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  • 06.07.2026 – Apotheken-Themen von heute zeigen GKV-Sparen unter Zeitdruck, Tarifstreit in Apotheken, Melatonin mit Beratungsbedarf.
    06.07.2026 – Apotheken-Themen von heute zeigen GKV-Sparen unter Zeitdruck, Tarifstreit in Apotheken, Melatonin mit Beratungsbedarf.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken-Nachrichten zeigen, wie Sparpolitik, Pflegekritik, Tariffragen, Pharmastandort und Melatonin den Versorgungsalltag verschärfe...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Themen von heute zeigen GKV-Sparen unter Zeitdruck, Tarifstreit in Apotheken, Melatonin mit Beratungsbedarf.

 

Finanzdruck, Personalfragen und neue Evidenz zeigen, wie stark Versorgung zwischen Sparpolitik, Alltag und Beratung steht.

Stand: Montag, 06. Juli 2026, um 17:11 Uhr

Apotheken-Themen: Bericht von heute

Apotheken-Nachrichten von heute zeigen ein Gesundheitswesen, das unter Spannung steht: Der Staat sucht Geld über höhere Alkohol- und Zuckersteuern, die GKV soll mit Tempo stabilisiert werden, Apotheken in Nordrhein ringen um faire Tarifbedingungen, die Pflege warnt vor neuen Einschnitten, die Pharmaindustrie soll trotz Sparlogik wieder Standortkraft gewinnen, und Melatonin zeigt, wie schnell neue Evidenz zur Beratungsfrage wird. Was politisch als Stabilisierung beginnt, kommt in Apotheken, Pflege, Praxen und bei Patienten als Druck, Erwartung und Erklärungsbedarf an.

 

Die neuen Stoffachsen zeigen eine Gesundheits- und Sozialpolitik, die immer stärker unter Finanzdruck gerät und zugleich höhere Erwartungen an Versorgung, Prävention, Pflege, Apotheken, Pharmaindustrie und digitale Entlastung formuliert. Alkoholsteuer, Zuckersteuer, GKV-Spargesetz, Pflegereform, Pharmastandortförderung, Apothekentarifkonflikt, Patientenzufriedenheit und Melatonin bei Schmerzen stehen nicht nebeneinander, sondern bilden eine gemeinsame Lage: Der Staat sucht Einnahmen, begrenzt Ausgaben und verspricht Stabilität, während die praktische Versorgung an Personal, Geld, Wartezeiten und Vertrauen hängt.

Beim Haushaltsbegleitgesetz wird diese Linie fiskalisch sichtbar. Die Steuer auf alkoholische Getränke soll ab 2027 um 20 Prozent steigen. Betroffen sind Alkoholerzeugnisse, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Alkopops; die Biersteuer bleibt unverändert, Wein hat weiterhin keine besondere Steuer. Der Bund rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von 455 Millionen Euro. Im Rohmaterial werden die neuen Steuersätze detailliert ausgewiesen: Alkoholerzeugnisse steigen von 1303 auf 1564 Euro je Hektoliter Alkohol, Schaumwein von 136 auf 163 Euro je Hektoliter, Zwischenerzeugnisse von 153 auf 184 Euro je Hektoliter und Alkopops von 5550 auf 6660 Euro je Hektoliter reinen Alkohol. Die geplante Erhöhung wird auch öffentlich als Teil der Haushaltsfinanzierung für 2027 beschrieben; zugleich wird auf gesundheitspolitische Nebeneffekte durch geringeren Konsum verwiesen.

Die Alkoholsteuer ist damit mehr als ein einzelner Haushaltsbaustein. Sie zeigt, wie Finanzpolitik und Präventionspolitik zusammengezogen werden. Der Bund braucht Einnahmen, die gesundheitspolitische Begründung liefert zusätzliche Legitimation. Die Finanzkommission Gesundheit hatte nach dem Rohmaterial sogar mehrere jährliche Steueranhebungen empfohlen und erwartete dadurch sinkenden Konsum sowie eine mögliche Vermeidung von etwa 1000 Krebsfällen jährlich. Politisch entsteht daraus eine doppelte Botschaft: Alkohol wird nicht nur als Konsumgut, sondern als Kostenfaktor für Gesundheit, Unfälle und Prävention behandelt. Gleichzeitig bleibt die selektive Ausgestaltung auffällig, weil Bier und Wein nicht vergleichbar betroffen sind.

Auch an anderer Stelle werden Einnahmen und Entlastungen neu sortiert. Das Haushaltsbegleitgesetz enthält weitere Maßnahmen: Der Tilgungsbeginn für Kredite des Sondervermögens Bundeswehr wird auf den 1. Januar 2033 gelegt, der Klima- und Transformationsfonds soll künftig Erlöse aus dem EU-Brennstoffemissionshandel vereinnahmen können, der Sofortzuschlag beim Kinderzuschlag wird gestrichen, der zusätzliche Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung wird 2027 um eine Milliarde Euro abgesenkt, und bei Regelbedarfen soll zum einstufigen Fortschreibungsmechanismus zurückgekehrt werden. Damit wird Gesundheitspolitik in einen größeren Haushaltskontext gestellt: Der Staat schiebt, kürzt, verschiebt Einnahmequellen und versucht, aus mehreren Bereichen gleichzeitig Spielräume zu gewinnen.

Die sinkende Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten mit dem Gesundheitswesen zeigt die andere Seite dieser Entwicklung. Laut Rohmaterial sind 69 Prozent beziehungsweise nach aktuellen Stada-Angaben 63 Prozent der Deutschen mit dem Gesundheitswesen zufrieden, doch der Trend zeigt deutlich nach unten: 2020 lag die Zufriedenheit noch bei 80 Prozent, 2025 bei 68 Prozent und 2026 bei 63 Prozent. Stada meldet für den Health Report 2026 ebenfalls, dass die Zufriedenheit in Deutschland binnen sechs Jahren um 17 Prozentpunkte gefallen ist; Hauptprobleme sind Personalmangel, Wartezeiten und strukturelle Belastungen.

Die Bereichswerte zeigen, wo Vertrauen besonders brüchig wird. Der Zugang zu Medikamenten wird mit 66 Prozent noch vergleichsweise positiv bewertet, Prävention mit 52 Prozent deutlich schwächer. Bei Hilfe in Gesundheitskrisen, mentaler Gesundheit, digitalen Anwendungen und Altenpflege fallen die Werte weiter ab. Gerade Altenpflege und digitale Anwendungen zeigen, dass die großen Reformversprechen noch nicht dort ankommen, wo Bürgerinnen und Bürger Versorgung konkret erleben.

KI wird in diesem Zusammenhang als Entlastungsversprechen diskutiert. Stada-CEO Peter Goldschmidt formuliert im Rohmaterial die Linie: Vertrauen bleibe menschlich, aber KI müsse Freiräume für Leistungserbringer schaffen. Aktuelle Berichte zum Health Report nennen, dass viele Deutsche KI bereits für Gesundheitsfragen nutzen oder sich eine stärkere Rolle vorstellen können; zugleich bleibt Datenschutz ein sensibles Thema. Die eigentliche Systemfrage lautet damit nicht, ob KI Versorgung ersetzt, sondern ob sie knappe ärztliche, pharmazeutische und pflegerische Zeit sinnvoll freimacht, ohne neue Unsicherheit oder neue Verantwortungsverschiebung zu erzeugen.

Die GKV-Finanzlage verschärft den Druck zusätzlich. Gesundheitsministerin Nina Warken beschreibt nach dem Rohmaterial eine Lage, die sich gegenüber dem Kabinettsbeschluss weiter verschlechtert hat. Für 2027 sei zunächst eine Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro erwartet worden; auf Basis der Finanzdaten des ersten Quartals habe sich die Ausgabendynamik mit 7,7 Prozent als ungebrochen stark erwiesen. Die Ausgaben stiegen damit annähernd doppelt so stark wie die beitragspflichtigen Einnahmen mit 4,1 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium führt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als laufendes Gesetzgebungsverfahren; Kabinettsbeschluss war am 29. April 2026, Bundestag und Bundesrat befassten sich am 12. Juni 2026 erstmals damit.

Warken verlangt nach dem Rohmaterial zusätzliche Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro. Ohne Reformpaket drohe 2027 ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,9 Prozentpunkte und in den Folgejahren um weitere 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte pro Jahr. Das aktuelle Einigungspaket habe für 2027 ein Volumen von 2,5 Milliarden Euro und für 2028 von 2,1 Milliarden Euro; die Deckungslücken für diese beiden Jahre würden damit knapp geschlossen. Spielraum für weitere Entlastungen bestehe nicht.

Der politische Kern ist hart: Beitragssatzstabilität wird zur Leitgröße, und dafür sollen Leistungserbringer, Versicherte, Arbeitgeber und Bund Beiträge leisten. Nach Warkens Darstellung tragen die Leistungserbringer den Großteil der Einsparungen, Versicherte und Arbeitgeber einen moderaten Anteil, während der Bund seinen Finanzierungsbeitrag für Grundsicherungsempfänger ab 2027 dauerhaft erhöht. Zusätzlich soll eine Zuckersteuer auf gesüßte Getränke die GKV 2027 um 650 Millionen Euro entlasten. Die Bundesregierung stellt das Gesetz als Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssätze dar und betont, alle Bereiche des Gesundheitswesens müssten mithelfen, damit die Beiträge stabil bleiben und das Versorgungsniveau erhalten wird.

Die Eile beim Spargesetz ist selbst Teil der politischen Strategie. Warken mahnt nach dem Rohmaterial eine schnelle Verabschiedung an, weil die Maßnahmen so früh wie möglich in Kraft treten müssten, um die kalkulierten Finanzwirkungen zu erreichen. Verzögerungen könnten Vergütungsverhandlungen für 2027 nach alten Regeln ermöglichen und das Einsparvolumen deutlich reduzieren. Besonders wichtig sei die Bekanntgabe der um einen Prozentpunkt reduzierten Grundlohnrate bis spätestens 15. September; ein späterer Bundesratsbeschluss könne das Ziel der Beitragssatzstabilität gefährden. Der Bundestag hat die Abstimmung über die Finanzreform der GKV für den 10. Juli 2026 vorgesehen.

Für Apotheken, Praxen, Kliniken und Kassen entsteht damit ein enger Zeitkorridor. Die Finanzlogik verlangt schnelle Gesetzgebung, damit Haushaltsplanung, Zusatzbeitragssätze und Vergütungsbegrenzungen rechtzeitig wirken. Die Versorgungspraxis sieht dagegen neue Eingriffe, neue Deckelungen und wenig Zeit zur Anpassung. Das Risiko liegt darin, dass kurzfristige Finanzstabilisierung langfristige Strukturfragen nicht löst, sondern nur in spätere Reformpakete verschiebt.

Der Apothekentarifkonflikt in Nordrhein fügt dieser Finanzlage eine arbeitsmarktpolitische Schärfe hinzu. Der Tarifvertrag zwischen Adexa und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein ist ausgelaufen, nachdem Adexa ihn fristgerecht zum 30. Juni gekündigt hatte. Seit dem 29. April laufen Verhandlungen, bislang ohne Einigung. Nach dem Rohmaterial waren die Angebote der TGL-Nordrhein aus Sicht der Adexa nicht beziehungsweise nicht in vollem Umfang akzeptabel; Gehaltssteigerungen für die meisten Beschäftigten würden nicht einmal die Inflationsrate kompensieren.

Adexa kritisiert dabei nicht nur die Höhe der Gehälter, sondern auch die Rahmenbedingungen. Nordrhein drifte vom bundesweiten Niveau ab; Beschäftigte müssten mehr arbeiten, hätten weniger Urlaub und schlechtere Vergütung. In Nordrhein und Sachsen liegt den Tarifgehältern eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zugrunde, im übrigen Bundesgebiet sind es 39 Stunden. Damit wird der Tarifkonflikt zu mehr als einer regionalen Gehaltsfrage. Er berührt die Attraktivität der öffentlichen Apotheke, die Bindung von PTA, PKA und weiteren Beschäftigten und die Glaubwürdigkeit politischer Aussagen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke.

Besonders sensibel ist der Zusammenhang mit dem Apothekenhonorar. Zum 1. Juli wurde das Fixum auf 9 Euro erhöht, die zweite Anpassung auf 9,50 Euro soll zum Jahreswechsel folgen. Adexa verbindet damit die Erwartung, dass die verbesserte wirtschaftliche Situation der Apotheken auch bei den Angestellten ankommt. Damit entsteht eine direkte Brücke zwischen Apothekenpolitik und Personalpolitik. Wenn Apotheken höhere Honorare erhalten, aber Beschäftigte keine spürbaren Verbesserungen sehen, kann die Branche den Nachwuchsmangel nicht glaubwürdig allein mit politischer Unterfinanzierung erklären.

Gleichzeitig plant die Koalition ein Pharmagesetz, das die industrielle Gesundheitswirtschaft stärken soll. Union und SPD wollen die Pharma-, Medizintechnik- und Biotechnologiebranche als tragenden Pfeiler der deutschen Wirtschaft und als systemrelevant für Arzneimittelversorgung, Arbeitsplätze und europäische Souveränität positionieren. Die Pharmaindustrie soll trotz Belastungen im Spargesetz anschließend über industriepolitische Instrumente gestärkt werden. Ziel ist ein Pharmastandort, der verlässlich versorgt, an der Spitze forscht und wettbewerbsfähig produziert.

Zentral ist die geplante Standortklausel beim Herstellerrabatt. Hersteller, die mindestens 5 Prozent ihrer weltweiten Studienteilnehmenden in Deutschland rekrutieren und zugleich Forschung, Entwicklung, Produktion, tarifgebundene Arbeitsplätze und Investitionen an deutschen Standorten nachweisen, sollen eine substanzielle Reduzierung des gesetzlichen Zwangsabschlags erhalten. Investitionen seit dem 1. Januar 2022 sollen rückwirkend berücksichtigt werden. Die Details sollen mit Industrie, Sozialpartnern und weiteren Beteiligten im Pharma- und Medtech-Dialog erarbeitet werden; Ergebnisse sollen bis Ende September vorliegen, der Kabinettsentwurf bis spätestens Ende Oktober, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Die Standortpolitik folgt einer sicherheitspolitischen Lesart der Arzneimittelversorgung. Globale Lieferketten, Drittstaatenabhängigkeiten und Erfahrungen aus der Pandemie werden als Verwundbarkeit beschrieben. Arzneimittelversorgung wird zur Daseinsvorsorge, zur nationalen Resilienz und zur industriepolitischen Aufgabe. Weitere Punkte sind wettbewerbsfähige Energiepreise, Planungssicherheit, Bürokratieabbau, schnellere Genehmigungen, Flächenbereitstellung, Forschung an alternativen Ausgangsstoffen und Synthesewegen, bessere Gesundheitsdatennutzung, ein Medizinforschungsgesetz 2.0, schnellere klinische Studien, internationale Fachkräfte und eine AMNOG-Weiterentwicklung mit Real-World- und Registerdaten.

Damit entsteht ein politischer Spagat: Im Spargesetz wird die Pharmaindustrie zur Kostenbremse herangezogen, im Pharmagesetz soll sie als strategische Schlüsselindustrie gestärkt werden. Aus Versorgungssicht ist diese Spannung nachvollziehbar, aber konfliktträchtig. Kurzfristig sollen Ausgaben begrenzt werden; langfristig sollen Forschung, Produktion und Lieferfähigkeit wachsen. Ob beides zusammenpasst, hängt davon ab, ob die Anreize ausreichend präzise, rechtssicher und fiskalisch tragfähig sind.

Die Pflegepolitik zeigt eine ähnliche Spannung zwischen Finanzstabilisierung und Versorgungsrealität. Das Pflegeneuordnungsgesetz steht zurück, weil es Einwände aus SPD, CDU, CSU, Ersatzkassen und Pflegebranche gibt. Für 2027 wird in der sozialen Pflegeversicherung ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Das PNOG soll Kosten dämpfen, unter anderem durch stärkere Gewichtung von Versicherten mit erheblichem Pflegebedarf bei den Pflegegraden.

Der Verband der Ersatzkassen sieht bei stationären Eigenanteilen die Belastungsgrenze erreicht und kritisiert die geplante Senkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige als widersprüchlich zum Ziel, häusliche Pflege zu stärken. Auch die Erstattung von Corona-Kosten und bestimmte Leistungen für pflegende Angehörige seien aus Sicht des vdek gesamtstaatliche Aufgaben und dürften nicht dauerhaft der Sozialversicherung angelastet werden.

Die Pflegebranche selbst verlangt grundlegende Überarbeitung. Der VDAB sieht Nachbesserungsbedarf bei Tariftreue, ambulanten Diensten, Beratungsbesuchen und Entlastungsleistungen. Pflegeeinrichtungen bräuchten keine zusätzlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten, sondern Flexibilität, weniger Bürokratie und verlässliche Rahmenbedingungen. Der Stoff zeigt damit, dass Pflege nicht nur ein Kostenblock ist. Sie ist ein Belastungssystem für Angehörige, Einrichtungen, Versicherte, Arbeitgeber und Staat zugleich. Jede Kürzung oder Verschiebung trifft Strukturen, die bereits unter Personal- und Finanzdruck stehen.

Melatonin erweitert den Stoff um eine medizinisch-pharmazeutische Achse. Das Mittel ist als Schlafunterstützung verbreitet, nun untersucht ein systematischer Review mit Metaanalyse, ob es auch chronische oder postoperative muskuloskelettale Schmerzen lindern kann. Eingeschlossen wurden 23 placebokontrollierte oder Vergleichsstudien mit insgesamt 2028 Personen, darunter Patientinnen und Patienten mit Rückenschmerzen, Arthrose, Fibromyalgie sowie nach Gelenkersatzoperationen oder Wirbelsäuleneingriffen. Die Universität Sydney beschreibt die Studie als Hinweis darauf, dass Melatonin chronische muskuloskelettale Schmerzen lindern und den Einsatz klassischer Schmerzmittel möglicherweise ergänzen könnte.

Die Wirkung war moderat. Im Durchschnitt sank der Schmerz auf einer Skala von 0 bis 100 um etwa neun Punkte, in den strengsten Studien um fast zehn Punkte. Bei chronischen Schmerzen verbesserte sich die Schlafqualität, bei postoperativen Schmerzen nicht. Nebenwirkungen waren leicht, vorübergehend und auf Placeboniveau; häufig genannt wurden Übelkeit, Benommenheit und Kopfschmerzen. Die Forschenden fanden keine klare Dosis-Wirkungs-Beziehung; chronische Schmerzstudien verwendeten meist 3 bis 10 mg, postoperative Studien 1 bis 10 mg, häufig vor dem Schlafengehen.

Für Apotheken ist der Melatonin-Stoff sensibel. Er darf nicht als einfache Schmerzmittel-Alternative missverstanden werden. Die Review-Autoren sehen Melatonin eher als potenzielle Zusatztherapie, nicht als Primärbehandlung, bis standardisierte randomisierte Studien mit längerer Nachbeobachtung vorliegen. Patientinnen und Patienten sollen eine Einnahme vorher ärztlich besprechen und Schmerzmedikation nicht eigenmächtig ersetzen. Gerade weil Melatonin preiswert, bekannt und in vielen Haushalten vorhanden ist, steigt das Risiko falscher Selbstanwendung. Die Beratungsaufgabe liegt deshalb in der Einordnung: mögliche Ergänzung, begrenzte Evidenz, keine eigenständige Umstellung der Schmerztherapie.

Aus allen Stoffachsen entsteht eine gemeinsame Systembewegung. Der Staat erhöht Steuern, plant Zuckerabgaben, begrenzt Vergütungszuwächse, verschiebt Haushaltslasten, stabilisiert GKV-Beiträge, überarbeitet Pflegeleistungen und will gleichzeitig Pharmaindustrie, KI, Prävention und Versorgungssicherheit stärken. Apotheken und andere Leistungserbringer stehen in dieser Bewegung nicht am Rand. Sie müssen die Folgen im Alltag vermitteln: höhere Preise, neue Regeln, knappere Budgets, tarifliche Erwartungen, Lieferfähigkeit, Beratung zu neuen oder neu bewerteten Therapien und wachsende Patientenskepsis.

Die tiefere Lage ist nicht nur Finanznot, sondern Vertrauensverschleiß. Wenn Patientenzufriedenheit sinkt, Pflege überlastet ist, Apothekenangestellte schlechtere Bedingungen beklagen, Kassenfinanzen eilen, Pharma zugleich sparen und investieren soll und KI als Entlastungshoffnung erscheint, dann entsteht ein Gesundheitswesen, das an vielen Stellen auf Kompensation setzt. Geld soll durch Steuern kommen, Zeit durch KI, Stabilität durch Spargesetze, Versorgungssicherheit durch Standortklauseln, Motivation durch Honorarerhöhungen und Pflegeentlastung durch Neuordnung. Jede dieser Bewegungen kann sinnvoll sein, aber keine ersetzt die andere.

Für spätere Weiterverarbeitung liegt der stärkste Stoffkern deshalb in der Gleichzeitigkeit: 2027 wird zu einem Jahr, in dem fiskalische Steuerung, gesundheitspolitische Prävention, industrielle Resilienz, Apothekenpersonal, Pflegefinanzierung und Patientenerwartungen zusammenlaufen. Die zentrale journalistische Frage ist, ob daraus echte Stabilisierung entsteht oder ob die Last nur neu verteilt wird.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Der rote Faden läuft nicht durch ein einzelnes Gesetz, sondern durch ein System, das an allen Enden Halt sucht. Mehr Steuern sollen Haushalte stützen, Spargesetze sollen Beiträge bremsen, KI soll Zeit schaffen, Pharmapolitik soll Abhängigkeiten mindern, Pflege soll bezahlbar bleiben und Apotheken sollen im Alltag erklären, was an anderer Stelle beschlossen wird. Gerade darin liegt die Spannung: Die Versorgung soll stabil wirken, obwohl ihre tragenden Bereiche gleichzeitig enger gerechnet, stärker geprüft und höher belastet werden.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Alkoholsteuer, GKV-Sparen, Tarifstreit, Pflegekritik, Pharmagesetz, KI-Erwartung und Melatonin zusammenfallen, entsteht mehr als ein Nachrichtenüberblick: Es zeigt sich ein Gesundheitswesen, das Stabilität verspricht, aber immer stärker davon lebt, dass Apotheken, Pflegekräfte, Praxen und Patienten die Folgen politischer Engführung im Alltag auffangen.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Diese Ausgabe ordnet aktuelle Entwicklungen zu GKV-Finanzen, Apothekentarifen, Pflege, Pharmastandort, KI-Erwartungen und Melatonin für die apothekerliche Praxis ein.

 

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