ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 06.07.2026 – Apotheken-Themen von heute sind GKV-Sparen mit Nebenwirkungen, Cannabis unter neuer Steuerung, Generika unter Druck.
    06.07.2026 – Apotheken-Themen von heute sind GKV-Sparen mit Nebenwirkungen, Cannabis unter neuer Steuerung, Generika unter Druck.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Apotheken-Nachrichten von heute verbinden GKV-Spargesetz, Cannabis-Fertigarzneimittel, Generika-Rabatte, Haushaltspolitik, Cyberrisi...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Themen von heute sind GKV-Sparen mit Nebenwirkungen, Cannabis unter neuer Steuerung, Generika unter Druck.

 

Versicherungslücken, Haushaltsdruck, Cyberrisiken und saisonale Beratung zeigen, wo Versorgung im Alltag verwundbar wird.

Stand: Montag, 06. Juli 2026, um 18:12 Uhr

Apotheken-Themen: Bericht von heute

Ein gestohlener Tresor ohne Versicherungsschutz, ein nachgebessertes GKV-Spargesetz, neue Regeln für Cannabis-Rezepturen, Bulgariens Rückzug vom Rabattdruck, ein schuldenreicher Bundeshaushalt, gehackte Gesundheitszugänge, längere Pollensaisons und Grasmilben im Sommeralltag zeigen, wie eng Regelwerk und Lebenswirklichkeit inzwischen auseinanderliegen können. Die Apotheken-Nachrichten von heute ordnen ein, warum Versorgung nicht nur an Gesetzen, Preisen und digitalen Systemen hängt, sondern dort entscheidet, wo Menschen Schutz, Arzneimittel, Beratung und verständliche Antworten brauchen.

 

Die aktuelle Themenlage zeigt ein System, in dem Versicherungsschutz, GKV-Finanzierung, Arzneimittelsteuerung, Haushaltsdisziplin, Cyberrisiken und saisonale Beratungsfragen immer enger ineinandergreifen. Ein gestohlener Tresor macht sichtbar, wie eng Hausratversicherer ihre Bedingungen auslegen können. Das GKV-Spargesetz wird kurz vor der Abstimmung nachjustiert, ohne den finanziellen Druck wirklich aufzulösen. Cannabis-Rezepturen sollen künftig nachrangig gegenüber zugelassenen Fertigarzneimitteln stehen. Bulgarien reagiert auf massive Generika-Rückzüge und stellt Rabattmechanismen infrage. Der Bundeshaushalt 2027 bringt höhere Ausgaben, höhere Schulden und zugleich Druck auf GKV-Zuschüsse. Gehackte Gesundheits- und Herstellerzugänge zeigen neue Verwundbarkeit kritischer Infrastruktur. Gleichzeitig verschieben längere Pollensaisons und Grasmilben den Beratungsalltag der Offizin weiter in Richtung niedrigschwelliger Gesundheitssteuerung.

Der Hausratfall zeigt, wie weit die Wahrnehmung von Betroffenen und die Logik von Versicherungsbedingungen auseinanderfallen können. Einem Ehepaar wurde Schmuck im Wert von 25.000 Euro gestohlen, der in einem Tresor aufbewahrt war. Die Täter drangen am helllichten Tag durch eine unverschlossene Terrassentür in das Haus ein, während sich die Ehefrau im Garten befand. Sie nahmen offen liegende Wertgegenstände mit, verwüsteten ein Arbeitszimmer und rissen einen fest eingebauten Tresor aus einem unverschlossenen Büroschrank heraus. Weil sie den Geldschrank offenbar vor Ort nicht öffnen konnten, trugen sie ihn in eine Wolldecke gehüllt aus dem Haus.

Der Versicherer verweigerte die Regulierung. Aus seiner Sicht lagen die Voraussetzungen eines versicherten Einbruchdiebstahls nicht vor, weil weder eingebrochen noch eingestiegen wurde und auch kein Eindringen mithilfe von Werkzeugen stattfand. Die Täter kamen durch eine unverschlossene Terrassentür. Dass der Tresor verschlossen war und später offenbar an einem anderen Ort geöffnet wurde, half den Geschädigten nicht. Die Ombudsfrau konnte ihnen ebenfalls nicht weiterhelfen, weil nach den vereinbarten Musterbedingungen der Inhalt eines verschlossenen Behältnisses nur dann versichert gewesen wäre, wenn der Tresor am Versicherungsort aufgebrochen worden wäre.

Der Fall ist für Versicherte deshalb besonders bitter, weil das strafrechtliche Unrecht offensichtlich schwer wiegt, der versicherungsrechtliche Schutz aber an der Bedingungstechnik scheitert. Das Ehepaar verwies auf besonders schweren Diebstahl und Bandendiebstahl, doch in der Hausratversicherung entscheidet nicht die strafrechtliche Bewertung, sondern die Frage, ob der Versicherungsfall nach den Bedingungen erfüllt ist. Genau hier liegt die systemische Lehre: Wer hohe Werte im Haus aufbewahrt, muss nicht nur an Tresor, Wertgrenzen und Nachweise denken, sondern auch daran, ob die konkrete Zugangssituation den Einbruchdiebstahlbegriff auslöst. Eine offene Terrassentür kann aus einem gefühlten Einbruch versicherungsrechtlich einen nicht gedeckten Diebstahl machen.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht für einen anderen Grenzbereich: Der Gesetzgeber versucht, Milliardenlücken zu schließen, ohne alle Beteiligten gleichermaßen zu verprellen. Kurz vor der geplanten zweiten und dritten Lesung im Bundestag liegen Änderungsanträge vor. Beim Bundeszuschuss soll die ursprünglich vorgesehene Absenkung weniger stark ausfallen. Für 2027 soll die Kürzung um 650 Millionen Euro reduziert werden, ab 2028 um 450 Millionen Euro. Möglich werden soll dies durch die erwarteten Einnahmen aus einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke.

Parallel sollen die Beiträge des Bundes für Grundsicherungsgeldempfänger zur GKV angehoben werden. Vorgesehen sind ab 2027 rund eine Milliarde Euro, ab 2028 rund 1,25 Milliarden Euro, ab 2029 rund 1,75 Milliarden Euro, ab 2030 rund 2,25 Milliarden Euro und ab 2031 dauerhaft rund 2,75 Milliarden Euro. Damit versucht die Koalition, einen Teil der Kritik abzufangen, wonach der Bund einerseits mehr für Bürgergeldempfänger zahlen, andererseits aber über den Bundeszuschuss größere Beträge aus der GKV herausziehen wollte.

Auch bei der Pharmaindustrie wird nachjustiert. Der dynamische Herstellerabschlag soll gestrichen und durch einen gesetzlich festgeschriebenen zusätzlichen Herstellerabschlag von 8,5 Prozent ersetzt werden. Die Begründung lautet Planungs- und Investitionssicherheit. Zugleich wird das Befreiungskriterium der Wirkstoffproduktion in Deutschland gestrichen; Standortförderung soll später im Pharma- und Medizintechnikdialog geprüft werden. Um entstehende Lücken zu kompensieren, wird die Preis-Mengen-Regelung verschärft: Der Rabattfaktor pro überschrittene 100 Millionen Euro Umsatz soll von 1 auf 1,5 Prozent steigen.

Der politische Zielkonflikt bleibt deutlich. Einerseits will die Koalition den Standort nicht durch einen dynamischen Abschlag zusätzlich verunsichern. Andererseits bleibt die Pharmaindustrie ein zentraler Finanzierungshebel der GKV-Stabilisierung. Auch beim Preismoratorium wurde nachgebessert. Eine geplante Ausweitung auf herstellerübergreifende Konstellationen wird gestrichen, weil sie unter anderem Neueinführungen von Kinderarzneimitteln unattraktiver machen könnte. Kostendämpfung kann damit schnell unbeabsichtigte Versorgungswirkungen erzeugen.

Bei Impfstoffen wird der zusätzliche Abschlag dagegen verschärft. Statt 7 Prozent sollen 9 Prozent gelten, ergänzt um ein Preismoratorium von 2027 bis Ende 2030, maßgeblich nach dem Preisstand vom 1. Juni 2026. Auch bei Zuzahlungen wird nachjustiert: Die Anhebung auf 7,50 bis 15 Euro soll kommen, die jährliche Dynamisierung der Grenzen aber gestrichen werden. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel soll die monatliche Zuzahlungsobergrenze auf 15 Euro steigen. Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, soll entfallen.

Besonders relevant ist die Lockerung bei der Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Ein zentraler Kritikpunkt war, dass Vergütungsdeckel steigende Tariflöhne in Pflege und anderen Bereichen nicht ausreichend abbilden würden. Künftig sollen tarifgebundene Einrichtungen oder Unternehmen Vergütungssteigerungen oberhalb der durchschnittlichen Veränderungsrate teilweise refinanzieren können. Konkret sollen 50 Prozent der Differenz zwischen Tarifsteigerung und Veränderungsrate nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Die Regelung ist befristet und soll evaluiert werden. Damit wird anerkannt, dass reine Ausgabenbegrenzung in personalintensiven Versorgungsbereichen schnell auf die Beschäftigten durchschlägt.

Auch die Cannabisversorgung wird neu austariert. Ursprünglich standen Cannabisblüten im Zusammenhang mit dem GKV-Spargesetz als mögliche Streichung aus dem Leistungskatalog im Raum. Nach dem Änderungsantrag sollen cannabishaltige Rezepturen jedoch als Reserveoption erhalten bleiben. Grundsätzlich soll ihre Verordnung erst nach einem mindestens sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel zulässig sein. Die Begründung lautet, dass zugelassene Fertigarzneimittel gegenüber nicht zugelassenen Rezepturarzneimitteln grundsätzlich die zweckmäßigere Versorgungsform darstellen.

Für die Offizin ist diese Regelung besonders bedeutsam, weil Cannabisblüten und -rezepturen bislang eine eigene Versorgungsrealität geschaffen haben. Rezepturen ermöglichen individuelle Anpassung, sind aber zugleich teurer, weniger standardisiert und regulatorisch schwieriger einzuordnen als zugelassene Fertigarzneimittel. Die geplante Reihenfolge verschiebt die Versorgung: Erst Fertigarzneimittel, dann Apothekenzubereitung als nachrangige Option. Damit wird die pharmazeutische Herstellung vor Ort nicht aus der Cannabisversorgung herausgenommen, aber stärker an vorherige Therapiepfade gebunden.

Die Nennung von Exilby als kurz vor der Markteinführung stehendem Präparat gegen chronische Kreuzschmerzen zeigt, dass der Gesetzgeber nicht im luftleeren Raum agiert. Wenn zugelassene cannabishaltige Fertigarzneimittel verfügbar werden, verändert das die Argumentation für Rezepturen. Gleichzeitig bleibt die Frage, ob Preis, Nutzenbewertung, Verfügbarkeit und therapeutische Eignung in der Praxis so belastbar sind, dass ein sechsmonatiger Vorrang tatsächlich sachgerecht ist. Für verordnende Ärztinnen und Ärzte, pharmazeutische Teams und Patienten entsteht daraus eine neue Prüf- und Begründungsebene.

Bulgarien liefert ein europäisches Gegenbild zur deutschen Sparlogik. Dort will die Regierung Generika-Hersteller künftig von verpflichtenden Rückzahlungen an die nationale Krankenversicherung ausnehmen. Hintergrund ist eine dramatische Entwicklung: Im Jahr 2025 verschwanden 430 Arzneimittel zeitweise oder dauerhaft vom bulgarischen Markt. Das war eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren unter anderem Arzneimittel gegen Krebs, Hyperlipidämie, COPD und psychische Erkrankungen. Viele Betroffene mussten versuchen, Medikamente in Nachbarländern wie Griechenland oder der Türkei zu beschaffen.

Die Hersteller führen ähnliche Gründe an wie in Deutschland: Rabattmechanismen, die Krankenkassen entlasten sollten, machten den Markt wirtschaftlich unattraktiv. Bulgarien gilt als einer der günstigsten Generikamärkte in Europa. Wenn Preise niedrig und Rückzahlungsverpflichtungen hoch sind, sinkt der Anreiz für Anbieter, Arzneimittel überhaupt bereitzustellen. Die Regierung reagiert nun gegen den europäischen Kostendämpfungstrend und will Generika rentabler machen.

Der bulgarische Fall ist deshalb für Deutschland relevant. Auch hier wird über Rabattverträge, Generikapreise, Lieferengpässe und Standortattraktivität diskutiert. Bulgarien zeigt, was passieren kann, wenn Kostendämpfung die Marktpräsenz so stark belastet, dass Hersteller Produkte zurückziehen. Für die wohnortnahe Arzneimittelversorgung bedeutet das: Lieferfähigkeit ist nicht nur eine Frage von Großhandel und Lagerbestand, sondern Ergebnis von Preisregulierung, Marktgröße, Herstellermargen und europäischer Industriepolitik. Wenn Generika wirtschaftlich zu unattraktiv werden, trifft die Knappheit am Ende Patienten und Beratungsalltag.

Der Bundeshaushalt 2027 setzt den fiskalischen Rahmen für diese Politik. Der Regierungsentwurf sieht Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro vor, deutlich mehr als im laufenden Jahr mit 524,5 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme soll 118,7 Milliarden Euro betragen, nach geplanten 98 Milliarden Euro im Jahr 2026. Einschließlich Sondervermögen für Infrastruktur, Klimaneutralität und Bundeswehr soll die Neuverschuldung 2027 bei gut 200 Milliarden Euro liegen und bis 2030 auf 219,5 Milliarden Euro steigen.

Massiv steigen die Verteidigungsausgaben. Im Kernhaushalt sind 2027 rund 109,7 Milliarden Euro für Verteidigung vorgesehen, ein Drittel mehr als 2026. Hinzu kommen Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Finanzminister Lars Klingbeil verteidigt die höhere Neuverschuldung mit der Sicherheitslage und verweist darauf, dass man sich gegenüber Russland nicht mit der schwarzen Null verteidigen könne. Gleichzeitig sollen Bundeszuschüsse an Rentenversicherung und GKV zurückgefahren werden, während neue Einnahmen etwa durch Plastikabgabe sowie höhere Tabak- und Alkoholsteuer erschlossen werden sollen.

Hier entsteht die große fiskalische Klammer: Der Staat investiert mehr, verschuldet sich stärker, spart aber zugleich in Sozial- und Gesundheitsstrukturen. Rücklagen werden angegriffen, die Konjunkturprognose ist wegen internationaler Krisen und Energiepreissprüngen schwächer, der Finanzbedarf der Bundesagentur für Arbeit steigt, und die Finanzlücken wachsen in den Folgejahren deutlich. Für 2028 steht eine Lücke von 22 Milliarden Euro im Raum, für 2029 von 38 Milliarden Euro und für 2030 von 47 Milliarden Euro. Steigende Zinsausgaben verschärfen den Druck.

Für das Gesundheitswesen bedeutet das: GKV-Stabilisierung ist nicht nur gesundheitspolitisches Problem, sondern Teil einer gesamtstaatlichen Haushaltslage. Wenn der Bund Zuschüsse zurückfährt, Kassenbeiträge stabil halten will, Leistungserbringer begrenzt, Hersteller belastet und zugleich neue Steuerquellen erschließt, wird Versorgungspolitik zur Haushaltsreparatur. Die Gefahr liegt darin, dass kurzfristige Konsolidierung langfristige Strukturprobleme verschiebt.

Cyberrisiken treten als weitere Systemverwundbarkeit hinzu. Nach Medienberichten sollen russische Hacker Anmeldedaten britischer Regierungsbeamter gestohlen und Zugang zu E-Mail-Konten erlangt haben. Eine staatliche russische Beteiligung ist nach Einschätzung von Sicherheitsforschern bislang nicht nachgewiesen. Die gestohlenen Daten sollen in Dark-Web-Foren zum Verkauf angeboten werden. Betroffen sind laut Bericht unter anderem Zugangsdaten des NHS, von Energieversorgern und wichtigen Arzneimittellieferanten.

Der Fall zeigt, dass Gesundheitsversorgung nicht nur durch Lieferengpässe, Finanzierung oder Personal gefährdet wird, sondern auch durch kompromittierte digitale Zugänge. Wenn Zugangsdaten von Gesundheitsdienst, Energieversorgung und Arzneimittellieferanten zusammen auftauchen, wird kritische Infrastruktur als Netz sichtbar. Ein Angriff auf E-Mail-Konten kann Kommunikationswege, Beschaffung, Verwaltung und sensible Daten betreffen. In der Versorgungspraxis wird damit erneut deutlich, dass Cybersicherheit kein Nebenthema der IT ist, sondern Teil der Versorgungssicherheit.

Die Pollensaison verschiebt den Blick vom Systemdruck in den Beratungsalltag. Allergikerinnen und Allergiker sind immer länger im Jahr belastet. Laut Rohmaterial lassen sie sich häufiger in der Apotheke und seltener in der Praxis beraten. Die Apokix-Umfrage für Juni macht sichtbar, dass der Beratungsbedarf steigt, aber nicht überall automatisch wachsende Umsätze entstehen.

Damit werden niedrigschwellige Gesundheitsorte wichtiger. Wenn Pollenbelastungen länger dauern, steigt die Nachfrage nach Antihistaminika, Nasensprays, Augentropfen, Beratung zur richtigen Anwendung und Abgrenzung zu Infekten oder anderen Beschwerden. Gleichzeitig ist OTC-Umsatz nicht nur eine Frage der Nachfrage, sondern auch der Beratungstiefe, Kundenbindung, Sortimentssteuerung, Preiswahrnehmung und Konkurrenz durch Onlineangebote. Eine längere Pollensaison kann Chance und Belastung zugleich sein: mehr Beratungsanlass, aber auch mehr Erwartung an schnelle, individuelle Empfehlungen.

Grasmilben ergänzen die saisonale Beratung. Wenn Kundinnen und Kunden im Sommer mit juckenden Hautreaktionen kommen, denken viele zunächst an Mücken, Eichenprozessionsspinner oder allergische Reaktionen. Das Rohmaterial weist jedoch auf Grasmilben hin, deren Larven vor allem bei warmem, trockenem Wetter aktiv sind. Sie verursachen stark juckende Hautreaktionen, häufig an Beinen, Kniekehlen, Leistengegend oder dort, wo Kleidung eng anliegt, etwa am Hosenbund, unter dem BH oder unter den Socken.

Die Larven sind winzig, orange-rot und sehr beweglich. Sie stechen nicht, sondern ritzen die oberste Hautschicht an, nehmen Gewebsflüssigkeit auf und geben Verdauungsenzyme ab, die die Haut reizen. Die Reaktionen können länger anhalten als Mückenstiche, teilweise bis zu zwei Wochen. Sichtbar werden rote Pusteln oder erhabene Knötchen, oft mehrere nah beieinander. Auch Hunde können betroffen sein. Schutzmaßnahmen sind das Meiden hoher Wiesen, Duschen nach Aufenthalten im Freien und Waschen der Kleidung bei mindestens 60 Grad. Bei Beschwerden können kühlende Gele oder leichte Antihistaminika helfen.

In der ersten Beratung ist dieser Stoff besonders praktisch, weil er typische Sommerbeschwerden betrifft. Entscheidend ist die Einordnung: Wann reicht Selbstmedikation, wann sollte ärztlich abgeklärt werden, wie lässt sich Juckreiz lindern, was ist bei Kindern, Schwangeren oder großflächigen Reaktionen zu beachten, und wie unterscheidet man Grasmilbenreaktionen von anderen Hautproblemen? Die Apotheke wird hier zur ersten Orientierungsstelle, weil Betroffene schnell Hilfe suchen und nicht immer sofort eine Arztpraxis aufsuchen.

Die gemeinsame Systemlinie aller Themen liegt in der Kollision von Regel und Wirklichkeit. Der Hausratversicherer hält sich eng an Bedingungen, obwohl der Schaden für Betroffene eindeutig ist. Das GKV-Spargesetz versucht Milliarden zu stabilisieren, muss aber bei Industrie, Zuzahlungen, Tariflöhnen und Bundeszuschuss nachjustieren. Cannabis soll stärker über zugelassene Fertigarzneimittel gesteuert werden, ohne Rezepturen ganz auszuschließen. Bulgarien lockert Rabattdruck, weil zu viele Generika verschwinden. Der Bundeshaushalt erhöht Schulden und Ausgaben, während Sozialzuschüsse reduziert werden. Cyberangriffe zeigen, wie verwundbar digitale Gesundheitsstrukturen sind. Pollen und Grasmilben machen deutlich, dass Versorgung nicht nur im Gesetzblatt stattfindet, sondern täglich in konkreten Fragen.

Daraus entsteht eine doppelte Aufgabe für die pharmazeutische Praxis. Sie muss große Strukturfragen verstehen, weil diese Folgen für Arzneimittelpreise, Lieferfähigkeit, Beratung, Zuzahlungen und Versorgungssicherheit haben. Gleichzeitig braucht es Antworten auf kleine, konkrete Fragen: Welches Mittel hilft bei Pollen? Was tun bei Grasmilben? Was bedeutet Cannabis als Fertigarzneimittelvorrang? Warum ist ein Arzneimittel nicht lieferbar? Wie sicher sind digitale Prozesse? Je stärker das System geregelt, gespart und digitalisiert wird, desto wichtiger wird verständliche Übersetzung im Alltag.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Die Linie dieses Tages führt von der Versicherungsklausel bis zur juckenden Hautreaktion: Was auf dem Papier geregelt scheint, kann im Ernstfall ins Leere laufen. Hausratbedingungen lassen Geschädigte trotz Tresorverlust allein, das GKV-Spargesetz sucht Milliarden und muss zugleich Ausnahmen einbauen, Cannabis wird stärker über Fertigarzneimittel gelenkt, Bulgarien zeigt die Grenze harter Generikarabatte, und Cyberangriffe machen sichtbar, dass digitale Gesundheitsversorgung nur so stabil ist wie ihre Zugangssysteme. Am Ende treffen diese Bewegungen auf denselben Punkt: Versorgung braucht Regeln, aber sie braucht auch Übersetzung, Augenmaß und Orte, an denen aus komplizierten Vorgaben konkrete Hilfe wird.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Versicherer Bedingungen eng auslegen, der Staat Zuschüsse kürzt, Arzneimittelmärkte auf Rabattdruck reagieren, Gesundheitsdaten angreifbar werden und Pollen oder Grasmilben den Alltag bestimmen, zeigt sich ein Gesundheitswesen, das nicht an großen Reformbegriffen gemessen wird, sondern an der Frage, ob Menschen im entscheidenden Moment Sicherheit, Orientierung und Versorgung erhalten.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Diese Ausgabe betrachtet Versicherungsschutz, GKV-Finanzierung, Cannabissteuerung, Generikamärkte, Cyberrisiken, Pollenbelastung und Grasmilben aus der Perspektive der Versorgungspraxis.

 

Zurück zur Übersicht

  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken