ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 16.08.2026 – Apotheken-Nachrichten der Woche zeigen Streit um Regeln, Reformstau in Ausbildung und Versorgung, neue politische Verantwortung.
    16.08.2026 – Apotheken-Nachrichten der Woche zeigen Streit um Regeln, Reformstau in Ausbildung und Versorgung, neue politische Verantwortung.
    APOTHEKE | Wochenspiegel & Presse | Die Apotheken-Nachrichten der Woche reichen vom Konflikt um Zuzahlungsverzichte ausländischer Versender über die verschleppte Reform d...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Wochenspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten der Woche zeigen Streit um Regeln, Reformstau in Ausbildung und Versorgung, neue politische Verantwortung.

 

Zuzahlungen, Cannabis, Studium und Impfungen treffen auf Berufsdemokratie, Reformpläne, Krisenvorsorge und einen erwarteten politischen Auftritt.

Woche: Montag, 10. August 2026, bis Sonntag, 16. August 2026

Apotheken-News: Themen der Woche

Die Apotheken-Nachrichten dieser Woche führen ungewöhnlich deutlich vor Augen, wie viele offene Entscheidungen inzwischen gleichzeitig auf den Berufsstand zulaufen. Holger Seyfarth fordert, die Sanktionsmacht gegen den Zuzahlungsverzicht ausländischer Versender endlich praktisch zu erproben. Beim Pharmaziestudium wird eine überalterte Approbationsordnung zum Symbol eines Reformstaus, während europäische Anforderungen längst weiterreichen. Die Cannabisdebatte verschärft sich durch stark gestiegene Importmengen und die Frage, wie belastbar ärztliche Online-Verordnungen tatsächlich sind. Gleichzeitig ringen Ärzte und Apotheker um eine sinnvolle Arbeitsteilung bei Impfungen. Der Deutsche Apothekertag soll wieder mehr politische Verbindlichkeit gewinnen, neue Reformanträge reichen von Primärversorgung bis Telemedizin, ein Gutachten mahnt mehr Krisenfestigkeit des Apothekennetzes an – und mit Carsten Linnemanns angekündigtem Besuch in München bekommt die Apothekerschaft Gelegenheit, ihre offenen Fragen unmittelbar an die Politik zu richten.

 

Zuzahlungsverzicht setzt Vor-Ort-Apotheken unter Druck, Seyfarth fordert den DAV zum Handeln, die Paritätische Stelle muss ihre Sanktionsmacht endlich erproben.

„Lieber DAV, mach bitte!“ Holger Seyfarth braucht für seinen Appell keine lange Vorrede. Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands fordert den Deutschen Apothekerverband und dessen Vorsitzenden Hans-Peter Hubmann auf, gegen ausländische Arzneimittelversender vorzugehen, die mit Boni, Rabatten und inzwischen auch mit dem Verzicht auf Arzneimittelzuzahlungen werben. Der Satz klingt beinahe höflich. Sein Inhalt ist es nicht. Seyfarth stellt damit die Frage, warum ein vorhandenes Kontrollinstrument seit Jahren beobachtet, was es eigentlich unterbinden soll.

Dieses Instrument ist die Paritätische Stelle. Sie ist mit jeweils drei Mitgliedern des GKV-Spitzenverbands und des Deutschen Apothekerverbands besetzt und soll Verstöße gegen die Arzneimittelpreisbindung ahnden. Dafür stehen ihr nach dem gebundenen Stoff Vertragsstrafen zwischen 50.000 und 250.000 Euro zur Verfügung. An Zuständigkeit und Sanktionsrahmen fehlt es also nicht. Der Konflikt beginnt dort, wo eine Stelle mit Eingriffsbefugnissen dauerhaft dadurch auffällt, dass ihre Eingriffe nicht sichtbar werden.

Für die Vor-Ort-Apotheken ist das keine abstrakte Verbandsfrage. Sie ziehen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen ein, die von Patientinnen und Patienten unmittelbar als Belastung wahrgenommen werden. Ausländische Versender können genau diese Belastung zum Werbeversprechen machen, indem sie mit Boni, Rabatten oder einem Verzicht auf die Zuzahlung locken. Der Wettbewerb findet damit an einem Punkt statt, den niemand erklären muss: auf der Rechnung. Wer zahlen muss, merkt den Unterschied sofort.

Seyfarth richtet seinen Appell deshalb ausdrücklich an den DAV. Nach seiner Darstellung will die GKV-Seite im paritätisch besetzten Gremium nicht tätig werden. Damit wird aus einer ausgewogenen Besetzung eine ziemlich unausgewogene Verantwortungslage: Wenn eine Hälfte nicht handeln will, muss die andere zumindest erklären, was sie mit den vorhandenen Möglichkeiten zu tun beabsichtigt. Parität kann Zuständigkeit verteilen. Sie kann sie nicht verschwinden lassen.

Gerade darin liegt der politische Druck auf den DAV. Er sitzt nicht am Rand dieser Konstruktion und kommentiert sie von außen, sondern ist Teil des Gremiums. Wenn die Paritätische Stelle Verstöße gegen die Arzneimittelpreisbindung ahnden soll und Sanktionen verhängen kann, dann muss sich irgendwann praktisch zeigen, ob diese Kompetenz auch eingesetzt wird. Ein Kontrollgremium, das nur über seine Instrumente verfügt, sie aber nicht erprobt, bleibt zwar formal vollständig ausgestattet, praktisch jedoch schwer zu beurteilen.

Hinzu kommt der Wettbewerbseffekt des Zuzahlungsverzichts. Der Ausgangsstoff verbindet die fortdauernde Untätigkeit mit der Befürchtung, dass sich der Vorteil der EU-Versender verfestigt und Versicherte ihre E-Rezepte zunehmend dort einlösen könnten. Für eine konkrete Abwanderung liefert der Stoff keine belastbaren Zahlen. Deshalb darf daraus keine Marktstatistik gebaut werden. Als politische Sorge ist der Mechanismus aber klar beschrieben: Gewöhnt sich ein Teil der Kundschaft an einen finanziell günstigeren Einlöseweg, kann aus einer zeitweiligen Werbemaßnahme eine dauerhafte Verhaltensänderung werden.

Lange spielte bei der Zurückhaltung der Paritätischen Stelle die persönliche Haftung ihrer Mitglieder eine wichtige Rolle. Seit dem 2. Juli 2026 ist diese persönliche Haftung nach dem Ausgangsstoff gesetzlich ausgeschlossen. Damit fällt ein Argument weg, das zumindest nachvollziehbar erklären konnte, warum einzelne Mitglieder ein persönliches Risiko scheuten. Die Konstruktion ist dadurch nicht automatisch sorgenfrei geworden, aber die Verantwortungsfrage hat sich verschoben.

Denn Seyfarth weist zugleich darauf hin, dass weiterhin eine institutionelle Haftung bestehe und der DAV deshalb zögere. Er selbst hält dieses Risiko für überschaubar. Das ist seine Bewertung und kein abschließend geklärter Rechtsbefund. Gerade deshalb wäre es wenig sinnvoll, aus seiner Einschätzung einfach Sicherheit abzuleiten. Die politische Frage lautet vielmehr, ob ein verbleibendes institutionelles Risiko dauerhaft ausreichen kann, um ein vorhandenes Sanktionsinstrument ungenutzt zu lassen.

Seyfarths Vorschlag ist bemerkenswert schlicht: Strafzahlungen verhängen. Damit würde aus der theoretischen Befugnis eine reale Handlung. Akzeptieren die betroffenen Versender die Sanktion oder richten ihr Verhalten an der Preisbindung aus, hätte das Instrument unmittelbar Wirkung entfaltet. Wehren sie sich dagegen, beginnt der zweite mögliche Weg: die gerichtliche Klärung.

Auch diesen Weg nimmt Seyfarth ausdrücklich in Kauf. Verfahren könnten sich über Monate oder Jahre ziehen. Das wäre unbequem, aber nicht bedeutungslos. Ein Rechtsstreit würde sichtbar machen, wie belastbar die bestehende Konstruktion tatsächlich ist. Die Paritätische Stelle müsste dann nicht länger darüber spekulieren, was ein Gericht möglicherweise sagen könnte; es gäbe ein Verfahren, in dem genau diese Frage entschieden werden müsste.

Für die Apothekerschaft könnte selbst ein gerichtliches Scheitern politisch verwertbare Klarheit schaffen. Wenn sich zeigt, dass die vorhandenen Regeln oder Sanktionsmöglichkeiten rechtlich nicht tragen, könnte gegenüber der Politik konkreter benannt werden, wo der Gesetzgeber nachbessern muss. Der Unterschied ist erheblich: Eine abstrakt behauptete Rechtsunsicherheit erzeugt politischen Gesprächsbedarf. Eine praktisch nachgewiesene Vollzugslücke erzeugt einen wesentlich präziseren Gesetzgebungsauftrag.

