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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Samstag, 04. Juli 2026, um 18:21 Uhr
Apotheken-Themen: Bericht von heute
E-Rezept-Fristen, Krankschreibungsregeln, Facharztzugang, Kassenfinanzen, Apothekenstandorte, PTA-Nachwuchs und Remibrutinib verdichten sich zu einer Lage, in der Apotheken-Nachrichten von heute vor allem zeigen, wie stark Versorgung inzwischen von Nachweisen, Ressourcen und fachlicher Einordnung abhängt. Die Apotheke bleibt dabei nicht Randfigur, sondern Schnittstelle zwischen digitaler Abrechnung, politischem Reformdruck, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und neuer pharmazeutischer Beratung.
Das Gesundheitswesen wird derzeit an mehreren Stellen gleichzeitig neu justiert. Digitale Verordnungsprozesse, strengere Nachweispflichten, finanzielle Eingriffe in die gesetzliche Krankenversicherung, neue Zugangsgarantien, Standortentscheidungen von Apotheken, Nachwuchsfragen und neue Arzneimitteloptionen greifen ineinander. Für Apotheken, Praxen, Kassen, Beschäftigte und Versicherte entsteht daraus kein einzelner Reformstrang, sondern ein Alltag, in dem Versorgung, Kontrolle, Finanzierung und Verantwortung enger miteinander verbunden werden.
Beim E-Rezept zeigt sich diese Entwicklung besonders konkret. Die 28-Tage-Frist bleibt auch im digitalen Verfahren ein entscheidender Punkt für die Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach § 11 Absatz 4 Satz 1 der Arzneimittel-Richtlinie dürfen Verordnungen längstens 28 Tage nach Ausstellungsdatum zulasten der Krankenkasse beliefert werden. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist nach dem vorliegenden Rohmaterial nicht automatisch. Nach Ablauf der Frist kann ein Rezept zwar noch gültig sein, der Erstattungsanspruch gegenüber der GKV besteht dann aber grundsätzlich nicht mehr; Versicherte werden damit im Ergebnis zu Selbstzahlern.
Für Apotheken ist die digitale Besonderheit entscheidend. Wird ein E-Rezept innerhalb der 28 Tage beim Fachdienst abgerufen, kann eine spätere Abgabe möglich bleiben, wenn das Arzneimittel beispielsweise bestellt war, aber erst später geliefert oder abgeholt wurde. Maßgeblich ist dann nicht allein das spätere Abgabe- oder Abholdatum, sondern das fristgerechte Vorlagedatum beziehungsweise Abrufdatum. Dieses Abrufdatum ist in der Quittung enthalten und damit für die Krankenkasse nachvollziehbar. Die Apotheke muss den Grund der Fristüberschreitung im elektronischen Abgabedatensatz dokumentieren, mit dem eHBA signieren und Arztrücksprache halten. Möglich ist dies nach dem Rohmaterial über Schlüssel 12.
Der Rahmenvertrag schützt die Apotheke in solchen Fällen nicht bedingungslos, aber er kann den Vergütungsanspruch erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach dem Rohmaterial verliert die Apotheke den Anspruch nicht allein deshalb, weil ein Arzneimittel nach Ablauf der 28-Tage-Frist abgegeben wird, sofern Arztrücksprache und Gründe der Fristüberschreitung elektronisch dokumentiert und signiert wurden. Zusätzlich ist eine Nullretax ausgeschlossen, wenn die Belieferungsfrist um bis zu drei Tage überschritten wurde. Ausnahmen gelten für BtM- und T-Rezepte, Entlassrezepte sowie Verordnungen über Vitamin-A-Säure-Derivate. Trotzdem bleibt eine Kürzung möglich, etwa wenn Rabattverträge oder Rahmenvertragsvorgaben nicht eingehalten wurden.
Damit wird das E-Rezept für Apotheken nicht nur zur digitalen Einlösung, sondern zu einer Prüf- und Dokumentationskette. Lieferverzögerungen, spätes Abholen, nicht verfügbare Ware oder organisatorische Abläufe müssen so abgebildet werden, dass die spätere Abrechnung belastbar bleibt. Der wirtschaftliche Kern liegt in der Frage, ob der digitale Prozess die Versorgung nachvollziehbar macht oder ob formale Fehler trotz ordnungsgemäßer Patientenversorgung zu Retaxationsrisiken führen. Für Apotheken bedeutet das: Die eigentliche Versorgung endet nicht mit der Bestellung oder Abgabe, sondern umfasst auch den elektronischen Nachweis, die korrekte Kennzeichnung und die rechtssichere Dokumentation.
Die Reformpolitik der Bundesregierung setzt an einer anderen Stelle an, verschärft aber denselben Grundkonflikt zwischen Steuerung und Alltagspraxis. Bundeskanzler Friedrich Merz stellt den Kurs seiner Regierung als Reformweg dar und verbindet ihn mit der Botschaft, Deutschland könne wieder bessere Jahre erleben, wenn die richtigen Entscheidungen getroffen würden. Beim Landesparteitag der nordrhein-westfälischen CDU betonte er laut Rohmaterial, die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik sei nicht auserzählt. Die Regierung wolle beweisen, dass die politische Mitte Lösungen finden, Kompromisse erarbeiten und das Land reformieren könne.
Das Reformpaket der Koalition umfasst nach dem Rohmaterial 34 Maßnahmen. Im Zentrum stehen Steuerentlastungen für niedrige und mittlere Einkommen, Rentenreform, Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und Bürokratieabbau. Für das Gesundheitswesen besonders relevant sind die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag, eine Termingarantie für Facharzttermine im Rahmen des Primärversorgungssystems sowie eine gesetzlich geregelte Infarktvorsorge.
Die politische Erzählung lautet Handlungsfähigkeit. Die praktische Frage lautet, ob die Maßnahmen tatsächlich Versorgung verbessern oder neue Reibung erzeugen. Bei der Krankschreibung wird dieser Konflikt sichtbar. Die Koalition will die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abschaffen und die Vorlage einer AU-Bescheinigung ab dem ersten Fehltag zur gesetzlichen Regel machen. Begründet wird dies mit hohen Fehlzeiten und Missbrauchsrisiken. Kritiker bezweifeln, dass diese Maßnahme den Krankenstand senkt. Im Rohmaterial wird der DIW-Ökonom Daniel Graeber mit der Einschätzung zitiert, eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag könne zu mehr Praxisbesuchen führen und Ansteckungsrisiken in Wartezimmern erhöhen.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt vor Fehlanreizen. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sieht die Gefahr, dass Beschäftigte trotz Krankheit arbeiten, was Produktivität senken und chronische Erkrankungen begünstigen könne. Die im Rohmaterial genannte YouGov-Umfrage zeigt zudem eine deutliche Skepsis in der Bevölkerung: 59 Prozent der Befragten lehnen eine Pflicht zur AU ab dem ersten Krankheitstag ab, 58 Prozent die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung für leichtere Erkrankungen.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband setzt den Schwerpunkt noch anders. Seine Bundesvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth bezeichnet die geplanten Änderungen nach dem Rohmaterial als Symbolpolitik. Aus ihrer Sicht liegt das größere Missbrauchspotenzial nicht in der telefonischen Krankschreibung bekannter Patientinnen und Patienten, sondern bei anonymen Plattformen und Videosprechstunden-Anbietern, die mit schnellen Krankschreibungen werben. Dort seien Betrug und kommerzielle Fehlanreize deutlich wahrscheinlicher als in gewachsenen Praxisbeziehungen.
Für Praxen bedeutet die geplante Verschärfung zusätzlichen Kontaktbedarf. Leichte Infekte, die bislang telefonisch abgeklärt werden konnten, würden wieder häufiger zu Praxisbesuchen führen. Das kann Wartezimmer füllen, Personal binden und medizinische Ressourcen für formale Nachweise beanspruchen. Für Arbeitgeber entsteht zwar früher ein Dokument, aber nicht zwingend weniger Krankheit. Für Versicherte kann der Weg zur Bescheinigung selbst zur Belastung werden, vor allem bei akuten, aber leichten Erkrankungen. Die Reform berührt damit nicht nur arbeitsrechtliche Kontrolle, sondern auch Infektionsschutz, Praxisorganisation und Vertrauensverhältnis.
Die geplante Facharzt-Termingarantie eröffnet ein weiteres Feld. Im Rahmen des Primärarztgesetzes soll eine „Termingarantie Fachärzte“ eingeführt werden. Politisch adressiert dies ein reales Problem: lange Wartezeiten und schwieriger Zugang zu fachärztlicher Versorgung. Praktisch hängt der Erfolg jedoch davon ab, ob die Garantie mit real vorhandenen Kapazitäten, einer funktionierenden Primärarztsteuerung, Terminservicelogik, regionaler Facharztdichte und klaren Zuständigkeiten verbunden wird. Ohne zusätzliche Kapazität kann eine Garantie Erwartungen erhöhen, ohne Wartezeiten tatsächlich zu verkürzen.
Die gesetzlich geregelte Infarktvorsorge steht für einen präventiven Reformansatz. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch beschreibt die Termingarantie und Infarktvorsorge im Rohmaterial als zweite Flanke der laufenden GKV-Reform. Ziel sei ein solidarisches System, in dem die Lebenserwartung steigt. Der präventive Ansatz kann medizinisch sinnvoll sein, wenn Risikopatienten früher erkannt und gezielter begleitet werden. Zugleich müssen Zuständigkeiten, Honorierung und Datenflüsse geklärt werden, damit Vorsorge nicht lediglich als weitere Aufgabe in ohnehin belastete Versorgungsstrukturen gegeben wird.
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung bildet den härtesten Hintergrund dieser Reformdebatte. Der GKV-Spitzenverband warnt davor, das Sparpaket auf den letzten Metern aufzuweichen. Verbandschef Oliver Blatt verweist im Rohmaterial darauf, dass Einsparungen bei Pharmaindustrie und Ärzteschaft diskutiert würden und zugleich die Krankenhausreform verwässert werden könne. Aus Sicht der Kassen wäre das der falsche Weg, weil es am Ende für alle teurer würde.
Für 2027 steht nach dem Rohmaterial eine erwartete Lücke von 18,8 Milliarden Euro im Raum. Das Vorhaben der Koalition soll die Kassen von stark steigenden Ausgaben entlasten und erneute Beitragserhöhungen verhindern. Vorgesehen sind begrenzte Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche. Auf Patientinnen und Patienten kämen höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu. Der GKV-Spitzenverband argumentiert, Versicherte und Arbeitgeber hätten bereits erheblich beigetragen und dürften nicht erneut die Hauptlast tragen.
Aus Apothekensicht entsteht daraus ein mehrschichtiger Druck. Höhere Zuzahlungen führen zu mehr Erklärungsbedarf am HV-Tisch. Sparvorgaben erhöhen die Bedeutung korrekter Abrechnung und die Sensibilität für Formfragen. Retaxationsrisiken, Lieferprobleme und digitale Nachweispflichten treffen auf eine wirtschaftlich angespannte Branche. Wenn gleichzeitig neue präventive, digitale und beratungsintensive Aufgaben hinzukommen, verschiebt sich die Last weiter in die Betriebe, ohne dass automatisch zusätzliche Ressourcen entstehen.
Die Bahnhof-Apotheke Kempten zeigt, wie einzelne Apotheken versuchen, auf diese Strukturfragen mit Standortentwicklung zu reagieren. Das Unternehmen, geführt von Dietmar Wolz und seinem Sohn Alexander, prüft eine dritte Filiale sowie eine PurNatur-Filiale des Bio-Ladens. Auch eine Kita könnte in den Neubau einbezogen werden. Seit mehreren Jahren steht nach dem Rohmaterial die räumliche und strukturelle Zukunftsfähigkeit der Apotheke zur Debatte. Ein neuer Standort in der Nähe eines Möbelhauses und eines Baumarktes könnte bessere Erreichbarkeit, mehr Parkmöglichkeiten und größere Gestaltungsspielräume bieten als die Innenstadt.
Die Stadt Kempten hat der Bahnhof-Apotheke nach dem Rohmaterial ein Grundstück angeboten und Mitte Juni einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingeleitet. Das Verfahren bleibt ergebnisoffen. In den nächsten Jahren soll geprüft werden, was auf dem Areal grundsätzlich möglich ist. Vorgesehen sein könnten Apothekenfiliale, Naturkostladen mit Bistro, erweiterte Küche, Herstellung, Lagerflächen, Mietflächen für Praxen, Kita-Erweiterung und ein integriertes Parkhaus. Das Biotop auf dem Areal soll berücksichtigt, bestehende Bäume möglichst umgesetzt werden.
Der Fall ist mehr als eine lokale Immobilienmeldung. Er zeigt Apotheke als Teil regionaler Infrastruktur: Arzneimittelversorgung, Herstellung, Logistik, Naturkost, Beratung, mögliche Praxisnähe, Kinderbetreuung und nachhaltiges Bauen werden miteinander gedacht. Für viele Apotheken ist ein solches Projekt nicht übertragbar, weil Kapital, Fläche, kommunale Unterstützung und Unternehmensstruktur fehlen. Dennoch macht der Fall sichtbar, dass Zukunftsfähigkeit auch über Räume, Wege, Logistik, Produktion und regionale Verankerung entschieden wird.
Gleichzeitig bleibt das Projekt unsicher. Grundstückspreis, konkrete Nutzung, Gutachten und Bauantrag sind noch offen. Die Inhaber betonen laut Rohmaterial, erst nach Abschluss der Planungsphase entscheiden zu können, ob ein Bauantrag eingereicht wird. Stammapotheke, Naturkostladen und Teile der Produktion sollen in der Innenstadt erhalten bleiben. Der mögliche Neubau wäre damit kein Ersatz des bestehenden Kerns, sondern eine Erweiterung der Versorgungs- und Betriebsstruktur.
Die Personalfrage entscheidet darüber, ob solche Versorgungsmodelle im Alltag tragfähig sind. Beim 4. PTA-Gipfel in Düsseldorf standen pharmazeutische Dienstleistungen und Nachwuchsförderung im Mittelpunkt. Mehr als 60 angehende PTA aus Duisburg, Solingen, Köln und Essen nahmen teil. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Apothekerverein Düsseldorf und Umgebung sowie der Kreisstelle der Apothekerkammer Nordrhein. Im Mittelpunkt stand insbesondere die standardisierte Risikoerfassung bei hohem Blutdruck.
Die praktische Ausrichtung war wichtig. Die Schülerinnen und Schüler maßen Blutdruck unter unterschiedlichen Bedingungen: nach Gymnastik, nach Ruhephase, mit erhobener Hand oder während einer Unterhaltung. Dadurch wurde erlebbar, wie stark Messwerte von Situation, Körperhaltung und Ablauf abhängen. Die pDL wurde nicht nur erklärt, sondern als pharmazeutische Tätigkeit erfahrbar gemacht.
Die Nachwuchsfrage wurde dabei ausdrücklich gestellt. Warum sollten angehende PTA überhaupt in die öffentliche Apotheke gehen und nicht in die Industrie? Die Antwort des stellvertretenden Kreisvertrauensapothekers Ioannis Hatzianastassiou lautete im Rohmaterial: Weil man dort Menschen hilft und sich für die Gesundheit jedes Einzelnen einsetzt. Das ist ein starkes Berufsargument. Es reicht aber nur, wenn der Arbeitsalltag diesen Sinn auch trägt. Nachwuchsbindung braucht nicht nur Idealismus, sondern verlässliche Arbeitsbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten, Anerkennung und eine Honorierung, die neue Aufgaben nicht als unbezahlte Zusatzlast erscheinen lässt.
Die pDL kann für PTA ein Zukunftsfeld sein, weil sie fachliche Kompetenz sichtbar macht. Blutdruckmessung, Risikoerfassung, Medikationsfragen und präventive Leistungen geben dem Beruf mehr Profil. Gleichzeitig wächst damit die Verantwortung im Team. Wenn pDL ernsthaft ausgebaut werden, müssen Apotheken Zeitfenster, Schulung, Rollenverteilung und Dokumentation organisieren. Nachwuchsbegeisterung entsteht dort, wo junge Menschen erleben, dass pharmazeutisches Wissen im direkten Kontakt gebraucht wird und nicht in Routine, Personalknappheit oder Bürokratie untergeht.
Arzneimittelseitig erweitert Remibrutinib die Therapie der chronischen spontanen Urtikaria. BTK-Hemmer sind bereits bekannt, bislang stand jedoch nach dem Rohmaterial keiner für die Behandlung der chronischen spontanen Urtikaria zur Verfügung. Mit Remibrutinib ist nun eine neue Option auf dem Markt. Die chronische spontane Urtikaria ist durch juckende Quaddeln und/oder Angioödeme gekennzeichnet und dauert länger als sechs Wochen. Die Ursache ist häufig unbekannt, Autoimmunität kann eine Rolle spielen. Die Prävalenz wird im Rohmaterial auf 0,1 bis 0,6 Prozent der Bevölkerung geschätzt, Frauen sind etwa doppelt so häufig betroffen wie Männer.
H1-Antihistaminika der zweiten Generation bleiben Mittel der ersten Wahl. Sie können in dieser Indikation nach Leitlinie bei Bedarf bis zur vierfachen üblichen Dosierung eingesetzt werden, allerdings im Off-Label-Gebrauch. Weitere Eskalationsmöglichkeiten sind Ciclosporin, Corticosteroide und insbesondere Omalizumab. Remibrutinib greift an der Bruton-Tyrosinkinase an, bindet kovalent an einen Cysteinrest im aktiven Zentrum und führt zur dauerhaften Inaktivierung des Enzyms. In der Folge wird die Degranulation von Mastzellen und Basophilen gehemmt, wodurch Histamin und andere proinflammatorische Botenstoffe weniger freigesetzt werden.
Rhapsido 25 mg Filmtabletten wird laut Rohmaterial bei Erwachsenen mit chronischer spontaner Urtikaria angewendet, die unzureichend auf H1-Antihistaminika ansprechen. Die empfohlene Dosis beträgt 25 mg zweimal täglich, morgens und abends. Die Tabletten können unabhängig von Mahlzeiten eingenommen und sollen im Ganzen mit einem Glas Wasser geschluckt werden. Versäumte Dosen sollen nicht nachgeholt werden.
Für die Beratung sind die Sicherheitsaspekte wesentlich. Unter Remibrutinib steigt das Blutungsrisiko. Bei Verdacht auf eine signifikante Blutung soll die Therapie unterbrochen werden. Vor und nach geplanten Operationen wird eine Pause von drei bis sieben Tagen erwogen. Bei gleichzeitiger Anwendung von Antithrombotika müssen Nutzen und Risiken abgewogen werden. Lebendimpfstoffe werden während der Behandlung nicht empfohlen; bei anderen Impfstoffen kann zur Verbesserung der Immunantwort eine Therapieunterbrechung von einer Woche vor bis zwei Wochen nach der Impfung erwogen werden.
Auch Wechselwirkungen sind relevant. Remibrutinib wird hauptsächlich über CYP3A4 in der Leber metabolisiert. Bei schwerer Leberfunktionsstörung wird die Anwendung nicht empfohlen. Die gleichzeitige Gabe mit starken CYP3A4-Inhibitoren oder mäßigen beziehungsweise starken CYP3A4-Induktoren muss vermieden werden. Andere CYP3A4-Substrate mit geringer therapeutischer Breite, darunter Ciclosporin, Tacrolimus oder Carbamazepin, sollten nicht zusammen mit Remibrutinib angewendet werden. In Schwangerschaft und Stillzeit gelten Einschränkungen; Frauen im gebärfähigen Alter sollen während der Behandlung und mindestens eine Woche danach zuverlässig verhüten.
Die Studienlage im Rohmaterial verweist auf die Phase-III-Studien REMIX-1 und REMIX-2 mit insgesamt 925 erwachsenen Patientinnen und Patienten, die trotz H1-Antihistaminikum symptomatisch blieben. Der primäre Endpunkt war die Veränderung des Urtikaria-Aktivitäts-Scores UAS7 bis Woche 12. Unter Remibrutinib verringerte sich der UAS7 in REMIX-1 um 20,02 Punkte und in REMIX-2 um 19,41 Punkte; die Unterschiede gegenüber Placebo waren statistisch signifikant. Auch sekundäre Endpunkte zu Juckreiz, Nesselsucht und Angioödemen zeigten Vorteile. Häufige Nebenwirkungen sind Infektionen der oberen Atemwege, mukokutane Blutungen, Herpesinfektionen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Fieber sowie Bauch- und Rückenschmerzen.
Für Apotheken ist Remibrutinib ein Beispiel für die wachsende Beratungsdichte moderner Arzneimitteltherapie. Patientinnen und Patienten mit chronischer spontaner Urtikaria haben häufig lange Beschwerdeverläufe, hohen Leidensdruck und bereits mehrere Therapieansätze hinter sich. Eine orale zielgerichtete Therapie kann den Alltag erleichtern, verlangt aber Aufklärung über regelmäßige Einnahme, Blutungszeichen, Impfplanung, Operationspausen, Wechselwirkungen und Grenzen der Selbstmedikation. Die neue Option erweitert damit nicht nur das therapeutische Spektrum, sondern auch die Anforderungen an pharmazeutische Beratung.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Die Linie läuft nicht von Thema zu Thema, sondern durch alle Themen hindurch: Was digital schneller wirken soll, wird abrechnungsrechtlich empfindlicher; was politisch als Reform erscheint, kann im Alltag zusätzliche Wege, Nachweise und Konflikte erzeugen; was therapeutisch neu möglich wird, verlangt pharmazeutische Beratung mit mehr Tiefe. Apotheken stehen dabei nicht neben der Entwicklung, sondern genau dort, wo Fristen, Kassenlogik, Patientenerwartung und Arzneimittelwissen zusammenlaufen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Aus E-Rezept-Fristen, AU-Regeln, Facharztversprechen, GKV-Sparen, PTA-Fragen und Remibrutinib entsteht ein Bild von Versorgung, die nicht an großen Worten hängt, sondern an präzisen Abläufen, tragfähigen Teams und Apotheken, die mehr leisten müssen, als der politische Reformton erkennen lässt.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Diese Ausgabe bündelt aktuelle Entwicklungen zu E-Rezept-Fristen, GKV-Finanzen, Krankschreibung, PTA-Nachwuchs und neuer Arzneimitteltherapie für die apothekerliche Praxis.
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