-Darreichungsformen als Reaktion auf die politische Diskussion über ein Versandverbot für Cannabisblüten.
Damit treffen zwei unterschiedliche regulatorische Fragen aufeinander. Sollte der Gesetzgeber den Versand von Cannabisblüten tatsächlich untersagen, wären andere Darreichungsformen nach den bislang beschriebenen Plänen davon nicht erfasst. Für Online-Anbieter könnte es deshalb wirtschaftlich attraktiv sein, ihr Angebot stärker auf solche Produkte auszurichten. Die Düsseldorfer Entscheidung zeigt jedoch, dass die Ausnahme von einem möglichen Versandverbot keineswegs automatisch bedeutet, dass ein Produkt ohne weitere Voraussetzungen vertrieben werden darf.
Bei den THC-Kartuschen rückt vielmehr deren arzneimittelrechtlicher Status in den Mittelpunkt. Werden vorgefertigte Kartuschen als Fertigarzneimittel eingestuft, entscheidet die erforderliche Zulassung über ihre Verkehrsfähigkeit. Der Wechsel von Cannabisblüten zu einer anderen Darreichungsform eröffnet damit keinen regulatorisch freien Vertriebsweg.
Für Apotheken ist diese Abgrenzung besonders relevant. Der Prozessbevollmächtigte der AKNR, Dr. Morton Douglas, ordnet den Absatz von Fertigarzneimitteln ohne Zulassung ausdrücklich nicht als bloßen formalen Verstoß ein. Aus seiner Sicht berührt er vielmehr einen Kernbereich der Tätigkeit einer Apotheke. Damit bekommt der Rechtsstreit neben seiner Bedeutung für Cannabisplattformen auch eine wettbewerbliche Dimension für den Apothekenmarkt.
Die Auseinandersetzung dürfte deshalb nicht allein daran gemessen werden, ob die konkrete einstweilige Verfügung Bestand hat. Dahinter steht eine grundsätzlichere Frage: Wohin verlagert sich der Onlinehandel mit medizinischem Cannabis, wenn einzelne bisherige Vertriebswege eingeschränkt werden? Je stärker Anbieter auf alternative Darreichungsformen ausweichen, desto wichtiger wird deren genaue arzneimittelrechtliche Einordnung.
Der Düsseldorfer Beschluss setzt an dieser Schnittstelle eine erste deutliche Grenze. Ein mögliches Versandverbot für Cannabisblüten betrifft den Vertriebsweg. Bei den THC-Vape-Kartuschen geht es dagegen um die Voraussetzungen, unter denen das Produkt überhaupt angeboten werden darf. Gerade diese Trennung könnte für Apotheken und Cannabisplattformen entscheidend werden, wenn sich der Markt infolge neuer gesetzlicher Vorgaben weiter verschiebt.
Mit der erfolgreichen Übernahme einer Apotheke ist die Finanzierungsfrage nicht abgeschlossen. Nach Existenzgründung und Übernahme beginnt vielmehr eine zweite Phase, in der neue finanzielle Ziele hinzukommen. Neben dem Apothekenbetrieb können eine privat genutzte Immobilie und der langfristige Vermögensaufbau auf die Agenda rücken. Die entscheidende Besonderheit: Diese Vorhaben stehen wirtschaftlich nicht unabhängig nebeneinander. Sämtliche Finanzierungen müssen letztlich aus demselben verfügbaren Einkommensüberschuss getragen werden.
Damit verschiebt sich nach der Übernahme die Perspektive. Während zunächst Kaufpreis, Finanzierung und die wirtschaftliche Stabilität der Apotheke im Mittelpunkt stehen, geht es anschließend darum, zusätzliche Verpflichtungen so einzuordnen, dass die finanzielle Bewegungsfähigkeit erhalten bleibt. Eine erfolgreich finanzierte Existenzgründung bedeutet deshalb noch nicht, dass weitere Finanzierungen automatisch problemlos tragbar sind.
Gerade eine privat genutzte Immobilie kann zu einer erheblichen zusätzlichen langfristigen Belastung werden. Sie konkurriert mit anderen finanziellen Anforderungen um denselben Überschuss, aus dem bereits bestehende Verpflichtungen bedient werden. Gleichzeitig soll Kapital für den langfristigen Vermögensaufbau zur Verfügung stehen. Dadurch entsteht eine Abwägung zwischen Konsum beziehungsweise privater Vermögensbildung, unternehmerischer Sicherheit und langfristiger Kapitalanlage.
Die Rücklagenbildung behält in dieser Phase deshalb ihre zentrale Funktion. Sie ist nicht lediglich ein Sicherheitspolster für unerwartete Ereignisse. Rücklagen schaffen Handlungsspielraum, wenn sich im Betrieb zusätzlicher Kapitalbedarf ergibt oder private und unternehmerische Belastungen gleichzeitig auftreten. Wer den vorhandenen Überschuss vollständig in neue Finanzierungen oder renditeorientierte Anlagen bindet, reduziert genau diesen Spielraum.
Hinzu kommt die Gefahr einer zu starken Abhängigkeit von einzelnen Finanzierungspartnern. Schon beim Aufbau der ersten Finanzierung kann es teuer werden, sämtliche finanziellen Beziehungen auf nur eine Bank zu konzentrieren. Mit zusätzlichen Vorhaben wächst die Bedeutung einer Finanzierungsstruktur, die nicht nur den aktuellen Kreditbedarf abbildet, sondern auch spätere Investitionen und Veränderungen berücksichtigt.
Für Apothekeninhaber bedeutet das, die Zeit nach einer erfolgreichen Übernahme nicht als Ende der Finanzierungsplanung zu betrachten. Die Finanzierung der Apotheke, mögliche weitere betriebliche Investitionen, eine private Immobilie und der Vermögensaufbau greifen auf dieselbe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu. Jede zusätzliche Verpflichtung verändert damit den Spielraum für die übrigen Ziele.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, welche Rendite mit einer Anlage erreichbar erscheint oder ob eine weitere Finanzierung grundsätzlich darstellbar ist. Vorrang hat die Frage, wie viel Liquidität nach allen bestehenden und geplanten Belastungen tatsächlich verfügbar bleibt. Gerade bei langfristigen Verpflichtungen kann eine auf dem Papier attraktive Konstruktion problematisch werden, wenn sie den finanziellen Bewegungsspielraum zu stark einengt.
Der Grundsatz „Liquidität geht vor Rentabilität“ bildet deshalb die Leitlinie für die Phase nach der Übernahme. Vermögensaufbau bleibt ein wichtiges Ziel, muss sich aber in eine Gesamtfinanzierung einfügen, die private und unternehmerische Verpflichtungen gemeinsam betrachtet. Der wirtschaftliche Erfolg einer Apotheke schafft die Grundlage für weitere Vorhaben – er macht die dafür benötigte Liquidität jedoch nicht mehrfach verfügbar.
Wer über Impfungen spricht, spricht meist über zwei Ziele: eine Infektion möglichst zu verhindern und das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs zu senken. Doch der gesundheitliche Nutzen kann darüber hinausreichen. Studien beschreiben zusätzliche Effekte, die für die Impfkommunikation relevant sind – allerdings mit sehr unterschiedlicher Evidenz.
Besonders deutlich wird das bei Atemwegsinfektionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Impfungen gegen Influenza, Pneumokokken oder SARS-CoV-2 sind mit einem geringeren Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall verbunden. Ein Konsensuspapier der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie von 2025 hebt für die Influenza-Impfung nach einem Herzinfarkt einen besonders ausgeprägten Effekt hervor: Das Risiko schwerer kardiovaskulärer Ereignisse kann demnach um etwa 28 bis 45 Prozent sinken.
Dahinter steht ein Zusammenhang, der über die Atemwege hinausführt. Infektionen können systemische Entzündungsreaktionen auslösen und damit Prozesse begünstigen, die für bereits gefährdete Gefäße problematisch werden. Professor Christoph D. Spinner vom TUM Klinikum beschreibt als möglichen Schutzmechanismus, dass Impfungen solche Entzündungskaskaden verhindern und damit dem Einreißen von Gefäßplaques oder einer weiteren Gefäßverengung entgegenwirken können.