Seyfarth geht noch einen Schritt weiter und vertritt die Auffassung, dass letztlich auch ein Rx-Versandverbot europarechtlich möglich sei. Diese Aussage gehört in den Bericht, aber sauber an ihren Platz. Sie ist seine weitergehende politische und rechtliche Position, nicht das Ergebnis eines bereits entschiedenen Verfahrens und auch keine notwendige Voraussetzung für den aktuellen Konflikt. Bevor über den großen Systemwechsel gesprochen wird, steht zunächst die kleinere und konkretere Frage im Raum, ob das bestehende Instrument überhaupt eingesetzt wird.

Damit schließt sich auch die Sorge um mögliche Kundenabwanderung. Der Stoff behauptet keine belastbare Zahl und erlaubt keine Prognose darüber, wie viele Versicherte tatsächlich ihr Verhalten ändern. Er erlaubt aber die politische Wertung, dass Untätigkeit Folgen haben kann, wenn ein Wettbewerber einen spürbaren Preisvorteil dauerhaft als Kundenbindungsinstrument nutzt. Die behauptete Mitschuld der Paritätischen Stelle ist deshalb als zugespitzte Bewertung zu verstehen, nicht als empirisch bewiesene Kausalität.

Für Vor-Ort-Apotheken bleibt die Lage dennoch konkret. Sie stehen dem Patienten gegenüber, erheben die Zuzahlung und erklären eine Belastung, die ihnen nicht als zusätzliche Vergütung zufließt. Gleichzeitig sehen sie, dass ein ausländischer Wettbewerber gerade mit dem Verzicht auf diese Belastung werben kann. Die politische und rechtliche Auseinandersetzung landet damit im Alltag der Offizin, obwohl die Entscheidung über den Vollzug weit außerhalb der einzelnen Apotheke getroffen wird.

Genau deshalb wird die Frage nach der Paritätischen Stelle zur Frage nach der Glaubwürdigkeit des Vollzugs. Wenn ein Regelwerk Verstöße sanktionieren soll, aber die zuständige Struktur aus Sorge vor möglichen Folgen nicht handelt, verschiebt sich das Risiko einseitig: Der regelgebundene Marktteilnehmer trägt die Bindung, während der mutmaßliche Verstoß zunächst den Wettbewerbsvorteil behält. Ob diese Lage rechtlich tatsächlich Bestand hat, kann nur geklärt werden, wenn das Instrument auch benutzt wird.

Seyfarths „Lieber DAV, mach bitte!“ ist deshalb weniger ein höflicher Wunsch als die Kurzform eines sehr konkreten politischen Auftrags. Die Paritätische Stelle hat eine Aufgabe, sie hat einen Sanktionsrahmen, die persönliche Haftung ihrer Mitglieder ist nach dem Ausgangsstoff beseitigt, und die verbleibende institutionelle Haftung wird von Seyfarth für beherrschbar gehalten. Mehr Vorbereitung lässt sich aus dem Stoff kaum gewinnen. Der nächste Erkenntnisgewinn entsteht nicht durch weiteres Zögern, sondern erst dadurch, dass die vorhandene Sanktionsmacht tatsächlich erprobt wird.

 

Pharmaziestudium konserviert Vergangenheit, die EU verlangt neue Kompetenzen, BMG und BAK schulden dem Nachwuchs endlich Bewegung.

Mehr als zwanzig Jahre können einer Ausbildungsordnung Würde verleihen. Sie können aber ebenso zeigen, wie lange eine Reform auf sich warten lässt. Beim Pharmaziestudium ist genau diese Frage inzwischen schwer zu übersehen: Die Ausbildung arbeitet noch immer auf einer Approbationsordnung, deren Grundstruktur aus einer anderen fachlichen und digitalen Zeit stammt. Dass sie einmal sinnvoll konstruiert war, beantwortet nicht die Frage, ob ihre Gewichte heute noch stimmen.

Die Kritik daran ist ungewöhnlich konkret. Studierende sollen Hunderte lateinische Pflanzenbezeichnungen und Synthesewege beherrschen und verbringen viel Zeit mit nasschemischen Analysen, während Pharmakologie und Klinische Pharmazie nach der im Stoff wiedergegebenen Kritik vergleichsweise wenig Raum bekommen. Das Problem liegt damit nicht darin, dass klassische pharmazeutische Fächer plötzlich wertlos wären. Es liegt in der Gewichtung eines Studiums, das neue Aufgaben aufnehmen soll, ohne seine alte Ordnung sichtbar neu zu sortieren.

Genau darin steckt die eigentliche Reformarbeit. Eine moderne Approbationsordnung müsste nicht einfach Altes streichen und Neues hinzufügen, als ließe sich Studienzeit beliebig vermehren. Sie müsste entscheiden, welche Kompetenzen der Apothekerberuf heute zwingend braucht, welche Inhalte weiterhin Fundament bleiben und wo traditionelle Stofffülle so viel Raum bindet, dass andere für die Versorgung wichtiger gewordene Bereiche zu kurz kommen. Wer jede bestehende Anforderung unangetastet lässt und nur neue Aufgaben obenauf legt, modernisiert keinen Studiengang, sondern verdichtet ihn.

Dass diese Frage nicht mehr nur eine deutsche Binnenkritik ist, zeigt die europäische Ebene. Die EU verlangt neue Ausbildungsinhalte, darunter Pathologie und Pathophysiologie, Genetik und Pharmakogenomik, Sozialpharmazie, öffentliche Gesundheit und Epidemiologie sowie Kenntnisse in Informationstechnologie, digitaler Technologie und neuen Kommunikationstechniken. Damit wird das Berufsbild breiter beschrieben: stärker klinisch, stärker populationsbezogen, stärker digital und stärker auf moderne Versorgungskommunikation ausgerichtet.

Bis zum 4. März 2026 hätten die Mitgliedstaaten diese Mindestanforderungen umsetzen müssen. Deutschland hat diese Frist nach dem gebundenen Stoff verfehlt; die EU-Kommission hat deshalb bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Spätestens damit verliert die Novellierung ihren Charakter als freundliche Zukunftsoption. Wenn europäische Mindestanforderungen nicht rechtzeitig in nationales Ausbildungsrecht übertragen werden, ist der Reformstau nicht mehr nur ärgerlich, sondern institutionell sichtbar.

Immerhin hat die frühere Bundesgesundheitsministerin Nina Warken das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen auf den Weg gebracht; weite Teile sollen am 1. November in Kraft treten. Das ist ein eigener Reformschritt und kann Anerkennungsverfahren verbessern. Nur löst er ein anderes Problem. Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ersetzt keine neue Approbationsordnung für diejenigen, die in Deutschland Pharmazie studieren.

DAZ-Redakteur Marius Penzel hat sich deshalb mit der Frage beschäftigt, warum die Novellierung trotz ihres offenkundigen Bedarfs nicht vorankommt. Im Ausgangsstoff entsteht dabei das Bild eines Reformprojekts, bei dem Bundesgesundheitsministerium und Bundesapothekerkammer einander kennen, miteinander kommunizieren und trotzdem keinen entscheidenden Durchbruch erzeugen. Das ist politisch besonders unbefriedigend, weil der Zuständigkeitsnebel nicht aus Unkenntnis entsteht, sondern aus jahrelanger Bewegung ohne Ankunft.

Die BAK kommt dabei nicht ungeschoren davon. Der Stoff kritisiert ausdrücklich, dass sie beim Thema Approbationsordnung weder besonderes Tempo noch energisches Vorgehen gezeigt habe. Eine Kammer muss eine Verordnung nicht selbst erlassen können, um politischen Druck zu erzeugen. Sie kann Prioritäten setzen, Fristen öffentlich machen, Forderungen zuspitzen und deutlich benennen, welche Folgen weiteres Zögern für Studierende und Berufsstand hat. Genau an dieser Entschiedenheit fehlt es nach der zugrunde liegenden Kritik.

Natürlich gab es Gründe, warum berufspolitische Aufmerksamkeit an anderer Stelle gebunden war. Die Corona-Pandemie, die Auseinandersetzungen der Lauterbach-Zeit und die Apothekenreform haben Kraft beansprucht. Das sind reale Belastungen und keine erfundenen Ausreden. Nur können sie den Dauerzustand nicht vollständig erklären. Ausbildung ist keine Nebenaufgabe, die erst dann wichtig wird, wenn alle anderen Konflikte erledigt sind. Sie entscheidet darüber, mit welchen Fähigkeiten die nächste Generation in den Beruf geht.

