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  • 20.09.2026 – Apotheken-Nachrichten der Woche zeigen Reformdruck, Versorgungsfragen, die Entscheidung über Vertrauen.
    20.09.2026 – Apotheken-Nachrichten der Woche zeigen Reformdruck, Versorgungsfragen, die Entscheidung über Vertrauen.
    APOTHEKE | Wochenspiegel & Presse | Apotheken-Nachrichten dieser Woche führen dorthin, wo politische Zusagen ihren Wahrheitsmoment haben: an den Handverkaufstisch, in den No...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Wochenspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten der Woche zeigen Reformdruck, Versorgungsfragen, die Entscheidung über Vertrauen.

 

Der Deutsche Apothekertag zwischen politischer Aufbruchsstimmung, wirtschaftlicher Realität und der Frage, wer die Versorgung von morgen trägt.

Woche: Montag, 14. September 2026, bis Sonntag, 20. September 2026. 

Apotheken-News: Themen der Woche

 

Linnemanns Apothekenkurs, faire Marktbedingungen, der Praxistest beginnt.

Carsten Linnemann hat seinen ersten Auftritt beim Deutschen Apothekertag genutzt, um Nähe zur Apothekerschaft zu zeigen und zugleich politische Erwartungen zu wecken. Der neue Bundesgesundheitsminister knüpfte an persönliche Erinnerungen an, sprach über die Bedeutung von Apotheken für Innenstädte und beschrieb sie als standorttreue mittelständische Betriebe. Im Saal kam diese Ansprache erkennbar gut an. Politisch entscheidend ist jedoch nicht der Beifall, sondern die Frage, welche der angekündigten Linien in Gesetzgebung, Verordnungen und Verhandlungen tatsächlich Bestand haben werden.

Ein greifbares Signal war die Unterzeichnung des Verordnungsteils der Apothekenreform. Damit sind unter anderem wieder Vereinbarungen über Großhandelsskonti möglich. Für viele Betriebe ist das mehr als eine technische Einzelregel: Skonti berühren die Liquidität im Alltag und damit den Spielraum, unter wirtschaftlichem Druck handlungsfähig zu bleiben. Zugleich löst diese Änderung die strukturelle Ertragsfrage nicht auf. Die Vergütungsanpassung und der angekündigte höhere Kassenabschlag bleiben für die Branche eng miteinander verknüpft. Was auf der einen Seite entlastet, kann auf der anderen Seite wieder teilweise aufgezehrt werden.

Linnemann stellte faire Marktbedingungen ausdrücklich in den Mittelpunkt. Seine Formulierung, es müsse für alle gelten, was für einzelne Marktteilnehmer gelte, richtet sich vor allem auf den grenzüberschreitenden Arzneimittelversand. Die Apothekerschaft kritisiert seit Langem, dass ausländische Versandapotheken mit dem Verzicht auf gesetzliche Zuzahlungen werben und damit einen Wettbewerbsvorteil gewinnen könnten. Hier geht es nicht allein um Umsatzverschiebungen. Die Debatte betrifft auch die Steuerungswirkung der Zuzahlung, die Gleichbehandlung von Leistungserbringern und die Frage, wer wirtschaftliche Risiken im Versorgungssystem trägt.

Für Apotheken vor Ort ist diese Auseinandersetzung deshalb doppelt relevant. Sie sind an Preis-, Abgabe- und Dokumentationsregeln gebunden, während sie gleichzeitig Beratung, Notdienst, Rezeptur, Botendienst und Krisenversorgung vorhalten. Wenn Wettbewerb allein über den niedrigsten unmittelbaren Preis geführt wird, geraten gerade jene Leistungen unter Druck, die nicht wie ein Paket versendet werden können. Die politische Zusage fairer Regeln ist damit ein Prüfstein dafür, ob die Versorgung vor Ort als Daseinsvorsorge behandelt oder vor allem als Handelsmarkt organisiert wird.

Auch bei der Primärversorgung wird sich zeigen, wie belastbar der neue Kurs ist. Linnemann verwies auf die Rolle der Apotheken bei niedrigschwelliger Versorgung, Prävention und Entlastung anderer Bereiche. Gleichzeitig gibt es Widerstand aus Teilen der Ärzteschaft gegen weitergehende Leistungen in Apotheken, etwa bei Impfungen, Tests oder neuen Beratungsangeboten. Der Konflikt ist nicht bloß standespolitisch. Er berührt die praktische Frage, wie Menschen schneller Hilfe erhalten, wenn Arztpraxen überlastet sind oder Termine fehlen. Apothekerinnen und Apotheker können keine ärztliche Diagnose ersetzen; sie können aber in klar geregelten Bereichen Beratung, Prävention und die sichere Begleitung von Arzneimitteltherapien ausbauen.

Die wirtschaftliche Voraussetzung dafür wird häufig unterschätzt. Neue Leistungen brauchen Personal, Fortbildung, belastbare digitale Abläufe und ausreichend Zeit im Betrieb. Eine zusätzliche Aufgabe ist nicht automatisch ein zusätzlicher Versorgungserfolg. Wenn Honorierung, Haftungsfragen, technische Infrastruktur und Arbeitsorganisation ungeklärt bleiben, wächst eher die Belastung als die tatsächliche Leistungsfähigkeit. Gerade kleinere Apotheken werden daran messen, ob politische Reformzusagen im Alltag ankommen oder nur neue Erwartungen erzeugen.

Besonders deutlich wurde die politische Spannung beim Versandhandel, bei der geplanten Primärversorgung und beim Umgang mit Medizinalcannabis. Linnemann kündigte an, Fehlentwicklungen bei der Online-Vermittlung und Verordnung von Cannabis stärker in den Blick nehmen zu wollen. Auch hier muss die spätere Ausgestaltung präzise bleiben: Medizinisch notwendige Versorgung darf nicht mit missbräuchlichen Geschäftsmodellen verwechselt werden. Entscheidend sind nachvollziehbare Regeln für Verordnung, Beratung, Abgabe und Kontrolle.

