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APOTHEKE | Wochenspiegel & Presse |
Woche: Montag, 15. Juni 2026, bis Sonntag, 21. Juni 2026
Apotheken-News: Themen der Woche
Die Apothekenpolitik dieser Woche setzt den Berufsstand unter eine doppelte Spannung: Die Bundesregierung verlangt über den höheren Kassenabschlag einen Sparbeitrag, während ApoVWG, Primärversorgung, Telemedizin und KI neue Rollen eröffnen. Was nach Aufbruch klingt, wird erst dann zur Stärkung, wenn Finanzierung, Zuständigkeit, Haftung, Personal und Verhandlungsmacht mitwachsen. Der Konflikt mit der Ärzteschaft zeigt, wie empfindlich neue Versorgungsräume sind, wenn Gesprächsarchitektur fehlt. Die Beispiele aus Saarland, Thüringen, Sachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern machen sichtbar, dass Apotheken vor 2028 nicht nur neue Leistungen brauchen, sondern eine professionelle Ordnung, die verhindert, dass Zukunftsrhetorik zur unbezahlten Zusatzlast wird.
Die Apothekenpolitik dieser Woche beginnt mit einem Satz, der nüchterner klingt, als er wirkt: Auch Apotheken sollen zur Stabilisierung der GKV beitragen. Die Bundesregierung hält am erhöhten Kassenabschlag fest, obwohl die ABDA protestiert und der Bundesrat die Streichung empfohlen hatte. Aus 1,77 Euro sollen 2,07 Euro werden. Dreißig Cent klingen wie ein technischer Betrag. In der Honorarrealität sind sie ein politisches Signal: Die Fixumserhöhung kommt nicht frei, sondern wird sofort wieder teilweise abgeschöpft.
Für viele Betriebe ist genau das der wunde Punkt. Sie haben mehr als ein Jahrzehnt ohne echte Anpassung gearbeitet, während Kosten, Personalaufwand, Energiepreise, Bürokratie, Lieferengpässe, Retaxrisiken und Beratungsanforderungen gestiegen sind. Wenn die Politik nun erstmals wieder Bewegung ins Fixum bringt und im selben Atemzug einen höheren Abschlag verlangt, entsteht keine klare Entlastungserzählung. Es entsteht eine Doppelbotschaft: Ihr seid wichtig, ihr bekommt neue Aufgaben, aber ihr bleibt Sparadresse.
Das macht den Konflikt härter als eine reine Cent-Debatte. Die Apotheken haben über Jahre bereits einen stillen Sparbeitrag geleistet, weil ihre Vergütung nicht mit der Kostenentwicklung Schritt gehalten hat. Nun wird der offizielle Sparbeitrag sichtbar gemacht. Die Bundesregierung kann das mit der angespannten GKV-Lage begründen. Für die Betriebe bleibt dennoch die Frage, wie lange eine Struktur zugleich als wohnortnahe Versorgungssäule genutzt und als Konsolidierungsmasse behandelt werden kann.
Parallel dazu wird das ApoVWG als Aufbruch beschrieben. In Kammern und Verbänden überwiegt vielerorts die Erleichterung, dass überhaupt etwas Zählbares kommt. Neue heilberufliche Werkzeuge, neue Entwicklungsmöglichkeiten, mehr Nacht- und Notdienstmittel, Teilnotdienste, Erleichterungen beim Austausch nicht verfügbarer Rabattarzneimittel, neue Leistungen und eine stärkere Rolle im Versorgungssystem: Das Gesetz öffnet Räume, die lange gefordert wurden. Doch ein offener Raum ist noch keine tragfähige Zukunft.
Gerade deshalb muss die Euphorie an die Betriebsrealität zurückgebunden werden. Eine neue Aufgabe wird nicht dadurch gut, dass sie heilberuflich klingt. Sie wird gut, wenn sie finanziert, organisiert, haftungsrechtlich sauber abgegrenzt und personell leistbar ist. Wenn neue Leistungen auf Teams treffen, die schon jetzt zwischen Rezeptprüfung, Lieferengpässen, Notdienst, Personalausfall, Beratung, Botendienst, Bürokratie und wirtschaftlichem Druck stehen, kann aus Aufwertung schnell Zusatzlast werden.
In Baden-Württemberg wird diese Spannung deutlich. Kammerpräsident Martin Braun sieht im ApoVWG viele Anknüpfungspunkte für die Zukunft. Die Politik habe der Apothekerschaft heilberufliche Werkzeuge gegeben, die nun mit Leben gefüllt werden müssten. Zugleich bleibt die PTA-Vertretungsbefugnis zur Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs ein Störpunkt. Sie war politisch offenbar nicht mehr zu verhindern. Damit zeigt sich eine Ambivalenz, die auch andere Reformteile prägt: Was als Flexibilisierung gedacht ist, kann als Absenkung von Standards gelesen werden.
Ähnlich liegt es bei Zweigapotheken. In unterversorgten Regionen können erleichterte Strukturen kurzfristig Versorgung sichern. Doch wenn daraus eine dauerhafte Logik abgesenkter Anforderungen entsteht, verschiebt sich der Begriff der vollwertigen Apotheke. Die politische Gefahr liegt nicht darin, pragmatische Lösungen für ländliche Räume zu suchen. Die Gefahr liegt darin, dass Ausnahme- und Ersatzmodelle schleichend zum neuen Normalmaß werden.
Das ABDA-Papier zur Primärversorgung verschiebt die Debatte zusätzlich. Die Idee ist nachvollziehbar: Apotheken sind niedrigschwellig erreichbar, fachlich kompetent, flächennah verankert und für viele Menschen der erste Gesundheitskontakt. Warum sollten sie nicht stärker in Prävention, Lotsenfunktionen, Medikationsmanagement, niedrigschwellige Beratung und unterstützende Versorgung eingebunden werden? Fachlich ist diese Frage berechtigt. Politisch ist sie heikel.
Primärversorgung ist kein freies Gelände. Sie berührt ärztliche Zuständigkeit, Diagnosegrenzen, Therapieentscheidungen, Delegation, Haftung, Dokumentation, Vergütung und Patientensteuerung. Wer in diesen Raum hineintritt, braucht vorab Gesprächsarchitektur. Wenn die Ärzteschaft ein Papier erst dann wahrnimmt, wenn es öffentlich liegt, liest sie es nicht als Einladung, sondern als Vorstoß. Dann wird aus dem Satz „Aufruf zum Dialog“ schnell eine nachträgliche Schadensbegrenzung.
Der Aufschrei der Ärzteschaft ist deshalb nicht bloß Standesempfindlichkeit. Er zeigt, dass Versorgung nicht nur fachlich, sondern machtpolitisch organisiert ist. Wer neue Rollen beansprucht, verändert Gewichte. Wer Gewichte verändert, muss Verbündete suchen, bevor er Forderungen formuliert. Sonst entsteht Widerstand genau dort, wo Kooperation gebraucht würde.
Das Saarland liefert die Gegenfolie. Dort treffen sich Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten regelmäßig im Aktionsbündnis Gesundheit. Es gibt Austausch, gemeinsame Linien und sogar Modellprojekte. Der entscheidende Unterschied liegt nicht darin, dass dort alle Interessen verschwunden wären. Der Unterschied liegt darin, dass Konflikte in eine Gesprächsstruktur eingebettet sind, bevor sie öffentlich eskalieren. Kooperation entsteht nicht aus schönen Papieren, sondern aus wiederholtem Kontakt, Vertrauen und gemeinsamer Erfahrung.
Das ist für die Primärversorgungsdebatte entscheidend. Wenn Ärzte erleben, dass Apotheken Praxen entlasten, Patienten besser steuern und Versorgungslücken schließen, ohne Zuständigkeiten zu überrennen, entsteht Spielraum. Wenn sie dagegen ein nationales Papier als Übergriff wahrnehmen, schließen sich Türen. Im Saarland zeigt sich, dass gemeinsame Versorgung möglich ist. In der bundesweiten Reaktion zeigt sich, wie schnell sie politisch beschädigt werden kann.
Thüringen und Sachsen machen die Folge greifbar. Dort ist der Ärger über das ABDA-Papier so groß, dass die Weiterentwicklung des ARMIN-Konzepts vorerst belastet ist. Das ist der eigentliche Schaden. Wenn ein Papier nicht nur Widerspruch erzeugt, sondern bestehende Kooperationsprojekte gefährdet, dann geht es nicht mehr um Kommunikationston. Dann wird eine strategische Unachtsamkeit zur praktischen Bremse.
Gerade ARMIN steht für das, was eigentlich gebraucht wird: arzt- und apothekenseitige Zusammenarbeit, Medikationsmanagement, Abstimmung, gemeinsame Verantwortung. Wenn solche Strukturen wegen eines unglücklich gesetzten Vorstoßes ins Stocken geraten, zeigt sich die ganze Empfindlichkeit der Lage. Primärversorgung kann nicht gegen die Ärzteschaft gebaut werden. Sie kann nur mit ihr funktionieren oder sie bleibt Konfliktstoff.
In Mecklenburg-Vorpommern wird das ApoVWG nüchterner eingeordnet. Markus Oelze nennt es ein erstes Ergebnis, etwas Zählbares, einen Startpunkt. Das ist realistischer als große Zukunftsrhetorik. Ein Startpunkt kann helfen, aber er beantwortet noch nicht, wohin der Weg führt. Wenn der Weg in jährliche, zähe Verhandlungen um die Anpassung des Honorars führt, braucht der Berufsstand mehr als Hoffnung. Er braucht Vorbereitung, Zahlen, Mandat, Strategie und Durchsetzungskraft.
Die Formel „kein Handschlag unbezahlt“ bringt den Kern auf den Punkt. Neue Leistungen dürfen nicht als kostenlose Systemreserve entstehen. Jede Beratung, jede Präventionsleistung, jede Telemedizinassistenz, jede zusätzliche Dokumentation und jedes neue niedrigschwellige Angebot braucht eine wirtschaftliche Grundlage. Sonst wird aus heilberuflichem Anspruch unbezahlte Mehrarbeit. Genau diese Gefahr begleitet das gesamte Reformpaket.
Hessen zeigt, dass diese Frage inzwischen bei den Kammern angekommen ist. Christian Ude spricht vom Umbruch, betont aber zugleich, dass nicht jede Apotheke jede neue Aufgabe übernehmen kann. Das ist wichtig. Wer keine Kapazitäten hat, darf nicht zum Betrieb zweiter Klasse erklärt werden. Eine Reform, die mehr Möglichkeiten schafft, muss unterschiedliche Ausgangslagen zulassen. Stadt, Land, Einzelapotheke, Filialverbund, personell starke und personell knappe Betriebe können nicht identisch reagieren.
Noch wichtiger ist die Frage nach 2028. Dann greift die Verhandlungslösung zur jährlichen Anpassung des Apothekenfixums. Die hessische Vizepräsidentin Schamim Eckert fragt deshalb zu Recht, ob die ABDA bereits ein Konzept für die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband hat. Diese Frage trifft den Nerv der kommenden Jahre. Denn ab 2028 wird nicht mehr nur appelliert, sondern verhandelt.
Eine vage Antwort reicht dafür nicht. Wer gegen den GKV-Spitzenverband antritt, braucht ein professionelles Team aus Strategen, Juristen, Ökonomen, Datenanalysten und erfahrenen Verhandlern. Die Gegenseite wird mit Beitragsstabilität, Ausgabenentwicklung, Mengensteuerung und Wirtschaftlichkeitsargumenten arbeiten. Wer dem nur mit dem Hinweis auf Systemrelevanz begegnet, wird es schwer haben. Die Apothekenseite muss ihre Leistung, Kostenrealität, Versorgungslast, Personallage und Einsparungen der vergangenen Jahre belastbar belegen können.
Die einstimmige hessische Resolution gegen die Erhöhung des Apothekenabschlags ist deshalb mehr als Symbolik. Sie markiert eine rote Linie. „Wer bei den Apotheken kürzt, kürzt bei der Versorgung“ ist politisch zugespitzt, aber in der Logik der Betriebe nachvollziehbar. Jede Kürzung trifft nicht abstrakte Strukturen, sondern Öffnungszeiten, Investitionen, Personalbindung, Notdienstfähigkeit, Beratungszeit und Zukunftsbereitschaft.
Sachsen-Anhalt bringt einen anderen Ton in dieselbe Debatte. Jens-Andreas Münch sieht viele positive Seiten des ApoVWG: neue Leistungen, Primärversorgung, Austauschmöglichkeiten, höhere Notdienstpauschalen. Gleichzeitig warnt er vor der PTA-Betriebsaufrechterhaltung und vor abgesenkten Anforderungen an Zweigapotheken. Seine Sorge vor Light-Apotheken im ländlichen Raum berührt einen zentralen Punkt: Versorgung darf nicht dadurch gerettet werden, dass ihr Standard still verändert wird.
Auch Münchs Einschätzung zur Fixumserhöhung ist ambivalent. Sie helfe zumindest etwas und man müsse sehen, dass Apotheken in der aktuellen Lage als Einzige etwas bekommen. Das ist politisch fair formuliert. Betriebswirtschaftlich bleibt aber stehen, dass viele Betriebe diese Entlastung sehr spät erhalten und dass die jahrelange Unteranpassung nicht durch einen ersten Schritt aufgehoben wird. Zwischen Dankbarkeit für Bewegung und Kritik an ihrer Begrenztheit liegt die Realität dieser Reform.
Sein Hinweis, man sei in der Politik nicht bei „Wünsch dir was“, trifft die Lage. In politischen Verhandlungen besteht Erfolg manchmal darin, Schlimmeres zu verhindern. Doch auch diese Haltung darf nicht zur Selbstbeschränkung werden. Wenn Standespolitik nur noch Schlimmeres verhindert, verliert sie die Kraft, bessere Bedingungen offensiv zu setzen. Die kommende Phase verlangt beides: Schadensbegrenzung und Anspruch.
Die wirtschaftlichen Erwartungen bleiben vorsichtig. Sebastian Schwintek sieht im zweiten Halbjahr für die Durchschnittsapotheke mehr Rohgewinn durch Fixumserhöhung und Skonti. Das kann Luft schaffen. Doch Mindestlohn, Hilfskräftekosten, Energiepreise und weitere Kostensteigerungen stehen dagegen. Die Verbesserung wird nicht automatisch zur Stabilisierung. Ein klein wenig besser ist noch kein tragfähiges Geschäftsmodell.
Hinzu kommt die geforderte Angebotsorientierung. Apotheken sollen nicht nur auf Rezepte reagieren, sondern aktiv Leistungen anbieten, auf Menschen zugehen, Versorgung gestalten. Diese Idee passt zur neuen Rolle. Sie verlangt aber freie Kapazitäten und ein anderes betriebliches Denken. Beides entsteht nicht, wenn Teams dauerhaft im Reaktionsmodus feststecken. Wer Angebotsorientierung will, muss den Alltag so entlasten, dass überhaupt Raum für Angebote entsteht.
Ralf Denda bewertet die Honorarerhöhung als ersten Schritt und verweist auf die weitere Dynamisierung. Genau dort wird sich zeigen, ob das Reformversprechen Substanz bekommt. Eine einmalige Erhöhung nach vielen Jahren Stillstand kann nicht das Ende sein. Entscheidend ist, ob es gelingt, eine verlässliche Anpassungslogik zu etablieren. Sonst beginnt der nächste Stillstand nur auf etwas höherem Niveau.
Die assistierte Telemedizin erweitert den Leistungsraum ab 1. Juli. Für Menschen im ländlichen Raum, für eingeschränkte Mobilität oder für Versorgungslücken kann sie ein sinnvoller Baustein sein. Apotheken könnten technische Unterstützung leisten, Videosprechstunden ermöglichen, Patienten begleiten und ärztliche Versorgung näher bringen. Das passt in die Logik niedrigschwelliger Gesundheitsorte.
Aber auch hier gilt: Die Leistung muss sauber gebaut sein. Raum, Technik, Datenschutz, Terminorganisation, Abrechnung, Haftung, Schnittstelle zur Arztpraxis, Schulung des Teams und Einbindung in den Tagesablauf müssen geklärt sein. Wenn assistierte Telemedizin improvisiert wird, erzeugt sie Störungen. Wenn sie geplant wird, kann sie Versorgung verbessern. Der Unterschied liegt nicht in der Idee, sondern in der Umsetzung.
Damit wird Telemedizin auch zum Test für die Primärversorgungsdebatte. Sie kann zeigen, wie Apotheken ärztliche Versorgung unterstützen, ohne sie zu ersetzen. Wenn die Rolle klar assistierend, technisch und organisatorisch definiert ist, kann sie Brücken bauen. Wenn sie dagegen als weiterer Schritt in Richtung Zuständigkeitsverschiebung wahrgenommen wird, kann sie neue Abwehr erzeugen. Auch hier entscheidet Gesprächsarchitektur.
Der Einsatz von KI-Tools im Apothekenbetrieb öffnet eine weitere Zukunftsebene. Botenfahrten, Bestellungen beim Großhandel, Lagerprognosen, Kundenkommunikation per Chatbot oder interne Prozessunterstützung können Effizienz schaffen. Doch KI ist kein neutraler Automat, sobald sie in Arbeitsabläufe eingebunden wird. Sie produziert Vorschläge, Prioritäten, Texte, Routen oder Entscheidungen, die Menschen prüfen müssen.
Die arbeitsrechtliche Frage lautet: Wer bedient, wer kontrolliert, wer erkennt Fehler, wer trägt Verantwortung? Ein Chatbot, der falsch informiert, eine Bestellprognose, die falsche Mengen auslöst, eine Tourenplanung, die kritische Lieferungen verzögert, oder ein System, das Daten ungeschützt verarbeitet, kann nicht einfach mit dem Hinweis auf Technik entschuldigt werden. Der Inhaber bleibt in Organisations-, Schulungs- und Kontrollpflichten.
Damit wird KI zur Führungsfrage. Betriebe brauchen klare Regeln: Welche Tools dürfen genutzt werden? Für welche Aufgaben? Wer gibt Ergebnisse frei? Wann ist menschliche Prüfung zwingend? Was wird dokumentiert? Welche Daten dürfen verarbeitet werden? Welche Systeme sind ausgeschlossen? Wer haftet bei Fehlbedienung? Ohne solche Regeln entsteht eine Grauzone, in der Effizienzgewinne schnell zu Haftungsrisiken werden.
Die Versicherungsfrage folgt unmittelbar. KI verbindet Cyberrisiken, Vermögensschäden, Datenschutzverletzungen, Vertrauensschäden, Betriebsunterbrechungen, Haftpflichtfragen und Reputationsschäden. Online und offline lassen sich nicht mehr sauber trennen. Ein digitaler Fehler kann eine reale Versorgungspanne auslösen. Eine manipulierte Datengrundlage kann Bestellungen, Botendienste oder Kommunikation betreffen. Ein falsch eingesetztes Tool kann arbeitsrechtliche und haftungsrechtliche Folgen haben.
Deshalb reicht allgemeiner Technikoptimismus nicht. Apotheken brauchen Risikodisziplin. Cyberdeckung, Vertrauensschadenversicherung, Betriebsausfall, Haftpflicht, Rechtsschutz, Elektronikschutz und branchenspezifische Konzepte müssen zur tatsächlichen Nutzung digitaler Systeme passen. Wer KI einsetzt, muss nicht nur fragen, was sie kann. Er muss fragen, was passiert, wenn sie falsch liegt.
Über alle Themen hinweg entsteht eine klare Bewegung. Die Apotheken sollen sparen, mehr leisten, neue Versorgungsräume betreten, mit Ärzten kooperieren, mit Kassen verhandeln, Telemedizin anbieten, KI nutzen und wirtschaftlich stabil bleiben. Jeder einzelne Baustein kann sinnvoll sein. Zusammen erzeugen sie eine Belastungsarchitektur, die ohne klare Ordnung überfordern kann.
Die Ordnung muss vor der Expansion kommen. Erst Zuständigkeiten, dann Finanzierung. Erst Gesprächsarchitektur, dann Primärversorgung. Erst Verhandlungsteam, dann Honorarverhandlung. Erst Organisation, dann neue Leistung. Erst Risikokonzept, dann KI-Einsatz. Erst Kapazität, dann Angebotsorientierung. Diese Reihenfolge entscheidet, ob Reformen tragen oder nur neue Erwartungsschichten auf ohnehin belastete Betriebe legen.
Die Apothekenpolitik steht damit an einem Punkt, an dem Aufbruch nicht mehr als Wort genügt. Der höhere Kassenabschlag zeigt, dass politische Wertschätzung begrenzt ist, wenn Sparziele drücken. Das ApoVWG zeigt, dass neue Werkzeuge möglich sind. Das Primärversorgungspapier zeigt, dass Anspruch ohne Einbindung Konflikte erzeugt. Das Saarland zeigt, dass Kooperation funktionieren kann. Thüringen und Sachsen zeigen, dass sie beschädigt werden kann. 2028 zeigt sich, ob der Berufsstand verhandlungsfähig genug ist.
Für die Betriebe entscheidet sich all das im Alltag. Nicht in Papieren, nicht in Resolutionen, nicht in Pressemitteilungen. Es entscheidet sich im Dienstplan, an der Kasse, im Beratungsraum, im Notdienst, im Botendienst, in der Software, im Gespräch mit Ärzten, in der Abrechnung mit Kassen und in der Frage, ob am Ende genug Geld, Personal und Zeit bleibt, um die neue Rolle tatsächlich auszufüllen.
Die Reform kann ein Startpunkt sein. Aber sie ist nur dann ein guter Startpunkt, wenn sie nicht mit dem Ziel verwechselt wird. Neue Aufgaben sind kein Wert an sich. Sie werden erst dann wertvoll, wenn sie bezahlt, begrenzt, kooperativ abgestimmt, rechtlich geklärt und praktisch leistbar sind. Sonst bekommt der Berufsstand mehr Verantwortung, ohne die Macht, sie zu gestalten.
Genau darin liegt der Stoffkern dieser Woche: Die Apotheken sollen Zukunft übernehmen, während ihnen gleichzeitig ein Teil der Entlastung wieder genommen wird. Diese Spannung muss nicht jede Reform zerstören. Aber sie muss ehrlich verhandelt werden. Wer mehr Versorgung will, muss mehr Tragfähigkeit schaffen. Wer Apotheken als Primärversorgungsakteur sieht, muss sie finanziell, organisatorisch und politisch so ausstatten, dass sie diese Rolle nicht nur ertragen, sondern ausfüllen können.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Diese Woche zeigt, dass Apothekenpolitik nicht an einzelnen Reformbausteinen hängt, sondern an ihrer Tragfähigkeit. Der höhere Kassenabschlag schmälert die Entlastung, das ApoVWG öffnet neue Räume, das Primärversorgungspapier provoziert ärztliche Abwehr, während Länderbeispiele zeigen, dass Kooperation möglich ist, wenn Vertrauen vorher entsteht. Telemedizin und KI erweitern den Alltag, aber beide verlangen Organisation, Haftungsklarheit und Risikoschutz. Aus vielen Einzelpunkten wird so eine einfache Frage: Wer mehr Verantwortung übernehmen soll, muss auch die Macht bekommen, Bedingungen zu setzen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Eine Reform wird nicht dadurch stark, dass sie mehr Aufgaben verteilt. Sie wird stark, wenn sie Versorgung so finanziert, organisiert und absichert, dass Apotheken ihre neue Rolle nicht nur ertragen, sondern ausfüllen können.
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