Umso auffälliger wirkt die Sprache, mit der die BAK ihren Modernisierungswunsch formuliert. In einer Stellungnahme vom Juni 2026 heißt es sinngemäß, man nehme die Situation erneut zum Anlass, an das dringende Anliegen zu erinnern, die Approbationsordnung weitergehend inhaltlich zu modernisieren. Das Wort „dringend“ steht darin. Der Ton bleibt dennoch höflich genug, um niemanden aus dem Schlaf zu holen. Wer nach Jahren des Stillstands nur erneut erinnert, dokumentiert zwar Beharrlichkeit, aber noch keine Eskalation.

Auch vom BMG kam nach dem Ausgangsstoff zunächst das Signal, man werde sich nach der Apothekenreform mit dem Thema beschäftigen. Dann kam der Ministerwechsel. Ob Carsten Linnemann die Novellierung nun tatsächlich als dringliches Projekt behandelt und schnell voranbringt, ist offen. Genau das muss offen bleiben. Aus einem neuen Minister lässt sich keine neue Priorität ableiten, solange sie nicht tatsächlich erkennbar geworden ist.

Die zitierte Linie des Ministeriums unterstreicht diese Offenheit. Sobald das BMG über das Verordnungsverfahren hinausgehende Änderungen an der Approbationsordnung plane, werde es sich mit den beteiligten Fachkreisen in Verbindung setzen. Das ist eine Verfahrensaussage, kein Zeitplan. Sie sagt, was geschehen soll, falls weitergehende Änderungen geplant werden. Sie sagt nicht, wann diese Planung beginnt und wann Studierende tatsächlich nach einer neuen Ordnung ausgebildet werden.

Penzel verdichtet den Stillstand auf eine Zahl: Sechseinhalb Jahre sei es her, dass die BAK beschlossen habe, die Novellierung der Approbation „anzustreben“. Das Verb ist fast zu passend. Anstreben beschreibt Richtung, nicht Geschwindigkeit. Wer sechseinhalb Jahre in dieselbe Richtung strebt, ohne das Ziel zu erreichen, muss sich irgendwann fragen lassen, ob aus dem Streben eine institutionelle Komfortzone geworden ist.

Für Studierende ist diese Verzögerung keine semantische Debatte. Sie lernen in einem System, dessen Modernisierungsbedarf öffentlich beschrieben wird, während die Reform weiter auf sich warten lässt. Penzel gibt ihrer Lage das Bild eines Insekts im Bernstein: konserviert, sichtbar, eingeschlossen in eine Struktur aus einem vergangenen Jahrtausend. Die Metapher ist zugespitzt, aber ihre Wirkung entsteht gerade deshalb, weil sie den Stillstand nicht abstrakt lässt.

Darin steckt auch eine Nachwuchsfrage. Wer junge Menschen für Pharmazie gewinnen und im Beruf halten will, kann ihnen schwer gleichzeitig erklären, dass ihre Ausbildung seit Jahren modernisiert werden soll, aber noch immer auf die entscheidende Novellierung wartet. Ein anspruchsvolles Studium muss nicht bequem sein. Es muss aber plausibel machen, warum seine Inhalte und Gewichte auf den Beruf vorbereiten, den die Absolventinnen und Absolventen tatsächlich ausüben werden.

Der Stoff endet deshalb nicht bei der Frage, ob eine alte Verordnung irgendwann eine neue Fassung bekommt. Er führt zur grundsätzlicheren Frage, wie ernst die Apothekerschaft und die Gesundheitspolitik ihre eigene Zukunft nehmen. Eine zeitgemäße Ausbildung ist die Voraussetzung dafür, neue pharmazeutische Aufgaben fachlich tragen zu können. Wenn Europa zusätzliche Kompetenzen verlangt, Studierende Reformbedarf seit Jahren erleben und BMG wie BAK die Notwendigkeit grundsätzlich kennen, wird weiteres „Anstreben“ zunehmend zur Beschreibung des Problems selbst. Die Bernsteinkette mag als Pointe taugen. Für die Ausbildung des pharmazeutischen Nachwuchses wäre sie ein ziemlich schlechtes Zukunftsmodell.

 

Medizinalcannabis wächst rasant, Online-Verordnungen verwischen die Grenze, Linnemann erbt eine politisch heikle Rezeptfrage.

Thomas Preis hat seine Haltung zur Cannabis-Teillegalisierung klar gemacht. Der Abda-Präsident hält es für politisch konsequent, den eingeschlagenen Weg wieder zurückzunehmen. Damit steht nicht nur ein Detail der Regulierung zur Debatte, sondern die grundsätzliche Frage, ob die Teillegalisierung ihre politischen Versprechen tatsächlich erfüllt oder neue Grenzbereiche geschaffen hat, die heute schwerer zu kontrollieren sind als zuvor.

Preis begründet seine Kritik mit einer Trivialisierung des Konsums und mit der Sorge vor mehr medizinischen und sozialen Problemen. Diese Bewertung ist seine Position und muss auch als solche kenntlich bleiben. Sie erhält politisches Gewicht, weil sie nicht in einem luftleeren Raum steht: Innerhalb der Apothekerschaft gibt es nach dem vorliegenden Stoff eine deutlich skeptische Stimmung gegenüber der Teillegalisierung.

Eine Apokix-Umfrage vom Mai ergab, dass 65 Prozent der befragten Inhaberinnen und Inhaber die Teillegalisierung negativ bewerten. Die Zahl beantwortet nicht, welche konkreten Erfahrungen jeder Befragte gemacht hat und sie beweist keine bestimmte Ursache. Sie zeigt aber, dass die Kritik an der derzeitigen Ordnung in der Apothekerschaft weit über die Einzelmeinung des Abda-Präsidenten hinausreicht.

Besonders auffällig ist die Entwicklung bei Medizinalcannabis. Preis verweist auf einen Anstieg der Importmengen von etwa 73 Tonnen im Jahr 2024 auf rund 200 Tonnen im Jahr 2025. Ein solcher Sprung verlangt Erklärung, schon weil sich innerhalb eines Jahres die Größenordnung des Marktes erheblich verändert hat. Die Zahl allein sagt allerdings noch nicht, warum diese zusätzliche Menge benötigt oder verwendet wurde.

Preis zieht aus der Entwicklung eine weitreichende Schlussfolgerung: Große Teile des zum Konsum genutzten Cannabis könnten inzwischen über ärztliche Verordnungen zu den Bürgerinnen und Bürgern gelangen. Das ist eine politische und fachliche These, kein aus der Importstatistik automatisch folgender Beweis. Gerade deshalb muss zwischen dem beobachteten Mengenanstieg und der Erklärung dieses Anstiegs sauber getrennt werden.

Medizinalcannabis bleibt eine Arzneimitteltherapie, wenn eine medizinische Indikation vorliegt und eine ärztliche Verordnung die Behandlung trägt. Der Importanstieg allein erlaubt deshalb keine pauschale Gleichsetzung von medizinischer Versorgung und verkapptem Freizeitkonsum. Er macht aber eine andere Frage dringlicher: Wie belastbar ist die Grenze zwischen beiden Bereichen in einem Markt, in dem Verordnungen zunehmend digital und sehr niedrigschwellig angebahnt werden können?

Damit landet die Debatte wieder bei der politischen Bilanz des Cannabisgesetzes. Der Ausgangsstoff stellt ausdrücklich die Frage, was die Teillegalisierung positiv bewirkt hat und ob der illegale Handel tatsächlich zurückgegangen ist. Darauf liefert der Stoff keine abschließende Antwort. Genau deshalb wäre es falsch, eine solche Wirkung einfach zu behaupten. Die offene Bilanz gehört selbst zum Problem.

Noch heikler ist die Frage nach Online-Praxen. Im Stoff wird zugespitzt gefragt, ob sich ein Teil des Freizeitkonsums in Modelle verlagert haben könnte, bei denen Cannabis über ärztliche Verordnungen beschafft wird. Auch das ist als offene Frage formuliert und darf nicht zum feststehenden Befund gemacht werden. Sie ist politisch relevant, weil eine medizinische Verordnung ihren Sinn verliert, wenn sie nur noch formaler Zugangsschlüssel zu einem Konsumprodukt wäre.

Das bedeutet nicht, Telemedizin oder digitale Verordnungen grundsätzlich unter Verdacht zu stellen. Ein digitaler ärztlicher Zugang kann Versorgung vereinfachen, Wege verkürzen und Patienten helfen, wenn eine medizinische Indikation tatsächlich besteht. Der kritische Punkt liegt nicht im Medium, sondern im Prüfprozess: Wie sorgfältig wird diagnostiziert, wie plausibel ist die Indikation und wie klar bleibt die Verantwortung des verordnenden Arztes?

Genau hier muss die Grenze zwischen legitimer Therapie und möglicher faktischer Freizeitbeschaffung belastbar werden. Eine ärztliche Verordnung darf nicht deshalb medizinisch sein, weil sie digital erzeugt wurde; sie ist medizinisch, wenn ihr eine belastbare ärztliche Entscheidung zugrunde liegt. Umgekehrt wäre es ebenso falsch, jede Online-Verordnung pauschal als Missbrauch zu betrachten. Regulierung muss unterscheiden können, sonst trifft sie entweder legitime Patienten oder lässt problematische Modelle unangetastet.

Für Apotheken ist diese Unterscheidung besonders relevant. Sie erhalten die Verordnung am Ende eines ärztlich begonnenen Prozesses und müssen sich darauf verlassen können, dass die medizinische Entscheidung tatsächlich medizinisch getragen ist. Die Apotheke kann nicht zur Ermittlungsstelle für jede einzelne Verordnung werden. Je einfacher digitale Zugänge werden, desto wichtiger wird deshalb die Qualität der vorgelagerten ärztlichen Prüfung.

Die frühere Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte bereits angekündigt, die Regeln für Online-Rezepte im Cannabisbereich einschränken zu wollen. Nach der gebundenen Stoffbasis blieben diese Pläne jedoch im Stadium eines Referentenentwurfs stecken. Eine politische Richtung war damit erkennbar, eine abgeschlossene Regulierung entstand daraus noch nicht.

Mit dem Ministerwechsel liegt diese offene Frage nun bei Carsten Linnemann. Ob und wann er sie aufgreift, ist im Stoff ausdrücklich nicht geklärt. Deshalb darf ihm weder eine Fortsetzung noch eine Abkehr von Warkens Linie zugeschrieben werden. Fest steht lediglich, dass der Regulierungsbedarf, über den bereits diskutiert wurde, durch den Wechsel im Ministerium nicht automatisch verschwindet.

Zeit spielt dabei eine Rolle. Je länger bestimmte Verordnungs- und Geschäftsmodelle bestehen, desto stärker können sie sich im Markt verfestigen. Patienten gewöhnen sich an Zugangswege, Anbieter bauen Strukturen auf und aus einer Übergangsphase kann Normalität werden. Das macht spätere Korrekturen nicht unmöglich, aber politisch und praktisch schwieriger.

Deshalb reicht die einfache Alternative „Teillegalisierung beibehalten oder zurücknehmen“ für diese Debatte nicht aus. Mindestens drei Ebenen müssen getrennt betrachtet werden: der politisch geregelte Freizeitkonsum, die medizinisch begründete Cannabistherapie und die Qualität des Zugangs über digitale ärztliche Verordnungen. Werden diese Ebenen vermischt, produziert die Regulierung entweder ungerechtfertigten Verdacht gegen Patienten oder lässt tatsächliche Umgehungsmodelle unberührt.

Die von Preis genannten Importzahlen machen die Frage dringlicher, sie beantworten sie aber nicht. Der politische Auftrag besteht deshalb darin, die Grenze zwischen legitimer Therapie und bloß formal medizinischem Zugang so zu gestalten, dass sie auch unter digitalen Bedingungen trägt. Wenn Online-Verordnungen medizinisch sauber funktionieren, sollen sie Versorgung erleichtern dürfen. Wenn sie dagegen zum komfortablen Ersatzweg für Freizeitkonsum werden, muss genau dort reguliert werden. Erst diese Unterscheidung macht aus einer aufgeheizten Cannabisdebatte eine belastbare gesundheitspolitische Entscheidung.

 

Impfungen erweitern die Rolle der Apotheken, die KBV warnt vor Doppelarbeit, die eigentliche Debatte dreht sich um eine neue Arbeitsteilung im Gesundheitswesen.

Die Apothekenreform erweitert die Kompetenzen der Apotheken, unter anderem bei Impfungen. Was auf dem Papier wie eine zusätzliche Einzelleistung wirkt, berührt in Wahrheit eine größere Frage: Wer übernimmt künftig welche Aufgaben im Gesundheitswesen, und nach welchem Prinzip werden sie verteilt? Denn sobald eine Tätigkeit nicht mehr ausschließlich einem Berufsstand zugeordnet ist, verändert sich nicht nur ein Ablauf, sondern auch das Selbstverständnis der beteiligten Professionen.

Die frühere Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte dafür eine klare politische Richtung formuliert: Aufgaben sollten auf mehrere Schultern verteilt werden. Apotheken sollten stärker in die Versorgung eingebunden werden. Impfungen sind dafür ein besonders sichtbares Beispiel, weil sie bislang stark mit der ärztlichen Versorgung verbunden wurden und nun zugleich zeigen, wie praktisch eine neue Arbeitsteilung aussehen kann.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht diese Entwicklung kritisch. Laut dem im Ausgangsstoff wiedergegebenen Handelsblatt-Beitrag warnt sie vor doppelter Arbeit für die Ärzteschaft. Ihr Argument lautet, dass Patientinnen und Patienten nach Problemen mit einer Impfung in der Apotheke am Ende doch wieder in der Arztpraxis landen könnten. Das ist ein nachvollziehbarer Einwand, wenn aus einer delegierten oder verlagerten Routineleistung tatsächlich zusätzliche Folgearbeit entsteht.

Nur beantwortet dieses Argument die ganze Frage noch nicht. Denn Doppelarbeit entsteht nicht automatisch dadurch, dass eine Leistung an anderer Stelle erbracht wird. Sie entsteht dann, wenn Zuständigkeiten so organisiert sind, dass ein erster Versorgungsweg regelmäßig einen zweiten nach sich zieht. Ob das bei Impfungen in Apotheken tatsächlich in relevantem Umfang geschieht, lässt sich aus dem gebundenen Stoff nicht belegen. Genau deshalb muss die Warnung der KBV als Warnung stehen bleiben und darf nicht zur bereits bewiesenen Versorgungsrealität gemacht werden.

Der Ausgangsstoff verweist darauf, dass Apotheken inzwischen zahlreiche Impfungen gegen Grippe und Covid-19 durchgeführt haben. Eine belastbare Problemquote nennt er jedoch nicht. Auch die journalistische Bemerkung, man habe von Problemen bislang nichts gehört, ist kein statistischer Sicherheitsnachweis. Das ist eine wichtige Grenze: Aus dem Fehlen dokumentierter Problemzahlen im vorliegenden Stoff darf weder geschlossen werden, dass es keine Komplikationen gab, noch dass das KBV-Szenario regelmäßig eintritt.

Gerade diese Unsicherheit macht die Debatte interessanter. Wenn die Ärzteschaft vor Folgelasten warnt und gleichzeitig der Stoff keine belastbare Häufung solcher Folgelasten ausweist, liegt die politische Aufgabe nicht darin, eine Seite vorschnell für widerlegt zu erklären. Sie liegt darin, die tatsächliche Arbeitsteilung daran zu messen, ob sie Versorgung sinnvoll verteilt, ohne vermeidbare Schleifen zu erzeugen.

Unterstützung für die neuen Aufgaben der Apotheken kommt vom Gesundheitsökonomen David Matusiewicz. Er sieht in der stärkeren Einbindung der Apotheken keinen Betriebsunfall, sondern einen Bestandteil einer größeren Neuordnung des Gesundheitswesens. Seine Perspektive verschiebt die Debatte weg von der Frage, wem eine einzelne Leistung traditionell gehört, hin zu der Frage, wo sie im Versorgungssystem sinnvoll erbracht werden kann.

Matusiewicz formuliert die Arbeitsteilung deutlich: Ärzte sollten sich stärker auf komplizierte Fälle konzentrieren, Apotheker auf Routineaufgaben. Damit ist nicht gesagt, dass jede Impfung banal wäre oder dass Apotheken ärztliche Versorgung ersetzen könnten. Der Gedanke ist funktionaler: Hochqualifizierte ärztliche Kapazität soll dort eingesetzt werden, wo sie besonders gebraucht wird, während standardisierbare Aufgaben auch von anderen qualifizierten Versorgungsakteuren übernommen werden können.

Genau hier trifft sich seine Position mit Warkens politischer Idee, Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. Ein Gesundheitswesen mit begrenzten Ressourcen kann nicht jede Versorgungsebene automatisch mit denselben Tätigkeiten belasten. Wenn Apotheken geeignete Routineaufgaben übernehmen, kann das theoretisch Wege verkürzen und andere Strukturen entlasten. Ob und wie stark diese Entlastung tatsächlich eintritt, ist im Ausgangsstoff nicht beziffert. Die Richtung der Reform ist aber eindeutig: Aufgaben sollen nicht mehr allein nach historischer Berufsgrenze verteilt werden.