Der Auftritt hat der Apothekerschaft zunächst etwas gegeben, was nach Jahren der Unsicherheit politisch selten geworden ist: das Gefühl, gehört zu werden. Doch Applaus, persönliche Nähe und wohlwollende Worte sind noch keine belastbare Versorgungspolitik. Ob Linnemann die angekündigte Linie durchhält, entscheidet sich an konkreten Fragen: beim Kassenabschlag, bei den Regeln für den Versandhandel, bei den Kompetenzen in der Primärversorgung und bei der Finanzierung neuer Aufgaben. Erst dort zeigt sich, ob aus der freundlichen Begrüßung eine verlässliche Partnerschaft für die Apotheken vor Ort wird.

 

Fünf Forderungen für Apotheken, fehlende Ausbildungsreform, der Auftrag an Linnemann.

Der Fünf-Punkte-Katalog der ABDA ist kein allgemeines Stimmungsbild, sondern eine politische Arbeitsliste für die Zeit nach der Apothekenreform. Thomas Preis hat sie beim Deutschen Apothekertag an den neuen Bundesgesundheitsminister adressiert: wirtschaftliche Stabilisierung, mehr pharmazeutische Kompetenzen, weniger Bürokratie, wirksame Regeln für den Versandhandel und eine belastbare Krisenresilienz. Jede dieser Forderungen greift in den Betriebsalltag ein. Zusammen zeigen sie, dass die Reform aus Sicht der Apothekerschaft zwar einen Anfang markiert, aber noch keine abschließende Antwort auf die Versorgungsfragen liefert.

An erster Stelle steht die wirtschaftliche Grundlage. Apotheken sollen dauerhaft arbeiten können, nicht nur kurzfristig einzelne Belastungen ausgleichen. Die Honoraranpassung wird deshalb zwar als notwendiger Schritt bewertet, gleichzeitig bleibt der erhöhte Kassenabschlag ein zentraler Streitpunkt. Für einen Betrieb zählt am Ende nicht allein die Höhe einer Vergütungszusage, sondern was nach Abschlägen, Personalkosten, Warenverfügbarkeit und bürokratischem Aufwand tatsächlich für die Versorgung übrig bleibt. Wenn die wirtschaftliche Substanz weiter erodiert, wird auch ein erweitertes Leistungsspektrum nicht stabil umgesetzt werden können.

Der zweite Punkt betrifft die Rolle der Apotheke in der Primärversorgung. Impfungen, Medikationsmanagement, Prävention und strukturierte Beratungsleistungen können Patientinnen und Patienten Wege erleichtern und andere Bereiche des Gesundheitswesens entlasten. Diese Aufgaben verlangen aber klare Zuständigkeiten, verlässliche Vergütung und rechtssichere Abläufe. Es genügt nicht, neue Kompetenzen auf dem Papier anzuerkennen. Sie müssen im Alltag mit Personal, Fortbildung, digitaler Infrastruktur und ausreichender Zeit für Beratung tragfähig werden.

Die Forderung nach weniger Bürokratie ist dabei keine Nebenfrage. Apotheken bearbeiten Rezeptkorrekturen, Retaxationsrisiken, Lieferengpässe, Dokumentationspflichten, Abrechnung und technische Störungen parallel zur unmittelbaren Arzneimittelversorgung. Jede zusätzliche Pflicht bindet Zeit, die an anderer Stelle fehlt. Besonders sichtbar wird das beim E-Rezept: Digitalisierte Prozesse können Arbeitsabläufe vereinfachen, solange sie zuverlässig funktionieren. Kommt es zu Störungen oder unklaren Verantwortlichkeiten, entsteht aus dem technischen Versprechen schnell zusätzlicher Aufwand am Handverkaufstisch.

Der Versandhandel bildet den vierten Kern des Katalogs. Die Apothekerschaft verlangt, dass Regeln für alle Marktteilnehmer gleichermaßen durchgesetzt werden. Dabei geht es um Zuzahlungen, Preisbindung, Arzneimittelsicherheit und die Frage, ob Plattformmodelle sich über Vorteile finanzieren können, die stationären Apotheken nicht offenstehen. Der Konflikt ist grundsätzlicher als ein Wettbewerb zwischen Vertriebswegen. Er entscheidet mit darüber, ob die wohnortnahe Apotheke mit ihrem Beratungs-, Notdienst- und Versorgungsauftrag unter vergleichbaren Bedingungen bestehen kann.

Krisenresilienz ist der fünfte Punkt und verbindet die wirtschaftliche mit der gesellschaftlichen Dimension. Lieferengpässe, Pandemien, Cyberrisiken und Störungen kritischer Infrastruktur zeigen, dass Arzneimittelversorgung nicht erst im Ausnahmefall beginnt. Öffentliche Apotheken sichern täglich dezentrale Zugänge, können Engpässe abfedern und sind gerade dann wichtig, wenn andere Strukturen unter Druck geraten. Dafür brauchen sie jedoch wirtschaftliche Stabilität, klare Notfallregeln und ein politisches Verständnis dafür, dass Versorgungssicherheit nicht erst nach einer Krise organisiert werden kann.

Auffällig bleibt eine Lücke im Katalog: Die Novellierung der Approbationsordnung für Apothekerinnen und Apotheker steht nicht als eigener Schwerpunkt darin. Dabei wartet der Berufsstand seit Jahren auf eine Modernisierung der Ausbildungsinhalte. Digitale Gesundheitskompetenz, Datenverständnis, Künstliche Intelligenz, Impfkompetenz, klinische Pharmazie und neue Versorgungsaufgaben verändern das Berufsbild längst. Wenn Ausbildung und spätere Berufspraxis auseinanderlaufen, entsteht eine Schwachstelle genau dort, wo die Reformen künftig mehr Verantwortung erwarten.

Die fünf Forderungen formulieren deshalb keinen Wunschzettel für bessere Rahmenbedingungen, sondern eine Bedingung für glaubwürdige Versorgungspolitik. Der neue Minister kann an ihnen zeigen, ob die angekündigte Unterstützung der Apotheken über freundliche Worte hinausgeht. Ohne wirtschaftliche Tragfähigkeit, moderne Ausbildung und praxistaugliche Regeln bleibt jeder Ausbau von Kompetenzen ein Versprechen mit zu wenig Fundament.

 

Reform in Kraft, neue Kompetenzen, die Belastungsprobe im Betrieb.

Mit der unterzeichneten Mantelverordnung ist die Apothekenreform nun vollständig in Kraft. Für die Branche verbindet sich damit zunächst eine reale Entlastung: Großhandelsskonti sind wieder zulässig, das Fixum steigt schrittweise und neue Versorgungsaufgaben sollen Apothekerinnen und Apotheker stärker in die Primärversorgung einbinden. Nach Jahren ohne substanzielle Honoraranpassung ist das ein politischer Einschnitt. Die Reform beendet allerdings nicht den wirtschaftlichen Druck, unter dem viele Betriebe weiterhin stehen.

Thomas Preis beschrieb die Anhebung des Fixums als wichtige Korrektur, verwies aber zugleich auf ihre zeitlich gestreckte Umsetzung. Der zweite Teil soll erst 2027 wirksam werden. Hinzu kommt der geplante höhere Kassenabschlag, der einen relevanten Teil der zusätzlichen Vergütung wieder abschöpfen kann. Für einzelne Apotheken entscheidet nicht die Überschrift einer Reform, sondern die Jahresrechnung: Steigen Personalkosten, Warenrisiken und Dokumentationsaufwand schneller als die verfügbaren Mittel, bleibt die wirtschaftliche Lage angespannt.

Die Reform verbindet die Vergütungsfrage mit einem erweiterten Aufgabenprofil. Apotheken sollen künftig stärker impfen, testen, präventiv beraten und in bestimmten Konstellationen bei der Akut- und Chronikerversorgung unterstützen. Das kann die Versorgung niedrigschwelliger machen. Menschen erreichen die Apotheke häufig schneller als eine Arztpraxis, insbesondere bei Fragen zu Arzneimitteln, kleineren Gesundheitsproblemen oder wiederkehrenden Verordnungen. Gerade in Regionen mit knapper ärztlicher Versorgung liegt darin eine Chance.

Diese Chance wird aber nur dann wirksam, wenn die neuen Leistungen im Betrieb tatsächlich organisiert werden können. Impfungen, Blutentnahmen, strukturierte Beratungen und pharmazeutische Dienstleistungen brauchen qualifiziertes Personal, passende Räume, Terminmanagement, Dokumentation und eine Finanzierung, die den Aufwand abbildet. Eine neue Kompetenz lässt sich nicht nebenbei in einen bereits dichten Apothekenalltag einschieben. Wo Personal fehlt oder die Vergütung als unzureichend wahrgenommen wird, bleibt der Ausbau begrenzt.

Der Apothekenklimaindex deutet auf Bereitschaft hin: Viele Betriebe wollen neue Leistungen übernehmen, beim Impfen wird mit einem deutlichen Ausbau gerechnet. Gleichzeitig zeigt sich die Distanz zwischen politischer Erlaubnis und praktischer Umsetzung. Schon heute impft nur ein Teil der Apotheken. Andere prüfen, ob sich die Leistung unter ihren jeweiligen Bedingungen sinnvoll integrieren lässt. Das ist kein Ausdruck fehlenden Willens, sondern betrieblicher Realität. Jede Apotheke muss Versorgung, Personalplanung, Haftung und Wirtschaftlichkeit gleichzeitig berücksichtigen.

Besonders konfliktträchtig ist die Einbindung der Apotheken in die Primärversorgung. Die ABDA wirbt dafür, die leicht zugängliche pharmazeutische Expertise stärker zu nutzen. Teile der Ärzteschaft befürchten dagegen eine Verschiebung von Zuständigkeiten. Der Kern der Debatte sollte nicht in einem Konkurrenzkampf liegen. Entscheidend ist, welche Aufgaben qualitätsgesichert in der Apotheke übernommen werden können und wann eine ärztliche Abklärung zwingend erforderlich bleibt. Klare Grenzen schaffen Sicherheit für Patientinnen und Patienten ebenso wie für die beteiligten Berufe.

Parallel bleibt der Versandhandel ein Störfaktor im Reformumfeld. Wenn ausländische Versandapotheken mit dem Verzicht auf gesetzliche Zuzahlungen werben, sehen stationäre Apotheken die Preis- und Wettbewerbsordnung gefährdet. Das betrifft nicht nur den Umsatz, sondern die Frage, ob Vor-Ort-Apotheken ihre vielfältigen Versorgungsleistungen unter vergleichbaren Bedingungen finanzieren können. Die politische Reaktion auf diese Praxis wird darüber entscheiden, wie ernst das Versprechen fairer Marktbedingungen gemeint ist.

Die Mantelverordnung schafft damit einen neuen Rahmen, aber noch keine Garantie für eine stabile Versorgung. Ihr Erfolg entscheidet sich nicht bei der Unterzeichnung, sondern im Arbeitsalltag der Apotheken: an der Kasse, im Beratungsgespräch, beim E-Rezept, im Notdienst und bei der Frage, ob zusätzliche Verantwortung auch mit den nötigen Ressourcen verbunden ist. Erst wenn neue Kompetenzen und wirtschaftliche Tragfähigkeit zusammenkommen, wird aus einer Reform eine spürbare Stärkung der Versorgung vor Ort.

 

Neuer Ton bei der ABDA, Kampagnenfähigkeit, die offene Wirkung im Plenum.

Franziska Erdle hat ihren ersten Geschäftsbericht als Hauptgeschäftsführerin des ABDA-Vereins nicht im vertrauten Verwaltungsstil angelegt. Sie setzte auf persönliche Eindrücke, einen lockeren Ton und die Botschaft eines handlungsfähigen, kampagnenstarken Berufsstands. Damit sollte offenbar nicht nur Bilanz gezogen, sondern auch eine neue Form der Ansprache erprobt werden. Der Auftritt machte sichtbar, dass sich die ABDA nach innen und außen anders positionieren will.

Im Mittelpunkt stand die Bewertung der vergangenen berufspolitischen Arbeit. Erdle verwies auf Geschlossenheit und Solidarität der Apothekerschaft sowie auf die politische Durchsetzung einer Erhöhung des Packungsfixums. Diese Lesart stellt die Reform nicht als bloßes Ergebnis ministerieller Entscheidungen dar, sondern als Folge eines langen Zusammenspiels aus Verbandsarbeit, öffentlicher Kampagne und Druck aus der Praxis. Für die Organisation ist das eine wichtige Erzählung: Wer politische Wirkung beansprucht, muss zeigen können, wie sie entstanden ist.

Die Botschaft der Kampagnenfähigkeit hat dabei zwei Seiten. Nach außen soll sie Politik, Krankenkassen und Marktteilnehmern deutlich machen, dass die Apothekerschaft nicht nur auf Entscheidungen reagiert, sondern ihre Interessen sichtbar vertreten kann. Nach innen soll sie den Mitgliedern vermitteln, dass gemeinsames Auftreten politische Ergebnisse ermöglicht. Gerade angesichts vieler Apothekenschließungen und anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheit hat diese Selbstvergewisserung eine strategische Funktion.

Der Hinweis, wesentliche Inhalte des ABDA-Positionspapiers zur Zukunft der Apotheke hätten Eingang in die Reform gefunden, unterstreicht diesen Anspruch. Tatsächlich enthält die Reform Elemente, die seit Langem aus der Apothekerschaft gefordert wurden: eine höhere Vergütung, erweiterte Kompetenzen und einen stärkeren Bezug zur Primärversorgung. Dennoch ist die Bilanz nicht widerspruchsfrei. Die Honoraranpassung erfolgt gestaffelt, der Kassenabschlag bleibt ein Belastungsfaktor, und zentrale Konflikte beim Versandhandel oder bei der Umsetzung neuer Leistungen sind nicht gelöst.

Gerade deshalb entscheidet sich die Wirkung eines Geschäftsberichts nicht allein an der Zahl der aufgezählten Erfolge. Das Plenum muss erkennen können, welche Ziele erreicht wurden, welche offen bleiben und wie die Organisation auf Rückschläge reagiert. Ein modernerer Ton kann Aufmerksamkeit schaffen. Er ersetzt jedoch keine nachvollziehbare Prioritätensetzung. Wenn Mitglieder wissen wollen, wie die ABDA ihre Interessen künftig vertreten wird, erwarten sie konkrete Antworten zu Honorierung, Versorgungssicherheit, Digitalisierung, Ausbildung und der Rolle der Apotheke im Gesundheitswesen.

Erdle sprach auch über interne Veränderungen: klarere Prioritäten, schnellere Abstimmung, fortschreitende Digitalisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Diese Themen betreffen die Verbandsebene unmittelbar. Eine Organisation, die schneller auf politische und mediale Entwicklungen reagieren will, braucht funktionierende Prozesse und eine klare Verantwortungsstruktur. Digitalisierung kann dabei helfen, Informationen besser auszuwerten, Abstimmungen zu beschleunigen und Kommunikation zielgerichteter zu organisieren.

Gleichzeitig wächst mit jeder technischen und organisatorischen Veränderung die Erwartung an Transparenz. Für Mitglieder ist nicht entscheidend, ob ein Verband modern klingt, sondern ob Entscheidungen nachvollziehbar vorbereitet werden und Rückmeldungen aus dem Apothekenalltag tatsächlich in die Arbeit einfließen. Der Geschäftsbericht ist deshalb mehr als eine Bühne für Selbstbeschreibung. Er ist ein Maßstab dafür, ob die Leitung einer Berufsorganisation Nähe zur Basis herstellt und politische Strategien verständlich macht.

Der Versuch eines anderen Berichtsformats ist damit bemerkenswert, aber noch kein Beweis für einen dauerhaften Kulturwechsel. Der wird erst sichtbar, wenn aus der neuen Ansprache eine belastbare Verbindung zwischen Verband, Mitgliedern und berufspolitischer Wirkung entsteht. Die Apothekerschaft braucht in den kommenden Jahren nicht nur gute Kampagnen, sondern eine Organisation, die Konflikte klar benennt, Ziele verfolgt und ihren Erfolg an der Versorgung vor Ort messen lässt.

 

Optimismus für Apotheken, Honorarstreit, der Alltag bleibt anspruchsvoll.

Hans-Peter Hubmann hat beim Deutschen Apothekertag einen optimistischen Blick auf die kommenden Jahre gezeichnet. Die Apothekenreform bringe Bewegung in einen Bereich, der lange auf eine angemessene wirtschaftliche und politische Anerkennung gewartet habe. Die Honoraranpassung, neue pharmazeutische Dienstleistungen und die Aussicht auf künftige Verhandlungen über die Vergütung markieren aus seiner Sicht einen Richtungswechsel. Gleichzeitig bleibt der Optimismus an Bedingungen geknüpft, die in den Betrieben täglich spürbar sind.

Die höhere Vergütung ist dabei kein Geschenk, sondern eine verspätete Anpassung nach vielen Jahren ohne grundlegende Verbesserung. Dass sie in zwei Schritten kommt, belastet die Apotheken zunächst weiter. Der zweite Schritt folgt erst 2027, während Kosten, Personaldruck und betriebliche Risiken schon heute bestehen. Hinzu kommt der angehobene Kassenabschlag. Er mindert einen Teil der erwarteten Entlastung und verschiebt die wirtschaftliche Wirkung der Reform erneut in Richtung Krankenkassen.

Für die Zeit ab 2028 eröffnet die Reform eine neue Perspektive: Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband sollen die Vergütung künftig verhandeln. Das kann den Berufsstand stärken, wenn die Verhandlungen tatsächlich auf Augenhöhe stattfinden und die Versorgungskosten realistisch abbilden. Es kann aber auch neue Konflikte schaffen. Wo unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen, wird eine Schiedsstelle zum möglichen Endpunkt. Apotheken brauchen deshalb nicht nur Verhandlungsrechte, sondern ein dauerhaft professionelles Mandat, das ihre wirtschaftliche Lage präzise vertreten kann.

Hubmann verwies zugleich auf neue Leistungen. Der Zuschuss zum Nacht- und Notdienst wird erhöht, zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen sollen den Handlungsspielraum erweitern. Daraus kann ein wichtiger Beitrag zur wohnortnahen Versorgung entstehen. Apotheken übernehmen bereits heute Aufgaben, die weit über die Abgabe einer Packung hinausgehen: Beratung bei Arzneimittelanwendung, Versorgung bei Lieferengpässen, Unterstützung chronisch Erkrankter, Notdienst und direkte Hilfe bei akuten Fragen.

Neue Leistungen werden jedoch nur dann zu einer Stärkung, wenn Aufwand und Ertrag zusammenpassen. Impfungen, Medikationsmanagement, Präventionsangebote und weitere Beratungsleistungen erfordern Zeit, Personal, Räume und sichere Prozesse. Wenn die finanzielle Grundlage fehlt, entsteht ein Widerspruch: Die Politik erwartet mehr Versorgung, während die Betriebe den Ausbau unter wachsendem Kostendruck organisieren sollen. Gerade kleinere Apotheken können zusätzliche Leistungen nicht unbegrenzt aus eigener Substanz finanzieren.

Der Kassenabschlag steht deshalb im Zentrum der Kritik. Eine Erhöhung auf 2,07 Euro ab 2027 würde die zugesagte Vergütungsverbesserung nach Berechnungen der Apothekerschaft deutlich verringern. Für die Betriebe zählt die Gesamtrechnung. Eine Honorarsteigerung wirkt nur dann nachhaltig, wenn sie nicht gleichzeitig durch neue Abschläge, Abrechnungsrisiken oder steigende Pflichtaufgaben wieder aufgezehrt wird. Die Forderung nach einer Reduzierung oder zumindest Befristung des Abschlags ist somit ein Versuch, die Reform wirtschaftlich konsistent zu machen.

Auch die steigenden Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten sind für Apotheken kein Randthema. Sie führen zu mehr Erklärungsbedarf am Handverkaufstisch, zu Konflikten mit Patientinnen und Patienten und zu zusätzlichem Inkassoaufwand. Gleichzeitig werben ausländische Versandapotheken teilweise mit dem Verzicht auf Zuzahlungen. Dadurch entsteht aus Sicht der Vor-Ort-Apotheken ein doppelter Druck: Sie müssen gesetzliche Regeln umsetzen und deren Folgen erklären, während andere Marktteilnehmer mit der Abweichung von diesen Regeln Kunden gewinnen können.

Hinzu kommen technische Störungen. Digitalisierung kann Prozesse verbessern, doch E-Rezept, Telematikinfrastruktur und weitere digitale Anwendungen müssen zuverlässig funktionieren. Jede Störung trifft nicht eine abstrakte Softwarelandschaft, sondern konkrete Menschen im Betrieb: Patientinnen und Patienten warten auf Arzneimittel, Teams müssen Ersatzwege finden, und die Apotheke trägt häufig den Zeit- und Organisationsaufwand. Eine digitale Versorgungspolitik ist nur dann überzeugend, wenn sie auch für Ausfälle klare Verantwortlichkeiten und faire Lösungen schafft.

Der Satz, die Apotheke vor Ort habe Zukunft, ist daher weniger ein Abschluss als ein Auftrag. Zukunft entsteht nicht allein durch Optimismus, sondern durch verlässliche Honorierung, faire Wettbewerbsregeln, belastbare Technik und genügend Personal für die wachsenden Aufgaben. Wenn diese Voraussetzungen geschaffen werden, kann die Apotheke ihre besondere Stärke ausspielen: Vertrauen nicht als Werbeversprechen, sondern als tägliche Erfahrung in der Versorgung.

 

Primärversorgung neu ordnen, Kompetenzen teilen, Patienten schneller helfen.

Die Diskussion über Primärversorgung wird häufig als Streit um Zuständigkeiten geführt. Beim Deutschen Apothekertag zeigte sich jedoch, dass die entscheidende Frage anders lautet: Wie erhalten Menschen schneller und sicherer Hilfe, wenn Arztpraxen überlastet sind, Termine fehlen oder gesundheitliche Probleme zunächst keine ärztliche Behandlung erfordern? Apotheken spielen in dieser Frage eine besondere Rolle, weil sie niedrigschwellig erreichbar sind und pharmazeutische Beratung unmittelbar in den Versorgungsalltag bringen.

Ein Diskussionsforum machte die unterschiedlichen Perspektiven sichtbar. Der bayerische Patientenbeauftragte Thomas Zöller formulierte eine patientennahe Sicht: Entscheidend sei, dass geholfen werde. Auch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Krankenkassen betonten, es gehe nicht darum, einem Beruf etwas wegzunehmen. Diese Haltung trifft einen Kern des Problems. Eine moderne Primärversorgung kann nur funktionieren, wenn sie nicht zuerst Besitzstände verwaltet, sondern Aufgaben dort organisiert, wo sie fachlich sicher und für die Menschen sinnvoll erfüllt werden können.

Apothekerinnen und Apotheker beanspruchen dabei nicht, ärztliche Diagnostik oder Therapie zu ersetzen. Sie können aber bei klar abgegrenzten Fragen viel leisten: Arzneimitteltherapien begleiten, Wechselwirkungen erkennen, zu Prävention und Selbstmedikation beraten, Impfungen anbieten, Messwerte einordnen und bei Bedarf gezielt an Ärztinnen und Ärzte weiterleiten. Diese Schnittstelle ist besonders relevant, weil viele Beschwerden zunächst eine Orientierung brauchen, nicht zwingend sofort einen Arzttermin.

Die Ärzteschaft reagiert auf eine Erweiterung apothekerlicher Kompetenzen unterschiedlich. Manche sehen darin eine mögliche Entlastung, andere befürchten eine Aufweichung ärztlicher Zuständigkeiten. Diese Spannung ist nachvollziehbar, darf aber nicht zu einer Blockade führen. Gerade bei leichteren Erkrankungen, Beratungsbedarf zu Arzneimitteln oder präventiven Fragen kann eine gute Zusammenarbeit Wartezeiten reduzieren und Ärztinnen und Ärzte von Aufgaben entlasten, die andere Gesundheitsberufe qualitätsgesichert übernehmen können.

Entscheidend sind verbindliche Grenzen. Patientensicherheit entsteht nicht dadurch, dass jede Anfrage an einer Stelle endet. Sie entsteht durch klare Verfahren: Wann kann die Apotheke beraten oder unterstützen, wann ist eine ärztliche Abklärung erforderlich, wie werden Warnzeichen erkannt und wie gelingt die Weiterleitung ohne Informationsverlust? Je eindeutiger diese Regeln sind, desto weniger Raum bleibt für Konkurrenzdenken und Unsicherheit.

Die Realität in den Apotheken zeigt, dass diese Arbeit längst begonnen hat. Blutdruckmessungen, Beratung zu Arzneimitteln, Impfangebote und pharmazeutische Dienstleistungen gehören in vielen Betrieben bereits zum Alltag. Was früher als Ausweitung des Berufsbilds galt, ist heute für zahlreiche Patientinnen und Patienten selbstverständlich. Die Erfahrung aus früheren Debatten zeigt auch: Neue Aufgaben stoßen zunächst oft auf Skepsis, bevor sie sich durch praktische Vorteile und klare Qualitätsstandards etablieren.

Für die Apotheken bedeutet der Ausbau der Primärversorgung allerdings zusätzliche Verantwortung. Mehr Beratung braucht Zeit, Fachpersonal und passende Räume. Wer neue Leistungen anbietet, muss sie dokumentieren, haftungsrechtlich absichern und in einen bereits dichten Tagesablauf integrieren. Deshalb kann die Primärversorgung nicht allein über gute Absichten organisiert werden. Sie benötigt eine faire Vergütung, praxistaugliche Regelungen und eine technische Infrastruktur, die den Austausch mit anderen Leistungserbringern erleichtert statt erschwert.

Auch für Patientinnen und Patienten hängt viel davon ab, ob die neue Versorgungslogik verständlich bleibt. Sie müssen wissen, was die Apotheke leisten kann und wo ihre Grenzen liegen. Eine Apotheke kann schnelle fachliche Hilfe bieten, aber sie ersetzt keine ärztliche Diagnostik bei unklaren, schweren oder anhaltenden Beschwerden. Gerade diese ehrliche Grenzziehung stärkt das Vertrauen, weil sie nicht mehr verspricht, als sie verantworten kann.

Der Ausbau der Primärversorgung wird deshalb nicht durch einen einzelnen Beschluss entschieden. Er entsteht im Zusammenspiel von Apotheken, Praxen, Krankenhäusern, Pflege und Kostenträgern. Wenn diese Bereiche ihre Kompetenzen sinnvoll verbinden, kann Versorgung näher, schneller und verständlicher werden. Bleiben sie im Gerangel um Zuständigkeiten stehen, verlieren vor allem jene Menschen, die auf unkomplizierte Hilfe angewiesen sind.

 

Anträge im Ausschuss, offene Reformen, wie der Apothekertag handlungsfähig bleibt.

55 Anträge lagen dem Deutschen Apothekertag vor. Sie reichten von Honorar- und Wettbewerbsfragen über pharmazeutische Dienstleistungen, Pflege, Ausbildung und Digitalisierung bis zur Krisenresilienz. Diese Dichte zeigt, wie viele offene Baustellen die Apothekerschaft gleichzeitig bearbeiten muss. Sie offenbart aber auch ein Problem des Entscheidungsprozesses: Ein erheblicher Teil der Themen wird nicht entschieden, sondern zur weiteren Beratung in Ausschüsse verwiesen.

Ein Ausschussverweis kann sinnvoll sein. Komplexe rechtliche Fragen, neue Versorgungsmodelle oder weitreichende Satzungsänderungen brauchen Vorbereitung, fachliche Prüfung und eine sorgfältige Abwägung. Er wird jedoch problematisch, wenn er zum Standardausgang einer Debatte wird. Dann verschiebt sich die Verantwortung von einem sichtbaren Beschluss in Gremien, deren Zeitplan, Zusammensetzung und Ergebnis für die Berufsöffentlichkeit schwer nachvollziehbar bleiben. Aus einem Antrag mit klarer Forderung wird ein Vorgang, dessen weiterer Weg kaum noch sichtbar ist.

Besonders deutlich wurde das beim Versuch, den Versorgungsauftrag der Apotheke im Apothekengesetz weiterzuentwickeln. Öffentliche Apotheken übernehmen längst mehr als die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten: Impfungen, Tests, pharmazeutische Dienstleistungen und Beratungsleistungen erweitern ihre Rolle. Der Vorschlag, diese Wirklichkeit stärker im Gesetz abzubilden, sollte auch die Abgrenzung zur rein logistischen Arzneimittelversorgung schärfen. Bedenken richteten sich vor allem darauf, dass eine Öffnung des Gesetzes weitere Forderungen anderer Berufsgruppen auslösen könnte. Die Debatte zeigt, wie schwer es ist, eine moderne Versorgungsrolle rechtlich fortzuschreiben, ohne neue Konfliktfelder zu öffnen.

Auch die geplante pharmazeutische Dienstleistung zu den Wechseljahren landete nicht unmittelbar in der Umsetzung. Dabei liegt der Beratungsbedarf auf der Hand: Viele Frauen wünschen strukturierte Information zu Beschwerden, Arzneimitteln, Risiken und Prävention. Die Diskussion drehte sich jedoch um Grundsatzfragen der Ausgestaltung und Zuständigkeit. Das Ergebnis war ein Ausschussverweis. Für Betroffene bedeutet das, dass eine mögliche niedrigschwellige Beratung nicht sofort entsteht, obwohl die Versorgungslücke weithin bekannt ist.

Anders verlief die Debatte über digitale Unterschriften bei pharmazeutischen Dienstleistungen. Hier bestand Zustimmung, weil die Lösung eine konkrete bürokratische Hürde verringern kann. Die Entscheidung wirkt klein, hat aber praktische Bedeutung. Wenn Patientinnen und Patienten Unterschriften elektronisch leisten können, werden Leistungen im Apothekenalltag einfacher organisierbar. Gerade solche Punkte zeigen, dass Digitalisierung dann akzeptiert wird, wenn sie Abläufe tatsächlich erleichtert und nicht neue Arbeitsschritte schafft.

Die Anträge zur Pflege verdeutlichten zugleich, wie groß der Bedarf an verbindlichen Versorgungsmodellen ist. Gefordert wurden mehr Rechtssicherheit bei der Arzneimittelversorgung in ambulanten Pflegesituationen, eine pharmazeutische Dienstleistung im Bereich Pflege und ein pharmazeutischer Hausbesuch für pflegende Angehörige. Die Themen betreffen eine wachsende Zahl von Menschen, die komplexe Arzneimittelregime außerhalb von Pflegeeinrichtungen bewältigen müssen. Trotzdem wurden die Anträge überwiegend weiterverwiesen. Das schafft Zeit für Ausarbeitung, verschiebt aber auch die konkrete Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige.

Beim Rx-Versandhandel blieb die Richtung politisch klar, die praktische Durchsetzbarkeit aber offen. Die Forderung nach einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird seit Jahren erhoben. Sie verweist auf Arzneimittelsicherheit, Versorgungsgerechtigkeit und den Schutz der Vor-Ort-Apotheke. Die rechtlichen Hürden sind jedoch hoch, und die politische Bereitschaft für ein Verbot ist begrenzt. Der beschlossene Leitantrag hält die Position der Apothekerschaft fest, löst den Konflikt aber nicht. Für die Betriebe bleibt entscheidend, ob kurzfristig wenigstens Preisbindung, Zuzahlungsregeln und Werbevorgaben wirksam durchgesetzt werden.

Dringlichkeit erhielt der Praxisbedarf bei Rezepturarzneimitteln. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Rezepturen grundsätzlich nur patientenindividuell hergestellt werden. Das kann die bisherige Versorgung für Praxis- und Sprechstundenbedarf erheblich erschweren. Der Antrag zielte deshalb auf eine klare gesetzliche Grundlage für Herstellung, Abgabe und Abrechnung. Hier treffen pharmazeutische Praxis, ärztlicher Bedarf und Abrechnungsrecht unmittelbar aufeinander. Eine schnelle Lösung ist nötig, weil rechtliche Unsicherheit nicht im theoretischen Raum bleibt, sondern Versorgungsvorgänge und Arbeitsabläufe konkret blockieren kann.

Auch das geplante ärztliche Dispensierrecht in Notfallpraxen wurde abgelehnt. Die Apothekerschaft sieht darin eine Gefährdung der bewährten Trennung von Verordnung und Abgabe. Zugleich wurde die schnelle Novellierung der Approbationsordnung gefordert. Digitale Gesundheitskompetenz, Datenverständnis, KI, Impfkompetenz und moderne Prüfungsformate sollen in der Ausbildung verbindlicher verankert werden. Einige weitergehende Vorschläge, etwa zur Pharmakotherapie als Leitkompetenz oder zu innovativen Lehr- und Prüfungsformaten, wurden dagegen in Ausschüsse verwiesen.

Die Digitalisierung bildet einen weiteren Konfliktbereich. Ein Antrag, den Versorgungsbedarf zum Maßstab digitaler Verfahren zu machen, fand Zustimmung. Das ist ein wichtiger Grundsatz: Technik muss dem Gesundheitsalltag dienen, nicht umgekehrt. Schwieriger wurde es bei einer umfassenden Digitalstrategie einschließlich Künstlicher Intelligenz. Hier zeigte sich Zustimmung zum Thema, aber keine klare Bereitschaft, bereits verbindliche Umsetzungsschritte festzulegen. Für Apotheken bleibt die Frage offen, wie sie digitale Systeme nutzen sollen, wenn strategische Ziele zwar formuliert, aber nicht praktisch unterlegt werden.

Besonders greifbar wird das bei Ausfällen der Telematikinfrastruktur. Wenn E-Rezepte nicht abrufbar sind, entstehen für Apotheken Versorgungsprobleme und wirtschaftliche Schäden. Der Antrag auf eine fairere Verteilung des Betriebsrisikos wurde weiterberaten. Das ist nachvollziehbar, weil Haftungs- und Finanzierungsfragen komplex sind. Doch der Alltag wartet nicht auf Ausschussberichte. Ohne klare Regelung tragen Apotheken weiterhin die Folgen von Störungen, die sie weder verursachen noch zuverlässig verhindern können.

Krisenresilienz, Entlassrezepte, die Stellung des Deutschen Apothekertages und die Vorbereitung künftiger Honorarverhandlungen folgten demselben Muster: große Bedeutung, viele offene Fragen, oft keine sofortige Entscheidung. Der Apothekertag bleibt ein zentrales Forum der berufspolitischen Willensbildung. Seine Wirkung hängt jedoch davon ab, ob Beschlüsse und Ausschussaufträge später nachvollziehbar zu Ergebnissen führen. Transparente Fristen, öffentliche Zwischenschritte und klare Rückmeldungen wären der Maßstab dafür, dass Beratung nicht zum Verschwinden von Themen wird.

 

Demokratische Verantwortung, Vielfalt im Apothekenalltag, Vertrauen als Versorgungsauftrag.

Der Deutsche Apothekertag hat eine Resolution verabschiedet, die über die üblichen berufspolitischen Forderungen hinausgeht. Unter dem Titel „Für Menschlichkeit, Vielfalt und demokratische Verantwortung“ bekennt sich die Apothekerschaft zu einer offenen Gesellschaft, zur Gleichbehandlung und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Initiiert wurde die Resolution von AByou, der Nachwuchsorganisation der ABDA. Ihre zentrale Aussage ist einfach: Apotheken versorgen alle Menschen.

Diese Aussage beschreibt einen Grundsatz, der im Alltag öffentlicher Apotheken konkret wird. Menschen kommen mit unterschiedlichen Sprachen, Biografien, gesundheitlichen Risiken, sozialen Lebenslagen und Erwartungen in die Apotheke. Sie benötigen Arzneimittel, Beratung, Orientierung oder Hilfe in einer akuten Situation. Für die pharmazeutische Versorgung darf dabei nicht entscheidend sein, wer jemand ist, sondern was medizinisch und menschlich erforderlich ist. Respektvolle Behandlung ist deshalb keine Ergänzung zur Fachlichkeit, sondern Teil ihrer Voraussetzung.

Die Resolution verknüpft diese Haltung mit der besonderen Verantwortung eines Heilberufs. Apothekerinnen und Apotheker entscheiden nicht über politische Zugehörigkeit oder gesellschaftlichen Wert von Menschen. Sie sorgen dafür, dass Arzneimittel sicher abgegeben, Risiken verständlich erklärt und gesundheitliche Anliegen ernst genommen werden. Gerade weil Apotheken leicht erreichbar sind, begegnen sie gesellschaftlicher Vielfalt unmittelbar. Das macht sie zu Orten, an denen Vertrauen täglich neu entstehen oder verloren gehen kann.

Vertrauen beginnt mit einer fachlich korrekten Beratung. Es wächst aber auch dadurch, dass Menschen sich nicht abgewiesen, beschämt oder vorschnell beurteilt fühlen. Wer Fragen zu psychischen Erkrankungen, Sucht, Schwangerschaft, chronischen Leiden, Armut oder altersbedingten Einschränkungen stellt, braucht eine Versorgung, die professionell und zugewandt bleibt. Eine offene Haltung bedeutet nicht Beliebigkeit. Sie bedeutet, die gleiche pharmazeutische Sorgfalt auf jeden Menschen anzuwenden.

Die Resolution reagiert zugleich auf ein gesellschaftliches Klima, in dem Debatten härter, Polarisierung sichtbarer und Ausgrenzung lauter werden. Apotheken können diese Entwicklungen nicht allein lösen. Sie können aber einen Gegenpol bilden, weil sie im konkreten Kontakt funktionieren müssen. Eine Arzneimittelversorgung, die Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sozialem Status mit gleicher Achtung begegnet, setzt einen praktischen Maßstab gegen Abwertung.

Vielfalt betrifft auch die Teams in den Apotheken. Viele Betriebe arbeiten längst mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher beruflicher Erfahrungen. Diese Vielfalt kann die Versorgung stärken, wenn sie durch gute Führung, klare Kommunikation und gegenseitigen Respekt getragen wird. Mehrsprachigkeit, unterschiedliche Lebensperspektiven und ein offener Umgang mit Patientengruppen können helfen, Beratung verständlicher und zugänglicher zu machen. Voraussetzung bleibt, dass fachliche Standards, Datenschutz und die Grenzen der Beratung für alle gleichermaßen gelten.

Die Verbindung von Demokratie und Gesundheitsversorgung ist dabei nicht abstrakt. Eine verlässliche Gesundheitsversorgung setzt voraus, dass Menschen Institutionen vertrauen, Regeln nachvollziehen können und nicht befürchten müssen, wegen persönlicher Merkmale schlechter behandelt zu werden. Wenn dieses Vertrauen schwindet, wird auch die Bereitschaft geringer, medizinischen Rat anzunehmen, Prävention wahrzunehmen oder sich in schwierigen Situationen Hilfe zu holen. Die Apotheke vor Ort kann deshalb ein wichtiger Vertrauensraum sein.

Die Resolution nimmt die Apothekerschaft zugleich selbst in die Pflicht. Ein Bekenntnis zu Menschlichkeit und Vielfalt muss sich in Ausbildung, Personalpolitik, Kommunikation und dem Umgang mit Konflikten zeigen. Es reicht nicht, Werte zu formulieren, wenn sie im Alltag bei Stress, Zeitdruck oder schwierigen Gesprächen keine Rolle mehr spielen. Gerade dann entscheidet sich, ob aus einer Resolution eine glaubwürdige Haltung wird.

Die Botschaft des Deutschen Apothekertages ist damit klar: Apotheken sind nicht nur Orte der Arzneimittelabgabe. Sie sind Teil einer Gesellschaft, die Versorgung als gemeinsame Verantwortung versteht. Wo fachliche Kompetenz, Respekt und Verlässlichkeit zusammenkommen, entsteht mehr als ein funktionierender Ablauf. Es entsteht jene Form von Vertrauen, auf die Gesundheitsversorgung in einer vielfältigen Demokratie angewiesen bleibt.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Eine Apotheke ist kein abstrakter Punkt im Gesundheitswesen. Sie ist der Ort, an dem sich Reformen als Warteschlange, Beratungsgespräch, E-Rezept-Ausfall, Lieferengpass oder Notdienst bemerkbar machen. Hier entscheidet sich nicht nur, ob eine Verordnung technisch abrufbar ist. Hier entscheidet sich, ob jemand mit einer verständlichen Erklärung, einem sicheren Arzneimittel und dem Gefühl nach Hause geht, nicht allein gelassen worden zu sein.

Die Woche in München hat deshalb mehr gezeigt als einen Kongress mit Reden und Anträgen. Sie hat die Spannung sichtbar gemacht zwischen neuen politischen Möglichkeiten und den Voraussetzungen, die dafür fehlen können. Mehr Impfungen, pharmazeutische Dienstleistungen, assistierte Telemedizin und eine stärkere Rolle in der Primärversorgung eröffnen Perspektiven. Doch jede zusätzliche Kompetenz braucht Zeit, Personal, Räume, Rechtssicherheit und eine Vergütung, die den Aufwand trägt.

Auch der Ton der Debatten ist entscheidend. Wer Versorgung nur als Wettbewerb, Zuständigkeit oder Einsparpotenzial betrachtet, übersieht ihre menschliche Seite. Vertrauen entsteht nicht durch Ankündigungen. Es entsteht dort, wo Regeln fair sind, Technik funktioniert und Fachlichkeit Menschen unabhängig von Herkunft, Alter oder Lebenslage erreicht.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die Zukunft der Apotheke entscheidet sich nicht in der Lautstärke politischer Versprechen, sondern in der stillen Verlässlichkeit, mit der Menschen auch morgen noch eine offene Tür, fachliche Klarheit und eine erreichbare Versorgung vorfinden.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzlage und Versorgungslage fachlich ein. Diese Wochenausgabe verbindet die Beschlüsse des Deutschen Apothekertages mit ihren Folgen für den Alltag in Apotheken und für die Menschen, die auf wohnortnahe Versorgung angewiesen sind.

 

 

 

 

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