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  • 17.09.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute zeigen Rechtslücken und Beratungsrisiken, sie beleuchten Versorgung und Vergütung, sie öffnen den Blick auf Sicherheit und Erinnerung.
    17.09.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute zeigen Rechtslücken und Beratungsrisiken, sie beleuchten Versorgung und Vergütung, sie öffnen den Blick auf Sicherheit und Erinnerung.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Rezepturen für Praxisbedarf, ein riskantes Erkältungsbundle, Pflegepolitik, Apothekenhonorar und Arzneimittelsicherheit bestimmen die ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute zeigen Rechtslücken und Beratungsrisiken, sie beleuchten Versorgung und Vergütung, sie öffnen den Blick auf Sicherheit und Erinnerung.

 

Acht Themen aus Apotheke, Pflege, Recht und Kultur zeigen, wie Verantwortung dort beginnt, wo einfache Antworten nicht mehr tragen.

Stand: Donnerstag, 17. September 2026, um 19:19 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Apotheken-Nachrichten bündeln heute Konflikte, die weit über einzelne Entscheidungen hinausreichen. Eine Rechtslücke bei Rezepturen für Praxisbedarf stellt die Frage, wie Versorgung rechtssicher bleibt, während ein problematisches Erkältungsbundle zeigt, dass Arzneimittelsicherheit nicht an der digitalen Warenkorbgrenze endet. In der Pflege entscheidet sich an Finanzierung, Personal und Organisation, ob Versorgung stabil bleibt. Die künftige Verhandlung der Apothekenvergütung und die Debatte um Zuständigkeiten im Berufsstand machen deutlich, wie eng wirtschaftliche Grundlage und politische Legitimation verbunden sind. Zugleich erinnert die Arzneimitteltherapiesicherheit daran, dass chronische Versorgung nur funktioniert, wenn Informationen zwischen allen Beteiligten mitlaufen. Selbst der Blick in die Kunst führt zurück zu einer gemeinsamen Frage: Was bleibt sichtbar, wenn Gewissheiten ins Wanken geraten?

 

Rezepturen für Praxisbedarf verlieren ihre Grundlage, Apotheken fordern Rechtssicherheit, Versorgung gerät unter Druck.

Der Deutsche Apothekertag hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Folgen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts unverzüglich zu prüfen und eine gesetzliche Grundlage für Rezepturen im Praxis- und Sprechstundenbedarf zu schaffen. Der Beschluss betrifft eine Versorgungslücke, die erst dann sichtbar wird, wenn eine Praxis ein benötigtes Arzneimittel nicht mehr rechtssicher über eine öffentliche Apotheke oder Krankenhausapotheke beziehen kann.

Ausgangspunkt ist die gerichtliche Linie, nach der ein Rezepturarzneimittel grundsätzlich auf einer Verordnung für einen konkreten Patienten beruhen muss. Wird ein Arzneimittel dagegen für einen noch nicht individualisierten Praxisbedarf hergestellt, fehlt nach dieser Auslegung die patientenbezogene Grundlage. Für Apotheken ist das keine abstrakte Rechtsfrage: Es betrifft Herstellung, Abgabe, Dokumentation und Abrechnung in einem Arbeitsgang.

Der vom Deutschen Apothekertag angenommene Antrag verlangt deshalb eine ausdrückliche gesetzliche Lösung. Öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken sollen Arzneimittel aufgrund einer ärztlichen Anforderung für Praxis- und Sprechstundenbedarf rechtssicher herstellen, abgeben und abrechnen können. Die Delegierten strichen im Beschlussverfahren die Einschränkung, wonach dies nur gelten sollte, falls kein geeignetes zugelassenes Fertigarzneimittel verfügbar ist. Damit wird der politische Auftrag weiter gefasst als die zunächst vorgeschlagene Ausnahme.

Für die Versorgungspraxis ist entscheidend, dass Praxen nicht nur einzelne Patientinnen und Patienten versorgen, sondern auf akut entstehenden Bedarf reagieren müssen. Rezepturen können dort erforderlich werden, wenn ärztlich angeforderte Zubereitungen in der jeweiligen Behandlungssituation gebraucht werden. Fällt die bisherige rechtliche Handhabe weg, entsteht nicht automatisch eine medizinische Alternative. Es entsteht zunächst Unsicherheit darüber, wer unter welchen Voraussetzungen herstellen, liefern und abrechnen darf.

Diese Unsicherheit trifft mehrere Stellen zugleich. Ärztliche Praxen müssen ihre Abläufe anpassen, Apotheken benötigen rechtssichere Herstellungs- und Abgaberegeln, Krankenkassen brauchen abrechenbare Verfahren. Krankenhausapotheken sind ebenfalls betroffen, weil die Frage nicht nur den Weg eines Arzneimittels, sondern die Zuständigkeit im Versorgungssystem berührt. Je länger eine gesetzliche Klärung ausbleibt, desto größer wird das Risiko unterschiedlicher regionaler Lösungen und vorsorglicher Rückzüge aus der Versorgung.

