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  • 17.09.2026 – Apotheken-Themen von heute zeigen Zuzahlungen im Streit, Krisenvorsorge unter Druck, Therapie im Wandel.
    17.09.2026 – Apotheken-Themen von heute zeigen Zuzahlungen im Streit, Krisenvorsorge unter Druck, Therapie im Wandel.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken-Nachrichten im Fokus: Die Debatte um Zuzahlungen und Versandhandel zeigt, wie schnell aus Preisvorteilen ein Versorgungsrisiko...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Themen von heute zeigen Zuzahlungen im Streit, Krisenvorsorge unter Druck, Therapie im Wandel.

 

Vom Versandhandel über Krisenresilienz bis zur Adipositastherapie: Acht Themen zeigen, warum Versorgung klare Regeln, Rechtssicherheit und fachliche Verantwortung braucht.

Stand: Donnerstag, 17. September 2026, um 18:12 Uhr

Apotheken-Themen: Bericht von heute

Zuzahlungen können zum Preishebel werden, Krisenvorsorge bleibt ohne Finanzierung bloße Erwartung, Rezepturarzneimittel geraten durch unklare Rechtslagen unter Druck. Gleichzeitig verändern neue Adipositastherapien, Impfangebote in Apotheken und der Blick auf Epigenetik die Anforderungen an Beratung und Einordnung. Die aktuellen Apotheken-Themen zeigen: Versorgung entsteht nicht aus einem einzelnen Gesetz, Produkt oder digitalen Angebot. Sie entsteht dort, wo Verantwortung klar verteilt, Fakten von Versprechen getrennt und Patientinnen und Patienten verlässlich begleitet werden.

 

Die Zuzahlung auf verschreibungspflichtige Arzneimittel ist auf den ersten Blick ein klar geregelter Betrag. In der Praxis wird sie gerade zu einer Frage, an der sich Wettbewerb, Verbraucherschutz, Versorgungsauftrag und wirtschaftliche Stabilität der Apotheken bündeln. Ausländische Versandapotheken werben nach Angaben aus der Branche teils mit dem Erlass dieser Zuzahlung. Für viele Patientinnen und Patienten klingt das zunächst wie eine Erleichterung. Für Apotheken vor Ort und für die politische Steuerung des Arzneimittelmarktes kann daraus jedoch ein grundlegender Konflikt entstehen.

ABDA-Präsident Thomas Preis bezeichnet den ausländischen Versandhandel in diesem Zusammenhang als Störfaktor für die flächendeckende Versorgung. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat die unterschiedlichen Rahmenbedingungen als Wettbewerbsverzerrung eingeordnet. Die politische Frage lautet deshalb nicht nur, ob einzelne Unternehmen Rabatte gewähren dürfen. Sie lautet: Gelten für alle Marktteilnehmer dieselben Vorgaben, oder entsteht ein Wettbewerb, in dem die Apotheke vor Ort an gesetzliche Schutzregeln gebunden bleibt, während andere Anbieter mit deren Umgehung Kundschaft gewinnen?

Eine Lösung könnte darin bestehen, den Erlass von Zuzahlungen einheitlich zu untersagen. Eine andere, wesentlich riskantere Variante wäre die Preisfreigabe für alle. Genau dort liegt der Streitpunkt. Wenn Apotheken an jedem Rezept mit Rabattangeboten konkurrieren müssten, würde sich die Beratung am Handverkaufstisch verändern. Statt pharmazeutischer Einordnung, Erklärung von Wechselwirkungen und Lösung konkreter Versorgungsfragen könnte eine Preisdiskussion treten. Das wäre nicht nur ein wirtschaftliches Problem. Es würde das Verhältnis zwischen Patient und Apotheke verschieben: von der verlässlichen Arzneimittelversorgung hin zu einer Suche nach dem jeweils billigsten Einzelvorteil.

