ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 17.09.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute ordnen Versorgung, Wettbewerb, Verantwortung.
    17.09.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute ordnen Versorgung, Wettbewerb, Verantwortung.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken-Nachrichten von heute bündeln acht Themen aus Politik, Versorgung und Arzneimitteltherapie. Im Fokus stehen wirtschaftliche R...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute ordnen Versorgung, Wettbewerb, Verantwortung.

 

Acht Themen verbinden politische Entscheidungen, verlässliche Arzneimittelversorgung und die Frage, wie Gesundheit im Alltag erreichbar bleibt.

Stand: Donnerstag, 17. September 2026, um 18:01 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Apotheken-Nachrichten dieser Ausgabe führen von politischen Zusagen für Vor-Ort-Apotheken über Zuzahlungen, AMNOG und die Landarztquote bis zu konkreten Fragen der Arzneimittelberatung. Sie zeigen, warum neue Gesundheitsleistungen nur dann tragen, wenn sie fachlich, rechtlich und wirtschaftlich sauber eingebunden werden. Der Blick reicht von der Nachfrage junger Menschen nach Impfangeboten über mögliche Nährstofffragen bei Dauermedikation bis zu seltenen Malariafällen im Umfeld des Frankfurter Flughafens. Auch die Entscheidung zu Cannabisblüten in der GKV macht sichtbar, wie eng Versorgung, Rechtslage und individuelle Therapie miteinander verbunden sind.

 

Politische Zusagen prüfen, faire Wettbewerbsregeln sichern, Apotheken wirtschaftlich stabilisieren.

Der Deutsche Apothekertag in München hat die wirtschaftliche Lage der Vor-Ort-Apotheken erneut in den Mittelpunkt gerückt. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann sprach dort über wirtschaftliche Stabilisierung, faire Wettbewerbsbedingungen im Arzneimittelmarkt und die Eindämmung von Fehlentwicklungen bei der Cannabisabgabe. Der berufspolitische Rahmen ist damit gesetzt. Entscheidend bleibt jedoch, welche Regelungen tatsächlich folgen und ob sie den Betrieben im Alltag spürbar helfen.

Die Erwartung der Apotheken richtet sich nicht auf symbolische Anerkennung, sondern auf belastbare wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Freundliche Worte für lokale Versorgung ersetzen keine auskömmliche Vergütung, keine planbaren Prozesse und keine Regeln, die für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten. Genau an diesem Unterschied entscheidet sich, ob politische Zusagen betriebliche Wirkung entfalten.

Die ABDA hat zum Deutschen Apothekertag einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt. Er fordert eine nachhaltige wirtschaftliche Stabilisierung, eine stärkere Einbindung der Apotheken in die Primärversorgung, Entbürokratisierung, die Eindämmung von Störfaktoren durch ausländischen Versandhandel und eine höhere Krisenresilienz der Arzneimittelversorgung. Diese Forderungen sind Positionen des Berufsstands. Sie machen aber sichtbar, an welchen Punkten die Apotheken selbst die größten Risiken für Versorgung und wirtschaftliche Tragfähigkeit sehen.

Besonders heikel bleibt die Frage fairer Wettbewerbsbedingungen. Wenn Arzneimittel über verschiedene Vertriebswege abgegeben werden, müssen für alle Beteiligten dieselben gesetzlichen Anforderungen gelten. Das betrifft nicht nur Preis- und Zuzahlungsfragen, sondern auch Verbraucherschutz, Beratung, Erreichbarkeit und die Verantwortung für eine flächendeckende Versorgung. Die öffentliche Apotheke trägt diese Aufgaben vor Ort täglich, auch außerhalb planbarer Nachfrage und unabhängig von der Attraktivität einzelner Lieferungen.

Die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe lässt sich nicht auf einen einzelnen Faktor reduzieren. Honorierung, Personal, steigende Betriebskosten, Lieferengpässe, Bürokratie und der Wettbewerb um wiederkehrende Rezepte greifen ineinander. Deshalb reicht es nicht aus, neue Dienstleistungen lediglich zu ermöglichen. Sie müssen so ausgestaltet sein, dass sie in den Apotheken organisatorisch und wirtschaftlich tatsächlich leistbar sind.

Die ABDA verweist in ihrer Befragung von 500 Apothekeninhaberinnen und -inhabern darauf, dass die schrittweise Erhöhung des Apothekenhonorars überwiegend nicht als nachhaltig genug bewertet werde. Insbesondere die fehlende Dynamisierung werde als Problem gesehen. Auch diese Einschätzung ist eine berufspolitische Position, sie zeigt jedoch den Kernkonflikt: Ein Betrieb kann Versorgung nur dauerhaft anbieten, wenn seine wirtschaftliche Grundlage nicht bei jeder Kostenverschiebung neu unter Druck gerät.

