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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Montag, 20. Juli 2026, um 17:42 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Die Apotheken-Nachrichten führen heute durch acht Themen, die auf unterschiedliche Weise zeigen, wie stark Sicherheit von der praktischen Umsetzung abhängt. Der Bundesfinanzhof begrenzt die automatische Zinsfiktion bei Ratenkäufen unter Angehörigen, verlangt aber weiterhin klare Verträge und nachvollziehbare Zahlungswege. Bei der doppelten Haushaltsführung entscheidet nicht nur der berufliche Anlass, sondern auch die nachweisbare wirtschaftliche Belastung. Geplante Erleichterungen bei Rezepturausgangsstoffen verlagern den Sicherheitsfokus auf Prüfzertifikat, Charge, Lieferweg und Unversehrtheit. Orales Wegovy erweitert die Therapie, stellt jedoch hohe Anforderungen an das tägliche Einnahmeschema. Zugleich können personelle Verschiebungen in der Union gesundheitspolitische Reformen beeinflussen. Kompressionsversorgungen bleiben nur dann retaxsicher, wenn medizinische Entscheidung, Genehmigung und Dokumentation zusammenpassen. Safe-Space-Apotheken schaffen erreichbare Übergänge zu professioneller Hilfe. Kara Bathmann zeigt schließlich, wie Pharmaziestudium und Bundesligafußball durch konsequente Organisation verbunden werden können.
Nicht jede lange Zahlungsfrist verwandelt einen Kauf in einen Kredit. Mit dieser Abgrenzung greift der Bundesfinanzhof in eine steuerliche Praxis ein, die familieninterne Vermögensübertragungen über Jahre verteuern und wirtschaftlich tragfähige Nachfolgen ins Wanken bringen konnte.
Der Konflikt entsteht dort, wo wirtschaftliche Vernunft und steuerliche Typisierung auseinanderfallen. Eltern übertragen einen Betrieb oder ein Grundstück an die nächste Generation. Der Kaufpreis wird nicht sofort fällig, sondern in Raten aus den späteren Erträgen gezahlt. Eine Verzinsung ist nicht vorgesehen. Dennoch konnte die Finanzverwaltung den vereinbarten Gesamtbetrag rechnerisch aufteilen und einen Teil davon als Entgelt für die Kapitalüberlassung behandeln.
Aus einem unverzinslichen Kauf entstand so steuerlich ein Geschäft mit fiktivem Zinsanteil. Der Veräußerer musste unter Umständen Erträge versteuern, die ihm in dieser Form weder vereinbart noch tatsächlich zugeflossen waren. Für die Nachfolgeplanung verschob sich dadurch mehr als nur die Steuerlast. Auch Liquiditätsbedarf, Ratenhöhe, Finanzierungssicherheit und die wirtschaftliche Belastbarkeit des Erwerbers gerieten unter Druck.
Der Bundesfinanzhof setzt dieser automatischen Umdeutung Grenzen. Eine gestreckte Kaufpreiszahlung unter Angehörigen darf nicht allein wegen ihrer Dauer als Darlehensverhältnis behandelt werden. Maßgeblich ist das Gesamtbild der Vereinbarung: Welcher Gegenstand wurde verkauft, wann werden die einzelnen Raten fällig, welche Rechte und Pflichten bestehen und wird der Vertrag tatsächlich so durchgeführt, wie er abgeschlossen wurde?
Damit wächst der Gestaltungsspielraum, nicht aber die Toleranz gegenüber unklaren oder nachträglich beliebig veränderten Verträgen. Schwankende Raten, fehlende Fälligkeiten, nicht dokumentierte Abweichungen oder Zahlungen außerhalb der Vereinbarung können die steuerliche Anerkennung weiterhin gefährden. Je länger die Laufzeit, desto wichtiger wird eine Dokumentation, die jede einzelne Zahlung eindeutig dem Kaufvertrag zuordnet.
Für familieninterne Apothekenübertragungen besitzt diese Grenze besonderes Gewicht. Der Kaufpreis wird dort häufig aus den laufenden Betriebserträgen finanziert. Werden die Raten zusätzlich mit einem nur rechnerisch angenommenen Zinsanteil belastet, kann eine auf dem Papier tragfähige Übergabe in der tatsächlichen Liquiditätsrechnung scheitern.
Der Spielraum liegt deshalb nicht in möglichst lockeren Absprachen. Er liegt in einem Vertrag, dessen wirtschaftliche Logik, Zahlungsstruktur und tatsächliche Durchführung über Jahre dieselbe Geschichte erzählen.
Eine Wohnung am Arbeitsort kann beruflich unverzichtbar sein und steuerlich trotzdem ins Leere laufen. Für den Werbungskostenabzug reicht es nicht, dass der berufliche Anlass feststeht. Entscheidend ist ebenso, wer die Aufwendungen wirtschaftlich trägt.
Bei Ehepaaren werden Miete, Nebenkosten und Anschaffungen häufig über das Konto des Partners bezahlt, der nicht am auswärtigen Beschäftigungsort arbeitet. Im gemeinsamen Haushalt erscheint diese Lösung selbstverständlich. Im Steuerrecht kann dieselbe Zahlungsweise jedoch dazu führen, dass die Kosten nicht der Person zugerechnet werden, die den Abzug beansprucht.
Für die doppelte Haushaltsführung müssen deshalb zwei Ebenen zusammenpassen. Die Wohnung muss beruflich veranlasst sein, und die geltend gemachten Aufwendungen müssen die steuerpflichtige Person tatsächlich belasten. Steht der Mietvertrag allein auf den anderen Ehepartner und fließen sämtliche Zahlungen ausschließlich von dessen Konto, kann dieser persönliche Aufwand fehlen.
Gerade diese Trennung wird leicht unterschätzt. Gemeinsame Lebensführung und steuerliche Zurechnung folgen nicht automatisch denselben Regeln. Eine Ehe begründet wirtschaftliche Verbundenheit, ersetzt aber keinen nachvollziehbaren Nachweis darüber, wer eine konkrete Ausgabe getragen hat.
Belastbarer wird die Gestaltung, wenn die beruflich betroffene Person selbst Vertragspartei ist, Zahlungen über ihr Konto oder ein eindeutig gemeinsam finanziertes Konto laufen und interne Erstattungen tatsächlich stattfinden. Nachträgliche Erklärungen können ein über Jahre hinweg abweichendes Bild aus Mietvertrag und Kontobewegungen kaum korrigieren.
Für Apothekerinnen und Apotheker mit Filialverantwortung, Vertretungstätigkeit oder einem weit entfernten Arbeitsplatz können sich über längere Zeit erhebliche Beträge summieren. Ein vermeintlich nebensächlicher Fehler in der Zahlungsorganisation kann dann den steuerlichen Abzug einer ansonsten notwendigen Zweitwohnung gefährden.
Steuerlich tragfähig wird die doppelte Haushaltsführung dort, wo beruflicher Anlass und persönliche Kostenlast nicht nur behauptet werden, sondern in Verträgen und Zahlungsbewegungen sichtbar zusammenlaufen.
Die geplante Lockerung bei Rezepturausgangsstoffen nimmt Apotheken keine Verantwortung ab. Sie verschiebt den Ort, an dem diese Verantwortung praktisch wirksam werden muss.
Bislang verlangt die Apothekenbetriebsordnung grundsätzlich eine eigene Identitätsprüfung, auch wenn ein Ausgangsstoff von einem qualifizierten Hersteller stammt und mit Prüfzertifikat geliefert wird. Für viele Apotheken bedeutet das eine doppelte Absicherung: Prüfung beim Hersteller und erneute Kontrolle im eigenen Labor.
Künftig könnte die zweite Identitätsprüfung entfallen, wenn der Stoff nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis produziert wurde, ein geeignetes Prüfzertifikat vorliegt und das Behältnis einen verlässlichen Manipulationsschutz besitzt. Besonders bei standardisierten und regelmäßig eingesetzten Ausgangsstoffen könnte dies den Laboraufwand spürbar reduzieren.
Doch die Entlastung verschiebt die Aufmerksamkeit. Chargenangaben, Kennzeichnung, Zertifikat, Lieferweg und Unversehrtheit des Gebindes müssen eindeutig zusammenpassen. Ein beschädigtes Siegel, eine abweichende Chargennummer oder eine lückenhafte Dokumentation verliert nicht dadurch an Bedeutung, dass ein formal korrektes Zertifikat beiliegt.
Die Apotheke bleibt die letzte Stelle, die darüber entscheidet, ob ein Stoff verarbeitet werden darf. Sie übernimmt möglicherweise weniger eigene Analytik, aber keine geringere fachliche Verantwortung. Wo Zweifel bestehen, muss weiterhin geprüft, zurückgewiesen oder eine Klärung beim Lieferanten verlangt werden.
Auch weitere Vorgaben sollen praxisnäher werden. Ein gesonderter Arbeitsplatz für Teedrogen wäre dort entbehrlich, wo solche Stoffe gar nicht verarbeitet werden. Für bestimmte parenterale Zubereitungen unter Verwendung eines Fertigarzneimittels sind ebenfalls Vereinfachungen vorgesehen.
Der Sicherheitsgewinn entsteht künftig weniger durch die routinemäßige Wiederholung eines bereits ausgeführten Prüfschritts. Er entsteht an der Schnittstelle zwischen Hersteller, Lieferung und Apotheke – genau dort, wo Herkunft, Identität und Unversehrtheit zu einer belastbaren Entscheidung zusammengeführt werden müssen.
Eine Tablette wirkt zunächst einfacher als eine Injektion. Bei oralem Wegovy verlagert sich die Hürde jedoch von der Darreichungsform in den täglichen Ablauf.
Mit der europäischen Zulassung erhält die Adipositastherapie eine weitere Option. Die Tablette enthält 25 Milligramm Semaglutid und ist für Erwachsene mit Adipositas sowie für Erwachsene mit Übergewicht und mindestens einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung vorgesehen. Ernährung und Bewegung bleiben Bestandteil der Behandlung.
Anders als die wöchentliche Injektion verlangt die orale Form jeden Morgen ein enges Einnahmeschema. Vor der Einnahme müssen mindestens acht Stunden ohne Nahrung liegen. Danach sind weitere 30 Minuten einzuhalten, in denen weder gegessen noch getrunken und kein anderes Arzneimittel eingenommen werden darf.
Für Menschen mit Schichtarbeit, mehreren Morgenmedikamenten oder einem unregelmäßigen Tagesrhythmus kann diese Routine anspruchsvoller sein als die wöchentliche Spritze. Die Tablette nimmt zwar die Hemmschwelle vor der Injektion, ersetzt sie jedoch durch eine täglich wiederkehrende organisatorische Aufgabe.
In Studien erreichten Teilnehmende mit oralem Semaglutid eine durchschnittliche Gewichtsreduktion von rund 17 Prozent. Der Wirkstoff aktiviert GLP-1-Rezeptoren, verstärkt das Sättigungsgefühl und beeinflusst die glucoseabhängige Regulation von Insulin und Glucagon.
Für die Apotheke wächst damit die Bedeutung einer Beratung, die nicht bei der Wahl zwischen Tablette und Spritze stehen bleibt. Begleitmedikation, Arbeitszeiten, Essgewohnheiten und die Fähigkeit, das Einnahmefenster über Monate verlässlich einzuhalten, werden zu entscheidenden Faktoren.
Die neue Darreichungsform schafft Wahlfreiheit. Ob daraus im Alltag tatsächlich Erleichterung wird, entscheidet sich jeden Morgen neu.
Die Wahl eines neuen Fraktionsvorsitzenden ist in der Union kein isolierter Personalwechsel. Jede ernsthafte Kandidatur löst an einer anderen Stelle eine neue Personalfrage aus.
Am 29. Juli sollen die 208 Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die Nachfolge von Jens Spahn entscheiden. Friedrich Merz und Markus Söder wollen dafür einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen. Nach außen soll Geschlossenheit entstehen. Innerhalb von Partei, Fraktion und Bundesregierung beginnt mit jeder möglichen Lösung jedoch eine neue Verschiebung.
Thorsten Frei kennt die parlamentarische Arbeit, wird aber als Kanzleramtschef gebraucht. Carsten Linnemann besitzt parteipolitisches Gewicht, würde als Generalsekretär fehlen. Alexander Dobrindt an der Spitze der gemeinsamen Fraktion könnte das Machtverhältnis zwischen CDU und CSU neu justieren. Günter Krings bringt Erfahrung mit, steht aber für eine andere öffentliche Wirkung als die bekannteren Namen.
Besonders weitreichend wäre ein Wechsel von Nina Warken. Sollte die Bundesgesundheitsministerin an die Fraktionsspitze rücken, müsste eines der am stärksten belasteten Ressorts neu geführt werden. Pflegefinanzierung, Krankenversicherung, Krankenhausstruktur und Arzneimittelversorgung würden während eines erneuten Übergangs nicht stillstehen.
Für Apotheken liegt genau darin das politische Risiko. Reformvorhaben verlieren nicht nur durch inhaltlichen Streit Zeit. Auch neue Zuständigkeiten, veränderte Prioritäten, Personalwechsel und erneute Abstimmungsschleifen können bereits begonnene Prozesse verzögern oder neu gewichten.
Die Entscheidung über die Fraktionsspitze wird deshalb zugleich zu einem Test für die politische Statik der Union. Gewinnt die Fraktion Führung, darf das Gesundheitsressort nicht mit einem neuen Vakuum bezahlen.
Bei medizinischen Kompressionsstrümpfen reicht eine fachlich richtige Versorgung allein nicht aus. Auch ein korrekt angepasstes Hilfsmittel kann retaxiert werden, wenn medizinische Begründung, Genehmigung, Vertrag und Dokumentation nicht dieselbe Leistung abbilden.
Kompressionsstrümpfe und Kompressionsstrumpfhosen gehören zur Produktgruppe 17 des Hilfsmittelverzeichnisses. Bei regelmäßiger Nutzung wird grundsätzlich von einer Haltbarkeit von sechs Monaten ausgegangen. Verändert sich der Körperumfang oder verschlechtert sich das Krankheitsbild, kann eine frühere Folgeversorgung erforderlich werden.
Ob eine Seriengröße genügt, entscheidet sich an den Maßtabellen des Herstellers. Eine Maßanfertigung ist dann begründbar, wenn Anatomie und Umfang nicht zuverlässig in das vorhandene Größensystem passen. Flachgestrickte Produkte kommen vor allem dort in Betracht, wo mehr Wandstabilität erforderlich ist oder eine rundgestrickte Versorgung die Körperform nicht angemessen abbildet.
Diese Entscheidung muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Diagnose, Maße, Material, Versorgungsziel und Ausführung müssen zusammenpassen. Ein Komfortwunsch allein trägt weder eine Maßanfertigung noch eine höherwertige Versorgung.
Hinzu kommen unterschiedliche Kassenregeln. Bei der Techniker Krankenkasse besteht für bis zu zwei Verordnungen identischer Kompressionsstrümpfe pro Jahr eine Freigrenze von jeweils 300 Euro netto. Bei der AOK können rundgestrickte Strümpfe und Strumpfhosen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zweimal jährlich bis jeweils 145 Euro brutto genehmigungsfrei abgegeben werden. Flachgestrickte Versorgungen sind dort regelmäßig vorher zu genehmigen.
Auch die Verordnung selbst muss vollständig sein. Status 7, Diagnose, Maßanfertigung und gegebenenfalls Haftrand sind korrekt anzugeben. Nach der Abgabe muss der Empfang belegt werden; einzelne Kassen verlangen zusätzliche Bestätigungen.
Das Retaxrisiko verteilt sich damit über die gesamte Versorgungskette. Ein passender Strumpf schützt die Vergütung erst dann, wenn medizinische Entscheidung, Vertragsvorgabe, Genehmigung und Abrechnung lückenlos ineinandergreifen.
Eine Krise wird nicht kleiner, nur weil der Weg zu professioneller Hilfe zu groß erscheint. Genau an dieser Schwelle setzt das Modell der Safe-Space-Apotheken an.
Viele Jugendliche wissen nicht, an wen sie sich bei psychischem Druck, Stalking, Gewalt oder anderen Belastungen wenden können. Ein offizieller Termin wirkt zu groß, eine Behörde zu fern, eine therapeutische Einrichtung zu endgültig. Die Apotheke dagegen ist vertraut, ohne Anmeldung erreichbar und vielerorts lange geöffnet.
Im Safe-Space-Modell hört das Team zunächst zu und stellt bei Bedarf den Kontakt zu Beratungsstellen, Jugendämtern oder anderen professionellen Hilfen her. Initiiert wurde das Projekt von OurGenerationZ. Die Jugendorganisation wollte eine reale Anlaufstelle schaffen, die digitale Informationen ergänzt und den ersten Schritt kleiner macht.
Mehr als 40 Apotheken beteiligen sich bereits bundesweit. In mehreren Regionen bestehen feste Verbindungen zur Jugendhilfe und zu Beratungsangeboten. Aus einem vertraulichen Gespräch kann dadurch unmittelbar eine konkrete Weiterleitung entstehen.
Die Stärke des Modells liegt in seiner niedrigen Zugangsschwelle. Ein Beratungsraum schützt vor neugierigen Blicken, die Schweigepflicht schafft Vertrauen, und niemand muss seine Situation sofort vollständig erklären. Manchmal beginnt der Weg zu Hilfe mit nicht mehr als dem Satz, dass es so nicht weitergehen kann.
Gerade diese Nähe verlangt klare Grenzen. Apothekenteams übernehmen keine Therapie und ersetzen keine Krisenintervention. Ihre Aufgabe besteht im Erkennen, Zuhören und Weiterleiten. In akuten Gefährdungslagen müssen professionelle Notfallstrukturen greifen.
Die Apotheke wird damit nicht zur therapeutischen Einrichtung. Sie wird zu einem erreichbaren Übergang – zwischen dem Moment, in dem ein junger Mensch erstmals spricht, und dem Punkt, an dem fachliche Hilfe tatsächlich beginnt.
Kara Bathmann führt kein Doppelleben. Studium und Leistungssport greifen an fast jedem Tag ineinander, obwohl keiner der beiden Bereiche auf den anderen Rücksicht nimmt.
Die Fußballerin spielt für den 1. FSV Mainz 05 in der Frauen-Bundesliga und studiert Pharmazie im achten Semester in Frankfurt am Main. Vorlesungen, Laborpraktika und Prüfungen folgen festen Vorgaben. Training, Mannschaftstermine und Spiele ebenso.
Seit dem Bundesliga-Aufstieg trainiert Mainz an sechs Tagen in der Woche. Häufig gehört der Vormittag der Universität und der Nachmittag dem Fußball. Lernzeit entsteht dort, wo der Kalender eine Lücke lässt, nicht unbedingt dort, wo Konzentration besonders günstig wäre.
In Prüfungsphasen wird deshalb auch eine Auswärtsfahrt zum Arbeitsplatz. Skripte liegen neben der Sporttasche, Wiederholungseinheiten finden im Bus oder zwischen zwei Terminen statt. Die Verbindung beider Laufbahnen beruht weniger auf spontaner Motivation als auf einer konsequenten Organisation des Alltags.
Der Fußball begleitet Bathmann seit ihrer Kindheit. Ihre Brüder nahmen sie früh mit auf den Bolzplatz, mit vier Jahren spielte sie bereits im Verein. Später folgten Stationen beim SV Meppen und beim MSV Duisburg, zwei Abstiege und anschließend zwei Aufstiege mit Mainz.
Für die Pharmazie entschied sie sich aus naturwissenschaftlichem Interesse. Chemie gehörte zu ihren schulischen Schwerpunkten, eine Schnuppervorlesung an der Goethe-Universität gab den Ausschlag.
Beide Bereiche verlangen Genauigkeit, Belastbarkeit und volle Präsenz. Zugleich schafft das Training Abstand von Laborprotokollen und Prüfungsstoff. Was am Schreibtisch festläuft, verliert auf dem Platz für einige Stunden sein Gewicht.
Perfekte Balance ist dafür nicht notwendig. Bathmann hält zwei anspruchsvolle Wege offen, indem sie jeden Tag neu entscheidet, welcher von beiden gerade den nächsten freien Schritt erhält.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Zwischen Steuerrecht, Arzneimittelprüfung, Hilfsmittelversorgung, Gesundheitspolitik und persönlicher Leistung verläuft eine gemeinsame Linie: Formale Möglichkeiten reichen nicht aus. Ein Angehörigenvertrag trägt nur, wenn seine Zahlungen über Jahre dieselbe wirtschaftliche Logik erkennen lassen. Ein Prüfzertifikat schützt nur, wenn Charge, Kennzeichnung und Gebinde zusammenpassen. Eine neue Tablette erleichtert die Therapie nur, wenn das Einnahmeschema in den Alltag passt. Eine medizinisch richtige Kompressionsversorgung bleibt wirtschaftlich unsicher, wenn Genehmigung und Dokumentation fehlen. Und eine offene Apothekentür wird erst dann zum Safe Space, wenn aus dem ersten Gespräch eine belastbare Weiterleitung entsteht.
Der Schlüssel dieser Apotheken-Nachrichten liegt nicht in einer einzelnen Reform, Therapie oder Entscheidung. Er liegt in der Qualität der Übergänge. Zwischen Vertrag und Zahlung, Zertifikat und Wareneingang, Verordnung und Abrechnung, Beratung und Anwendung sowie Zuhören und professioneller Hilfe entscheidet sich, ob eine fachlich richtige Möglichkeit auch praktisch trägt. Verantwortung verschwindet dabei nicht. Sie wird genauer verortet.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzlage und Versorgungslage fachlich ein. Dieser Mehrblock betrachtet die Schnittstellen, an denen rechtliche, pharmazeutische, politische und gesellschaftliche Vorgaben in konkrete Verantwortung übergehen.
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