Matusiewicz fasst diese Ordnung zugespitzt zusammen: „Digital vor Apotheke, Apotheke vor Arzt, Arzt vor Krankenhaus.“ Der Satz ist keine Detailregel für jeden Patientenfall, sondern eine Priorisierungslogik. Versorgung soll möglichst niedrigschwellig beginnen und erst dann auf eine aufwendigere Ebene wechseln, wenn sie dort tatsächlich gebraucht wird. Dass er diese Neuordnung auch aus Kostengründen beschreibt, macht deutlich, dass hinter der Diskussion nicht nur Berufsrecht und Standespolitik stehen, sondern auch die Frage, wie knappe Versorgungskapazitäten eingesetzt werden.

Damit wird verständlich, warum die Impfdebatte so schnell grundsätzlich wird. Für die Ärzteschaft geht es nicht nur um eine einzelne Tätigkeit, sondern um die Sorge, dass Aufgaben verlagert werden, während mögliche Komplikationen oder Folgefragen doch wieder in den Praxen landen. Für die Apotheken geht es um die Anerkennung, dass zusätzliche Kompetenzen nicht nur symbolisch verliehen, sondern im Versorgungsalltag tatsächlich genutzt werden dürfen. Beide Perspektiven treffen sich an derselben Stelle: Die Schnittstelle muss funktionieren.

Die entscheidende Grenze verläuft deshalb nicht sinnvoll zwischen „Arzt darf“ und „Apotheke darf“, sondern zwischen Tätigkeiten, die als geeignete Routineleistung dezentral erbracht werden können, und Situationen, die komplexere ärztliche Abklärung benötigen. Genau diese Differenz trägt Matusiewicz' Argument. Sie verhindert zugleich die Übertreibung, Apotheken könnten ärztliche Aufgaben pauschal ersetzen. Das fordert der gebundene Stoff nicht.

Wenn die Reform mehr Impfungen in Apotheken ermöglicht, wird sich ihre Qualität daran messen lassen müssen, ob aus dieser Kompetenz eine funktionierende Arbeitsteilung entsteht. Die KBV-Warnung vor Doppelarbeit darf dabei nicht ignoriert werden; sie muss praktisch überprüfbar sein. Ebenso wenig darf eine mögliche Doppelarbeit schon im Voraus als Grund genügen, neue Versorgungswege grundsätzlich abzuwerten, solange der Ausgangsstoff keine belastbaren Daten liefert, die eine solche Schlussfolgerung tragen.

Die eigentliche Zumutung der Reform liegt damit weniger in der Spritze als in der Veränderung. Gesundheitsberufe müssen akzeptieren, dass Versorgung nicht dauerhaft entlang historisch gewachsener Besitzstände organisiert werden kann, wenn Politik und Ökonomie Aufgaben neu verteilen wollen. Apotheken bekommen zusätzliche Verantwortung, Ärzte sollen sich stärker auf komplexe Fälle konzentrieren, digitale Zugänge sollen davor liegen und Krankenhäuser erst dann folgen, wenn ihre Ebene gebraucht wird. Ob dieses Modell trägt, entscheidet sich nicht an der Lautstärke der Standesdebatte, sondern daran, ob die Übergänge so funktionieren, dass aus geteilter Arbeit tatsächlich bessere Organisation und nicht nur neue Doppelarbeit entsteht.

 

Der Apothekertag soll wieder entscheiden dürfen, die hessische LAK fordert mehr Rechte, die ABDA bekommt eine Demokratiefrage auf den Tisch.

Ein Parlament, dessen Beschlüsse niemanden binden, hat immerhin einen unschlagbaren Vorteil: Es stört den Betrieb kaum. Genau an diesem Punkt setzt die Hessische Landesapothekerkammer an. Sie will den Deutschen Apothekertag in München nicht nur politisch aufwerten, sondern ihm wieder echte Rechte geben. Hinter dem Antrag steckt deshalb weit mehr als eine Satzungsfrage. Es geht darum, ob das wichtigste Delegiertenforum der Apothekerschaft tatsächlich gestalten darf oder vor allem beraten soll.

Der Ausgangspunkt liegt in einer Satzungsänderung, die Anfang 2025 in Kraft trat. Seitdem sind Beschlüsse der Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags für das Handeln der Standesvertretung nicht mehr verbindlich. Die ABDA muss sie nur noch „sachgerecht“ berücksichtigen. Das klingt vernünftig, solange man nicht fragt, was von einem Beschluss übrig bleibt, wenn seine Umsetzung nicht mehr zwingend aus ihm folgt.

Genau deshalb wurde die Änderung von vielen Seiten als Entmachtung kritisiert. Diese Wertung ist Teil des Ausgangsstoffs und keine mathematisch messbare Zustandsbeschreibung. Politisch ist die Logik dennoch leicht zu verstehen: Wer Delegierte abstimmen lässt, ihren Beschlüssen anschließend aber nur noch Berücksichtigungsstatus gibt, verändert das Gewicht des Abstimmens. Aus Entscheidung wird Einfluss. Und Einfluss ist bekanntlich eine elegante Form von Macht – solange jemand anders entscheiden darf.

Für die Apothekerschaft berührt das einen empfindlichen Punkt. Der DAT lebt davon, dass Delegierte aus Kammern und Verbänden nicht bloß Stimmungen abliefern, sondern berufspolitische Linien diskutieren und beschließen. Je geringer die Bindungswirkung dieser Beschlüsse ist, desto stärker stellt sich die Frage, wofür die Hauptversammlung institutionell eigentlich steht. Ein Mikrofon macht noch kein Parlament, und eine Tagesordnung noch keine Mitentscheidung.

Die hessische LAK will deshalb die Satzungsänderung rückgängig machen und geht noch einen Schritt weiter. Der Deutsche Apothekertag soll wieder ausdrücklich als Organ der ABDA in der Satzung verankert werden. Das wäre keine kosmetische Rückkehr eines Namens in einen Paragraphen. Ein Organ besitzt innerhalb einer Organisation eine definierte Funktion. Wer den DAT wieder so verankern will, fordert damit auch eine klarere Stellung im inneren Machtgefüge.

Besonders weit reicht die Forderung nach verbindlichen Grundsatzbeschlüssen zur berufspolitischen Ausrichtung der ABDA. Damit würde das Plenum nicht jede operative Einzelentscheidung übernehmen. Es soll vielmehr die großen Linien festlegen können, an denen sich die Standesvertretung orientieren muss. Genau diese Trennung ist wichtig: Ein Delegiertenforum muss nicht selbst verwalten, um Richtung geben zu können. Aber Richtung ohne Bindungswirkung ist schnell nur noch freundliche Navigationsempfehlung.

Auch bei wesentlichen Strukturfragen soll der DAT nach dem Antrag stärker werden. Er soll beraten und Beschlüsse fassen können, wenn es um die Architektur der Standesvertretung selbst geht. Das ist folgerichtig, denn wer über berufspolitische Inhalte mitentscheiden soll, kann schwer dauerhaft von den Regeln ausgeschlossen bleiben, nach denen diese Entscheidungen institutionell verarbeitet werden.

Noch deutlicher wird der demokratische Anspruch beim geforderten Initiativrecht für Satzungsänderungen mit grundsätzlicher Bedeutung. Gemeint sind Fragen der demokratischen Legitimation, der Gremienstruktur und der Beteiligung der Apothekerinnen und Apotheker. Damit soll das Plenum nicht nur innerhalb bestehender Regeln arbeiten, sondern Veränderungen jener Regeln anstoßen können, die seine eigene Rolle und die Beteiligungsmöglichkeiten des Berufsstands bestimmen.

Macht wird allerdings nicht nur daran sichtbar, wer etwas beschließen darf. Sie zeigt sich ebenso daran, ob nach einem Beschluss nachvollziehbar wird, was daraus geworden ist. Deshalb fordert die hessische LAK regelmäßige Berichte über die Umsetzung der DAT-Beschlüsse. Das klingt zunächst nach Verwaltungstechnik. Tatsächlich ist es Rechenschaft. Ein Beschluss, dessen weiterer Weg unsichtbar bleibt, kann umgesetzt, verschoben, abgeschwächt oder vergessen worden sein – für die Delegierten sieht all das erstaunlich ähnlich aus.