Politik muss sich deshalb an konkreten Folgen messen lassen. Werden die Regeln für Versandhandel und Vor-Ort-Abgabe nachvollziehbar und durchsetzbar gestaltet? Werden Apotheken bei Primärversorgung, Prävention und pharmazeutischen Dienstleistungen so eingebunden, dass daraus kein zusätzlicher Verlustbetrieb entsteht? Wird Bürokratie wirklich abgebaut oder nur an anderer Stelle neu erzeugt?

Der Apothekertag hat die Richtung der Debatte deutlich gemacht. Die Versorgung vor Ort braucht keine romantische Kulisse, sondern verbindliche Entscheidungen. Erst wenn Zusagen in rechtssichere Regeln, wirtschaftlich tragfähige Vergütung und faire Marktbedingungen übersetzt werden, entsteht aus politischer Unterstützung eine belastbare Perspektive für die Apotheke.

 

Zuzahlungen belasten Patienten, ungleiche Regeln verschärfen Wettbewerb, Apotheken fordern Klarheit.

Der Bayreuther Apotheker Jens Landwehr beschreibt die wirtschaftliche Lage seiner sechs Apotheken in drastischen Worten. Seine Kritik richtet sich gegen eine aus seiner Sicht wachsende Belastung der Patientinnen und Patienten, gegen die Abwanderung von Kundschaft zu ausländischen Versandunternehmen und gegen politische Vorschläge, die neue Aufgaben ermöglichen, ohne die wirtschaftliche Grundlage der Vor-Ort-Apotheke ausreichend zu sichern.

Landwehr verbindet mehrere Sorgen. Zusätzliche Dienstleistungen wie Impfungen oder Blutentnahmen könnten nach seiner Einschätzung nicht ausgleichen, was Apotheken durch Kundenabwanderung verlieren. Er kritisiert außerdem, dass Gesundheitsberufe über Telemedizin, Impfangebote und neue Versorgungsaufgaben gegeneinander ausgespielt würden. Das sind Positionen eines betroffenen Inhabers, keine festgestellten Wirkungszusammenhänge. Sie zeigen jedoch, wie groß die Skepsis gegenüber einer Politik ist, die neue Aufgaben in Aussicht stellt, während viele Betriebe ihre Grundfinanzierung als unzureichend empfinden.

Besonders sensibel ist die Frage der Arzneimittelzuzahlung. Nach der aktuellen Information des Bundesgesundheitsministeriums beträgt die gesetzliche Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Internet-Apotheken. Für schwerwiegend chronisch Kranke liegt die jährliche Belastungsgrenze bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für andere Versicherte bei zwei Prozent.

Die im Rohmaterial genannte Belastung von bis zu 15 Euro ab Januar ist damit kein gegenwärtig nachgewiesener Rechtszustand. Sie muss als politische Befürchtung oder als Bezug auf eine mögliche künftige Regelung kenntlich bleiben, solange keine verbindliche gesetzliche Grundlage vorliegt. Gerade bei Zuzahlungen ist diese Trennung wichtig: Für chronisch kranke Menschen können bereits die geltenden Eigenanteile erheblich sein, zugleich gelten gesetzliche Obergrenzen und Befreiungsregelungen.

Landwehrs weiterer Vorwurf richtet sich gegen das Erlassen von Zuzahlungen durch ausländische Versender. Ob ein konkretes Angebot gegen geltendes Recht verstößt, lässt sich nicht allein aus einer Aussage eines Marktteilnehmers ableiten. Dafür wären der konkrete Vorgang, die Vertrags- und Preisgestaltung sowie eine rechtliche Prüfung maßgeblich. Die grundlegende Frage bleibt dennoch berechtigt: Wenn unterschiedliche Vertriebswege dieselben gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen handhaben sollen, braucht es transparente und durchsetzbare Regeln.

Die ABDA hat in diesem Zusammenhang bereits auf Medienberichte über mögliche Änderungen bei Zuzahlungen reagiert. Sie warnt vor Wettbewerbsverzerrungen, falls Zuzahlungen von einzelnen Anbietern nicht erhoben würden, und fordert gleiche Regeln für alle Abgabestellen. Diese Bewertung ist eine berufspolitische Position. Ihr Gewicht liegt darin, dass sie einen Zielkonflikt offenlegt: Patientenschutz, Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Preiswettbewerb und die Stabilität der Vor-Ort-Versorgung müssen gleichzeitig berücksichtigt werden.