Warnungen vor einer unmittelbaren Preisschlacht und sehr konkreten Folgen für die Zahl der Apotheken sind Prognosen, keine gesicherten Tatsachen. Sie zeigen aber, weshalb die Debatte ernst genommen werden muss. Die Zuzahlung dient nicht allein dazu, einen Betrag einzuziehen. Sie ist Teil eines gesetzlich geregelten Systems, das Verbraucherschutz, Kostenkontrolle und einheitliche Bedingungen miteinander verbinden soll. Werden einzelne Regeln im Wettbewerb ungleich angewendet, entsteht ein Anreiz, Versorgung nicht danach zu organisieren, was fachlich erforderlich ist, sondern danach, was sich am schnellsten als Preisvorteil vermarkten lässt.

Der Deutsche Apothekertag in München war deshalb mehr als eine berufspolitische Veranstaltung. Er machte sichtbar, wie viele offene Fragen gleichzeitig auf die Apotheken zukommen. Carsten Linnemann trat dort erstmals als Bundesgesundheitsminister vor die Hauptversammlung der Apothekerschaft. Seine Aussagen zur Wettbewerbsverzerrung wurden positiv aufgenommen; seine Überlegungen zur Zuzahlung lösten zugleich Klärungsbedarf aus. Die Unterschrift unter die Mantelverordnung, die letzte Teile der Apothekenreform regelt, wurde als Zeichen verstanden, dass die politischen Arbeiten an der Arzneimittelversorgung weitergehen sollen. Ob daraus eine klare und tragfähige Linie entsteht, entscheidet sich jedoch erst bei den konkreten Regeln.

Auch der Amtsantritt von ABDA-Hauptgeschäftsführerin Franziska Erdle fiel in diese Phase. Der DAT stand unter dem Eindruck einer Branche, die sich stärker in Primärversorgung, Prävention und Versorgungssicherheit einbringen will, zugleich aber wirtschaftlich und organisatorisch unter Druck steht. Die Messe Expopharm verstärkte diesen Zukunftsblick: Neue Dienstleistungen, Impfungen, Digitalisierung, Versorgung im ländlichen Raum und zusätzliche Beratungsangebote wurden als Chancen beschrieben. Eine Chance bleibt aber nur dann eine Chance, wenn sie mit Finanzierung, Zuständigkeiten und belastbaren Abläufen verbunden ist.

Besonders deutlich wird das bei der Krisenvorsorge. Stromausfälle, Naturkatastrophen, Lieferprobleme, Cyberangriffe und eine verschärfte Sicherheitslage zeigen, dass Arzneimittelversorgung nicht erst in einer Krise organisiert werden kann. Apotheken sind dezentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung. Sie verfügen über Arzneimittelwissen, Lagerstrukturen, Kontakte zu Patientinnen und Patienten, Erfahrung mit Engpässen und eine tägliche Präsenz in der Fläche. Diese Rolle kann im Ernstfall entscheidend sein. Sie funktioniert aber nicht automatisch.

Beim Deutschen Apothekertag wurden deshalb mehrere Anträge zur Krisenfestigkeit beraten. Die Grundrichtung war unstrittig: Apotheken sollen stärker in die Planung für außergewöhnliche Belastungen einbezogen und dabei finanziell wie regulatorisch unterstützt werden. Zwei Anträge wurden angenommen, weitere in Ausschüsse überwiesen. Das zeigt Einigkeit über die Bedeutung des Themas, aber auch, dass konkrete Ausgestaltung noch offen ist.

Gefordert werden ein dauerhaftes Förderprogramm für Krisenpharmazie auf Bundes- und Landesebene, technische Redundanzen, eine Notfallausstattung, die Bevorratung kritischer Arzneimittel, Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien sowie krisenfeste Lager- und Logistikstrukturen. Hinzu kommt eine gesonderte Vergütung für Vorhalteleistungen, Notfallabgaben, zusätzliche Dokumentation und Krisenkommunikation. Diese Forderungen beschreiben eine Realität, die im normalen Apothekenhonorar nur begrenzt abgebildet wird. Eine Apotheke kann nicht unbegrenzt Vorräte, Notstrom, zusätzliche IT-Sicherheit, Notfallkommunikation und Personalreserven bereithalten, wenn diese Bereitschaft wirtschaftlich unsichtbar bleibt.

Krisenresilienz ist deshalb kein Schlagwort für Ausnahmesituationen. Sie ist eine Frage der täglichen Tragfähigkeit. Wer erwartet, dass Apotheken bei Stromausfall, Lieferengpass oder Katastrophenlage Versorgung aufrechterhalten, muss auch die Kosten der Vorsorge anerkennen. Es reicht nicht, Apotheken im Ernstfall als selbstverständlich verfügbare Stelle einzuplanen. Sie brauchen vorher klare Aufgaben, Zugriff auf Informationen, sichere Kommunikationswege, rechtliche Handlungssicherheit und eine Finanzierung, die Vorhaltung nicht als freiwillige Nebenleistung behandelt.

Rechtliche Unsicherheit gefährdet Versorgung ebenfalls dann, wenn kein Ausnahmezustand vorliegt. Das sogenannte Rezeptur-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat genau diese Lage bei Praxis- und Sprechstundenbedarf geschaffen. Seit dem Urteil vom 12. März 2026 dürfen Apotheken Rezepturen grundsätzlich nur noch auf Grundlage konkreter Verschreibungen für einzelne Patientinnen und Patienten herstellen. Die Herstellung für den Praxisbedarf ist dadurch erheblich eingeschränkt worden. Für Arztpraxen kann das bedeuten, dass benötigte Rezepturarzneimittel nicht mehr in der gewohnten Weise bereitgestellt werden können.

Die Folgen betreffen nicht irgendeine Randfrage des Apothekenalltags. Rezepturen und Defekturen sind dort wichtig, wo standardisierte Fertigarzneimittel nicht ausreichen, wo individuelle Dosierungen erforderlich sind oder wo Praxen bestimmte Zubereitungen für ihre Versorgung benötigen. Wenn Apotheken nicht rechtssicher herstellen, abgeben und abrechnen können, entsteht eine Lücke zwischen medizinischem Bedarf und rechtlichem Rahmen.

Die Apothekerschaft fordert deshalb eine schnelle gesetzliche Klarstellung. Ein Dringlichkeitsantrag aus Hessen und Hamburg verlangt, öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken müssten Arzneimittel aufgrund ärztlicher Anforderungen für Praxis- und Sprechstundenbedarf wieder rechtssicher herstellen, abgeben und abrechnen können. Nordrhein-Westfalen hat mit einem Erlass eine Sonderregelung ermöglicht. Eine bundeseinheitliche und dauerhafte Lösung gibt es jedoch noch nicht. Das ist ein Problem, weil Versorgung nicht vom Bundesland abhängen sollte, in dem eine Praxis oder Apotheke liegt.

Hier zeigt sich ein Muster, das weit über die Rezeptur hinausreicht: Rechtsklarheit ist selbst ein Versorgungsfaktor. Wenn Apotheken aus Angst vor Retaxationen, berufsrechtlichen Folgen oder unklaren Zuständigkeiten eine Leistung nicht mehr anbieten können, hilft auch die beste fachliche Bereitschaft nicht. Politik muss deshalb nicht nur neue Aufgaben schaffen, sondern bestehende Aufgaben rechtssicher halten.

Die Frage, wie Apotheken zusätzliche Leistungen entwickeln können, wird auf der Expopharm zugleich aus einer anderen Perspektive gestellt. Die Apothekerin Nadine Freialdenhoven beschrieb einen Versorgungspfad, der nicht beim Verkauf eines einzelnen Produkts stehenbleibt. Ausgangspunkt ist eine fiktive Patientin, die unkoordiniert unterschiedliche Darmprodukte kauft, widersprüchliche Empfehlungen erhält und im Überangebot an Testkits, Nahrungsergänzungen und Gesundheitsversprechen die Orientierung verliert.

Der vorgeschlagene Weg lautet: nicht Produktvielfalt, sondern ein nachvollziehbarer Plan. Labor- und Beratungskosten sollen transparent getrennt werden. Produktempfehlungen sollen nur fachlich begründet an Testergebnisse gekoppelt sein. Testinterpretation, Beratung und Monitoring sollen nicht als beiläufige Zusatzleistung erscheinen, sondern als Kern einer strukturierten Begleitung. Das kann für Menschen hilfreich sein, die sich mit Beschwerden allein gelassen fühlen und nicht wissen, welche Information belastbar ist.

Gerade weil dieser Ansatz Vertrauen schaffen kann, braucht er klare Grenzen. Ein Versorgungspfad darf nicht zu einem verkleideten Verkaufsweg werden. Transparenz ist zwingend: Welche Leistung wird angeboten? Was kostet sie? Welche Aussagekraft hat ein Test? Welche Empfehlung folgt aus welchem Befund? Wo endet Beratung, und wann ist ärztliche Diagnostik oder Behandlung notwendig? Ohne diese Trennung kann aus dem Versprechen von Orientierung ein wirtschaftliches Modell werden, in dem die Produktabgabe den Ablauf bestimmt.

Die Apotheke kann hier tatsächlich einen besonderen Mehrwert bieten. Sie kennt die Arzneimitteltherapie, kann Wechselwirkungen berücksichtigen, kann Warnzeichen erkennen und Menschen niedrigschwellig an die richtige Stelle weiterleiten. Dieser Mehrwert entsteht nicht dadurch, dass ein Testkit besonders attraktiv vermarktet wird. Er entsteht durch die Fähigkeit, aus vielen Informationen eine fachlich verantwortbare Entscheidung zu machen.

Auch in der Adipositastherapie ist diese Einordnung wichtiger denn je. Semaglutid und Tirzepatid haben die Behandlung von Adipositas stark verändert. Beide Wirkstoffe gehören zu den Inkretin-basierten Therapien und können das Körpergewicht deutlich beeinflussen. Ihr Erfolg hat die Erwartungen an künftige Arzneimittel erhöht. Zugleich besteht die Gefahr, dass über neue Wirkstoffe vor allem als Abnehmtrends gesprochen wird, während Indikationen, Nebenwirkungen, Kontraindikationen, Langzeitbehandlung, Ernährungsumstellung und medizinische Begleitung in den Hintergrund geraten.

Die Entwicklung geht weiter. Oral verfügbare Inkretinmimetika sollen die Therapie möglicherweise erleichtern, weil nicht jede Behandlung per Injektion erfolgen müsste. Orforglipron wird als weiterer oraler GLP-1-Rezeptoragonist diskutiert. Retatrutid gehört zu den Triple-Agonisten und aktiviert GIP-, GLP-1- und Glukagonrezeptoren. Die Idee dahinter ist, mehrere Stoffwechselwege gleichzeitig zu beeinflussen. Auch die Kombination aus Semaglutid und Cagrilintid wird als möglicher nächster Entwicklungsschritt betrachtet. Cagrilintid ist ein Amylin-Analogon, das unter anderem die Magenentleerung verzögern und das Sättigungsgefühl verstärken kann.

Diese Entwicklungen sind medizinisch interessant, aber sie verlangen besonders sorgfältige Kommunikation. Wirkstoffe in klinischer Entwicklung oder im Zulassungsverfahren sind keine frei verfügbare Standardtherapie. Gute Studienergebnisse ersetzen weder regulatorische Prüfung noch langfristige Sicherheitsdaten. Retatrutid ist ein Beispiel dafür: Seine Wirkmechanismen und bisherigen Daten wecken hohe Erwartungen, aber daraus folgt nicht, dass der Wirkstoff bereits als zugelassene Routinebehandlung behandelt werden darf.