Der Antrag nennt sein Ziel ausdrücklich: demokratische Legitimation, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Bindung der ABDA an die Apothekerinnen und Apotheker in der Fläche sollen nachhaltig gestärkt werden. Diese vier Begriffe hängen enger zusammen, als es nach Satzungssprache klingt. Legitimation braucht Beteiligung. Beteiligung braucht erkennbare Wirkung. Wirkung braucht Nachvollziehbarkeit. Und Nachvollziehbarkeit beginnt dort, wo eine Organisation offenlegt, was sie mit ihren eigenen Beschlüssen tut.

Deshalb soll die ABDA den Delegierten gegenüber einen fortlaufend aktualisierten und digital zugänglichen Umsetzungsbericht führen. Darin soll transparent werden, wo die jeweiligen Beschlüsse stehen. Digital ist dabei nicht der eigentliche Fortschritt. Entscheidend ist die fortlaufende Aktualisierung. Eine PDF, die einmal im Jahr freundlich mitteilt, dass man sich mit allem beschäftigt, wäre zwar digital, aber demokratisch ungefähr so aufregend wie ein Aktenordner mit WLAN.

Neu ist die Idee eines solchen Umsetzungsberichts offenbar nicht. Der Ausgangsstoff verweist darauf, dass eine entsprechende Forderung bereits früher existierte und damals mit aus Sicht des Autors wenig überzeugenden Begründungen abgelehnt wurde. Diese Kritik bleibt Kritik. Sie zeigt aber, warum der jetzige Antrag mehr ist als ein technischer Verbesserungsvorschlag: Er greift eine alte offene Frage wieder auf, die durch die spätere Schwächung der Verbindlichkeit von DAT-Beschlüssen noch zusätzlich an Gewicht gewonnen hat.

Hinzu kommt eine politische Wahrnehmung, die sich nicht in Prozentzahlen kleiden lässt. Im Ausgangsstoff wird eine zunehmende Distanz zwischen der ABDA und vielen Apothekerinnen und Apothekern vor Ort beschrieben. Das ist kein empirisch vermessener Abstand, sondern eine berufspolitische Diagnose. Gerade deshalb sollte man sie weder als Statistik ausgeben noch leichtfertig abtun. Repräsentative Organisationen haben ein besonderes Problem, wenn ihre Basis sich nicht mehr ausreichend repräsentiert fühlt: Formal können alle Strukturen funktionieren, während politisch trotzdem Entfernung entsteht.

Der hessische Antrag versucht, genau an dieser Stelle institutionell anzusetzen. Mehr Rechte für den DAT, verbindliche Grundsatzentscheidungen, Mitwirkung bei Strukturfragen und ein nachvollziehbarer Umsetzungsbericht würden die Verbindung zwischen Beschluss und Handeln sichtbarer machen. Ob die Delegierten dem Antrag zustimmen, ist im Stoff offen. Auch seine spätere Umsetzung ist nicht vorwegzunehmen. Belastbar ist nur: Die Frage nach der inneren Demokratie der Standesvertretung liegt wieder ausdrücklich auf dem Tisch.

Damit bekommt der Deutsche Apothekertag in München eine Debatte, die sich nicht mit einer einzelnen Fachforderung erledigt. Es geht um die Spielregeln, nach denen Fachforderungen überhaupt politisches Gewicht erhalten. Eine lebendige Berufsvertretung braucht nicht zwangsläufig Streit um jeden Beschluss. Sie braucht aber die Gewissheit, dass Mitwirkung mehr bedeutet als Anhörung und dass Beschlüsse einen erkennbaren Weg in das Handeln der Organisation haben. Sonst bleibt vom Plenum viel Stimme – und erstaunlich wenig Stimmrecht.

 

Neue Reformwünsche ordnen den Versorgungsauftrag neu, Primärversorgung erweitert die Rolle der Vor-Ort-Apotheke, Telemedizin verlangt einen belastbaren Rechtsrahmen.

Eine Reform kann politisch abgeschlossen sein und trotzdem noch Arbeit hinterlassen. Bei der Apothekenreform ist genau das der Fall: Sie ist weitgehend in Kraft, die Erhöhung des Fixums von 9 auf 9,50 Euro soll zum 1. Januar greifen, und dennoch liegt für den kommenden Deutschen Apothekertag bereits ein neuer Katalog mit Forderungen auf dem Tisch. Das ist weniger Widerspruch als eine nüchterne Erkenntnis. Wer einen Beruf strukturell verändern will, merkt oft erst während der Umsetzung, welche Fragen der erste Schritt offenlässt.

Die neuen Anträge richten den Blick deshalb nicht nur auf Geld, sondern auf das künftige Selbstverständnis der Apotheke. Der Antragskatalog liegt nach dem Ausgangsstoff bereits vor und soll Ende August vom Gesamtvorstand final beschlossen werden. Der DAT wird damit nicht über eine einzelne Nachbesserung sprechen, sondern über mehrere Linien, die zusammen ein deutlich breiteres Berufsbild ergeben könnten.

Besonders grundlegend ist der Vorstoß des Apothekerverbands Westfalen-Lippe. Er fordert einen Gesetzesvorschlag, der ausdrücklich klarstellt, dass der Versorgungsauftrag der Vor-Ort-Apotheke über die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten hinausgeht. Dieser Gedanke reicht weiter, als es auf den ersten Blick scheint. Denn wer den Versorgungsauftrag breiter definiert, beschreibt nicht nur zusätzliche Tätigkeiten, sondern schafft zugleich eine Grundlage dafür, Präsenz- und Versandapotheken rechtlich unterschiedlich einzuordnen.

Damit würde die Diskussion um die Vor-Ort-Apotheke an einen entscheidenden Punkt verschoben. Solange beide Vertriebsformen im Kern nur über die Arzneimittelabgabe beschrieben werden, erscheint ihr Auftrag leichter vergleichbar. Sobald der Gesetzgeber dagegen ausdrücklich zusätzliche Funktionen der Präsenzapotheke anerkennt, lässt sich auch sachlicher erklären, warum ein wohnortnaher Betrieb mit unmittelbarer persönlicher Versorgung einen anderen Auftrag erfüllen kann als ein Versandmodell. Der Antrag will diese Differenz nicht nur politisch behaupten, sondern rechtlich sichtbar machen.

In dieselbe Richtung zielt ein Antrag des Abda-Vorstands. Die Vor-Ort-Apotheke soll stärker in die Primärversorgung eingebunden und im interprofessionellen Versorgungsgeschehen aufgewertet werden. Das verändert die Perspektive: Apotheke wäre dann nicht lediglich der Ort, an dem eine bereits getroffene Therapieentscheidung in eine Packung mündet, sondern stärker Teil jener Versorgung, die Patienten früh erreicht und unterschiedliche Gesundheitsberufe miteinander verbindet.

Eine stärkere Rolle in der Primärversorgung wäre damit keine bloße Erweiterung der Aufgabenliste. Sie würde die Apotheke an einer früheren Stelle der Versorgungskette positionieren. Genau dort wird aus der Frage „Was darf die Apotheke zusätzlich?“ die anspruchsvollere Frage „Welche Funktion soll sie im Versorgungssystem künftig dauerhaft übernehmen?“

Eine solche Erweiterung ist allerdings nur dann tragfähig, wenn Auftrag und Rahmenbedingungen zusammenpassen. Genau deshalb verlangt ein weiterer Antrag sichere und verlässliche ordnungsrechtliche Bedingungen für inhabergeführte öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken. Neue Aufgaben wirken auf dem Papier schnell modern. Im Betrieb werden sie erst dann zur Versorgung, wenn Zuständigkeit, Organisation und rechtliche Sicherheit nicht bei jeder neuen Leistung wieder von vorn geklärt werden müssen.

Bemerkenswert ist dabei, dass die Apothekerschaft die weitere Digitalisierung der Versorgung ausdrücklich unterstützt. Das ist wichtig, weil die berufspolitische Debatte damit nicht auf ein einfaches Gegenüber von Vor-Ort-Apotheke und digitaler Versorgung reduziert wird. Die Forderung lautet nicht: analog statt digital. Sie lautet vielmehr: Digitalisierung soll in eine Versorgungsstruktur eingebettet werden, in der die Rolle der Apotheke klar definiert bleibt.

Gleichzeitig soll die Reform nicht einfach aus der politischen Verantwortung entlassen werden. Bund und Länder werden aufgefordert, liberalisierende Elemente wie die PTA-Vertretung und die erleichterte Gründung von Zweigapotheken zu beobachten und einzugreifen, falls sich unerwünschte Entwicklungen zeigen. Das ist eine vernünftige Form von Reformpolitik: Freiräume eröffnen, aber ihre Wirkung nicht mit dem Inkrafttreten für erledigt erklären.

