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  • 01.10.2026 – 115727-Apotheken-Nachrichten verbinden Rechtsstreit, Versorgungsumbau und digitale Praxis, Biosimilars und Ebola-Forschung treffen auf biohybride Rettungstechnik.
    01.10.2026 – 115727-Apotheken-Nachrichten verbinden Rechtsstreit, Versorgungsumbau und digitale Praxis, Biosimilars und Ebola-Forschung treffen auf biohybride Rettungstechnik.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Diese Apotheken-Nachrichten bündeln acht ausführliche Entwicklungen aus Recht, pharmazeutischer Versorgung, Kliniklogistik, Digitalisier...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten verbinden Rechtsstreit, Versorgungsumbau und digitale Praxis, Biosimilars und Ebola-Forschung treffen auf biohybride Rettungstechnik.

 

Acht eigenständige Nachrichtenblöcke führen vom Rx-Versandverbot und neuen pharmazeutischen Dienstleistungen über Kliniklogistik und ePA bis zu Fresenius, Ebola-Forschung und ferngesteuerten Paraborgs.

Stand: Donnerstag, 1. Oktober 2026, um 19:28 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Diese Apotheken-Nachrichten führen acht Entwicklungen zusammen, die an sehr unterschiedlichen Stellen dieselbe Frage stellen: Wie belastbar sind Regeln, Versorgung und neue Technik, wenn sie den Schritt in die Praxis schaffen müssen? Der Streit um das Rx-Versandverbot zeigt, wie entscheidend eine präzise juristische Begründung ist. Neue pharmazeutische Dienstleistungen und die zentralisierte Kliniklogistik von Asklepios verschieben Aufgaben und Strukturen. Die ePA wächst im Versorgungsalltag, während Zugang und technische Stabilität Grenzen setzen. Fresenius bündelt mit mAbxience ein Biosimilars-Geschäft unter vollständiger Kontrolle. Der Virchow-Preis erinnert an ein halbes Jahrhundert Ebola-Forschung, und biohybride Paraborgs zeigen im Labor, wie Suche und medizinische Intervention künftig näher zusammenrücken könnten. Der gemeinsame Erkenntnisgewinn liegt in den Übergängen: Eine Idee wird erst dann zur tragfähigen Versorgung, wenn Begründung, Organisation, Evidenz und praktische Umsetzung zusammenpassen.

 

Rx-Versandverbot gerät zum Streit über die juristische Beweisführung, der Wissenschaftliche Dienst ordnet die unionsrechtlichen Hürden skeptisch ein, Fiete Kalscheuer verlangt die Korrektur seiner eigenen Rolle in der Argumentation.

Der Streit über ein mögliches Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln hat eine neue juristische Ebene erreicht. Im Mittelpunkt steht nicht mehr allein die seit Jahren umstrittene Frage, ob Deutschland den Rx-Versandhandel unionsrechtskonform untersagen könnte. Nun geht es auch darum, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die vorhandenen juristischen Positionen bewertet – und ob er ausgerechnet eine Veröffentlichung des Rechtsanwalts Dr. Fiete Kalscheuer inhaltlich in ihr Gegenteil verkehrt hat.

Kalscheuer, der für die Freie Apothekerschaft tätig ist, widerspricht der Einordnung entschieden. Sein Aufsatz werde als Beleg dafür herangezogen, dass die überwiegende Auffassung Zweifel an der Vereinbarkeit eines Rx-Versandhandelsverbots mit dem Unionsrecht habe. Tatsächlich vertrete er darin die gegenteilige Position: Ein solches Verbot könne in Deutschland unionsrechtlich zulässig sein. Genau diese Stoßrichtung seines Aufsatzes ist auch außerhalb des aktuellen Konflikts dokumentiert. Bereits seine 2025 veröffentlichte Untersuchung argumentierte ausdrücklich, aus der damaligen Rechtsprechung zur Arzneimittelpreisbindung folge nicht automatisch die Unzulässigkeit eines vollständigen Rx-Versandhandelsverbots.

Damit verschiebt sich die Auseinandersetzung. Es stehen nicht einfach zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen nebeneinander. Kalscheuer beanstandet vielmehr, dass seine eigene Position innerhalb der Argumentation des Wissenschaftlichen Dienstes auf der falschen Seite des Meinungsspektrums gelandet sei. Nach dem vorliegenden Material verlangt er deshalb eine Korrektur und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten, die aus seiner Sicht für die unionsrechtliche Zulässigkeit eines Versandverbots sprechen.

Der Ausgangspunkt seiner Argumentation liegt in der Rechtsprechung zur deutschen Arzneimittelpreisbindung. Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, welche Konsequenzen sich aus der unionsrechtlichen Behandlung ausländischer Arzneimittelversender ergeben. Kalscheuer hält es jedoch für falsch, daraus unmittelbar auf ein vollständiges Versandhandelsverbot zu schließen.

Seine Argumentation setzt an einem scheinbaren Widerspruch an. Wenn der deutsche Gesetzgeber den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulässt, muss er sich bei anderen Eingriffen in diesen Markt fragen lassen, ob diese Maßnahmen kohärent und erforderlich sind. Gerade bei der Arzneimittelpreisbindung kann deshalb die Frage entstehen, warum ein weniger einschneidender Eingriff gerechtfertigt sein soll, wenn der Versandhandel selbst grundsätzlich zugelassen bleibt.

Ein vollständiges Versandhandelsverbot wäre dagegen eine andere regulatorische Entscheidung. Kalscheuer argumentiert, dass die rechtlichen Anforderungen an diese Entscheidung deshalb nicht einfach mit denjenigen der Preisbindung gleichgesetzt werden könnten. Seine bereits zuvor veröffentlichte rechtliche Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland grundsätzlich einen gesundheitspolitischen Beurteilungsspielraum besitzt und ein Rx-Versandhandelsverbot rechtfertigen könnte, wenn dafür konkrete und objektiv belegbare Gefahren für eine hinreichend sichere Arzneimittelversorgung nachgewiesen werden und kein gleich wirksames milderes Mittel zur Verfügung steht.

Damit wird der Nachweis zum entscheidenden Punkt. Ein Versandverbot wäre nicht schon deshalb unionsrechtskonform, weil der nationale Gesetzgeber es politisch für sinnvoll hält. Die behaupteten Risiken müssten tragfähig begründet werden. Genau an dieser Stelle gewinnt der Streit um unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen zusätzliche Bedeutung.

Kalscheuer verweist auf Unterschiede zwischen deutschen Vor-Ort-Apotheken und ausländischen Versandstrukturen. Nach seiner Argumentation können unterschiedliche Anforderungen an Betrieb, Eigentum, Sortiment und Unternehmensstrukturen für die Bewertung des Gesundheitsschutzes relevant sein. Er wirft der skeptischen Betrachtung vor, diese Unterschiede nicht ausreichend in die rechtliche Gesamtbewertung einzubeziehen.

Für die Apothekenpolitik ist das entscheidend. Denn die Debatte dreht sich damit nicht ausschließlich um die abstrakte Frage, ob Versandhandel erwünscht oder unerwünscht ist. Sie führt zu der konkreteren Frage, welche Sicherheits- und Strukturstandards Deutschland für seine Arzneimittelversorgung verlangen darf und welche tatsächlichen Belege erforderlich wären, um daraus eine Beschränkung des grenzüberschreitenden Versandhandels abzuleiten.

Die Freie Apothekerschaft verfolgt diese Linie seit längerem. Im Lobbyregister des Bundestages ist eine Stellungnahme zur Einführung eines Rx-Versandhandelsverbots dokumentiert. Der Verband bezeichnet ein solches Verbot als erforderlich, um Vor-Ort-Apotheken zu schützen. Auch Kalscheuers rechtliche Arbeiten zur Frage der unionsrechtlichen Zulässigkeit gehören zu dieser Interessenvertretung und müssen deshalb als Position einer Seite in der politischen und juristischen Auseinandersetzung kenntlich bleiben.

Gerade diese Trennung ist für die Bewertung des aktuellen Konflikts wichtig. Dass Kalscheuer ein Rx-Versandhandelsverbot für rechtlich begründbar hält, beweist noch nicht, dass ein konkretes zukünftiges Gesetz einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Umgekehrt kann eine skeptische Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes seine Position nicht dadurch widerlegen, dass sein eigener Aufsatz als Beleg für eben diese Skepsis verwendet wird, wenn der Aufsatz tatsächlich das Gegenteil vertritt.

Deshalb besitzt seine Korrekturforderung eine Bedeutung, die über einen Zitierfehler hinausgeht. Juristische Stellungnahmen entfalten ihre Wirkung nicht allein über ihr abschließendes Ergebnis. Entscheidend ist auch, welche Literatur, Urteile und Gegenpositionen sie zur Begründung heranziehen. Wird eine Quelle einer Auffassung zugerechnet, die sie tatsächlich bekämpft, verändert das die wahrgenommene Gewichtsverteilung innerhalb der juristischen Debatte.

Für die Vor-Ort-Apotheken bleibt die politische Konsequenz dennoch offen. Ein Rx-Versandhandelsverbot würde den Wettbewerb mit ausländischen Versendern fundamental verändern. Die Freie Apothekerschaft sieht darin ein Instrument zum Schutz der Präsenzversorgung. Die rechtliche Machbarkeit eines solchen Eingriffs hängt jedoch nicht allein von diesem politischen Ziel ab, sondern von der unionsrechtlich tragfähigen Begründung und von den Tatsachen, auf die der Gesetzgeber sie stützen könnte.

Der aktuelle Streit legt damit einen empfindlichen Punkt der gesamten Versandhandelsdebatte frei: Nicht nur die politische Entscheidung braucht eine belastbare Begründung. Bereits die juristische Vorbereitung dieser Entscheidung muss Gegenpositionen präzise wiedergeben. Kalscheuer verlangt genau das für seine eigene Arbeit. Erst wenn seine Position korrekt eingeordnet ist, lässt sich darüber streiten, ob seine Argumente überzeugen – statt darüber, ob er überhaupt das gesagt hat, was ihm zugeschrieben wird.

 

Neue pharmazeutische Dienstleistungen treffen auf eine Grundsatzfrage, Wechseljahre und Pflege erweitern den möglichen Leistungskatalog, Nutzen und Vergütung müssen den pharmazeutischen Anspruch tragen.

Wie weit sollen pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken reichen? Der Deutsche Apothekertag hat diese Frage neu auf die Tagesordnung gesetzt – und dabei deutlich gemacht, dass die Antwort nicht darin bestehen kann, für immer mehr Lebenslagen einfach immer neue pDL zu erfinden. Hinter Vorschlägen zu Wechseljahren, Pflege und weiteren Versorgungsfeldern steht eine grundlegendere Auseinandersetzung: Was macht eine Leistung tatsächlich zu einer pharmazeutischen Dienstleistung, welchen besonderen Nutzen können Apothekerinnen und Apotheker bieten und wie lässt sich dieser Nutzen so belegen, dass daraus eine dauerhaft tragfähige Vergütung entstehen kann?

Genau an diesem Punkt setzt das vorliegende Material an. Es beschreibt einen Apothekertag, auf dem zahlreiche Ideen für zusätzliche pDL diskutiert wurden, verbindet diese Erweiterungsbewegung aber unmittelbar mit der Frage nach dem spezifischen pharmazeutischen Wert. Der zugespitzte Gedanke, theoretisch den gesamten Diagnosekatalog durchgehen und für immer neue Krankheitsbilder Dienstleistungen konstruieren zu können, führt deshalb zu einem ernsten Problem: Nicht alles, was eine Apotheke zusätzlich anbieten könnte, wird allein dadurch zu einer Leistung, die einen besonderen akademisch-pharmazeutischen Anspruch begründet.

Die tatsächliche Debatte auf dem Deutschen Apothekertag bestätigt diesen Grundkonflikt. Die Apothekerkammer Berlin hatte unter anderem eine standardisierte und qualitätsgesicherte pharmazeutische Beratung für Frauen in den Wechseljahren vorgeschlagen. Statt den Vorschlag unmittelbar zu beschließen, entwickelte sich eine Diskussion darüber, was eine pDL grundsätzlich von einer normalen Beratungsleistung unterscheidet. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss verwiesen.

Dabei war die Wechseljahre-Beratung kein isolierter Vorstoß. Die Berliner Kammer hatte außerdem einen pharmazeutischen Hausbesuch für pflegende Angehörige vorgeschlagen. Auch die subkutane Applikation durch pharmazeutisches Personal als Selbstzahlerleistung gehörte zu den Anträgen. Die Kammer beschreibt die Weiterentwicklung pharmazeutischer Dienstleistungen ausdrücklich als einen Schwerpunkt ihrer Anträge zum Apothekertag.

Gerade im Pflegebereich öffnet sich damit ein großer möglicher Versorgungsraum. Pflegebedürftige Menschen haben häufig komplexe Arzneimitteltherapien, Angehörige müssen Medikationspläne, Anwendung, Versorgung und organisatorische Anforderungen zusammenbringen. Eine strukturierte pharmazeutische Unterstützung kann deshalb plausibel an vorhandene Kernkompetenzen der Apotheke anknüpfen. Gleichzeitig entsteht sofort die Abgrenzungsfrage: Welche Aufgaben sind genuin pharmazeutisch, welche gehören zur Pflege und wo entstehen Überschneidungen zwischen den Berufsgruppen?

Dass diese Grenze umstritten ist, zeigt die Reaktion des Deutschen Pflegerats auf die beim Apothekertag diskutierten Pflege-pDL. Der Verband kritisierte mögliche neue pharmazeutische Dienstleistungen in diesem Bereich und verlangte stattdessen mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen. Damit wird aus einer zunächst apothekeninternen Diskussion über neue Leistungen eine professionsübergreifende Auseinandersetzung darüber, wer welche Aufgaben im Gesundheitswesen übernehmen soll.

Für Apotheken ist das strategisch bedeutsam. Eine neue Dienstleistung kann wirtschaftlich nur dann dauerhaft attraktiv werden, wenn sie nicht lediglich zusätzliche Arbeit erzeugt. Sie braucht einen klar definierten Inhalt, einen nachvollziehbaren Nutzen, praktikable Abläufe und eine Vergütung, die Aufwand und Qualifikation angemessen abbildet.

Das vorhandene pDL-System zeigt zugleich, dass pharmazeutische Dienstleistungen längst keine Randerscheinung mehr sind. Nach Angaben der ABDA boten im dritten Quartal 2025 rund 8.800 der damals etwa 16.600 Apotheken regelmäßig pDL an. Insgesamt wurden in diesem Quartal rund 216.000 Dienstleistungen erbracht; ein Jahr zuvor waren es etwa 156.000 gewesen. Die ABDA wertet diese Entwicklung als wachsende Verankerung der pDL in der Versorgung.

Damit verändert sich auch die Ausgangsfrage. In der frühen Phase ging es darum, pharmazeutische Dienstleistungen überhaupt in der Versorgung zu etablieren. Mit wachsender Nutzung wird wichtiger, welche zusätzlichen Leistungen in das System aufgenommen werden sollen und nach welchen Kriterien diese Auswahl erfolgt.

Gerade die Wechseljahre-Beratung illustriert das Problem. Der Antrag zielt auf einen Bereich, in dem Frauen einen erheblichen Beratungsbedarf haben können. Eine Apotheke ist niedrigschwellig erreichbar und kann Arzneimittelanwendung, Selbstmedikation und mögliche Risiken ansprechen. Daraus folgt aber noch nicht automatisch, dass jede solche Beratung als eigenständige vergütete pDL ausgestaltet werden muss. Auf dem Apothekertag wurde deshalb gerade über die Grenze zwischen einer normalen pharmazeutischen Beratung und einer formalisierten Dienstleistung diskutiert.

Diese Unterscheidung hat unmittelbare wirtschaftliche Konsequenzen. Wird nahezu jede intensive Beratung zur pDL erklärt, wächst zwar theoretisch das Leistungsspektrum. Gleichzeitig droht der Begriff seine Trennschärfe zu verlieren. Werden die Anforderungen dagegen zu eng gezogen, können sinnvolle neue Versorgungsangebote außerhalb eines strukturierten und vergüteten Systems bleiben.

Hinzu kommt die Frage der Evidenz. Das Ausgangsmaterial formuliert dafür eine klare Reihenfolge: zuerst eine am Patienten- und Kostenträgernutzen orientierte Idee, anschließend Entwicklung und Evaluation und schließlich die Preisfindung. Diese Reihenfolge ist mehr als eine theoretische Forderung. Sie entscheidet darüber, ob eine neue Dienstleistung als zusätzlicher Wert für die Versorgung begründet werden kann oder hauptsächlich als neue abrechenbare Tätigkeit erscheint.

Für den Berufsstand steckt darin eine zweite strategische Frage. Apothekerinnen und Apotheker verfügen über eine akademische Qualifikation, die sich insbesondere auf Arzneimittel, Arzneimitteltherapiesicherheit, Wechselwirkungen, Anwendung und Medikationsprozesse richtet. Neue Leistungen können das Berufsbild stärken, wenn sie genau diese Kompetenz nutzen. Je weiter sich Angebote davon entfernen oder je leichter vergleichbare Tätigkeiten durch andere Berufsgruppen erbracht werden können, desto schwieriger wird es, eine besondere pharmazeutische Stellung und eine entsprechend hohe Vergütung zu begründen.

Der Deutsche Apothekertag hat diese Frage nicht abschließend gelöst. Mehrere Vorschläge für neue pDL wurden gerade nicht unmittelbar verabschiedet, sondern zur weiteren Beratung verwiesen. Claudia Korf, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der ABDA, fasste die wiederkehrende Diskussion dahingehend zusammen, dass zunächst grundsätzlich geklärt werden müsse, was eine pharmazeutische Dienstleistung überhaupt sei und wie exklusiv sie sein müsse.

Darin liegt möglicherweise die wichtigere Entwicklung gegenüber einer bloßen Verlängerung des Leistungskatalogs. Die Apothekerschaft diskutiert nicht mehr ausschließlich darüber, welche nächste Dienstleistung hinzukommen könnte. Sie muss zugleich Kriterien dafür entwickeln, warum eine Leistung zur Apotheke gehört, wodurch sie sich von allgemeiner Beratung unterscheidet und welchen messbaren Beitrag sie für Patienten und Kostenträger leistet.

Der politische Rahmen bewegt sich gleichzeitig in Richtung eines breiteren Versorgungsauftrags. Die ABDA verbindet die Weiterentwicklung des Berufsbildes mit zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen, Impfungen, Testungen und erweiterten Kompetenzen bei der Arzneimittelabgabe. Ihr Präsident Thomas Preis beschreibt die Apotheke als ein sich weiterentwickelndes Zentrum der Gesundheitsversorgung. Das ist die berufspolitische Zielsetzung der Standesorganisation und noch kein Beleg dafür, dass jede vorgeschlagene neue Leistung diesen Anspruch erfüllt.

Gerade deshalb entscheidet die Auswahl der nächsten pDL über mehr als einzelne Honorare. Sie prägt, welche Rolle Apotheken künftig innerhalb einer arbeitsteiligen Gesundheitsversorgung beanspruchen. Pflege, Wechseljahre und weitere Indikationsfelder können neue Versorgungsmöglichkeiten eröffnen. Je größer dieses Feld wird, desto wichtiger wird aber die Gegenfrage, die bereits auf dem Apothekertag sichtbar geworden ist: Wo liegt der spezifische pharmazeutische Mehrwert?

Für Apotheken führt die Debatte damit zurück zu einem wirtschaftlich wie fachlich entscheidenden Prinzip. Nicht die größtmögliche Zahl neuer Tätigkeiten macht das pDL-System stark. Tragfähig werden zusätzliche Dienstleistungen dort, wo pharmazeutische Kompetenz einen klar definierbaren Patientennutzen erzeugt, dieser Nutzen überprüfbar ist und daraus eine Vergütung entsteht, die der dafür eingesetzten Qualifikation entspricht. Erst dann wird aus einer guten Idee eine Leistung, die Versorgung und Apotheke zugleich stärken kann.

 

Asklepios baut in Eching den dritten großen Logistikstandort auf, Arzneimittel rücken in eine stärker zentralisierte Klinikversorgung, das eigene Netzwerk soll zugleich für externe Einrichtungen geöffnet werden.

Asklepios baut seine Einkaufs- und Versorgungsstruktur in Deutschland weiter aus. In Eching bei München entsteht ein neuer Logistik-Hub, der künftig vor allem Kliniken und Gesundheitseinrichtungen in Süddeutschland versorgen soll. Für den privaten Klinikbetreiber ist es nach dem Zentrallager in Bad Oldesloe und dem Logistik-Hub in Frankfurt am Main der dritte große Standort innerhalb eines zunehmend zentralisierten Versorgungsnetzes. Dabei geht es nicht nur um Spritzen, Verbandsmaterial oder andere medizinische Verbrauchsgüter. Nach Angaben des Konzerns soll der Standort wie die bereits bestehenden Strukturen auch über eine pharmazeutische Großhandelserlaubnis verfügen und damit in die Arzneimittelversorgung der angeschlossenen Krankenhausapotheken eingebunden werden.

Der neue Hub entsteht auf einem rund 5.500 Quadratmeter großen Grundstück in Eching im Landkreis Freising. Vorgesehen sind etwa 3.000 Quadratmeter Logistik- und weitere rund 300 Quadratmeter Bürofläche. Hochautomatisierte Lager- und Kommissioniersysteme sollen dort künftig zwischen 2.000 und 3.000 versorgungsrelevante Artikel vorhalten. Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2027 geplant. Asklepios bestätigt außerdem, dass Eching zum regionalen Versorgungsknoten für Bayern und Baden-Württemberg werden soll.

Damit erweitert der Konzern eine Infrastruktur, die bereits über mehrere Jahre aufgebaut wurde. Das 2022 eröffnete Zentrallager in Bad Oldesloe bildet den zentralen Bestands- und Nachschubanker. Seit 2025 ergänzt der Logistik-Hub in Frankfurt am Main das Netzwerk. Von dort werden derzeit noch Einrichtungen in Mitte und Süd versorgt. Sobald Eching den Betrieb aufnimmt, soll der neue Standort die Versorgung im Süden übernehmen.

Hinter dieser geografischen Aufteilung steht ein umfassenderes Modell. Asklepios bündelt Einkauf, Handel, Lagerhaltung und Verteilung zunehmend in einer konzernweiten Struktur. Nach eigenen Angaben verfügt die Einkaufsorganisation über ein jährliches Beschaffungsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden Euro, mehr als 550.000 Bestellungen und über 2,2 Millionen Bestellpositionen. Mehr als 170 Einrichtungen werden über die Einkaufs- und Versorgungsorganisation betreut.

Für Arzneimittel ist die Konstruktion besonders interessant. Das vorliegende Ausgangsmaterial beschreibt, dass Asklepios am Standort Eching – ebenso wie bereits in Bad Oldesloe und Frankfurt – eine pharmazeutische Großhandelserlaubnis haben soll. Die Großhandelsgesellschaft kann Arzneimittel innerhalb der Klinikversorgung jedoch nicht einfach an beliebige Stationen verteilen. Nach der im Ausgangsmaterial wiedergegebenen Auskunft des Konzerns werden Krankenhausapotheken beliefert, die anschließend die Kliniken versorgen. Damit bleibt die Krankenhausapotheke Bestandteil der pharmazeutischen Versorgungskette, während vorgelagerte Lager-, Beschaffungs- und Distributionsaufgaben stärker gebündelt werden.

Gerade darin liegt die zweite Bewegung des Projekts. Eching ist nicht lediglich ein zusätzliches Lager, mit dem Transportwege nach Süddeutschland verkürzt werden. Der Konzern baut eine Infrastruktur auf, mit der sich Bestände, Beschaffung und Nachschub über mehrere Regionen hinweg koordinieren lassen.

Bad Oldesloe übernimmt dabei die Rolle des zentralen Bestandsankers. Nach Angaben von Asklepios werden dort Vorräte mit einer Reichweite von bis zu sechs Monaten gehalten. Von dort können die regionalen Hubs bedarfsgerecht versorgt werden. Eching soll diese Struktur für Süddeutschland vervollständigen.

Das Konzept reagiert zugleich auf eine Erfahrung, die Kliniken und Apotheken während der vergangenen Jahre wiederholt gemacht haben: Lieferketten können ausfallen, Produkte knapp werden und internationale Beschaffungsmärkte kurzfristig unter Druck geraten. Asklepios nennt Versorgungssicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Lieferengpässen ausdrücklich als Ziele seines Logistikmodells. Im Geschäftsbericht weist der Konzern zugleich darauf hin, dass selbst eine umfangreiche eigene Lager- und Logistikstruktur langfristige Produktions- und Lieferausfälle nicht vollständig auffangen kann. Für einzelne Produkte prüft Asklepios deshalb auch den direkten Zugang zu ausländischen Märkten.

Die Bedeutung des Projekts reicht allerdings über Krisenvorräte hinaus. Eine zentrale Einkaufsorganisation kann Bedarfe verschiedener Einrichtungen zusammenführen, Produktpaletten standardisieren und größere Mengen über gemeinsame Rahmenverträge beschaffen. Mit der stärkeren Integration von Rhön Klinikum und Mediclin will Asklepios genau diese Harmonisierung weiter ausbauen. Das Unternehmen verbindet damit die Erwartung, Bestände und Beschaffung besser aufeinander abstimmen zu können.

Wie weit diese Integration bereits geht, zeigt die Entwicklung im laufenden Jahr. Seit März 2026 versorgt die Asklepios Großhandelsgesellschaft über Bad Oldesloe erstmals einen Standort der Rhön Klinikum AG vollständig. Weitere Rhön-Standorte sowie Einrichtungen von Mediclin sollen schrittweise in die gemeinsame Einkaufs- und Logistikstruktur eingebunden werden. Asklepios beschreibt das Modell als einheitliche Beschaffung mit standardisierten Prozessen und einer direkten Logistikkette.

Damit entsteht innerhalb des Konzerns eine erhebliche Konzentration von Einkaufs- und Logistikfunktionen. Einzelne Kliniken müssen einen wachsenden Teil ihrer Versorgung nicht mehr jeweils eigenständig organisieren. Bestände, Nachschub und Warenbewegungen werden über eine gemeinsame Infrastruktur gesteuert.

Für Krankenhausapotheken kann diese Entwicklung zwei Seiten haben. Zentralisierte Lager- und Lieferstrukturen können operative Aufgaben reduzieren und größere Sicherheitsbestände ermöglichen. Gleichzeitig verlagert sich ein Teil der Kontrolle über Beschaffung und physische Vorratshaltung aus der einzelnen Einrichtung in eine konzernweite Struktur. Die pharmazeutische Verantwortung der Krankenhausapotheke und die logistische Organisation der Ware müssen deshalb klar voneinander abgegrenzt bleiben.

Zusätzliche Bedeutung bekommt diese Entwicklung durch Veränderungen des regulatorischen Rahmens. Das Ausgangsmaterial verweist auf eine im Zuge der Apothekenreform diskutierte Möglichkeit, einen Teil des Arzneimittelvorrats einer Krankenhausapotheke außerhalb ihrer eigenen Betriebsräume durch externe Dienstleister lagern zu lassen. Genannt werden dafür Bedingungen wie eine klare Verantwortungsabgrenzung, qualitätsgesicherte Lagerung, kurzfristige Lieferfähigkeit und die eindeutige Zuordnung der Ware zur Apotheke.

Der konkrete endgültige Rechtsstand dieser Regelung lässt sich aus den für diesen Bericht verfügbaren Primärquellen jedoch nicht belastbar bestätigen. Deshalb wird aus dem Reformvorhaben hier keine bereits geltende Rechtslage abgeleitet. Für die weitere Entwicklung ist die Frage dennoch erheblich: Je weiter externe oder zentralisierte Lagerhaltung regulatorisch ermöglicht wird, desto stärker können Krankenhausapotheken ihre physische Vorratshaltung mit spezialisierten Logistikstrukturen verzahnen.

Asklepios denkt sein Netzwerk zudem nicht als geschlossenes konzerninternes System. Der neue Standort in Eching soll neben Asklepios-Einrichtungen einschließlich Rhön Klinikum und Mediclin ausdrücklich auch externe Gesundheitseinrichtungen und Partner bedienen. Schon der Frankfurter Hub beliefert externe Kunden.

Damit öffnet sich eine dritte Bewegung. Aus einer internen Konzernlogistik kann schrittweise ein Versorgungsangebot für andere Akteure des Gesundheitswesens entstehen. Asklepios baut also nicht nur Kapazitäten für den Eigenbedarf auf, sondern schafft eine Infrastruktur, deren Skaleneffekte durch zusätzliche externe Einrichtungen größer werden können.

Das verändert die wirtschaftliche Dimension des Projekts. Einkaufsmacht, Lagerkapazität, Automatisierung und regionale Verteilung werden zu einer gemeinsamen Plattform. Je mehr Einrichtungen daran angeschlossen sind, desto stärker lassen sich Beschaffungsmengen bündeln und logistische Prozesse standardisieren. Gleichzeitig wächst die Abhängigkeit von wenigen zentralen Knotenpunkten und ihren technischen Systemen. Die Zentralisierung beseitigt Versorgungsrisiken deshalb nicht; sie verändert ihre Struktur.

Für die Arzneimittelversorgung ist dieser Punkt besonders sensibel. Ein dezentrales System verteilt Bestände und operative Verantwortung auf zahlreiche Standorte. Ein zentralisiertes System kann größere Vorräte, bessere Bestandsübersicht und effizientere Verteilung ermöglichen, konzentriert aber zugleich Funktionen in gemeinsamen Lagern, IT-Systemen und Transportwegen. Versorgungssicherheit hängt damit zunehmend auch von Redundanzen, Notfallkonzepten und der Funktionsfähigkeit dieser Infrastruktur ab.

Eching steht deshalb für mehr als einen Neubau im Landkreis Freising. Der Standort zeigt, wie ein großer Klinikverbund seine Versorgung von einer Vielzahl einzelner Beschaffungsvorgänge zu einem integrierten Einkaufs-, Handels- und Logistiksystem weiterentwickelt. Arzneimittel werden Teil dieser Struktur, ohne dass die Krankenhausapotheke aus der pharmazeutischen Verantwortungskette verschwindet.

Mit Bad Oldesloe als Bestandsanker, Frankfurt für die Mitte und Eching für den Süden entsteht ein regional gegliedertes Netz mit zentraler Steuerung. Gleichzeitig öffnet Asklepios diese Infrastruktur für Einrichtungen außerhalb des eigenen Konzerns. Damit wird aus der Frage, wo ein Krankenhaus seine Waren lagert, eine größere Strukturfrage der Gesundheitsversorgung: Wer organisiert künftig Einkauf, Vorräte und Distribution – und wie viel dieser Infrastruktur bleibt bei der einzelnen Klinik beziehungsweise Krankenhausapotheke selbst?

 

Beim Rx-Versandverbot wird aus einer Rechtsfrage ein Streit um die belastbare Begründung, unterschiedliche Sicherheitsstandards rücken in den Mittelpunkt, die politische Forderung bleibt von der unionsrechtlichen Prüfung abhängig.

Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gehört zu den Forderungen, die tief in die Struktur des deutschen Apothekenmarktes eingreifen würden. Die Freie Apothekerschaft hält einen solchen Schritt für erforderlich, um Vor-Ort-Apotheken zu schützen, und hat diese Position auch gegenüber dem Bundestag vertreten. Im Lobbyregister ist das entsprechende Regelungsvorhaben einschließlich einer grundlegenden Stellungnahme dokumentiert.

Der aktuelle Konflikt zeigt jedoch, dass zwischen einer politischen Forderung und ihrer unionsrechtlichen Tragfähigkeit eine entscheidende Ebene liegt: Ein Verbot müsste nicht nur politisch gewollt, sondern rechtlich belastbar begründet werden.

Genau darüber wird gestritten. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages beurteilt die unionsrechtliche Umsetzbarkeit nach dem vorliegenden Material skeptisch. Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer widerspricht dieser Einschätzung und insbesondere der Art, wie sein eigener Aufsatz in diesem Zusammenhang eingeordnet worden sei. Nach seiner Darstellung wird seine Veröffentlichung als Referenz für die Auffassung herangezogen, ein Rx-Versandhandelsverbot sei unionsrechtlich problematisch. Seine zentrale These sei jedoch gerade die gegenteilige: Unter den von ihm untersuchten Voraussetzungen könne ein solches Verbot in Deutschland unionsrechtlich zulässig sein. Die aktuelle Berichterstattung bestätigt diesen konkreten Widerspruch Kalscheuers gegen die Einordnung seines Aufsatzes.

Damit geht es um mehr als eine missverständliche Fußnote. Wenn eine juristische Veröffentlichung innerhalb einer parlamentarischen Analyse als Beleg für eine bestimmte Auffassung dient, obwohl ihr Autor ausdrücklich die Gegenposition vertritt, berührt das die Grundlage der Argumentation. Erst wenn die einzelnen Rechtsauffassungen korrekt zugeordnet sind, lässt sich sinnvoll beurteilen, welches Gewicht ihre jeweiligen Argumente besitzen.

Kalscheuers Ansatz führt dabei unmittelbar zur Frage der Kohärenz. Im Zentrum steht die bisherige Rechtsprechung zur Behandlung des Arzneimittelversandhandels und insbesondere die Frage, welche Schlüsse sich aus Entscheidungen zur Arzneimittelpreisbindung auf ein vollständiges Versandhandelsverbot ziehen lassen.

Seine Argumentation unterscheidet beide Eingriffe grundsätzlich. Wenn der deutsche Gesetzgeber den Versandhandel zulässt, ihn also als Teil des Versorgungssystems akzeptiert, entstehen besondere Anforderungen an andere Maßnahmen, mit denen ausländische Versender beschränkt werden sollen. Die Arzneimittelpreisbindung ist ein solcher Eingriff.

Ein vollständiges Verbot wäre dagegen eine andere gesetzgeberische Entscheidung. Nach Kalscheuers Auffassung kann deshalb die rechtliche Argumentation, mit der eine Preisbindung beanstandet wurde, nicht ohne Weiteres gegen ein Versandhandelsverbot verwendet werden.

Daraus entsteht die auf den ersten Blick paradoxe Konstellation, die das Ausgangsmaterial beschreibt: Ein weniger weitgehendes Instrument wie die Preisbindung kann an unionsrechtlichen Anforderungen scheitern, während ein wesentlich stärkerer Eingriff wie ein vollständiges Versandverbot unter bestimmten Voraussetzungen rechtfertigungsfähig sein könnte.

Dass ein Versandhandelsverbot grundsätzlich nicht schon allein wegen seiner Eingriffsintensität ausgeschlossen sein muss, ist auch in älteren parlamentarischen Unterlagen dokumentiert. Eine Bundestagsdrucksache aus dem Jahr 2018 gibt eine damalige Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste wieder, nach der ein Versandhandelsverbot verfassungsrechtlich verhältnismäßig sein könne, wenn es zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes zwingend erforderlich sei. Diese ältere verfassungsrechtliche Betrachtung beantwortet allerdings nicht die heute umstrittene unionsrechtliche Frage und darf deshalb nicht mit ihr gleichgesetzt werden.

Der entscheidende Prüfstein liegt vielmehr in der Begründung eines möglichen Verbots. Ein Mitgliedstaat kann sich bei Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit auf einen regulatorischen Gestaltungsspielraum berufen. Daraus folgt aber kein Freibrief. Je stärker eine nationale Regel den europäischen Waren- oder Dienstleistungsverkehr beschränkt, desto wichtiger werden die tatsächlichen Gründe, mit denen dieser Eingriff gerechtfertigt werden soll.

Hier setzt Kalscheuer mit einem zweiten Argument an: den unterschiedlichen regulatorischen Rahmenbedingungen für deutsche Vor-Ort-Apotheken und ausländische Versandstrukturen.

Nach dem vorliegenden Ausgangsmaterial kritisiert er, dass die Unterschiede zwischen den Sicherheits- und Strukturvorgaben in Deutschland und den Niederlanden nicht ausreichend gewürdigt würden. Genannt werden unter anderem Anforderungen an den Betrieb einer Apotheke, Eigentumsstrukturen, das Sortiment sowie Möglichkeiten horizontaler und vertikaler Unternehmensintegration.

Damit verschiebt sich die Debatte erneut. Es geht nicht mehr nur um die abstrakte Gegenüberstellung von Vor-Ort-Apotheke und Versandapotheke. Entscheidend wird vielmehr, ob unterschiedliche regulatorische Systeme tatsächlich unterschiedliche Risiken für die Arzneimittelversorgung erzeugen – und ob diese Unterschiede groß und konkret genug sind, um einen Markteingriff zu rechtfertigen.

Für eine belastbare Verbotsbegründung reicht es deshalb nicht, unterschiedliche Vorschriften lediglich aufzuzählen. Der Gesetzgeber müsste zeigen können, welche konkreten Gefahren daraus für Patientensicherheit, Arzneimittelversorgung oder Versorgungsstrukturen entstehen und weshalb weniger einschneidende Maßnahmen diese Risiken nicht ebenso wirksam begrenzen könnten.

Gerade an diesem Punkt treffen juristische und gesundheitspolitische Argumentation aufeinander. Die Frage lautet nicht allein, ob Deutschland strengere Apothekenstrukturen bevorzugt. Es muss geklärt werden, welche dieser Strukturen tatsächlich dem Gesundheitsschutz dienen, welchen Beitrag sie leisten und welche Folgen entstehen, wenn Arzneimittel aus einem anders regulierten System nach Deutschland geliefert werden.

Für Vor-Ort-Apotheken besitzt diese Beweisfrage erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Ein Rx-Versandhandelsverbot würde einen Teil des grenzüberschreitenden Wettbewerbs aus dem Markt nehmen. Die Freie Apothekerschaft nennt den Schutz der Vor-Ort-Apotheken ausdrücklich als Ziel ihrer Forderung. Das ist als Interessenposition transparent dokumentiert.

Gleichzeitig kann der Schutz eines bestimmten Vertriebsweges allein die unionsrechtliche Rechtfertigung eines Verbots nicht ersetzen. Die Argumentation muss an legitimen Schutzgütern und einer tragfähigen tatsächlichen Grundlage ansetzen. Genau deshalb ist die Diskussion über Versorgungssicherheit, regulatorische Unterschiede und die Funktionsfähigkeit des Apothekensystems für die rechtliche Auseinandersetzung so wichtig.

Hinzu kommt, dass sich der politische Rahmen inzwischen weiterentwickelt hat. Der Bundestag hat im Mai 2026 eine Apothekenreform verabschiedet. In der parlamentarischen Beratung spielte auch der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Rolle. Die konkrete politische Behandlung des Versandhandels ist damit nicht lediglich eine akademische Debatte, sondern Bestandteil der laufenden Neuordnung der Apothekenversorgung.

Das macht die Präzision der juristischen Vorarbeit umso wichtiger. Politische Entscheidungsträger müssen unterscheiden können zwischen gesicherter Rechtsprechung, juristischen Interpretationen, Verbandsforderungen und Prognosen über mögliche Folgen eines Verbots. Werden diese Ebenen vermischt, kann aus einer kontroversen Rechtsfrage scheinbar eine eindeutige Rechtslage werden.

Genau deshalb ist auch Kalscheuers Einwand gegen die Verwendung seines Aufsatzes relevant, unabhängig davon, ob seine Schlussfolgerung am Ende überzeugt. Seine Position darf weder deshalb als richtig gelten, weil er ihre falsche Einordnung beanstandet, noch darf sie einer skeptischen Auffassung zugerechnet werden, wenn seine Veröffentlichung tatsächlich für die Zulässigkeit eines Verbots argumentiert. Der Streit über die Quelle muss vom Streit über die Qualität ihres Arguments getrennt werden.

Für die Apotheken ergibt sich daraus eine komplexere Lage als die einfache Alternative „Versandverbot möglich oder unmöglich“. Ein Verbot könnte die Wettbewerbsbedingungen tiefgreifend verändern. Seine rechtliche Haltbarkeit würde jedoch davon abhängen, welche konkrete Regelung beschlossen wird, welche Ziele der Gesetzgeber damit verfolgt, welche Gefahren er nachweisen kann und ob die Maßnahme im Verhältnis zu diesen Gefahren erforderlich und angemessen ist.

Damit erreicht die Debatte ihren eigentlichen Kern. Der Konflikt um Kalscheuers Aufsatz zeigt, wie stark die politische Zukunft des Rx-Versandhandels von juristischen Begründungsketten abhängt. Unterschiedliche regulatorische Standards können dabei ein Argument sein. Der Schutz der flächendeckenden Versorgung kann ein politisches Ziel sein. Beides ersetzt aber nicht den belastbaren Nachweis, der einen weitreichenden Eingriff in einen grenzüberschreitenden Markt tragen müsste.

Ausgerechnet die Auseinandersetzung über eine falsch eingeordnete juristische Quelle macht deshalb sichtbar, worauf es bei einem möglichen Rx-Versandverbot letztlich ankommt: Nicht die Zahl der Stimmen für oder gegen ein Verbot entscheidet über seine Rechtmäßigkeit. Entscheidend ist, welche Argumente tatsächlich vertreten werden, auf welchen Tatsachen sie beruhen und ob daraus eine unionsrechtlich tragfähige gesetzgeberische Begründung entsteht.

 

Ein Jahr nach der ePA-Pflicht wächst die digitale Akte in der Versorgung, Praxen liefern den größten Teil der Dokumente, für viele Patienten bleibt der eigene Zugang die entscheidende Hürde.

Ein Jahr nach Beginn der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakte hat sich die ePA technisch tief im deutschen Gesundheitswesen ausgebreitet. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Leistungserbringer die Akte nutzen und gesetzlich vorgesehene Behandlungsdaten einstellen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben inzwischen mehr als 159.000 der rund 160.000 an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Einrichtungen mit der ePA gearbeitet. Das ist nahezu flächendeckende technische Beteiligung – beantwortet aber noch nicht die wichtigere Frage, wie intensiv die digitale Akte im Versorgungsalltag tatsächlich genutzt wird.

Schon diese Unterscheidung ist für die Bilanz nach dem ersten Pflichtjahr entscheidend. Das Ministerium kann nach eigenen Angaben nicht differenzieren, ob ein Leistungserbringer lediglich einmal testweise eine ePA geöffnet hat oder sie täglich befüllt. Eine hohe Zahl technisch beteiligter Einrichtungen ist deshalb nicht automatisch gleichbedeutend mit einer gleichmäßig hohen Nutzungsintensität.

Die Mengenentwicklung zeigt allerdings, dass die Akte längst über eine reine Testphase hinausgekommen ist. Nach Angaben des Ministeriums werden inzwischen wöchentlich etwa drei Millionen Dokumente hochgeladen. Zusätzlich werden mehr als 35 Millionen digital gespeicherte Listen verschriebener Medikamente geöffnet. Damit wächst nicht nur die Zahl angeschlossener Einrichtungen; auch die Menge der Datenbewegungen innerhalb des Systems nimmt erheblich zu.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht vor allem die niedergelassenen Praxen als Motor dieser Entwicklung. Seit dem Start seien fast 160 Millionen Dokumente hochgeladen worden, 91 Prozent davon hätten die Praxen eingestellt. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner fasst diese Rolle zugespitzt zusammen: Ohne die Praxen gäbe es keine ePA; sie seien diejenigen, die die Akte mit Leben füllten.

Damit wird nach einem Jahr Pflichtbetrieb eine strukturelle Verschiebung sichtbar. Die Debatte über die ePA drehte sich lange um Einführungstermine, technische Voraussetzungen und die Frage, ob die Systeme überhaupt funktionieren würden. Inzwischen geht es zunehmend darum, wer die Akte tatsächlich mit relevanten Informationen füllt, wer diese Informationen verwendet und welchen praktischen Nutzen daraus Patienten und Leistungserbringer ziehen.

Für die gesetzlich Versicherten ist die ePA inzwischen nahezu flächendeckend angelegt. Gut 73 Millionen von 74,5 Millionen gesetzlich Versicherten verfügen nach den aktuellen Angaben über eine von ihrer Krankenkasse eingerichtete Akte. Die ePA folgt dem Opt-out-Prinzip: Versicherte erhalten sie grundsätzlich, können ihr aber widersprechen.

Eine angelegte Akte bedeutet jedoch noch nicht, dass Versicherte sie selbst aktiv verwenden. Genau hier zeigt sich die zweite große Bewegung der ePA-Bilanz. Während Leistungserbringer zunehmend Daten einstellen und abrufen, bleibt der aktive Patientenzugang deutlich dahinter zurück.

Steiner sieht die ePA im Bewusstsein vieler Patientinnen und Patienten weiterhin als zu wenig angekommen. Die Registrierung sei eine Hürde; selbst Menschen, die die App verwenden wollten, scheiterten teilweise am Anmeldeprozess. Nach den im Ausgangsmaterial und in der aktuellen Berichterstattung wiedergegebenen Gematik-Zahlen verfügten zuletzt 5,4 Millionen Versicherte über eine digitale Gesundheitsidentität, die ihnen einen aktiven Zugriff auf die eigene ePA ermöglicht.

Neuere Zahlen unterstreichen die Größenordnung dieser Lücke. Mitte September wurden rund 5,85 Millionen registrierte Nutzer genannt. In einer Befragung hatten lediglich zwölf Prozent der Befragten die ePA-App ihrer Krankenkasse heruntergeladen und sich registriert. Gleichzeitig wollte eine große Mehrheit die eigene ePA behalten. Die Akzeptanz der Akte und ihre aktive Nutzung sind damit zwei unterschiedliche Größen.

Gerade diese Differenz verändert die Bewertung des ersten Jahres. Ein System kann technisch weit verbreitet sein und große Datenmengen bewegen, ohne dass die Versicherten selbst in vergleichbarem Umfang zu aktiven Nutzern geworden sind. Die ePA funktioniert dann zunächst vor allem als Infrastruktur zwischen Leistungserbringern, während ihr Anspruch als persönliche digitale Gesundheitsakte für viele Menschen noch nicht vollständig eingelöst ist.

Die Zugangshürden sind dabei nicht nebensächlich. Wer seine Akte selbst einsehen, Einstellungen verwalten oder sensible Informationen gezielt sperren möchte, benötigt den entsprechenden digitalen Zugang. Die GesundheitsID wird von der jeweiligen Krankenkasse bereitgestellt; für ihre Einrichtung ist eine Authentifizierung erforderlich. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt dafür unter anderem Verfahren über Personalausweis oder elektronische Gesundheitskarte mit PIN.

Damit entsteht eine paradoxe Situation. Millionen Menschen besitzen bereits eine ePA, ohne dass sie selbst zwingend regelmäßig mit dieser Akte interagieren. Gleichzeitig können Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit Daten füllen. Der Erfolg der ePA lässt sich deshalb nicht mehr allein an der Zahl angelegter Akten messen.

Für Apotheken ist diese Entwicklung besonders relevant. Nach aktuellen Gematik-Angaben beteiligen sich rund 12.500 Apotheken am ePA-System. Damit ist die digitale Akte längst auch im Apothekenalltag angekommen.

Die Bedeutung der Apotheken dürfte zudem wachsen. Die digitale Medikationsliste gehört zu den ersten zentralen Funktionen der ePA. Sie wird in Verbindung mit dem E-Rezept aufgebaut und soll dabei helfen, die Arzneimitteltherapie transparenter zu machen und mögliche Wechselwirkungen besser zu erkennen. Das Bundesgesundheitsministerium nennt die digitale Medikationsliste ausdrücklich als einen ersten praktischen Mehrwert der Akte.

Damit rückt die ePA näher an einen Kernbereich pharmazeutischer Arbeit. Sobald Medikationsinformationen strukturiert und aktuell verfügbar sind, können sie bei der Arzneimittelabgabe und bei pharmazeutischen Dienstleistungen zusätzliche Informationen liefern. Entscheidend bleibt allerdings die Qualität und Aktualität der gespeicherten Daten. Eine digitale Liste entfaltet ihren Nutzen nur, wenn relevante Informationen tatsächlich vollständig und zuverlässig in ihr ankommen.

Die nächste Entwicklungsstufe ist bereits politisch angelegt. Das Bundeskabinett hat im Juli den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Anwendungen innerhalb der ePA, eine Volltextsuche, eine digitale Impfübersicht und weitere Funktionen. Apotheken sollen Versicherte künftig außerdem stärker bei der ePA-Nutzung unterstützen können.

Für den Medikationsbereich geht die geplante Weiterentwicklung noch weiter. Nach den aktuellen Plänen soll der Medikationsplan grundsätzlich digital und einheitlich strukturiert in der ePA geführt und von behandelnden Ärzten sowie Apotheken laufend aktualisiert werden. Apotheken sollen außerdem neue Möglichkeiten für einen eingeschränkten Zugriff auf den Medikationsplan erhalten, damit die Medikationsübersicht unabhängig vom Einlöseweg möglichst vollständig bleibt.

Damit könnte sich die Rolle der Apotheke von der bloßen Teilnahme am ePA-System zu einer aktiveren Funktion innerhalb des digitalen Medikationsmanagements entwickeln. Für die Offizin bedeutet das aber zugleich zusätzliche Anforderungen: Mitarbeiter müssen Zugriffsrechte verstehen, digitale Informationen in bestehende Arbeitsabläufe integrieren und Patienten erklären können, welche Daten verfügbar sind und wie sie selbst Zugriff auf ihre Akte erhalten.

Neben dem Zugang bleibt die technische Stabilität eine weitere Schwachstelle. Die KBV berichtet weiterhin von Störungen und teilweise mangelnder Stabilität, die Praxen bei der Arbeit mit der ePA ausbremsen. Auch der Bund sieht hier Handlungsbedarf: Der aktuelle GeDIG-Entwurf soll ausdrücklich die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur verbessern und Störungen digitaler Anwendungen reduzieren.

Die Digitalisierung erreicht damit eine Phase, in der technische Existenz allein nicht mehr genügt. Ein System, das im Versorgungsalltag verpflichtend verwendet wird, muss zuverlässig verfügbar sein. Jeder Ausfall trifft nicht mehr nur ein Pilotprojekt, sondern Arbeitsabläufe in Praxen, Kliniken und Apotheken.

Auch die wirtschaftliche Perspektive verändert sich. Die FinanzKommission Gesundheit hat vorgeschlagen, die gesonderte Vergütung für Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA ab 2027 zurückzunehmen. Ihre Begründung: Die Befüllung sei inzwischen gesetzlich vorgeschrieben und technisch weitgehend automatisierbar. Für 2027 beziffert die Kommission das mögliche Einsparvolumen auf rund 600 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um eine Reformempfehlung, nicht um eine bereits geltende Abschaffung der Vergütung.

Damit taucht nach der Einführungsphase eine weitere Systemfrage auf. Solange digitale Anwendungen neu sind, werden Einführung und Nutzung häufig durch zusätzliche Vergütung unterstützt. Werden sie zum verpflichtenden Standard, stellt sich irgendwann die Frage, welche digitalen Tätigkeiten noch gesondert honoriert werden und welche zum normalen Versorgungsprozess gehören.

Ein Jahr nach Beginn der Pflicht lässt sich die ePA deshalb weder als gescheitert noch allein anhand hoher Anschlusszahlen als abgeschlossenes Erfolgsprojekt beschreiben. Die Infrastruktur ist breit ausgerollt, Millionen Dokumente werden bewegt und fast alle technisch angeschlossenen Einrichtungen haben bereits mit der Akte gearbeitet. Gleichzeitig bleibt offen, wie regelmäßig einzelne Leistungserbringer sie tatsächlich nutzen, wie stabil die Systeme im Alltag funktionieren und wie viele Versicherte ihre Akte selbst aktiv steuern.

Für Apotheken verschiebt sich der Schwerpunkt dabei zunehmend von der Frage, ob sie an die ePA angeschlossen sind, zu der Frage, was sie mit ihr im Versorgungsalltag leisten können. Medikationsinformationen, Beratung und künftig möglicherweise die Unterstützung von Patienten beim Umgang mit der Akte machen die Offizin zu einem möglichen Bindeglied zwischen digital gespeicherten Gesundheitsdaten und ihrer praktischen Nutzung.

Genau darin liegt die entscheidende Bilanz des ersten Pflichtjahres: Die ePA ist technisch im Gesundheitssystem angekommen. Jetzt muss aus einer immer voller werdenden digitalen Akte ein Werkzeug werden, das nicht nur Daten sammelt, sondern für Patienten, Praxen, Kliniken und Apotheken im Alltag zuverlässig nutzbar ist.

 

Fresenius übernimmt mAbxience vollständig, bis zu 750 Millionen Euro sichern die Kontrolle über die Biosimilars-Plattform, Forschung, Produktion und Vermarktung rücken unter ein gemeinsames Dach.

Fresenius zieht bei seinem Biosimilars-Geschäft die Eigentumsverhältnisse gerade: Der Gesundheitskonzern hat die noch ausstehenden 45 Prozent an mAbxience übernommen und kontrolliert die spanische Biopharma-Tochter damit vollständig. Die Gegenleistung beträgt bis zu 750 Millionen Euro. Davon sind 50 Millionen Euro an erfolgreiche Zulassungen von Produktionsstandorten gebunden. Die Transaktion wurde bereits am 30. September 2026 unterzeichnet und vollzogen; zusätzliche behördliche Genehmigungen waren nach Angaben von Fresenius nicht erforderlich.

Damit beendet Fresenius eine Beteiligungskonstruktion, die 2022 begonnen hatte. Damals übernahm der Konzern 55 Prozent an mAbxience. Das Unternehmen wurde seitdem bereits als Tochtergesellschaft voll konsolidiert, Fresenius besaß also schon die operative Kontrolle. Der aktuelle Erwerb verändert deshalb weniger die grundsätzliche Konzernzugehörigkeit als die wirtschaftliche und strategische Verfügungsmacht: Die bisherigen Minderheitsgesellschafter Insud Pharma und Invim Corporativo geben ihre restlichen Anteile ab, Fresenius trägt künftig Chancen und Risiken der Plattform allein.

Gerade dieser Unterschied ist für die Einordnung der Transaktion wichtig. Fresenius kauft nicht erstmals Zugang zu einem Biosimilars-Unternehmen. Der Konzern vervollständigt eine bereits bestehende Integration. Seit vier Jahren konnte Fresenius mAbxience entwickeln, Produktion und Pipeline mitgestalten und das Unternehmen in Fresenius Kabi einbinden. Mit der vollständigen Eigentümerschaft entfallen nun die Interessen eines Minderheitsgesellschafters bei zukünftigen Investitions-, Kapazitäts- und Strategieentscheidungen.

Fresenius beschreibt diesen Schritt ausdrücklich als Aufbau eines vollständig integrierten Biopharma-Geschäfts. Die Biosimilars-Plattform innerhalb von Fresenius Kabi soll die gesamte Wertschöpfungskette abdecken – von Forschung und Entwicklung über Herstellung und Technologietransfer bis zur Vermarktung.

Das ist die strategisch wichtigere Nachricht hinter dem Kaufpreis. Wer Biosimilars nicht lediglich vermarktet, sondern Entwicklung, Produktion und kommerzielle Nutzung miteinander verbindet, kann Entscheidungen entlang der gesamten Kette koordinieren. Welche Wirkstoffe werden entwickelt? Wo werden Produktionskapazitäten ausgebaut? Welche Projekte erhalten Kapital? Welche Partnerschaften oder Lizenzmodelle werden verfolgt? Mit dem Erwerb der letzten 45 Prozent will Fresenius diese Entscheidungen künftig ohne eine geteilte Eigentümerstruktur treffen.

Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt. Bei zahlreichen biologischen Arzneimitteln läuft in den kommenden Jahren die Marktexklusivität aus. Damit öffnet sich Raum für Biosimilars – biologische Nachfolgeprodukte, die nach Ablauf der Schutzrechte eines Referenzarzneimittels auf den Markt kommen können.

Fresenius erwartet hier erhebliches Wachstum. Das Unternehmen geht davon aus, dass sich der weltweite Biosimilars-Markt bis 2035 ungefähr versechsfachen und ein Volumen von mehr als 180 Milliarden Euro erreichen könnte. Diese Zahl ist eine Unternehmensprognose und keine garantierte Marktentwicklung. Sie erklärt aber, weshalb Fresenius die vollständige Kontrolle über mAbxience gerade jetzt als strategischen Schritt einordnet.

mAbxience bringt dafür eine bereits aufgebaute industrielle Basis mit. Das Unternehmen ist seit mehr als 15 Jahren im Bereich biopharmazeutischer Arzneimittel tätig. Fresenius nennt vier zugelassene Produkte, eine weitere Entwicklungspipeline, mehr als 1.300 Beschäftigte, über 40 Partner sowie eine B2B-Präsenz in mehr als 100 Märkten.

Damit geht es bei der Übernahme nicht nur um einzelne Präparate. Fresenius erwirbt die vollständige wirtschaftliche Verfügung über eine Plattform, mit der sich weitere Biosimilars entwickeln, produzieren und über Partnerschaften in verschiedene Märkte bringen lassen.

Diese Plattformlogik ist für den Biosimilars-Markt besonders relevant. Biologische Arzneimittel lassen sich nicht wie klassische chemische Generika einfach anhand eines vergleichsweise überschaubaren Herstellungsverfahrens reproduzieren. Entwicklung, Zelllinien, Produktionsprozesse, Analytik, Skalierung und regulatorische Nachweise sind komplex. Produktionskompetenz wird dadurch selbst zu einem strategischen Vermögenswert.

Genau hier setzt die vertikale Integration an. Fresenius will nicht lediglich Produkte einkaufen und weiterverkaufen, sondern einen größeren Teil der Wertschöpfung selbst beherrschen. Nach Unternehmensangaben soll die vollständige Übernahme insbesondere mehr Freiheit bei Investitionen in Produktionskapazitäten, bei der Auswahl künftiger Biosimilar-Projekte und bei Lizenzpartnerschaften schaffen.

Daraus entsteht eine zweite Bewegung: Die Transaktion betrifft nicht nur Wachstum, sondern auch Versorgungssicherheit. Fresenius führt ausdrücklich an, dass eine stärker integrierte Plattform Qualität, Lieferfähigkeit und operative Flexibilität verbessern soll. Auch diese Aussagen sind zunächst strategische Ziele des Unternehmens und keine Garantie dafür, dass Lieferengpässe verhindert werden. Sie zeigen jedoch, welche Bedeutung Fresenius der Kontrolle über eigene Produktionskapazitäten beimisst.

Für Apotheken und den Arzneimittelmarkt ist diese Entwicklung aus einem anderen Grund interessant. Biosimilars sollen nach Ablauf der Exklusivität biologischer Originalpräparate Wettbewerb ermöglichen. Je mehr therapeutisch relevante Biologika ihren Schutz verlieren, desto größer wird die Frage, wie viele Anbieter tatsächlich in der Lage sind, komplexe Nachfolgeprodukte zu entwickeln, in großen Mengen herzustellen und zuverlässig in internationale Märkte zu bringen.

Ein wachsender Biosimilars-Markt kann deshalb zwar zusätzlichen Preis- und Verordnungswettbewerb erzeugen. Gleichzeitig erfordert er hohe industrielle Fähigkeiten und erhebliche Investitionen. Die vollständige Integration von mAbxience zeigt, dass große Gesundheitskonzerne diese Fähigkeiten zunehmend als strategische Kernressource betrachten.

Fresenius verbindet den Erwerb ausdrücklich mit seiner Konzernstrategie #FutureFresenius. Das Unternehmen will sich stärker auf wachstumsorientierte Gesundheitsgeschäfte konzentrieren und bezeichnet Biopharma als einen solchen Bereich. Bis 2030 soll der Umsatz des Biopharma-Geschäfts gegenüber 2025 ungefähr verdoppelt werden; zugleich nennt Fresenius eine angestrebte EBIT-Marge von rund 20 Prozent. Die Übernahme ändert nach Unternehmensangaben weder diese Ambition noch die Prognose für das Gesamtjahr 2026.

Der Kauf ist dabei finanziell so strukturiert, dass Fresenius keine neue Finanzierung aufnehmen musste. Die bis zu 750 Millionen Euro sollen aus vorhandener Liquidität und dem operativen Cashflow bezahlt werden. Die Transaktion löst zugleich eine bereits in der Konzernbilanz berücksichtigte Put-Option auf den bisherigen Minderheitsanteil ab. Fresenius erwartet, dass das Verhältnis von Nettofinanzverschuldung zu EBITDA durch den Erwerb um etwa 20 Basispunkte steigt. Für das Gesamtjahr hält der Konzern dennoch an seiner Erwartung fest, beim Verschuldungsgrad am unteren Ende des selbst gesetzten Zielkorridors von 2,5- bis 3,0-fachem EBITDA zu liegen.

Auch bilanziell besitzt der Schritt eine Besonderheit. Weil Fresenius mAbxience bereits kontrollierte, wird der Erwerb der restlichen Anteile nach IFRS als Eigenkapitaltransaktion behandelt. Es entsteht nach Unternehmensangaben kein zusätzlicher Geschäfts- oder Firmenwert. Fresenius erwartet außerdem, dass der Erwerb unmittelbar nach Vollzug positiv zum bereinigten Ergebnis je Aktie beiträgt.

Damit lässt sich der Kauf nicht auf die Schlagzeile „750 Millionen Euro für 45 Prozent“ reduzieren. Fresenius hatte die Mehrheit und Kontrolle bereits. Bezahlt wird nun für die vollständige wirtschaftliche Teilhabe und für die Freiheit, Kapital, Produktionskapazitäten und Pipeline ohne Minderheitsbeteiligung weiterzuentwickeln.

Daraus folgt zugleich eine Konzentration. Entwicklung, Produktion und Vermarktung werden stärker unter einem Eigentümer gebündelt. Das kann Entscheidungswege verkürzen und Investitionen erleichtern. Es bedeutet aber auch, dass Fresenius einen größeren Anteil des wirtschaftlichen Risikos selbst trägt. Welche Biosimilars entwickelt werden, wie schnell Zulassungen gelingen und wie stark sich der erwartete Markt tatsächlich entwickelt, entscheidet damit unmittelbar über den Erfolg der Investition.

Die bedingten 50 Millionen Euro innerhalb des Kaufpreises machen sichtbar, dass selbst auf der Ebene der Transaktion regulatorische und industrielle Meilensteine eine Rolle spielen: Dieser Teil der Gegenleistung wird erst bei erfolgreichen Zulassungen bestimmter Produktionsstätten fällig.

Für den Arzneimittelmarkt liegt die größere Perspektive deshalb einige Jahre voraus. Wenn eine Welle biologischer Arzneimittel ihre Exklusivität verliert, entscheidet nicht allein die Zahl theoretisch möglicher Biosimilars über den Wettbewerb. Entscheidend wird sein, welche Unternehmen Entwicklungskapazitäten besitzen, Zulassungen erreichen, ausreichend produzieren und ihre Präparate zuverlässig in die Versorgung bringen können.

Fresenius positioniert sich mit mAbxience genau an dieser Schnittstelle. Der Konzern setzt darauf, dass die nächste Wachstumsphase bei Biosimilars nicht nur im Vertrieb entschieden wird, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die vollständige Übernahme gibt ihm dafür mehr Kontrolle – über die Pipeline ebenso wie über Investitionen und Produktionskapazitäten.

Damit wird aus dem Erwerb der letzten 45 Prozent eine strategische Richtungsentscheidung: Fresenius will im Biosimilars-Markt nicht nur beteiligt sein. Der Konzern will die Plattform, auf der dieses Geschäft wächst, vollständig selbst steuern.

 

Virchow-Preis würdigt zwei Pioniere der Ebola-Forschung, Jean-Jacques Muyembe-Tamfum und Peter Piot stehen für ein halbes Jahrhundert internationaler Seuchenmedizin, aktuelle Ausbrüche zeigen die bleibende Bedeutung ihrer Arbeit.

Der Virchow-Preis 2026 geht an zwei Wissenschaftler, deren Arbeit untrennbar mit der Erforschung von Ebola verbunden ist: den kongolesischen Mikrobiologen Professor Jean-Jacques Muyembe-Tamfum und den belgischen Mikrobiologen Professor Peter Piot. Das Virchow Prize Committee würdigt damit zwei Forscher, die seit den ersten bekannten Ebola-Ausbrüchen vor 50 Jahren an der wissenschaftlichen Aufklärung und Bekämpfung der Krankheit beteiligt sind.

Die Auszeichnung verbindet dabei wissenschaftliche Leistung mit einer zweiten Ebene: Beide Preisträger stehen für eine Form der Infektionsforschung, bei der Erkenntnisse aus Labor und Epidemiologie unmittelbar in die öffentliche Gesundheitsversorgung einfließen. Der Virchow Prize beschreibt ihre Arbeit als beispielhaft für wissenschaftliche Exzellenz, gesundheitliche Gerechtigkeit und internationale Zusammenarbeit. Diese Einordnung ist die Begründung der preisvergebenden Organisation und damit von der unabhängigen Bewertung ihrer wissenschaftlichen Leistungen zu unterscheiden.

Die gemeinsame Geschichte von Muyembe-Tamfum und Piot führt zurück in das Jahr 1976. Damals traten im damaligen Zaire, der heutigen Demokratischen Republik Kongo, und im Sudan schwere Ausbrüche eines bis dahin unbekannten hämorrhagischen Fiebers auf. Muyembe-Tamfum gehörte zu den ersten Wissenschaftlern, die den Ausbruch vor Ort untersuchten und Patientenproben entnahmen. Piot war Teil des internationalen Teams, das an der Identifizierung des Erregers arbeitete. Das Virus erhielt seinen Namen nach dem Ebola-Fluss in der damaligen Ausbruchsregion.

Für Muyembe-Tamfum war diese erste Begegnung mit Ebola der Beginn einer jahrzehntelangen Arbeit im eigenen Land. Er entwickelte sich zu einer zentralen Persönlichkeit der kongolesischen Infektionsmedizin und übernahm führende Aufgaben bei der Reaktion auf spätere Ebola-Ausbrüche. Heute ist sein Name eng mit dem Institut National de Recherche Biomédicale in Kinshasa verbunden, dessen Generaldirektor er wurde.

Seine Arbeit macht zugleich deutlich, wie sehr die Bekämpfung hochgefährlicher Infektionskrankheiten von lokaler wissenschaftlicher Infrastruktur abhängt. Ein Erreger kann international untersucht werden; ein Ausbruch muss jedoch dort erkannt, diagnostiziert und eingedämmt werden, wo er tatsächlich stattfindet. Dafür braucht es Labore, geschultes Personal, epidemiologische Überwachung und das Vertrauen der Bevölkerung.

Muyembe-Tamfum trug außerdem zur Entwicklung therapeutischer Ansätze gegen Ebola bei. Aus der Beobachtung, dass Überlebende Antikörper gegen das Virus entwickeln, entstand die Idee, diese Immunantwort therapeutisch zu nutzen. Die Forschung an Antikörpern führte über viele Jahre zu wirksameren Behandlungsstrategien. Der Virchow Prize hebt insbesondere Muyembes Beiträge zur Entwicklung von Antikörpertherapien hervor.

Peter Piots wissenschaftlicher Weg entwickelte sich nach den frühen Ebola-Arbeiten in eine weitere Richtung. Neben der Erforschung von Infektionskrankheiten wurde er zu einer der prägenden internationalen Persönlichkeiten im Kampf gegen HIV und Aids. Er war Gründungsdirektor von UNAIDS und leitete die Organisation von 1995 bis 2008. Später wurde er Direktor der London School of Hygiene & Tropical Medicine.

Damit würdigt der Preis zwei unterschiedliche, aber miteinander verbundene Karrierewege. Muyembe-Tamfum steht besonders für den Aufbau von Forschung und Ausbruchsbekämpfung in der Demokratischen Republik Kongo. Piot verbindet die frühe Ebola-Forschung mit dem Aufbau internationaler Strukturen gegen globale Epidemien.

Die historische Verbindung bekommt 2026 besondere Bedeutung. Fünf Jahrzehnte nach der Entdeckung des Ebola-Virus ist die Krankheit keineswegs ein abgeschlossenes Kapitel der Medizingeschichte. Die Demokratische Republik Kongo erlebt weiterhin Ausbrüche, und jeder neue Fall stellt Gesundheitsbehörden erneut vor dieselben grundlegenden Aufgaben: Infizierte erkennen, Kontakte verfolgen, Patienten isolieren und behandeln, Schutzmaßnahmen für medizinisches Personal gewährleisten und weitere Übertragungen verhindern.

Dabei hat sich das medizinische Instrumentarium seit 1976 grundlegend verändert. Damals standen weder spezifische zugelassene Impfstoffe noch moderne Antikörpertherapien zur Verfügung. Heute können Impfungen und spezifische Behandlungen bei bestimmten Ebola-Virus-Erkrankungen Teil der Ausbruchsbekämpfung sein. Gleichzeitig bleiben Geschwindigkeit und Organisation entscheidend: Medizinische Innovationen helfen nur, wenn Diagnostik, Lieferketten, Behandlungszentren und lokale Gesundheitsstrukturen sie rechtzeitig zu den betroffenen Menschen bringen.

Genau hier reicht die Bedeutung der beiden Preisträger über die reine Virologie hinaus. Die Geschichte von Ebola zeigt, dass Forschung und Versorgung nicht getrennt voneinander funktionieren. Ein diagnostischer Test braucht Laborkapazitäten. Ein Impfstoff braucht eine funktionierende Kühl- und Lieferkette. Ein Medikament braucht geschultes Personal und Behandlungszentren. Epidemiologische Daten brauchen lokale Teams, die Fälle erkennen und Kontakte nachverfolgen.

Diese Verbindung zwischen Wissenschaft und Gesundheitssystem gehört ausdrücklich zur Begründung des Virchow-Preises. Die Auszeichnung ist mit 500.000 Euro dotiert und soll Beiträge zur globalen Gesundheit würdigen, die wissenschaftliche Erkenntnis mit praktischer Wirkung verbinden. Die Preisverleihung ist für den 17. Oktober 2026 in Berlin vorgesehen, unmittelbar vor dem World Health Summit.

Die Ehrung fällt zugleich in eine Phase, in der internationale Gesundheitsstrukturen unter erheblichem Druck stehen. Ausbrüche hochinfektiöser Krankheiten entstehen häufig in Regionen, deren Gesundheitssysteme ohnehin mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen arbeiten. Internationale Unterstützung kann dort entscheidend sein. Dauerhafte Widerstandsfähigkeit entsteht jedoch erst, wenn diagnostische, wissenschaftliche und medizinische Kapazitäten vor Ort vorhanden sind.

Muyembe-Tamfums Karriere verkörpert genau diesen Aufbau lokaler Expertise. Seine Bedeutung liegt deshalb nicht allein darin, dass er 1976 an der Untersuchung des ersten bekannten Ebola-Ausbruchs beteiligt war. Über Jahrzehnte blieb er an der Schnittstelle von Forschung, nationaler Gesundheitsversorgung und internationaler Zusammenarbeit tätig.

Piots Laufbahn zeigt die andere Seite derselben Entwicklung. Epidemien lassen sich nicht dauerhaft innerhalb nationaler Grenzen behandeln. Seine spätere Arbeit bei UNAIDS machte aus der Erfahrung mit Infektionskrankheiten eine institutionelle Aufgabe: Staaten, Wissenschaft, internationale Organisationen und Gesundheitsprogramme müssen koordiniert werden, wenn sich Krankheitserreger über Länder und Kontinente hinweg verbreiten.

Auch für Europa ist diese Erfahrung relevant. Ebola ist geografisch weit von der alltäglichen Arzneimittelversorgung deutscher Apotheken entfernt. Die zugrunde liegenden Probleme sind es nicht. Globale Lieferketten, Impfstoffproduktion, Diagnostik, Bevorratung und die schnelle Verteilung medizinischer Produkte gehören zu den Voraussetzungen moderner Infektionskontrolle. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie schnell aus einer regional auftretenden Infektionskrankheit eine internationale gesundheitspolitische Herausforderung werden kann.

Der Preis für Muyembe-Tamfum und Piot erinnert deshalb auch an einen langen Zeithorizont medizinischer Innovation. Zwischen den ersten Untersuchungen eines unbekannten Erregers und verfügbaren Impfstoffen oder spezifischen Therapien können Jahrzehnte liegen. Fortschritt entsteht dabei selten durch eine einzige Entdeckung. Er setzt sich aus Grundlagenforschung, klinischen Studien, epidemiologischer Arbeit, regulatorischen Entscheidungen und dem Aufbau funktionierender Versorgungssysteme zusammen.

Bei Ebola lässt sich diese Entwicklung besonders deutlich verfolgen. Was 1976 als rätselhafter Ausbruch mit extrem hoher Sterblichkeit begann, führte über die Identifizierung des Virus und Jahrzehnte intensiver Forschung zu einer Situation, in der Gesundheitsbehörden heute über wesentlich mehr Instrumente verfügen. Das Virus ist dadurch nicht verschwunden. Aber die Möglichkeiten, ihm zu begegnen, haben sich verändert.

Genau deshalb ist der Virchow-Preis 2026 mehr als eine rückblickende Ehrung zweier Forscher. Er verbindet den Beginn der Ebola-Forschung mit einer Gegenwart, in der neue Ausbrüche weiterhin bekämpft werden müssen. Muyembe-Tamfum und Piot stehen dabei für zwei Erkenntnisse, die nach 50 Jahren nichts an Bedeutung verloren haben: Gefährliche Erreger müssen wissenschaftlich verstanden werden – und dieses Wissen muss in funktionierende Versorgung übersetzt werden.

Der Abstand zwischen 1976 und 2026 zeigt, wie weit die Medizin gekommen ist. Dass Ebola weiterhin Menschen bedroht, zeigt zugleich, warum diese Arbeit nicht abgeschlossen ist.

 

„Paraborgs“ sollen Verschüttete nicht nur finden, sondern medizinisch versorgen, ferngesteuerte Riesenschaben tragen Kamera und Autoinjektor durch Trümmer, im Labor gelingt die komplette Rettungsaufgabe in 72 Prozent der Versuche.

Kakerlaken gehören zu den Überlebenskünstlern der Natur. Sie bewegen sich durch enge Spalten, überwinden unregelmäßigen Untergrund und benötigen für ihre Fortbewegung keine Motoren, Getriebe oder großen Batterien. Forschende aus Australien wollen genau diese Fähigkeiten für einen ungewöhnlichen medizinischen Zweck nutzen: Riesenschaben werden mit Elektronik, Kameras und einem Miniatur-Autoinjektor ausgestattet und zu ferngesteuerten Rettungsplattformen.

Die Wissenschaftler nennen ihre Konstruktion „Paraborg“ – eine Verbindung aus paramedic und cyborg. Entwickelt wurde das System von Forschenden der University of Queensland und der University of New South Wales. Die Arbeit ist im Fachjournal Advanced Science veröffentlicht worden. Das Ziel geht über bisherige Konzepte für Cyborg-Insekten hinaus: Die Tiere sollen Menschen in eingestürzten Gebäuden oder anderen schwer zugänglichen Bereichen nicht lediglich aufspüren. Sie sollen nach dem Auffinden eines Opfers auch eine medizinische Intervention ermöglichen.

Als biologische Plattform verwenden die Forschenden die australische Riesengrabenschabe Macropanesthia rhinoceros. Die Tiere sind für eine Schabe außergewöhnlich groß. In der Studie werden Körperlängen von etwa 84 bis 87 Millimetern und Gewichte von ungefähr 34 bis 40 Gramm angegeben. Gerade diese Größe ermöglicht es, zusätzliche Technik zu tragen, ohne die natürliche Fortbewegung vollständig durch einen künstlichen Roboter ersetzen zu müssen.

Das ist der entscheidende technische Gedanke hinter dem Projekt. Statt einen winzigen Roboter zu konstruieren, der Beine, Gelenke, Sensorik, Energieversorgung und Bewegungssteuerung selbst mitbringen muss, verwenden die Entwickler den Körper des Insekts als bereits vorhandene mobile Plattform. Elektronische Impulse dienen dazu, seine Bewegungsrichtung zu beeinflussen.

Damit entsteht allerdings kein autonomer Miniaturarzt. Die Paraborgs werden teleoperiert, also von Menschen gesteuert. Auch die Entscheidung, eine Injektion auszulösen, bleibt unter menschlicher Kontrolle. Die Forschenden beschreiben das System ausdrücklich als human-supervised.

Das ist medizinisch entscheidend. Das Tier soll nicht selbst feststellen, welche Behandlung ein Mensch benötigt. Seine Aufgabe besteht darin, Technik an einen Ort zu bringen, den ein Rettungsteam möglicherweise noch nicht sicher erreichen kann.

Für diesen Zweck haben die Forschenden unterschiedliche Ausstattungen vorgesehen. Ein Paraborg kann eine Kamera tragen und damit Livebilder aus dem Einsatzgebiet liefern. Ein anderes Tier trägt den eigens entwickelten Autoinjektor. In einem späteren Rettungsszenario könnten mehrere spezialisierte Tiere gemeinsam eingesetzt werden: eines zur visuellen Aufklärung, ein weiteres für eine medizinische Intervention.

Der Autoinjektor ist dabei die eigentliche Neuerung der Arbeit. Das kompakte System wird auf dem Rücken der Schabe befestigt und kann aus der Distanz elektrisch ausgelöst werden. Der Mechanismus stößt einen Injektor in das Ziel und gibt anschließend Flüssigkeit ab. Die komplette einsatzbereite Einheit aus Mechanismus, Halterung und Elektronik erhöht das Gewicht des Tieres nach Angaben der Forschenden um rund 17 Gramm.

Damit muss die Schabe eine erhebliche zusätzliche Last tragen. Die Forschenden untersuchten deshalb auch, ob die Ausrüstung ihre Beweglichkeit zu stark beeinträchtigt. Die gewählte Spezies ist nicht zufällig groß: Ihr Körper bietet genügend Tragfähigkeit für Komponenten, die sich auf kleineren Insekten kaum unterbringen ließen.

Die entscheidende Frage war anschließend, ob aus der technisch ausgerüsteten Schabe tatsächlich eine kontrollierbare Rettungsplattform werden kann.

Dafür mussten mehrere Aufgaben zusammenspielen. Das Tier musste durch einen Versuchsparcours navigieren, einen Zielbereich erreichen, dort korrekt ausgerichtet werden, seine Position für die Injektion ausreichend stabil halten und schließlich den Autoinjektor auslösen.

