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  • 25.09.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute zeigen Sicherheitslücken im System, Versorgung zwischen Kosten und Zugang, Prävention unter Druck.
    25.09.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute zeigen Sicherheitslücken im System, Versorgung zwischen Kosten und Zugang, Prävention unter Druck.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken-Nachrichten bündeln acht Themen, die im Versorgungsalltag zusammenwirken. Rezeptfälschungen, Cannabis im Straßenverkehr und u...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute zeigen Sicherheitslücken im System, Versorgung zwischen Kosten und Zugang, Prävention unter Druck.

 

Acht Berichte über Rezeptfälschungen, Cannabis im Verkehr, Telemedizin, Arzneimittelversorgung, Wasserrettung und die Belastung pflegender Angehöriger.

Stand: Freitag, 25. September 2026, 17:52 Uhr.

Apotheken-News: Bericht von heute

Rezeptfälschungen treffen auf organisierte Strukturen, Cannabis erhält eine präzisere Unfallstatistik und unbekannte Edibles lösen eine akute Warnung aus. Gleichzeitig verändern neue Preisregeln die Sterilherstellung, Telemedizin sucht ihren Platz im Apothekenalltag und Prävention zeigt ihre soziale Seite: beim Schutz vor dem Ertrinken ebenso wie bei der Unterstützung pflegender Angehöriger. Dieser Mehrblock ordnet ein, wo Risiken entstehen, wer Verantwortung trägt und was Versorgung im Alltag belastbar macht.

 

Rezeptfälschungen wachsen, organisierte Strukturen nutzen Schwachstellen, Apotheken sichern jeden Abgabeschritt.

Die Zahl der Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen steigt. Für die Jahre 2024 und 2025 registrierte die DAK rund 2.300 neue Verdachtsfälle, 30 Prozent mehr als im vorhergehenden Berichtszeitraum. Zusammen mit älteren Vorgängen bearbeitete die Kasse knapp 4.900 Fälle. Der bezifferte Gesamtschaden lag bei 15,6 Millionen Euro. Besonders betroffen waren Arznei- und Verbandmittel mit 5,5 Millionen Euro.

Hinter diesen Zahlen stehen nicht nur einzelne Unregelmäßigkeiten. Die Krankenkasse beschreibt zunehmend professionell organisierte Strukturen, die gezielt Schwachstellen in Abrechnung, Verordnung und Beschaffung ausnutzen. Damit verschiebt sich das Risiko: Was früher vor allem nach Einzelfall oder kleiner Manipulation aussah, kann heute Teil einer arbeitsteilig vorbereiteten Kette sein. Die Aufklärung wird aufwendiger, weil Beteiligte, Wege der Verordnung und Warenbewegungen genauer rekonstruiert werden müssen.

Im Arzneimittelbereich spielen gefälschte Verordnungen eine besondere Rolle. Zwischen April 2024 und November 2025 wurden bei der DAK etwa 1.000 Rezeptfälschungen mit einem Schadensvolumen von rund 1,1 Millionen Euro registriert. Im Blick stehen insbesondere hochpreisige Krebsarzneimittel und Arzneimittel zur Gewichtsreduktion. Dort treffen hohe Nachfrage, erhebliche Warenwerte und ein möglicher Weiterverkauf aufeinander. Jede gefälschte Verordnung kann deshalb zugleich ein Schaden für die Krankenkasse, eine Gefährdung der Arzneimittelversorgung und ein Risiko für die betroffene Apotheke sein.

Für Apotheken beginnt Sicherheit nicht erst bei einem eindeutig verdächtigen Rezept. Sie entsteht durch eine konsequente Prüfung des gesamten Abgabevorgangs. Auffälligkeiten können sich aus einer ungewöhnlichen Kombination von Arzneimittel, Dosierung, Menge, Ausstellungsbild, Praxisdaten, Abholsituation oder wiederkehrenden Mustern ergeben. Kein einzelnes Merkmal beweist eine Fälschung. Entscheidend ist, ob sich mehrere Hinweise zu einem Bild verdichten, das vor der Abgabe geklärt werden muss.

Das E-Rezept kann Risiken senken, weil Manipulationsmöglichkeiten gegenüber rein papiergebundenen Abläufen begrenzt werden. Es ersetzt jedoch nicht die pharmazeutische Prüfung. Auch digital übermittelte Angaben müssen im Kontext beurteilt werden. Besonders bei hochpreisigen oder versorgungskritischen Arzneimitteln bleibt die Frage wichtig, ob die Verordnung plausibel ist, ob Rücksprache erforderlich wird und ob die Abgabe bis zur Klärung zurückgestellt werden muss.

Die betriebliche Aufgabe reicht dabei über den Handverkauf hinaus. Apothekenleitungen brauchen eindeutige Abläufe für Verdachtsfälle: Wer prüft, wer dokumentiert, wer nimmt Kontakt zur verordnenden Stelle auf, wer entscheidet über eine Abgabeunterbrechung und wann werden Kammer, Polizei, Krankenkasse oder andere zuständige Stellen einbezogen? Wenn diese Fragen erst im Ernstfall beantwortet werden, geht wertvolle Zeit verloren. Klare Zuständigkeiten schützen auch das Team, das unter Zeitdruck nicht allein zwischen Kundenwunsch, Versorgungsauftrag und Betrugsverdacht entscheiden soll.

Hinzu kommt die wirtschaftliche Seite. Eine Apotheke kann durch gefälschte Verordnungen Warenverluste, Retaxationsrisiken, Auseinandersetzungen über Erstattungen und erheblichen Dokumentationsaufwand erleiden. Ob und in welchem Umfang eine Versicherung Schutz bietet, hängt jedoch immer vom konkreten Vertrag ab. Eine pauschale Aussage, jede Rezeptfälschung sei versichert, wäre falsch. Entscheidend sind unter anderem Deckungsbausteine, Ausschlüsse, Obliegenheiten, Meldefristen und die Frage, ob ein Schaden vor oder nach der Warenabgabe erkannt wurde.

Deshalb gehört die Versicherungsprüfung in die unternehmerische Vorsorge. Apothekenbetreiber sollten nicht erst nach einem Schadensfall feststellen, welche Risiken abgedeckt sind und welche Nachweise verlangt werden. Dazu zählen die Überprüfung bestehender Policen, ein nachvollziehbares internes Kontrollsystem und eine saubere Dokumentation von Verdachtsfällen. Versicherung kann finanzielle Folgen abfedern; sie ersetzt aber weder Prüfung noch Schulung noch ein verlässliches Krisenverfahren.

Der Betrugsbericht zeigt damit eine größere Entwicklung im Gesundheitswesen. Digitalisierung schafft neue Wege für Versorgung und Kontrolle, eröffnet aber auch neue Angriffsflächen. Die Antwort kann nicht darin bestehen, jeden Vorgang mit Misstrauen zu behandeln. Sie liegt in einer fachlich begründeten Wachsamkeit: Auffälligkeiten erkennen, Versorgung nicht leichtfertig unterbrechen, aber auch keine Abgabe aus Routine zulassen, wenn wesentliche Fragen offenbleiben.

Für die Apotheke ist das keine Nebenaufgabe. Sie ist ein Ort, an dem Verordnung, Arzneimittel und Patient unmittelbar zusammenkommen. Genau dort entscheidet sich, ob eine manipulierte Verordnung zu einem Schaden wird oder ob eine sorgfältige Prüfung die Kette rechtzeitig unterbricht.

 

Cannabis am Steuer erhält neue Daten, Unfallstatistik schafft Vergleichbarkeit, Prävention gewinnt an Präzision.

Cannabis im Straßenverkehr ist längst nicht mehr nur eine Frage von Grenzwerten und Bußgeldern. Mit der geplanten erweiterten Unfallstatistik soll künftig genauer erfasst werden, in welchem Maß Cannabis bei schweren Verkehrsunfällen eine Rolle spielt. Damit entsteht eine Grundlage, die bisher fehlte: belastbare Daten darüber, wann und unter welchen Umständen Cannabiseinwirkung bei Unfällen mit Verletzten, Getöteten oder erheblichen Sachschäden festgestellt wird.

Bislang ließ sich zwar festhalten, ob Cannabis eine Rolle gespielt haben könnte. Für eine differenzierte Bewertung reichte das nicht aus. Künftig soll deshalb auch der Grad der Cannabiseinwirkung dokumentiert werden, ähnlich wie es bei Alkohol schon länger geschieht. Erfasst werden sollen dabei unter anderem THC-Werte, die bei der Unfallaufnahme festgestellt werden, sowie Angaben zu Alter, Geschlecht, Verkehrsmittel und Fahrerfahrung der Beteiligten.

Diese Änderung bedeutet nicht, dass jeder Unfall mit einem THC-Nachweis automatisch durch Cannabis verursacht wurde. Genau diese Unterscheidung ist wichtig. Ein Messwert allein beantwortet nicht die Frage, ob und wie stark die Fahrtüchtigkeit im konkreten Einzelfall beeinträchtigt war. Die Statistik soll vielmehr erkennen lassen, ob sich über viele Fälle hinweg Muster zeigen: bei bestimmten Altersgruppen, in bestimmten Verkehrssituationen oder in Verbindung mit weiteren Risikofaktoren.

Seit August 2024 gilt für Cannabis am Steuer ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, muss in der Regel mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Kommt Alkohol hinzu, erhöhen sich die Sanktionen grundsätzlich auf 1.000 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren gilt ein strengeres Verbot. Für sie greift die allgemeine Schwelle von 3,5 Nanogramm nicht als Freigabe. Bei einem Verstoß droht in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro. Die Regelung folgt dem Gedanken, dass gerade bei jüngeren und unerfahrenen Fahrerinnen und Fahrern ein besonders hohes Schutzbedürfnis besteht.

Im Alltag bleibt die Lage anspruchsvoll. Anders als bei Alkohol lässt sich aus der Menge eines konsumierten Cannabisprodukts nicht zuverlässig ableiten, welcher THC-Wert später im Blutserum erreicht wird. Aufnahmeform, Wirkstoffgehalt, Konsumhäufigkeit, Zeitabstand, Körperstoffwechsel und individuelle Gewöhnung können die Werte beeinflussen. Wer sich nach dem Konsum subjektiv wieder fit fühlt, kann rechtlich und verkehrsmedizinisch dennoch nicht sicher davon ausgehen, wieder fahren zu dürfen.

Gerade bei Edibles, Ölen oder hochkonzentrierten Produkten ist Vorsicht geboten. Die Wirkung kann zeitverzögert einsetzen und länger anhalten, als Betroffene erwarten. Auch die Kombination mit Alkohol, Schlafmitteln, Beruhigungsmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen kann Risiken verstärken. Für die Verkehrssicherheit zählt nicht allein die Frage, ob jemand noch einen Rausch empfindet. Entscheidend ist, ob Aufmerksamkeit, Reaktion, Wahrnehmung und Urteilsfähigkeit beeinträchtigt sein können.

Für die Prävention schafft die neue Datengrundlage einen wichtigen Schritt. Aufklärung kann zielgerichteter werden, wenn sichtbar wird, welche Situationen besonders häufig mit schweren Folgen verbunden sind. Das betrifft nicht nur junge Fahrerinnen und Fahrer. Auch regelmäßige Konsumenten, Menschen mit medizinisch verordneten Cannabisarzneimitteln und Personen, die Cannabis als vermeintlich weniger problematische Alternative zu Alkohol betrachten, brauchen nachvollziehbare Informationen über ihre Verantwortung im Straßenverkehr.

Apotheken können dabei eine sachliche Beratungsrolle übernehmen. Bei der Abgabe cannabisbezogener Arzneimittel oder bei Fragen zu Wechselwirkungen gehört der Hinweis auf mögliche Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit zur sicheren Arzneimittelanwendung. Zugleich muss Beratung klar zwischen medizinischer Verordnung, Freizeitkonsum und rechtlicher Bewertung unterscheiden. Eine Apotheke kann keine Einzelfallfreigabe zum Fahren erteilen. Sie kann aber helfen, Risiken verständlich zu machen und gefährliche Fehlschlüsse zu vermeiden.

Die neue Unfallstatistik ersetzt keine persönliche Verantwortung. Sie macht jedoch sichtbar, wo Prävention, Forschung und Verkehrsrecht genauer hinschauen müssen. Je besser die Datenlage ist, desto weniger müssen Debatten über Cannabis im Straßenverkehr mit Annahmen geführt werden. Verkehrssicherheit entsteht nicht durch moralische Zuschreibungen, sondern durch klare Regeln, ehrliche Risikoaufklärung und Entscheidungen, die andere Menschen mit im Blick behalten.

 

Telemedizin trifft auf Apothekennähe, digitale Triage ergänzt Beratung, Verantwortung bleibt persönlich.

In der Ernst-August-Apotheke am Kröpcke in Hannover wird assistierte Telemedizin erprobt. Das Modell verbindet eine digitale Ersteinschätzung mit einer Videosprechstunde und einer persönlich erreichbaren Apotheke. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi informierte sich vor Ort über das System. Sein Besuch zeigt, welche Erwartungen mit solchen Angeboten verbunden sind – aber auch, welche Fragen für eine sichere und verlässliche Nutzung offenbleiben.

Im Mittelpunkt steht ein Tischgerät mit Touchscreen, Gesundheitskartenleser und digitaler Benutzerführung. Patientinnen und Patienten geben zunächst Basisdaten ein und durchlaufen eine strukturierte Ersteinschätzung. Dabei sollen dringliche Warnzeichen erkannt werden. Ergibt sich ein Hinweis auf einen möglichen Notfall, soll das System alarmieren. Erst danach folgt die Beschreibung der Beschwerden, die für eine ärztliche Videosprechstunde vorbereitet wird.

Nach Angaben des Anbieters werden die Informationen aus der digitalen Anamnese an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt übermittelt. Ein Ärztepul soll gewährleisten, dass zeitnah eine Videosprechstunde zustande kommt. Auch die in Aussicht gestellte Wartezeit von höchstens zehn Minuten ist eine Projekt- und Anbieterangabe. Sie darf nicht mit einem allgemein gesicherten Versorgungsversprechen verwechselt werden.

Gerade an dieser Grenze zeigt sich, worauf es bei assistierter Telemedizin ankommt. Technik kann einen Zugang eröffnen, sie kann Informationen strukturieren und sie kann helfen, Menschen schneller an die passende Stelle zu leiten. Sie ersetzt jedoch weder die ärztliche Entscheidung noch die pharmazeutische Verantwortung. Eine digitale Triage muss erkennen, wann ein Anliegen telemedizinisch eingeordnet werden kann und wann ein Notdienst, eine Praxis oder eine Klinik notwendig ist.

Die Apotheke kann in diesem Modell mehr sein als der Ort, an dem ein Gerät steht. Sie kann Menschen empfangen, die mit digitalen Verfahren nicht vertraut sind, bei der Nutzung unterstützen und bei akuten Fragen ansprechbar bleiben. Das ist besonders wichtig für Personen, die keine stabile Internetverbindung, kein geeignetes Endgerät oder keine ausreichende digitale Routine haben. Niedrigschwelliger Zugang entsteht nicht allein durch einen Bildschirm. Er entsteht dort, wo jemand erklärt, begleitet und bei Unsicherheit nicht wegschickt.

Für die Arzneimittelversorgung eröffnet das Modell mögliche Anschlusswege. Wenn aus einer ärztlichen Videosprechstunde eine Verordnung entsteht, kann die Apotheke die Abgabe fachlich prüfen, beraten und gegebenenfalls auf Risiken, Wechselwirkungen oder Anwendungsfragen hinweisen. Die räumliche Nähe kann dabei ein Vorteil sein. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Beratung auf einen technischen Ablauf verkürzt oder die Abgabe als bloße Folge eines digitalen Kontakts verstanden wird.

Auch Datenschutz und Vertraulichkeit gehören zum Kern der Umsetzung. In einer Apotheke werden besonders sensible Gesundheitsdaten verarbeitet. Deshalb muss klar sein, welche Daten erhoben werden, wer sie erhält, wie lange sie gespeichert werden und welche technischen sowie organisatorischen Schutzmaßnahmen gelten. Eine leicht bedienbare Oberfläche kann hilfreich sein. Sie entbindet Betreiber, Anbieter und beteiligte Leistungserbringer aber nicht von der Pflicht, Gesundheitsdaten besonders sorgfältig zu schützen.

Für ländliche Regionen stellt sich die Frage noch einmal anders. Dort könnten assistierte telemedizinische Angebote Entfernungen überbrücken und Versorgungslücken teilweise abfedern. Zugleich hängt ihr Nutzen von Infrastruktur ab: stabile Internetverbindungen, verfügbare Ärztinnen und Ärzte, geeignete Räume und ausreichend geschultes Personal. Wo diese Voraussetzungen fehlen, kann ein digitales Angebot Erwartungen wecken, die im Alltag nicht zuverlässig eingelöst werden können.

Die Aussage, Telemedizin könne Notaufnahmen entlasten, ist deshalb plausibel als Zielrichtung, aber kein Selbstläufer. Eine Entlastung entsteht nur dann, wenn Menschen mit leichten oder eindeutig einordenbaren Beschwerden sicher gelenkt werden und zugleich keine ernsten Fälle übersehen werden. Fehlsteuerung kann im Gegenteil neue Wege, Wartezeiten und Unsicherheit schaffen. Qualität zeigt sich nicht daran, wie modern ein Angebot aussieht, sondern daran, ob es im konkreten Fall den richtigen nächsten Schritt ermöglicht.

Assistierte Telemedizin in der Apotheke kann damit eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie verbindet digitale Möglichkeiten mit einem Ort, den viele Menschen bereits kennen und dem sie vertrauen. Damit dieses Vertrauen trägt, müssen die Rollen klar bleiben: Das System unterstützt bei der Orientierung, die ärztliche Seite trägt die medizinische Entscheidung, die Apotheke sichert Beratung und Arzneimittelversorgung. Technik kann Wege verkürzen. Verantwortung darf sie nicht verdünnen.

 

Unbekannte Edibles lösen Warnung aus, opioidartige Symptome erhöhen die Gefahr, Herkunft entscheidet über Sicherheit.

Nach mehreren Zwischenfällen in Berlin wird vor dem Konsum vermeintlicher THC-Gummibärchen gewarnt. Betroffene entwickelten unterschiedlich starke Vergiftungserscheinungen. Die beobachteten Symptome entsprachen nach bisheriger Einschätzung einem opioiden Toxidrom. Welche Substanz die Produkte tatsächlich enthalten, war zum Zeitpunkt der Warnung noch nicht abschließend geklärt.

Gerade diese Unsicherheit macht den Fall so gefährlich. Die Bezeichnung eines Produkts, seine Form oder ein vermeintlicher THC-Hinweis sagen nichts Verlässliches darüber aus, was darin enthalten ist. Gummibärchen wirken harmlos, weil sie wie gewöhnliche Süßigkeiten aussehen. Ihre unklare Zusammensetzung kann aber dazu führen, dass Konsumierende Menge, Wirkung und Wechselwirkungen völlig falsch einschätzen.

Die Berliner Warnung richtet sich deshalb nicht nur gegen ein einzelnes Produkt. Sie macht ein grundsätzliches Risiko sichtbar: Edibles unbekannter Herkunft können falsch deklariert, verunreinigt oder mit anderen psychoaktiven Substanzen versetzt sein. Besonders problematisch ist, dass die Wirkung oral aufgenommener Substanzen häufig verzögert einsetzt. Wer früh nachdosiert, weil zunächst keine Wirkung spürbar ist, kann die aufgenommene Menge erheblich erhöhen.

Bei den bekannt gewordenen Vorfällen standen Symptome im Raum, die zu einer Opioidvergiftung passen können. Dazu gehören starke Müdigkeit, fehlende Reaktion auf Ansprache, sehr langsame oder flache Atmung, ungewöhnlich enge Pupillen, bläuliche Lippen oder Bewusstlosigkeit. Solche Anzeichen sind kein Fall für Abwarten. Bei Verdacht auf eine schwere Vergiftung oder Atemprobleme muss unverzüglich der Notruf 112 gewählt werden.

Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes gilt: Betroffene nicht allein lassen, Atmung beobachten und bei Bewusstlosigkeit mit vorhandener normaler Atmung in die stabile Seitenlage bringen. Bei fehlender oder nicht normaler Atmung sind die Anweisungen der Leitstelle maßgeblich. Weitere Substanzen, Alkohol oder vermeintliche Gegenmittel dürfen nicht eigenständig gegeben werden. Entscheidend ist, möglichst schnell professionelle Hilfe zu organisieren.

Im Zusammenhang mit einem verstorbenen 42-jährigen Mann wird polizeilich geprüft, ob ein verzehrtes Gummitier eine Rolle gespielt haben könnte. Ein ursächlicher Zusammenhang ist nicht festgestellt. Das muss auch so benannt werden: Ein zeitlicher Zusammenhang ist kein Beweis für eine Ursache. Solange Untersuchungsergebnisse fehlen, wäre jede weitergehende Behauptung spekulativ und könnte die tatsächliche Gefahrenlage verdecken.

Für Apotheken ergibt sich daraus vor allem eine Beratungs- und Orientierungsaufgabe. Menschen, die nach dem Konsum unbekannter Edibles Symptome bemerken oder sich Sorgen machen, brauchen keine moralische Belehrung. Sie brauchen eine klare Einschätzung der Dringlichkeit. Bei schweren oder rasch zunehmenden Beschwerden steht der Notruf im Vordergrund. Bei unklaren, aber nicht akut lebensbedrohlichen Situationen können regionale Giftnotrufzentralen, ärztlicher Bereitschaftsdienst oder ärztliche Praxen weitere Wege aufzeigen.

Auch die Kommunikation mit Angehörigen ist wichtig. Wer ein verdächtiges Produkt besitzt, sollte es nicht weitergeben und nicht konsumieren. Verpackung, Reste oder Angaben zur Bezugsquelle können für die medizinische und behördliche Einordnung relevant sein. Sie sollten jedoch nur dann gesichert werden, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Niemand sollte unbekannte Substanzen anfassen, probieren oder selbst analysieren.

Der Fall verweist auf ein größeres Problem der Risikowahrnehmung. Cannabisprodukte, Süßwarenoptik und digitale Verkaufswege können den Eindruck vermitteln, es handle sich um kontrollierbare Konsumprodukte. Tatsächlich fehlt bei Waren unbekannter Herkunft jede verlässliche Grundlage für eine Risikoabschätzung. Weder die behauptete Wirkstoffmenge noch Reinheit, Zusatzstoffe oder Dosierung lassen sich aus dem äußeren Erscheinungsbild ableiten.

Sicherheit beginnt deshalb vor dem Konsum. Produkte ohne nachvollziehbare Herkunft, Verpackung und Deklaration sollten nicht eingenommen werden. Wenn Beschwerden auftreten, zählt nicht die Frage, ob ein Produkt angeblich THC enthalten sollte. Entscheidend ist, welche Symptome vorhanden sind und wie schnell Hilfe benötigt wird. Ungewissheit ist in solchen Fällen kein Grund zur Beruhigung, sondern ein Grund für besondere Vorsicht.

 

Hilfstaxe verschiebt die Kalkulation, Biologika erhalten neue Preislogik, Nachweise werden verbindlicher.

Für parenterale Zubereitungen ändern sich zum 1. Oktober 2026 wichtige Grundlagen der Abrechnung. Die Schiedsstellenentscheidungen zur Hilfstaxe erhöhen einzelne Herstellungszuschläge, verschärfen zugleich jedoch die Abschläge auf verschiedene Wirkstoffe. Für Apotheken, die sterile Zubereitungen herstellen oder abrechnen, entsteht daraus keine einfache Entlastung. Die höhere Vergütung für Arbeit trifft auf teils deutlich niedrigere Erstattungswerte für eingesetzte Arzneimittel.

Betroffen sind unter anderem Eribulin, nab-Paclitaxel, Natriumfolinat sowie die Wirkstoffe Bevacizumab, Rituximab und Trastuzumab. Bei ihnen steigen die Abschläge zum Teil erheblich. Damit verändert sich die Wirtschaftlichkeit nicht nur über einen einzelnen Preis, sondern über die gesamte Kalkulation einer Zubereitung: Einkauf, Wirkstoffmenge, Rezepturaufwand, Reinraumbetrieb, Personal, Dokumentation und Abrechnung greifen ineinander.

Für bestimmte austauschbare Biologika gilt zunächst eine Übergangsregelung. Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 werden feste Preise je Milligramm für die in der Hilfstaxe genannten Wirkstoffe angesetzt. Diese Übergangsphase soll die Umstellung strukturieren, sie schafft aber zugleich eine neue Aufgabe für die Taxation. Apotheken müssen genau prüfen, welcher Wirkstoff, welche Darreichung und welche Preisregel im konkreten Fall einschlägig sind.

Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitergehende Änderung. Dann entfällt die bisherige feste Preisregelung in Anhang 4 für die erfassten austauschbaren Biologika. Maßgeblich wird grundsätzlich der zweitgünstigste Apothekeneinkaufspreis je Milligramm, Milliliter oder internationaler Einheit, wobei die vorgesehenen Abschläge berücksichtigt werden. Damit verschiebt sich die Preisbildung von einer festgelegten Tabelle zu einem System, das stärker auf die Marktpreise verschiedener Anbieter reagiert.

Diese neue Logik kann die Abrechnung beweglicher machen, sie erhöht aber auch die Komplexität. Ein veränderter Listenpreis eines Herstellers kann sich auf die Erstattung auswirken. Apotheken müssen deshalb Einkaufsdaten, Austauschbarkeit, Lieferfähigkeit und Abrechnungsgrundlagen enger zusammenführen. Ein Preis, der beim Einkauf plausibel erscheint, genügt nicht. Entscheidend ist, ob er mit der jeweils geltenden Hilfstaxenregel und der konkreten Versorgungssituation übereinstimmt.

Besondere Bedeutung erhält die Frage der Nichtverfügbarkeit. Ist nur ein Fertigarzneimittel verfügbar oder darf ausschließlich das verordnete Präparat abgegeben werden, greifen besondere Regeln. Wird die Nichtverfügbarkeit anderer Biologika gegenüber einer Krankenkasse geltend gemacht, muss sie auf Anfrage mit zwei Bestätigungen belegt werden: einer Bestätigung eines auf Zytostatika und monoklonale Antikörper spezialisierten Großhandels und einer Bestätigung eines vollversorgenden Arzneimittelgroßhandels.

Diese Nachweispflicht ist mehr als eine formale Ergänzung. Sie entscheidet im Streitfall darüber, ob die Abrechnung nachvollziehbar ist. Deshalb reichen pauschale Hinweise auf Lieferprobleme nicht aus. Die Unterlagen müssen dem konkreten Versorgungsfall zugeordnet, rechtzeitig eingeholt und nachvollziehbar abgelegt werden. Je höher der Warenwert, desto größer wird die Bedeutung einer belastbaren Dokumentation.

Für die Apothekenpraxis bedeutet das eine doppelte Herausforderung. Einerseits müssen Zubereitungen sicher, zeitgerecht und patientenbezogen hergestellt oder organisiert werden. Andererseits müssen die wirtschaftlichen Voraussetzungen jeder Abgabe stimmen. Fehler in der Preisbildung oder fehlende Nachweise können erhebliche Folgen haben, etwa Rückfragen, Retaxationen oder langwierige Auseinandersetzungen mit Kostenträgern.

Die Schiedsstellenentscheidungen sind keine bloße technische Anpassung im Hintergrund. Sie betreffen die Versorgungsstruktur der onkologischen und anderen spezialisierten Therapie. Wenn sich die Kalkulation von Zubereitungen grundlegend verschiebt, müssen Herstellbetriebe ihre Prozesse, Verträge und Planung überprüfen. Das gilt auch für Apotheken, die nicht selbst herstellen, aber patientenindividuelle Zubereitungen beziehen und abrechnen.

Zugleich ist Zurückhaltung bei pauschalen Schlussfolgerungen notwendig. Nicht jede Apotheke wird in gleichem Maße betroffen sein. Die Auswirkungen hängen vom Wirkstoffspektrum, der Zahl der Zubereitungen, den Einkaufskonditionen, bestehenden Lieferbeziehungen und der jeweiligen Betriebsstruktur ab. Eine wirtschaftliche Modellrechnung kann Risiken sichtbar machen, sie ersetzt aber keine Prüfung des einzelnen Betriebs.

Für die Versorgung zählt am Ende, dass Arzneimittel dort verfügbar bleiben, wo sie benötigt werden. Die neue Preislogik verlangt deshalb nicht nur korrekte Taxation. Sie verlangt einen Blick auf die Folgen: für spezialisierte Herstellung, für Lieferwege, für die Planbarkeit im Betrieb und für Patientinnen und Patienten, die auf eine pünktliche Therapie angewiesen sind.

 

Sterilherstellung verliert Kalkulationsspielraum, Modellrechnung zeigt Versorgungsrisiken, Betriebe brauchen Klarheit.

Höhere Arbeitspreise und niedrigere Erstattungswerte für Wirkstoffe verändern die Rechnung bei parenteralen Zubereitungen grundlegend. Eine Analyse der RST Steuerberatung zeigt, wie stark eine spezialisierte Zytostatika-Apotheke betroffen sein könnte. Sie ist keine allgemeingültige Bilanz für alle Betriebe. Sie macht jedoch sichtbar, welche Risiken entstehen können, wenn die Vergütung der eingesetzten Arzneimittel schneller sinkt als die Kosten der Herstellung.

Ausgangspunkt sind die neuen Schiedsstellenentscheidungen zur Hilfstaxe. Bei einzelnen Biosimilars gehen die Erstattungswerte deutlich zurück. Gleichzeitig steigt der Arbeitspreis für bestimmte sterile Zubereitungen von 100 auf 104,17 Euro. Ab Januar ist eine weitere Anpassung vorgesehen. Auf den ersten Blick könnte der höhere Arbeitspreis wie ein Ausgleich wirken. In der Modellrechnung reicht er dafür jedoch nicht aus, weil die Wirkstoffkomponente erheblich stärker ins Gewicht fällt.

Berechnet wurde ein fiktiver Betrieb mit rund 3.000 Zubereitungen pro Jahr. Sein Wirkstoffmix orientiert sich nach Angaben der Analyse an realen Herstellungsstrukturen. Für die drei betrachteten Biosimilar-Wirkstoffe ergibt sich ein Rückgang der Erstattung von rund 220.000 Euro jährlich. Dem stehen etwa 23.000 Euro zusätzliche Arbeitspreise gegenüber. Daraus folgt in diesem Modell ein Rückgang des Rohertrags von rund 200.000 Euro.

Diese Zahlen dürfen nicht verallgemeinert werden. Sie hängen von Menge, Wirkstoffspektrum, Einkaufskonditionen, Vertragslage, Herstellungsstruktur und regionalen Lieferwegen ab. Gerade deshalb ist die Analyse für Apothekenleitungen wichtig: Sie zeigt nicht, was jeden Betrieb zwingend trifft. Sie zeigt, welche Fragen jeder betroffene Betrieb jetzt konkret beantworten muss.

Eine zentrale Frage lautet, ob die Erstattung noch zu den tatsächlichen Einkaufspreisen und Herstellkosten passt. Wenn sich der Erstattungspreis verändert, während der eigene Einkauf nicht im gleichen Umfang sinkt, entsteht ein unmittelbarer Druck auf die Marge. Bei hochpreisigen Wirkstoffen kann schon eine kleine Differenz je Milligramm eine erhebliche Jahressumme ausmachen. Die eigentliche wirtschaftliche Belastung entsteht dann nicht erst bei der Abrechnung, sondern im Verhältnis zwischen Einkauf, Herstellung und Vergütung.

Hinzu kommt die neue Preisbildung ab Januar. Für bestimmte austauschbare Biologika soll künftig grundsätzlich der zweitgünstigste Preis je Mengeneinheit maßgeblich werden. Sinkt ein Herstellerpreis, kann dies die Erstattung beeinflussen. Für spezialisierte Apotheken bedeutet das einen engeren Zusammenhang zwischen Marktbewegungen und eigener Kalkulation. Planung wird schwieriger, wenn sich zentrale Rechengrößen kurzfristig verändern können.

Unsicherheit besteht auch beim Arbeitspreis selbst. Die Erhöhung steht unter einem rechtlichen Vorbehalt. Sollte das Bundessozialgericht in einem anhängigen Verfahren anders entscheiden, könnten bestimmte Zuschlagserhöhungen rückwirkend entfallen. Für betroffene Betriebe ist das keine abstrakte Rechtsfrage. Es betrifft die Frage, ob geplante Erlöse tatsächlich dauerhaft zur Verfügung stehen oder später neu bewertet werden müssen.

Besonders empfindlich können Apotheken sein, die in den vergangenen Jahren in Reinräume, Technik, Personal und Betriebsübernahmen investiert haben. Sterilherstellung verlangt qualifiziertes Personal, dokumentierte Abläufe, hohe Hygienestandards und verlässliche Beschaffung. Diese Infrastruktur verursacht laufende Kosten, unabhängig davon, ob sich einzelne Wirkstoffpreise verändern. Wenn der wirtschaftliche Spielraum schrumpft, geraten nicht nur Gewinne unter Druck, sondern auch Investitionen, Nachfolgeplanungen und die Bereitschaft, spezialisierte Versorgung langfristig anzubieten.

Davon können auch Apotheken betroffen sein, die kein eigenes Labor führen. Wer Zubereitungen herstellen lässt und anschließend abrechnet, ist ebenfalls darauf angewiesen, dass Einkauf, Vergütung und Vertragsgrundlagen zusammenpassen. Eine bloße Auslagerung der Herstellung beseitigt das wirtschaftliche Risiko nicht. Sie verschiebt nur Teile der Verantwortung auf andere Beteiligte.

Die mögliche Folge betrifft die Versorgung. Wenn weniger Betriebe sterile Zubereitungen wirtschaftlich anbieten können, werden Lieferwege länger und Abhängigkeiten größer. Fällt ein Herstellbetrieb aus, muss Ersatz verfügbar sein. Besonders bei onkologischen Therapien, parenteraler Ernährung oder anderen patientenindividuellen Zubereitungen kann Zeit eine entscheidende Größe sein. Versorgungssicherheit hängt dann nicht allein an der Verordnung, sondern auch an regionalen Kapazitäten und belastbaren Herstellstrukturen.

Die Modellrechnung ist deshalb kein Urteil über die Zukunft der Sterilherstellung. Sie ist ein Warnsignal für die notwendige Einzelprüfung. Betriebe brauchen eine aktuelle Wirkstoff- und Fallanalyse, transparente Einkaufskonditionen, belastbare Szenarien für die Preisumstellung und eine genaue Bewertung des rechtlichen Risikos. Erst aus dieser Verbindung lässt sich erkennen, ob die neue Vergütung tragfähig ist oder ob Anpassungen notwendig werden.

Patientinnen und Patienten sehen diese Kalkulation meist nicht. Sie erleben nur, ob eine Therapie rechtzeitig bereitsteht. Gerade deshalb muss die Frage nach der Wirtschaftlichkeit fachlich ernst genommen werden. Eine sterile Zubereitung ist kein abstrakter Abrechnungsposten. Sie ist ein individuell hergestellter Bestandteil einer Behandlung, deren Verlässlichkeit von vielen unsichtbaren Voraussetzungen abhängt.

 

Badesaison fordert mehr Opfer, Prävention beginnt vor dem Notfall, Schwimmfähigkeit bleibt Schutz.

Die DLRG meldet für das Jahr 2026 bis Mitte September 320 tödliche Wasserunfälle. Im Vergleich zum Vorjahreswert von 328 liegt die Gesamtzahl damit zunächst niedriger. In der Badesaison selbst starben jedoch deutlich mehr Menschen als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Besonders der Juni fiel durch eine hohe Zahl tödlicher Unfälle auf.

Solche Zahlen sind keine bloße Statistik. Hinter jedem Fall steht ein Mensch, eine Familie und oft ein Ablauf, der innerhalb weniger Minuten nicht mehr zu korrigieren war. Ertrinken geschieht häufig leise. Es gibt nicht immer Rufe, kein sichtbares Strampeln und kein langes Zeitfenster für Hilfe. Wer im Wasser in Not gerät, kann rasch die Orientierung verlieren und untergehen, ohne dass Umstehende die Gefahr sofort erkennen.

Die Badesaison zeigt deshalb Jahr für Jahr dieselbe Herausforderung: Hitze, Freizeit, spontane Ausflüge und volle Gewässer erhöhen die Zahl der Menschen am Wasser. Gleichzeitig wächst das Risiko, dass Erfahrung überschätzt und Gefahren unterschätzt werden. Strömung, kaltes Wasser, wechselnde Wassertiefen, Alkohol, Erschöpfung oder fehlende Schwimmfähigkeit können aus einem vermeintlich harmlosen Bad eine lebensbedrohliche Situation machen.

Besonders gefährdet sind Kinder, wenn sie unbeaufsichtigt in oder nahe an Gewässern spielen. Aufblasbare Schwimmhilfen, Luftmatratzen oder Schwimmreifen sind kein Ersatz für Aufsicht und Schwimmfähigkeit. Sie können Sicherheit vortäuschen, ohne im Ernstfall Schutz zu bieten. Erwachsene müssen Kinder am Wasser so begleiten, dass sie unmittelbar eingreifen können. Ein kurzer Blick aufs Telefon oder ein Gespräch am Ufer kann in einer kritischen Situation bereits zu lang sein.

Aber auch Erwachsene geraten in Gefahr. Menschen überschätzen häufig ihre Kondition, unterschätzen die Temperatur eines Sees oder gehen nach Alkohol- oder Drogenkonsum ins Wasser. In Flüssen und Kanälen kommen Strömung, Schifffahrt, unklare Ausstiege und plötzlich wechselnde Tiefen hinzu. Selbst geübte Schwimmerinnen und Schwimmer können dort in Situationen geraten, die sie nicht mehr kontrollieren.

Schwimmfähigkeit bleibt deshalb ein zentraler Schutzfaktor. Wer sicher schwimmen kann, hat bessere Chancen, sich im Wasser zu orientieren und Hilfe zu erreichen. Sie schützt jedoch nicht vor allen Risiken. Auch gute Schwimmer müssen Wetter, Strömung, Entfernung zum Ufer und eigene Tagesform realistisch einschätzen. Schwimmenlernen ist eine Voraussetzung für mehr Sicherheit, keine Einladung zur Selbstüberschätzung.

Prävention beginnt früh. Eltern, Kitas, Schulen, Vereine und Kommunen haben unterschiedliche Rollen, aber ein gemeinsames Ziel: Kinder sollen rechtzeitig und dauerhaft schwimmen lernen können. Dafür braucht es zugängliche Bäder, ausreichend Wasserzeiten, qualifizierte Ausbildung und Angebote, die auch Familien erreichen, für die Schwimmkurse finanziell oder organisatorisch schwer zugänglich sind. Wenn Bäder geschlossen werden oder Wasserflächen fehlen, betrifft das nicht nur Freizeit. Es betrifft eine Fähigkeit, die im Notfall Leben retten kann.

Die DLRG verweist zudem auf die Bedeutung von Aufklärung. Menschen müssen wissen, dass offene Gewässer anderen Regeln folgen als ein überwachte Schwimmbad. An vielen Seen fehlen Rettungskräfte und klare Sichtverhältnisse. Wer dort badet, trägt mehr Eigenverantwortung. Dazu gehört auch, Begleitpersonen nicht unter Druck zu setzen, gefährliche Sprünge zu wagen oder zu weit hinauszuschwimmen.

Wenn jemand im Wasser in Not gerät, ist der Notruf 112 entscheidend. Helferinnen und Helfer sollten sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen. Wer nicht sicher schwimmen oder retten kann, kann vom Ufer aus Hilfe organisieren, Rettungsmittel reichen oder andere Menschen alarmieren. Eine zweite ertrinkende Person zu riskieren, hilft niemandem. Mut braucht im Ernstfall immer auch eine realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten.

Für Apotheken liegt der Beitrag zur Prävention nicht im Rettungseinsatz, sondern in der Gesundheitskommunikation. Gespräche zu Sonnenschutz, Reiseapotheke, Alkohol, Kindern oder Freizeit können Anlass sein, auch über Wassergefahren zu sprechen. Besonders bei Familien mit kleinen Kindern oder bei Menschen, die regelmäßig an Seen, Flüssen oder Küsten unterwegs sind, kann ein kurzer Hinweis auf Aufsicht, Schwimmfähigkeit und Notfallverhalten wirksam sein.

Die Sommerbilanz macht deutlich, dass Prävention nicht erst nach einem tragischen Unfall beginnen darf. Sie beginnt beim Schwimmkurs, bei der Entscheidung gegen Alkohol am Wasser, beim genauen Blick auf ein spielendes Kind und beim Verzicht auf eine riskante Mutprobe. Sicherheit am Wasser entsteht nicht durch ein einziges Verbot. Sie entsteht aus Aufmerksamkeit, Wissen und der Bereitschaft, Gefahren ernst zu nehmen, bevor sie sichtbar werden.

 

Pflegende Angehörige tragen Versorgung, psychische Belastung bleibt oft verborgen, Unterstützung muss erreichbar sein.

Pflegende Angehörige halten einen großen Teil der Versorgung in Deutschland aufrecht. Ende 2023 wurden rund 4,9 Millionen pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgt. Viele von ihnen erhalten Unterstützung vor allem durch Familie, Freundeskreis oder nahestehende Personen. Schätzungen gehen von rund 7,1 Millionen Menschen aus, die Angehörige pflegen oder regelmäßig versorgen.

Diese Leistung ist im Alltag oft unsichtbar. Pflege beginnt nicht erst bei der Körperpflege oder bei medizinischen Aufgaben. Sie umfasst Einkäufe, Medikamentenorganisation, Arzttermine, Gespräche mit Kassen und Behörden, nächtliche Unterbrechungen, Sorge um Stürze, Krisen und die ständige Frage, ob die Versorgung noch zu bewältigen ist. Für viele Angehörige kommt diese Verantwortung zusätzlich zu Beruf, eigenen Erkrankungen, Kinderbetreuung oder finanziellen Belastungen hinzu.

Eine internationale Auswertung von 29 Studien mit mehr als 81.000 pflegenden Angehörigen zeigt, wie groß die Lücke zwischen Belastung und Unterstützung sein kann. Viele Betroffene wünschen sich Hilfe für ihre psychische Gesundheit, nutzen vorhandene Angebote aber selten. Gründe können fehlende Zeit, Erschöpfung, Scham, unklare Zuständigkeiten oder der Gedanke sein, die eigene Belastung sei weniger wichtig als die der gepflegten Person.

Gerade darin liegt ein Problem. Wer dauerhaft Verantwortung übernimmt, stellt eigene Bedürfnisse häufig zurück. Schlafmangel, soziale Isolation, Schuldgefühle und Unsicherheit können sich über lange Zeit aufbauen. Daraus kann eine Belastung entstehen, die nicht mehr allein mit Organisation oder gutem Willen zu bewältigen ist. Psychische Erschöpfung ist kein persönliches Versagen. Sie ist ein Signal, dass die Anforderungen größer geworden sind als die verfügbaren Kräfte.

Besonders schwer ist die Situation, wenn Pflege schrittweise in den gesamten Alltag hineinwächst. Anfangs geht es vielleicht nur um Unterstützung bei Einkäufen oder Terminen. Später kommen Medikamentengabe, Mobilität, kognitive Veränderungen, Inkontinenz, Konflikte und Entscheidungen über weitere Hilfen hinzu. Angehörige merken oft erst spät, wie sehr sich ihr eigenes Leben verändert hat. Dann ist die Schwelle, Unterstützung zu suchen, bereits hoch.

Entlastung muss deshalb früh und niedrigschwellig erreichbar sein. Pflegeberatung, Pflegestützpunkte, Selbsthilfegruppen, kommunale Angebote, ambulante Dienste und das Pflegetelefon können Orientierung geben. Nicht jedes Angebot passt zu jeder Lebenssituation. Wichtig ist, dass Angehörige nicht allein herausfinden müssen, welche Hilfe ihnen zusteht und wo sie beginnen können. Eine gute Beratung fragt nicht nur nach der versorgten Person. Sie fragt auch danach, wie es der pflegenden Person selbst geht.

Für berufstätige Angehörige kommt die Vereinbarkeit von Pflege und Arbeit hinzu. Viele müssen Arbeitszeit reduzieren, Termine verschieben oder kurzfristig ausfallen, wenn sich der Zustand der gepflegten Person verändert. Gesetzliche Freistellungs- und Unterstützungsangebote können helfen, sind aber nicht immer bekannt oder im Alltag leicht nutzbar. Deshalb ist auch der Arbeitsplatz ein wichtiger Ort, um Pflege nicht zu verschweigen, sondern planbar zu machen.

Apotheken erleben diese Belastung häufig aus nächster Nähe. Angehörige kommen mit Fragen zu Arzneimitteln, Hilfsmitteln, Rezepten, Dosierhilfen oder der Organisation einer Entlassung aus dem Krankenhaus. Hinter einer scheinbar einfachen Frage kann eine Person stehen, die seit Wochen kaum schläft oder nicht weiß, wie sie eine komplexe Therapie sicher begleiten soll. Fachliche Beratung kann dann nicht alle sozialen Probleme lösen. Sie kann aber Unsicherheit reduzieren und den Hinweis geben, dass zusätzliche Unterstützung notwendig und legitim ist.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Arzneimittelsicherheit. Wenn mehrere Medikamente, wechselnde Dosierungen oder unterschiedliche Ärztinnen und Ärzte beteiligt sind, steigt der Organisationsaufwand. Medikationspläne, verständliche Einnahmehinweise, geeignete Hilfsmittel und Rückfragen bei Unklarheiten können Angehörige entlasten. Sie nehmen Verantwortung nicht ab, aber sie machen sie besser handhabbar.

Auch der Blick auf die Beziehung zwischen pflegender und gepflegter Person ist wichtig. Pflege verändert Rollen. Ehepartner werden zu Organisatoren medizinischer Abläufe, Kinder zu Entscheidern für ihre Eltern, Freundinnen und Freunde zu täglichen Unterstützern. Das kann Nähe schaffen, aber auch Konflikte, Überforderung und das Gefühl auslösen, nicht mehr frei über das eigene Leben verfügen zu können. Unterstützung muss deshalb nicht nur praktische Hilfe anbieten. Sie muss Raum schaffen, über diese Veränderungen sprechen zu können.

Versorgung bleibt nur dann verlässlich, wenn auch die Menschen geschützt werden, die sie täglich tragen. Pflegende Angehörige sind keine unbegrenzte Reserve des Systems. Sie brauchen Information, Anerkennung, Zeit und erreichbare Hilfe. Wer ihre Belastung früh wahrnimmt, schützt nicht nur ihre Gesundheit. Er schützt auch die Stabilität der Versorgung für die Menschen, die auf sie angewiesen sind.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Hinter jeder Arzneimittelpackung, jedem Termin und jeder Regel liegt ein stiller Zusammenhang: Menschen verlassen sich darauf, dass jemand prüft, einordnet und Verantwortung übernimmt. Dort, wo Recht, Wirtschaft und Gesundheit aufeinandertreffen, wird die Apotheke zum Ort, an dem Versorgung nicht nur geschieht, sondern Halt bekommt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Versorgung wird verlässlich, wenn Risiken früh erkannt, Entscheidungen nachvollziehbar getroffen und Menschen nicht erst dann unterstützt werden, wenn aus einer offenen Frage bereits ein Schaden geworden ist.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzlage und Versorgungslage fachlich ein. Aussagen von Parteien, Verbänden, Unternehmen, Behörden und Verfahrensbeteiligten sind als jeweilige Positionen kenntlich gemacht.

 

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