Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Mittwoch, 01. Juli 2026, um 17:10 Uhr
Apotheken-Themen: Bericht von heute
Apotheken-Nachrichten von heute zeigen, warum der Reformstart nur der Anfang einer deutlich größeren Bewährungsprobe ist. Das ApoVWG erweitert Kompetenzen, verschiebt aber zentrale Rx-Ausnahmen in die Zukunft und ruft zugleich ärztliche Kritik an Doppelstrukturen und Interessenkonflikten hervor. Während die Koalition über Sparpakete im Gesundheitswesen berät, geraten Noventi, Rabattverträge, Tirzepatid bei Psoriasis, assistierte Telemedizin und die differenzierte Sonnenberatung in den Blick. Der Bericht zeigt, wie stark Apotheken künftig zwischen neuen Aufgaben, wirtschaftlichem Druck, digitaler Organisation und fachlicher Verantwortung stehen.
Mit dem Start des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes verschiebt sich die Rolle der öffentlichen Apotheke erneut. Neue Kompetenzen werden vorbereitet, zusätzliche Leistungen kommen hinzu, ärztliche Verbände warnen vor Doppelstrukturen, Krankenkassen und Politik ringen um Reformen, während Rabattverträge, digitale Versorgungsabläufe, pharmazeutische Forschung und neue Beratungsfelder den Apothekenalltag weiter verdichten. Der 1. Juli markiert damit keinen einzelnen Reformpunkt, sondern einen breiten Belastungstest für eine Branche, die mehr Verantwortung übernehmen soll, ohne dass alle Voraussetzungen bereits vollständig geklärt sind.
Besonders deutlich wird das bei der geplanten Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept. Das ApoVWG eröffnet Apotheken zwar neue Spielräume, doch die praktische Umsetzung bleibt gestuft. Die Anschlussversorgung chronisch erkrankter Patientinnen und Patienten nach § 48a AMG soll unter engen Voraussetzungen möglich werden: Das Arzneimittel muss über mindestens drei Quartale verordnet worden sein, die Fortführung darf keinen Aufschub erlauben, und die Apotheke muss den bisherigen Therapieverlauf nachweisen können, etwa über Daten in der elektronischen Patientenakte oder durch eigene Kenntnis. Die Abgabe ist auf die kleinste vorrätige Packungsgröße begrenzt und kann erst erneut erfolgen, wenn zwischenzeitlich wieder eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung vorgelegt wurde.
Diese Regelung ist kein Ersatzrezept durch die Hintertür, sondern eine eng gefasste Notbrücke. Die Offizin muss im Einzelfall prüfen, ob der Therapieverlauf ausreichend belegt ist, ob ein Aufschub tatsächlich unvertretbar wäre und ob gesetzliche Ausschlüsse greifen. Nicht abgegeben werden dürfen unter anderem bestimmte teratogene Wirkstoffe, Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial sowie Präparate, bei denen laut Fachinformation vor einer weiteren Verordnung eine ärztliche Diagnostik oder Untersuchung erforderlich ist. Aus einer scheinbar einfachen Versorgungshilfe wird damit ein rechtlich und pharmazeutisch anspruchsvoller Vorgang.
Noch weiter in die Zukunft weist § 48b AMG zur Akutversorgung. Die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept bei akuten Erkrankungen wird gesetzlich angelegt, bleibt aber bis zur Rechtsverordnung praktisch blockiert. Erst das Bundesministerium für Gesundheit muss mit Zustimmung des Bundesrates und im Benehmen mit dem BfArM festlegen, für welche Erkrankungen, Patientengruppen, Wirkstoffe, Darreichungsformen, Dosierungen, Packungsgrößen, Schulungen, Beratungsanforderungen und Dokumentationspflichten die Regelung gelten soll. Empfehlungen des BfArM sollen erstmals bis zum 2. Juli 2027 vorliegen. Damit wird die schnelle Hilfe im Akutfall nicht sofort Wirklichkeit, sondern frühestens nach fachlicher Konkretisierung und politischer Umsetzung.
Der zeitliche Abstand zwischen Reformversprechen und Betriebsrealität ist erheblich. Einerseits verhindert er einen überstürzten Einstieg in eine sensible Versorgungskompetenz. Andererseits zeigt er, dass neue Befugnisse erst dann wirksam werden, wenn Rechtsverordnung, Schulungen, Dokumentation, ePA-Anbindung und betriebliche Abläufe zusammenpassen. Die Rx-Abgabe ohne Rezept ist zudem als Selbstzahlerleistung ausgestaltet; Apotheken können zusätzlich zum Arzneimittelpreis eine Gebühr von bis zu fünf Euro verlangen. Jede Abgabe muss in der ePA und in der Apotheke dokumentiert werden, einschließlich Arzneimittel, Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße, Charge, Abgabedatum sowie personenbezogener Angaben.
Die ärztlichen Reaktionen auf das ApoVWG zeigen, wie konfliktträchtig diese Kompetenzverschiebung wahrgenommen wird. Kassenärztliche Vereinigungen und ärztliche Verbände warnen vor Doppelstrukturen, Fehlanreizen und Interessenkonflikten. Die KV Brandenburg sieht in neuen Leistungen wie Blutabnahmen, Schnelltests, Risikomessungen oder Rx-Abgaben ohne Rezept keine Entlastung, sondern eine aus ihrer Sicht gefährliche Verlagerung ärztlicher Aufgaben in fachfremde Strukturen. Der Hartmannbund Westfalen-Lippe betont besonders den Interessenkonflikt, der entstehen könne, wenn Apotheken gleichzeitig Arzneimittel verkaufen und therapeutische Entscheidungen treffen.
Diese Kritik ist politisch nicht überraschend, aber strategisch bedeutsam. Die Debatte wird nicht allein über Kompetenzen geführt, sondern über Verantwortungsketten. Ärztliche Verbände argumentieren mit Diagnostik, Therapiehoheit und Kontinuität der Betreuung. Die pharmazeutische Antwort kann nicht darin bestehen, die ärztliche Rolle zu spiegeln, sondern muss die eigene Stärke präzise beschreiben: Arzneimittelkompetenz, niedrigschwellige Erreichbarkeit, qualitätsgesicherte Standardprozesse und klare Grenzen. Entscheidend wird sein, ob die neuen Leistungen die Versorgung tatsächlich entlasten oder ob Patientinnen und Patienten mehrfach durch verschiedene Anlaufstellen geschickt werden.
Auch politisch ist der Reformdruck erheblich. Die Spitzen von Union und SPD beraten über ein breites Reformpaket, das Steuerentlastungen, Arbeitsmarktfragen, Rente, Gesundheit, Pflege und Bürokratie umfasst. Besonders im Gesundheitsbereich steht die Koalition unter Druck, erneute Beitragserhöhungen der Krankenkassen zu vermeiden. Die Finanzlücke der gesetzlichen Kassen ist gewachsen, mehrere Sparmaßnahmen sind umstritten, Belastungen für Patientinnen und Patienten sowie die Pharmabranche stehen zur Diskussion. Gleichzeitig ist die Pflegeversicherung finanziell angespannt, während bei Renten, Arbeitszeit und Steuerpolitik weitere Konfliktlinien bestehen.
Das ApoVWG steht damit nicht im luftleeren Raum. Wenn die Koalition im Gesundheitswesen weitere Einschnitte beschließt, können neue Apothekenleistungen schnell unter Finanzierungsdruck geraten. Dann geht es nicht nur um die Frage, welche Aufgaben Apotheken übernehmen dürfen, sondern auch darum, wie diese Aufgaben vergütet, geprüft und in die Versorgung eingebunden werden. Eine Reform, die zusätzliche Verantwortung schafft, kann durch Spargesetze, knappe Kassen und neue Dokumentationspflichten wieder eingeholt werden.
Das zeigt sich auch an Noventi. Der Abschluss des Sanierungsprogramms „Agenda 2025“ hat die Gruppe erneut in die Verlustzone gedrückt. Nach dem Rekordverlust 2022, einem weiteren Fehlbetrag 2023 und einem Gewinn 2024 stand im vergangenen Jahr wieder ein Minus von 18,5 Millionen Euro. Die Überschuldung wuchs weiter; zugleich verweist das Management auf Sondereffekte, Verkäufe von Beteiligungen, reduzierte Risiken und eine operative Leistungsfähigkeit, die ohne diese Belastungen ein positives Ergebnis ergeben hätte. Das Abrechnungsvolumen sank um rund eine Milliarde Euro, der Umsatz ging um drei Prozent zurück, während der Zinsaufwand mit 27 Millionen Euro weiterhin schwer auf der Finanzierung lastet.
Noventi ist für die Branche mehr als ein einzelnes Unternehmen. Rechenzentren und Abrechnungsdienstleister sichern Zahlungsströme, Liquidität und die technische Abwicklung eines hochregulierten Geschäfts. Wenn ein zentraler Dienstleister saniert, Beteiligungen verkauft, Finanzierungskosten trägt und zugleich im preisgetriebenen Abrechnungsgeschäft um Wachstum ringt, betrifft das mittelbar die Stabilität vieler Betriebe. Arzneimittelversorgung hängt nicht nur an Personal und Lieferfähigkeit, sondern auch an der unsichtbaren Infrastruktur der Abrechnung.
Zum 1. Juli kommen neue Rabattverträge hinzu, die den Apothekenalltag unmittelbar verändern. Die Ersatzkassen haben für zahlreiche Wirkstoffe Verträge abgeschlossen, darunter Blockbuster wie Dimethylfumarat, Nilotinib, Rivaroxaban und Ticagrelor. Besonders Rivaroxaban, bekannt durch Xarelto, wird im Apothekenbetrieb relevant sein, weil neue Generika und Rabattverträge die Abgabeentscheidungen beeinflussen. Insgesamt wurden 48 Wirkstoffe ausgeschrieben; nur in fünf Fällen konnten keine Rabattpartner gewonnen werden. Bei großen Wirkstoffen wurden teils bis zu drei Verträge geschlossen, mit Laufzeiten von 24 Monaten und Verlängerungsoptionen.
Der Monatswechsel bringt damit nicht nur politische Reformen, sondern auch operative Umstellungen am HV-Tisch und in der Warenwirtschaft. Rabattverträge verlangen Prüfung, Austausch, Bevorratung, Patientenkommunikation und Retaxationssicherheit. Gerade bei bekannten Wirkstoffen können Umstellungen zu Rückfragen führen, weil Patientinnen und Patienten andere Packungen, Hersteller oder Namen erhalten. Bei komplexeren Therapien entscheidet die Beratung mit darüber, ob formale Austauschlogik als Verunsicherung oder als nachvollziehbare Versorgungspraxis erlebt wird.
Auch medizinisch kommen neue Entwicklungen hinzu. Eine Phase-3b-Studie untersuchte Tirzepatid als Zusatz zu Ixekizumab bei Patientinnen und Patienten mit moderater bis schwerer Plaque-Psoriasis, Übergewicht und mindestens einer gewichtsbezogenen Komorbidität. Die Kombination führte deutlich häufiger zu einem mindestens zehnprozentigen Gewichtsverlust und zu einer vollständigen Hautabheilung als die Biologika-Monotherapie. Zudem verbesserten sich kardiometabolische Parameter wie Blutdruck, Cholesterin, Triglyceride und HbA1c. Zugleich traten unter der Kombination häufiger bekannte Nebenwirkungen auf, vor allem gastrointestinale Beschwerden und Reaktionen an der Einstichstelle.
Der Befund erweitert den Blick auf Psoriasis. Die Erkrankung ist keine reine Hauterkrankung, sondern eine systemische Entzündungserkrankung, die häufig mit Adipositas, metabolischen Risiken und kardiovaskulären Begleitproblemen verbunden ist. Wenn ein Wirkstoff wie Tirzepatid nicht nur Gewicht reduziert, sondern möglicherweise auch die Hautsymptomatik unter Biologikatherapie verbessert, deutet das auf eine stärkere Verzahnung dermatologischer, metabolischer und immunologischer Therapieansätze hin. Für die Beratung bleibt die Einordnung entscheidend: Die Daten betreffen eine spezifische Studienpopulation und eine Kombinationstherapie, nicht eine beliebige Anwendung von Abnehmspritzen bei Hautproblemen.
Der 1. Juli bringt weitere Neuerungen in die Betriebe. Das Apothekenhonorar steigt auf neun Euro und soll zum 1. Januar auf 9,50 Euro angehoben werden. Apotheken können assistierte Telemedizin anbieten und Patientinnen und Patienten bei Videosprechstunden oder strukturierten Ersteinschätzungsverfahren unterstützen. Für diese Leistungen sind gestaffelte Honorare vorgesehen, die in den kommenden Jahren sinken. Gleichzeitig endet die Frist zum Kartentausch für bestimmte SMC-B-Karten und elektronische Heilberufsausweise. Die ABDA-Geschäftsstelle wird neu strukturiert, und die Apothekenreform bringt weitere Aufgaben wie erweiterte Impfangebote, neue pharmazeutische Dienstleistungen und Möglichkeiten der PTA-Vertretung im ländlichen Raum.
Diese Vielzahl an Änderungen erhöht den Koordinationsdruck. Assistierte Telemedizin kann Versorgung erleichtern, wenn sie technisch funktioniert und in klare Prozesse eingebettet ist. Die Chroniker-Pauschale kann Arztpraxen und Patientinnen entlasten, bleibt aber eng begrenzt auf bestimmte Indikationen und Patientengruppen. Neue pDL, Blutentnahmen, Impfangebote und Telemedizin benötigen Schulungen, Räumlichkeiten, Dokumentation, Abrechnung und klare Verantwortlichkeiten. Der Reformgewinn entsteht nicht automatisch durch neue Befugnisse, sondern erst durch tragfähige Umsetzung.
Schließlich rückt mit dem Thema Sonne ein Beratungsfeld in den Blick, das im HV häufig zu pauschal behandelt wird. Klassisch steht beim Sonnenschutz die Vermeidung von Hautkrebs, Falten und UV-Schäden im Vordergrund. Neuere wissenschaftliche Diskussionen betonen jedoch, dass radikales Sonnenmeiden ebenfalls gesundheitliche Nachteile haben kann. Neben der Vitamin-D-Synthese werden UV-Licht und Lichttherapie bei Psoriasis, Multipler Sklerose und saisonaler Depression als biologisch wirksame Faktoren betrachtet. Bei Psoriasis ist Schmalband-UVB längst leitlinienrelevant, bei MS wird das Nord-Süd-Gefälle der Prävalenz mit UV-Exposition diskutiert, und bei saisonaler Depression zeigt Lichttherapie nach dem Rohmaterial eine Wirkung, die mit klassischen Antidepressiva vergleichbar sein kann.
Für das Apothekenteam entsteht daraus ein anspruchsvolles Beratungsdilemma. Weder radikales Sonnenmeiden noch sorgloses Sonnenbaden sind gute Empfehlungen. Entscheidend ist eine individuelle Beratung, die Hauttyp, Vorerkrankungen, Medikamente, Hautkrebsrisiko, Lebensstil und therapeutische Aspekte berücksichtigt. Wer Falten und Hautschäden vermeiden will, braucht konsequenten UV-Schutz. Wer gesundheitlich von maßvoller Licht- und UV-Exposition profitieren kann, braucht kontrollierte, nicht verbrennende Sonnenexposition. In der Praxis entscheidet außerdem nicht nur der Lichtschutzfaktor auf der Packung, sondern die aufgetragene Menge. Wird zu dünn gecremt, kann ein hoher LSF im Alltag deutlich weniger Schutz bieten als angenommen.
Zusammen betrachtet zeigt der Stoff, wie stark sich die Apotheke zwischen Reformanspruch und Praxisrealität bewegt. Das ApoVWG erweitert Aufgaben, doch viele Details werden erst durch Rechtsverordnungen, Curricula, Standardarbeitsanweisungen und Vergütungsverhandlungen konkret. Ärzte warnen vor Doppelstrukturen, während die pharmazeutische Seite ihre neue Rolle qualitätsgesichert definieren muss. Die Koalition ringt um Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen, Noventi zeigt die wirtschaftliche Belastung zentraler Infrastruktur, Rabattverträge verändern die tägliche Abgabe, neue Studien verschieben therapeutische Perspektiven, und die Beratung zu Sonne verlangt mehr Differenzierung als einfache Schutzparolen.
Neue Aufgaben allein sichern keine Versorgung. Apotheken brauchen dafür belastbare Prozesse, stabile digitale und abrechnungstechnische Schnittstellen, rechtlich klare Zuständigkeiten und eine Vergütung, die den zusätzlichen Aufwand trägt. Das ApoVWG eröffnet Spielräume, doch ihre Wirkung entscheidet sich dort, wo Rx-Ausnahmen geprüft, Telemedizin organisiert, Rabattverträge erklärt, neue Therapien eingeordnet und Beratung im Alltag verlässlich geleistet werden muss.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Was wie ein Reformstart wirkt, ist in Wahrheit ein Praxistest für die ganze Versorgungsarchitektur. Neue Kompetenzen helfen Apotheken nur, wenn Zuständigkeiten klar, Honorare tragfähig, digitale Prozesse stabil und Schnittstellen zu Ärzten sauber geregelt sind. Aus Rx-Ausnahmen, pDL-Fristen, Rabattverträgen, Noventi-Zahlen und neuer Therapieforschung entsteht deshalb eine gemeinsame Frage: Wird die Apotheke gestärkt – oder mit immer mehr Verantwortung in ein System gestellt, das selbst noch nach Halt sucht?
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die Apotheke gewinnt neue Spielräume, aber jeder Spielraum verlangt Ordnung, Finanzierung und Vertrauen. Erst wenn Reform, Technik, Wissenschaft und Beratung im Alltag tragen, wird aus politischer Aufwertung echte Versorgungssicherheit.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Im Mittelpunkt steht heute, wie ApoVWG, Ärztekritik, Reformdruck, Noventi, Rabattverträge und neue Beratungsfelder den Apothekenalltag verändern.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.