Die Ergebnisse zeigen sowohl das Potenzial als auch die gegenwärtigen Grenzen des Systems.

Beim Erreichen vorgegebener Kontrollpunkte erzielte die manuelle Steuerungsstrategie in den Versuchen eine Erfolgsquote von 100 Prozent. Schwieriger wurde die Aufgabe unmittelbar am Ziel. Für die komplette Abfolge von Navigation bis zur erfolgreichen Flüssigkeitsabgabe erreichten die Paraborgs eine Erfolgsrate von rund 72 Prozent.

Diese Zahl ist wichtig, weil sie etwas anderes beschreibt als die ebenfalls berichteten 95 Prozent.

Die höhere Quote wurde bei Injektionen aus kurzer Distanz erreicht. Befand sich der Paraborg innerhalb von 150 Millimetern zum Ziel, lag die Erfolgsrate der Injektion bei bis zu etwa 95 Prozent. Die vollständige Aufgabe – also Anmarsch, Positionierung, Stabilisierung und erfolgreiche Injektion – gelang dagegen in 72 Prozent der Versuche.

Die beiden Werte dürfen deshalb nicht miteinander verwechselt werden. Die 95 Prozent belegen, dass der Injektionsansatz aus geeigneter Nähe bereits vergleichsweise zuverlässig funktionieren kann. Die 72 Prozent zeigen, wie schwierig es bleibt, eine lebende biologische Plattform durch die gesamte Handlungskette bis zu diesem günstigen Ausgangspunkt zu steuern.

Die Tests fanden zudem nicht an Menschen statt.

Als Injektionsziel verwendeten die Forschenden eine 25 Millimeter dicke Silikonschicht. Das Material wurde gewählt, weil seine mechanischen Eigenschaften menschlicher Haut ähneln sollen. In insgesamt 25 Versuchen mit fünf Schaben gelang in 18 Fällen die vollständige Flüssigkeitsabgabe in das Silikonziel.

Das macht die Ergebnisse zu einem technischen Machbarkeitsnachweis und nicht zu einem Nachweis einer sicheren medizinischen Anwendung am Menschen.

Auch das verwendete Wort „drug delivery“ darf nicht darüber hinwegtäuschen. Die Studie demonstriert die Fähigkeit, eine Flüssigkeit über einen Injektionsmechanismus an einem Ziel abzugeben. Daraus folgt noch nicht, dass ein konkretes Notfallmedikament unter realen Katastrophenbedingungen bereits sicher durch eine Schabe verabreicht werden könnte.

Zwischen beiden Stufen liegen erhebliche Anforderungen.

Eine tatsächliche medizinische Anwendung müsste unter anderem klären, welches Arzneimittel für welches Notfallszenario geeignet wäre, wie Patient und Indikation zuverlässig festgestellt werden, wie Dosierung und Applikationsort kontrolliert werden und wie Fehlanwendungen verhindert werden können. Hinzu kommen Hygiene, Sterilität und die sichere Funktion des Systems in einer Umgebung, die deutlich unberechenbarer ist als ein Laborversuch.

Gerade der Applikationsort dürfte anspruchsvoll sein. Eine Injektion ist medizinisch nicht schon deshalb korrekt, weil eine Nadel irgendeine Hautstelle durchdringt. Abhängig von Arzneimittel und Applikationsart müssen Körperregion, Gewebe, Dosis und individuelle Patientensituation berücksichtigt werden.

Die Forschenden haben deshalb zunächst eine wesentlich enger definierte Frage beantwortet: Kann eine steuerbare Cyborg-Schabe einen Injektionsmechanismus überhaupt durch einen Parcours an ein Ziel bringen und dort auslösen?

Die Antwort des Experiments lautet: grundsätzlich ja.

Das macht die Arbeit dennoch bemerkenswert. Bisherige Cyborg-Insektenforschung konzentrierte sich vor allem auf Such- und Erkundungsaufgaben. Insekten sollten Sensoren durch Bereiche tragen, die für Menschen oder größere Roboter schwer erreichbar sind. Das Paraborg-Konzept fügt eine neue Ebene hinzu. Nach der Lokalisierung eines Menschen soll das System eine physische Handlung am Einsatzort ausführen können.

Daraus ergibt sich ein mögliches Rettungsszenario: Nach einem Gebäudeeinsturz könnten kleine Plattformen durch Hohlräume und Trümmer vordringen, während menschliche Rettungskräfte wegen Einsturzgefahr oder fehlender Zugangswege zunächst zurückbleiben müssen. Eine mit Kamera ausgestattete Schabe könnte Bilder liefern. Ein zweites Tier könnte anschließend einen medizinischen Mechanismus zum Opfer bringen.

Die Forschenden denken langfristig noch größer. Ihre Vision sind Schwärme spezialisierter Cyborg-Insekten, bei denen einzelne Tiere unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Die University of Queensland nennt ausdrücklich Kameras und Miniaturinjektoren als mögliche Nutzlasten.

Ein solcher Schwarm hätte gegenüber einem einzelnen komplexen Rettungsroboter einen interessanten Vorteil: Nicht jede Plattform müsste alles können. Funktionen könnten auf mehrere Tiere verteilt werden. Fällt eines aus, könnten andere weiterhin arbeiten.

Gleichzeitig vervielfacht ein Schwarm die Anforderungen an Steuerung und Koordination. Schon die aktuelle Studie zeigt, dass die letzten Zentimeter vor dem Ziel besonders anspruchsvoll sind. Das Tier muss richtig ausgerichtet und ausreichend stabilisiert werden. In einigen Versuchen scheiterte die Injektion, weil sich die Schabe unerwartet bewegte oder der Injektor das Ziel nicht richtig durchdrang.

Die Natur ist in diesem Konzept also gleichzeitig Stärke und Unsicherheitsfaktor. Ein lebendes Insekt bringt eine hochentwickelte Bewegungsfähigkeit mit, lässt sich aber nicht wie ein Elektromotor vollständig deterministisch steuern.

Hinzu kommen ethische Fragen. Die Studie selbst weist darauf hin, dass standardisierte ethische Richtlinien für Forschung an Wirbellosen bislang nicht in gleicher Weise etabliert sind wie für viele Wirbeltiermodelle. Nach Abschluss der Experimente wurden Elektroden und Kunststoffhalterungen wieder entfernt; die Tiere wurden anschließend weiter versorgt.

Auch gesellschaftlich dürfte der Ansatz Diskussionen auslösen. Ein lebendes Tier, das elektronisch gesteuert und mit einem medizinischen Injektor ausgestattet wird, liegt irgendwo zwischen Biologie und Maschine. Genau diese Grenzüberschreitung macht das Projekt wissenschaftlich faszinierend – und erklärungsbedürftig.

Für die Medizin ist deshalb weniger die Schabe selbst die entscheidende Botschaft als die neue Kombination mehrerer Technologien: Biohybridrobotik, Teleoperation, Livebild, Miniaturisierung und gezielte Wirkstoffabgabe werden zu einer gemeinsamen Plattform verbunden.

Noch ist daraus kein Rettungsmittel für den klinischen Einsatz geworden. Die Versuche fanden unter kontrollierten Bedingungen statt, die Injektionen erfolgten in Silikonmodelle und die Zahl der getesteten Tiere war klein. Die publizierten Erfolgsquoten dürfen daher nicht als klinische Erfolgswahrscheinlichkeit verstanden werden.

Die Forschenden selbst sehen einen längeren Entwicklungsweg. Laut University of Queensland könnte es noch fünf bis zehn Jahre dauern, bis ein solches System für reale Rettungseinsätze weit genug entwickelt ist. Auch diese Angabe ist eine Einschätzung des Forschungsteams und keine feststehende Markteinführung.

Bis dahin müssen Navigation, Zuverlässigkeit und Nutzlast weiter verbessert und die medizinischen sowie regulatorischen Fragen geklärt werden.

Der Machbarkeitsnachweis verändert dennoch die Perspektive auf kleine Rettungsroboter. Die entscheidende Frage lautet nicht mehr ausschließlich: Kann eine Maschine einen Verschütteten dort finden, wo Menschen nicht hinkommen?

Mit den Paraborgs kommt eine zweite hinzu: Was könnte sie für diesen Menschen tun, bevor die Rettungskräfte ihn erreichen?

Noch besteht die Antwort aus einer Riesenschabe, einer Kamera, einem Miniaturinjektor und einem Silikonziel im Labor. Doch die 72 Prozent erfolgreichen vollständigen Versuche zeigen, dass aus der ungewöhnlichen Idee bereits ein funktionierender experimenteller Prototyp geworden ist.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Acht Themen, acht verschiedene Schauplätze und doch eine gemeinsame Bewegung: Versorgung verändert sich dort, wo Grenzen neu gezogen werden. Beim Rx-Versandhandel verläuft die Grenze zwischen politischem Ziel und unionsrechtlich tragfähiger Begründung. Bei pharmazeutischen Dienstleistungen liegt sie zwischen zusätzlichem Angebot und einem nachweisbaren pharmazeutischen Nutzen. Kliniklogistik und ePA zeigen, dass Zentralisierung und Digitalisierung nur dann tragen, wenn Zugänge, Zuständigkeiten und Technik funktionieren. Fresenius setzt auf Kontrolle entlang einer biopharmazeutischen Wertschöpfungskette, während die Ebola-Forschung daran erinnert, dass wissenschaftlicher Fortschritt über Jahrzehnte aus Forschung, Infrastruktur und internationaler Zusammenarbeit entsteht. Selbst die Paraborgs folgen diesem Muster: Der experimentelle Prototyp ist faszinierend, aber der Weg von 72 Prozent vollständiger Laboraufgaben zu einer realen medizinischen Rettungsanwendung bleibt lang. Aus einzelnen Nachrichten entsteht so ein gemeinsamer Maßstab: Entscheidend ist nicht allein, was möglich erscheint, sondern was sich belastbar begründen, organisieren und verantworten lässt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt.

Am Ende stehen keine acht voneinander isolierten Meldungen, sondern acht Prüfungen derselben Fähigkeit: Erkenntnis in verlässliche Wirkung zu übersetzen. Recht braucht eine saubere Begründung, neue Dienstleistungen brauchen einen erkennbaren Nutzen, Logistik und digitale Akten brauchen stabile Prozesse, ein wachsender Biosimilars-Markt braucht industrielle Umsetzung und Seuchenmedizin braucht dauerhaftes Wissen und Infrastruktur.

Die Paraborgs treiben diesen Gedanken bis an eine ungewöhnliche Grenze, weil hier ein lebendes Tier, Elektronik und ein Injektionsmechanismus zu einer möglichen Rettungsplattform verbunden werden. Gerade deshalb bleibt die wichtigste Unterscheidung erhalten: zwischen Möglichkeit und Nachweis, zwischen Prototyp und Versorgung, zwischen Aufmerksamkeit und belastbarer Wirkung.

Der rote Faden dieser Apotheken-Nachrichten liegt dort, wo aus einer Entwicklung erst dann Fortschritt wird, wenn sie den Menschen unter realen Bedingungen tatsächlich erreicht.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertungen orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzlage und Versorgungslage fachlich ein. Aussagen von Parteien, Verbänden, Unternehmen, Behörden und Verfahrensbeteiligten sind als jeweilige Positionen kenntlich gemacht.

 

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