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  • 26.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Protestdruck im Betrieb, Reformstreit im Parlament, Sicherheitsfragen in der Versorgung.
    26.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Protestdruck im Betrieb, Reformstreit im Parlament, Sicherheitsfragen in der Versorgung.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die Lage verbindet politische Reformmechanik mit betrieblichem Druck: Proteste, Kassenforderungen zum pDL-Fonds, Länderappelle zum ApoV...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Protestdruck im Betrieb, Reformstreit im Parlament, Sicherheitsfragen in der Versorgung.

 

Wie Protest, Gesetzgebung, Kostenmechanik und Sicherheitsmeldungen den Druck auf Versorgung und Betriebe gleichzeitig erhöhen.

Stand: Donnerstag, 26. Februar 2026, um 17:55 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein Protesttag mit Apothekenschließungen rückt die Existenzfrage der Vor-Ort-Struktur ins Zentrum, während parallel im ApoVWG die Mechanik von Fixum, Zweigapotheken und PTA-Vertretung politisch umkämpft bleibt. Ein Strafurteil zu Maskengeschäften zeigt, wie Krisenmärkte nachträglich juristisch und finanziell eingeholt werden. In der Alltagsversorgung reicht der Stoff von einer verunsicherten Heparin-Patientin bis zu neuen FSME-Risikogebieten und strengeren EU-Kontrollen bei Babynahrung, während bei Kooperationen wie Elac und bei Kassenforderungen zum pDL-Fonds der Druck über Beiträge, Abrechnung und Kostenlogik in die Betriebe durchschlägt.

 

Apotheken protestieren, Ina Lucas nennt es Weckruf, die Bundesregierung soll handeln.

Die ABDA hat bundesweite Kundgebungen und konsequente Apothekenschließungen für den 23. März beschlossen, offiziell getragen von der Mitgliederversammlung. In Berlin stellt sich die Apothekerkammer hinter den Kurs und knüpft ihn an eine klare Diagnose: Die aktuelle Reformfassung reiche nicht aus, um die wirtschaftliche Erosion vieler Vor-Ort-Apotheken zu stoppen, und damit stehe mehr auf dem Spiel als eine Branchenfrage.

Der Kern der Warnung ist eine schlichte Zeitachse, die in der täglichen Betriebsrealität längst zur Sollbruchstelle geworden ist. Personal-, Energie- und Betriebskosten steigen weiter, während die Vergütung seit 2013 auf demselben Niveau verharrt. Wenn ein System über mehr als ein Jahrzehnt Preis- und Lohnentwicklung kennt, aber das zentrale Honorarteilstück nicht mitwandert, entsteht kein „enger Gürtel“, sondern ein struktureller Fehlbetrag, der sich nicht wegrationalisieren lässt. Der Hinweis der Kammer, ohne Anpassung des Fixums drohten weitere Schließungen auch in der Hauptstadt, ist deshalb nicht als Dramatisierung gebaut, sondern als Fortschreibung dessen, was betriebswirtschaftlich naheliegt, sobald Rücklagen und Kreditlinien aufgebraucht sind.

Dr. Ina Lucas formuliert den Schritt in Richtung Protest nicht als Ultimatum, sondern als Signalfunktion: „Die Proteste sind ein Weckruf an die Bundesregierung, endlich zu handeln.“ Der Satz trägt vor allem, weil er die Adressierung klärt. Es geht nicht um einen Appell an Patientinnen und Patienten, die in der Offizin ohnehin täglich erleben, was wohnortnahe Versorgung bedeutet, sondern um eine politische Entscheidungsebene, die den Zielkonflikt zwischen GKV-Finanzlage, Reformtempo und Apothekenwirtschaftlichkeit seit Jahren verschiebt. Vor-Ort-Apotheken, so Lucas, seien Voraussetzung für sichere pharmazeutische Gesundheitsversorgung und Prävention „gerade in Zeiten wachsender Versorgungsanforderungen“. Damit wird aus der Kostenfrage eine Versorgungsfrage: Wenn die Struktur ausdünnt, entsteht nicht nur längere Wege, sondern weniger Redundanz bei Lieferengpässen, weniger spontane Problemlösung bei Verordnungsfehlern, weniger Zeitfenster für Akutberatung.

Die Berliner Kammer koppelt ihre Unterstützung zudem an ein formales Datum, das den Protest mit dem Gesetzgebungsprozess verzahnt. Sie will sich der Resolution anschließen, die die ABDA am 25. Februar in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verabschiedet hat und die Bundesregierung auffordert, die wirtschaftliche Lage der Apotheken unverzüglich zu verbessern und die Reformpläne zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz kritisch zu überarbeiten. Das ist mehr als Symbolik: Es ist der Versuch, einen Schritt, der für Patientinnen und Patienten spürbar ist – Apothekenschließungen an einem Protesttag –, als legitimes Mittel zu markieren, weil der normale Kanal „Stellungnahme, Anhörung, Nachbesserung“ aus Sicht der Kammer die Lage nicht rechtzeitig stabilisiert.

Gleichzeitig legt genau diese Mechanik den inneren Konflikt offen. Eine konsequente Schließung trifft zuerst diejenigen, deren Versorgung man sichern will, und deshalb muss sie politisch als Ausnahmezustand begründet werden, nicht als Routineinstrument. Die Kammer versucht das, indem sie die Protestlogik auf die Existenz der Betriebe und die flächendeckende Versorgung zieht: Nicht die kurzfristige Unterbrechung ist das Risiko, sondern die schleichende Dauerunterbrechung durch weitere Standortaufgaben. Wer dieses Argument ernst nimmt, landet zwangsläufig bei der Frage, wie viel Strukturpolitik das ApoVWG tatsächlich trägt, wenn die ökonomische Grundlage – das Fixum als Packungshonorar – unangetastet bleibt oder nur in Aussicht gestellt wird. Dann werden Ersatzmechaniken wie Zweigapotheken oder Leitungsmodelle zu Reparaturversuchen, die das Loch nicht schließen, sondern die Form des Netzes verändern.

In der zweiten Schleife zeigt sich, warum Berlin hier nicht nur „mitgeht“, sondern Druck aufbaut. Eine Hauptstadtapotheke ist nicht automatisch wohlhabend, sie ist oft hochfrequent, personalintensiv, mit erweiterten Erwartungen an Verfügbarkeit, Sprach- und Beratungsbreite, Lieferfähigkeit. Wenn ausgerechnet dort die Warnung vor weiteren Schließungen ausgesprochen wird, ist das ein Signal an die Bundespolitik, dass die Debatte nicht entlang der Land-Stadt-Schablone entschieden werden kann. Der Appell zum „konstruktiven Dialog“ wirkt dabei wie eine letzte Tür, die offengehalten wird: Die Kammer sagt nicht, dass sie aussteigt, sondern dass sie bereitsteht – unter der Bedingung, dass die gemeinsamen Anregungen von Bundesvereinigung, Landesapothekerkammern und Landesapothekerverbänden in den weiteren Prozess eingehen.

Wenn am 23. März die Rollläden unten bleiben, ist das weniger ein Kampf um Aufmerksamkeit als ein Test, ob Politik noch in der Lage ist, die betriebliche Wirklichkeit der Apotheke als Teil der Daseinsvorsorge zu behandeln.

 

Maskenlieferungen für 22 Millionen Euro führen zu Haftstrafe, das Landgericht München II verhängt fünf Jahre und zehn Monate.

Im Jahr 2020 beschaffte der Unternehmer aus Gauting nach den Feststellungen des Gerichts fünf Millionen FFP2-Masken für das Bundesgesundheitsministerium und lieferte sie zu einem Preis von rund 22 Millionen Euro aus. Der wirtschaftliche Erfolg dieser Geschäfte schlug sich jedoch nicht korrekt in seiner Steuererklärung nieder. Nach den Urteilsangaben zahlte er 10,7 Millionen Euro zu wenig Steuern. Diese Differenz ist keine Rundungsfrage, sondern der materielle Kern des Verfahrens.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II verurteilte den 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten, unter anderem wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen. Hinzu kamen unerlaubter Besitz einer Schusswaffe sowie das Verschaffen falscher amtlicher Ausweise. Bei der Festnahme führte er einen geladenen Revolver, Munition und zwei gefälschte slowenische Ausweise mit sich. Das Urteil beruht auf einer Verständigung, nachdem der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte; es ist noch nicht rechtskräftig. Zusätzlich ordnete das Gericht Wertersatz in Höhe der hinterzogenen Steuern gegen ihn und Nebenbeteiligte an.

Die innere Logik des Falls liegt in der Verschiebung vom Ausnahmezustand in den Privatmodus. 2020 herrschte akuter Beschaffungsdruck. Masken waren knapp, Preise schwankten stark, staatliche Stellen kauften in großem Umfang ein. Wer in dieser Phase liefern konnte, bewegte sich in einem Markt mit enormer Geschwindigkeit und hohen Summen. Fünf Millionen Masken für 22 Millionen Euro bedeuten Stückpreise, Logistik, Vorfinanzierung, Vertragsabwicklung in kurzer Taktung. Aus einem einzelnen Geschäft wurde binnen Monaten ein Umsatz, der sonst über Jahre verteilt anfällt.

Die Steuerseite folgt nüchternen Regeln. Einnahmen sind zu erklären, Gewinne zu versteuern. Wenn 10,7 Millionen Euro an Steuern zu wenig abgeführt werden, entsteht kein interpretierbarer Graubereich, sondern eine klar bezifferte Lücke im Fiskus. Das Gericht hat diese Lücke nicht nur strafrechtlich gewertet, sondern durch Wertersatz auch finanziell abgesichert. Damit wird deutlich, dass der Staat in Krisenzeiten zwar schnell beschafft, aber im Nachgang ebenso konsequent prüft.

Der Vorsitzende Richter verwies laut Gerichtssprecherin auf das Geltungsbedürfnis und den luxuriösen Lebensstil des Angeklagten als Motivlage. Das ist keine moralische Ausschmückung, sondern Teil der strafzumessungsrelevanten Würdigung. Wer in einer Phase öffentlicher Not hohe Gewinne erzielt und zugleich erhebliche Steuerbeträge vorenthält, verschärft den gesellschaftlichen Konflikt. Die Kombination aus Millionenumsatz, nicht abgeführten 10,7 Millionen Euro und dem Besitz einer geladenen Waffe bei der Festnahme zeichnet das Bild eines Unternehmers, der sich nicht nur wirtschaftlich, sondern auch persönlich in eine Parallelwelt begeben hat.

Die zweite Schleife führt über den Einzelfall hinaus. Maskengeschäfte im Jahr 2020 standen bundesweit unter politischer Beobachtung, weil staatliche Beschaffung und private Gewinninteressen in engem Kontakt standen. Jeder rechtskräftige Schuldspruch in diesem Umfeld wirkt daher doppelt: Er ahndet individuelles Fehlverhalten und dient zugleich als Signal, dass Krisenprofite nicht außerhalb der regulären Rechtsordnung stehen. Für das Bundesgesundheitsministerium bedeutet das, dass auch rückblickend Transparenz und gerichtliche Klärung Teil der Aufarbeitung sind.

Gleichzeitig bleibt die Ambivalenz bestehen. Ohne private Anbieter wären Millionen Masken nicht beschafft worden. Der Staat war auf schnelle Lieferketten angewiesen. Doch die Geschwindigkeit, mit der Verträge geschlossen wurden, entband niemanden von steuerlichen Pflichten. Genau an dieser Stelle entsteht die Spannung: Krisenökonomie verlangt Tempo, Steuerrecht verlangt Sorgfalt. Wer das eine nutzt und das andere ignoriert, steht irgendwann vor einer Strafkammer.

Fünf Jahre und zehn Monate Haft sind in der Wirtschaftsstrafrechtspraxis kein symbolischer Wert. Sie markieren die Schwelle, ab der ein Fall nicht mehr als bloße Fehlkalkulation oder Buchhaltungsversäumnis eingeordnet wird, sondern als schwerwiegender Vertrauensbruch gegenüber Staat und Allgemeinheit.

 

Lose Heparinspritze sorgt für Verunsicherung, falscher Lagerhinweis aus Arztpraxis bringt Patientin in Zweifel.

Der Anruf kam aus Hameln. Eine Kundin meldete sich in der Apotheke, weil sie eine einzelne Heparinspritze vom Arzt erhalten hatte und nicht mehr wusste, wie sie diese lagern sollte. In der Praxis sei ihr gesagt worden, die Spritze gehöre in den Kühlschrank. Am Telefon schilderte sie zudem, sie habe vergessen, sie kühl zu lagern, und fragte, ob sie das Arzneimittel nun überhaupt noch verwenden könne. Die Unsicherheit war hörbar. Sie glaubte sogar, es könne sich um eine übriggebliebene Spritze eines anderen Patienten handeln.

Für die Apothekerin war der entscheidende Punkt schnell klar: Heparin-Fertigspritzen gehören nicht in den Kühlschrank, sondern werden bei Raumtemperatur aufbewahrt, in der Regel nicht über 25 Grad Celsius. Kühlung ist hier keine Sicherheitsmaßnahme, sondern kann je nach Produkt die Handhabung erschweren oder unnötige Risiken im Alltag erzeugen. Der falsche Lagerhinweis war damit nicht bloß eine Kleinigkeit, sondern eine Fehlinformation mit unmittelbarer Konsequenz für die Therapietreue.

Hinzu kam die Art der Abgabe. Die Patientin hatte nur eine einzelne Spritze erhalten, ohne Beipackzettel und offenbar ohne klare mündliche Einordnung. Eine einzelne, lose Fertigspritze ohne schriftliche Information lässt Interpretationsspielraum. Wenn dann noch der Eindruck entsteht, das Präparat könne aus einem anderen Haushalt stammen, entsteht ein Bruch im Vertrauen. Arzneimitteltherapie beruht auf Verlässlichkeit, und diese beginnt bei der eindeutigen Herkunft und vollständigen Aufklärung.

Die interne Logik dieses Falls zeigt sich im Ablauf: Eine Patientin erhält ein injizierbares Arzneimittel, bekommt widersprüchliche oder unvollständige Hinweise, interpretiert die Situation als potenzielles Sicherheitsproblem und zieht die Reißleine. Sie erwägt, ein Privatrezept zu besorgen, nur um sicherzugehen. Das bedeutet zusätzliche Arztkontakte, zusätzliche Kosten und Zeitverlust. Die eigentliche Therapie – hier eine Antikoagulation mit Heparin – droht ins Stocken zu geraten. Ein kurzer Informationsmangel produziert eine Kette aus Verunsicherung, Mehrarbeit und möglicherweise Unterbrechung der Behandlung.

Die Apotheke vor Ort übernimmt in dieser Konstellation eine Korrekturfunktion. Am Telefon wird erklärt, dass die Spritze nicht gekühlt werden muss, dass sie bei sachgerechter Lagerung verwendbar ist, und dass eine „lose“ Abgabe nicht bedeutet, dass das Produkt bereits bei einem anderen Patienten war. Gleichzeitig wird deutlich, dass eine strukturierte Information – Beipackzettel, gedruckte Fachhinweise, parallele mündliche Beratung – den Konflikt von vornherein entschärft hätte. In der Apotheke, so die Angestellte, handhabe man es genau so: schriftliche Information plus persönliches Gespräch.

In der zweiten Schleife geht es um mehr als eine einzelne Heparinspritze. Die verbreitete Annahme, Flüssigkeiten gehörten grundsätzlich in den Kühlschrank, ist im Alltag tief verankert. Sie passt bei bestimmten Impfstoffen oder speziellen Arzneimitteln, sie ist jedoch kein universelles Prinzip. Wenn diese Faustregel unreflektiert weitergegeben wird, entsteht systematisch Fehlberatung. Das betrifft nicht nur Heparin, sondern potenziell andere temperaturempfindliche Präparate, die bei falscher Lagerung ihre Stabilität verlieren oder unnötig entsorgt werden.

Die Konfliktspannung liegt damit zwischen Zeitdruck in der Praxis und Sicherheitsanspruch in der Arzneimittelversorgung. Eine einzelne Spritze schnell mitzugeben, mag organisatorisch effizient erscheinen. Doch die Nebenfolge ist ein erhöhtes Risiko für Missverständnisse. Die Apotheke wird zur letzten Instanz, die diese Brüche auffängt. Fällt sie weg oder wird sie nicht kontaktiert, bleibt die Patientin allein mit ihrer Unsicherheit.

Der Fall aus Hameln zeigt, wie schmal der Grat ist. Ein falscher Satz zur Lagerung, ein fehlender Beipackzettel, eine unklare Übergabe – und aus einer routinemäßigen Antikoagulation wird eine Vertrauenskrise.

 

Elac erhöht Beiträge um 150 Euro, Wachstum und neue Geschäftsfelder treiben die Kosten, Mitglieder reagieren gespalten.

Ab März zahlen die Inhaberinnen und Inhaber der Guten-Tag-Apotheken 150 Euro mehr pro Monat für ihre Hauptapotheke, für Filialen werden 100 Euro zusätzlich fällig. Geschäftsführer Frank Baer beziffert den Effekt auf bis zu 75.000 Euro mehr Einnahmen pro Monat für die Kooperation. Nach seinen Angaben wurden die Beiträge in den vergangenen 23 Jahren nur einmal erhöht. Gleichzeitig ist die Organisation gewachsen: 2025 kamen rund 50 Apotheken hinzu, bald soll die 600. Elac-Apotheke an Bord sein.

Die offizielle Begründung lautet Wachstum und Weiterentwicklung. Elac ist längst nicht mehr nur Einkaufskooperation, sondern betreibt mit Elacpharm einen eigenen pharmazeutischen Unternehmer, führt einen eigenen Großhandel, bietet eine Schulungsplattform, ein Shopsystem mit App sowie Eigenmarken an. Mehr Personal, mehr Infrastruktur, mehr IT. Wer aus einer klassischen Rabatt- und Konditionsgemeinschaft eine breit aufgestellte Service- und Handelsstruktur macht, verschiebt die Kostenbasis. Die 150 Euro sind damit kein isolierter Zuschlag, sondern Teil einer strategischen Neupositionierung.

In der internen Logik bedeutet das: Die Kooperation investiert vor, um Mehrwerte zu erzeugen, und verteilt die Finanzierung auf die Mitglieder. 75.000 Euro monatlich entsprechen hochgerechnet 900.000 Euro im Jahr. Damit lassen sich Personalstellen, IT-Entwicklung oder Beratungsleistungen absichern. Für die einzelne Apotheke sind 150 Euro im Monat auf den ersten Blick überschaubar. Doch in einem Umfeld, in dem viele Betriebe unter stagnierenden Honoraren und steigenden Fixkosten stehen, wirkt jede zusätzliche Belastung unmittelbarer als früher. Es ist eine Rechenfrage, die nicht im luftleeren Raum stattfindet.

Spürbar wird die Spannung bei der Frage nach Scanacs. Die direkte Rezeptabrechnung über den Abrechner können Elac-Mitglieder kostenfrei nutzen, Baer verantwortet das Geschäft bis Juni temporär selbst. Scanacs soll sich bis 2026 auf etwa 300 Kunden entwickeln. Kritische Stimmen vermuten, die Beitragserhöhung könne der Querfinanzierung dieses neuen Feldes dienen. Baer lässt das unkommentiert und verweist darauf, dass Vermutungen sich nicht verhindern ließen. Fakt sei, dass die Direktabrechnung weiter Fahrt aufnehme und nicht mehr verschwinde.

Hier liegt der eigentliche Konflikt: Eine Kooperation, die eigene Abrechnungsstrukturen aufbaut, greift in einen sensiblen Kernbereich des Apothekenbetriebs ein. Abrechnung ist Liquidität. Liquidität ist Überleben. Wenn eine Organisation diesen Bereich als Service anbietet, entsteht Abhängigkeit, aber auch die Chance auf Effizienzgewinne. Mitglieder müssen abwägen, ob die zusätzlichen 150 Euro durch bessere Konditionen, Marketingunterstützung oder digitale Werkzeuge kompensiert werden. Einige Inhaber berichten von Unmut, teilweise ist von einer Erhöhung um fast 60 Prozent die Rede. Andere zeigen Verständnis und verweisen auf gestiegene Kosten überall im Markt.

Die zweite Schleife führt zur Strukturfrage. Elac verhandelt aktuell mit rund 70 Industriepartnern, ist vom Großhandel unabhängig und wird von Phoenix, Alliance Healthcare Deutschland/Gehe, AEP sowie verschiedenen Herstellern beliefert. Neue Mitglieder werden erst ab einem Jahresumsatz von 3,5 Millionen Euro aufgenommen. Das ist kein offenes Netzwerk, sondern ein selektives Modell mit wirtschaftlicher Eintrittsschwelle. Je stärker die Kooperation eigene Geschäftsfelder entwickelt, desto mehr ähnelt sie einem mittelständischen Unternehmensverbund mit zentraler Steuerung.

Damit verändert sich das Verhältnis zwischen Zentrale und Apotheke. Aus einer Einkaufsplattform wird ein Systemanbieter. Für manche ist das ein Schutzschirm in unsicheren Zeiten, für andere ein weiterer Fixkostenblock. Die Beitragserhöhung ist deshalb nicht nur eine Zahl auf der Abrechnung, sondern Ausdruck einer strategischen Weichenstellung. Wer Mitglied bleibt, entscheidet sich implizit für diesen Kurs.

Die Frage ist weniger, ob 150 Euro angemessen sind, sondern ob die versprochenen Mehrwerte in einem Markt ankommen, der selbst unter Reformdruck steht. Wachstum kostet. Die Mitglieder tragen es.

 

Ersatzkassen wollen pDL-Fonds nutzen, 540 Millionen Euro stehen bereit, das ApoVWG gerät unter Kostendruck.

Am Vortag der ersten Lesung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes im Bundestag legt der Verband der Ersatzkassen (vdek) eine Zahl auf den Tisch: Im Fonds zur Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen liegen fast 540 Millionen Euro, die nicht abgerufen wurden. Boris von Maydell, Vorstandsvertreter des vdek, schlägt vor, diese Mittel für die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale einzusetzen. Der geplante Zuschlag von 20 Cent pro Packung könne so entfallen, bis der Fonds aufgebraucht sei.

Die Mechanik ist klar. Der Gesetzgeber will die Notdienstvergütung erhöhen und dafür unter anderem einen packungsbezogenen Zuschlag einführen. Jede abgegebene Packung würde um 20 Cent belastet, was sich über Millionen Verordnungen hinweg summiert und von den Beitragszahlern getragen würde. Der vdek argumentiert, dass bereits gebundene, aber nicht genutzte Mittel existieren. 540 Millionen Euro sind kein theoretischer Wert, sondern ein konkret bezifferter Topf. Wird dieser eingesetzt, entsteht kurzfristig keine zusätzliche Belastung pro Packung.

Gleichzeitig verschiebt der Vorschlag die Zweckbindung. Der pDL-Fonds wurde aufgebaut, um pharmazeutische Dienstleistungen zu finanzieren. Wenn diese Mittel nun zur Stabilisierung der Notdienstpauschale dienen, wird die Priorität neu gesetzt. Der vdek begrüßt ausdrücklich, dass der Fonds nicht weiter befüllt werden soll. Das ist eine finanzpolitische Setzung: Statt zusätzliche Einnahmen für neue Leistungen zu generieren, sollen bestehende Rücklagen umgeschichtet werden.

Konflikt entsteht an der Frage der Ausweitung von pDL. Von Maydell nennt das Ansinnen, die Bandbreite der Dienstleistungen zu erweitern, „grundfalsch“, sofern dies wirtschaftspolitisch motiviert sei. Dienstleistungen dürften sich ausschließlich am Versorgungsbedarf orientieren. Hier prallen zwei Logiken aufeinander. Apotheken sehen in pDL eine Möglichkeit, ihre pharmazeutische Kompetenz sichtbar zu machen und zusätzliche Erlösquellen zu erschließen. Die Ersatzkassen sehen darin potenzielle Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Leistungen nicht klar abgegrenzt sind.

Der Verband zieht eine Linie: Beratung zur Arzneimitteltherapiesicherheit oder Schutzimpfungen werden als sinnvolle Einsatzfelder anerkannt. Prävention und Früherkennung hingegen seien keine originär pharmazeutischen Aufgaben. Damit wird die Berufsrolle indirekt definiert. Die Frage, was Apothekerinnen und Apotheker leisten dürfen und sollen, wird zur Budgetfrage. Und Budgetfragen sind im GKV-System Machtfragen.

Ein weiterer Reibungspunkt betrifft die Austauschregelungen bei Rabattarzneimitteln. Der Gesetzentwurf sieht vor, Apotheken nicht länger zu verpflichten, bei nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln zunächst auf preisgünstige wirkstoffgleiche Alternativen zurückzugreifen. Der vdek warnt vor Fehlanreizen und höheren Ausgaben. Nach seiner Lesart bieten bestehende Rahmenverträge bereits ausreichende Spielräume, um die Versorgung sicherzustellen. „Niemand bleibt unversorgt“, lautet die Botschaft. Doch die ökonomische Perspektive ist eindeutig: Wenn günstigere Alternativen nicht zwingend genutzt werden, steigt das Risiko höherer Durchschnittspreise.

Die zweite Schleife führt zur Systembalance. Wird der pDL-Fonds für die Notdienstpauschale eingesetzt, entsteht kurzfristige Entlastung bei den 20 Cent pro Packung. Doch wenn 540 Millionen Euro aufgebraucht sind, stellt sich die gleiche Frage erneut. Entweder wird der Fonds wieder befüllt, oder es folgt doch eine direkte Finanzierung über Zuschläge oder andere Mechanismen. Der Vorschlag des vdek ist damit eine temporäre Lösung innerhalb eines längerfristigen Strukturproblems.

Zugleich signalisiert der Verband Unterstützung für Flexibilisierungen bei Gründung und Betrieb von Apotheken sowie für die zeitlich begrenzte Übertragung der Leitung an erfahrene PTA. Das stärkt aus seiner Sicht vor allem ländliche Regionen. Hier zeigt sich die Doppelrolle der Ersatzkassen: Sie bekennen sich zum Erhalt eines flächendeckenden Netzes, setzen jedoch enge finanzielle Leitplanken. Wirtschaftliche Stärkung ja, aber ohne zusätzliche Lasten für die GKV.

Das ApoVWG wird damit nicht nur zur Reform der Apothekenstruktur, sondern zum Schauplatz eines Verteilungskonflikts. 540 Millionen Euro im Fonds sind ein Puffer. Die Frage ist, wofür er eingesetzt wird und wer die nächste Rechnung trägt.

 

Philippi fordert Nachbesserungen am ApoVWG, 30 Länderanträge stehen im Raum, das BMG signalisiert nur begrenzte Zustimmung.

Am 30. Januar beschloss der Bundesrat insgesamt 30 Änderungsvorschläge und Entschließungen zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz. Von diesen hat das Bundesgesundheitsministerium nach Angaben aus Niedersachsen lediglich drei aufgegriffen, darunter eine redaktionelle Anpassung sowie zwei Konkretisierungen zur Verantwortungsabgrenzung bei der Benennung von zwei Apothekerinnen oder Apothekern als Filialleitung. Neun weitere Punkte sollen geprüft werden. Die zentralen Forderungen der Länder blieben bislang ohne Zustimmung.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) richtet seinen Appell kurz vor der ersten Lesung im Bundestag ausdrücklich an die Parlamentarier. Er nennt konkrete Punkte: die Streichung der PTA-Vertretung, die geplanten Erleichterungen bei der Gründung von Zweigapotheken sowie die Aufnahme der im Koalitionsvertrag zugesicherten Fixumserhöhung von 8,35 Euro auf 9,50 Euro. Die Bundesregierung verfolge zwar das Ziel, öffentliche Apotheken zu stärken, doch die konkrete Ausgestaltung weise erheblichen Nachbesserungsbedarf auf.

Die interne Logik der Auseinandersetzung zeigt sich an der Zahl 8,35 Euro. Dieses Packungsfixum bildet seit Jahren einen Kernbestandteil der Apothekenvergütung. Die Anhebung auf 9,50 Euro ist politisch zugesichert, aber mit Verweis auf die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung bislang nicht umgesetzt. Für das BMG steht die GKV-Finanzsituation im Vordergrund. Für die Länder steht die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken im Vordergrund. Beide Argumente sind systemisch verankert, kollidieren jedoch unmittelbar.

Ähnlich verhält es sich bei der PTA-Vertretung und den Zweigapotheken. Das Ministerium hält an der Möglichkeit fest, Apothekerinnen und Apotheker zeitlich begrenzt durch erfahrene PTA vertreten zu lassen und Zweigapotheken mit eingeschränktem Versorgungsspektrum zu erleichtern. Aus Sicht der Länder droht hier eine strukturelle Verschiebung. Wenn die persönliche Leitung durch approbierte Apothekerinnen oder Apotheker relativiert wird, verändert sich das Berufsbild und die Qualitätsarchitektur. Wird gleichzeitig die wirtschaftliche Basis nicht gestärkt, entsteht eine Kombination aus Lockerung der Struktur und fortbestehender Ertragslücke.

Philippi formuliert es deutlich: Ohne schnelle wirtschaftliche Stärkung werde sich der Rückgang der Apothekenzahl weiter fortsetzen, insbesondere in ländlichen Regionen. Die vorgesehenen Strukturmaßnahmen könnten diesen Missstand nicht beheben, sondern im Gegenteil die inhabergeführte Apotheke unter persönlicher Leitung schwächen. Das ist keine abstrakte Befürchtung. Sinkende Apothekenzahlen sind statistisch belegt, und jede Schließung wirkt regional unmittelbar.

Die zweite Schleife führt in das Spannungsfeld zwischen Bundes- und Länderkompetenz. Der Bundesrat bringt 30 Vorschläge ein, das federführende Ministerium übernimmt drei kleinere Punkte. Formal ist das kein Bruch, sondern Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Politisch entsteht jedoch ein Signal. Wenn substanzielle Länderforderungen – etwa zur Fixumserhöhung – mit Hinweis auf die GKV-Finanzen abgelehnt werden, wird die Verantwortung für mögliche Versorgungsengpässe indirekt verschoben. Der Bund verweist auf Beitragsstabilität, die Länder auf Versorgungsrealität.

Hinzu kommt die Dynamik im parlamentarischen Verfahren. Die erste Lesung markiert keinen Abschluss, sondern den Beginn der Detailarbeit im Bundestag. Philippi zielt auf diese Phase. Er verlangt Anpassungen im weiteren Verfahren, die die Vorbehalte der Länder angemessen berücksichtigen. Damit wird das Gesetz zu einem offenen Projekt, dessen Richtung noch nicht feststeht.

Im Kern steht eine Dreiecksbeziehung: Apothekenstruktur, GKV-Finanzen und gesetzgeberischer Handlungsspielraum. Wird das Fixum nicht angehoben, steigt der ökonomische Druck. Werden Strukturregeln gelockert, verändert sich die Organisation der Versorgung. Werden beide Ebenen gleichzeitig bewegt, ohne dass die wirtschaftliche Basis stabilisiert wird, entsteht ein Ungleichgewicht.

Die Debatte um das ApoVWG ist damit weniger eine technische Novelle als eine Richtungsentscheidung darüber, wie viel ökonomische Substanz das Präsenzapothekensystem künftig tragen soll.

 

RKI weist zwei neue FSME-Risikogebiete aus, 693 Erkrankungen im Jahr 2025 erhöhen den Präventionsdruck.

Der Landkreis Nordsachsen in Sachsen und der Stadtkreis Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt gelten nach aktueller Mitteilung des Robert Koch-Instituts nun als FSME-Risikogebiete. Damit steigt die Zahl der betroffenen Kreise bundesweit auf 185. Diese Einstufung erfolgt nicht symbolisch, sondern auf Basis gemeldeter Erkrankungszahlen und epidemiologischer Bewertung. Ein Kreis wird nur dann als Risikogebiet ausgewiesen, wenn die Inzidenz über mehrere Jahre hinweg ein bestimmtes Niveau überschreitet.

FSME wird hauptsächlich durch Zeckenstiche übertragen. Die Viren gelangen in die Blutbahn und können eine Entzündung der Hirnhäute, des Gehirns oder des Rückenmarks auslösen. Viele Infektionen verlaufen mild oder bleiben unbemerkt. Ein Teil der Betroffenen entwickelt grippeähnliche Symptome wie Fieber sowie Kopf- und Gliederschmerzen. In schweren Fällen treten neurologische Ausfälle auf. Etwa ein Prozent der Erkrankten stirbt. Diese Zahl wirkt klein, ist aber klinisch relevant, weil sie auf eine Erkrankung mit potenziell gravierendem Verlauf verweist.

Im Jahr 2025 wurden laut RKI 693 FSME-Erkrankungen gemeldet. Das ist die dritthöchste Zahl seit Beginn der Datenerfassung im Jahr 2001. 98 Prozent der Erkrankten waren nicht oder nur unzureichend geimpft. Diese Relation verschiebt die Debatte von der reinen Gefahrenbeschreibung hin zur Frage der Impfbereitschaft. Eine verfügbare Impfung steht einem realen, wenn auch regional begrenzten Risiko gegenüber.

Geografisch konzentriert sich das Risiko weiterhin vor allem auf Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen, südöstliches Thüringen, Sachsen, südöstliches Brandenburg und östliches Sachsen-Anhalt. Einzelne Risikogebiete existieren zudem in Mittelhessen, im Saarland, in Rheinland-Pfalz, in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen. Neu ist nicht die grundsätzliche Präsenz des Virus, sondern die Ausdehnung auf weitere Kreise. Das verschiebt Wahrnehmung und Beratungspraxis.

Die interne Logik zeigt sich in der Verbindung von Klima, Freizeitverhalten und regionaler Mobilität. Zeckenaktivität hängt von Temperatur und Feuchtigkeit ab. Längere Vegetationsperioden begünstigen ihre Ausbreitung. Gleichzeitig verbringen Menschen mehr Zeit im Freien, auch außerhalb klassischer „Hochrisikoregionen“. Wer in einem bisher nicht betroffenen Kreis lebt, rechnet nicht automatisch mit FSME. Die Ausweisung eines neuen Risikogebiets verändert diese Erwartungshaltung abrupt.

Nebenfolgen entstehen vor allem im Bereich Prävention und Gesundheitskommunikation. Hausärzte, Gesundheitsämter und Apotheken müssen ihre Beratung anpassen. Eine Impfung erfordert mehrere Dosen und Auffrischungen. Wer jetzt erstmals über eine Immunisierung nachdenkt, startet einen Prozess, der Zeit benötigt. Kurzfristige Schutzmaßnahmen wie lange Kleidung oder Zeckenkontrolle nach Aufenthalten im Freien bleiben wichtig, ersetzen aber keine Impfung bei dauerhaftem Expositionsrisiko.

Hinzu kommt, dass auch in Bundesländern ohne ausgewiesene Risikogebiete vereinzelt Erkrankungen auftreten. Das RKI weist ausdrücklich darauf hin, dass bei entsprechenden Symptomen auch außerhalb klassischer Zonen an FSME gedacht werden sollte. Diagnostik wird damit komplexer. Ein fieberhafter Infekt mit neurologischen Symptomen muss differenzialdiagnostisch abgeklärt werden. Zeit spielt eine Rolle.

Die zweite Schleife führt zur Risikowahrnehmung. 693 gemeldete Fälle in einem Jahr sind im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung gering, sie markieren jedoch einen Trend. Die dritthöchste Zahl seit 2001 deutet darauf hin, dass FSME kein Randthema bleibt. Wenn 98 Prozent der Erkrankten unzureichend geimpft sind, liegt der Präventionshebel klar benannt vor. Die Ausweisung neuer Risikogebiete ist damit weniger Alarm als Korrektur der Landkarte.

Das Virus verändert sich nicht plötzlich. Die Aufmerksamkeit tut es.

 

EU verschärft Kontrollen für Arachidonsäure-Öl, Cereulid in Babynahrung löst Rückrufe aus, Einfuhr aus China wird gezielt geprüft.

Im EU-Amtsblatt wurde eine Entscheidung veröffentlicht, nach der künftig jede zweite Lieferung von Arachidonsäure-Öl aus China auf das Gift Cereulid untersucht werden muss. Die Maßnahme greift ab morgen. Auslöser waren weltweite Rückrufe von Babynahrung, nachdem Kontaminationen mit dem bakteriell gebildeten Toxin festgestellt worden waren. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat in diesem Zusammenhang eine Risikobewertung vorgenommen und erstmals einen Sicherheitsrichtwert für die zulässige Menge an Cereulid in Babynahrung definiert.

Arachidonsäure-Öl ist eine Zutat, die bei der Herstellung von Säuglingsnahrung eingesetzt wird. Wird diese Zutat kontaminiert, betrifft das nicht nur einzelne Chargen, sondern potenziell ganze Produktlinien. Cereulid kann nach Angaben der Behörde 30 Minuten bis sechs Stunden nach Aufnahme plötzliche Übelkeit, Erbrechen und Magenschmerzen verursachen. Bei Säuglingen ist jede toxische Belastung besonders sensibel zu betrachten, da ihr Stoffwechsel und Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift sind.

Die interne Logik der neuen Einfuhrkontrollen folgt einem einfachen Muster: Wenn eine spezifische Zutat als Quelle identifiziert wird und diese überwiegend aus einem bestimmten Herkunftsland stammt, wird nicht das Endprodukt flächendeckend blockiert, sondern die Schnittstelle im Import verstärkt überwacht. Jede zweite Lieferung zu testen, bedeutet eine Kontrollquote von 50 Prozent. Das ist kein symbolischer Akt, sondern eine erhebliche Verdichtung der amtlichen Prüfungen mit entsprechenden logistischen und zeitlichen Folgen für Importeure.

Bereits im Januar hatten die Unternehmen Danone und Nestlé in Deutschland mehrere Chargen ihrer Babynahrung zurückgerufen. Betroffen waren Pulver- und Flüssigprodukte in unterschiedlichen Verpackungsformen. Nach Unternehmensangaben wurden bislang keine bestätigten Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Verzehr der betroffenen Produkte gemeldet. Dennoch ist ein Rückruf im Bereich Säuglingsnahrung ein gravierender Schritt. Eltern reagieren sensibel, Händler müssen Produkte auslisten, Behörden prüfen Lieferketten.

Die Nebenfolgen betreffen daher nicht nur die Lebensmittelsicherheit, sondern auch das Vertrauen in Lieferketten. Wenn eine Zutat aus China gezielt unter Verdacht gerät, entsteht politischer Druck auf Importeure und Hersteller, ihre Beschaffungswege transparent zu machen. Gleichzeitig können strengere Kontrollen die Lieferzeiten verlängern. Babynahrung ist kein Nischenprodukt, sondern Grundversorgung. Verzögerungen wirken unmittelbar auf Verfügbarkeit und Preisbildung.

Die zweite Schleife führt zur Regulierungsarchitektur. Mit der Festlegung eines Sicherheitsrichtwerts für Cereulid schafft die Behörde eine einheitliche Entscheidungsgrundlage für die Mitgliedstaaten. Behörden können schneller beurteilen, wann ein Rückruf notwendig ist. Das reduziert Interpretationsspielräume und beschleunigt Reaktionen. Gleichzeitig wird damit ein Maßstab gesetzt, an dem sich Hersteller künftig messen lassen müssen. Qualitätskontrollen entlang der Produktionskette werden enger.

Die Verschärfung der Einfuhrkontrollen ist damit kein isoliertes Signal, sondern Teil eines mehrstufigen Systems: Identifikation der Quelle, Festlegung eines Grenzwerts, Anpassung der Kontrolldichte, Rückruf betroffener Chargen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar wird vor allem der Rückruf. Im Hintergrund entscheidet sich jedoch, wie robust die Überwachung internationaler Lieferketten tatsächlich ist.

Babynahrung ist ein Produkt, bei dem Toleranzgrenzen niedrig sind. Die EU reagiert entsprechend.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

enn Politik Struktur umbaut und Kassen Kosten begrenzen, bleibt die Reibung nicht in Ausschüssen, sie landet im Dienstplan. Sie landet im Notdienst, sie landet in der Beratung, sie landet in der Frage, ob Vertrauen hält, wenn Information fehlt oder Lieferketten wackeln. Und sie landet in der stillen Gleichung, die niemand gern ausspricht: Wer Stabilität verspricht, muss auch die Mechanik liefern, die Stabilität möglich macht.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Nicht jede Krise kündigt sich groß an; manchmal kommt sie als Zahl, die nicht nachgezogen wird, als Regel, die am Ziel vorbeischneidet, als einzelnes Präparat, das Verunsicherung auslöst. Dann zeigt sich, ob ein System nur erklärt, oder ob es trägt. Und ob Verantwortung dort endet, wo Papier beginnt, oder erst dort anfängt, wo Versorgung wirklich passiert.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Heute stehen Zusagen, Kostenlogik und Sicherheitsfragen so eng beieinander, dass jede Entscheidung sofort im Betrieb ankommt.

 

 

 

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