Ein weiterer Maßstab wird künftig wichtiger: Neue Antiadiposita sollen nicht nur Fettmasse reduzieren, sondern möglichst Muskelmasse erhalten. Starkes Gewichtsmanagement ohne Blick auf Kraft, Ernährung, Bewegung und Begleiterkrankungen kann neue Probleme schaffen. Eine Therapie, die auf der Waage beeindruckt, ist nicht automatisch für jeden Menschen passend. Apotheken können bei der Anwendung zugelassener Arzneimittel beraten, Adhärenzprobleme erkennen, auf Nebenwirkungen achten und davor schützen, dass aus medizinischer Therapie eine unbegleitete Selbstoptimierung wird.

Prävention und medizinische Verantwortung stehen auch beim Impfen im Mittelpunkt. Frankreich wird dabei häufig als Vergleich genannt. Seit Mitte 2025 können dort Apotheken für Menschen ab elf Jahren nahezu alle Standardimpfungen des nationalen Impfkalenders anbieten. Nach Angaben aus dem Veranstaltungsbeitrag bieten rund 99 Prozent der französischen Apotheken Impfungen an. Für Deutschland wird ein deutlich niedrigerer Anteil impfender Apotheken genannt. Der Unterschied zeigt, welches Potenzial in einem niedrigschwelligen Zugang liegen kann, aber er lässt sich nicht einfach durch eine einzelne gesetzliche Änderung übertragen.

Impfen in der Apotheke braucht ausgebildetes Personal, klare Abläufe, Notfallmanagement, Dokumentation, Impfstofflogistik, Zusammenarbeit mit Arztpraxen und eine eindeutige Regelung der Zuständigkeiten. In Deutschland sollen künftig alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Totimpfstoffe für Erwachsene auch in Apotheken verimpft werden können; die notwendigen Curricula werden entwickelt. Das erweitert die Rolle der Apotheke als Präventionsort, ersetzt aber die ärztliche Versorgung nicht.

Die Erfahrungen aus Frankreich werden vor allem als Ergänzungsmodell gelesen. Mehr Impfangebote in Apotheken müssen nicht bedeuten, dass Arztpraxen weniger impfen. Sie können dazu beitragen, Impflücken zu schließen, Menschen aktiv anzusprechen und die Umsetzung einer Empfehlung zu erleichtern. Herstellerbefragungen berichten über hohes Interesse und eine starke Bereitschaft zur Wiederholung bei Menschen, die bereits in der Apotheke geimpft wurden. Diese Zahlen sind als herstellernahe Befragungsdaten einzuordnen. Ihr Kern ist dennoch nachvollziehbar: Niedrige Zugangshürden können helfen, wenn Menschen eine Impfung grundsätzlich wollen, sie aber im Alltag aufschieben.

Besonders groß bleiben die Lücken etwa bei Influenza- und Herpes-zoster-Impfungen. Ältere Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen zählen zu den Gruppen mit hoher Impfbereitschaft und zugleich hohem Nutzen. Die Apotheke kann hier ansprechen, informieren und anbieten. Sie muss aber auch erkennen, wann eine ärztliche Abklärung erforderlich ist und wo keine pauschale Empfehlung zulässig ist.

Das letzte Thema führt tief in die Grundlagen der Biologie und zeigt zugleich, wie vorsichtig Gesundheitskommunikation sein muss. Epigenetik beschreibt Veränderungen der Genfunktion, die nicht auf einer Änderung der DNA-Sequenz beruhen. Gene bleiben vorhanden, können aber je nach Methylierung und Struktur der Histone unterschiedlich stark abgelesen werden. DNA-Methylierung und Histon-Acetylierung sind deshalb zentrale Mechanismen, über die Zellen ihre Funktionen steuern.

Ernährung, Stress, Bewegung und Alter können epigenetische Prozesse beeinflussen. Mikronährstoffe spielen dabei eine Rolle. Folat und Vitamin B12 sind wichtig für Methylierungsprozesse; Vitamin C kann an Demethylierungsprozessen beteiligt sein. Der auf der Expopharm referierende Wissenschaftler erläuterte, dass S-Adenosylmethionin als wichtiger Methylgruppendonator ohne Vitamin B12 nicht gebildet werden könne. Diese biochemischen Zusammenhänge sind real. Der Schritt von der Grundlagenbiologie zur individuellen Produktwerbung ist jedoch groß.

Beim Thema Folat wird das besonders sichtbar. Folat ist in grünem Blattgemüse, Hefe und Leber enthalten. Es muss im Körper in eine aktive Form überführt werden. Der Referent verwies auf Varianten des Enzyms MTHFR und nannte hohe Häufigkeiten für heterozygote und homozygote Veränderungen. Solche Angaben dürfen nicht dazu führen, dass Menschen ohne Diagnostik oder individuelle Beratung pauschal einen Mangel oder eine zwingende Supplementationsnotwendigkeit annehmen.

Mikronährstoffe können für die Gesundheit wichtig sein, insbesondere bei nachgewiesenem Mangel, bestimmten Lebensphasen oder medizinischen Risiken. Daraus folgt aber nicht, dass Nahrungsergänzungsmittel die Epigenetik gezielt „optimieren“, Krankheiten verhindern oder Alterungsprozesse kontrollieren können. Der Referent selbst wies darauf hin, dass es bislang nur wenige interventionelle Studien zur Wirkung von Mikronährstoffsupplementation auf epigenetische Veränderungen gibt. Diese Aussagegrenze ist entscheidend. Wissenschaftliche Plausibilität darf nicht in ein Heilversprechen verwandelt werden.

Die Themen dieses Tages verbinden sich damit zu einer gemeinsamen Frage: Wie bleibt Verantwortung sichtbar, wenn Märkte, Technik, Politik und Gesundheitsversprechen immer komplexer werden? Zuzahlungen dürfen nicht zur Eintrittskarte in einen ungleichen Preiswettbewerb werden. Krisenvorsorge darf nicht ohne Finanzierung erwartet werden. Rezepturen brauchen Rechtssicherheit. Neue Therapien brauchen klare Grenzen zwischen Hoffnung und Zulassung. Impfangebote brauchen Kompetenz und Zusammenarbeit. Gesundheitsberatung braucht Transparenz. Und wissenschaftliche Erkenntnisse brauchen eine Sprache, die Möglichkeiten erklärt, ohne Gewissheiten zu erfinden.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Manchmal beginnt eine Versorgungslücke nicht mit einem leeren Regal. Sie beginnt mit einer Regel, die unklar bleibt, einer Krise, für die keine Vorsorge finanziert ist, oder einem Preisvorteil, der die falschen Anreize setzt. Erst später wird sichtbar, was vorher übersehen wurde: dass Beratung Zeit braucht, dass Rezepturen Rechtssicherheit brauchen und dass Apotheke nicht nur dann systemrelevant ist, wenn der Ausnahmefall schon eingetreten ist.

Gerade deshalb reicht es nicht, neue Aufgaben zu versprechen. Impfangebote, Prävention, Versorgungspfade und moderne Therapien können Menschen näher an gesundheitliche Hilfe bringen. Ihre Wirkung bleibt aber nur dann tragfähig, wenn fachliche Grenzen, medizinische Evidenz, Finanzierung und Verantwortung zusammengeführt werden.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Apotheken halten Versorgung dort zusammen, wo wirtschaftlicher Druck, rechtliche Unsicherheit und persönliche Gesundheitsfragen aufeinandertreffen. Was verlässlich wirken soll, braucht mehr als gute Absichten: Es braucht klare Regeln, gesicherte Zuständigkeiten und Menschen, die nicht nur abgeben, sondern prüfen, erklären und schützen.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzlage und Versorgungslage fachlich ein. Aussagen aus Politik, Verbänden, Veranstaltungen und Unternehmen werden als jeweilige Positionen kenntlich gemacht und nicht mit gesicherten allgemeinen Tatsachen gleichgesetzt.

 

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