Die Apothekerschaft verweist dabei auf eine Kernkompetenz des Berufsstands: die patientennahe Herstellung und sichere Bereitstellung von Arzneimitteln. Diese Kompetenz allein ersetzt jedoch keine Rechtsgrundlage. Gerade bei Rezepturen greifen Arzneimittelrecht, Berufsrecht, Dokumentationspflichten, ärztliche Anforderung und Vergütung ineinander. Eine rechtlich unscharfe Zwischenlösung würde das Haftungsrisiko nicht beseitigen, sondern lediglich verlagern.

Der Beschluss ist daher nicht als Forderung nach weniger Kontrolle zu verstehen. Er verlangt das Gegenteil: einen klaren, überprüfbaren Rahmen für Fälle, in denen ein Praxis- oder Sprechstundenbedarf besteht. Rechtssicherheit soll festlegen, welche Voraussetzungen gelten, wie die ärztliche Anforderung ausgestaltet sein muss, welche Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen greifen und auf welchem Weg die Abrechnung erfolgt.

Politisch zeigt der Vorgang, wie schnell ein einzelnes Urteil die Versorgungspraxis in Bewegung setzen kann. Gerichte entscheiden über die geltende Rechtslage. Die Aufgabe des Gesetzgebers beginnt dort, wo diese Rechtslage eine praktische Lücke offenlegt, die nicht durch bloße Vorsicht der Beteiligten geschlossen werden kann. Der Deutsche Apothekertag hat diese Lücke jetzt klar benannt.

Für Apotheken ist die Lage damit doppelt anspruchsvoll. Sie müssen die aktuelle Rechtslage beachten und zugleich damit rechnen, dass eine gesetzliche Neuregelung erst ausgearbeitet, beraten und umgesetzt werden muss. Bis dahin darf aus dem Ruf nach Versorgungssicherheit keine eigenmächtige Ausweitung bestehender Befugnisse abgeleitet werden. Rechtssicherheit entsteht erst durch eine belastbare Regelung, nicht durch eine gut gemeinte Praxis.

Die zentrale Frage lautet deshalb nicht, ob Rezepturen wichtig sind. Sie lautet, wie die Versorgung mit ihnen rechtssicher organisiert werden kann, ohne Qualität, Verantwortlichkeit oder Abrechnung in einen ungeklärten Raum zu verschieben. Der Beschluss des Deutschen Apothekertages setzt dafür den politischen Auftrag: Die Lücke soll nicht verwaltet, sondern gesetzlich geschlossen werden.

 

Ein Erkältungsbundle bündelt Wirkstoffe, die Beratung muss Grenzen setzen, Versandangebote geraten unter Druck.

Ein beworbenes Erkältungsset aus BoxaGrippal-Tabletten und Wick MediNait-Sirup hat eine grundsätzliche Frage der Arzneimittelabgabe sichtbar gemacht: Was passiert, wenn ein digital präsentiertes Produktpaket zwei komplexe Kombinationspräparate zusammenführt, ohne dass die Wechselwirkung für Kundinnen und Kunden erkennbar eingeordnet wird?

BoxaGrippal enthält Ibuprofen und Pseudoephedrin. Wick MediNait kombiniert Paracetamol, Dextromethorphan, Ephedrin und Doxylamin. Beide Arzneimittel sind keine einfachen Einzelwirkstoffpräparate. Sie bringen jeweils eigene Gegenanzeigen, Wechselwirkungen und Anwendungshinweise mit. Werden sie gemeinsam angeboten, addiert sich nicht nur die Zahl der Wirkstoffe. Es wächst auch die Verantwortung, die Kombination vor der Abgabe zu prüfen.

Im Mittelpunkt steht die gleichzeitige Wirkung von Pseudoephedrin und Ephedrin. Beide Stoffe können auf das Herz-Kreislauf-System wirken. Die Fachinformationen nennen bei diesen Präparaten unter anderem Risiken und Einschränkungen bei Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bestimmten Schilddrüsenerkrankungen sowie weiteren Arzneimitteln. Für BoxaGrippal ist die gleichzeitige Anwendung mit anderen vasokonstriktorisch wirkenden Arzneimitteln ausdrücklich ein relevanter Prüfpunkt. Für Wick MediNait gelten ebenfalls deutliche Einschränkungen bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck.

Damit ist ein solches Set nicht schon deshalb unbedenklich, weil jedes einzelne Produkt zugelassen und für sich genommen erhältlich ist. Zulassung und Verkauf eines einzelnen Arzneimittels beantworten nicht automatisch die Frage, ob mehrere Präparate zusammenpassen. Diese Prüfung hängt von Wirkstoffen, Dosis, Vorerkrankungen, weiteren Medikamenten und dem konkreten Beschwerdebild ab.

Gerade bei Erkältungsmitteln ist die Gefahr von Doppelungen besonders hoch. Kundinnen und Kunden orientieren sich häufig an Symptomen wie verstopfter Nase, Schmerzen, Husten oder Schlafproblemen. Kombinationspräparate versprechen scheinbar eine umfassende Lösung, enthalten aber bereits mehrere Wirkstoffe. Wird ein weiteres Kombinationsmittel hinzugefügt, kann die Übersicht über Inhaltsstoffe und Risiken verloren gehen.

Das betrifft nicht nur Kreislaufwirkungen. Wick MediNait enthält unter anderem Paracetamol, Dextromethorphan und Doxylamin. Damit kommen zusätzlich Fragen der Paracetamol-Gesamtdosis, möglicher Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, der dämpfenden Wirkung und der Verkehrstüchtigkeit hinzu. Alkohol kann Risiken verstärken. Auch eine Hustenunterdrückung ist nicht in jeder Situation sinnvoll. Ein Produktpaket darf diese Grenzen nicht durch den Eindruck überdecken, zwei bekannte Erkältungsmittel ließen sich beliebig kombinieren.

Die wirtschaftliche Logik eines Bundles und die pharmazeutische Logik einer Abgabe folgen dabei unterschiedlichen Regeln. Ein Set reduziert Auswahlaufwand und kann den Warenkorb erhöhen. Eine pharmazeutische Prüfung beginnt dagegen mit der Frage, welches Symptom tatsächlich behandelt werden soll und welcher Wirkstoff dafür notwendig ist. Häufig ist nicht mehr, sondern weniger Arzneimittel die bessere Ausgangslage.

Für Vor-Ort-Apototheken zeigt der Vorgang, welchen Wert die unmittelbare Beratung haben kann. Dort lässt sich klären, welche Präparate bereits eingenommen wurden, ob relevante Vorerkrankungen vorliegen und ob ein Kombinationsmittel überhaupt erforderlich ist. Diese Beratung ist kein Zusatz zum Verkauf, sondern Teil der Arzneimittelsicherheit.

Für Versandangebote entsteht daraus ein klarer Maßstab. Werden Arzneimittel als Paket präsentiert, muss die Darstellung die Arzneimittelsicherheit mitdenken. Einzelne Dosierangaben neben zwei Produkten reichen nicht aus, wenn gerade ihre Kombination eine Prüfung erfordert. Kundenbewertungen können eine fachliche Einordnung nicht ersetzen. Sie beschreiben persönliche Erfahrungen, aber keine belastbare Einschätzung von Gegenanzeigen oder Wechselwirkungen.

Der Fall verweist damit über ein einzelnes Erkältungsbundle hinaus. Digitale Arzneimittelangebote müssen sich daran messen lassen, ob ihre Verkaufslogik die notwendige Beratung unterstützt oder sie verdeckt. Wo ein Paket Risiken verdichtet, darf die Information nicht hinter Rabatt, Bequemlichkeit oder positiven Rezensionen zurücktreten.

 

Ein Flachdachschaden löst Haftung aus, bewusste Pflichtverletzung verlangt Beweis, Versicherer bleibt leistungspflichtig.

Ein Planungsfehler kann teuer werden, doch er führt nicht automatisch dazu, dass eine Berufshaftpflichtversicherung den Schutz verweigern darf. Das Oberlandesgericht Köln hat diese Grenze in einem Fall um die Sanierung einer Schule deutlich gezogen: Ein Architekt haftete für einen erheblichen Schaden an einer Flachdachkonstruktion, behielt aber dennoch seinen Anspruch auf Versicherungsschutz.

Bei dem Gebäude hatte sich nach der Sanierung Feuchtigkeit im Dachaufbau gesammelt. Die Konstruktion konnte nicht ausreichend austrocknen. Später zeigten sich Absenkungen, die Dachhaut gab beim Betreten nach. Der daraus entstandene Schaden wurde mit rund 280.000 Euro beziffert. Der Architekt wurde schadensersatzpflichtig.

Damit war die zweite Frage jedoch nicht beantwortet: Muss seine Berufshaftpflichtversicherung den Schaden decken oder kann sie sich auf einen Ausschluss wegen wissentlich pflichtwidrigen Handelns berufen? Versicherungsverträge enthalten für solche Fälle regelmäßig strenge Klauseln. Wer eine bekannte Pflicht bewusst verletzt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Die Beweislast dafür liegt aber nicht beim Versicherten, sondern beim Versicherer.

Genau an diesem Nachweis scheiterte die Ablehnung des Versicherers. Er argumentierte, der Architekt habe gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen und eine notwendige bauphysikalische Untersuchung unterlassen. Das Gericht unterschied jedoch zwischen einem objektiven Planungsfehler und einem bewusst begangenen Pflichtverstoß.

Ein Fehler liegt vor, wenn die Planung nicht den Anforderungen entspricht und daraus ein Schaden entsteht. Wissentlich pflichtwidrig handelt ein Versicherter erst dann, wenn er seine konkrete Pflicht kennt und zugleich weiß, wie er sich richtig hätte verhalten müssen. Es genügt nicht, dass sich im Nachhinein feststellen lässt, dass eine Planung falsch war. Entscheidend ist, ob das richtige Verhalten für den Architekten in der konkreten Situation als verbindliches berufliches Grundwissen erkennbar war.

Im Streitfall ging es unter anderem um die Frage, ob eine hygrothermische Simulation erforderlich gewesen wäre. Diese Untersuchung bewertet, wie Feuchtigkeit und Temperatur in einem Bauteil zusammenwirken. Das Gericht stellte fest, dass die Notwendigkeit einer solchen Simulation nicht ohne Weiteres zum elementaren Fachwissen jedes Architekten gehört habe. Zudem war fachlich umstritten, ob die Untersuchung im konkreten Fall einen entscheidenden Erkenntnisgewinn gebracht hätte.

Damit fehlte der Nachweis, dass der Architekt die Pflicht bewusst missachtet hatte. Die Dachplanung konnte mangelhaft gewesen sein. Der Haftungsausschluss in der Berufshaftpflicht griff dennoch nicht. Der Versicherer musste leisten.