Gerade bei solchen Lockerungen zeigt sich, wie schnell aus einer theoretischen Möglichkeit eine neue Betriebsrealität werden kann. Eine PTA-Vertretung kann Personalengpässe abfedern, eine Zweigapotheke kann Versorgung flexibler organisieren; ob sich daraus dauerhaft die gewünschten oder unerwünschte Strukturen entwickeln, entscheidet sich jedoch erst in der Praxis. Beobachtung ist deshalb kein Misstrauensvotum gegen die Reform, sondern Teil ihrer Verantwortung.

Noch deutlicher reicht der Wunschkatalog bei der assistierten Telemedizin über die klassische Offizin hinaus. Sie soll in der Apothekenbetriebsordnung verankert und als regelhafte pharmazeutische Tätigkeit gesetzlich anerkannt werden. Damit würde aus einer technisch möglichen Ergänzung ein ausdrücklich definierter Teil pharmazeutischer Versorgung.

Kammern und Verband in Sachsen wollen zusätzlich mehr räumliche Flexibilität. Assistierte Telemedizin und präventive Beratungsangebote sollen auch in externen Räumen in unmittelbarer Nähe der Apotheke stattfinden dürfen. Darin steckt eine praktische Frage, die mit dem erweiterten Berufsbild zwangsläufig entsteht: Wenn Beratung und digitale Versorgung zu regulären Aufgaben werden, muss der rechtliche Rahmen auch Orte zulassen, an denen diese Leistungen sinnvoll und diskret erbracht werden können.

Der neue Forderungskatalog beschreibt damit keinen zweiten Neustart der Apothekenreform. Er zeigt vielmehr, wo die erste Reform neue Anschlussfragen erzeugt hat: beim gesetzlichen Versorgungsauftrag, bei der Rolle in der Primärversorgung, bei der rechtlichen Absicherung neuer Aufgaben, bei der Beobachtung liberalisierter Strukturen und bei der Telemedizin. Ob daraus konkrete Änderungen entstehen, entscheidet zunächst der Deutsche Apothekertag und danach die politische Umsetzung der dort vertretenen Forderungen.

 

Krisen können Apothekenwege verlängern, Großhandel und Betriebe brauchen belastbare Vorsorge, Notstrom wird zur Frage der Handlungsfähigkeit.

Ob ein Apothekennetz funktioniert, zeigt sich im Alltag meist daran, dass Arzneimittel verfügbar sind und Patientinnen und Patienten ihre nächste Apotheke erreichen können. In einer Krise reicht diese Normalperspektive nicht mehr. Dann zählt nicht nur, wie viele Betriebe auf einer Karte stehen, sondern ob Versorgung auch unter gestörten Bedingungen tatsächlich weiterläuft.

Genau diese Frage haben der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Uwe May, die Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer und der DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn in einem Gutachten untersucht. Auftraggeber sind der genossenschaftliche Pharmagroßhändler Noweda und der Deutsche Apotheker Verlag. Ihr Befund ist eindeutig: Der Handlungsbedarf ist erheblich.

Ein erster Warnhinweis liegt bereits in der Erreichbarkeit. Für mindestens vier Millionen Menschen ist die nächste Apotheke heute mehr als sechs Straßenkilometer entfernt. Das ist im Normalbetrieb zunächst eine Entfernungsangabe. In der Krisenvorsorge wird daraus jedoch eine Belastungsgröße, weil Wege schwieriger werden können, Ausweichmöglichkeiten knapper werden und einzelne Ausfälle stärker ins Gewicht fallen.

Ein Netz kann im Alltag ausreichend wirken und unter Belastung plötzlich sehr dünn werden. Fällt eine Apotheke aus, verlängert sich nicht nur ein Weg auf dem Papier. Für Menschen, die auf eine wohnortnahe Versorgung angewiesen sind, kann sich die nächste erreichbare Anlaufstelle deutlich verschieben. Die Gutachter warnen deshalb ausdrücklich davor, dass die Zahl der Menschen mit langen Apothekenwegen im Hinblick auf Krisen weiter steigt.

Damit bekommt die Diskussion über Apothekendichte eine zusätzliche Dimension. Sie ist nicht nur eine Frage von Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit oder regionaler Attraktivität. Sie ist auch eine Frage der Reserve: Wie viel Ausfall verträgt eine Versorgungsstruktur, bevor aus Entfernung ein echtes Zugangsproblem wird?

Das Gutachten richtet den Blick deshalb nicht allein auf die öffentlichen Apotheken. Auch der pharmazeutische Großhandel soll entsprechend seiner Sicherstellungsaufgaben in die Krisenvorsorge einbezogen werden. Das ist folgerichtig, denn eine geöffnete Apotheke kann ihre Versorgungsfunktion nur dann erfüllen, wenn Arzneimittel und notwendige Nachlieferungen ebenfalls erreichbar bleiben.

Krisenfestigkeit entsteht damit nicht an einem einzelnen Punkt der Kette. Eine Apotheke kann organisatorisch vorbereitet sein und dennoch an Grenzen stoßen, wenn vorgelagerte Strukturen ausfallen. Umgekehrt hilft ein funktionierender Großhandel wenig, wenn die versorgende Apotheke selbst technisch oder organisatorisch handlungsunfähig wird. Die Gutachter denken deshalb Apotheke und Großhandel gemeinsam.

Diese gemeinsame Perspektive ist wichtig, weil Sicherstellungsaufträge sonst schnell abstrakt bleiben. Wer im Krisenfall Versorgung erwartet, muss vorher klären, welche Teile der Kette funktionieren müssen, welche Ausfälle überbrückt werden können und wo Reserven notwendig sind. Krisenvorsorge beginnt nicht erst mit dem Ereignis, sondern mit der Frage, welche Abhängigkeiten ein System überhaupt hat.

Gleichzeitig entlässt das Gutachten die Betriebe nicht aus eigener Verantwortung. Apotheken und Großhandel sollen sich auch aus eigener Initiative vorbereiten. Genannt werden Krisenpläne, notwendige Ausstattung und Übungen. Das klingt unspektakulär, ist aber der Unterschied zwischen einer allgemeinen Absicht und einem handhabbaren Ablauf.

Ein Krisenplan hat nur dann Wert, wenn er zur realen Organisation des Betriebs passt. Wer übernimmt welche Aufgabe? Welche Prozesse müssen zuerst gesichert werden? Welche technischen Voraussetzungen werden benötigt? Der Ausgangsstoff liefert dazu keine Detailvorgaben, deshalb dürfen solche Antworten hier nicht erfunden werden. Belastbar ist aber die Forderung, dass Planung nicht bei einem Dokument enden darf.

Genau deshalb gehören Übungen zur Vorsorge. Ein Ablauf, der nie unter veränderten Bedingungen erprobt wurde, kann im Ernstfall an Kleinigkeiten scheitern. Übungen machen sichtbar, ob Zuständigkeiten, Ausstattung und praktische Abläufe zusammenpassen. Sie verwandeln Krisenvorsorge von einer theoretischen Pflicht in eine betriebliche Fähigkeit.

Besonders konkret wird das Gutachten beim Stromausfall. Die Autoren nennen ihn ausdrücklich als Szenario, das Apotheken praktisch lahmlegen kann. Der mehrtägige Stromausfall in Berlin dient im Ausgangsstoff als Beispiel dafür, dass ein technischer Ausfall sehr schnell zu einer Versorgungsfrage werden kann.

Gerade Strom zeigt, wie abhängig eine moderne Apotheke von funktionierender Infrastruktur ist. Der Stoff erlaubt keine detaillierte Liste aller betroffenen Systeme und deshalb wäre es falsch, hier technische Folgen hinzuzuerfinden. Der Kern ist bereits stark genug: Fehlt Strom, kann die Apotheke in ihrer praktischen Betriebsfähigkeit erheblich eingeschränkt sein.

Damit wird Notstrom zu mehr als einer technischen Komfortfrage. Die Gutachter nennen die Notstromversorgung ausdrücklich als Möglichkeit, ein Weiterarbeiten zu sichern. Vorsorge bekommt an dieser Stelle eine sehr konkrete Form: Nicht nur wissen, dass ein Stromausfall möglich ist, sondern die eigene Handlungsfähigkeit gegen genau dieses Szenario absichern.

Das verändert auch den Blick auf Investitionen in Krisenvorsorge. Was im störungsfreien Alltag wie Reserve wirkt, kann im Ausnahmefall zur Voraussetzung dafür werden, dass Versorgung überhaupt weitergeht. Der Wert einer solchen Reserve zeigt sich gerade dann, wenn die normale Infrastruktur nicht mehr selbstverständlich verfügbar ist.