Für Apotheken ist der Konflikt konkret. Sie sind an rechtliche Vorgaben, Abrechnungssysteme, Beratungspflichten, Lieferfähigkeit und Notdienst gebunden. Wenn Kundinnen und Kunden den Eindruck gewinnen, derselbe Versorgungsweg sei digital günstiger oder einfacher, verändert das ihre Entscheidung. Das kann auch dann Wirkung entfalten, wenn die Unterschiede rechtlich oder wirtschaftlich komplexer sind, als sie in einer einzelnen Werbebotschaft erscheinen.

Die Antwort kann nicht darin bestehen, jede neue Dienstleistung pauschal abzulehnen. Impfungen, pharmazeutische Dienstleistungen und neue Formen der Zusammenarbeit können die Versorgung sinnvoll erweitern. Sie dürfen jedoch nicht als Ersatz für eine tragfähige Grundfinanzierung behandelt werden. Zusätzliche Leistungen brauchen Personal, Zeit, passende Prozesse und eine Vergütung, die ihren Aufwand abbildet.

Die Diskussion um Zuzahlungen zeigt damit mehr als eine Preisfrage. Sie betrifft Vertrauen. Patientinnen und Patienten müssen nachvollziehen können, was sie zahlen, welche Befreiungen gelten und welche Rechte sie haben. Apotheken müssen darauf vertrauen können, dass die Regeln für alle Marktteilnehmer durchsetzbar sind. Politik und Kassen müssen transparent machen, welche Belastungen beabsichtigt sind und wie Versorgung vor Ort dabei gesichert bleibt.

 

Arzneimittel neu bewerten, Zusatznutzen schützen, Finanzierungsdruck begrenzen.

Das Fachgespräch der Finanzkommission Gesundheit hat eine Grundfrage der Arzneimittelpolitik erneut sichtbar gemacht: Wie kann die gesetzliche Krankenversicherung Ausgaben begrenzen, ohne Versorgung, Innovation und verlässliche Regeln für neue Therapien zu schwächen?

Pharma Deutschland warnt vor zusätzlichen anlasslosen Re-Evaluationen und Preisverfahren für Arzneimittel. Der Verband befürchtet, dass solche Verfahren Versorgung und Innovation belasten könnten, ohne die strukturellen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung zu lösen. Diese Einschätzung ist eine Position der pharmazeutischen Industrie. Sie muss deshalb von der Frage getrennt werden, ob und in welchem Umfang neue Prüfverfahren gesundheitspolitisch tatsächlich sinnvoll wären.

Im Zentrum steht das AMNOG-Verfahren. Bei neuen Arzneimitteln wird der Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie bewertet. Auf dieser Grundlage verhandeln Hersteller und GKV-Spitzenverband den Erstattungsbetrag. Das Verfahren verbindet damit medizinische Nutzenbewertung und Preisfindung, statt den Zugang allein an einer abstrakten Kosten-Nutzen-Rechnung auszurichten.

Der Verband weist darauf hin, dass dieses System bereits heute nicht statisch ist. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, Indikationserweiterungen, befristete Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses und auslaufende Vertragslaufzeiten können zu erneuten Bewertungen und neuen Erstattungsbeträgen führen. Nach Angaben von Pharma Deutschland waren mehr als die Hälfte der AMNOG-Verfahren der vergangenen Jahre erneute Bewertungen.

Auch bei den Preisen sieht der Verband ein bewegliches System. Eigene Analysen zu den zehn umsatzstärksten AMNOG-Arzneimitteln zeigen durchschnittlich rund acht Preisanpassungen je Präparat über eine mittlere Marktdauer von zehn Jahren. Die meisten Anpassungen seien Preissenkungen gewesen, im Durchschnitt etwa alle 16 Monate. Diese Zahlen stammen aus einer Verbandsanalyse; sie beschreiben nicht automatisch den gesamten Arzneimittelmarkt.

Die Kritik richtet sich daher nicht gegen jede Neubewertung. Sie richtet sich gegen zusätzliche Prüfungen ohne konkreten Anlass. Die entscheidende Frage lautet: Welchen medizinischen oder versorgungsrelevanten Erkenntnisgewinn soll eine weitere Bewertung liefern? Wenn sie keine neue Evidenz, keine veränderte Indikation und keine neue Versorgungslage berücksichtigt, droht sie vor allem zusätzliche Bürokratie zu erzeugen.

Auf der anderen Seite ist der Finanzierungsdruck der gesetzlichen Krankenversicherung real. Arzneimittelausgaben sind Teil eines größeren Systems aus demografischer Entwicklung, medizinischem Fortschritt, Versorgungsbedarf und Beitragsstabilität. Eine solide Finanzierung verlangt deshalb auch eine kritische Prüfung von Ausgaben. Diese Prüfung muss aber nachvollziehbar, evidenzbasiert und auf einen konkreten Anlass bezogen sein.

Für Apotheken ist die Debatte nicht fern. Veränderungen bei Erstattungsbeträgen, Nutzenbewertungen und dem Zugang zu Arzneimitteln können die Verfügbarkeit, die Beratung und die Versorgungswege beeinflussen. Sie betreffen damit nicht nur Hersteller und Krankenkassen, sondern auch die Stellen, an denen Patientinnen und Patienten ihre Therapie tatsächlich erhalten.

Die Diskussion darf deshalb nicht auf die Gegenüberstellung von Innovation und Sparen reduziert werden. Ein tragfähiges System braucht beides: eine Nutzenbewertung, die neue Therapien fair einordnet, und Preisverfahren, die öffentliche Mittel verantwortungsvoll einsetzen. Zusätzliche Bewertungen sind nur dann sinnvoll, wenn ihr Zweck, ihre Kriterien und ihr Nutzen für die Versorgung klar benannt werden.

 

Hausärzte fehlen, Landarztquote startet, Pharmazieausbildung bleibt offen.

Brandenburg reagiert auf den wachsenden Hausärztemangel mit zwei langfristigen Instrumenten: der neuen Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem in Cottbus und einer Landärztequote. Beide Maßnahmen setzen an der Ausbildung an. Sie können die aktuelle Unterversorgung jedoch nicht kurzfristig auflösen.

Zum Wintersemester 2026/27 startet der Studiengang mit 36 Medizinstudierenden. Die Landesregierung verbindet damit den Anspruch, Ärztinnen und Ärzte dort auszubilden, wo sie später gebraucht werden. Die Universität soll zugleich Teil des Strukturwandels in der Lausitz sein und die Versorgung in einer Region stärken, die schon heute unter fehlenden Hausarztpraxen leidet.

Die Zahlen zeigen den Druck. Ende 2024 gab es in Brandenburg rund 1.700 Hausärztinnen und Hausärzte. Nach Angaben der Landesregierung waren 33,7 Prozent von ihnen 60 Jahre oder älter, 16,5 Prozent sogar mindestens 65 Jahre alt. Viele Praxisnachfolgen stehen damit in den kommenden Jahren an. Gleichzeitig bleiben Versorgungsaufträge unbesetzt, insbesondere in ländlichen Regionen.

Die Landärztequote soll gezielt gegensteuern. Bewerberinnen und Bewerber erhalten Studienplätze, wenn sie sich verpflichten, nach dem Studium zehn Jahre lang als Hausärztinnen oder Hausärzte in unterversorgten Regionen Brandenburgs zu arbeiten. Nach der aktuellen Regelung beginnt die Quote 2027 zunächst mit vier Studierenden pro Jahrgang. Später sollen zehn Prozent der Studienplätze dafür vorgesehen werden.

Das Instrument setzt auf Verbindlichkeit. Es will nicht nur Studienplätze schaffen, sondern auch eine spätere Tätigkeit in Regionen sichern, in denen die Versorgung besonders angespannt ist. Ergänzt wird es durch Stipendien, Förderung von Praxistagen, Mentorenprogramme und Unterstützung für die Weiterbildung. Diese Maßnahmen können die Bindung an die hausärztliche Versorgung stärken, ihr Erfolg wird sich aber erst über mehrere Jahre zeigen.

Die zeitliche Lücke bleibt das zentrale Problem. Studierende, die jetzt beginnen, können erst nach Jahren in die volle ärztliche Versorgung eintreten. Zwar arbeiten sie während ihrer Ausbildung in klinischen und ambulanten Bereichen mit und können damit früher zur Versorgung beitragen. Eine eigene hausärztliche Praxis ersetzen sie in dieser Phase jedoch nicht.

Deshalb sind Übergangslösungen erforderlich. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg will in Cottbus wegen der angespannten Lage eine eigene Hausarztpraxis befristet betreiben. Sie soll insbesondere Menschen mit akutem Behandlungsbedarf auffangen. Solche Einrichtungen können Versorgungslücken mildern, sie sind aber kein Ersatz für dauerhaft besetzte Praxen und tragfähige Nachfolgestrukturen.

Auch Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz werden als mögliche Entlastung genannt. Sie können Dokumentationsaufwand reduzieren und Abläufe unterstützen. Ihre Wirkung hängt jedoch davon ab, ob die Systeme verlässlich arbeiten, in den Praxisalltag passen und tatsächlich Zeit für Behandlung freisetzen. Technik kann Personalengpässe nicht allein beheben.

Der Bericht wirft zudem eine weitere Versorgungsfrage auf: Brandenburg bildet bislang keine Apothekerinnen und Apotheker im eigenen Land aus. Ein brandenburgischer Pharmaziestudiengang wurde erneut nicht umgesetzt. Während die Hausarztversorgung mit Universität und Quote eine politische Antwort erhält, bleibt die Ausbildung pharmazeutischer Fachkräfte ein offenes Thema.

Für die Versorgung gehören beide Seiten zusammen. Hausarztpraxen, Apotheken, Pflege und weitere Gesundheitsberufe arbeiten nicht in getrennten Räumen. Wer die medizinische Grundversorgung langfristig sichern will, muss deshalb nicht nur ärztliche Studienplätze planen, sondern auch die personelle Zukunft der Arzneimittelversorgung mitdenken.

 

ASS und Vitamin C, Beratungsanlass in der Apotheke, Evidenz muss entscheiden.

Arzneimittel können den Nährstoffhaushalt beeinflussen. Das ist für die Beratung in der Apotheke relevant, besonders bei Dauermedikation, mehreren gleichzeitig eingenommenen Präparaten und einer zusätzlichen Selbstmedikation mit Nahrungsergänzungsmitteln. Aus dieser grundsätzlichen Beobachtung folgt jedoch nicht automatisch, dass jede Arzneimitteleinnahme einen Mikronährstoffmangel verursacht oder dass ein Supplement die richtige Antwort ist.

Das Rohmaterial stellt Acetylsalicylsäure, kurz ASS, als Beispiel für einen möglichen Einfluss auf Vitamin C dar. Dr. Lukas Grumet von Nestlé Health Science beschreibt dabei drei Mechanismen: eine verminderte Aufnahme im Dünndarm, Konkurrenz bei der Rückresorption in der Niere und einen erhöhten Verbrauch im Zusammenhang mit Belastungen der Magenschleimhaut.

Diese Aussagen sind als Einordnung eines Referenten aus dem Umfeld eines Anbieters von Nahrungsergänzungsmitteln zu behandeln. Sie sind nicht gleichbedeutend mit einer allgemeinen Therapieempfehlung. Insbesondere die im Rohmaterial genannte Aussage, zwei Drittel aller Arzneimittel beeinflussten den Nährstoffhaushalt teils stark, benötigt für eine belastbare Verallgemeinerung eine nachvollziehbare wissenschaftliche Grundlage, genaue Definitionen und eine Unterscheidung zwischen theoretischen Wechselwirkungen, messbaren Laborveränderungen und tatsächlich behandlungsbedürftigen Mängeln.

Für die Offizin beginnt eine gute Beratung daher nicht mit dem Verkauf eines Präparats. Sie beginnt mit einer geordneten Frage: Welche Arzneimittel werden dauerhaft eingenommen, in welcher Dosierung, aus welchem Grund und seit wann? Hinzu kommen Angaben zur Ernährung, zu weiteren Nahrungsergänzungsmitteln, zu Beschwerden und – soweit vorhanden – zu ärztlich erhobenen Befunden.

Gerade bei Vitamin C ist Zurückhaltung sinnvoll. Eine einseitige Erklärung nach dem Muster, ein Arzneimittel raube zwingend einen Nährstoff, kann falsche Erwartungen erzeugen. Sie lenkt vom eigentlichen Beratungsziel ab: Risiken erkennen, die Einnahme nachvollziehbar machen und bei konkretem Verdacht auf einen Mangel die passende medizinische Abklärung anstoßen.

Auch die Dauertherapie selbst darf nicht vorschnell verändert werden. Patientinnen und Patienten sollten verordnete Arzneimittel nicht eigenmächtig absetzen oder die Dosis verändern, weil sie von einer möglichen Wechselwirkung mit Mikronährstoffen erfahren haben. Die Arzneimitteltherapie, die Indikation und mögliche Alternativen gehören in die Abstimmung mit Arztpraxis und Apotheke.

Die Beratung kann dagegen sehr konkret werden, ohne therapeutische Versprechen zu machen. Sie kann auf eine ausgewogene Ernährung, auf die Prüfung der gesamten Medikation und auf die Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln zu Arzneimitteln hinweisen. Sie kann auch klären, ob ein Produkt zusätzliche Risiken birgt, ob Wechselwirkungen zu beachten sind und ob der Zeitpunkt der Einnahme eine Rolle spielt.

Das angekündigte Webinar eines Anbieters von Nahrungsergänzungsmitteln kann fachliche Anregungen liefern. Seine Aussagen müssen aber an denselben Maßstäben gemessen werden wie andere fachliche Informationen: Quellenlage, Übertragbarkeit, mögliche Interessenkonflikte und Nutzen für den konkreten Beratungsfall.

Die Stärke der Apotheke liegt nicht darin, jede Beobachtung sofort in eine Ergänzungsempfehlung zu übersetzen. Sie liegt in der präzisen Einordnung. Wer zwischen möglichem Einfluss, nachgewiesenem Mangel und sinnvoller Maßnahme sauber trennt, schützt Patientinnen und Patienten vor Überversorgung ebenso wie vor übersehenen Risiken.

 

Junge Menschen suchen Nähe, Impfangebote gewinnen Interesse, Arzneimittelkauf bleibt umkämpft.

Junge Menschen sind bei Gesundheitsfragen nicht ausschließlich auf digitale Angebote ausgerichtet. Eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag von Pharma Deutschland zeigt vielmehr ein gemischtes Bild: Die 20- bis 29-Jährigen interessieren sich überdurchschnittlich für Gesundheitsleistungen in der Apotheke, nutzen beim Kauf rezeptfreier Arzneimittel aber zugleich unterschiedliche Bezugswege.

Grundlage der Umfrage sind 5.000 Befragungen vom 9. bis 15. September 2026. Mehrfachnennungen waren möglich. 36,2 Prozent aller Befragten können sich demnach vorstellen, sich in einer Apotheke impfen zu lassen. 32,9 Prozent interessieren sich für Impfberatung, 29,6 Prozent für Blutuntersuchungen und 28,7 Prozent für die Analyse eines persönlichen Medikationsplans.

Bei den 20- bis 29-Jährigen fällt die Bereitschaft für Impfberatung und Impfungen in der Apotheke laut Rohmaterial höher aus. 46 Prozent dieser Altersgruppe können sich demnach vorstellen, sich dort beraten und impfen zu lassen. Bei Studierenden liegt dieser Anteil bei 73,2 Prozent, bei Auszubildenden bei 56,6 Prozent. Diese Werte zeigen Interesse an einem niedrigschwelligen Zugang. Sie sagen jedoch noch nicht, wie viele Menschen ein Angebot tatsächlich nutzen würden, sobald es verfügbar ist.

Gerade dieser Unterschied ist wichtig. Zwischen der Vorstellung, eine Leistung in Anspruch nehmen zu können, und der tatsächlichen Nutzung liegen Fragen der Erreichbarkeit, der Kostenübernahme, der Terminverfügbarkeit, des Vertrauens und der Bekanntheit. Eine Umfrage misst Erwartungen und Bereitschaft. Sie ersetzt keine Versorgungsbilanz.

Für Apotheken liegt darin dennoch ein deutlicher Hinweis. Die jüngere Zielgruppe erwartet nicht nur eine Abgabestelle für Arzneimittel. Sie kann sich Beratung, Impfangebote und einfache Gesundheitschecks dort vorstellen, wo sie ohne lange Wege erreichbar sind. Das ist eine Chance für die wohnortnahe Versorgung, aber auch eine organisatorische Aufgabe. Neue Leistungen müssen personell, räumlich, rechtlich und wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden.

Beim Kauf rezeptfreier Arzneimittel bleibt die Lage differenziert. Nach den Angaben im Rohmaterial bevorzugen 49 Prozent aller Befragten die Apotheke vor Ort. Bei den 20- bis 29-Jährigen liegt der Anteil bei 46 Prozent. Die öffentliche Apotheke bleibt damit auch in dieser Altersgruppe die meistgenannte Bezugsquelle, doch Versandapotheken und Drogeriemärkte spielen stärker mit als bei älteren Kundengruppen.

Das spricht gegen einfache Zuschreibungen. Junge Menschen sind weder automatisch an die Vor-Ort-Apotheke gebunden noch ausschließlich im Versandhandel unterwegs. Sie kombinieren Wege nach Bequemlichkeit, Preis, Erreichbarkeit und Anlass. Für die Apotheke wird deshalb entscheidend, persönliche Beratung und fachliche Sicherheit mit zeitgemäßen Zugängen zu verbinden.

Pharma Deutschland sieht in der Umfrage eine Bestätigung für eine stärkere Rolle der Apotheken in Prävention, Beratung und weiteren Gesundheitsleistungen. Das ist eine verbandspolitische Bewertung. Ihr Kern ist nachvollziehbar: Wenn Menschen Leistungen vor Ort nachfragen, müssen die gesetzlichen und praktischen Voraussetzungen vorhanden sein, damit Apotheken diese Leistungen auch verlässlich anbieten können.

Die Umfrage eröffnet damit keine automatische Wachstumsgarantie. Sie zeigt aber einen möglichen Versorgungsraum. Wer junge Menschen erreichen will, braucht eine Apotheke, die fachlich sichtbar, digital auffindbar, persönlich ansprechbar und im Alltag erreichbar ist. Der Wettbewerb wird nicht allein über den Abgabeort entschieden, sondern über die Qualität des Zugangs und die Verlässlichkeit der Beratung.

 

Flughafen-Malaria in Frankfurt, seltenes Risiko, schnelle Abklärung entscheidend.

In Frankfurt ist eine weitere an Malaria erkrankte Person verstorben. Sie lebte im Stadtteil Schwanheim nahe dem Flughafen. Das Gesundheitsamt hatte zuvor über zwei neue Fälle von Malaria tropica bei Personen informiert, die weder am Flughafen arbeiteten noch zuvor in einem Malaria-Endemiegebiet waren. Die Ursache der Infektionen wird noch untersucht.

Die Fälle stehen im Zusammenhang mit einem außergewöhnlichen Infektionsgeschehen im Umfeld des Frankfurter Flughafens. Seit Anfang Juli waren nach Angaben der Stadt sechs Personen erkrankt, die sich beruflich am Flughafen aufgehalten hatten. Zwei dieser Erkrankungen verliefen tödlich. Mit den beiden neuen Fällen in Schwanheim steigt die Aufmerksamkeit, weil die Betroffenen weder eine Flugreise in ein Endemiegebiet noch eine Tätigkeit am Flughafen als erklärenden Hintergrund hatten.

Die Gesundheitsbehörde prüft deshalb die Möglichkeit einer Flughafen-Malaria. Darunter versteht man Fälle, bei denen eine infizierte Mücke über den Flugverkehr eingeschleppt wird und die Infektion im Umfeld eines Flughafens weitergegeben wird. Ob die Frankfurter Fälle auf dieselbe Erregerquelle zurückgehen und welcher Übertragungsweg im Einzelnen vorlag, ist noch nicht abschließend geklärt. Spezialuntersuchungen im Labor sollen dazu weitere Hinweise liefern.

Gerade diese Unsicherheit macht eine saubere Kommunikation wichtig. Die Stadt bewertet das allgemeine Risiko für die Bevölkerung weiterhin als sehr gering. Zugleich sensibilisiert sie Ärztinnen und Ärzte, Klinikpersonal und Menschen im Umfeld des Flughafens. Beides kann gleichzeitig richtig sein: Das Ereignis ist selten, der einzelne Verdachtsfall muss dennoch ernst genommen werden.

Malaria tropica ist eine schwere Verlaufsform der Malaria. Nach Angaben des Gesundheitsamts ist sie bei früher Diagnose und rasch eingeleiteter Behandlung gut und vollständig behandelbar. Entscheidend ist deshalb, bei unklarem Fieber auch dann an eine mögliche Malariainfektion zu denken, wenn keine Reise in ein Endemiegebiet vorausgegangen ist. Das gilt insbesondere für Menschen, die am Flughafen oder in dessen Umfeld arbeiten, sich dort aufhalten oder in räumlicher Nähe wohnen.

Für die Offizin bedeutet das vor allem: Symptome dürfen nicht vorschnell eingeordnet werden. Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden können viele Ursachen haben. Die Apotheke stellt keine Diagnose. Sie kann jedoch dazu beitragen, einen relevanten Kontext sichtbar zu machen, wenn Menschen mit solchen Beschwerden aus dem Umfeld des Flughafens kommen.

Die praktische Aufgabe liegt in der klaren Weiterleitung. Bei entsprechenden Beschwerden soll zeitnah ärztlicher Rat eingeholt und auf Wohnort oder Aufenthalt im Umfeld des Flughafens hingewiesen werden. Eine eigenständige Behandlung oder Beruhigung ohne medizinische Abklärung wäre bei diesem besonderen Lagebild nicht angemessen.

Im Alltagskontakt wird Malaria nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Für eine Übertragung ist der Stich einer infizierten Mücke erforderlich. Das Gesundheitsamt hat Mückenfallen am Flughafen aufgestellt und will die Erfassung möglicher übertragungsfähiger Anopheles-Mücken auf das Wohnumfeld der betroffenen Personen ausweiten.

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, seltene Risiken weder zu dramatisieren noch zu übersehen. Die entscheidende Verbindung besteht aus genauer Beobachtung, schneller medizinischer Abklärung und transparenter Information. Für die Bevölkerung bleibt das Risiko sehr gering. Für den einzelnen Menschen mit unklarem Fieber im relevanten Umfeld kann der Hinweis auf den Ort jedoch medizinisch bedeutsam sein.

 

Cannabisblüten verlieren GKV-Schutz, laufende Therapien werden neu geprüft, Beschwerde bleibt möglich.

Das Sozialgericht Leipzig hat in einem Eilverfahren den Ausschluss von Cannabisblüten aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt. Der Beschluss betrifft einen Patienten mit chronischer Schmerzerkrankung und posttraumatischer Belastungsstörung, der zuvor eine Genehmigung für die Versorgung mit Cannabisblüten erhalten hatte. Nach einer Gesetzesänderung hob seine Krankenkasse diese Genehmigung auf.

Der Fall zeigt, was eine Rechtsänderung für bereits laufende Therapien bedeuten kann. Der Patient wollte per einstweiliger Anordnung erreichen, dass die bisherige Blütentherapie fortgesetzt wird. Er argumentierte, die neue Regelung erfasse nicht automatisch bereits begonnene Behandlungen. Zudem verwies er auf eine Allergie, die einen Wechsel auf andere Präparate aus seiner Sicht erschwere.

Das Sozialgericht folgte dieser Argumentation im Eilverfahren nicht. Nach der im Rohmaterial wiedergegebenen Begründung durfte der Gesetzgeber die frühere Fassung des § 31 Absatz 6 SGB V ändern und dabei auch auf Fehlentwicklungen im Bereich von Cannabisblüten und Cannabisprodukten reagieren. Auch das Ziel, Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen, wurde vom Gericht als zulässig bewertet.

Entscheidend war zudem der Vorbehalt in der früheren Genehmigung. Das Gericht sah darin keine fortdauernde Rechtsposition, die eine spätere Gesetzesänderung überdauern müsste. Die ursprüngliche Bewilligung stand ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer erneuten Prüfung bei veränderter Rechtslage.

Nach der im Bericht dargestellten neuen Regelung sind Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Als mögliche GKV-Leistungen werden Cannabisextrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon genannt. Welche Therapie im Einzelfall medizinisch geeignet ist, entscheidet jedoch nicht das Gericht und auch nicht die Apotheke allein, sondern die behandelnde Praxis auf Grundlage der individuellen Situation.

Das Sozialgericht sah im vorgelegten Fall keine ausreichend glaubhaft gemachte akute Lebensgefahr oder vergleichbare Ausnahmesituation, die eine Leistung außerhalb des regulären Leistungskatalogs hätte begründen können. Es verwies darauf, dass eine Umstellung auf ein oral einzunehmendes Cannabisextrakt möglich sein könne. Diese Aussage betrifft den entschiedenen Einzelfall und ist keine allgemeine Therapieanweisung für andere Patientinnen und Patienten.

Für Betroffene ist die Trennung der Ebenen wichtig. Die Rechtsfrage lautet, welche Leistung die gesetzliche Krankenkasse nach der aktuellen Gesetzeslage übernehmen muss. Die medizinische Frage lautet, welche Behandlung fachlich angezeigt und verträglich ist. Beide Fragen können zusammenhängen, sie sind aber nicht identisch.

Die Apotheke kann bei einer Umstellung die Arzneimitteltherapie begleiten, über Darreichungsformen, Anwendung und mögliche Rückfragen informieren sowie die Kommunikation mit der verordnenden Praxis unterstützen. Sie darf eine bestehende Therapie nicht eigenmächtig ersetzen und keine individuelle Rechtsberatung zur Kostenübernahme erteilen.

Gegen den Beschluss steht dem Patienten die Beschwerde zum Sächsischen Landessozialgericht offen. Bis zu einer weiteren gerichtlichen Klärung bleibt der Beschluss ein wichtiger Hinweis darauf, dass frühere Bewilligungen nach einer Rechtsänderung neu bewertet werden können. Wer betroffen ist, sollte medizinische Umstellungen mit der behandelnden Praxis und Fragen zur Kostenübernahme mit der Krankenkasse oder qualifizierter Rechtsberatung klären.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Eine Apotheke ist dann mehr als ein Ort der Abgabe, wenn sie aus vielen einzelnen Informationen Orientierung macht. Die acht Themen führen durch Politik, Versorgung und persönliche Gesundheitsfragen, doch ihre gemeinsame Bewegung liegt im genauen Unterschied zwischen Zusage und Wirkung, Möglichkeit und Verantwortung.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wo Regeln, Beratung und Versorgung zusammenkommen, entscheidet nicht die lauteste Ankündigung, sondern die Fähigkeit, Menschen verlässlich durch eine komplexe Gesundheitswirklichkeit zu begleiten.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzlage und Versorgungslage fachlich ein. Diese Ausgabe verbindet politische, rechtliche und medizinische Themen über ihre Folgen für den Versorgungsalltag.

 

Zurück zur Übersicht

  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken