Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Mittwoch, 25. Februar 2026, um 20:47 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Im ApoVWG prallen föderale Korrekturwünsche und bundespolitische Steuerungslogik aufeinander: Beim Medikationsmanagement wird die Apotheke als Teil der Zusammenarbeit adressiert, die Letztentscheidung aber beim Arzt verankert, und bei der Vergütung bleiben Verhandlung und Verordnung in einem Spannungsverhältnis, das die Fixumdebatte weiter auflädt. Parallel erhöhen Verbände den Druck mit Honorar-Forderungen und einem Protesttag, während aus der Politik Zeitfenster über ein GKV-Maßnahmenpaket und Strukturreformen wie Primärversorgung, Digitalisierung und Notfallsteuerung gesetzt werden. Gleichzeitig verschieben Hersteller und Marken die Vertriebs- und Sortimentslandschaft, wenn ein Anbieter den eigenen Webshop startet und Versender als Bezugsquelle streicht und wenn neue Sonnenschutzlinien den apothekengeprägten Beratungsmarkt saisonal verdichten.
Der Konflikt um das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz wird in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats als Korrekturwunsch-Liste behandelt, aber die Struktur der Antworten zeigt etwas anderes: Es geht um letzte Entscheidungshoheit, um den Hebel der Verordnung und um die Frage, ob Vergütung und Kompetenzzuwachs für Apotheken als verhandelter Anspruch oder als gesteuertes Instrument verstanden werden. Das wird beim Arztvorbehalt für neue pharmazeutische Dienstleistungen besonders klar. Der Bundesrat warnt, dass durch einen Arztvorbehalt für neue pDL unnötige Bürokratie entstehe und der Zugang für Versicherte erschwert werde, obwohl bereits eine Indikation vorliegen müsse, um überhaupt einen Anspruch zu haben. Zugleich formuliert der Bundesrat ein Versorgungssignal: Eine stärkere Einbindung der Apotheke auch in komplexe Dauermedikation erhöhe die Arzneimitteltherapiesicherheit und stärke Vertrauen in die Versorgung. Das BMG widerspricht nicht der Bedeutung der Apotheke, verschiebt aber die Entscheidungsachse. Medikationsmanagement wird als strukturierter, fortlaufender Prozess definiert, der eine Optimierung der Arzneimitteltherapie durch interprofessionelle Zusammenarbeit leisten soll. In dieser Zusammenarbeit soll die Ärzteschaft die entscheidende Instanz bleiben, ausdrücklich auch bei der Einschätzung, ob Patientinnen und Patienten eine stärkere pharmazeutische Betreuung benötigen. Die Formulierung, ärztlich solle entschieden werden, ob eine stärkere pharmazeutische Betreuung nötig sei, markiert den Punkt: Kompetenzzuwachs ja, Letztentscheidung nein.
Dieses Muster zieht sich durch die Vergütungsdebatte, nur mit anderen Begriffen. Die im Entwurf vorgesehene Verhandlungslösung wird aus Ländersicht als „unecht“ kritisiert, weil zwar mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden soll, das Ergebnis aber nicht als verbindlicher Vertrag steht, sondern als Vorschlag, der vom BMG und vom Wirtschaftsministerium per Verordnung umgesetzt würde. Karl-Josef Laumann macht daraus eine Grundsatzkritik, weil andere Bereiche des Gesundheitswesens ihre Mechanik über verbindliche Vereinbarungen ausbilden, während hier der Verordnungsweg als letzte Stufe gesetzt wird. Der Bundesrat hatte einen Versorgungszuschlag als verhandeltes Instrument vorgeschlagen, zusätzlich zum Preis nach Arzneimittelpreisverordnung pro abgegebener Packung, ausdrücklich zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Apothekenstruktur und zur Sicherstellung hochwertiger pharmazeutischer Versorgung. Die Bundesregierung hält dagegen, Entwurfs- und Abänderungsvorschlag verfolgten dem Grunde nach denselben Zweck einer dynamischen und unter Beteiligung der Apothekerschaft erfolgenden Vergütungsanpassung. Entscheidend ist, dass sie zugleich erklärt, dieser Zweck werde bereits durch die im Verordnungsentwurf vorgesehene Regelung hinreichend sichergestellt. Und sie räumt zwar ein, dass eine Verhandlungslösung ohne jährliche Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung möglich wäre, behält sich aber das Anpassungsrecht vor, ausdrücklich mit Blick auf Beitragssteigerungen und die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit steht die Konfliktlinie: Länder wollen Verbindlichkeit über Verhandlung, der Bund will Dynamik über Verordnung, weil die Abwägung als Regierungsaufgabe definiert wird.
In diese Steuerungslogik fällt auch die Fixumfrage. Die Länder verweisen auf das im Koalitionsvertrag zugesagte 9,50-Euro-Fixum und argumentieren, die Finanzlage der GKV habe sich seit der Unterzeichnung nicht substanziell verändert, also könne sie nicht als Ausrede dienen. Die Bundesregierung verschiebt die Umsetzung mit dem Hinweis auf finanzielle Auswirkungen und die aktuelle Finanzsituation der GKV. Zugleich werden andere Vergütungsbausteine als Fortschritt genannt: die Wiederermöglichung handelsüblicher Skonti, die Einführung einer Verhandlungslösung sowie die nahezu Verdoppelung der Nacht- und Notdienstzuschläge nach § 3 Absatz 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung. Das ist keine Randnotiz, sondern Teil der politischen Kompensation: Wenn der Kernwert nicht angehoben wird, sollen Stellschrauben wirken, die an Notdienstbelastung, an Verordnungsdetails und an Ausführungsmechanik hängen. In derselben Linie wird ein zusätzlicher Grundkostenzuschlag abgelehnt, weil er die bestehende Vergütungsstruktur der Arzneimittelpreisverordnung verkompliziere und zusätzlichen administrativen Aufwand bedeute. Das ist die zweite Kante: Nicht nur das Fixum wird zurückgestellt, auch neue pauschale Ebenen werden als Komplexitätsrisiko gerahmt.
Strukturpolitik wird im Entwurf zugleich als Ausnahmepolitik betrieben, mit Begrenzungen, die den Vorwurf der Entkernung abwehren sollen. Bei Zweigapotheken warnen die Länder vor einer Konkurrenz zu Vollapotheken, die die Arzneimittelsicherheit gefährden könne. Die Bundesregierung hält dennoch fest, Zweigapotheken könnten in ländlichen Regionen mit eingeschränkter Arzneimittelversorgung Versorgungslücken in abgelegenen Orten oder Ortsteilen schließen. Um das nicht als Türöffner zu lesen, wird der Ausnahmecharakter betont: Anforderungen blieben so gestaltet, dass Zweigapotheken die Ausnahme und nicht die Regel bilden. Der Begriff „abgelegen“ soll konkretisiert werden, um den zuständigen Behörden mehr Rechtssicherheit durch klare Kriterien zu geben, bei weiterhin bestehendem Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Und der Kettenbildungs-Vorwurf wird nicht mit Moral beantwortet, sondern mit einer Grenze: höchstens zwei Zweigapotheken, verbunden mit der Aussage, dadurch werde gewährleistet, dass die apothekenbetreibende Person ihren Verpflichtungen tatsächlich persönlich nachkommen könne. Ähnlich wird die PTA-Vertretung begründet: Der Bund hält an der Erprobung einer befristeten Vertretungsregelung fest und nennt den Fachkräftemangel gerade in ländlichen Regionen als Notwendigkeitsanker. Zugleich wird betont, das Fremdbesitzverbot werde dadurch nicht infrage gestellt, die Apothekenleitung bleibe persönlich verantwortlich, müsse aktiv zustimmen und während der Vertretungszeit stets erreichbar sein. Flexibilisierung wird so als kontrolliertes Notinstrument formuliert, nicht als Normalisierung.
Die Bundesratsforderung, die Auswirkungen der Aufhebung des Versandhandelsverbots von 2004 genauer zu untersuchen, markiert ein weiteres Spannungsfeld: Es geht um die Sicherstellung des einheitlichen Apothekenabgabepreises inklusive Kontrahierungszwang und um die Frage, ob Beobachtung ausreicht oder eine strukturierte Untersuchung nötig wäre. Die Bundesregierung verweist darauf, die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung sei ihr wichtiges Anliegen; man beobachte die Arzneimittelversorgung durch Apotheken, einschließlich des Versands, aufmerksam und passe Regelungen bei Bedarf an. Zusätzlich verweist sie auf geplante Änderungen zum Versandhandel im Rahmen einer Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen. Für die Preisbindung wird die Rechtsmechanik nach § 129 SGB V herangezogen: Apotheken, einschließlich Versandapotheken, können als Sachleistung abgeben und mit Krankenkassen abrechnen, wenn der Rahmenvertrag Rechtswirkung hat; in diesem Fall sind sie an den einheitlichen Abgabepreis gebunden. Das ist eine juristische Sicherungserzählung, die den politischen Prüfauftrag nicht erfüllt, sondern in bestehende Bindungen zurückführt und künftige Anpassungen an die Verordnungsschiene koppelt.
Diese bundespolitische Linie trifft auf eine landespolitisch und verbandlich zugespitzte Gegenlinie, die Honorar als Standort-, Arbeitsmarkt- und Kommunalfrage formuliert. Der Landesapothekerverband Niedersachsen fordert eine zeitnahe Honoraranhebung und nennt als Zielmarke mindestens 12 Euro. Die Argumentation ist bewusst breiter als das klassische Apotheken-Binnenvokabular: Apotheken werden als kleine und mittelständische Wirtschaftsbetriebe und Arbeitgebende in der Region beschrieben; Schließungen bedeuten Arbeitsplatzverlust, besonders in ländlichen Räumen, Regionen und Gemeinden. Hinzu kommt der Hinweis auf Gewerbesteuer und regionale Finanzhaushalte, die durch Apothekenschließungen zusätzliche Belastungen erfahren könnten. Der Verband unterstreicht zudem den hohen Frauenanteil unter Apothekenbeschäftigten in öffentlichen Apotheken und verbindet das mit der Rolle als familienfreundliche Arbeitgebende, in denen Teilzeitmodelle Vereinbarkeit ermöglichen. Damit wird die Honorarfrage nicht nur als Vergütung für Leistung, sondern als Stabilitätsfaktor für regionale Beschäftigung und soziale Infrastruktur gerahmt.
Im parlamentarischen Verfahren wird diese Spannung als Verteilungskampf sichtbar. Mit der ersten Lesung nimmt das Verfahren Fahrt auf, und im Zentrum steht die Frage, woher das Geld für eine geforderte Honorarerhöhung kommen soll. Eine Finanzierung aus dem pDL-Topf wird als Möglichkeit diskutiert, was die Debatte sofort polarisiert. Simone Borchardt setzt für die Unionsfraktion eine klare Linie: Packungsfixum 9,50 Euro als rote Linie, Zustimmung nur bei entsprechender Regelung, mit Verweis auf den Koalitionsvertrag. Ates Gürpinar kritisiert den Entwurf, weil das Fixum fehle, und deutet PTA-Vertretung und variable Öffnungszeiten als potenzielle Öffnung hin zu Drogerieketten. Matthias Mieves bewertet den Entwurf als Basis, sieht aber Nachbesserungsbedarf, unter anderem bei Fixum und Digitalrolle der Apotheken, bis hin zur Idee, Apotheken könnten Impfpässe in der ePA anlegen und befüllen. Thomas Preis lehnt die Vorstellung ab, den pDL-Topf schnell zur Honorarfinanzierung zu nutzen. Er bezeichnet pDL als neue Zeitrechnung in der Apotheke und formuliert, es gehe nicht, dass der Topf in einem Schnellschuss „geplündert“ werde; eine Erhöhung müsse im normalen Budget möglich sein, auch weil im Entwurf selbst eine Ausweitung der pDL vorgesehen ist. Die politische Sprengkraft liegt darin, dass gleichzeitig die Ministerin angekündigt hat, pDL künftig direkt abzurechnen und den Fonds aufzulösen, während eine konkrete Regelung dazu im Entwurf bislang nicht zu finden ist.
Nina Warken setzt diese Diskussion in der Regierungsbefragung in einen größeren Rahmen. Sie verknüpft geopolitische Lage und Krisenfestigkeit mit dem Hinweis auf eine wachsende Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der GKV. Sie kündigt ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Beiträge an und datiert es mit „Frühjahr“. Für den Sommer stellt sie in Aussicht, nach Abschluss der Beratungen der GKV-Finanzkommission ein weiteres Maßnahmenpaket vorzulegen, das dem Kabinett zugehen soll. Sie spricht darüber hinaus von einem Primärversorgungssystem und einem Dialogprozess, der ein Gesetz im Sommer ermöglichen solle, und betont Digitalisierung als Säule, inklusive ePA-Nutzbarkeit und digitaler Ersteinschätzung sowie digitaler Überweisung. In diesem Rahmen nennt sie die Apotheken als wichtige Rolle für niedrigschwellige Versorgung und spricht davon, sie stärker einzubinden, etwa über neue Kompetenzen und Erweiterungen beim Impfen. Für das Honorar verweist sie auf die Verordnung: Wenn das Maßnahmenpaket im Frühjahr vorgelegt werde, werde auch dazu eine Regelung vorgelegt. Damit wird Honorar zeitlich an ein Paket geknüpft, inhaltlich an Verordnung und politisch an die Kommissionsarbeit, die Vorschläge liefern soll.
Die Notfallreform zeigt, wie stark Steuerungsthemen inzwischen als Effizienz- und Kapazitätsfrage formuliert werden. Der Verband der Ersatzkassen kritisiert, dass der Koalitionsentwurf auf sich warten lasse, obwohl ein Referentenentwurf seit November bekannt sei, und verlangt einen Kabinettsbeschluss, um ineffiziente Strukturen, überfüllte Notaufnahmen, überlastetes Personal und hohe Kosten anzugehen. Gefordert wird eine verbindliche, bundeseinheitliche Ersteinschätzung, digital und telefonisch, die Versicherte in die richtige Versorgungsebene lenkt, einschließlich KV-Bereitschaftsdienst, telemedizinischer Beratung, Notarzt oder Notaufnahme, je nach Bedarf. Genannt wird zudem der verpflichtende Ausbau integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern, die rund um die Uhr geöffnet sind, und die Idee, dass Patientinnen und Patienten mit vorab eingeholter Ersteinschätzung bei gleicher Dringlichkeit Vorrang erhalten könnten. Hinzu kommt die Forderung nach einer verpflichtenden Kooperation der Akutleitstellen der KVen mit den Leitstellen des Rettungsdienstes sowie eine Reduzierung der Anzahl der Leitstellen, die in Länderzuständigkeit liegen. Damit liegt ein weiterer Strukturkonflikt offen: Bundeseinheitlichkeit und Verbindlichkeit treffen auf föderale Verantwortung und Investitions- und Vorhaltekostenfragen.
In diesem Klima wird der angekündigte Protesttag als betriebliche Reaktion formuliert. Für den 23. März 2026 wird ein bundesweiter Apotheken-Protesttag angekündigt, mit Beteiligung der Betriebsstätten, ausgenommen notdiensthabende Apotheken. In Düsseldorf soll eine große Demonstration stattfinden, organisiert mit dem Hinweis, die Politik müsse überzeugt werden, dass Apotheken stabilisiert werden müssen, um das Apothekensterben zu stoppen. Als Begründungsanker werden lange Zeiträume genannt, in denen das Fixum kaum erhöht worden sei, die letzte Anpassung 2013 um rund 3 Prozent, während Personal- und Sachkosten um 65 Prozent gestiegen seien; Inflation, Bürokratie und zusätzlicher Arbeitsaufwand durch Lieferengpässe verstärkten die Belastung. Als Lageindikatoren werden ein Viertel massiv wirtschaftlich gefährdet und rund 10 Prozent defizitär genannt. Und als Systemfolge wird beschrieben, dass Schließungen Wege verlängern, Wartezeiten erhöhen und Leistungsangebote ausdünnen können, weil Zusatzleistungen unter Belastung nur eingeschränkt angeboten würden. Der Protest wird zugleich mit dem Versorgungsauftrag verbunden, indem die Notdienste als Sicherung benannt werden.
Neben diesen politischen und strukturellen Linien laufen marktbezogene Verschiebungen, die im Rohmaterial an konkreten Entscheidungen sichtbar werden. Orthomol startet einen eigenen Webshop und streicht im Gegenzug Versandapotheken als Bezugsquelle von der Unternehmenswebsite. Der Schritt wird als Ergänzung einer apothekenbasierten Vertriebsstrategie beschrieben, mit dem Ziel einer Omnichannel-Marke, die Feedback von Kundinnen und Kunden aufgreift. Zugleich wird betont, dass die stationären Apotheken maßgeblich bleiben und als Bezugsquelle prominenter hervorgehoben werden sollen als zuvor. Genannt wird eine konsequent stabile Preisstruktur im Online-Shop, verbunden mit der Aussage, dies sichere die Wertigkeit der Marke und unterstütze eine verlässliche Zusammenarbeit mit Apotheken. Zudem wird beschrieben, dass Kundinnen und Kunden über die Website Produkte direkt in ihrer favorisierten Vor-Ort-Apotheke kaufen können. Die operative Kontaktlinie wird ebenfalls genannt: Außendienst und Customer-Care-Team, erreichbar über eine Service-Adresse. Damit ist der Stoff klar: eigener Shop als Kanal, Versender raus als Signal, Apotheken sichtbar als Bezugspunkt, Preisstabilität als Rahmenbedingung.
Gleichzeitig wird der apothekennahe Beratungsmarkt über neue Produkte erweitert. CeraVe, seit 2018 in Apotheken erhältlich, bringt im Februar fünf Sonnenschutzprodukte für Gesicht und Körper in die Apotheken. Beschrieben werden zwei Lotionen für den Körper mit unterschiedlichen LSF-Stufen und Größen, zwei Fluide für das Gesicht mit Ausrichtung auf unterschiedliche Hautbedürfnisse sowie ein Stick für Lippen und empfindliche Partien. Die Produktlogik wird über eine Kombination aus drei Ceramiden und Hyaluron sowie die MVE-Technologie erklärt, bei der Inhaltsstoffe verzögert abgegeben werden. Genannt werden als eingesetzte Sonnenfilter unter anderem Tinosorb S und Mexoryl XL, außerdem wird die Textur als leicht, schnell einziehend und ohne weiße Rückstände beschrieben. Im Rohmaterial wird der LSF als Einordnungssystem dargestellt, einschließlich der Bandbreite von niedrig bis sehr hoch, und es wird erläutert, dass UVA-Schutz nach EU-Empfehlung mindestens ein Drittel des LSF betragen soll, wobei das UVA-Symbol im Kreis als Siegel genannt wird. Ergänzend wird die Unterscheidung zwischen UVB-Strahlen mit Bezug zu Bräune, Sonnenbrand und Hautkrebs sowie UVA-Strahlen mit Bezug zu Alterung und Allergie ausgeführt. Das ist ein Beratungskorpus, der in Apotheken in der Saison regelmäßig zur Anwendung kommt, weil Produktwahl, Hauttypfragen und Schutzlogik zusammenkommen.
Wenn man diese acht Themen in einem Zug liest, entsteht eine durchgehende Linie: Der Bund hält zentrale Stellhebel über Verordnung und Stabilitätsargument, Länder und Verbände fordern Verbindlichkeit im Honorar und warnen vor Strukturverlust, parlamentarisch wird die Finanzierung als Verteilungskonflikt über pDL-Mittel und Budgetlogik sichtbar, die Ministerin setzt Zeitfenster und verbindet Honorar mit GKV-Paket-Mechanik, parallel stocken Strukturreformen wie die Notfallversorgung, während Apotheken operativ über Protest Druck aufbauen. Gleichzeitig justieren Hersteller Vertriebskanäle und Sortimente, was die apothekenbasierte Versorgung nicht ersetzt, aber in der täglichen Betriebsrealität als zusätzlicher Kontext wirkt, weil Sichtbarkeit, Preisrahmen und Beratungspraxis nicht getrennt voneinander laufen.
Das Systemproblem bleibt, dass politische Zusage, verordnungsrechtliche Umsetzung und betriebliche Tragfähigkeit in unterschiedlichen Takten laufen.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Ein Gesetz kann wie eine Brücke wirken, solange beide Ufer sich tragen. Wenn aber die eine Seite Verbindlichkeit verlangt und die andere Seite nur Steuerung zulässt, wird jede Formulierung zu einer Sollbruchstelle. Genau dort wächst der Druck im Betrieb: Nicht als Geräusch, sondern als Last, die jeden Tag mitläuft. Und plötzlich entscheidet sich Versorgung nicht an Absicht, sondern an Mechanik.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wo Vergütung über Verordnung geführt wird, entsteht Stabilität nur, wenn die Betriebslogik sie aushält. Wo Honorar auf Zeitfenster geschoben wird, wird Zeit selbst zur Belastungswährung. Wo Notfallsteuerung und Primärversorgung angekündigt sind, zählt nicht das Versprechen, sondern die Kette bis zur letzten Umsetzungsstufe. Und wo Marken ihre Kanäle neu ordnen, verändert sich die Nachfrage nicht abstrakt, sondern im Regal, im Gespräch und in der Erwartungshaltung vor Ort.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Schwerpunkt liegt auf der Kollision von Verordnungssteuerung, Honorarfinanzierung, Protestdruck und Marktkanälen als gleichzeitige Belastungsarchitektur.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.