Entscheidend bleibt dabei das Zusammenspiel. Die Gutachter fordern einerseits, Apotheken und pharmazeutischen Großhandel entsprechend ihrer Sicherstellungsaufgaben in die Krisenvorsorge einzubeziehen. Andererseits verlangen sie eigene Vorbereitung durch Krisenpläne, Ausstattung und Übungen. Beides gehört zusammen: öffentliche Vorsorge schafft den Rahmen, betriebliche Vorbereitung schafft die konkrete Handlungsfähigkeit.

Das Gutachten verschiebt damit die Frage nach dem Apothekennetz. Es geht nicht nur darum, ob Deutschland im Normalbetrieb genügend Apotheken hat. Es geht darum, ob die vorhandene Struktur auch dann noch nutzbar ist, wenn Wege länger, Infrastruktur unsicherer und einzelne Glieder der Versorgungskette belastet werden. Vier Millionen Menschen mit mehr als sechs Straßenkilometern zur nächsten Apotheke, die Einbindung des Großhandels, Krisenpläne, Übungen und Notstrom sind dabei keine voneinander getrennten Einzelpunkte. Sie beschreiben gemeinsam, was Resilienz praktisch bedeutet: Versorgung muss nicht nur existieren. Sie muss auch unter Störung funktionieren können.

 

Linnemann kommt nach München, die Apothekerschaft bekommt direkten politischen Kontakt, offene Baustellen warten längst auf Antworten.

„Er kommt!“ Der Ausgangsstoff setzt hinter diese Nachricht bewusst ein Ausrufezeichen: Carsten Linnemann hat der Abda-Spitze zugesagt, beim diesjährigen Deutschen Apothekertag in München persönlich vorbeizukommen und dort ein Grußwort zu sprechen. Für einen Berufsstand, der mehrere offene Fragen mit sich trägt, ist allein die persönliche Präsenz politisch interessanter als die nächste schriftliche Formel aus einem Ministerium oder einer Parteizentrale.

Eine Zusage ist allerdings noch kein Auftritt. Der Stoff selbst verbindet sie deshalb mit der Hoffnung, dass Linnemann sein Wort hält. Mehr lässt sich daraus nicht machen. Es gibt keinen Stoffgrund, ihm vorab Aussagen, Entscheidungen oder neue Zusagen zuzuschreiben. Sicher ist nur: Er hat den persönlichen Besuch angekündigt, und genau daran wird sich der nächste Schritt messen lassen.

Wenn er kommt, ist der freundlichste Empfang nicht der schweigsamste. Der Ausgangsstoff schlägt einen Ton vor, der gut zu einem Apothekertag passt: sanft und freundlich, aber mit Nachdruck. Das ist keine Einladung zur Inszenierung, sondern zur Sache. Ein Grußwort darf höflich sein. Die Fragen, die danach im Raum stehen, müssen es nicht durch Ausweichen werden.

Eine davon ist im Stoff ausdrücklich genannt: der Verzicht von EU-Versendern auf Rx-Zuzahlungen, der dort als rechtswidrig bezeichnet wird. Für die Apothekerschaft ist das kein fernes Wettbewerbsthema. Wer vor Ort gesetzliche Zuzahlungen einzieht, während ausländische Versender gerade mit deren Wegfall werben, erlebt die politische Regelungsfrage unmittelbar im Kundenkontakt. Wenn Linnemann persönlich vor der Apothekerschaft steht, liegt es nahe, genau diese offene Baustelle nicht hinter allgemeiner Wertschätzung verschwinden zu lassen.

Das zweite ausdrücklich genannte Beispiel ist die neue Ausbildungsordnung. Auch hier reicht freundliches Verständnis nicht weit, wenn eine Reform seit Jahren erwartet wird. Die Ausbildung des pharmazeutischen Nachwuchses entscheidet darüber, mit welchen Kompetenzen der Berufsstand künftig arbeitet. Dass dieses Thema beim Apothekertag wieder aufgerufen werden kann, macht den Besuch politisch konkreter: Nicht nur die Gegenwart der Apotheken steht zur Debatte, sondern auch die Frage, wie der Beruf für die nächsten Jahre aufgestellt wird.

Dann steht im Ausgangsstoff nur noch: „Oder…“ Genau dieses offene Ende muss offen bleiben. Es wäre falsch, daraus jetzt eine vollständige Wunschliste zu erfinden. Der Stoff sagt lediglich, dass die Apothekerschaft mehr als diese beiden Beispiele auf dem Tisch hat. Welche weiteren Punkte Linnemann in München tatsächlich vorgelegt werden, muss an den realen Anträgen, Gesprächen und Forderungen des Apothekertags gemessen werden.

Gerade deshalb bekommt der Besuch seine Bedeutung nicht durch ein Grußwort allein. Ein Grußwort ist schnell gesprochen. Interessant wird es dort, wo politische Nähe zur Möglichkeit wird, offene Probleme nicht nur übereinander zu formulieren, sondern unmittelbar anzusprechen. Der Deutsche Apothekertag ist dafür der denkbar direkte Ort: Berufsstand und Politik stehen nicht über Pressemitteilungen miteinander in Verbindung, sondern im selben Raum.

Mehr verspricht der Stoff nicht, und mehr sollte der Bericht deshalb auch nicht behaupten. Linnemann hat sein Kommen zugesagt. Die Apothekerschaft hat offene Baustellen. Zwei davon sind ausdrücklich benannt, weitere bleiben offen. Wenn er in München tatsächlich auftritt, beginnt der Wert dieses Besuchs dort, wo aus höflicher Anwesenheit ein ernsthaftes Gespräch über diese ungelösten Fragen wird.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Es sind acht sehr unterschiedliche Nachrichten, aber sie stoßen immer wieder auf dieselbe Grenze: Eine Regel, eine Zuständigkeit oder ein politisches Versprechen besitzt nur so viel Wert, wie davon in der Wirklichkeit ankommt. Eine Paritätische Stelle kann Vertragsstrafen verhängen – entscheidend wird, ob sie es tut. Eine Ausbildungsreform kann seit Jahren als notwendig gelten – entscheidend wird, ob sie kommt. Digitale Verordnungen können Versorgung erleichtern – entscheidend wird, ob medizinische Verantwortung mit ihnen Schritt hält. Neue Impfkompetenzen können Ärzte entlasten – entscheidend wird, ob aus beruflicher Abgrenzung tatsächlich Arbeitsteilung entsteht.

Auch innerhalb des Berufsstands kehrt diese Frage zurück. Wenn der Deutsche Apothekertag wieder stärker entscheiden soll, betrifft das nicht nur Satzungsrecht, sondern die Verbindung zwischen Basis und Spitzenorganisation. Wenn neue Aufgaben in Primärversorgung, Telemedizin und Prävention gefordert werden, müssen aus politischen Überschriften tragfähige Rahmenbedingungen werden. Und wenn Apotheken in Krisen zur Versorgung gehören sollen, reicht ihre Existenz auf einer Landkarte nicht: Sie müssen erreichbar und technisch handlungsfähig bleiben.

So verschiebt sich der Maßstab dieser Woche von der Ankündigung zur Belastungsprobe. Selbst der angekündigte Besuch Carsten Linnemanns beim Deutschen Apothekertag passt genau in dieses Muster. Seine persönliche Präsenz löst noch keines der offenen Probleme. Aber sie nimmt der Politik zumindest die komfortable Entfernung. Zuzahlungsverzicht, Ausbildungsordnung und weitere offene Baustellen stehen dann nicht in einer Stellungnahme, sondern im Raum.

Vielleicht ist das die eigentliche Gemeinsamkeit dieser Apotheken-Nachrichten: Der Berufsstand leidet nicht an einem Mangel an Debatten. Er leidet dort, wo zwischen erkannter Notwendigkeit und tatsächlicher Entscheidung zu viel Platz bleibt. Regeln ohne Vollzug, Reformen ohne Abschluss und zusätzliche Verantwortung ohne verlässliche Bedingungen erzeugen Bewegung, aber noch keinen Fortschritt.

Die kommende politische Phase wird deshalb weniger daran zu messen sein, wie viele neue Versprechen ausgesprochen werden. Interessanter wird, welche bereits bekannten Probleme tatsächlich entschieden werden. Für die Apotheken wäre das vermutlich die angenehmste Form von Modernisierung: nicht immer noch eine neue Baustelle, sondern gelegentlich eine, die geschlossen wird.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. In dieser Wochenübersicht stehen deshalb nicht einzelne Schlagzeilen, sondern ihre Konsequenzen für berufliche Handlungsfähigkeit, Versorgung und politische Verlässlichkeit im Mittelpunkt.

 

Zurück zur Übersicht

  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken