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APOTHEKE | Wochenspiegel & Presse |
Woche: Montag, 28. September 2026 bis Sonntag, 4. Oktober 2026
Apotheken-News: Themen der Woche
Die Apothekenwelt bewegt sich an mehreren Stellen gleichzeitig. Während der pharmazeutische Großhandel eine verlässlichere Belieferung durch die Hersteller einfordert, wächst bei pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln der politische Druck auf Qualität, Regulierung und Kontrolle. Telemedizinische Gesundheitskabinen im Supermarkt stellen zugleich die Frage, wie niedrigschwellige Versorgung künftig organisiert wird und welche Rolle Apotheken in einem zunehmend vielfältigen Gesundheitsmarkt behaupten können. Auch innerhalb der etablierten Versorgung verschieben sich Gewichte: Grippeimpfungen in Apotheken gewinnen an Bedeutung, die ABDA wirbt offensiver für das Impfangebot, und bei der elektronischen Patientenakte zeigt sich die Differenz zwischen technischer Nutzung im Versorgungssystem und persönlicher Nutzung durch Versicherte. Gleichzeitig sorgen mögliche Zytostatika-Ausschreibungen für Streit über Einsparungen, Konzentration und wohnortnahe Versorgung. Hinzu kommen neue Perspektiven für pharmazeutische Beratung, die anhaltende Debatte um eine zeitgemäße pharmazeutische Ausbildung und die Frage, wie verbliebene Papierprozesse in einer digitalisierten Arzneimittelversorgung rechtssicher überwunden werden können. Zusammen ergibt sich kein einzelner Umbruch, sondern das Bild einer Branche, deren Aufgaben wachsen, während politische, wirtschaftliche und technische Rahmenbedingungen gleichzeitig neu sortiert werden.
Für Apotheken ist die Frage, auf welchem Weg ein Arzneimittel in die Offizin gelangt, weit mehr als eine logistische Nebensache. Sie entscheidet darüber, wie viele Bestellwege parallel gepflegt werden müssen, wie Lieferungen kontrolliert und Rechnungen verarbeitet werden und wie zuverlässig ein breites Sortiment kurzfristig verfügbar bleibt. Genau an dieser Stelle prallen zwei Vertriebswege aufeinander. Während der vollversorgende pharmazeutische Großhandel darauf ausgerichtet ist, Apotheken herstellerübergreifend mit Arzneimitteln zu beliefern, setzen einzelne pharmazeutische Unternehmen auf den Direktvertrieb. Was für einen Hersteller ein eigener Absatzweg sein kann, bedeutet für die Apotheke zusätzliche Prozesse neben dem etablierten Großhandelssystem.
Das Problem beginnt nicht erst bei der Lieferung. Jede zusätzliche Direktbestellung schafft einen eigenen Vorgang: Bestellung, Wareneingang, Kontrolle und Fakturierung müssen neben den gewohnten Großhandelsabläufen organisiert werden. Gerade in Apotheken, deren Teams ohnehin zahlreiche parallele Versorgungs- und Verwaltungsaufgaben bewältigen, ist das keine abstrakte Prozessfrage. Aus einem Arzneimittel, das benötigt wird, entsteht ein zusätzlicher Beschaffungsweg. Je häufiger solche Sonderwege notwendig werden, desto stärker fragmentiert sich ein System, dessen Stärke eigentlich darin liegt, unterschiedliche Hersteller und Präparate über wenige leistungsfähige Beschaffungskanäle zusammenzuführen.
Allerdings lässt sich der Direktbezug nicht allein mit dem zusätzlichen Aufwand in der Apotheke erklären oder kritisieren. Nach den vorliegenden Angaben berichten Apothekeninhaberinnen und -inhaber in einer aktuellen Apokix-Umfrage zugleich, dass sich die Lieferfähigkeit des Großhandels verschlechtert habe und beim Direktbezug teilweise besser ausfalle. Damit entsteht eine unbequeme Gegenbewegung: Apotheken können ein Interesse an gebündelten, einfachen Beschaffungswegen haben und trotzdem gezwungen sein, andere Wege zu nutzen, wenn ein benötigtes Präparat darüber schneller oder überhaupt verfügbar ist. Ein logistisches Ideal hilft wenig, wenn die Ware im entscheidenden Moment fehlt.
Gerade deshalb geht die Auseinandersetzung tiefer als die Frage, welcher Vertriebsweg bequemer ist. Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel übernimmt nach dem zugrunde liegenden Material einen gesetzlichen Versorgungsauftrag und soll Apotheken flächendeckend mit einem herstellerneutralen Vollsortiment versorgen. Ein solches Modell kann aber nur funktionieren, wenn der Großhandel selbst kontinuierlich beliefert wird. Eine Infrastruktur lässt sich nicht dadurch stabil halten, dass man ihr eine Versorgungsfunktion zuschreibt, während der Zufluss der benötigten Arzneimittel an entscheidenden Stellen unsicher bleibt.
Hier setzt die Kritik des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels Phagro an. Der Verband fordert, dass der Belieferungsanspruch des vollversorgenden Großhandels gegenüber pharmazeutischen Unternehmen tatsächlich durchsetzbar sein müsse. Nach seiner Darstellung reicht eine gesetzliche Verpflichtung allein nicht aus, wenn für Verstöße keine wirksamen Sanktionsmöglichkeiten bestehen. Damit verschiebt sich die Debatte von der Logistik in die Durchsetzung: Nicht nur die Existenz einer Pflicht ist entscheidend, sondern die Frage, was geschieht, wenn diese Pflicht in der Praxis nicht erfüllt wird.
Das ist für die Arzneimittelversorgung ein wesentlicher Unterschied. Ein gesetzlich beschriebenes Versorgungssystem gewinnt seine Stabilität nicht auf dem Papier, sondern in der täglichen Lieferkette. Hersteller, Großhandel und Apotheken sind dabei keine voneinander unabhängigen Stationen. Fällt an einer Stelle Ware aus oder wird sie gezielt über einen anderen Vertriebsweg geführt, verändert das die Möglichkeiten der nachfolgenden Stufe. Der Großhandel kann nur das zuverlässig verteilen, was ihm zur Verfügung steht; die Apotheke wiederum kann ihre Patientinnen und Patienten nur mit dem versorgen, was sie tatsächlich beschaffen kann.
Der Direktvertrieb erhält dadurch eine doppelte Bedeutung. Er kann einer Apotheke im Einzelfall Zugang zu einem Präparat verschaffen, das über den Großhandel gerade nicht ausreichend verfügbar ist. Gleichzeitig kann eine stärkere Verlagerung in direkte Hersteller-Apotheken-Beziehungen die Bündelungsfunktion des Vollsortiments schwächen und den organisatorischen Aufwand auf die einzelne Apotheke verschieben. Genau diese Spannung verbietet einfache Antworten. Weder lässt sich jeder Direktbezug als Problem darstellen noch genügt die Forderung, sämtliche Arzneimittel müssten über den Großhandel laufen, solange die Leistungsfähigkeit dieses Weges nicht zuverlässig abgesichert ist.
Für die Offizin zählt schließlich nicht die Eleganz eines Vertriebsmodells, sondern dessen Alltagstauglichkeit. Wenn für verschiedene Präparate unterschiedliche Bestellwege, Ansprechpartner, Lieferbedingungen und Rechnungsabläufe erforderlich werden, wächst die administrative Last. Zeit, die in solche Parallelprozesse fließt, steht an anderer Stelle nicht zur Verfügung. Das macht die Beschaffungsarchitektur zu einem Teil der betrieblichen Realität einer Apotheke und nicht lediglich zu einer Auseinandersetzung zwischen Industrie und Großhandel.
Umgekehrt muss sich auch der Großhandel an seiner tatsächlichen Lieferfähigkeit messen lassen. Die im Ausgangsmaterial wiedergegebene Kritik von Apothekeninhaberinnen und -inhabern ist deshalb relevant: Ein Belieferungsanspruch gegenüber der Industrie kann die Position des Großhandels stärken, löst aber das Versorgungsproblem nur dann, wenn daraus am Ende eine bessere Warenverfügbarkeit für die Apotheken entsteht. Die politische Frage lautet folglich nicht, welcher Vertriebsweg geschützt werden soll. Entscheidend ist, welche Regeln erforderlich sind, damit ein flächendeckendes Versorgungssystem seine Funktion unter realen Marktbedingungen erfüllen kann.
Darin liegt auch die Tragweite der Phagro-Forderung. Wenn pharmazeutische Unternehmen zur kontinuierlichen Belieferung vollversorgender Großhandlungen verpflichtet sind, eine Verletzung dieser Verpflichtung aber praktisch nicht wirksam sanktioniert werden kann, entsteht eine Lücke zwischen Regel und Durchsetzung. Der Verband verlangt deshalb nicht lediglich eine weitere gesetzliche Formulierung, sondern Wirksamkeit für einen bereits vorgesehenen Mechanismus. Ob und wie die Politik diese Durchsetzung stärkt, wird damit zur Strukturfrage für die Lieferkette.
Für Apotheken wäre eine belastbare Lösung vor allem dann spürbar, wenn sie Beschaffung wieder vereinfacht, statt weitere Ebenen hinzuzufügen. Ein leistungsfähiger Großhandel kann Bestellprozesse bündeln und den Zugriff auf ein breites Sortiment erleichtern. Direktbezüge können gleichzeitig dort relevant bleiben, wo sie Versorgung ermöglichen oder besondere Vertriebsstrukturen bestehen. Die entscheidende Grenze verläuft deshalb nicht schematisch zwischen „Großhandel gut“ und „Direktvertrieb schlecht“. Sie verläuft dort, wo Vertriebsentscheidungen zusätzliche Belastungen erzeugen oder die verlässliche Verfügbarkeit von Arzneimitteln beeinträchtigen.
Damit richtet sich der Blick zwangsläufig auf die politische Durchsetzung des bestehenden Ordnungsrahmens. Der Phagro hat den Konflikt klar adressiert: Ein Versorgungsauftrag des Großhandels braucht auf der vorgelagerten Seite eine Belieferung, auf die sich dieses System tatsächlich stützen kann. Für Apotheken ist diese Forderung vor allem deshalb relevant, weil sie die Folgen einer instabilen Lieferarchitektur unmittelbar im Betrieb auffangen müssen – mit zusätzlichen Bestellungen, zusätzlichen Lieferwegen und zusätzlicher Fakturierung, sobald der reguläre Beschaffungsweg nicht trägt.
Die eigentliche Bewährungsprobe findet deshalb nicht in der Beschreibung des Systems statt, sondern morgens und nachmittags in den Warenwirtschaften und Lagern der Apotheken. Dort zeigt sich, ob ein benötigtes Arzneimittel über einen gebündelten Beschaffungsweg verfügbar ist oder ob erneut ein zusätzlicher Bestellvorgang eröffnet werden muss. Der Konflikt zwischen Großhandel und Direktvertrieb wird an dieser Stelle konkret: als zusätzliche Arbeit für das Apothekenteam und als Frage, wie belastbar die Lieferkette tatsächlich organisiert ist.
Pflanzlich klingt vertraut. Natürlich klingt harmlos. Und eine Verpackung, die an ein Arzneimittel erinnert, vermittelt schnell den Eindruck, dass auch die Anforderungen dahinter vergleichbar sein müssten. Genau an dieser Schnittstelle wächst die Kritik an pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln. Fachleute sehen erhebliche Qualitätsprobleme, bemängeln eine lückenhafte Überwachung und fordern von der Politik, die regulatorischen Unterschiede nicht länger hinzunehmen. Denn während Verbraucher auf Produkte treffen, die gesundheitliche Erwartungen wecken können, gelten für Nahrungsergänzungsmittel andere Voraussetzungen als für zugelassene Arzneimittel.
Eine Gruppe aus Wissenschaft, Medizin und Verbraucherschutz hat sich deshalb an die zuständigen Bundesministerien gewandt. Zu den Mitunterzeichnern gehören nach den vorliegenden Informationen auch die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft sowie der Münsteraner Pharmazieprofessor Andreas Hensel, Präsident der Gesellschaft für Phytotherapie und Leiter des Instituts für Pharmazeutische Biologie und Phytochemie der Universität Münster. Ihre Forderung richtet sich auf die ungeregelte Situation bei sogenannten Botanicals und damit auf pflanzliche Stoffe, die als Bestandteile von Nahrungsergänzungsmitteln auf dem Markt angeboten werden. Im Zentrum steht der Verbraucherschutz.
Der Konflikt beginnt bei der rechtlichen Einordnung. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel. Dass ein Produkt Pflanzenextrakte enthält, in Kapseln oder Tabletten angeboten wird oder äußerlich pharmazeutisch anmutet, macht daraus noch kein zugelassenes Medikament. Damit gelten auch nicht automatisch dieselben Anforderungen, die Verbraucher mit einem Arzneimittel verbinden. Genau diese Differenz ist entscheidend, weil die äußere Erscheinung eines Produktes und seine regulatorische Behandlung auseinanderfallen können.
Bei Arzneimitteln ist eine Zulassung ein zentraler Bestandteil des Marktzugangs. Für Nahrungsergänzungsmittel besteht eine solche Arzneimittelzulassung nicht. Nach dem zugrunde liegenden Material müssen Hersteller ihre Produkte beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit registrieren beziehungsweise anzeigen. Das ist jedoch etwas anderes als ein Zulassungsverfahren, in dem Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels nach den dafür geltenden Maßstäben geprüft werden. Wer beide Produktgruppen allein nach ihrer Darreichungsform beurteilt, kann diesen Unterschied leicht übersehen.
Besonders sensibel wird diese Abgrenzung bei pflanzlichen Inhaltsstoffen. Eine Pflanze ist kein standardisierter Stoff allein deshalb, weil ihr Name auf einer Packung steht. Herkunft, verwendeter Pflanzenteil, Verarbeitung, Extraktionsverfahren und Zusammensetzung können darüber entscheiden, welche Stoffe in welcher Konzentration tatsächlich enthalten sind. Deshalb bekommen Kriterien wie Identität, Reinheit und Gehalt ein besonderes Gewicht. Genau hier sehen die im Ausgangsmaterial genannten Experten Defizite.
Wenn nicht zuverlässig feststeht, ob die verwendeten Bestandteile den erwarteten Anforderungen entsprechen, entsteht mehr als ein formales Qualitätsproblem. Für Verbraucher wird schwerer erkennbar, was sie tatsächlich erwerben. Eine an Arzneimittel erinnernde Präsentation kann dabei zusätzlich Vertrauen erzeugen, obwohl die regulatorische Grundlage eine andere ist. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich gut oder schlecht sind. Sie lautet, ob die vorhandenen Regeln ausreichen, damit Zusammensetzung und Qualität eines konkreten Produktes zuverlässig beurteilt werden können.
Professor Hensel warnt nach dem vorliegenden Material vor bestehenden Lücken, ohne Nahrungsergänzungsmittel pauschal abzulehnen. Diese Differenzierung ist wesentlich. Eine fachliche Debatte verliert an Wert, wenn aus Kritik an unzureichenden Qualitätsanforderungen eine generelle Verurteilung einer ganzen Produktgruppe wird. Umgekehrt wäre es ebenso problematisch, vorhandene Kontroll- und Regulierungsdefizite mit dem Hinweis zu relativieren, dass viele Produkte unauffällig sind. Qualitätsregeln sind gerade dafür da, dass Verlässlichkeit nicht vom guten Willen einzelner Anbieter abhängt.
Für Apotheken hat diese Unterscheidung eine besondere Bedeutung. Kundinnen und Kunden begegnen Nahrungsergänzungsmitteln häufig mit gesundheitlichen Erwartungen und bringen Fragen zu Inhaltsstoffen, Anwendung und Qualität mit in die Beratung. Die Apotheke steht dann an einer Schnittstelle, an der rechtliche Produktkategorien und die Wahrnehmung der Verbraucher nicht zwangsläufig übereinstimmen. Ein Präparat kann aussehen wie ein klassisches Gesundheitsprodukt und trotzdem nach einem deutlich anderen regulatorischen Verfahren auf den Markt gelangt sein als ein Arzneimittel.
Das macht pharmazeutische Einordnung wertvoll, setzt ihr aber zugleich Grenzen. Beratung kann erklären, unterscheiden und auf Unsicherheiten aufmerksam machen. Sie kann jedoch keine regulatorische Prüfung ersetzen, die vor dem Marktzugang nicht verlangt wurde. Je größer die Spannweite der Produktqualität innerhalb einer Kategorie ist, desto schwieriger wird es, allein aus Kennzeichnung und Produktaufmachung belastbare Rückschlüsse zu ziehen. Die Apotheke kann Transparenz schaffen, aber sie kann strukturelle Kontrolllücken nicht nachträglich am Beratungstisch schließen.
Auch deshalb richtet sich die Initiative der Fachleute an die Politik. Wenn Qualitätsanforderungen für Botanicals als unzureichend angesehen werden, muss geklärt werden, welche verbindlichen Standards notwendig sind und wie deren Einhaltung überwacht werden soll. Eine Registrierung oder Anzeige dokumentiert zunächst, dass ein Produkt auf den Markt gebracht wird. Sie beantwortet nicht automatisch jede Frage nach der Beschaffenheit seines Inhalts. Gerade bei pflanzlichen Ausgangsstoffen kann dieser Unterschied erheblich sein.
Dabei darf Regulierung nicht mit maximaler Bürokratie verwechselt werden. Entscheidend ist, welche Kontrollen für einen wirksamen Verbraucherschutz erforderlich sind. Sind Anforderungen an Identität, Reinheit und Gehalt nicht ausreichend verbindlich oder ihre Durchsetzung lückenhaft, muss genau dort angesetzt werden. Ein sinnvolles Regelwerk sollte Unterschiede zwischen Produktgruppen berücksichtigen und gleichzeitig verhindern, dass Verbraucher durch pharmazeutisch wirkende Präsentationen ein Sicherheitsniveau vermuten, das regulatorisch gar nicht vorausgesetzt wird.
Für Hersteller, die bereits hohe Qualitätsmaßstäbe anwenden, kann eine klarere Regulierung ebenfalls relevant sein. Ein Markt mit erheblichen Qualitätsunterschieden stellt nicht nur Verbraucher vor ein Problem. Er erschwert auch die Unterscheidung zwischen Anbietern, die in Rohstoffkontrolle und nachvollziehbare Standards investieren, und solchen, die bestehende Spielräume stärker ausnutzen. Verbindlichere Anforderungen können deshalb nicht nur Grenzen setzen, sondern auch Vergleichbarkeit schaffen.
Der Begriff „Wildwuchs“ beschreibt in dieser Debatte vor allem ein Ordnungsproblem. Viele unterschiedliche Produkte treffen auf einen Markt, in dem Verbraucher die Qualität nicht ohne Weiteres selbst überprüfen können. Gleichzeitig besitzen pflanzliche Inhaltsstoffe ein positives Image, das Vertrauen begünstigen kann. Wo dieses Vertrauen auf unzureichend transparente Qualitätsunterschiede trifft, entsteht eine Informationsasymmetrie: Der Hersteller kennt sein Produkt, der Käufer sieht vor allem das, was Packung und Kennzeichnung vermitteln.
In der Apotheke wird diese Informationsasymmetrie besonders sichtbar. Dort können Menschen mit einem Nahrungsergänzungsmittel in der Hand stehen und selbstverständlich davon ausgehen, dass für dessen Qualität ähnliche Sicherungen gelten wie für andere Produkte aus dem Gesundheitsbereich. Die pharmazeutische Beratung muss dann zunächst erklären, warum äußerliche Ähnlichkeit keine regulatorische Gleichheit bedeutet. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, weil sie weder unbegründete Sicherheit vermitteln noch eine gesamte Produktgruppe pauschal diskreditieren darf.
Gerade die Position Hensels zeigt, wie diese fachliche Balance aussehen kann. Kritik an Regelungslücken und Qualitätsproblemen muss nicht bedeuten, Botanicals grundsätzlich abzulehnen. Sie kann vielmehr darauf zielen, Mindestanforderungen so klar zu definieren, dass gute Produkte von problematischen Angeboten besser unterscheidbar werden. Damit verschiebt sich die Diskussion weg von der simplen Frage „pflanzlich oder nicht“ hin zur wesentlich präziseren Frage: Welche Qualität ist tatsächlich nachgewiesen?
Für die Politik liegt darin ein konkreter Auftrag. Wenn Fachgesellschaften, Wissenschaftler, Mediziner und Verbraucherschützer gemeinsam auf Defizite aufmerksam machen, steht nicht die Attraktivität einer Produktkategorie zur Debatte, sondern die Belastbarkeit ihres Ordnungsrahmens. Bei Produkten, die mit gesundheitlichen Erwartungen gekauft werden, darf die Antwort auf Qualitätsfragen nicht davon abhängen, wie fachkundig ein Verbraucher eine Zutatenliste interpretieren kann.
Die Apotheke bleibt dabei ein Ort, an dem Unterschiede erklärt werden können, die eine Verpackung nicht sichtbar macht. Gerade weil pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel vertraut wirken können, braucht die Beratung eine nüchterne Trennlinie zwischen Image und nachgewiesener Produktqualität. Diese Trennlinie beginnt nicht mit Misstrauen gegenüber Pflanzen. Sie beginnt mit einer einfachen pharmazeutischen Frage: Was ist tatsächlich enthalten – und wie verlässlich wurde genau das abgesichert?
Der Weg zur ärztlichen Beratung könnte künftig mitten durch den Lebensmittelmarkt führen. CubeDoc will ab Januar 2027 zwei seiner Telemedizin-Kabinen in Edeka-Märkten aufstellen: im E-Center in Überlingen am Bodensee und im Marktkauf Ostfildern. Was zunächst wie ein ungewöhnlicher zusätzlicher Service für Kundinnen und Kunden wirkt, berührt eine wesentlich größere Frage. Wenn ärztliche Beratung und diagnostische Untersuchungen in einer weitgehend unassistierten Kabine im Einzelhandel angeboten werden können, verändert sich die Landkarte der ambulanten Versorgung – und damit auch die Position der Apotheken, denen selbst eine Rolle in der assistierten Telemedizin zugedacht ist.
Ganz neu ist das CubeDoc-Konzept nicht. Nach den vorliegenden Informationen sind Telemedizin-Boxen des Unternehmens bereits in einigen Seniorenpflege- und Wohnheimen installiert. Neu ist der Schritt in den Lebensmitteleinzelhandel. Die medizinische Infrastruktur verlässt damit Einrichtungen, in denen Gesundheit und Pflege ohnehin zum Alltag gehören, und zieht an einen Ort, den Menschen aus einem völlig anderen Grund besuchen. Aus dem Einkauf von Lebensmitteln kann theoretisch ohne zusätzlichen Weg ein Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt werden.
Die Kabinen sind mit rund 1,5 mal 1,5 Metern kompakt. In diesem Raum sollen Nutzer nicht lediglich vor einem Bildschirm sitzen und ein klassisches Videogespräch führen. Vorgesehen ist eine Kombination aus telemedizinischer ärztlicher Beratung und diagnostischen Leistungen mithilfe medizintechnischer Geräte. Genannt werden Herz-Kreislauf-Checks, Lungenfunktionstests und Basis-Laboranalysen. Die dabei erhobenen Vitaldaten und Laborwerte werden digital in Echtzeit an den jeweils zugeschalteten Arzt übertragen, der sie für Analyse, Diagnose und Behandlung verwenden kann.
Damit bekommt Telemedizin eine andere Qualität als die bekannte Videosprechstunde vom heimischen Computer oder Smartphone. Die räumliche Distanz zwischen Patient und Arzt bleibt bestehen, gleichzeitig soll die Kabine Daten liefern, die über Bild und Gespräch hinausgehen. Der Gesundheitswürfel wird dadurch zum technischen Bindeglied zwischen körperlicher Untersuchung und digitaler Konsultation. Ein Teil dessen, was sonst eine medizinische Einrichtung voraussetzt, wird in eine standardisierte technische Umgebung verlagert.
Gerade diese Kombination macht das Vorhaben für die Apothekenlandschaft interessant. Für Apotheken wird ebenfalls über assistierte telemedizinische Angebote gesprochen, die von Krankenkassen honoriert werden sollen. Der entscheidende Unterschied liegt bereits im Begriff: Assistierte Telemedizin setzt einen Ort voraus, an dem Menschen nicht nur Technik vorfinden, sondern bei der Nutzung begleitet werden. Die Apotheke könnte damit ihre vorhandene pharmazeutische Kompetenz, den persönlichen Kontakt und eine technische Verbindung zur ärztlichen Versorgung zusammenführen.
Der CubeDoc-Ansatz im Edeka-Markt stellt daneben ein anderes Modell. Nach dem Ausgangsmaterial handelt es sich um eine Form weitgehend unassistierter Telemedizin. Genau daraus entsteht die strategische Frage für Apotheken: Welchen eigenständigen Wert besitzt ein assistiertes Angebot, wenn diagnostisch ausgestattete Telemedizin-Kabinen gleichzeitig an hochfrequentierten Standorten des Einzelhandels verfügbar werden? Die Antwort kann nicht allein darin liegen, ebenfalls einen Bildschirm und Messgeräte bereitzustellen. Wenn verschiedene Versorgungsorte dieselbe technische Grundfunktion anbieten, entscheidet die Qualität dessen, was rund um die Technik geschieht.
Apotheken verfügen dabei über einen strukturellen Vorteil, den ein Gesundheitswürfel im Supermarkt nicht automatisch besitzt. Sie sind bereits Teil der Arzneimittelversorgung und täglich mit Fragen zu Medikation, Anwendung, Wechselwirkungen und Therapietreue konfrontiert. Eine telemedizinische Konsultation kann zu einer Diagnose oder Behandlung führen; daraus können wiederum Fragen zur Arzneimitteltherapie entstehen. In einer Apotheke liegen ärztlicher digitaler Kontakt und pharmazeutische Versorgung potenziell näher beieinander als in einem Lebensmittelmarkt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der neue Vertriebs- beziehungsweise Versorgungsort unterschätzt werden sollte. Supermärkte besitzen einen anderen Vorteil: Frequenz. Menschen müssen nicht erst eine medizinische Einrichtung aufsuchen, wenn sich ein telemedizinisches Angebot dort befindet, wo sie ohnehin einkaufen. Niedrigschwelligkeit entsteht dann nicht durch fachliche Begleitung, sondern durch Alltagseinbindung. Der Gesundheitskontakt kommt zum Menschen, statt dass der Mensch einen zusätzlichen Versorgungsort aufsuchen muss.
Genau hier treffen zwei unterschiedliche Vorstellungen von Zugänglichkeit aufeinander. Die Apotheke kann mit persönlicher Assistenz, pharmazeutischer Kompetenz und einem bereits bestehenden Gesundheitsbezug punkten. Der Einzelhandel kann Reichweite, lange Kontaktzeiten und alltägliche Besucherströme einbringen. Welches Modell für welche medizinische Situation besser funktioniert, lässt sich aus dem vorliegenden Material noch nicht beantworten. Die beiden Pilotstandorte werden deshalb auch zeigen müssen, ob aus theoretischer Bequemlichkeit tatsächliche Nutzung entsteht.
Offen ist zudem die Finanzierung. Das Ausgangsmaterial wirft ausdrücklich die Frage auf, wer das telemedizinische Angebot im Edeka-Markt bezahlt. Für die Bewertung des Modells ist das zentral. Ein technisch interessantes Angebot wird erst dann zu einer dauerhaft relevanten Versorgungsstruktur, wenn geklärt ist, wer die Leistung finanziert, unter welchen Bedingungen sie genutzt werden kann und wie sich das Modell wirtschaftlich trägt. Gerade im Vergleich mit einer von Krankenkassen honorierten assistierten Telemedizin in Apotheken kann diese Finanzierungsfrage über die praktische Reichweite beider Konzepte entscheiden.
Hinzu kommt eine Ressource, die sich nicht in einer Kabine installieren lässt: ärztliche Zeit. Jede telemedizinische Sprechstunde benötigt eine Ärztin oder einen Arzt, die oder der für die digitale Konsultation verfügbar ist. Werden solche Angebote an immer mehr Orten aufgebaut, wächst damit nicht automatisch die Zahl der medizinischen Fachkräfte. Die Digitalisierung kann Entfernungen überwinden und Kontakte anders organisieren, aber sie vervielfacht nicht das ärztliche Personal.
Deshalb ist die im Ausgangsmaterial gestellte Frage nach ausreichenden ärztlichen Kapazitäten mehr als ein Randaspekt. Ein Netz aus Gesundheitswürfeln kann technisch skalierbar sein, die medizinische Betreuung dahinter jedoch nur begrenzt. Wenn zahlreiche Kabinen gleichzeitig genutzt werden sollen, muss eine entsprechende telemedizinische Infrastruktur vorhanden sein. Andernfalls verlagert sich der Engpass lediglich: Nicht mehr der Weg in eine Praxis wäre das Problem, sondern die Verfügbarkeit einer zugeschalteten Ärztin oder eines zugeschalteten Arztes.
Auch die diagnostischen Möglichkeiten der Kabine verändern diese Rechnung. Je mehr Messwerte erhoben und unmittelbar übertragen werden, desto stärker nähert sich das Angebot einer strukturierten medizinischen Untersuchung an. Gleichzeitig steigt damit die Bedeutung klarer Abläufe: Welche Daten werden erhoben, wie werden sie eingeordnet und was geschieht, wenn Messwerte auffällig sind? Das vorliegende Ausgangsmaterial beschreibt die technische Übermittlung an den Arzt, liefert jedoch keine ausreichende Grundlage, um darüber hinausgehende konkrete Prozess- oder Verantwortungsmodelle zu behaupten.
Für Apotheken ist gerade diese Entwicklung ein Signal, Telemedizin nicht als isoliertes Digitalprojekt zu betrachten. Wenn telemedizinische Angebote künftig in Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Lebensmittelmärkten nebeneinander entstehen, konkurrieren nicht nur technische Lösungen. Es konkurrieren unterschiedliche Vorstellungen davon, welcher Ort zwischen Patient und Arzt sinnvoll vermitteln kann. Die Apotheke muss ihren Wert deshalb über mehr definieren als über den Zugang zu einer Videosprechstunde.
Darin liegt zugleich eine Chance. Assistierte Telemedizin kann ihre Stärke dort entwickeln, wo Menschen Unterstützung bei der Nutzung benötigen, wo medizinische Informationen in den Kontext einer bestehenden Arzneimitteltherapie eingeordnet werden müssen oder wo aus einem digitalen Arztkontakt unmittelbar pharmazeutische Fragen entstehen. Der Gesundheitswürfel im Supermarkt dagegen setzt auf einen anderen Zugang: Technik, Diagnostik und ärztliche Verbindung werden in einen alltäglichen Einkaufsort eingebaut.
Ab Januar 2027 treffen diese Modelle zumindest symbolisch unmittelbar aufeinander. In Überlingen und Ostfildern soll sich zeigen, ob Kundinnen und Kunden eine medizinisch ausgestattete Telemedizin-Kabine im Lebensmittelmarkt tatsächlich als Versorgungsort annehmen. Für Apotheken ist der Versuch deshalb mehr als eine kuriose Nachricht aus dem Einzelhandel. Er zeigt, wie schnell neue Akteure Orte besetzen können, an denen digitale Gesundheitsversorgung praktisch erfahrbar wird.
Der Wettbewerb wird dabei nicht allein über die Zahl der aufgestellten Kabinen entschieden. Ein Würfel kann Messgeräte, Bildschirm und Datenverbindung bereitstellen; die entscheidende Frage ist, welche Versorgung daraus entsteht. Genau dort beginnt für Apotheken die Auseinandersetzung um ihre eigene Rolle: nicht beim Nachbau einer Kabine, sondern bei der Frage, welchen Unterschied pharmazeutische Assistenz macht, wenn Telemedizin plötzlich zwischen Einkaufswagen und Supermarktregal verfügbar wird.
Die Entwicklung läuft in zwei Richtungen. In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Grippeimpfungen in den vergangenen Saisons zurückgegangen. Gleichzeitig steigt die Zahl der Impfungen, die in Apotheken durchgeführt werden. Diese gegenläufige Bewegung macht die öffentliche Apotheke zu einem interessanten Faktor in der Impfversorgung: Während insgesamt weniger Menschen das Angebot wahrnehmen, gelingt es Apotheken offenbar, einen wachsenden Teil der Bevölkerung mit einem zusätzlichen, niedrigschwelligen Zugang zu erreichen.
Grundlage der Einschätzung sind Daten, die nach den vorliegenden Informationen vom Deutschen Arzneiprüfungsinstitut DAPI ermittelt wurden und auf die der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt verweist. Sie zeigen einen deutlichen Rückgang der Grippeimpfungen im Land über mehrere Saisons. Eine Ursache für diese Entwicklung wird im Ausgangsmaterial nicht genannt. Gerade deshalb wäre es nicht belastbar, den Rückgang einer einzelnen Entwicklung zuzuschreiben. Fest steht zunächst nur: Die Impfbereitschaft beziehungsweise die dokumentierte Zahl der Impfungen ist gesunken.
Das ist gesundheitspolitisch relevant, weil der Zugang zu einer Impfung nicht allein davon abhängt, ob Impfstoff verfügbar ist. Menschen müssen das Angebot auch tatsächlich wahrnehmen. Zwischen einer grundsätzlichen Impfbereitschaft und einer durchgeführten Impfung liegen Terminfindung, Wege, Öffnungszeiten und die Entscheidung, sich aktiv um die Impfung zu kümmern. Je mehr organisatorische Hürden dazwischenliegen, desto leichter kann eine grundsätzlich vorhandene Bereitschaft im Alltag versanden.
Genau an diesem Punkt besitzen Apotheken eine besondere Stärke. Sie sind für viele Menschen ohne Termin erreichbar, befinden sich häufig in unmittelbarer Wohn- oder Arbeitsnähe und werden ohnehin regelmäßig aufgesucht. Wer für eine Grippeschutzimpfung nicht erst einen zusätzlichen Arzttermin organisieren muss, erhält einen weiteren Zugang zur Prävention. Niedrigschwellig bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass die medizinischen Anforderungen sinken, sondern dass der organisatorische Weg zur Leistung kürzer wird.
Der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt sieht deshalb im Impfangebot der Apotheken eine Möglichkeit, mehr Menschen zu erreichen. Die Entwicklung der Apothekenimpfungen stützt diese Einschätzung zumindest in der beobachteten Richtung: Während die Gesamtzahl der Grippeimpfungen im Land zurückging, nahm die Zahl der in Apotheken vorgenommenen Impfungen kontinuierlich zu. Das ist noch kein Beweis dafür, dass Apotheken den allgemeinen Rückgang vollständig ausgleichen könnten. Es zeigt aber, dass ein zusätzliches Impfangebot angenommen wird.
Damit verändert sich die Rolle der Apotheke in einem Bereich, der lange fast ausschließlich mit Arztpraxen verbunden war. Die Offizin ist nicht mehr nur der Ort, an dem Impfstoffe abgegeben und Fragen zu Impfungen beantwortet werden. Dort, wo die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und Impfungen angeboten werden, wird sie selbst zum Ort der Durchführung. Aus Beratung und Arzneimittelversorgung entsteht eine zusätzliche präventive Dienstleistung.
Für Patientinnen und Patienten kann gerade die Verbindung von Beratung und unmittelbarer Durchführung entscheidend sein. Eine Frage zur Grippeimpfung muss nicht zwangsläufig mit dem Hinweis enden, dafür einen anderen Versorgungsort aufzusuchen. Wo ein Impfangebot vorhanden ist, kann aus einem Gespräch eine konkrete Präventionsleistung werden. Diese Nähe zwischen Information und Handlung unterscheidet die Apotheke von vielen reinen Informationsangeboten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Apotheken und Arztpraxen bei Grippeimpfungen zwangsläufig als Gegenspieler betrachtet werden müssen. Der Rückgang der Impfzahlen in Sachsen-Anhalt spricht vielmehr dafür, zusätzliche erreichbare Zugänge zur Impfung ernst zu nehmen. Wenn insgesamt weniger Menschen geimpft werden, obwohl gleichzeitig ein bestimmter Versorgungsweg steigende Zahlen verzeichnet, liegt die Frage nahe, wie dieser Zugang stärker genutzt werden kann.
Für Apotheken selbst ist das keineswegs ein Angebot, das ohne Voraussetzungen nebenbei betrieben werden kann. Impfleistungen verlangen qualifiziertes Personal, geeignete organisatorische Abläufe und die Bereitschaft, die Dienstleistung dauerhaft in den Apothekenbetrieb einzubetten. Das Ausgangsmaterial liefert keine Zahlen dazu, wie viele Apotheken in Sachsen-Anhalt derzeit impfen oder welche betrieblichen Gründe andere Apotheken davon abhalten. Aussagen über konkrete Hemmnisse wären deshalb Spekulation.
Die beobachtete Entwicklung erlaubt aber eine andere Feststellung: Wo Apotheken Grippeschutzimpfungen anbieten, entsteht ein zusätzlicher Kontaktpunkt für Menschen, die möglicherweise keinen Arzttermin für eine Impfung vereinbart hätten. Gerade diese Alltagstauglichkeit kann für Präventionsangebote entscheidend sein. Die Apotheke liegt häufig ohnehin auf dem täglichen Weg; die Impfung muss nicht zwingend als eigener medizinischer Termin organisiert werden.
Darin steckt ein struktureller Vorteil des bestehenden Apothekennetzes. Für ein neues Präventionsangebot muss nicht zunächst eine vollkommen neue Infrastruktur mit eigenen Standorten geschaffen werden. Apotheken sind bereits vorhanden, werden von Patientinnen und Patienten aufgesucht und besitzen einen festen Platz in der Gesundheitsversorgung. Wenn zusätzliche Leistungen dort integriert werden können, erweitert sich die Funktion einer vorhandenen Struktur.
Die steigenden Impfzahlen in Apotheken gewinnen vor dem Hintergrund des landesweiten Rückgangs deshalb besonderes Gewicht. Würden beide Zahlen gleichzeitig sinken, ließe sich lediglich von einer allgemeinen Abwärtsentwicklung sprechen. Tatsächlich zeigt sich jedoch ein gegenläufiges Muster. Die Menschen verzichten also nicht zwangsläufig auf jeden neuen Impfzugang. Ein Angebot, das näher an ihrem Alltag liegt, kann offenbar zusätzliche Nachfrage erreichen.
Das sollte dennoch nicht mit einer einfachen Hochrechnung verwechselt werden. Aus steigenden Apothekenimpfungen lässt sich nicht ableiten, dass jede zusätzliche impfende Apotheke automatisch dieselbe Wirkung erzielen würde oder dass der allgemeine Rückgang dadurch vollständig umgekehrt werden könnte. Dafür fehlen im vorliegenden Material die notwendigen Daten. Sichtbar wird vielmehr ein Potenzial: Ein Versorgungsweg wächst in einer Situation, in der die Gesamtentwicklung rückläufig ist.
Für die öffentliche Apotheke ist das auch berufspolitisch bedeutsam. Präventionsleistungen machen pharmazeutische Kompetenz auf eine andere Weise sichtbar als die klassische Arzneimittelabgabe. Die Apotheke wird als Ort wahrgenommen, an dem nicht erst reagiert wird, wenn eine Erkrankung behandelt werden muss, sondern an dem eine vorbeugende Maßnahme unmittelbar angeboten werden kann. Das erweitert den Versorgungsauftrag praktisch und für die Bevölkerung erkennbar.
Entscheidend wird sein, ob aus einzelnen erfolgreichen Angeboten eine breitere Versorgungsrealität entsteht. Der Landesapothekerverband verbindet mit den rückläufigen Impfzahlen ausdrücklich die Forderung beziehungsweise Erwartung, dass Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstellen stärker genutzt werden. Die kontinuierlich steigende Zahl der dort vorgenommenen Impfungen liefert dafür ein wichtiges Argument: Das Angebot existiert nicht nur theoretisch, sondern wird von Menschen angenommen.
In Sachsen-Anhalt treffen damit zwei Entwicklungen unmittelbar aufeinander: weniger Grippeimpfungen insgesamt und mehr Impfungen in Apotheken. Genau diese Schere macht den Befund bemerkenswert. Sie zeigt nicht, dass Apotheken das Problem bereits gelöst hätten. Sie zeigt etwas Praktischeres: Dort, wo ein zusätzlicher Zugang geschaffen wurde, gehen Menschen hindurch.
„Mit dem gelben Heft zum roten A? Bei euch piekt’s wohl!“ Mit diesem bewusst augenzwinkernden Motto geht die ABDA in die Offensive für das Impfen in Apotheken. Die Kampagne setzt auf einen Ton, der weit entfernt ist von schwerer gesundheitspolitischer Sprache. Hinter dem Wortspiel steht jedoch ein ernstes berufspolitisches Anliegen: Impfungen sollen stärker als selbstverständlicher Bestandteil der Versorgung durch Apotheken wahrgenommen werden. Dass die ABDA dafür jetzt öffentlich wirbt, fällt in eine Phase, in der das Impfen in Apotheken wächst und zugleich von Teilen der Ärzteschaft kritisch bekämpft wird.
Die Zahlen geben der Kampagne Gewicht. In der vergangenen Impfsaison wurden nach den vorliegenden Angaben fast 220.000 Menschen in Apotheken geimpft. Das waren doppelt so viele wie zuvor. Damit geht es längst nicht mehr um ein theoretisches Zusatzangebot, dessen Akzeptanz erst noch grundsätzlich bewiesen werden müsste. Hunderttausende Menschen haben die Möglichkeit bereits genutzt.
ABDA-Präsident Thomas Preis zeigt sich entsprechend zuversichtlich, dass die Zahl der Apotheken mit Impfangebot weiter steigen wird. Die Standesorganisation unterstützt die Betriebe mit Kampagnenmaterialien und versucht damit, das Angebot stärker in die öffentliche Wahrnehmung zu bringen. Das rote Apotheken-A wird bewusst mit dem gelben Impfpass verbunden. So soll bereits auf den ersten Blick verständlich werden: Wer sich impfen lassen möchte, kann dafür auch die Apotheke als Anlaufstelle in Betracht ziehen.
Der Zeitpunkt der Kampagne ist nicht zufällig. Auf der einen Seite wächst das Impfangebot der Apotheken, auf der anderen Seite gibt es Widerstand aus der Ärzteschaft. Im zugrunde liegenden Material wird ausdrücklich auf eine Kampagne gegen Impfungen in Apotheken verwiesen. Damit stehen sich nicht nur unterschiedliche Kommunikationsstrategien gegenüber. Dahinter liegt eine grundsätzliche Auseinandersetzung darüber, welche Berufsgruppen bestimmte präventive Leistungen übernehmen sollen.
Aus Sicht der Versorgung ist zunächst bemerkenswert, dass Bürgerinnen und Bürger das Apothekenangebot tatsächlich annehmen. Die Verdoppelung auf fast 220.000 Geimpfte zeigt eine erhebliche Dynamik. Die Zahl sagt für sich genommen noch nichts darüber aus, wie sich sämtliche Impfleistungen zwischen Arztpraxen und Apotheken verteilen. Sie belegt aber, dass die Apotheke als Impfort für einen wachsenden Kreis von Menschen praktisch funktioniert.
Warum das Angebot attraktiv sein kann, liegt nahe an der Struktur der öffentlichen Apotheke. Sie ist für viele Menschen ohne vorherige Terminvereinbarung erreichbar und gehört zu den Gesundheitsorten, die ohnehin regelmäßig aufgesucht werden. Eine Impfung lässt sich damit leichter in den Alltag integrieren. Genau dieser unkomplizierte Zugang wird im Ausgangsmaterial als Vorteil hervorgehoben – insbesondere für Menschen, die sich beispielsweise gegen Grippe oder Covid-19 impfen lassen möchten.
Damit bekommt die Debatte eine andere Dimension als eine reine Kompetenzauseinandersetzung zwischen Heilberufen. Wenn Menschen eine angebotene Präventionsleistung nutzen, stellt sich die Frage, welchen zusätzlichen Nutzen dieser Zugang für die Versorgung erzeugt. Ein Angebot allein verdrängt nicht automatisch ein anderes. Es kann auch Menschen erreichen, die einen anderen Weg zur Impfung nicht oder später gewählt hätten.
Der Blick auf die Entwicklung in Sachsen-Anhalt unterstreicht diesen Punkt. Dort gehen die Grippeimpfungen insgesamt zurück, während die Impfungen in Apotheken zunehmen. Die ABDA-Kampagne setzt damit unmittelbar an einer Versorgungslage an, in der zusätzliche Zugänge relevant werden können. Bericht 4 und Bericht 5 berühren denselben gesundheitspolitischen Konflikt, zeigen aber zwei verschiedene Ebenen: Dort steht die Entwicklung der Impfquote im Mittelpunkt, hier die aktive Positionierung der Apothekerschaft für das eigene Impfangebot.
Für die einzelne Apotheke bedeutet eine solche Kampagne allerdings mehr als das Aufhängen eines Plakats. Wer öffentlich als Impfstelle auftritt, muss das Angebot im eigenen Betrieb tatsächlich tragen können. Das erfordert entsprechende Voraussetzungen und eine Organisation, die die Leistung in den Apothekenalltag integriert. Das vorliegende Material macht keine Angaben darüber, wie viele Apotheken aktuell impfen oder wie viele durch die Kampagne neu hinzukommen werden. Eine konkrete Prognose wäre deshalb nicht belastbar.
Die fast 220.000 durchgeführten Impfungen liefern dennoch eine klare Ausgangsbasis. Sie machen sichtbar, dass die Dienstleistung bereits eine relevante Größenordnung erreicht hat. Eine Verdoppelung innerhalb einer Impfsaison verändert zudem die Wahrnehmung: Aus einer neuen pharmazeutischen Leistung beginnt ein Angebot zu werden, dessen weitere Entwicklung für die Versorgungsstruktur Bedeutung gewinnen kann.
Thomas Preis setzt genau auf diese Dynamik. Seine Erwartung, dass künftig mehr Apotheken Impfungen anbieten werden, verbindet sich mit einer Kampagne, die das Thema bewusst leicht und zugänglich kommuniziert. „Bei euch piekt’s wohl!“ soll nach seinen Angaben mit einem kleinen Augenzwinkern auf das Angebot hinweisen. Die Botschaft richtet sich damit nicht nur an die Standespolitik, sondern direkt an die Bevölkerung.
Das ist kommunikativ bemerkenswert. Impfdebatten werden häufig mit komplexen medizinischen, politischen oder gesellschaftlichen Argumenten geführt. Die ABDA wählt dagegen einen niedrigschwelligen Einstieg und übersetzt die neue Leistung in ein vertrautes Bild: gelber Impfpass, rotes Apotheken-A, kurzer Weg. Die Kampagne versucht damit, die Impfung in der Apotheke nicht als außergewöhnliche Sonderleistung erscheinen zu lassen, sondern als unkomplizierte Möglichkeit innerhalb der bestehenden Gesundheitsversorgung.
Gerade darin dürfte auch ein Teil des Konflikts mit Ärztevertretern liegen. Je selbstverständlicher eine Leistung an einem neuen Versorgungsort wird, desto weniger bleibt sie an die traditionelle Zuordnung zu einem einzelnen Berufsstand gebunden. Die Auseinandersetzung berührt deshalb nicht nur die Impfung selbst, sondern die Frage, wie sich Aufgaben zwischen Arztpraxen und Apotheken entwickeln. Das Ausgangsmaterial beschreibt die ablehnende Haltung aus Teilen der Ärzteschaft deutlich, liefert aber keine ausreichende Grundlage, deren konkrete Argumentation im Detail nachzuzeichnen.
Für die Bewertung des Apothekenangebots ist das auch nicht zwingend erforderlich. Die zentrale Beobachtung bleibt, dass Bürgerinnen und Bürger den Zugang nutzen. Fast 220.000 Impfungen und eine Verdoppelung gegenüber der vorherigen Saison sind eine reale Nachfrage. Wer über die künftige Aufgabenverteilung spricht, muss diese Nutzung ebenso berücksichtigen wie fachliche oder berufspolitische Einwände.
Für Apotheken entsteht daraus eine Verantwortung. Je stärker sie für Impfungen werben und je mehr Menschen das Angebot wahrnehmen, desto sichtbarer wird die Apotheke als aktiver Ort der Prävention. Damit wächst nicht nur die berufspolitische Bedeutung der Leistung, sondern auch die Erwartung, dass sie zuverlässig angeboten und professionell in den Betrieb eingebunden wird. Eine erfolgreiche Kampagne misst sich deshalb nicht allein an Aufmerksamkeit, sondern daran, ob aus Interesse tatsächlich erreichbare Impfangebote entstehen.
Das rote A bekommt mit der Kampagne eine zusätzliche Bedeutung. Es steht nicht mehr ausschließlich für Arzneimittelversorgung und pharmazeutische Beratung, sondern zunehmend auch für eine unmittelbar erbrachte Präventionsleistung. Ob daraus flächendeckend ein selbstverständlicher Bestandteil der Apothekenversorgung wird, entscheidet sich nicht in der Auseinandersetzung der Verbände allein. Die fast 220.000 Menschen, die sich bereits in Apotheken haben impfen lassen, haben einen Teil dieser Entscheidung längst praktisch getroffen.
Ein Jahr nach Beginn der verpflichtenden Befüllung der elektronischen Patientenakte ergibt sich ein widersprüchliches Bild. In den Gesundheitseinrichtungen wächst die Nutzung, große Mengen medizinischer Informationen gelangen inzwischen in die digitalen Akten, und gespeicherte Arzneimittellisten werden millionenfach geöffnet. Gleichzeitig bleibt die aktive Beteiligung der Versicherten weit hinter der Zahl der angelegten Akten zurück. Die Infrastruktur ist also vorhanden und wird von Leistungserbringern zunehmend bedient – bei vielen Patientinnen und Patienten ist die ePA dennoch noch nicht wirklich angekommen.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums werden mittlerweile wöchentlich rund drei Millionen Dokumente in die elektronischen Patientenakten hochgeladen. Hinzu kommen mehr als 35 Millionen Aufrufe digital gespeicherter Listen mit verschriebenen Arzneimitteln. Diese Größenordnungen zeigen zunächst, dass die ePA im Versorgungssystem tatsächlich genutzt wird. Sie ist kein leerer digitaler Speicher, der nach seiner Einführung unberührt geblieben wäre.
Doch die großen Nutzungszahlen erzählen nur einen Teil der Geschichte. Für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte wurde nach dem vorliegenden Material eine elektronische Patientenakte angelegt. Sieben Prozent der Versicherten haben widersprochen und wollen keine ePA. Von den Menschen, für die eine Akte besteht, haben sich jedoch lediglich etwa fünf Millionen registriert und nutzen sie aktiv.
Genau dieser Abstand ist für die Bewertung entscheidend. Eine angelegte Akte ist nicht dasselbe wie eine aktiv verwendete Akte. Werden Dokumente von Leistungserbringern eingestellt und Arzneimittelinformationen abgerufen, kann das Versorgungssystem technisch mit der ePA arbeiten, ohne dass sich die Versicherten selbst intensiv mit ihrer Akte beschäftigen. Die hohe Zahl angelegter Akten darf deshalb nicht automatisch mit einer entsprechend hohen Akzeptanz oder aktiven Nutzung gleichgesetzt werden.
Das Ausgangsmaterial zieht daraus eine klare Schlussfolgerung: Im Bewusstsein vieler Patientinnen und Patienten ist die elektronische Patientenakte noch nicht ausreichend angekommen. Als Hürden werden insbesondere der Anmeldeprozess und die Registrierung genannt. Gleichzeitig steht die Kommunikation von Krankenkassen und Bundesgesundheitsministerium in der Kritik. Nutzen, Sinn und Möglichkeiten der ePA seien bislang offenbar nicht so vermittelt worden, dass ein großer Teil der Versicherten daraus einen Anlass zur aktiven Nutzung ableitet.
Damit zeigt sich ein Grundproblem großer Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen. Eine technische Infrastruktur kann ausgerollt, gesetzlich verankert und in die Arbeitsabläufe der Leistungserbringer integriert werden. Daraus entsteht aber noch nicht automatisch eine Anwendung, die Menschen als persönlichen Bestandteil ihrer Gesundheitsversorgung verstehen. Zwischen technischer Existenz und tatsächlicher Aneignung liegt eine zweite Aufgabe: Die Nutzer müssen wissen, was ihnen das System bringt und wie sie damit umgehen können.
Bei der ePA wird diese Lücke besonders deutlich. Rund 73 Millionen angelegte Akten schaffen eine enorme formale Reichweite. Etwa fünf Millionen aktiv registrierte Nutzer bilden dazu jedoch einen auffälligen Kontrast. Der entscheidende Engpass liegt damit nicht allein bei der Bereitstellung der Akte, sondern bei der Frage, ob Versicherte sie selbst als nützliches Werkzeug wahrnehmen.
Für Apotheken ist diese Entwicklung unmittelbar relevant. Arzneimittel gehören zu den Bereichen, in denen digitale Informationen einen konkreten Versorgungsbezug besitzen. Dass mehr als 35 Millionen digital gespeicherte Listen mit verschriebenen Arzneimitteln geöffnet wurden, zeigt, wie stark gerade Medikationsinformationen in der praktischen Nutzung der ePA eine Rolle spielen können. Für pharmazeutische Versorgung ist das kein abstrakter Datenbestand, sondern potenziell ein Zugang zu Informationen, die im Umgang mit Arzneimitteltherapien Bedeutung gewinnen.
Die bloße Verfügbarkeit solcher Informationen löst allerdings nicht jedes Problem. Eine digitale Akte entfaltet ihren Wert nicht durch die Zahl der gespeicherten Dateien, sondern dadurch, dass relevante Informationen im richtigen Versorgungskontext verfügbar und nutzbar werden. Drei Millionen neue Dokumente pro Woche sind deshalb zugleich Erfolgszahl und Prüfauftrag. Je größer der Datenbestand wird, desto wichtiger wird die Frage, wie daraus ein tatsächlich hilfreiches Instrument für Versorgung und Patienten entsteht.
Das gilt ebenso für die Perspektive der Versicherten. Wer die ePA selbst nicht aktiv nutzt, erlebt ihren möglichen Mehrwert nur mittelbar. Die Akte kann im Hintergrund wachsen, während ihr Inhaber kaum Berührung damit hat. Ein solches System kann für Leistungserbringer bereits funktionale Vorteile entwickeln und dennoch aus Patientensicht unsichtbar bleiben.
Hier liegt ein Kommunikationsproblem, das sich nicht mit immer größeren Nutzungsstatistiken lösen lässt. Millionen Uploads klingen nach Dynamik, erklären aber einem einzelnen Versicherten noch nicht, weshalb er sich registrieren, mit der Anwendung beschäftigen und seine Gesundheitsinformationen aktiv nutzen sollte. Für einen Durchbruch auf Patientenseite braucht es deshalb mehr als den Nachweis, dass das System technisch arbeitet. Der persönliche Nutzen muss nachvollziehbar werden.
Hinzu kommen nach dem Ausgangsmaterial weiterhin technische Mängel. Welche konkreten technischen Probleme damit gemeint sind, wird dort nicht näher ausgeführt. Eine weitergehende Aufzählung wäre deshalb nicht durch die vorliegende Grundlage gedeckt. Für die Bewertung reicht bereits die Feststellung, dass technische Schwierigkeiten neben Anmeldung, Registrierung und Kommunikation als weitere Belastung der bisherigen Entwicklung wahrgenommen werden.
Das ist besonders problematisch, weil Akzeptanz bei digitalen Gesundheitsangeboten nicht unbegrenzt belastbar ist. Wer bereits beim Einstieg auf Hürden trifft oder den Nutzen eines Systems nicht versteht, hat wenig Grund, zusätzliche Zeit in dessen Erkundung zu investieren. Kommen technische Schwierigkeiten hinzu, kann aus anfänglicher Neugier schnell Distanz werden. Ein digitales Angebot muss deshalb nicht nur verfügbar sein, sondern im entscheidenden Moment funktionieren und verständlich bleiben.
Die ePA befindet sich damit in einer ungewöhnlichen Zwischenphase. Auf der institutionellen Seite entstehen beeindruckende Mengen digitaler Aktivität. Leistungserbringer befüllen die Akten, Dokumente werden gespeichert und Arzneimittellisten aufgerufen. Auf der Seite der Versicherten zeigt die Zahl von rund fünf Millionen aktiv registrierten Nutzern dagegen, dass der Schritt von der bereitgestellten Infrastruktur zum persönlichen Gesundheitsinstrument noch längst nicht abgeschlossen ist.
Für Apotheken eröffnet diese Zwischenphase eine anspruchsvolle Rolle. Sie erleben täglich Menschen mit sehr unterschiedlichen digitalen Fähigkeiten und sehr unterschiedlichem Wissen über ihre Arzneimitteltherapie. Wenn die ePA künftig stärker in der Versorgung genutzt werden soll, wird entscheidend sein, dass ihre Funktionen nicht nur technisch existieren, sondern im konkreten Versorgungskontakt verständlich werden. Das Ausgangsmaterial weist Apotheken hierbei keine bestimmte zusätzliche Aufgabe zu; eine solche Verpflichtung wäre daher nicht zu behaupten. Sichtbar ist aber, dass Arzneimittelinformationen bereits zu den intensiv genutzten Bestandteilen des Systems gehören.
Nach einem Jahr Pflichtbefüllung lässt sich die ePA deshalb weder als gescheitert noch als bereits durchgesetzt beschreiben. Die hohen Upload- und Abrufzahlen dokumentieren Bewegung im System, während die geringe Zahl aktiv registrierter Versicherter eine andere Realität sichtbar macht. Beides gehört zusammen, wenn der Stand der Digitalisierung realistisch beurteilt werden soll.
Die elektronische Patientenakte besitzt nach der zugrunde liegenden Einschätzung weiterhin erhebliches Potenzial. Der entscheidende nächste Schritt besteht jedoch nicht darin, lediglich noch mehr Akten anzulegen – diese Reichweite ist mit rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten längst vorhanden. Die offene Baustelle liegt zwischen vorhandener Akte und aktivem Nutzer. Dort entscheiden Registrierung, Verständlichkeit, Kommunikation und technische Verlässlichkeit darüber, ob aus einer gewaltigen digitalen Infrastruktur tatsächlich ein Werkzeug wird, das Patientinnen und Patienten in ihrer eigenen Versorgung wahrnehmen und nutzen.
Vor rund zehn Jahren verschwanden Zytostatika-Ausschreibungen auf Apothekenebene. Nun steht ausgerechnet dieses Instrument wieder im politischen Raum. Nach den vorliegenden Informationen soll sich die Koalition aus Union und SPD auf eine Regelung verständigt haben, die über Änderungsanträge zum Notfallreform-Gesetz eingebracht werden könnte. Das Ziel sind zusätzliche Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Deutsche Apothekerverband hält dagegen – und warnt vor Folgen für spezialisierte Apotheken und die wohnortnahe Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten.
Die Vorgeschichte erklärt, warum die Pläne in der Apothekerschaft auf erheblichen Widerstand stoßen. Ausschreibungen auf Apothekenebene waren bereits früher Teil der Zytostatika-Versorgung und wurden vor etwa zehn Jahren abgeschafft. Im Ausgangsmaterial wird diese Phase ausdrücklich mit erheblichen Problemen verbunden. Der zentrale Vorwurf lautet, dass gewachsene Versorgungsstrukturen beeinträchtigt wurden und damit gerade jene Zusammenarbeit unter Druck geriet, die bei individuell hergestellten Zytostatika besonders wichtig ist.
Anders als bei einem industriell gefertigten Standardprodukt steht bei dieser Versorgung die individuelle Herstellung für einzelne Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. Das Ausgangsmaterial hebt deshalb die enge Zusammenarbeit zwischen behandelnder Arztpraxis, herstellender Apotheke und Patient hervor. Nähe ist in dieser Betrachtung kein bequemes Zusatzmerkmal, sondern Bestandteil einer eingespielten Versorgungsstruktur. Genau diese Struktur könnte durch eine ausschreibungsbedingte Konzentration verändert werden.
DAV-Chef Hans-Peter Hubmann formuliert die Befürchtung deutlich. Ausschreibungen würden nach seiner Einschätzung dazu führen, dass nur noch wenige Apotheken die Versorgung mit Zytostatika übernehmen. Damit verbindet der Verband zwei Risiken: Zum einen geraten spezialisierte Apotheken wirtschaftlich unter Druck, zum anderen könnte sich die wohnortnahe Versorgung vieler Patientinnen und Patienten verschlechtern. Die Kritik richtet sich damit nicht allein gegen einen möglichen Umsatzverlust einzelner Betriebe, sondern gegen die strukturellen Folgen einer Konzentration.
Das ist der entscheidende Punkt der Auseinandersetzung. Ein Ausschreibungsverfahren kann politisch mit dem Ziel verbunden werden, Kosten zu senken. Bei einer hoch spezialisierten Versorgung muss aber gleichzeitig gefragt werden, welche Strukturen durch den Preiswettbewerb verändert werden. Wenn am Ende weniger Leistungserbringer übrig bleiben, kann eine Einsparung auf der einen Seite mit einem Verlust an räumlicher Nähe und etablierten Kooperationen auf der anderen Seite verbunden sein.
Das Ausgangsmaterial formuliert diese Kritik besonders plastisch: Ein individuell hergestelltes Zytostatikum quer durch die Republik zu schicken, wird dort als nicht sinnvoll bewertet. Hinter dieser Zuspitzung steht die Vorstellung einer regional eng abgestimmten Versorgung. Arztpraxis und spezialisierte Apotheke arbeiten nicht unabhängig voneinander, sondern innerhalb eines Behandlungsprozesses, dessen Abläufe aufeinander abgestimmt sind.
Gerade bei Krebspatientinnen und Krebspatienten bekommt die Strukturfrage dadurch ein anderes Gewicht. Die Diskussion dreht sich nicht nur darum, welche Apotheke einen Auftrag erhält. Sie betrifft die Organisation einer Versorgung, bei der individuell hergestellte Arzneimittel Teil einer laufenden Therapie sind. Das Ausgangsmaterial liefert keine Detaildaten zu Transportwegen, Herstellungszeiten oder einzelnen Versorgungsprozessen; weitergehende Behauptungen hierzu wären deshalb nicht abgesichert. Belegt ist jedoch die klare Sorge, dass Ausschreibungen bewährte wohnortnahe Strukturen schwächen könnten.
Bemerkenswert ist zudem der wirtschaftliche Einwand des DAV. Nach den vorliegenden Angaben treten zum 1. Oktober bereits neue Preise in der Hilfstaxe in Kraft. Allein dadurch sollen Einsparungen von 160 Millionen Euro entstehen. Der Verband stellt deshalb die Frage, welchen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen die geplanten Ausschreibungen überhaupt bringen sollen.
Damit verschiebt sich die Beweislast der politischen Debatte. Wenn eine bereits beschlossene beziehungsweise wirksam werdende Preisänderung Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe erzeugt, müsste ein zusätzlicher Eingriff in die Versorgungsstruktur einen nachvollziehbaren Mehrwert besitzen. Die bloße Absicht, weitere Ausgaben zu reduzieren, beantwortet noch nicht, ob das gewählte Instrument unter dem Strich sinnvoll ist.
Die Zahl von 160 Millionen Euro wird deshalb zum wichtigen Gegenargument. Sie zeigt nach Darstellung des DAV, dass Kostendämpfung bereits über die Hilfstaxe erfolgt. Ausschreibungen wären somit kein isolierter Sparmechanismus, sondern kämen zu bereits bestehenden Einsparungen hinzu. Gerade deshalb verlangt die geplante Maßnahme eine Betrachtung, die nicht nur auf den möglichen Einkaufspreis oder unmittelbare GKV-Ausgaben schaut.
Für spezialisierte Apotheken steht mehr auf dem Spiel als eine einzelne Vergütungsposition. Hubmann warnt ausdrücklich davor, dass eine Marktkonzentration die Existenz etlicher spezialversorgender Apotheken gefährden könnte. Sollte sich die Versorgung tatsächlich auf wenige Anbieter konzentrieren, wäre ein späterer Wiederaufbau verlorener regionaler Strukturen nicht selbstverständlich. Eine Ausschreibung kann kurzfristig vergeben werden; gewachsene fachliche und organisatorische Netzwerke entstehen dagegen über längere Zeit.
Der Konflikt berührt damit eine Grundfrage der Gesundheitspolitik: Wie weit darf Kostendämpfung gehen, wenn sie Strukturen verändert, die für eine spezialisierte Patientenversorgung aufgebaut wurden? Einsparungen und Versorgungsqualität sind nicht automatisch Gegensätze. Problematisch wird es dort, wo eine finanzielle Maßnahme ihre Wirkung gerade dadurch erzielt, dass sie die Zahl der beteiligten Leistungserbringer reduziert und Versorgung konzentriert.
Der DAV positioniert sich deshalb eindeutig gegen eine Rückkehr der Zytostatika-Ausschreibungen. Nach Hubmanns Einschätzung würde die Versorgungsqualität darunter leiden. Das Ausgangsmaterial übernimmt diese Kritik und bewertet Ausschreibungen bei individuell hergestellten Zytostatika ausdrücklich als nachteilig für Patientinnen und Patienten. Diese Position ist klar als verbandliche beziehungsweise redaktionelle Bewertung einzuordnen; eine davon unabhängige Folgenabschätzung enthält die vorliegende Grundlage nicht.
Parallel zieht das Ausgangsmaterial eine Verbindung zu geplanten Hilfsmittel-Ausschreibungen. Auch deren Wiedereinführung wird kritisch beurteilt. Beide Vorgänge stehen dort für eine politische Neigung, Ausschreibungen erneut als Instrument zur Kostensenkung einzusetzen. Ob die konkreten Mechanismen beider Versorgungsbereiche tatsächlich vergleichbar sind, wird in der Quelle nicht näher ausgeführt. Die gemeinsame Kritik richtet sich vor allem gegen eine Sparlogik, die bestehende Versorgungsstrukturen gefährden könnte.
Für Apotheken ist die Zytostatika-Frage deshalb ein Prüfstein dafür, welchen Stellenwert Spezialisierung und regionale Versorgung in der Gesundheitspolitik besitzen. Wer über Einsparungen spricht, muss zugleich beantworten, was mit den Apotheken geschieht, die heute in solche Strukturen investiert haben und die Versorgung gemeinsam mit behandelnden Praxen tragen. Werden sie durch Ausschreibungen aus dem Markt gedrängt, ist das nicht lediglich eine Verschiebung von Marktanteilen.
160 Millionen Euro Einsparung über neue Hilfstaxenpreise stehen bereits im Raum. Daneben steht die Warnung vor weniger spezialisierten Apotheken und einer stärkeren Konzentration der Zytostatika-Versorgung. Zwischen diesen beiden Größen muss die Politik begründen, warum ein Instrument zurückkehren soll, das vor rund zehn Jahren bereits wieder abgeschafft wurde. Wer einen alten Hebel erneut umlegt, sollte jedenfalls zeigen können, dass er diesmal nicht dieselben Versorgungsstrukturen trifft, deren Verlust damals zum Problem geworden war.
Eine Empfehlung der Krankenkasse könnte künftig gezielt in die Apotheke führen. Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich einen Vorschlag des Bundesrats, nach dem Krankenkassen ihren Versicherten eine pharmazeutische Beratung empfehlen können sollen. Im Mittelpunkt steht dabei kein neu zu entwickelndes Instrument, sondern eine bereits bestehende pharmazeutische Dienstleistung: die Medikationsanalyse. Sie soll helfen, schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen zu erkennen, die aus einer Arzneimitteltherapie entstehen können.
Der Vorstoß findet sich im Zusammenhang mit dem Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG. In seiner Stellungnahme verweist der Bundesrat darauf, dass den Versicherten mit der pharmazeutischen Dienstleistung zur Medikationsanalyse bereits ein geeignetes Unterstützungsangebot zur Verfügung steht. Die Bundesregierung schließt sich der grundsätzlichen Stoßrichtung an und bewertet die Möglichkeit einer entsprechenden Empfehlung durch die Krankenkassen als sinnvoll.
Das klingt zunächst nach einer kleinen Änderung im Kommunikationsweg. Tatsächlich könnte darin aber eine relevante Verschiebung liegen. Bislang hängt die Wahrnehmung pharmazeutischer Dienstleistungen wesentlich davon ab, ob anspruchsberechtigte Versicherte von ihnen erfahren, ihren Nutzen verstehen und schließlich eine Apotheke aufsuchen, die sie anbietet. Wenn künftig auch Krankenkassen aktiv auf eine pharmazeutische Beratung hinweisen dürfen, kommt ein zusätzlicher Akteur hinzu, der Versicherte gezielt auf dieses Angebot aufmerksam machen kann.
Gerade bei der Medikationsanalyse ist das bedeutsam. Ihr Zweck erschöpft sich nicht darin, allgemein über Arzneimittel zu informieren. Nach der im Ausgangsmaterial wiedergegebenen Position soll die pharmazeutische Beratung dazu beitragen, schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen im Zusammenhang mit der Arzneimitteltherapie zu erkennen. Die politische Unterstützung rückt damit die fachliche Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker bei der Beurteilung von Medikationen stärker in den Vordergrund.
Für den Berufsstand ist das mehr als eine freundliche Erwähnung im Gesetzgebungsverfahren. Eine ausdrückliche Empfehlungsmöglichkeit durch Krankenkassen würde die Apotheke als Beratungsort innerhalb der Arzneimitteltherapie sichtbarer machen. Die Kasse könnte ihren Versicherten nicht lediglich abstrakt zu mehr Aufmerksamkeit bei der Medikation raten, sondern auf eine konkrete pharmazeutische Leistung verweisen, die bereits vorhanden ist.
Das verändert auch die Perspektive auf pharmazeutische Dienstleistungen. Sie wären dann nicht nur ein Angebot, das Apotheken gegenüber ihren Kundinnen und Kunden erklären müssen. Krankenkassen könnten selbst zu Vermittlern werden. Aus einer Leistung, deren Bekanntheit wesentlich vor Ort hergestellt werden muss, könnte stärker ein Bestandteil organisierter Versichertenansprache werden.
Ob daraus tatsächlich eine breite Nutzung entsteht, ist allerdings offen. Das Ausgangsmaterial beschreibt die politische Zustimmung zur Idee, nicht deren bereits abgeschlossene gesetzliche Umsetzung. Entscheidend ist deshalb zunächst, ob die Empfehlung in dieser Form Eingang in das Gesetz findet. Erst danach ließe sich beurteilen, wie Krankenkassen die neue Möglichkeit konkret nutzen und wie häufig Versicherte dadurch eine Apotheke zur pharmazeutischen Beratung aufsuchen.
Trotzdem ist die politische Richtung bemerkenswert. In der Diskussion über die Aufgaben der Apotheken wird häufig darüber gesprochen, welche zusätzlichen Leistungen der Berufsstand künftig übernehmen könnte. Hier geht es um etwas anderes: Eine bereits bestehende Leistung erhält Unterstützung durch Bundesrat und Bundesregierung. Nicht erst eine neue Kompetenz muss geschaffen werden; ein vorhandenes pharmazeutisches Instrument soll besser in die Versorgung vermittelt werden.
Das ist auch deshalb interessant, weil die Medikationsanalyse die Apotheke an einer zentralen Stelle der Versorgung positioniert. Arzneimitteltherapien können komplex sein, und die Bundesregierung begründet ihre positive Haltung ausdrücklich mit der Möglichkeit, schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen zu erkennen. Damit wird pharmazeutische Beratung nicht als Komfortleistung beschrieben, sondern mit einem konkreten Sicherheitsnutzen verbunden.
Für Apotheken eröffnet das eine Chance, die zugleich Anforderungen mit sich bringt. Eine Empfehlung durch die Krankenkasse erzeugt nur dann einen nachhaltigen Effekt, wenn Versicherte anschließend auf ein tatsächlich verfügbares und professionell organisiertes Angebot treffen. Mehr Aufmerksamkeit kann also auch mehr Nachfrage bedeuten. Für Apotheken, die Medikationsanalysen anbieten, würde sich damit die Frage stellen, wie gut die Dienstleistung in die betrieblichen Abläufe eingebunden ist.
Das Ausgangsmaterial weist dabei auf einen zweiten entscheidenden Punkt hin: die Vergütung. Eine politische Stärkung des Apothekerberufs durch zusätzliche oder intensiver genutzte pharmazeutische Leistungen funktioniert nur, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dazu passen. Der redaktionelle Ausgangstext formuliert diese Einschränkung ausdrücklich: Eine Empfehlung durch die Krankenkassen könnte den Berufsstand stärken – vorausgesetzt, das Honorar stimmt.
Diese Ergänzung ist keineswegs nebensächlich. Pharmazeutische Beratung benötigt fachliche Arbeitszeit. Eine Medikationsanalyse lässt sich nicht auf die bloße Abgabe eines Arzneimittels reduzieren, sondern verlangt eine eigenständige pharmazeutische Leistung. Wenn Politik und Krankenkassen deren stärkere Nutzung wünschen, muss sich diese Wertschätzung auch in tragfähigen Bedingungen für die Apotheken wiederfinden.
Gerade deshalb ist der Vorstoß interessanter als eine allgemeine politische Anerkennung der Beratungsfunktion. Er verbindet drei Ebenen miteinander: Die Medikationsanalyse existiert bereits als pharmazeutische Dienstleistung, der Bundesrat sieht darin ein geeignetes Unterstützungsangebot, und die Bundesregierung hält es für sinnvoll, dass Krankenkassen ihre Versicherten darauf hinweisen können. Damit entsteht eine politische Argumentationslinie, auf die sich die Apothekerschaft bei der Weiterentwicklung ihrer Versorgungsrolle berufen kann.
Gleichzeitig sollte die Reichweite der geplanten Änderung nicht überhöht werden. Eine Kassenempfehlung ersetzt weder die Durchführung der Medikationsanalyse noch garantiert sie automatisch eine hohe Inanspruchnahme. Sie schafft zunächst Aufmerksamkeit und einen zusätzlichen Zugang. Ob Versicherte diesem Impuls folgen, hängt davon ab, wie konkret sie angesprochen werden, ob das Angebot für sie nachvollziehbar ist und ob eine geeignete Apotheke erreichbar ist.
Für die öffentliche Apotheke liegt darin dennoch eine strategisch wichtige Entwicklung. Während an anderer Stelle über neue Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten gestritten wird, erkennt die Bundesregierung hier ausdrücklich den möglichen Nutzen einer pharmazeutischen Beratungsleistung an. Das stärkt die Vorstellung, dass Arzneimittelversorgung nicht mit der Übergabe einer Packung endet.
Auch der Bezug zur Patientensicherheit verändert die berufspolitische Gewichtung. Wird die Medikationsanalyse als Möglichkeit betrachtet, schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen durch Arzneimitteltherapien zu erkennen, steht nicht die wirtschaftliche Erweiterung des Apothekenangebots im Vordergrund. Die Leistung wird vielmehr als Bestandteil einer sichereren Versorgung begründet. Für den Berufsstand ist genau diese Verknüpfung bedeutsam, weil sie pharmazeutische Kompetenz mit einem konkreten gesundheitlichen Nutzen verbindet.
Noch ist aus der politischen Zustimmung keine fertige Versorgungsrealität geworden. Der entscheidende Schritt liegt im Gesetzgebungsverfahren und anschließend in der tatsächlichen Nutzung einer möglichen Empfehlung durch die Krankenkassen. Doch die Richtung ist klar erkennbar: Eine vorhandene pharmazeutische Dienstleistung soll nicht am Rand des Systems auf ihre Nutzer warten. Die Krankenkassen könnten künftig selbst den Weg dorthin weisen – und damit aus der Medikationsanalyse stärker das machen, was sie nach Auffassung von Bundesrat und Bundesregierung sein soll: ein gezielt eingesetztes Instrument für mehr Sicherheit in der Arzneimitteltherapie.
Die Apotheke der Zukunft soll mehr leisten. Medikationsmanagement, pharmazeutische Dienstleistungen, Impfungen, Tests und sogar Blutabnahmen gehören inzwischen zu dem erweiterten Bild, das Berufsstand und Politik von der pharmazeutischen Versorgung zeichnen. Nur an einer entscheidenden Stelle hält diese Entwicklung nicht Schritt: bei der akademischen Ausbildung. Zum 25. Geburtstag der Approbationsordnung für Apotheker wird damit ein Widerspruch sichtbar, der sich kaum noch übersehen lässt. Von den künftigen Apothekerinnen und Apothekern werden neue Aufgaben erwartet, während die Grundlage ihrer Ausbildung seit einem Vierteljahrhundert auf ihre grundlegende Modernisierung wartet.
DAZ-Redakteur Marius Penzel bringt diese Diskrepanz mit einer drastischen Formulierung auf den Punkt. Das heutige Studium wirke, als sei es für Menschen konzipiert, die später in einem „Apothekenmuseum“ arbeiten wollten. Die Polemik trifft einen ernsten Kern: Eine Ausbildungsordnung soll auf einen Beruf vorbereiten, doch dieser Beruf verändert sich schneller als die Regeln, nach denen der Nachwuchs qualifiziert wird.
Am 1. Oktober hätte die Approbationsordnung ihr 25-jähriges Bestehen feiern können. Das Ausgangsmaterial beschreibt den Anlass bewusst nicht als Jubiläum, auf das der Berufsstand stolz blickt. Im Gegenteil: Die ausbleibende Novellierung wird als Desaster bewertet. Selbst die Bundesapothekerkammer möchte demnach derzeit nicht öffentlich über die Approbationsordnung sprechen.
Der Stillstand wirkt besonders widersprüchlich, weil es an Zukunftsvorstellungen für die Apotheke keineswegs fehlt. Der Berufsstand hat in einem Positionspapier formuliert, welche Leistungen Apothekerinnen und Apotheker künftig übernehmen sollen. Die Politik hat Teile dieser Entwicklung aufgegriffen. Pharmazeutische Dienstleistungen sind hinzugekommen, das Medikationsmanagement gewinnt an Bedeutung, Impfungen und Tests erweitern das Tätigkeitsspektrum, und selbst Blutabnahmen werden als mögliche Aufgabe genannt.
Die berufliche Praxis bewegt sich damit in eine Richtung, die zusätzliche patientennahe Kompetenzen verlangt. Ausbildung und Berufsbild müssten eigentlich aufeinander zulaufen. Nach der im Ausgangsmaterial vertretenen Kritik geschieht jedoch das Gegenteil: Das Aufgabenprofil wird erweitert, während die Modernisierung der akademischen Grundlage ausbleibt.
Dieser Widerspruch lässt sich nicht dadurch lösen, dass neue Leistungen nach dem Studium jeweils einzeln ergänzt werden. Wenn sich das Berufsbild strukturell verändert, stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Kompetenzen bereits während des Pharmaziestudiums vermittelt werden müssen. Das Ausgangsmaterial enthält keinen fertigen Lehrplan und benennt keine konkrete neue Studienstruktur. Es liefert deshalb keine Grundlage dafür, einzelne Fächer oder Stundenanteile zu fordern. Die zentrale Forderung ist grundsätzlicher: Eine Ausbildung für den Apothekerberuf muss mit dem Beruf Schritt halten, auf den sie vorbereitet.
Penzel verbindet diese Kritik ausdrücklich mit dem Generationswechsel. Die heutigen Pharmaziestudierenden sollen später nicht lediglich bestehende Apotheken verwalten. Sie sollen nach seiner Beschreibung den alternden Inhaberinnen und Inhabern dabei helfen, eine Transformation zu bewältigen, die der vorherigen Generation allein zunehmend schwerfällt.
Das Zielbild ist anspruchsvoll. Apotheken sollen sich zu Arzneimittelzentren mit patientennahen Dienstleistungen entwickeln und in den Kommunen Antworten auf große gesundheitliche Herausforderungen geben. Damit verändert sich die Vorstellung von pharmazeutischer Arbeit erheblich. Fachwissen über Arzneimittel bleibt zentral, soll aber stärker in unmittelbare Dienstleistungen für Patientinnen und Patienten übersetzt werden.
Gerade deshalb reicht es nicht, über Zukunftsaufgaben nur berufspolitisch zu sprechen. Wer neue Leistungen gesetzlich ermöglicht und von Apotheken erwartet, benötigt Menschen, die darauf vorbereitet sind. Die Ausbildung wird damit zu einer Voraussetzung der Transformation. Fehlt diese Anpassung, müssen neue berufliche Anforderungen immer wieder nachträglich in ein System eingefügt werden, dessen akademische Grundlage aus einer anderen Phase des Berufsbildes stammt.
Der Konflikt ist auch für Apothekeninhaber relevant. Von ihnen wird erwartet, neue Dienstleistungen organisatorisch und wirtschaftlich in ihre Betriebe einzubauen. Gleichzeitig müssen sie Nachwuchs gewinnen, der diese Entwicklung fachlich mittragen kann. Wenn junge Pharmazeutinnen und Pharmazeuten aus dem Studium kommen und wesentliche Elemente des modernen Tätigkeitsprofils erst anschließend erschließen müssen, entsteht eine unnötige Lücke zwischen Hochschule und Versorgungspraxis.
Dabei geht es nicht darum, die bisherige pharmazeutische Ausbildung pauschal abzuwerten. Das Ausgangsmaterial kritisiert nicht die wissenschaftliche Qualität des Pharmaziestudiums als Ganzes. Im Mittelpunkt steht vielmehr seine fehlende Weiterentwicklung angesichts eines Berufsbildes, das politisch und praktisch bereits um neue Aufgaben erweitert wurde. Genau diese Differenz ist wichtig: Eine Modernisierung wird nicht gefordert, weil bisheriges Wissen wertlos wäre, sondern weil zusätzliche Anforderungen hinzugekommen sind.
Die Entwicklung der pharmazeutischen Dienstleistungen macht diesen Widerspruch besonders sichtbar. Medikationsmanagement verlangt eine patientennahe Anwendung pharmazeutischer Kompetenz. Impfungen und Tests bringen weitere praktische Aufgaben in die Apotheke. Wenn Blutabnahmen ebenfalls Teil künftiger Leistungen werden, erweitert sich der unmittelbare Kontakt mit Patientinnen und Patienten noch einmal. Das Berufsbild bleibt also nicht statisch.
Gleichzeitig wird die Apotheke gesundheitspolitisch immer wieder als niedrigschwelliger Versorgungsort entdeckt. Die vorherigen Entwicklungen dieser Woche zeigen dieselbe Richtung aus unterschiedlichen Perspektiven: Apotheken impfen, Medikationsanalysen sollen möglicherweise sogar von Krankenkassen empfohlen werden, und neue Versorgungsmodelle verschieben Aufgaben zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen. Die Ausbildung des pharmazeutischen Nachwuchses kann von dieser Entwicklung nicht dauerhaft getrennt bleiben.
Eine moderne Approbationsordnung wäre deshalb mehr als eine interne Reform des Studiums. Sie wäre eine Antwort auf die Frage, welches Berufsbild Deutschland für die kommenden Jahrzehnte tatsächlich will. Soll die Apotheke vor allem Arzneimittel abgeben, muss die Ausbildung diesem Schwerpunkt entsprechen. Soll sie zusätzlich ein Ort komplexer Arzneimitteltherapie, Prävention und patientennaher Dienstleistungen sein, muss auch dieses Profil akademisch abgebildet werden.
Genau hier bekommt Penzels Formulierung von der „Beleidigung für die Zukunft“ ihre Schärfe. Die Kritik richtet sich nicht nur auf eine 25 Jahre alte Vorschrift. Sie richtet sich auf die Diskrepanz zwischen dem, was von der nächsten Generation verlangt wird, und dem, worauf das bestehende System sie vorbereitet. Je größer die politischen Erwartungen an Apotheken werden, desto schwerer lässt sich dieser Abstand rechtfertigen.
Dass ausgerechnet zum 25. Geburtstag keine Reform gefeiert werden kann, ist deshalb mehr als eine unglückliche Symbolik. Ein Vierteljahrhundert ist im Gesundheitswesen lang genug, damit sich Technologien, Versorgungsmodelle und Aufgabenprofile grundlegend verändern. Das Ausgangsmaterial beschreibt einen Berufsstand, der diese Veränderung längst formuliert hat, und eine Politik, die ihm bereits zusätzliche Leistungen übertragen hat. Nur die akademische Grundlage bleibt zurück.
Die nächste Generation soll die Transformation der Apotheke nicht beobachten, sondern tragen. Sie soll patientennahe Dienstleistungen ausbauen und Arzneimittelversorgung unter neuen Bedingungen gestalten. Wer ihr diesen Auftrag gibt, kann sie nicht dauerhaft mit einer Ausbildungsordnung in die Zukunft schicken, deren 25. Geburtstag vor allem daran erinnert, wie lange die notwendige Erneuerung bereits wartet.
Das E-Rezept dominiert inzwischen die Rezeptübermittlung, doch Papier verschwindet deshalb nicht aus dem Apothekenalltag. Genau an dieser Bruchstelle setzt der Verband innovativer Apotheken an. Via fordert, Papierrezepte so zu scannen, dass die digitale Kopie das Original rechtssicher ersetzen und anschließend über die sichere Infrastruktur des Gesundheitswesens weiterverarbeitet werden kann. Die Idee wirkt zunächst technisch. Tatsächlich geht es um eine praktische Lücke der Digitalisierung: Was geschieht mit analogen Dokumenten in einem Versorgungssystem, dessen nachgelagerte Prozesse zunehmend elektronisch organisiert sind?
Für Leistungserbringer ist das E-Rezept bereits verpflichtend und zur vorherrschenden Form der Rezeptübermittlung geworden. Der politische Weg führt noch weiter in Richtung digitaler Verordnung. Nach dem vorliegenden Material sollen ab dem 1. März 2028 auch Betäubungsmittel- und T-Rezepte ausschließlich digital ausgestellt und übertragen werden. Dieses Ziel ist Bestandteil des derzeit entstehenden GeDIG.
Damit wird die digitale Rezeptwelt breiter. Vollständig papierlos wird die Versorgung dadurch jedoch nicht automatisch. Das Ausgangsmaterial richtet den Blick ausdrücklich auf die praktische Realität in Arztpraxen und Apotheken: Papierrezepte werden vorerst weiterhin vorkommen. Apotheken müssen deshalb parallel mit elektronischen und analogen Verordnungen umgehen und für beide Wege funktionierende Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse vorhalten.
Via will diese Trennung möglichst früh überwinden. Ein Papierrezept soll nach Vorstellung des Verbandes eingescannt und anschließend nahtlos in den elektronischen Prozess übernommen werden können. Das Papier wäre dann nicht mehr während des gesamten weiteren Verfahrens das maßgebliche Trägermedium. Stattdessen würde aus einem analogen Eingang ein digital weiterverarbeitbares Dokument.
Ein gewöhnlicher Scan reicht dafür allerdings nicht. Via-Vorstandsvorsitzender Benedikt Bühler formuliert die entscheidende Anforderung: Der Scan müsse das Original ersetzen können. Dafür müsse er vollständig und nachvollziehbar sein und vor nachträglichen Veränderungen geschützt werden. Erst diese Eigenschaften würden aus einer einfachen digitalen Abbildung einen belastbaren Ersatz für das Papieroriginal machen.
Genau darin liegt der Unterschied zwischen Digitalisierung als Komfortfunktion und Digitalisierung als verbindlichem Prozess. Ein Bild eines Rezeptes lässt sich schnell erzeugen. Soll dieses Bild anschließend aber die Funktion des Originals übernehmen, muss zuverlässig feststehen, dass nichts fehlt, der Vorgang nachvollziehbar bleibt und das Dokument später nicht unbemerkt verändert werden kann. Die technische Vereinfachung funktioniert also nur, wenn sie von entsprechenden Sicherungen begleitet wird.
Gelingt das, könnte das eingescannte Rezept nach der Via-Vorstellung über die sichere Infrastruktur des Gesundheitswesens unmittelbar in die weitere Abrechnung gelangen. Der Verband verbindet dies auch mit seinem Anliegen einer Direktabrechnung. Das Ausgangsmaterial bewertet die grundsätzliche Idee des sicheren Scannens jedoch ausdrücklich unabhängig davon positiv, ob eine Apotheke direkt oder über ein Rechenzentrum abrechnet.
Diese Trennung ist wichtig. Die Frage, ob ein Papieroriginal rechtssicher in einen elektronischen Prozess überführt werden kann, ist größer als ein bestimmtes Abrechnungsmodell. Auch wenn die Direktabrechnung ein besonderes Anliegen von Via ist, betrifft die vorgeschlagene Digitalisierung grundsätzlich jede Apotheke, die weiterhin Papierverordnungen bearbeiten muss und anschließend mit digitalen Prozessen arbeitet.
Der praktische Reiz liegt in der durchgängigen Verarbeitung. Solange ein Papierdokument physisch maßgeblich bleibt, endet die Digitalisierung an dessen Rand. Daten können elektronisch weiterlaufen, das Original verlangt aber einen parallelen Umgang. Ein ersetzender Scan würde diesen Medienbruch an einer definierten Stelle beenden. Aus Papier würde ein elektronisch gesichertes Dokument, das sich in den weiteren digitalen Ablauf einfügt.
Ob und unter welchen rechtlichen und technischen Voraussetzungen dies tatsächlich umgesetzt werden kann, beantwortet das Ausgangsmaterial nicht abschließend. Es beschreibt die Forderung des Verbandes und die dafür genannten Anforderungen, nicht bereits eine geltende Erlaubnis zum ersetzenden Scannen. Ebenso wäre es verfrüht, konkrete technische Standards oder Aufbewahrungsregeln zu behaupten, die in der vorliegenden Grundlage nicht genannt werden.
Gerade diese offenen Punkte machen den GeDIG-Prozess relevant. Das Ausgangsmaterial äußert die Hoffnung, dass das Anliegen dort aufgenommen werden könnte. Sollte der Gesetzgeber einen solchen Weg ermöglichen, müsste er ausreichend klar bestimmen, wann ein digitalisiertes Dokument dem Papieroriginal gleichgestellt werden kann. Für Apotheken wäre Rechtssicherheit dabei mindestens so wichtig wie technische Bequemlichkeit.
Denn ein Verfahren, das Papier lediglich schneller aus dem Sichtfeld räumt, ohne die Verbindlichkeit des digitalen Ersatzes eindeutig zu klären, würde das Problem nicht lösen. Apotheken benötigen keine zusätzliche Zwischenstufe, bei der neben dem Scan vorsichtshalber weiterhin das Original verwaltet werden muss. Der Nutzen entsteht gerade dann, wenn der elektronische Prozess das analoge Dokument tatsächlich ablösen darf.
Das macht die Forderung auch zu einem Beispiel dafür, wie Digitalisierung im Gesundheitswesen bewertet werden sollte. Entscheidend ist nicht allein, ob ein neuer elektronischer Kanal geschaffen wird. Relevant ist, ob Arbeitsabläufe dadurch konsistenter werden. Ein digitales Rezeptsystem, das mit unvermeidbaren Papierfällen nicht sinnvoll umgehen kann, bleibt an dieser Stelle unvollständig.
Der Blick auf 2028 verstärkt diesen Befund. Wenn künftig auch BtM- und T-Rezepte digital ausgestellt und übertragen werden sollen, wächst der Anspruch an eine weitgehend elektronische Rezeptinfrastruktur. Gleichzeitig wäre es unrealistisch, aus dieser Entwicklung abzuleiten, dass von einem bestimmten Datum an überhaupt kein Papier mehr auftaucht. Genau für solche Rest- und Ausnahmefälle braucht ein digitales System einen definierten Übergang.
Für Apotheken liegt der Nutzen eines solchen Übergangs vor allem in der Einheitlichkeit der weiteren Verarbeitung. Statt dauerhaft zwei unterschiedliche Dokumentwelten parallel fortzuführen, könnte Papier dort digitalisiert werden, wo es in den Apothekenprozess eintritt. Voraussetzung bleibt, dass Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Schutz vor nachträglicher Veränderung gewährleistet sind.
Damit berührt die Via-Forderung einen unspektakulären, aber entscheidenden Teil der Digitalisierung. Große Reformen sprechen von elektronischen Verordnungen, Telematikinfrastruktur und neuen digitalen Verfahren. Im Betriebsalltag entscheidet sich ihr Wert häufig an viel kleineren Übergängen: Was passiert mit dem einen Dokument, das weiterhin auf Papier eintrifft?
Gerade dort darf Digitalisierung nicht bedeuten, dass ein analoger Sonderweg dauerhaft neben der elektronischen Versorgung weiterlebt. Wenn ein Papierrezept technisch und rechtlich so erfasst werden kann, dass sein digitaler Scan zuverlässig an seine Stelle tritt, wäre der Medienbruch an dieser Stelle tatsächlich überwunden. Der entscheidende Fortschritt bestünde dann nicht darin, Papier einfach einzuscannen. Er bestünde darin, dass nach dem Scan kein Papierweg mehr nötig ist.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Was in dieser Woche zunächst wie eine Reihe voneinander unabhängiger Meldungen wirkt, führt bei genauerem Hinsehen immer wieder zu derselben Frage zurück: Wer übernimmt Verantwortung, wenn Versorgung komplexer, digitaler und zugleich unmittelbarer werden soll? Großhandel und Hersteller ringen um Verlässlichkeit, Apotheken erweitern ihre Rolle bei Impfungen und pharmazeutischer Beratung, neue telemedizinische Angebote drängen näher an den Alltag der Menschen, während Regulierung und Digitalisierung mit der tatsächlichen Versorgung Schritt halten müssen. Gerade darin liegt die gemeinsame Bewegung dieser Woche: Die Apotheke wird nicht kleiner, wenn neue Versorgungswege entstehen – aber sie muss ihre fachliche Stärke dort sichtbar machen, wo neue Strukturen um Nähe, Vertrauen und Zuständigkeit konkurrieren.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt.
Denn hinter den einzelnen Nachrichten steht eine gemeinsame Entwicklung: Versorgung wird neu verteilt, technisch erweitert und politisch neu bewertet. Für Apotheken entsteht daraus nicht nur Veränderungsdruck, sondern die Aufgabe, ihre pharmazeutische Kompetenz in diesen neuen Strukturen erkennbar und wirksam zu verankern.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Im Mittelpunkt dieser Wochenausgabe stehen die Veränderungen von Versorgung, pharmazeutischer Verantwortung, Regulierung und Digitalisierung und ihre Folgen für den Apothekenalltag.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
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