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  • 14.07.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute zeigen, wie Pflegekosten steigen, digitale Systeme wanken, neue Gesundheitsrisiken Beratung fordern.
    14.07.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute zeigen, wie Pflegekosten steigen, digitale Systeme wanken, neue Gesundheitsrisiken Beratung fordern.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Apotheken-Nachrichten verbinden steigende Pflegeheimkosten, E-Rezept-Probleme an der CGM-Notkasse, die Übernahme von No-Q, den elek...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute zeigen, wie Pflegekosten steigen, digitale Systeme wanken, neue Gesundheitsrisiken Beratung fordern.

 

Pflege, E-Rezept, Medikationsplan, Personal, Arzneimittelsicherheit und Alltagsrisiken verlangen belastbare Prozesse und klare Verantwortung.

Stand: Dienstag, 14. Juli 2026, um 18:55 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die Apotheken-Nachrichten von heute reichen von steigenden Pflegeheimkosten und neuen digitalen Versorgungswegen bis zu technischen Ausfällen, Personalfragen und bislang wenig beachteten Gesundheitsrisiken. Eine eingeschränkte E-Rezept-Funktion an der Notkasse zeigt, wie verwundbar selbst vorgesehene Ersatzsysteme sein können. Der elektronische Medikationsplan verspricht mehr Arzneimitteltherapiesicherheit, trifft beim Apothekenzugriff aber auf spürbare Vorbehalte. Gleichzeitig verändern rückläufige PKA-Ausbildungszahlen, eine neue Eigentümerstruktur bei No-Q und mögliche Riech- und Geschmacksstörungen unter GLP-1-Therapien den Beratungs- und Organisationsbedarf. Auch Pflegekosten, Unfallstandgebühren und verkeimte Küchenschwämme führen zu derselben betrieblichen Frage: Welche Risiken bleiben unsichtbar, bis fehlende Kontrolle, verspätete Entscheidungen oder falsches Vertrauen ihre Wirkung entfalten?

 

E-Auto-Quarantäne kostet nur begrenzt extra, fünf Tage gelten als angemessen, normale Standgebühren können weiterlaufen.

Nach einem schweren Unfall mit einem Elektro- oder Hybridfahrzeug können besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein. Beschädigte Lithium-Ionen-Batterien bergen das Risiko eines verzögerten Brandes, weshalb Abschleppunternehmen Fahrzeuge häufig mit größerem Abstand zu Gebäuden und anderen Autos abstellen. Das Landgericht Koblenz hat nun eine Grenze dafür gezogen, wie lange ein erhöhter Quarantänetarif verlangt werden kann.

Ausgangspunkt war ein Unfall im September 2023. Ein Hybridfahrzeug war so stark beschädigt worden, dass es nicht mehr fahrbereit war. Ein Abschleppunternehmen brachte das Auto auf seinen Betriebshof und stellte es auf einem besonderen Quarantäneplatz ab. Der gegnerische Haftpflichtversicherer zahlte bereits 5.459,01 Euro für die Verwahrung. Der Abschleppunternehmer verlangte von der Fahrzeughalterin weitere 38.569,81 Euro.

Zwischen den Beteiligten war zunächst umstritten, ob überhaupt eine Vereinbarung über eine längerfristige entgeltliche Verwahrung bestand. Der Abschleppunternehmer argumentierte, der Auftrag zur Bergung habe zugleich die sichere Unterbringung des Fahrzeugs umfasst. Wegen der möglichen Brandgefahr der Batterie sei ein besonders großer Abstand zu anderen Gegenständen erforderlich gewesen. Dafür habe mehr Fläche bereitgehalten und das Fahrzeug laufend überwacht werden müssen.

Die Halterin bestritt sowohl eine entsprechende Vereinbarung als auch die Notwendigkeit der über Monate berechneten Quarantänegebühr. Nach ihrer Auffassung hätten normale Standkosten ausgereicht. Außerdem hätte das Fahrzeug früher abgeholt werden können, wenn der Abschleppbetrieb die Herausgabe nicht vom Ausgleich der Rechnung abhängig gemacht hätte.

Das Landgericht sprach dem Unternehmen nur einen deutlich geringeren Betrag zu. Nach seiner Bewertung war ein erhöhter Quarantänetarif lediglich für die ersten fünf Tage nach dem Unfall gerechtfertigt. In dieser Zeit könne bei einer möglicherweise beschädigten Hochvoltbatterie eine besondere Beobachtung sinnvoll sein. Danach sei die akute Gefahr regelmäßig so weit zurückgegangen, dass nur noch normale Verwahrkosten verlangt werden könnten.

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass bei jedem Elektro- oder Hybridfahrzeug nach fünf Tagen keinerlei Brandrisiko mehr besteht. Sichtbare Batterieeinwirkungen, Temperaturanstiege, Herstellerhinweise, technische Diagnosen oder behördliche Anordnungen können eine längere Sonderbehandlung rechtfertigen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein erhöhter Quarantänetarif nicht allein mit einer abstrakten Batteriegefahr unbegrenzt fortgeführt werden darf.

Entscheidend ist die fortlaufende Prüfung, ob die besondere Maßnahme tatsächlich noch erforderlich ist. Ein anfänglich berechtigter Sicherheitsabstand wird nicht automatisch zu einer monatelangen Sonderleistung. Abschleppunternehmen müssen dokumentieren, warum ein Fahrzeug weiter auf einem Quarantäneplatz verbleiben muss. Fahrzeughalter und Versicherer wiederum dürfen notwendige Sicherheitsmaßnahmen nicht allein aus Kostengründen vorzeitig beenden.

Für Apotheken ist das Urteil relevant, wenn Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Botendienst, als Firmenwagen oder im Außendienst eingesetzt werden. Nach einem Unfall können neben Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten erhebliche Bergungs- und Standkosten entstehen. Gerade bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss rasch geklärt werden, ob das Fahrzeug abgeholt, verwertet oder technisch untersucht werden soll.

Eine verzögerte Entscheidung kann den Schaden deutlich erhöhen. Deshalb sollten Apotheke, Versicherer, Werkstatt und Abschleppunternehmen frühzeitig festhalten, wo das Fahrzeug steht, welche Gefährdung vermutet wird, welcher Tagessatz gilt und wann die Sonderunterbringung überprüft wird. Auch die Frage, ob der Abschleppbetrieb ein Zurückbehaltungsrecht besitzt, sollte nicht erst nach mehreren Wochen geklärt werden.

Versicherungsrechtlich ist zwischen erforderlichen Bergungs-, Quarantäne- und normalen Verwahrkosten zu unterscheiden. Eine Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung übernimmt nicht automatisch jede Rechnung in voller Höhe. Maßgeblich sind die Erforderlichkeit, die Ortsüblichkeit und die Schadenminderungspflicht. Ein ungewöhnlich hoher Tagessatz oder eine lange Standzeit kann deshalb gekürzt werden.

Das Urteil stärkt einen abgestuften Ansatz. Sicherheit bleibt notwendig, doch Sonderkosten benötigen eine konkrete Begründung und eine zeitliche Grenze. Für Halter betrieblicher Fahrzeuge bedeutet das: Nach einem Unfall darf die Organisation nicht bei der Bergung stehen bleiben. Batterierisiko, Verwahrung, Freigabe und Verwertung müssen als ein zusammenhängender Prozess gesteuert werden.

Pflegeheime werden erneut teurer, Eigenanteile steigen auf 3.364 Euro, Reformpläne verschieben die finanzielle Last.

Die finanzielle Belastung von Menschen in Pflegeheimen steigt weiter. Zum 1. Juli 2026 mussten Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen. Das waren 119 Euro mehr als zu Jahresbeginn und 256 Euro mehr als am 1. Juli 2025.

Die regionalen Unterschiede bleiben erheblich. Besonders hoch war die Belastung im ersten Heimjahr in Bremen mit durchschnittlich 3.761 Euro und im Saarland mit 3.695 Euro. Sachsen-Anhalt blieb mit 2.891 Euro als einziges Bundesland unter der Marke von 3.000 Euro.

Die Pflegeversicherung ist anders als die gesetzliche Krankenversicherung keine Vollversicherung. Sie übernimmt nur einen Teil der pflegebedingten Kosten. Bewohner zahlen zusätzlich für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen der Einrichtungen und Ausbildungsumlagen.

Ein wesentlicher Kostentreiber sind die Personalausgaben. Seit 2022 dürfen Pflegeheime nur noch Versorgungsverträge mit den Pflegekassen schließen, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen. Diese Vorgabe stärkt die Einkommen der dringend benötigten Pflegekräfte, wirkt sich im bestehenden Finanzierungssystem jedoch auf die Eigenanteile aus.

Der Ausgangswert des pflegebedingten Eigenanteils überschritt bundesweit die Marke von 2.000 Euro und lag zuletzt bei 2.088 Euro monatlich. Gegenüber Juli 2025 entspricht das einem Anstieg um 226 Euro. Auch Unterkunft und Verpflegung verteuerten sich. Dafür wurden durchschnittlich 1.086 Euro pro Monat fällig, 50 Euro mehr als ein Jahr zuvor.

Die höheren Löhne sind fachlich und sozial gewollt. Das Problem liegt in der Finanzierung. Wenn steigende Personalkosten unmittelbar auf Pflegebedürftige durchschlagen, geraten Menschen mit durchschnittlichen Renten schnell an ihre finanziellen Grenzen. Angehörige und Sozialhilfeträger werden dadurch ebenfalls stärker belastet.

Die Pflegeversicherung gewährt Leistungszuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Der pflegebedingte Eigenanteil wird im ersten Jahr um 15 Prozent, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent reduziert. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.

In der politischen Reformdiskussion steht zur Debatte, die Zeiträume bis zur jeweils höheren Zuschussstufe von zwölf auf 18 Monate zu verlängern. Dadurch würden höhere Entlastungen später greifen. Die Pflegekassen könnten Milliarden sparen, während Bewohner in den ersten Jahren stärker belastet würden.

Gerade diese Verschiebung ist sozialpolitisch umstritten. Viele Pflegebedürftige erreichen die höheren Zuschussstufen wegen kürzerer Aufenthaltszeiten gar nicht. Eine zeitliche Streckung würde deshalb nicht nur Leistungen verschieben, sondern für einen Teil der Betroffenen faktisch dauerhaft reduzieren.

Parallel wird über eine mögliche Aussetzung der verbindlichen Tariforientierung diskutiert. Einrichtungsträger warnen jedoch davor, Personalkosten lediglich auf andere Beteiligte zu verlagern. Gute Pflege benötigt ausreichend qualifiziertes Personal. Werden die Kosten gedeckelt, ohne die Finanzierung strukturell zu lösen, geraten Einrichtungen unter wirtschaftlichen Druck.

Für Apotheken besitzt diese Entwicklung mehrere Folgen. Pflegeheimbewohner gehören zu den wichtigsten Gruppen der Arzneimittelversorgung. Steigende Eigenanteile können die Bereitschaft oder Fähigkeit beeinflussen, zusätzliche Leistungen, Hilfsmittel oder nicht vollständig erstattete Produkte zu bezahlen. Gleichzeitig steigt der Bedarf an verlässlicher Medikationsorganisation und Beratung.

Apotheken, die Heime versorgen, müssen mit Einrichtungen und Pflegekräften immer komplexere Abläufe koordinieren. Multimedikation, Lieferengpässe, Medikationsänderungen und Entlassmanagement erzeugen zusätzlichen Aufwand. Finanzielle Engpässe der Bewohner oder Einrichtungen dürfen nicht dazu führen, dass Arzneimitteltherapiesicherheit geschwächt wird.

Private Pflegezusatzversicherungen können einen Teil der finanziellen Lücke abfedern. Entscheidend ist jedoch, welche Leistung tatsächlich vereinbart wurde. Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung und Pflegerente funktionieren unterschiedlich. Wartezeiten, Dynamik, Gesundheitsprüfung und Beitragsentwicklung beeinflussen den tatsächlichen Nutzen.

Die steigenden Heimkosten zeigen, dass die Pflegefinanzierung keine isolierte Frage der Pflegeversicherung ist. Löhne, Investitionen, Unterkunft, Sozialhilfe, private Vorsorge und familiäre Unterstützung greifen ineinander. Eine Reform kann die Kosten verteilen, aber nicht verschwinden lassen.

Für Familien ist deshalb eine frühzeitige Finanzplanung wichtig. Pflegegrad, Leistungszuschlag, Heimkosten, Pflegewohngeld, Sozialhilfe, Vermögen und mögliche Versicherungsleistungen sollten gemeinsam geprüft werden. Wer erst nach dem Einzug beginnt, Unterlagen und Ansprüche zu klären, verliert häufig wertvolle Zeit.

Die politische Aufgabe besteht darin, gute Bezahlung, stabile Einrichtungen und bezahlbare Pflege zusammenzuführen. Solange dies nicht gelingt, bleibt der Heimeinzug für viele Familien nicht nur eine gesundheitliche und emotionale, sondern zunehmend eine existenzielle finanzielle Entscheidung.

Zollsoft übernimmt No-Q mehrheitlich, deutscher Support soll wachsen, digitale Apothekenprozesse könnten enger mit Arztsoftware verzahnt werden.

Beim Termin- und Ressourcenmanagementsystem No-Q hat sich die Eigentümerstruktur verändert. Die Jenaer Zollsoft GmbH hat die Mehrheit an dem Anbieter übernommen. No-Q wurde während der Pandemie vor allem durch digitale Terminbuchungen für Impf- und Testangebote in Apotheken bekannt.

Die Geschäfte sollen künftig stärker von Deutschland aus gesteuert werden. Als Geschäftsführer fungieren Zollsoft-Chef Johannes Zollmann und Christian Popien, der bereits zuvor für No-Q tätig war. Nach Unternehmensangaben sollen Support und technologische Entwicklung ausgebaut werden.

Zollsoft entwickelt die Praxissoftware Tomedo und Tomedo.Dental und betreibt außerdem das Telemedizinportal Arzt-Direkt. Das Unternehmen beschäftigt mehrere Hundert Mitarbeitende und ist damit deutlich größer als der bisherige No-Q-Anbieter. Für Apotheken könnte die Übernahme deshalb neue technische Ressourcen und stabilere Servicekapazitäten bringen.

No-Q war ursprünglich vom Südtiroler Softwareunternehmen Vertical-Life entwickelt worden. Bestehende Preisstrukturen und Konditionen für Apotheken sollen nach den veröffentlichten Angaben zunächst unverändert bleiben. Ob dies langfristig gilt, hängt von der weiteren Produktstrategie ab.

Die angekündigte Verbesserung des Supports ist für Apotheken besonders relevant. Terminplattformen werden zunehmend für Impfungen, pharmazeutische Dienstleistungen, Blutdruckmessungen, Medikationsanalysen und weitere Beratungsangebote eingesetzt. Fällt das System aus oder werden Buchungen falsch synchronisiert, entstehen Leerlauf, Doppeltermine und zusätzlicher Kommunikationsaufwand.

Eine zuverlässige Plattform muss deshalb mehr leisten als eine einfache Kalenderfunktion. Sie benötigt klare Terminarten, Ressourcenplanung, Erinnerungen, Zugriffsrechte, Ausfallverfahren und eine datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsinformationen.

Die Verbindung zu einem Praxissoftwareanbieter eröffnet zugleich die Möglichkeit neuer sektorenübergreifender Abläufe. Denkbar wären Terminweiterleitungen zwischen Arztpraxis und Apotheke, gemeinsame Präventionsangebote oder eine bessere Koordination bei Impfungen und pharmazeutischen Dienstleistungen.

Solche Funktionen sind bislang jedoch vor allem eine strategische Möglichkeit. Aus der Mehrheitsübernahme folgt nicht automatisch eine sofortige technische Integration von No-Q, Tomedo oder Arzt-Direkt. Schnittstellen, Datenflüsse, Einwilligungen und Verantwortlichkeiten müssten konkret entwickelt und rechtlich abgesichert werden.

Für Apotheken bringt eine stärkere Vernetzung Chancen und Risiken. Termine könnten effizienter gesteuert und freie Kapazitäten besser genutzt werden. Gleichzeitig wächst die Abhängigkeit von einem externen Anbieter. Wenn Terminplanung, Kundendaten und Dienstleistungen in einer Cloudplattform gebündelt werden, kann ein Ausfall mehrere Betriebsbereiche gleichzeitig treffen.

Auch ein Anbieterwechsel verändert die Datenschutzlage. Apotheken sollten prüfen, ob Auftragsverarbeitungsverträge, Unterauftragnehmer, Hostingstandorte und Löschfristen unverändert bleiben. Kunden müssen gegebenenfalls darüber informiert werden, wenn sich Verantwortlichkeiten oder Datenflüsse ändern.

Eine besondere Rolle spielt die Rechteverwaltung. Nicht jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter benötigt Zugriff auf alle Termin- oder Gesundheitsdaten. Rollen sollten nach Aufgaben getrennt und regelmäßig überprüft werden. Zwei-Faktor-Authentifizierung und sichere Passwortrichtlinien sind bei cloudbasierten Systemen unverzichtbar.

Versicherungsrechtlich können Cyber-, Datenschutz- und Betriebsunterbrechungsrisiken betroffen sein. Kommt es zu Datenverlust, unberechtigtem Zugriff oder einem längeren Systemausfall, muss geklärt sein, welche Schäden der Anbieter und welche die Apotheke tragen. Standardverträge begrenzen die Haftung von Softwareunternehmen häufig erheblich.

Wirtschaftlich kann ein gut funktionierendes Terminmanagement die Auslastung verbessern. Personal, Räume und Impfstoffbestände lassen sich genauer planen. Gleichzeitig entstehen Lizenzkosten, Schulungsbedarf und Wechselbarrieren. Eine Apotheke, die ihre gesamten Dienstleistungen über eine Plattform organisiert, kann sie nicht ohne Aufwand austauschen.

Vor einer intensiveren Nutzung sollten Apotheken deshalb einen einfachen Ausfallprozess festlegen. Dazu gehören lokale Terminlisten, alternative Kontaktwege, eine interne Zuständigkeit und die Information der Kunden. Ein digitales System darf die Organisation stärken, aber nicht zur einzigen verfügbaren Wissensquelle werden.

Die Übernahme kann No-Q technologisch und organisatorisch stabilisieren. Ob der versprochene Mehrwert tatsächlich entsteht, wird sich an Supportqualität, Zuverlässigkeit, Datenschutz und konkreten neuen Funktionen zeigen. Für Apotheken bleibt entscheidend, dass digitale Lösungen den Betrieb vereinfachen und nicht durch neue Abhängigkeiten zusätzliche Unsicherheit schaffen.

Die CGM-Notkasse hat E-Rezept-Probleme, ein Update beeinträchtigt das Ersatzsystem, Apotheken brauchen getestete Ausfallprozesse.

Die E-Rezept-Funktion der CGM-Notkasse kann nach einem Softwareupdate in bestimmten Situationen eingeschränkt sein. Der Anbieter bestätigte Rückmeldungen aus einzelnen Apotheken und führte die Schwierigkeiten auf eine Updateproblematik vom 1. Juli zurück.

Nach Angaben von CGM waren die übrigen Funktionen der Notkasse weiterhin verfügbar. Betroffene Apotheken wurden informiert und sollten sich an den Support wenden. Ein weiteres Update sollte die möglichen E-Rezept-Probleme innerhalb weniger Tage beheben.

Die Einschränkung besitzt besondere Bedeutung, weil die Notkasse gerade als Ersatzlösung bei Störungen des Hauptsystems dienen soll. Wenn ausgerechnet das Ausfallsystem eine zentrale Funktion nicht zuverlässig bereitstellt, entsteht eine zusätzliche Schwachstelle.

Das Problem betrifft nicht zwingend jede Apotheke oder jede E-Rezept-Konstellation. Eine pauschale Aussage, die Notkasse könne keine E-Rezepte verarbeiten, wäre deshalb falsch. Dennoch muss jeder Betrieb prüfen, ob die eigene Version und Konfiguration betroffen ist.

Bereits Anfang Juli hatte es zudem Probleme beim Preisänderungsdienst gegeben. Neue Preise wurden zeitweise nicht korrekt eingespielt. Betroffen waren Apotheken in mehreren Regionen. Preis- und E-Rezept-Störungen können unterschiedliche Ursachen haben, zeigen aber gemeinsam, wie stark der Betrieb von zentralen Softwarediensten abhängt.

Eine Notkasse ist nur dann ein echtes Ersatzsystem, wenn sie regelmäßig getestet wird. Es genügt nicht, dass sie installiert ist. Mitarbeitende müssen wissen, wie sie gestartet wird, welche Funktionen unabhängig verfügbar sind und welche Daten oder Schnittstellen weiterhin vom Hauptsystem abhängen.

Gerade nach Updates sollte die Apotheke kritische Funktionen aktiv prüfen. Dazu gehören E-Rezept-Abruf, Abgabe, Signatur, Preisermittlung, Kassenabschluss, Druck und Übermittlung an das Rechenzentrum. Ein Update kann formal erfolgreich installiert sein und trotzdem einzelne Prozessschritte beeinträchtigen.

Die größte Gefahr besteht darin, dass Haupt- und Ersatzsystem dieselben technischen Abhängigkeiten besitzen. Nutzen beide dieselbe Datenbank, Netzwerkverbindung, TI-Komponente oder zentrale Softwarefunktion, kann ein einzelner Fehler beide Systeme gleichzeitig treffen.

Ein belastbares Notfallkonzept muss deshalb sichtbar machen, welche Ausfälle tatsächlich überbrückt werden können. Dazu gehören Stromausfall, Netzwerkausfall, TI-Störung, Serverdefekt, Kartenterminalprobleme und Ausfall zentraler Anbieter.

Für E-Rezepte benötigen Apotheken einen dokumentierten Ersatzprozess. Dabei muss geklärt sein, welche Handlungen rechtlich zulässig sind, wie spätere Nachbearbeitung erfolgt und welche Informationen gesichert werden müssen. Improvisierte Workarounds können neue Abrechnungs- oder Datenschutzfehler erzeugen.

Auch Preisstörungen sind nicht harmlos. Werden Preisänderungen nicht eingespielt, können falsche Abgabepreise, Zuzahlungen oder Abrechnungswerte entstehen. Nach einer Störung sollte deshalb geprüft werden, welche Vorgänge betroffen waren und ob Korrekturen notwendig sind.

Versicherungsrechtlich können Elektronik-, Cyber- und Betriebsunterbrechungsdeckungen relevant werden. Viele Policen setzen jedoch einen versicherten Sach- oder Cybervorfall voraus. Reine Softwarefehler eines Dienstleisters, entgangener Gewinn oder kleine Mehrkosten sind nicht automatisch abgedeckt.

Apotheken sollten deshalb auch ihre Verträge mit Softwareanbietern prüfen. Supportzeiten, Reaktionsfristen, Haftungsbegrenzungen, Updateverfahren und Wiederherstellungspflichten gehören zu den zentralen Punkten. Eine technische Abhängigkeit ohne klare vertragliche Verantwortlichkeit erhöht das Betriebsrisiko.

Organisatorisch empfiehlt sich eine kurze Notfallcheckliste an jedem Arbeitsplatz. Sie sollte Ansprechpartner, Ersatzgeräte, Supportnummern, zulässige Verfahren und Dokumentationspflichten enthalten. Mitarbeitende müssen den Ablauf kennen, bevor eine Störung eintritt.

Der Vorfall zeigt, dass Redundanz nicht nur aus einer zweiten Kasse besteht. Ein Ersatzsystem muss technisch, organisatorisch und personell funktionsfähig sein. Erst regelmäßige Tests machen sichtbar, ob es bei einer echten Störung tatsächlich trägt.

Eine PKA schließt mit Bestnote ab, der Beruf entlastet das ganze Team, sinkende Ausbildungszahlen gefährden Apothekenstrukturen.

Leonie Kisker hat ihre Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten mit Bestnote abgeschlossen. Die 22-Jährige arbeitet in der Schwanen-Apotheke von Dr. Carolin Zosel in Wermsdorf und sieht ihre berufliche Zukunft zunächst weiterhin im Betrieb.

Der Einzelfall ist eine positive Nachricht in einem Berufsfeld, das seit Jahren rückläufige Ausbildungszahlen verzeichnet. Nach den im Ausgangsmaterial genannten ABDA-Daten gab es 2025 rund 3.120 PKA-Auszubildende. Zwei Jahre zuvor waren es noch 3.625 gewesen. Nur ungefähr jede fünfte Apotheke beschäftigt mindestens eine PKA in Ausbildung.

Kisker hatte sich nach ihrem Abitur über verschiedene Ausbildungswege informiert und sich persönlich in der Apotheke beworben. Der schnelle Kontakt und die frühe Einigung zeigen, wie wichtig direkte Ansprache und eine sichtbare Ausbildungsbereitschaft sind.

Die dreijährige PKA-Ausbildung verbindet Berufsschule und praktische Arbeit in der Apotheke. Zu den Aufgaben gehören Warenwirtschaft, Einkauf, Lagerpflege, Rechnungswesen, Botendienstorganisation und Marketing. Damit bildet die PKA eine wichtige organisatorische Schnittstelle des Betriebs.

Ihr Beitrag wird häufig unterschätzt. Wenn PKA Bestellungen, Rechnungen, Lagerbewegungen und logistische Abläufe zuverlässig steuern, gewinnen Apotheker und PTA mehr Zeit für pharmazeutische Aufgaben. Gerade mit neuen Leistungen wie Impfungen, Medikationsanalysen und Präventionsangeboten wird diese Entlastung wichtiger.

Sinkt die Zahl der PKA, verschwinden die kaufmännischen und organisatorischen Aufgaben nicht. Sie werden auf andere Teammitglieder verteilt. Pharmazeutisches Personal übernimmt dann Tätigkeiten, die nicht zwingend seine Qualifikation erfordern, während Beratungs- und Versorgungszeit verloren geht.

Der PKA-Beruf verändert sich zugleich durch Digitalisierung. Automatische Bestellvorschläge, digitale Rechnungen, Kommissionierautomaten und Warenwirtschaftssysteme übernehmen einzelne Routinen. Damit wächst jedoch die Bedeutung von Prozesskontrolle, Datenqualität und Fehlererkennung.

Auch Marketing wird wichtiger. Apotheken kommunizieren über Webseiten, soziale Medien, Newsletter und digitale Terminplattformen. PKA können dabei organisatorisch und kreativ unterstützen, sofern Zugriffsrechte, Datenschutz und rechtliche Grenzen klar geregelt sind.

Eine Ausbildung darf deshalb nicht nur aus dem Abarbeiten einfacher Tätigkeiten bestehen. Ein strukturierter Ausbildungsplan sollte alle Kernbereiche abdecken und Entwicklung ermöglichen. Feste Ansprechpartner, regelmäßiges Feedback und eigene Projekte erhöhen die Bindung.

Für kleine Apotheken ist Ausbildung mit Zeit und Aufwand verbunden. Mitarbeitende müssen anleiten, kontrollieren und Prüfungsvorbereitung unterstützen. Dem steht jedoch das Risiko gegenüber, dauerhaft kein passendes Personal zu finden, wenn Betriebe nicht selbst ausbilden.

Wirtschaftlich kann eine erfolgreiche Ausbildung langfristig günstiger sein als wiederholte externe Suche. Eine Auszubildende kennt nach drei Jahren Abläufe, Team und Kunden. Bleibt sie im Betrieb, reduziert dies Einarbeitungs- und Rekrutierungskosten.

Rechtlich müssen Ausbildungsrahmenplan, Arbeitszeiten, Berufsschule und Kompetenzgrenzen eingehalten werden. PKA dürfen keine pharmazeutischen Tätigkeiten übernehmen, die Apothekerinnen, Apothekern oder PTA vorbehalten sind.

Versicherungsrechtlich sollten Auszubildende in Betriebs-, Haftpflicht- und Unfallkonzepten korrekt erfasst sein. Besonders wichtig ist die Frage, welche Aufgaben delegiert werden und wer sie kontrolliert. Eine gute Ausbildung schützt nicht nur die Lernende, sondern den gesamten Betrieb.

Der Erfolg von Leonie Kisker zeigt, welches Potenzial der Beruf besitzt. Er darf jedoch nicht als Beleg dafür missverstanden werden, dass der Nachwuchs gesichert ist. Die rückläufigen Zahlen verlangen eine aktivere Ansprache von Schulen, Jugendlichen und möglichen Quereinsteigern.

PKA sind kein Randberuf der Apotheke. Sie bilden einen wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen und organisatorischen Basis. Je komplexer Versorgung, Digitalisierung und Dienstleistungen werden, desto wichtiger ist ein Team, in dem kaufmännische und pharmazeutische Kompetenzen sinnvoll verteilt sind.

Der elektronische Medikationsplan findet große Zustimmung, Apothekenzugriff wird vorsichtiger bewertet, Vertrauen entscheidet über den Nutzen.

Der elektronische Medikationsplan soll schrittweise in die elektronische Patientenakte integriert werden. Eine aktuelle Forsa-Befragung im Auftrag des AOK-Bundesverbandes zeigt eine breite Zustimmung. Rund 90 Prozent der Befragten bewerten die digitale Speicherung ihrer Medikation sehr gut oder eher gut.

Besonders positiv wird der bessere Überblick für behandelnde Ärztinnen und Ärzte eingeschätzt. Etwa neun von zehn Befragten sehen darin einen Vorteil. Auch die Vermeidung gefährlicher Wechselwirkungen wird mit 88 Prozent Zustimmung deutlich unterstützt.

Der mögliche Einblick von Apothekerinnen und Apothekern in Arzneimittel und Dosierungen wird von rund 80 Prozent befürwortet. Das ist weiterhin eine klare Mehrheit, liegt aber unter der Zustimmung zum ärztlichen Zugriff.

Diese Differenz deutet auf ein Vertrauens- und Informationsproblem hin. Viele Menschen wissen, dass Apotheken Arzneimittel abgeben und beraten. Weniger sichtbar ist möglicherweise, welche Rolle sie bei Wechselwirkungsprüfung, Einnahmeproblemen und Medikationsanalyse spielen können.

Ein vollständiger Medikationsplan enthält mehr als die automatische Liste eingelöster E-Rezepte. Er kann Dosierungen, Einnahmehinweise, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und weitere relevante Informationen aufnehmen. Gerade diese Ergänzungen entscheiden über den tatsächlichen Sicherheitsnutzen.

Patientinnen und Patienten, die mindestens drei ärztlich verordnete Medikamente einnehmen, haben Anspruch auf einen Medikationsplan. In der Befragung traf dies auf 36 Prozent der gesetzlich Versicherten zu. Bei Menschen ab 60 Jahren lag der Anteil mit Mehrfachmedikation bei rund 60 Prozent.

Knapp zwei Drittel der Menschen mit mindestens drei Arzneimitteln hatten bereits einen Medikationsplan in Papierform erhalten. Der digitale Plan kann diese Informationen leichter verfügbar machen, wenn er aktuell und vollständig gepflegt wird.

Die Pilotphase soll zunächst in Modellregionen starten. Bis alle Praxissoftwaresysteme den vollständigen Prozess unterstützen, kann es bis zum Herbst dauern. Eine politische oder technische Freigabe bedeutet deshalb nicht, dass der Plan sofort überall nutzbar ist.

Für Apotheken entsteht eine wichtige Chance. Mit Zugriff auf einen vollständigen Plan können sie Doppelverordnungen, Wechselwirkungen, Dosierungsprobleme und fehlende Selbstmedikation besser erkennen. Voraussetzung ist jedoch, dass Zugriffsrechte, Einwilligung und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind.

Ein digitaler Plan kann auch falsche Sicherheit erzeugen. Fehlen OTC-Arzneimittel, Nahrungsergänzungen oder tatsächlich eingenommene Dosierungen, wirkt die Darstellung vollständig, obwohl relevante Informationen fehlen. Jeder Einblick muss deshalb mit einem Gespräch verbunden werden.

Unklarheiten können auch entstehen, wenn mehrere Leistungserbringer Änderungen vornehmen. Wer korrigiert eine Dosierung? Wer dokumentiert das Absetzen? Welche Information gilt bei widersprüchlichen Einträgen? Ohne klare Regeln wird aus dem gemeinsamen Plan eine neue Fehlerquelle.

Datenschutz bleibt ein zentraler Punkt. Patienten müssen nachvollziehen können, wer auf ihre Informationen zugreift. Zugriffe sollten protokolliert, rollenbasiert begrenzt und technisch geschützt sein.

Apotheken benötigen dafür sichere Geräte, persönliche Zugänge und geschulte Mitarbeitende. Ein offener Bildschirm im Handverkauf oder gemeinsam genutzte Zugangsdaten wären mit der Sensibilität der Informationen nicht vereinbar.

Versicherungsrechtlich können sowohl Beratungs- als auch Datenschutzschäden entstehen. Wird eine relevante Wechselwirkung trotz vollständiger Daten übersehen, kann dies haftungsrechtlich bedeutsam sein. Ein unberechtigter Zugriff kann zugleich einen Datenschutzvorfall auslösen.

Wirtschaftlich kann der eMP Rückfragen, Doppelmedikation und vermeidbare Therapieschäden reduzieren. Die erforderliche Prüfung und Pflege benötigt jedoch Zeit. Ohne angemessene Vergütung besteht das Risiko, dass der Plan nur oberflächlich genutzt wird.

Die Befragung zeigt zudem, dass die ePA trotz ihrer wachsenden Funktionen in vielen Arztgesprächen kaum vorkommt. Vier Fünftel der Menschen mit einem Arztbesuch im laufenden Jahr berichteten, dass die elektronische Patientenakte dort kein Thema gewesen sei.

Technische Verfügbarkeit allein schafft deshalb keine Nutzung. Patienten müssen verstehen, welchen konkreten Vorteil der Medikationsplan bietet. Für Apotheken liegt darin die Möglichkeit, ihre pharmazeutische Rolle sichtbarer zu machen.

Der eMP kann die Arzneimitteltherapiesicherheit deutlich verbessern. Seine Wirkung hängt aber nicht von der digitalen Form allein ab. Entscheidend sind vollständige Daten, klare Rechte, sichere Technik und das Vertrauen der Menschen, dass Apotheken verantwortungsvoll mit ihren Gesundheitsinformationen umgehen.

GLP-1-Arzneimittel zeigen ein Signal für Riech- und Geschmacksstörungen, relative Risiken steigen, absolute Fälle bleiben selten.

Geruchs- und Geschmacksstörungen könnten zu den bislang weniger beachteten Begleiterscheinungen einer Behandlung mit GLP-1-Rezeptoragonisten gehören. Eine große retrospektive Kohortenstudie untersuchte elektronische Gesundheitsdaten von mehr als 870.000 Erwachsenen mit Typ-2-Diabetes.

Rund 438.000 Nutzerinnen und Nutzer von GLP-1-Arzneimitteln wurden mit einer ähnlich großen Gruppe verglichen, die andere Antidiabetika erhielt. Der Beobachtungszeitraum betrug bis zu zwei Jahre.

In der GLP-1-Gruppe traten neue Geruchs- oder Geschmacksstörungen statistisch häufiger auf. Das relative Gesamtrisiko lag um 48 Prozent höher als in der Vergleichsgruppe. Für Riechstörungen wurde ein Anstieg um 81 Prozent, für Geschmacksstörungen um 52 Prozent berechnet.

Diese Prozentangaben wirken groß, müssen aber richtig eingeordnet werden. Sie beschreiben relative Unterschiede zwischen zwei Gruppen. Das absolute Risiko blieb niedrig. Aus einem seltenen Ereignis wird auch bei einer deutlichen relativen Steigerung keine häufige Nebenwirkung.

Die Untersuchung zeigt außerdem eine statistische Assoziation, keine gesicherte Kausalität. Elektronische Gesundheitsdaten erfassen Diagnosen, Verordnungen und Abrechnungen, aber nicht jede mögliche Einflussgröße. Infektionen, andere Arzneimittel, neurologische Erkrankungen oder Mangelzustände können ebenfalls Riech- und Geschmacksveränderungen verursachen.

Untersucht wurde die Wirkstoffklasse der GLP-1-Rezeptoragonisten bei Menschen mit Typ-2-Diabetes. Die Ergebnisse dürfen deshalb nicht pauschal ausschließlich Semaglutid, Tirzepatid oder einer reinen Gewichtsreduktionstherapie zugeschrieben werden.

Als möglicher Mechanismus wird diskutiert, dass GLP-1-Rezeptoren in chemosensorischen Signalwegen und im Riechsystem vorkommen. Ob die Arzneimittel dort unmittelbar Veränderungen auslösen, ist noch nicht abschließend geklärt.

Für Patientinnen und Patienten können Riech- und Geschmacksstörungen belastend sein. Essen kann fade oder unangenehm schmecken, Gerüche werden schwächer wahrgenommen oder verfälscht. Das beeinflusst Appetit, Ernährung und Lebensqualität.

Bei einer Therapie zur Gewichtsreduktion ist die Einordnung besonders schwierig. Veränderungen des Appetits und der Vorlieben können Teil der gewünschten Wirkung sein. Ein deutlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns ist jedoch nicht dasselbe wie ein reduziertes Hungergefühl.

Auch Sicherheitsfunktionen können betroffen sein. Wer schlechter riecht, erkennt möglicherweise Rauch, Gas oder verdorbene Lebensmittel später. Anhaltende Beschwerden sollten deshalb medizinisch abgeklärt werden.

Apotheken können eine wichtige Rolle bei der Erkennung spielen. Patientinnen und Patienten sollten gefragt werden, wann die Veränderung begann, ob zuvor eine Dosissteigerung erfolgte und ob gleichzeitig Infekte oder andere neue Arzneimittel auftraten.

Ein eigenmächtiges Absetzen ist nicht sinnvoll. GLP-1-Therapien können bei Diabetes und Adipositas erhebliche gesundheitliche Vorteile bieten. Die Entscheidung über Fortführung, Dosisanpassung oder Wechsel gehört in die ärztliche Behandlung.

Bei neu auftretenden Beschwerden kann eine Meldung an das Pharmakovigilanzsystem sinnvoll sein. Viele seltene Sicherheitssignale werden erst sichtbar, wenn einzelne Beobachtungen systematisch zusammengeführt werden.

Die Studie verändert die grundsätzliche Nutzenbewertung der Wirkstoffklasse nicht. Sie liefert jedoch einen Hinweis, den Ärztinnen, Ärzte und Apotheken in Beratung und Beobachtung aufnehmen können.

Für eine belastbare Bewertung fehlen noch Antworten. Unklar ist, ob sich einzelne Wirkstoffe unterscheiden, ob die Beschwerden dosisabhängig sind und ob sie nach Absetzen oder Wechsel vollständig zurückgehen.

Der richtige Umgang liegt zwischen Verharmlosung und Alarm. Riech- und Geschmacksstörungen scheinen möglich, bleiben aber selten. Wer sie bemerkt, sollte sie ernst nehmen und abklären lassen, ohne eine wirksame Therapie unkontrolliert zu beenden.

Küchenschwämme können zur Keimschleuder werden, hohe Belastung bleibt unsichtbar, regelmäßiger Austausch schützt vor Kreuzkontamination.

Küchenschwämme und Reinigungslappen können innerhalb weniger Tage zu einem Reservoir für krankmachende Bakterien werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung untersuchte, wie sich verschiedene Erreger in handelsüblichen Schwämmen vermehren und auf andere Oberflächen übertragen lassen.

Im Mittelpunkt standen Escherichia coli, Salmonellen und Staphylococcus aureus. Die Forschenden kontaminierten Schwämme gezielt mit unterschiedlichen Ausgangsmengen und beobachteten die Entwicklung über mehrere Tage.

Die poröse Struktur eines Schwamms bietet zusammen mit Feuchtigkeit und Speiseresten günstige Bedingungen für Bakterien. Selbst geringe Ausgangsmengen können sich unter passenden Bedingungen stark vermehren.

Besonders problematisch ist, dass eine hohe Keimbelastung nicht zuverlässig sichtbar oder riechbar ist. Auch stark kontaminierte Testschwämme wirkten äußerlich normal. Sie rochen weder auffällig noch mussten sie schmierig oder verfärbt sein.

Damit fällt ein wichtiges Warnsignal aus. Viele Menschen ersetzen einen Schwamm erst, wenn er unangenehm riecht oder sichtbar verschmutzt ist. Zu diesem Zeitpunkt kann die hygienische Belastung bereits lange bestehen.

Die untersuchten Bakterien überstanden teilweise auch mehrtägige Trockenphasen. Ein Schwamm wird daher nicht automatisch hygienisch sicher, nur weil er zwischenzeitlich austrocknet.

Bereits leichter Druck reichte aus, um Erreger auf andere Oberflächen zu übertragen. Beim normalen Abwischen können Keime deshalb auf Arbeitsplatten, Geschirr, Hände oder direkt auf Lebensmittel gelangen.

Besonders kritisch ist der Kontakt mit rohem Fleisch oder Fisch. Werden austretende Flüssigkeiten mit einem Schwamm aufgenommen und derselbe Schwamm später für andere Flächen verwendet, entsteht eine klassische Kreuzkontamination.

Die Studie beweist nicht, dass jeder Küchenschwamm Salmonellen enthält oder regelmäßig Erkrankungen verursacht. Sie zeigt jedoch, dass Schwämme unter ungünstigen Bedingungen sehr schnell zu einem Übertragungsmedium werden können.

Das BfR empfiehlt deshalb einen regelmäßigen Austausch beziehungsweise eine geeignete Reinigung. Nach Kontakt mit rohen tierischen Lebensmitteln sollte ein Schwamm nicht weiter für andere Küchenbereiche genutzt werden.

Als Alternative eignen sich Bürsten oder Mikrofasertücher, die schneller trocknen und bei ausreichend hoher Temperatur gereinigt werden können. Waschbare Tücher sollten bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden, sofern Material und Herstellerangaben dies zulassen.

Eine klare Trennung nach Einsatzbereich erhöht die Sicherheit. Unterschiedliche Tücher für Arbeitsflächen, Geschirr und Boden verhindern, dass Keime zwischen Bereichen verschleppt werden.

Für Risikogruppen besitzt die Küchenhygiene besondere Bedeutung. Säuglinge, ältere Menschen, Schwangere und immungeschwächte Personen können durch Salmonellen oder andere Lebensmittelkeime schwerer erkranken.

Apotheken beraten häufig bei Durchfall, Übelkeit und Lebensmittelinfektionen. Neben der symptomatischen Versorgung können sie auf Warnzeichen hinweisen, bei denen eine ärztliche Abklärung notwendig ist. Dazu gehören hohes Fieber, Blut im Stuhl, starke Kreislaufprobleme und Beschwerden bei besonders gefährdeten Personen.

Auch Pflegeeinrichtungen, betreute Wohngruppen oder andere Gemeinschaftseinrichtungen sollten Reinigungstextilien in ihre Hygienepläne aufnehmen. Dort können Fehler mehr Menschen gleichzeitig betreffen.

Wirtschaftlich sind regelmäßiger Austausch oder heiß waschbare Tücher kostengünstige Maßnahmen. Lebensmittelinfektionen verursachen dagegen Behandlungskosten, Arbeitsausfälle und in gewerblichen Betrieben mögliche Haftungs- oder Schließungsfolgen.

Die wichtigste Erkenntnis liegt in der fehlenden Wahrnehmbarkeit. Ein sauber aussehender Schwamm ist nicht automatisch hygienisch. Sicherheit entsteht durch feste Austausch- und Reinigungsregeln, nicht durch Geruch oder Optik.

 

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