Die Entscheidung trennt zwei Ebenen, die in der Praxis oft vermischt werden. Die erste Ebene ist die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber. Wer einen Planungsfehler verursacht, kann für den daraus entstandenen Schaden haften. Die zweite Ebene ist der Versicherungsschutz. Dort reicht eine Haftung allein nicht aus, um einen Ausschluss wegen bewusster Pflichtverletzung zu begründen.

Für Planungsbüros ist diese Unterscheidung bedeutsam. Berufshaftpflichtschutz soll gerade Risiken aus Fehlern der beruflichen Tätigkeit abdecken. Würde jeder objektive Verstoß gegen technische Anforderungen automatisch als bewusstes Fehlverhalten gelten, wäre der Schutz in vielen Schadensfällen entwertet. Die Grenze liegt deshalb dort, wo grundlegende, bekannte Pflichten gezielt ignoriert werden.

Frühere Gerichtsentscheidungen zeigen allerdings auch die andere Seite. Wird elementares Fachwissen missachtet, kann der Versicherer leistungsfrei sein. Bei eindeutigem Basiswissen ist es leichter nachzuweisen, dass ein Versicherter seine Pflicht kannte und sich bewusst darüber hinweggesetzt hat. Die konkrete technische Frage, der Ausbildungsstand, die fachliche Diskussion und die Dokumentation des Planungsvorgangs gewinnen dadurch erhebliches Gewicht.

Der Fall ist keine Freistellung von sorgfältiger Planung. Er verdeutlicht vielmehr, dass Haftung und Verlust des Versicherungsschutzes unterschiedliche rechtliche Prüfungen verlangen. Eine fehlerhafte Entscheidung kann teuer sein. Für den vollständigen Wegfall des Versicherungsschutzes braucht es aber mehr als den rückblickenden Nachweis, dass eine andere Planung besser gewesen wäre.

 

Die Pflege braucht stabile Finanzierung, Fachkräftemangel bleibt ungelöst, Reformdruck wächst weiter.

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz soll Strukturen der Pflege weiterentwickeln. Aus Sicht des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe reicht der bisherige Ansatz jedoch nicht aus. Der Verband warnt davor, finanzielle und organisatorische Probleme lediglich zwischen Einrichtungen, Beschäftigten, Pflegebedürftigen und Kostenträgern zu verschieben.

Die Lage der professionellen Pflege ist seit Jahren von mehreren Belastungen zugleich geprägt. Personal fehlt, die wirtschaftlichen Spielräume vieler Einrichtungen sind eng, der Verwaltungsaufwand wächst und der Versorgungsbedarf steigt. Eine Reform wird daran gemessen werden, ob sie diese Faktoren zusammenführt oder nur einzelne Kostenpositionen verändert.

Der Verband fordert verlässliche Rahmenbedingungen für Pflegeeinrichtungen. Dahinter steht eine einfache betriebliche Realität: Einrichtungen können Personal nicht dauerhaft gewinnen und halten, wenn Finanzierung, Vergütung und Planungssicherheit unklar bleiben. Wo wirtschaftlicher Druck steigt, treffen Einsparungen häufig zuerst die Arbeitsorganisation, die Personaldecke und die Zeit für direkte Versorgung.

Die Kritik am Pflegeneuordnungsgesetz richtet sich deshalb nicht gegen Veränderung an sich. Sie richtet sich gegen einen Reformansatz, der Probleme verlagern könnte, ohne ihre Ursachen zu bearbeiten. Fachkräftemangel verschwindet nicht durch neue Zuständigkeiten. Versorgungsqualität steigt nicht allein durch eine Umverteilung von Lasten. Wirtschaftliche Stabilität entsteht nicht, wenn notwendige Leistungen begrenzt werden, ohne die Folgen für Einrichtungen und Pflegebedürftige einzubeziehen.

Für die Apothekenpraxis ist diese Entwicklung relevant, weil Pflege, ärztliche Behandlung und Arzneimittelversorgung im Alltag ineinandergreifen. Menschen in stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegestrukturen benötigen häufig komplexe Arzneimitteltherapien. Änderungen bei Personal, Organisation und Dokumentation können sich auf Medikationsmanagement, Kommunikation mit Arztpraxen und die sichere Versorgung mit Arzneimitteln auswirken.

Besonders sensibel sind Übergänge. Wird ein Mensch aus dem Krankenhaus entlassen, ändert sich eine Therapie oder verschlechtert sich der Gesundheitszustand, müssen Informationen verlässlich weitergegeben werden. Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Angehörige und Apothekenteams brauchen nachvollziehbare Angaben über aktuelle Medikamente, Dosierungen und praktische Anwendung. Fehlen Zeit oder Personal für diese Abstimmung, wächst das Risiko von Informationsverlusten und vermeidbaren Problemen.

Digitalisierung kann dabei entlasten, aber sie ist kein Ersatz für ausreichend Personal. Digitale Anwendungen können Prozesse strukturieren, Dokumentationen unterstützen und Informationswege beschleunigen. Sie helfen nur dann nachhaltig, wenn sie in funktionierende Arbeitsabläufe eingebettet sind, technische Voraussetzungen vorhanden sind und Beschäftigte nicht durch zusätzliche Systeme überfordert werden.

Der Verband sieht deshalb auch Chancen in neuen Organisations- und Versorgungsformen. Entscheidend ist, ob sie den Alltag tatsächlich erleichtern. Eine neue Struktur ist nicht schon deshalb gut, weil sie neu ist. Sie muss sich daran messen lassen, ob sie Fachkräfte entlastet, die Versorgung vor Ort stabilisiert und die wirtschaftliche Grundlage der Einrichtungen verbessert.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steht dabei mehr auf dem Spiel als eine Reformdebatte. Sie erleben unmittelbar, ob genug Personal da ist, ob Informationen verlässlich weitergegeben werden und ob Leistungen erreichbar bleiben. Jede politische Veränderung muss diese Perspektive mitdenken.

Die Kritik des Verbands macht einen Zielkonflikt sichtbar: Kostenkontrolle ist notwendig, darf aber nicht zum einzigen Maßstab werden. Pflege ist eine zentrale Infrastruktur der Gesundheitsversorgung. Werden ihre Probleme nur verschoben, tauchen sie an anderer Stelle wieder auf, häufig später und unter größerem Druck.

Eine tragfähige Reform muss deshalb Finanzierung, Personal, Organisation und Versorgungsqualität gemeinsam behandeln. Erst dann kann aus einer gesetzlichen Neuordnung eine Verbesserung entstehen, die Pflegeeinrichtungen stärkt und Versorgung nicht nur verwaltet, sondern verlässlich absichert.

 

Das Apothekenhonorar soll verhandelbar werden, Hessen fordert mehr Professionalität, der Antrag scheitert.

Ab Januar 2028 soll die Vergütung der Apotheken jährlich mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden. Diese geplante Veränderung verschiebt die Frage der Honorierung von einem weitgehend gesetzlich bestimmten System in einen wiederkehrenden Verhandlungsprozess. Beim Deutschen Apothekertag wurde deshalb darüber gestritten, wie sich die Apothekerschaft organisatorisch darauf vorbereiten muss.

Die Landesapothekerkammer Hessen wollte die Verhandlungsstruktur verbindlich professionalisieren. Vorgesehen war eine feste Expertengruppe, die eine Strategie entwickelt und die Gespräche führt. Der Antrag erhielt keine Mehrheit. Damit bleibt die bereits bestehende Struktur maßgeblich, während die Debatte über Zuständigkeit, Transparenz und fachliche Vorbereitung weitergeht.

Die Tragweite der Veränderung reicht über eine einzelne Honorarposition hinaus. Apotheken kalkulieren Personal, Lagerhaltung, Notdienste, Beratung, digitale Infrastruktur und wachsende Dokumentationspflichten auf Grundlage ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Werden Vergütungen regelmäßig neu verhandelt, gewinnt die Qualität der Daten, der Kostenanalysen und der strategischen Vorbereitung erheblich an Gewicht.

Ein Verhandlungssystem kann Chancen bieten. Es kann ermöglichen, Veränderungen in Kosten, Versorgungsaufgaben und wirtschaftlichen Belastungen schneller aufzugreifen. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Seiten über belastbare Informationen verfügen und dass die Verhandlungen nicht von kurzfristigen politischen Erwartungen oder unklaren Zuständigkeiten überlagert werden.

Die hessische Forderung zielte genau auf diesen Punkt. Eine spezialisierte Gruppe könnte Vergütungsdaten auswerten, Kostenentwicklungen bewerten, Szenarien vorbereiten und Verhandlungsziele nachvollziehbar begründen. Aus Sicht der Antragsteller genügt es nicht, auf Erfahrung und bestehende Strukturen zu verweisen, wenn künftig jährlich über die wirtschaftliche Grundlage des Apothekenbetriebs gesprochen werden soll.

Gegen den Antrag wurde gehalten, dass es bereits eine professionelle Verhandlungskommission gebe. Diese arbeite seit Jahren mit fachlicher Expertise und verfüge über Erfahrung auch in Schiedsverfahren. Außerdem sei vorgesehen, die Verhandlungsgruppe personell zu erweitern. Die Gegner einer neuen Festlegung sahen deshalb keinen Bedarf, dem bestehenden System durch einen Beschluss des Deutschen Apothekertages eine zusätzliche Struktur vorzugeben.

Hinter dem Streit steht auch eine organisationsrechtliche Frage. Nicht jedes Anliegen der Berufsvertretung kann durch die Hauptversammlung verbindlich angeordnet werden. Je nach Satzung und Zuständigkeit liegen operative Entscheidungen bei Vorstand oder Mitgliederversammlung. Die Frage nach professioneller Vorbereitung bleibt damit berechtigt, ihre organisatorische Umsetzung ist jedoch nicht allein durch einen Antrag des Deutschen Apothekertages entschieden.

Für Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhaber ist das kein fernes Verbandsthema. Die Höhe und Systematik der Vergütung bestimmen, ob betriebliche Leistungen dauerhaft finanzierbar sind. Sie beeinflussen Investitionen, Personalentscheidungen und die Fähigkeit, zusätzliche Versorgungsaufgaben zu übernehmen. Wird die Vergütung jährlich verhandelt, steigt die Bedeutung einer gemeinsamen wirtschaftlichen Linie des Berufsstands.

Gleichzeitig darf die Debatte nicht den Eindruck erzeugen, Honorare ließen sich allein durch bessere Verhandlungstechnik sichern. Verhandlungen können Interessen bündeln und Argumente strukturieren. Sie ersetzen aber keine politische Entscheidung darüber, welche Rolle Apotheken in der Gesundheitsversorgung einnehmen sollen und wie diese Rolle finanziert wird.

Die abgelehnte Forderung aus Hessen hat damit eine offene Aufgabe benannt. Bis zum Start eines neuen Verhandlungsmodells müssen Zuständigkeiten, Datenbasis, Strategie und Rechenschaft klar sein. Die Frage ist nicht abgeschlossen, weil der Antrag gescheitert ist. Sie wird mit jedem Verhandlungsjahr neu an Bedeutung gewinnen.

 

Der Apothekertag verliert Einfluss, Hessen fordert klare Zuständigkeiten, die Satzungsdebatte bleibt offen.

Der Deutsche Apothekertag hat einen Antrag aus Hessen abgelehnt, der die Rolle des Gremiums und die internen Strukturen der ABDA neu ordnen sollte. Im Zentrum stand die Frage, wer innerhalb der Apothekerschaft verbindlich entscheidet, wer nach außen spricht und wie Verantwortlichkeiten transparent gemacht werden.

Auslöser ist eine Satzungsänderung vor zwei Jahren. Nach Einschätzung der Antragsteller verlor der Deutsche Apothekertag dadurch an Bedeutung. Die Landesapothekerkammer Hessen wollte diese Entwicklung korrigieren. Zuständigkeiten sollten nachvollziehbarer werden, personelle Doppelungen abgebaut und die Rolle des Deutschen Apothekertages in der berufspolitischen Willensbildung gestärkt werden.

Die Debatte berührt einen Kern jeder Standesvertretung. Eine Organisation braucht einerseits handlungsfähige Spitzen, die schnell entscheiden und politische Interessen vertreten können. Andererseits braucht sie eine breite Legitimation, damit Entscheidungen nicht als fern oder unkontrolliert wahrgenommen werden. Zwischen diesen beiden Anforderungen entsteht ein dauerhaftes Spannungsfeld.

Die hessischen Antragsteller argumentierten, dass Satzungsfragen immer auch Machtfragen seien. Wer festlegt, welches Gremium entscheidet, bestimmt zugleich, wie weit Delegierte, Kammern, Verbände und Mitglieder Einfluss nehmen können. Wird diese Struktur als unklar empfunden, kann das Vertrauen in die gemeinsame Vertretung leiden.

Die Gegenseite verwies auf das Vereinsrecht und die bestehende Satzung. Die Mitgliederversammlung sei das oberste Organ und entscheide über Satzungsänderungen. Der Deutsche Apothekertag könne dieses Organ nicht durch einen inhaltlich konkreten Antrag binden. Die Forderung aus Hessen überschreite deshalb nach dieser Auffassung die Zuständigkeit des Gremiums.

Diese Einordnung beendet die politische Frage nicht. Sie beantwortet zunächst nur, auf welchem Weg eine Änderung erfolgen müsste. Wenn Zuständigkeiten, Transparenz oder Rechenschaftspflichten weiterentwickelt werden sollen, muss dies über die dafür zuständigen Organe und satzungsgemäßen Verfahren geschehen. Der Weg ist damit enger, aber nicht verschlossen.

Für die Apotheken vor Ort ist die Debatte relevanter, als sie auf den ersten Blick wirkt. Berufsvertretungen verhandeln über wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Versorgung, Digitalisierung, Arzneimittelpolitik und die Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen. Je klarer dabei Mandate, Zuständigkeiten und Entscheidungswege sind, desto nachvollziehbarer lässt sich vertreten, wessen Interessen in einer politischen Position zusammengeführt werden.

Die Forderung nach Transparenz bedeutet nicht automatisch Misstrauen gegenüber bestehenden Gremien. Sie kann auch ein Versuch sein, die Handlungsfähigkeit einer Organisation langfristig zu sichern. Wo Entscheidungen gut begründet, Zuständigkeiten eindeutig und Verfahren verständlich sind, lässt sich Konflikt eher austragen, ohne die gemeinsame Vertretung zu schwächen.

Die Ablehnung des Antrags zeigt zugleich, dass es unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, wie viel Steuerung ein Deutscher Apothekertag gegenüber anderen Organen haben soll. Die einen sehen in ihm einen zentralen Ort der berufspolitischen Willensbildung. Die anderen betonen, dass Satzungs- und Strukturentscheidungen an anderer Stelle getroffen werden müssen.

Für die weitere Entwicklung wird entscheidend sein, ob die angekündigte Evaluation der Satzungsänderung die offenen Punkte systematisch aufnimmt. Nicht jede Kritik verlangt eine vollständige Neuordnung. Aber jede Struktur, die dauerhaft Akzeptanz beansprucht, muss erklären können, wer entscheidet, auf welcher Grundlage entschieden wird und wie Verantwortung überprüfbar bleibt.

Die Satzungsdebatte ist damit kein Nebenschauplatz. Sie entscheidet mit darüber, wie geschlossen, legitimiert und handlungsfähig die Apothekerschaft ihre Interessen in einer Phase großer wirtschaftlicher und politischer Veränderungen vertreten kann.

 

Arzneimittelsicherheit endet nicht mit Zulassung, chronische Therapien brauchen Kontrolle, Übergänge entscheiden mit.

Menschen mit chronischen Erkrankungen nehmen Arzneimittel oft über viele Jahre oder dauerhaft ein. Die Sicherheit einer Therapie entscheidet sich deshalb nicht allein bei der Zulassung eines Präparats. Sie muss im Versorgungsalltag weiter beobachtet, bewertet und an Veränderungen angepasst werden.

Arzneimittel werden vor ihrer Zulassung auf Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit geprüft. Diese Prüfung hat jedoch Grenzen. Seltene Nebenwirkungen, Risiken in bestimmten Patientengruppen oder Probleme durch Wechselwirkungen werden oft erst sichtbar, wenn ein Arzneimittel bei vielen Menschen unter unterschiedlichen Alltagsbedingungen angewendet wird. Arzneimittelsicherheit bleibt deshalb auch nach der Zulassung eine fortlaufende Aufgabe.

Für chronisch erkrankte Menschen ist diese fortlaufende Beobachtung besonders wichtig. Ihre Therapie besteht häufig nicht aus einem einzelnen Arzneimittel. Mehrere Präparate, wechselnde Dosierungen, neue Diagnosen und Veränderungen der Organfunktion können die Wirkung und Verträglichkeit beeinflussen. Was bei Beginn einer Behandlung passend war, muss nicht über Jahre unverändert bleiben.

Das Paul-Ehrlich-Institut verweist zum Welttag der Patientensicherheit auf diese langfristige Perspektive. Neue Erkenntnisse zu Nutzen und Risiken werden nach der Zulassung erfasst und in die Nutzen-Risiko-Bewertung einbezogen. Bei bestimmten Arzneimitteln, etwa biotechnologisch hergestellten Präparaten oder Immuntherapien, ist diese laufende Sicherheitsbeobachtung Teil einer besonders eng begleiteten Versorgung.

Für die praktische Arzneimitteltherapiesicherheit sind Übergänge zwischen Versorgungsbereichen eine kritische Stelle. Beim Wechsel von der Arztpraxis ins Krankenhaus, bei der Entlassung zurück in die ambulante Versorgung oder beim Übergang in eine Pflegeeinrichtung können Informationen verloren gehen. Dann ist möglicherweise nicht eindeutig dokumentiert, welches Arzneimittel weitergenommen, abgesetzt oder neu begonnen werden soll.

Solche Brüche können zu Doppelverordnungen, ungeeigneten Dosierungen, übersehenen Wechselwirkungen oder Unterbrechungen einer notwendigen Therapie führen. Das Risiko steigt, wenn mehrere Behandelnde beteiligt sind und keine Stelle den vollständigen Überblick über die Medikation hat.

Krankenhausapothekerinnen und Krankenhausapotheker betonen deshalb die Bedeutung eines strukturierten Medikationsmanagements. Bei der Aufnahme müssen bestehende Arzneimittel möglichst vollständig erfasst werden. Während des Aufenthalts verändern sich Therapien durch Diagnosen, Laborwerte, Eingriffe oder neue Beschwerden. Bei der Entlassung muss die aktuelle Medikation so übergeben werden, dass weiterbehandelnde Praxen, Pflegekräfte, Apotheken und die betroffenen Menschen selbst nachvollziehen können, was gilt.

Für öffentliche Apotheken liegt hier ein wichtiger Versorgungsauftrag. Sie erleben häufig zuerst, wenn eine Entlassmedikation Fragen aufwirft, Wirkstoffe doppelt verordnet sind oder eine neue Dosierung nicht zu den bisher abgegebenen Arzneimitteln passt. Das Gespräch in der Apotheke kann Unklarheiten sichtbar machen, bevor daraus ein Anwendungsproblem wird.

Diese Rolle ist keine Ersatzdiagnostik und keine Fernbehandlung. Sie besteht darin, Medikationsrisiken zu erkennen, Informationslücken zu benennen und eine Klärung auf dem richtigen Weg anzustoßen. Gerade bei chronischen Erkrankungen ist das wertvoll, weil sich Risiken nicht immer durch ein einzelnes Warnsignal ankündigen.

Die Forderung nach mehr klinisch-pharmazeutischem Medikationsmanagement richtet sich daher nicht nur auf Krankenhäuser. Sie betrifft die gesamte Versorgungskette. Arzneimittelsicherheit entsteht, wenn Informationen über Wirkstoffe, Dosierungen, Änderungen und Risiken zuverlässig mit dem Menschen mitwandern.

Ein langes Leben mit einer chronischen Erkrankung bedeutet häufig auch ein langes Leben mit Arzneimitteln. Damit diese Therapie Sicherheit schafft und nicht neue Unsicherheit erzeugt, müssen Zulassungswissen, laufende Sicherheitsbeobachtung und sorgfältige Übergaben zusammenwirken.

 

Maurizio Cattelan stellt Gewissheiten infrage, die Neue Nationalgalerie öffnet einen Schwebezustand, Erinnerung wird zur Gegenwart.

Maurizio Cattelan ist für Kunst bekannt, die zunächst irritiert und sich dann der schnellen Erklärung entzieht. Seine Ausstellung „Night“ in der Neuen Nationalgalerie versammelt Arbeiten, die sich mit Macht, Erinnerung, Glaube, Gewalt und Verletzlichkeit beschäftigen. Sie setzt nicht auf die beruhigende Eindeutigkeit eines Museumsrundgangs. Sie schafft einen Zustand, in dem Vertrautes kippt und Gewissheiten unsicher werden.

Der Titel „Night“ beschreibt dabei nicht nur Dunkelheit. Nacht steht für einen Moment, in dem die Sicht eingeschränkt ist und Orientierung fragil wird. Dinge verschwinden nicht unbedingt, aber sie sind schwerer zu fassen. Cattelan nutzt diesen Zustand, um den Blick auf Geschichte und Gegenwart zu schärfen.

Die Ausstellung ist die erste große Einzelausstellung des italienischen Künstlers in Deutschland. Sie zeigt Arbeiten aus unterschiedlichen Phasen seines Schaffens und bringt sie in einen neuen Zusammenhang. Cattelan verändert den Blick auf Bilder, Figuren und Symbole oft nur minimal. Gerade diese Verschiebung kann eine vertraute Bedeutung auflösen.

Eine zentrale Arbeit ist das präparierte Pferd „Novecento“, das reglos von der Decke hängt. Das Pferd gilt traditionell als Symbol für Kraft, Freiheit, Bewegung und militärische Macht. In Cattelans Inszenierung wirkt diese Kraft außer Kraft gesetzt. Der Körper hängt zwischen Aufstieg und Fall, zwischen Größe und Erschöpfung. Der Titel verweist auf das 20. Jahrhundert, auf eine Epoche der Umbrüche, Gewalt und tiefen Verunsicherung.

Die Skulptur ist keine einfache historische Illustration. Sie zwingt dazu, ein vertrautes Machtbild neu zu sehen. Das Pferd steht nicht mehr für Dynamik oder Herrschaft. Es wirkt ausgeliefert, schwer und bewegungsunfähig. Gerade darin liegt die politische und emotionale Spannung des Werks.

Auf dem Dach der Neuen Nationalgalerie sitzt eine Figur mit dem Titel „Never“. Sie nimmt Bezug auf Oskar Matzerath aus Günter Grass’ Roman „Die Blechtrommel“. Der Junge, der sich dem Erwachsenwerden verweigert, wird bei Cattelan zu einer Figur zwischen Warnung, Erinnerung und Störung. Sein Trommeln kann als Rhythmus der Parade, als Trauermarsch, als Alarm oder als Zirkusnummer gelesen werden.

Diese Mehrdeutigkeit ist kein dekorativer Effekt. Cattelan arbeitet mit Bildern, die zugleich komisch und bedrohlich wirken. Sein Humor dient nicht dazu, Schwere aufzulösen. Er macht die Schwere oft erst sichtbar. Wer über die Form stolpert, wird mit Fragen nach Erinnerung, Verantwortung und kollektiver Erschöpfung konfrontiert.

Die Neue Nationalgalerie wird dadurch selbst Teil der Ausstellung. Das Gebäude steht in Berlin, einer Stadt, in der Geschichte, Macht und Erinnerung nicht abstrakt bleiben. Cattelan nutzt diesen Ort nicht als neutrale Bühne. Seine Arbeiten treten in einen Dialog mit der politischen und kulturellen Aufladung der Stadt.

„Night“ verweigert eine bequeme Trennung zwischen Vergangenheit und Gegenwart. Geschichte erscheint nicht als abgeschlossener Raum. Sie wirkt in Bildern, Symbolen und gesellschaftlichen Gewissheiten weiter. Die Ausstellung fragt damit auch, was geschieht, wenn eine Gesellschaft ihre Erinnerung verliert oder ihre Warnzeichen nicht mehr erkennt.

Cattelans Kunst liefert keine fertige Deutung. Sie öffnet einen Raum, in dem Widersprüche stehen bleiben dürfen. Stärke kann in Kapitulation umschlagen, Ironie kann Trauer tragen und ein Kunstwerk kann zugleich absurd, komisch und zutiefst ernst sein. Die Ausstellung macht diese Spannung nicht kleiner. Sie macht sie sichtbar. 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Es beginnt mit einer Rezeptur, die rechtlich nicht mehr selbstverständlich ist, und führt über ein Arzneimittelbundle, das Beratung nicht ersetzen kann. Dazwischen liegen Pflege, Vergütung, Zuständigkeit und Arzneimittelsicherheit. Jede dieser Nachrichten beschreibt eine Grenze. Zusammen zeigen sie, dass Versorgung nur dann trägt, wenn Verantwortung nicht weitergereicht wird, sondern erkennbar bleibt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die acht Themen führen zu einem gemeinsamen Bild: Sicherheit entsteht nicht durch schnelle Vereinfachung, sondern durch klare Zuständigkeiten, sorgfältige Prüfung und den Mut, dort hinzusehen, wo eine Lücke zunächst nur wie ein Detail wirkt.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzlage und Versorgungslage fachlich ein. Diese Ausgabe verbindet rechtliche, wirtschaftliche und versorgungsbezogene Entwicklungen mit ihren Folgen für den Alltag.

 

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