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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Plattformen für Potenzmittel & Co.
Berlin - Werbung für Fernbehandlung ist unzulässig, sofern diese nicht dem wissenschaftlichen Standard entspricht. Das gilt auch für Rezepte, die nach Ausfüllen eines Fragenbogens ausgestellt werden. Verbieten wollte der Bundesgerichtshof (BGH) Plattformen wie GoSpring (Wellster Healthtech) aber nicht. Denn die Interessen ausländischer Anbieter seien tangiert. Daher muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.
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