Andere beobachtete Zusatzeffekte sind weniger eindeutig abgesichert. So erkranken gegen Gürtelrose geimpfte Personen in Beobachtungsstudien seltener an Demenz. Vergleichbare Signale wurden auch für Influenza- und Pneumokokken-Impfungen beschrieben. Die Evidenz ist hier jedoch schwächer als bei den kardiovaskulären Effekten. Als möglicher Mechanismus werden unter anderem verringerte chronische Entzündungsprozesse diskutiert.
Für die Einordnung ist entscheidend, unterschiedliche Arten zusätzlicher Impfwirkungen nicht miteinander zu vermischen. Einerseits können Impfungen Folgeerkrankungen verhindern, weil sie bereits die dafür verantwortliche Infektion verhindern. Die HPV-Impfung ist dafür ein besonders anschauliches Beispiel: Indem Infektionen mit humanen Papillomviren verhindert werden, sinkt auch das Risiko verschiedener Krebsarten. Angesichts einer Schätzung, wonach weltweit zwölf Prozent aller Krebsfälle auf Infektionen zurückzuführen sind, besitzt dieser indirekte Schutz erhebliche gesundheitliche Bedeutung.
Davon zu unterscheiden sind echte heterologe Impfeffekte, bei denen eine Impfung das Immunsystem über die spezifische Abwehr des eigentlichen Zielerregers hinaus beeinflusst. Zu den stärksten Hinweisen zählt die BCG-Impfung gegen Tuberkulose. Sie scheint die angeborene Immunabwehr so zu verändern, dass Geimpfte auch gegenüber anderen Infektionen besser geschützt sein können.
Gerade diese Unterschiede machen die Kommunikation anspruchsvoll. Zusätzliche gesundheitliche Wirkungen können ein starkes Argument für Impfungen sein, dürfen aber nicht pauschal als gleichermaßen gesichert dargestellt werden. Während manche Zusammenhänge bereits vergleichsweise gut untersucht sind, beruhen andere auf Beobachtungen oder befinden sich noch in einem frühen Forschungsstadium. Der Zusatznutzen gewinnt an Überzeugungskraft, wenn gleichzeitig transparent bleibt, wie belastbar die jeweilige Evidenz ist.
Wie weit diese Perspektive künftig reichen könnte, zeigt das Epstein-Barr-Virus. Es verursacht das Pfeiffersche Drüsenfieber und gilt als wichtigster bekannter Risikofaktor für Multiple Sklerose. Ein zukünftiger Impfstoff könnte deshalb nicht nur akute Infektionen verhindern, sondern möglicherweise auch vor späteren Folgeerkrankungen schützen. Noch steht die Erforschung solcher Zusammenhänge am Anfang.
Für die Impfkommunikation erweitert sich damit der Blick: Der Nutzen einer Impfung endet nicht zwangsläufig beim verhinderten Infekt. Entscheidend ist jedoch, den Gesamteffekt sichtbar zu machen, ohne aus ersten Hinweisen gesicherte Schutzwirkungen werden zu lassen. Gerade die Verbindung aus zusätzlichem gesundheitlichem Nutzen und sauberer Einordnung der Evidenz schafft die Grundlage für eine belastbare Beratung.
Veränderungen an der Brust lösen schnell Sorge aus. Ein ertasteter Knoten bedeutet zwar keineswegs automatisch Brustkrebs, sollte aber zeitnah ärztlich abgeklärt werden. Denn bei einer bösartigen Erkrankung bleibt die frühe Diagnose entscheidend: Je früher ein Tumor erkannt wird, desto besser sind die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung.
Für Frauen stehen dafür mehrere Ebenen der Früherkennung zur Verfügung. Ab dem Alter von 30 Jahren besteht Anspruch auf eine jährliche Tastuntersuchung in der frauenärztlichen Praxis. Dabei geht es nicht nur um die Untersuchung selbst. Frauen sollen dort auch erfahren, wie sie ihre Brust eigenständig untersuchen und Veränderungen wahrnehmen können.
Ein auffälliger Tastbefund ist zunächst noch keine Diagnose. Weitere Untersuchungen müssen klären, was hinter einer Veränderung steckt. Gerade bei der Tastuntersuchung können Befunde auffällig erscheinen, ohne dass sich anschließend eine Krebserkrankung bestätigt. Die Abklärung bleibt deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Früherkennung.
Eine weitere Säule ist das Mammografie-Screening. Frauen zwischen 50 und 75 Jahren erhalten alle zwei Jahre eine Einladung. Bei der Untersuchung werden Röntgenaufnahmen beider Brüste angefertigt und anschließend von zwei geschulten Ärzten ausgewertet. Das Screening kann Brustkrebs bereits in einem frühen Stadium sichtbar machen und damit die Heilungschancen verbessern. Die Teilnahme senkt zudem das Risiko, an Brustkrebs zu sterben.
Ergänzend können Frauen ihre Brust regelmäßig selbst untersuchen. Dabei kommt es nicht allein darauf an, nach einem Knoten zu suchen. Zunächst lässt sich vor dem Spiegel beobachten, ob sich Form oder Größe verändert haben oder eine Brust bei Bewegungen anders reagiert als die andere. Auch Veränderungen der Haut können auffallen – beispielsweise Einziehungen, Schwellungen, schuppende Bereiche oder eine Struktur, die an eine Orange erinnert.
Beim anschließenden Abtasten sollten neue oder ungewöhnliche Verhärtungen und Knoten ebenso beachtet werden wie Veränderungen in den Achselhöhlen. Auch die Brustwarzen gehören zur Selbstkontrolle. Tritt dort eine klare oder blutige Flüssigkeit aus, handelt es sich um eine Auffälligkeit, die abgeklärt werden sollte.
Für Frauen mit Regelblutung spielt der Zeitpunkt der Selbstuntersuchung eine Rolle. Besonders geeignet ist der Zeitraum zwischen dem dritten und siebten Tag nach Beginn der Periode. Dann ist das Drüsengewebe vergleichsweise weich, sodass Verhärtungen leichter auffallen können. Frauen ohne Regelblutung, beispielsweise nach der Menopause, können stattdessen einen festen Tag im Monat wählen. Entscheidend ist die Regelmäßigkeit.
Neben Früherkennung und Selbstbeobachtung ist das persönliche Risikoprofil wichtig. Alter, eine frühe erste Menstruation, eine späte Menopause, Übergewicht und häufiger Alkoholkonsum zählen zu Faktoren, die das Brustkrebsrisiko erhöhen können. Hinzu kommt die genetische Veranlagung. Etwa fünf bis zehn Prozent der Brustkrebserkrankungen werden mit Mutationen bestimmter Gene wie BRCA1 oder BRCA2 in Verbindung gebracht.
Besondere Aufmerksamkeit verdient deshalb die Familiengeschichte. Treten in einer Familie mehrere Brustkrebserkrankungen auf oder erkrankt eine Angehörige ungewöhnlich jung, kann dies auf eine erbliche Risikokonstellation hindeuten. In solchen Fällen kommt eine Beratung in einem spezialisierten Zentrum für familiären Brustkrebs infrage. Dort kann auch geklärt werden, ob eine genetische Untersuchung sinnvoll ist.
Früherkennung besteht damit nicht aus einer einzelnen Maßnahme. Ärztliche Tastuntersuchung, Mammografie, regelmäßige Selbstbeobachtung und die Berücksichtigung des individuellen Risikos ergänzen sich. Selbstabtasten ersetzt die angebotenen Früherkennungsuntersuchungen nicht – kann Frauen aber dabei helfen, Veränderungen an der eigenen Brust frühzeitig wahrzunehmen und abklären zu lassen.
Breitspektrum-Antibiotika können das Darmmikrobiom erheblich verändern. Bei schwer immunsupprimierten Patienten nach einer Stammzelltransplantation kommt eine besondere Belastung hinzu: Intensive Chemotherapie, Bestrahlung und komplexe Antibiotikaregime treffen auf ein ohnehin empfindliches mikrobielles Ökosystem. Neue Daten deuten darauf hin, dass eine zuckerreiche Ernährung diese Störung zusätzlich verstärken könnte.
Untersucht wurde der Zusammenhang bei 173 Patienten mit hämatologischen malignen Erkrankungen. Die Forschenden erfassten insgesamt 9419 Mahlzeiten und verknüpften die Ernährungsdaten mit seriellen Stuhlproben. Für 158 Patienten standen 1009 auswertbare Mikrobiomproben zur Verfügung. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Ernährung und Antibiotika gemeinsam auf die bakterielle Vielfalt im Darm wirken.
Dabei zeigte sich eine entscheidende Differenz: Eine hohe Aufnahme von Süßigkeiten und anderen zuckerhaltigen Lebensmitteln war für sich genommen nicht mit einer geringeren mikrobiellen Diversität verbunden. Erst in Kombination mit Breitspektrum-Antibiotika trat der deutliche Zusammenhang hervor.
Für jeweils 100 Gramm zusätzliche Lebensmittel aus der Kategorie Zucker, Süßigkeiten und gesüßte Getränke errechnete das statistische Modell unter Antibiotikatherapie eine zusätzliche Abnahme der mittleren α-Diversität um 24,1 Prozent. Eine davon unabhängige Auswertung der Makronährstoffe bestätigte den Zusammenhang: Für Zucker ergab sich eine zusätzliche mittlere Diversitätsabnahme von 20,6 Prozent.
Besonders ins Gewicht fielen offenbar zugesetzte Zucker sowie zuckerreiche Getränke und Nahrungssupplemente. Das ist gerade für Stammzelltransplantierte relevant, weil hochkalorische Trinknahrungen bei Appetitverlust, Mukositis oder Gewichtsverlust häufig eingesetzt werden. Der beobachtete Zusammenhang ließ sich in mehreren Sensitivitätsanalysen weder allein durch die gesamte Kalorienzufuhr noch durch enterale oder parenterale Ernährung oder eine dokumentierte Infektion erklären.
Mit dem Verlust mikrobieller Vielfalt veränderte sich zugleich die Zusammensetzung des Darmmikrobioms. Besonders Enterococcus faecium nahm zu. Nach einer Antibiotikaexposition ging eine höhere Aufnahme zuckerreicher Lebensmittel mit einer stärkeren Expansion dieses potenziell problematischen Keims einher.
Bei stark immunsupprimierten Patienten ist das mehr als ein mikrobiologischer Befund. Enterokokken können schwere und teilweise antibiotikaresistente Blutinfektionen verursachen. Eine Dominanz dieser Bakterien im Darm nach einer Stammzelltransplantation wurde zudem bereits mit Graft-versus-Host-Erkrankungen und einer erhöhten Mortalität in Verbindung gebracht.
Unterstützt wird die beobachtete Wechselwirkung durch Tierexperimente. Mäuse erhielten nach einer Behandlung mit dem Carbapenem-Antibiotikum Biapenem zusätzlich Saccharose. Am dritten Tag lag ihre Enterokokkenbelastung 16,3-mal und am sechsten Tag 33,4-mal höher als bei Tieren, die ausschließlich das Antibiotikum erhalten hatten. Saccharose ohne vorherige Antibiotikabehandlung löste diesen Effekt dagegen nicht aus. Das spricht dafür, dass nicht Zucker allein, sondern seine Wechselwirkung mit einem bereits antibiotikageschädigten mikrobiellen Ökosystem entscheidend sein könnte.
Auch bei klinischen Endpunkten zeigte sich ein Signal. Unter Patienten mit überdurchschnittlich hohem Zuckeranteil in der Ernährung war jeder zusätzliche Tag einer Breitspektrum-Antibiotikatherapie mit einem höheren Mortalitätsrisiko verbunden. Bei geringerer Zuckeraufnahme war dieser statistische Zusammenhang nicht nachweisbar.
Gerade hier ist jedoch Zurückhaltung erforderlich. Die Daten zeigen nicht, dass der Zucker selbst die erhöhte Mortalität verursacht hat. Erkrankungsschwere, eine geringere Gesamtenergieaufnahme oder die Gründe für eine längere Antibiotikabehandlung können ebenfalls eine Rolle gespielt haben.
Entsprechend lassen sich die Ergebnisse nicht ohne Weiteres auf andere Patienten übertragen. Untersucht wurde eine hochselektierte Gruppe schwer erkrankter Stammzelltransplantierter, und es handelte sich nicht um eine randomisierte Ernährungsinterventionsstudie. Eine allgemeine Empfehlung, während jeder Antibiotikatherapie einfache Zucker zu reduzieren, lässt sich daraus deshalb noch nicht ableiten.
Die Ergebnisse eröffnen vielmehr eine konkrete Forschungsfrage: Sind einfache Zucker ein beeinflussbarer Verstärker der antibiotikabedingten Mikrobiomschädigung? Prospektive Studien müssen nun klären, ob eine vorübergehende Reduktion während einer Antibiotikatherapie die bakterielle Vielfalt tatsächlich besser erhält – und ob daraus letztlich weniger Infektionen, Graft-versus-Host-Erkrankungen oder andere klinische Vorteile entstehen.
Bei der Empfängnisverhütung sind die Möglichkeiten für Männer bislang begrenzt. Während für Frauen unterschiedliche hormonelle und nicht hormonelle Methoden zur Verfügung stehen, beschränkt sich die aktive Beteiligung von Männern im Wesentlichen auf wenige etablierte Optionen. Die Weltgesundheitsorganisation will der Entwicklung neuer Verhütungsmittel für Männer nun erstmals einen konkreteren Rahmen geben.
Dazu hat die WHO Zielproduktprofile für neuartige männliche Kontrazeptiva erstellt. Diese sogenannten Target Product Profiles definieren sowohl minimale als auch optimale Anforderungen, die neue Produkte erfüllen sollen. Damit entsteht ein Orientierungsrahmen, der nicht nur für Forschung und Produktentwicklung gedacht ist, sondern auch für Markteinführung, behördliche Zulassungsprüfung und die spätere Überwachung reversibler Verhütungsmethoden.
Im Zentrum stehen drei unterschiedliche Wirkprinzipien. Ein Ansatz besteht darin, die Spermatogenese zu unterdrücken und damit die Bildung von Spermien zu beeinflussen. Ein zweiter zielt darauf, die Funktion der Spermien zu hemmen. Beim dritten soll die Übertragung beziehungsweise der Transport der Spermien blockiert werden.
Für alle drei Ansätze formuliert die WHO Kriterien, anhand derer künftige Produkte entwickelt und beurteilt werden können. Dazu gehören insbesondere die kontrazeptive Wirksamkeit und Sicherheit, aber auch die Reversibilität und Akzeptanz. Gerade die Rückkehr der Fruchtbarkeit nach Beendigung der Anwendung gehört damit zu den zentralen Anforderungen an neue reversible Methoden.
Der neue Rahmen setzt an einem Problem an, das die Entwicklung männlicher Verhütungsmittel über längere Zeit erschwert hat. Forschende und Unternehmen benötigten konkrete Anforderungen für Produkte, deren Nutzen-Risiko-Bewertung sich nicht ohne Weiteres an den Maßstäben bestehender Verhütungsmittel ausrichten lässt.
Der Europaabgeordnete und Gesundheitspolitiker Peter Liese sieht darin ein bisheriges Henne-Ei-Problem: Entwickler hätten mangelnde Vorgaben der Zulassungsbehörden beklagt, während Behörden ihrerseits keine ausreichenden konkreten Anfragen und Daten von Unternehmen erhalten hätten. Fehlende Orientierung konnte damit bereits in frühen Entwicklungsstadien zu Unsicherheit darüber führen, welche Anforderungen ein später zulassungsfähiges Produkt erfüllen müsste.
Eine besondere Schwierigkeit liegt in der Bewertung möglicher Nebenwirkungen. In der regulatorischen Diskussion sei teilweise argumentiert worden, bei einem Verhütungsmittel für Männer dürften praktisch keine Nebenwirkungen akzeptiert werden, weil nicht der Mann selbst durch die Methode vor einer Schwangerschaft geschützt werde. Diese Betrachtung erschwert eine Nutzen-Risiko-Abwägung, die Empfängnisverhütung als gemeinsame Verantwortung berücksichtigt.
Mit den Zielproduktprofilen wird diese Debatte nicht automatisch entschieden. Die WHO schafft jedoch erstmals einen gemeinsamen Bezugspunkt dafür, welche Eigenschaften neue Methoden erreichen sollen und nach welchen Kriterien sie bewertet werden können. Für Entwickler wird dadurch früher erkennbar, welche Anforderungen bei Wirksamkeit, Sicherheit, Reversibilität und Akzeptanz berücksichtigt werden müssen.
Der Rahmen kann damit eine Lücke zwischen Forschung und späterer regulatorischer Bewertung verkleinern. Ob daraus tatsächlich neue Verhütungsmittel für Männer entstehen, hängt weiterhin davon ab, ob die unterschiedlichen Wirkansätze ihre Anforderungen in klinischer Entwicklung erfüllen. Erstmals liegt dafür jedoch eine konkretere Zieldefinition vor.
Steigende Lebenshaltungskosten und die schwache wirtschaftliche Entwicklung bestimmen derzeit die Sorgen vieler Menschen in Deutschland. Gleichzeitig wächst die Angst vor Pflegebedürftigkeit und Einsamkeit. Andere Befürchtungen verlieren dagegen an Bedeutung. Das zeigt die Untersuchung „Die Ängste der Deutschen 2026“ der R+V Versicherung.
Für die jährlich erhobene Studie werden 2400 Menschen ab 14 Jahren zu ihren Sorgen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und Gesundheit befragt. Die Untersuchung läuft seit 1992 und ermöglicht damit auch den Vergleich der aktuellen Stimmung mit früheren Jahren.
An der Spitze steht 2026 die Sorge um steigende Lebenshaltungskosten. 59 Prozent der Befragten fürchten, dass sich das Leben stark verteuert. Gegenüber 2025 entspricht das einem Anstieg um sieben Prozentpunkte. Gleichzeitig beschäftigt die schwache wirtschaftliche Entwicklung deutlich mehr Menschen: 51 Prozent haben Angst vor einer schlechteren Wirtschaftslage beziehungsweise einer Rezession. Im Vorjahr waren es noch 41 Prozent.
Gesundheitliche Sorgen schaffen es zwar nicht unter die zehn größten Ängste der Bevölkerung. Innerhalb dieses Themenfelds fällt jedoch die Entwicklung bei der Pflegebedürftigkeit auf. 41 Prozent fürchten, selbst zum Pflegefall zu werden. Das sind zwei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.
Besonders ausgeprägt ist diese Sorge bei älteren Menschen. Unter den über 60-Jährigen haben 58 Prozent Angst vor eigener Pflegebedürftigkeit. Damit betrifft die Befürchtung in dieser Altersgruppe deutlich mehr als jeden Zweiten.
Auch Einsamkeit gewinnt an Gewicht. 22 Prozent der Befragten fürchten sich davor – ebenfalls zwei Prozentpunkte mehr als 2025. Damit nimmt eine Sorge zu, die nicht unmittelbar eine Erkrankung beschreibt, aber eng mit der persönlichen Lebenssituation und dem sozialen Umfeld verbunden ist.
Nicht alle gesundheitlichen Ängste folgen diesem Trend. Eine schwere Erkrankung befürchten 33 Prozent der Bevölkerung. Gegenüber dem Vorjahr ist dieser Wert um einen Prozentpunkt zurückgegangen. Seit 2017 liegt der Anteil bei dieser Frage durchgehend unter 40 Prozent.
Noch stärker zurückgegangen ist die Sorge vor Naturkatastrophen. Sie sank innerhalb eines Jahres um neun Prozentpunkte auf 27 Prozent. In der Analyse wird als mögliche Erklärung angeführt, dass an die Stelle der Beunruhigung teilweise Resignation getreten sein könnte.
Trotz der deutlichen wirtschaftlichen Sorgen befindet sich die allgemeine Angststimmung nicht auf einem historischen Höchststand. Der Angstindex liegt 2026 bei 38 Punkten. Damit beträgt der Abstand zum bisher sorgenärmsten Jahr 2021 lediglich zwei Punkte. Die höchsten Werte wurden mit jeweils 52 Punkten 2003 zu Beginn des Irak-Kriegs und 2016 während des Syrien-Kriegs und der großen Flüchtlingsbewegungen in Europa gemessen.
Die aktuellen Ergebnisse zeigen damit vor allem eine Verschiebung der Prioritäten. Wenn Lebenshaltungskosten steigen und wirtschaftliche Unsicherheit zunimmt, rücken finanzielle Sorgen nach vorn. Gleichzeitig werden Pflegebedürftigkeit und Einsamkeit für mehr Menschen zu persönlichen Belastungsszenarien. Andere Ängste treten dagegen zurück.
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