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  • 25.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind ApoVWG stößt Länder vor den Kopf, Fixumfrage treibt Proteste, Marken schieben Vertrieb und Beratung.
    25.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind ApoVWG stößt Länder vor den Kopf, Fixumfrage treibt Proteste, Marken schieben Vertrieb und Beratung.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Acht Themen verbinden Gesetzgebung, Vergütung, Notfallreform, Proteste und Markenentscheidungen zu einem Lagebild mit konkreten Folgen fÃ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind ApoVWG stößt Länder vor den Kopf, Fixumfrage treibt Proteste, Marken schieben Vertrieb und Beratung.

 

Die acht Themen zeigen, wie politische Zusagen, Finanzmechanik und Marktentscheidungen die Apothekenrealität zugleich verdichten und die Versorgungsteuerung neu vermessen.

Stand: Mittwoch, 25. Februar 2026, um 18:49 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Im Gesetzgebungsverfahren zum ApoVWG prallen Bund und Länder bei pDL-Zuständigkeiten, Vergütungsarchitektur und Strukturinstrumenten wie Zweigapotheken und PTA-Vertretung aufeinander, während die Fixumfrage politisch offen bleibt und zugleich als rote Linie im parlamentarischen Raum gehandelt wird. Verbände erhöhen den Druck mit klaren Honorarlinien, die nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern über Arbeitsmarkt- und Regionalfolgen begründet werden. Parallel verschärft die Notfallreformdebatte den Blick auf Steuerungsinstrumente wie Ersteinschätzung, Leitstellenkooperation und die Finanzverantwortung der Länder. In Düsseldorf soll der Protesttag die Honorar- und Stabilitätsfrage sichtbar machen, abgesichert durch Notdienstausnahmen. Marktseitig ordnen Hersteller ihre Kanäle neu, wenn Orthomol einen eigenen Shop startet und Versender aus der Bezugsdarstellung entfernt, während CeraVe die Sonnenschutzlinie in Apotheken ausbaut und damit Beratung über Filter- und Barriere-Logik saisonal auflädt. Zusammen entsteht ein Tag, an dem Struktur, Geld und Kanalpolitik in dieselbe operative Woche fallen und Entscheidungen in Apotheken nicht mehr isoliert getroffen werden können.

 

Bund verwirft Länderforderungen, Reformmechanik verschiebt Verantwortung, Finanzarchitektur bleibt offen.

Im Gesetzgebungsverfahren zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat die Bundesregierung den Großteil der vom Bundesrat eingebrachten Änderungswünsche zurückgewiesen und dies in mehreren Punkten ausdrücklich begründet. Zentrale Konfliktlinie ist die Ausgestaltung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL). Der Bundesrat hatte gewarnt, der vorgesehene Arztvorbehalt schaffe unnötige Bürokratie und erschwere den Zugang für Versicherte, obwohl eine Indikation bereits Voraussetzung für den Anspruch sei. Zudem betonte er, eine stärkere Einbindung der Apotheke in komplexe Dauermedikation erhöhe die Arzneimitteltherapiesicherheit und stärke das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Versorgung.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) widerspricht dieser Lesart und definiert Medikationsmanagement als strukturierten, fortlaufenden Prozess zur Optimierung der Arzneimitteltherapie in interprofessioneller Zusammenarbeit. Die neuen pDL ermöglichten eine Therapieeinstellung oder -begleitung in der Apotheke während einer ärztlichen Behandlung, die Entscheidung über die Notwendigkeit einer intensiveren pharmazeutischen Betreuung solle jedoch ärztlich getroffen werden. Damit bleibt die Letztentscheidung über Umfang und Tiefe der Betreuung im ärztlichen Verantwortungsbereich verankert, auch wenn die Durchführung einzelner Leistungen in der Apotheke erfolgt.

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Vergütungsarchitektur. Der Bundesrat hatte eine verbindliche Verhandlungslösung über einen Versorgungszuschlag vorgeschlagen, der zusätzlich zum Preis gemäß Arzneimittelpreisverordnung pro abgegebener Packung erhoben werden sollte, um die flächendeckende Apothekenstruktur zu sichern. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisierte, dass Apothekerschaft und GKV-Spitzenverband zwar verhandeln sollen, das Ergebnis jedoch nicht unmittelbar bindend wäre, sondern erst per Verordnung durch BMG und Wirtschaftsministerium umgesetzt würde. Die Bundesregierung hält dem entgegen, beide Modelle verfolgten dem Grunde nach denselben Zweck einer dynamischen Vergütungsanpassung unter Beteiligung der Apothekerschaft; zugleich wolle man sich mit Blick auf mögliche Beitragssteigerungen ein Anpassungsrecht vorbehalten, um die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu wahren.

Auch strukturell setzt der Bund gegen Länderbedenken Akzente. Die erleichterte Gründung von Zweigapotheken soll beibehalten werden, um in ländlichen Regionen mit eingeschränkter Arzneimittelversorgung Versorgungslücken in abgelegenen Orten oder Ortsteilen zu schließen. Die Anforderungen seien weiterhin so ausgestaltet, dass Zweigapotheken die Ausnahme blieben; die Konkretisierung des Begriffs „abgelegen“ solle Rechtssicherheit schaffen, bei fortbestehendem Beurteilungs- und Ermessensspielraum der Behörden. Eine Kettenbildung sieht der Bund durch die Beschränkung auf höchstens zwei Zweigapotheken pro betreibender Person begrenzt, da so die persönliche Verantwortlichkeit gewahrt bleibe.

Bei der umstrittenen PTA-Vertretung argumentiert die Bundesregierung mit dem bestehenden Fachkräftemangel, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Vertretung sei als befristete Erprobung unter klaren Bedingungen vorgesehen; das apothekenrechtliche Fremdbesitzverbot werde nicht in Frage gestellt, da die Apothekenleitung persönlich verantwortlich bleibe, die Entscheidung aktiv treffen müsse und während der Vertretungszeit erreichbar sein solle. Die Maßnahme wird damit als arbeitsorganisatorisches Instrument gerahmt, nicht als Eigentums- oder Strukturreform.

In der Honorarfrage bleibt die Kluft bestehen. Die Länder verwiesen auf die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro und argumentierten, die Finanzlage der GKV habe sich seit Unterzeichnung nicht substanziell verändert. Die Bundesregierung verweist dagegen auf die finanziellen Auswirkungen auf die GKV und deren aktuelle Situation und stellt die Umsetzung zurück. Zugleich nennt sie alternative Entlastungselemente im Vergütungsbereich, darunter die Wiederermöglichung handelsüblicher Skonti, die Einführung einer Verhandlungslösung sowie die nahezu Verdoppelung der Nacht- und Notdienstzuschläge nach § 3 Absatz 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung, die insbesondere Apotheken mit hoher Notdienstbelastung zugutekommen sollen.

Schließlich forderte der Bundesrat eine Untersuchung der Auswirkungen der Aufhebung des Versandhandelsverbots im Jahr 2004, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung des einheitlichen Apothekenabgabepreises und des Kontrahierungszwangs. Die Bundesregierung verweist auf § 129 Absatz 3 SGB V, wonach Apotheken, für die der Rahmenvertrag Rechtswirkung hat, an den einheitlichen Abgabepreis gebunden sind, und betont, man beobachte die Versorgung im Wege des Versandes aufmerksam und passe Regelungen bei Bedarf an. Auch bei den geringen Neugründungszahlen sieht die Bundesregierung vielfältige individuelle und gesamtgesellschaftliche Gründe, darunter Lebensplanung, Verdienstvorstellungen, Fachkräftemangel und demografischen Wandel, und verweist auf die mit dem ApoVWG sowie begleitenden Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Wirtschaftlichkeit.

Die Reform verschiebt damit Verantwortung zwischen Bund, Ländern, Ärzteschaft und Apothekerschaft, ohne die zentrale Finanzierungsfrage abschließend zu klären, und verankert strukturelle Anpassungen in einer Vergütungsarchitektur, deren Spielräume politisch kontrolliert bleiben.

 

Der LAV fordert 12 Euro, die Politik zögert, die Standortlogik kippt.

Kurz vor Beginn der parlamentarischen Beratungen zur Apothekenreform erhöht der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) den Druck auf die Bundespolitik und knüpft die Frage der Versorgung offen an die Frage der wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Der Verband beschreibt den Entwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) als Beschleuniger des Apothekenrückgangs, weil die versprochene Honorarerhöhung darin fehle, und stellt die Forderung nach einer schnellen Anhebung nicht als Wunsch, sondern als Voraussetzung für das Halten von Arbeitsplätzen in den Apotheken vor Ort dar.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Frank Germeshausen begründet die Honorarlinie doppelt: Apotheken seien pharmazeutische Betriebe und zugleich kleine und mittelständische Wirtschaftsbetriebe, die als Arbeitgebende in Regionen und Gemeinden verankert sind. In seiner Argumentation wird die Vergütung nicht als isolierter Preisbaustein behandelt, sondern als Liquiditätsbasis, die über Personalbindung, Öffnungszeitenfähigkeit und letztlich über Standortentscheidungen mitbestimmt. Der LAV nennt dabei eine gestufte Erwartung, die die politische Referenz bewusst überbietet: Eine schnelle Erhöhung auf mindestens 9,50 Euro sei notwendig, in Niedersachsen fordere man mindestens 12 Euro, um qualifizierte Fachkräfte langfristig zu sichern und Schließungen zu vermeiden.

Der Verband verankert die Debatte zudem in kommunalökonomischen Folgen. Apothekeninhaberinnen und -inhaber werden als Gewerbetreibende beschrieben, deren Umsätze über Gewerbesteuern in die Finanzhaushalte von Städten und Gemeinden wirken; wenn Betriebe schließen, entfallen diese Einnahmen, was regionale Spielräume weiter einengt. Damit wird aus einer Vergütungsfrage eine Standortfrage, weil die Schließung nicht nur Versorgung reduziert, sondern Wertschöpfung, Arbeitsplätze und kommunale Einnahmen zugleich trifft, und diese Kaskade wiederum politische Handlungsspielräume in genau den Regionen schwächt, die häufig ohnehin mit demografischem Druck, Fachkräftemangel und längeren Wegen in der Versorgung leben.

Ein zweiter Anker der LAV-Linie ist der Arbeitsmarkt nach Geschlecht. Der Verband verweist darauf, dass pharmazeutische Berufe überwiegend von Frauen ausgeübt werden und beziffert den Frauenanteil unter Apothekenbeschäftigten in öffentlichen Apotheken bundesweit mit 89,2 Prozent. Zugleich beschreibt er Apotheken als familienfreundliche Arbeitgebende mit hohem Teilzeitanteil, der die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege von Angehörigen ermöglicht. Damit wird die wirtschaftliche Stabilisierung der Betriebe als Voraussetzung für ein Arbeitsmodell gerahmt, das nicht leicht substituierbar ist, weil es regionale Nähe, planbare Schichten und einen lokalen Arbeitsmarkt verbindet, und weil der Wegfall solcher Arbeitgeber die Belastung vor allem für Frauen in Regionen verschiebt.

In der Einordnung ist bemerkenswert, wie der LAV die klassische Gegenposition vorwegnimmt und neutralisiert. Wo Politik und Kassen häufig auf GKV-Finanzen, Beitragssätze und Sparzwänge verweisen, setzt der Verband auf die Folgelogik der Unterfinanzierung: Schließungen führen zu dünnerer Versorgung, längeren Wegen und einem höheren organisatorischen Druck auf verbleibende Betriebe, was wiederum Personal bindet, Beratungskapazitäten reduziert und das System anfälliger für Störungen macht. Der LAV argumentiert damit nicht gegen Haushaltsdisziplin, sondern gegen ein Sparsignal, das kurzfristig Ausgaben bremst und mittelfristig Versorgung und Arbeitsmarkt destabilisiert.

Systemisch verschiebt die 12-Euro-Forderung die Verhandlungsgeometrie in zwei Richtungen. Erstens erhöht sie den Abstand zwischen politischer Mindestzusage und verbandlicher Mindestanforderung und zwingt damit die Debatte weg von der Frage, ob 9,50 Euro „irgendwann“ kommen, hin zur Frage, welche Honorarhöhe die reale Kosten- und Personalentwicklung überhaupt noch deckt. Zweitens bindet sie die Vergütung an beschäftigungs- und regionalpolitische Kriterien, was in parlamentarischen Beratungen Anschlussstellen zu Kommunalpolitik, Gleichstellungspolitik und Fachkräftestrategien schafft, während die rein gesundheitsökonomische Argumentation stärker an der Beitragssatzlogik hängt.

Die Konsequenzkette ist klar, wenn man die LAV-Anker zusammenführt: Fehlt eine schnelle, spürbare Honorarstärkung, steigt die Schließungswahrscheinlichkeit wirtschaftlich schwacher Betriebe, regionale Arbeitsplätze verschwinden, kommunale Einnahmen sinken, und die Versorgungslast konzentriert sich auf weniger Standorte, was die Attraktivität des Berufs und die Stabilität der Versorgung in der Fläche weiter unter Druck setzt.

 

pDL-Topf wird zum Notnagel, Preis blockt Zugriff, Koalition sucht Brückenzeit.

Mit der ersten Lesung im Bundestag gewinnt das parlamentarische Verfahren zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) Tempo, und zugleich verschärft sich der Verteilungskampf um die Frage, woher eine Honorarerhöhung finanziert werden soll. Im Zentrum steht die Debatte, ob Mittel aus dem Topf der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) als Übergangsfinanzierung genutzt werden können, obwohl pDL ursprünglich als eigenes Instrument für zusätzliche, definierte Leistungen der Apotheke angelegt wurden. Aus der reinen Vergütungsdiskussion wird damit eine Priorisierungsentscheidung: Wird neues Leistungsrecht gegen die Stabilisierung des Packungsfixums verrechnet, oder bleibt beides getrennt, selbst wenn kurzfristig Geld fehlt.

Für die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, ist die Honorarfrage als politische Bindung formuliert. Sie verlangt eine Erhöhung des Packungsfixums auf 9,50 Euro und setzt dies als rote Linie, ohne die dem Entwurf unter den gegebenen Voraussetzungen nicht zugestimmt werden könne. Die Begründung ist weniger technokratisch als vertraglich: Das Vorhaben stehe im Koalitionsvertrag und sei deshalb nicht erneut zu verhandeln, sondern umzusetzen. Damit wird der Maßstab nicht am Reformdesign, sondern an der Verlässlichkeit politischer Zusagen angelegt, was die Finanzierungsfrage zwingt, sich der politischen Zusage unterzuordnen, statt umgekehrt die Zusage der Kassenlage anzupassen.

Ates Gürpinar von der Linksfraktion attackiert den Entwurf aus einer anderen Richtung, kommt aber an derselben Sollbruchstelle an. Ihm fehlt das Fixum, und er bewertet die Reform deshalb als nicht stärkend. Zugleich sieht er in der vorgesehenen PTA-Vertretung und in variablen Öffnungszeiten eine Einflugschneise für Drogerieketten, also eine Strukturwirkung, die über die Honorarfrage hinausreicht. Er markiert damit, dass Finanzierung und Strukturpolitik zusammenfallen können: Wer die wirtschaftliche Basis schwächt und zugleich Öffnungselemente einführt, verschiebt Marktanteile, ohne das offen zu bekennen.

Innerhalb der Regierungsfraktionen wird die Reform als Ausgangspunkt, nicht als Endzustand beschrieben. Matthias Mieves (SPD) bewertet den Entwurf als gute Basis, sieht aber akuten Nachbesserungsbedarf und benennt zwei Richtungen: Das Packungsfixum müsse aufgegriffen und ergänzt werden, und Apotheken sollten eine größere Rolle bei der Digitalisierung einnehmen. Als konkretes Beispiel nennt er Anwendungen rund um die elektronische Patientenakte (ePA), etwa das Anlegen und Befüllen von Impfpässen, was die Ausweitung von Impfungen in Betriebsstätten stützen könne. Damit verbindet er Finanzierung mit Aufgabenlogik: Mehr Rolle in der Digitalisierung liefert eine neue Begründungsschicht für Honorar, auch wenn die Geldquelle zunächst ungeklärt bleibt.

Genau an dieser Stelle wird der pDL-Topf als kurzfristiger Hebel diskutiert. Borchardt skizziert, dass die Honorarerhöhung über den pDL-Topf bis zum Jahresende durchfinanziert werden könnte. Die zeitliche Klammer, die sie setzt, ist präzise: Am 31. März soll die GKV-Finanzkommission Ideen für kurzfristige Reformen vorlegen; gelinge es, diese zügig umzusetzen, könnten erste Maßnahmen bereits 2027 wirken. In dieser Logik ist der pDL-Topf kein Dauerinstrument, sondern eine Brücke, die einen Zeitraum überbrückt, in dem politische Zusage und finanzielle Realität auseinanderlaufen, bis ein größeres Finanzierungspaket greift. Zusätzlich wird eine Strukturpauschale als Prüfoption genannt, was signalisiert, dass die Debatte nicht nur über einen Eurobetrag pro Packung, sondern auch über neue Honorarkomponenten geführt werden könnte.

Der Widerstand gegen den Zugriff auf den pDL-Topf kommt von Abda-Präsident Thomas Preis und ist als Grenzziehung formuliert. pDL seien eine neue Zeitrechnung in der Apotheke, und es gehe nicht, dass in einem Schnellschuss der pDL-Topf geplündert werde; dem werde man nicht zustimmen. Preis argumentiert nicht allein mit Besitzstand, sondern mit Systemlogik: Es gebe genügend Verschiebebahnhöfe, eine Erhöhung müsse im normalen Budget abbildbar sein, so wie es auch bei anderen Akteuren im Gesundheitswesen gelinge. Damit stellt er die pDL-Mittel als zweckgebundenes Innovationsinstrument gegen die Versuchung, sie als Stopfen für ein strukturelles Finanzierungsloch zu benutzen, und verteidigt die Trennung von Leistungsentwicklung und Grundhonorar als ordnendes Prinzip.

Gleichzeitig liegt im politischen Raum eine weitere, nicht aufgelöste Konsequenz: Wenn pDL künftig direkt abgerechnet und der Fonds aufgelöst werden soll, wäre es konsequent, das Geld nicht an die Kassen zurückzuzahlen, sondern für die Finanzierung der Apotheken zu nutzen. Diese Logik wird als Möglichkeit beschrieben, sie steht aber im Kontrast dazu, dass eine entsprechende Regelung im Entwurf bislang nicht zu finden ist. Das macht die Diskussion doppelt: Es geht nicht nur um die Frage, ob man den Topf anfassen darf, sondern auch darum, ob man ihn überhaupt in dieser Form dauerhaft stehen lässt, oder ob das System in direkte Abrechnung überführt wird und damit die Debatte über „Topf plündern“ in eine Debatte über „Topf existiert nicht mehr“ kippt.

Preis verbindet die Finanzdebatte mit Mobilisierung und setzt den Protesttag am 23. März als Rückenstärkung für die Ministerin, nicht als Konfrontation gegen Regierung oder Koalition. Er erklärt, man werde nicht gegen eine Regierung oder eine Ministerin protestieren, sondern die Zusage der Honorarerhöhung als vertrauensvoll gegeben behandeln. In seiner Folgelogik wird Versorgung vor Ort als Daseinsvorsorge beschrieben, und der politische Imperativ wird als dreifache Aufforderung verdichtet. Borchardt wiederum signalisiert Verständnis für Proteste und betont, es gebe kein Für und Wider, man sei auf der Seite der Apothekerschaft, und das Fixum müsse nicht verhandelt, sondern umgesetzt werden.

Die Systemfolge dieser Konstellation ist ein Knoten aus Zeitdruck und Zweckbindung: Der pDL-Topf wird als Brücke ins Spiel gebracht, weil die politische Zusage zeitnah wirken soll, während die GKV-Finanzarchitektur erst über Kommission und Pakete nachziehen kann, und genau diese Brückenidee kollidiert mit dem Anspruch der Abda, pDL als eigenständiges Instrument nicht zur Stopfmasse des Grundhonorars werden zu lassen.

 

Warken kündigt Frühjahrs-Paket an, GKV-Druck wächst, Apotheken werden Teil der Steuerungslogik.

In der Regierungsbefragung stellte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als zentrale Systemspannung dar und verband sie mit einem politischen Fahrplan, der mehrere Pakete und Gesetzesvorhaben umfasst. Sie warnte vor einer wachsenden Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben und kündigte ein „Paket aus verschiedenen Maßnahmen“ zur Stabilisierung der GKV-Beiträge an, das im Frühjahr vorgelegt werden solle. Damit wird der Maßstab für gesundheitspolitische Entscheidungen nicht allein über einzelne Leistungsbereiche gesetzt, sondern über Beitragssatzstabilität, und diese Leitgröße drückt in alle Reformfelder hinein, von Pflege über Prävention bis zur Digitalisierung.

Warken verknüpfte die Beitragssatzfrage mit der Pflege und benannte dort einen steigenden Bedarf und stark ansteigende Kosten als Reformtreiber. Die geplante Pflegereform solle die Pflege finanziell stabilisieren und zugleich Pflegebedürftige sowie Angehörige entlasten. Parallel stellte sie Prävention als Hebel heraus, ohne sie als Sparversprechen zu romantisieren, sondern als Baustein einer langfristigen Entlastung, der nur wirkt, wenn er früh ansetzt. Diese Kopplung ist politisch relevant, weil sie die Erwartung erzeugt, dass Ausgabensteuerung künftig nicht mehr allein über Kürzungen und Beitragssätze verhandelt wird, sondern über Strukturverschiebungen, die Verhalten, Versorgungspfade und digitale Steuerung verbinden.

Die Digitalisierung ordnete Warken als wesentliche Systemsäule ein und kündigte ein Digitalgesetz an. Damit wird Digitalisierung nicht als Technikprogramm, sondern als Teil der Finanz- und Steuerungsarchitektur gesetzt, weil digitale Prozesse die Voraussetzung für neue Formen der Ersteinschätzung, für digitale Überweisungsketten und für die effizientere Verteilung von Versorgungsarbeit werden sollen. In diesem Zusammenhang verwendete sie eine klare Funktionszuschreibung: Deutschland müsse insgesamt weiterkommen, Digitalisierung müsse als tragender Teil des Systems etabliert werden, und damit werden spätere Einspar- oder Effizienzbehauptungen an die Fähigkeit des Systems gebunden, digitale Abläufe verlässlich zu betreiben.

Für die ambulante Versorgung kündigte sie ein Primärversorgungssystem an und erklärte, Patientinnen und Patienten müssten künftig zielgerechter medizinisch versorgt werden, wofür ein Dialogprozess gestartet sei; im Sommer könne ein Gesetz vorgelegt werden. Sie betonte, Hausärzte dürften in der Primärversorgung nicht zum Flaschenhals werden, und kündigte an, die Ersteinschätzung solle nicht nur über den Hausarzt erfolgen, sondern auch digital. Damit verschiebt sich die Steuerungsidee: Nicht allein die Arztpraxis ist Eingangstor, sondern eine vorgelagerte Triage, die digital und organisatorisch neue Rollen für weitere Akteure ermöglicht, sofern die Infrastruktur trägt.

An dieser Stelle verortete Warken die Apotheken ausdrücklich als niedrigschwellige Versorgungsressource und verwies darauf, dass die Apothekenreform in dieser Woche in erster Lesung beraten werde. Sie formulierte zwei Zielrichtungen: Entlastung von Bürokratie und bessere Nutzung von Kompetenzen. Zudem deutete sie eine Ausweitung von Kompetenzen an, indem sie Apotheken im Zusammenhang mit „größerem Teameinsatz“ und Erweiterungen wie beim Impfen nannte. In der Systemlogik ist das eine Verschiebung von Apotheke als Abgabestelle hin zu Apotheke als arbeitsteiligem Knoten in Versorgungspfaden, was die Vergütungsfrage indirekt an eine Aufgabenfrage koppelt.

Zur Honorarfrage selbst verankerte Warken die Umsetzung in der Verordnungsebene und verband sie zeitlich mit dem angekündigten Maßnahmenpaket im Frühjahr. Auf Nachfrage erklärte sie, wenn das Paket im Frühjahr vorgelegt werde, werde darin auch eine Regelung zum Apothekenhonorar enthalten sein, und sie habe darauf auch die Fraktionen aufmerksam gemacht. Diese Zusage ist nicht als fertiges Gesetzesdetail formuliert, sondern als Platzhalter in einem Paket, dessen Kernziel Beitragssatzstabilität ist, und genau daraus entsteht eine doppelte Spannung: Das Honorar wird politisch zugesagt, zugleich bleibt es eingebettet in einen Rahmen, der ausdrücklich Spar- und Stabilitätslogik betont.

Zur weiteren Finanzarchitektur machte Warken eine zweite Zeitschiene auf. Nach Abschluss der Beratungen der GKV-Finanzkommission solle bis zum Sommer ein Maßnahmenpaket erarbeitet werden, das dem Kabinett vorgelegt werde. Die Kommission solle breite Vorschläge erarbeiten, und neben kurzfristigen Maßnahmen seien strukturelle Reformen nötig, um das System effizienter zu gestalten. Sie betonte zugleich, der Hauptanteil solle über ein Sparpaket kommen, und sie erwarte ein wesentlich höheres Einsparpotenzial, wobei alle Bereiche berücksichtigt werden müssten. Damit wird sichtbar, dass Honorar- und Strukturfragen in einem politischen Korsett stehen, das Ausgabensteuerung priorisiert und die Verteilungsdebatte verschärft, weil jede Verbesserung für einen Bereich gegen Einspar- oder Stabilitätsziele in anderen Bereichen gerechnet werden kann.

Warken positionierte sich zudem zu Verteilungs- und Gerechtigkeitsfragen, als es um Vorschläge ging, Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen stärker heranzuziehen. Sie erklärte, sie stehe keinen Vorschlägen entgegen, die gerechtere Ausgestaltung ermöglichen, warnte aber vor einer politischen Doppelfigur, in der Menschen zur Eigenvorsorge aufgefordert werden und zugleich Mittel aus dieser Vorsorge abgeschöpft werden. Sie verwies dabei auf die Debatte um versicherungsfremde Leistungen und markierte damit, dass die Finanzierung nicht nur technisches Problem ist, sondern ein Narrativproblem, weil es um Glaubwürdigkeit von Eigenverantwortung und staatlicher Steuerung zugleich geht.

Auch strukturelle Einsparhebel wurden eingeordnet. In der Zahl der rund hundert Krankenkassen sieht Warken wenig Einsparpotenzial; eine Reduktion stelle das System nicht automatisch auf vernünftige Beine, Wettbewerb habe seinen Platz, zugleich verursache mehr Verwaltung mehr Kosten. Das ist keine klare Reformansage, aber eine Positionierung, die die einfache Lösung der Kassenfusionen als Hauptpfad relativiert und damit den Blick stärker auf Versorgungssteuerung, Digitalisierung und Leistungspakete lenkt.

Die Systemfolge der Regierungsbefragung liegt in einem Dreischritt: Beitragssatzstabilität wird zum obersten Rahmen, digitale Steuerung wird zur Voraussetzung, und Apotheken werden als Teil einer arbeitsteiligen Primär- und Notfalllogik mitgedacht, während die Honorarentscheidung zeitlich an Pakete gebunden wird, deren Schwerpunkt ausdrücklich im Spar- und Stabilitätsauftrag liegt.

 

vdek fordert Kabinettsbeschluss, Ersteinschätzung soll lenken, Länderfinanzierung bleibt Sollbruchstelle.

Im Gesundheitsausschuss steht eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Grünen für eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes an, während der Entwurf der Regierungskoalition nach Darstellung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) weiter stockt. Der vdek kritisiert, dass nach Veröffentlichung eines Referentenentwurfs im November der nächste politische Schritt ausbleibe, und verlangt einen Kabinettsbeschluss, um die großen Probleme der Notfallversorgung anzugehen: ineffiziente Strukturen, überfüllte Notaufnahmen, überlastetes Personal und hohe Kosten. In dieser Kritik steckt ein klarer Mechanismus: Solange die Koalition ihren Entwurf nicht in ein verbindliches Verfahren überführt, entsteht ein Reformvakuum, in dem konkurrierende Entwürfe zwar Debatten strukturieren, aber keine administrative Umsetzung erzwingen.

Als Kerninstrument nennt der vdek die Einführung einer verbindlichen, bundeseinheitlichen Ersteinschätzung, wie sie im Referentenentwurf vorgesehen gewesen sei. Der Verband setzt dabei einen quantitativen Anker, der die Dimension der Fehlsteuerung beschreiben soll: Bei etwa zwei Dritteln der Versicherten, die eine Notaufnahme aufsuchen, handle es sich nicht um einen Notfall. Die Konsequenz aus dieser Setzung ist nicht nur eine Appellfigur, sondern eine Steuerungslogik: Eine verpflichtende digitale und telefonische Ersteinschätzung würde Hilfesuchende frühzeitig in die passende Versorgungsebene lenken, etwa in die Haus- oder Facharztpraxis, in telemedizinische Beratung, in den KV-Bereitschaftsdienst, zum Notarzt oder in die Notaufnahme, wenn erforderlich. Damit wird der Zugang zur Notaufnahme nicht über Verbote, sondern über vorgelagerte Sortierung organisiert, und die Notaufnahme soll strukturell entlastet werden, bevor sie überhaupt erreicht wird.

Der vdek knüpft die Ersteinschätzung an den Ausbau Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern, die rund um die Uhr geöffnet sein sollen. Der Mechanismus ist hier eine zweistufige Logik: Zuerst wird der tatsächliche Versorgungsbedarf über Ersteinschätzung ermittelt, danach wird die Versorgung in einer integrierten Struktur organisiert, die Notaufnahme und ambulante Akteure besser verzahnt. Ergänzend setzt der Verband ein Prioritätsprinzip: Patientinnen und Patienten, die bereits vorab eine Ersteinschätzung per Video, App oder Telefon eingeholt haben, sollen bei gleicher Behandlungsdringlichkeit Vorrang erhalten. Das ist ein Verhaltenselement im Systemdesign, weil es einen Anreiz schafft, die vorgelagerten Kanäle zu nutzen, ohne die Inanspruchnahme direkt zu sanktionieren.

In der Ausweitung der Steuerungslogik fordert der vdek, die Vermittlung dürfe nicht auf ärztliche Versorgung beschränkt bleiben, sondern müsse psychische, soziale und pflegerische Dienste einbeziehen. Damit verschiebt sich die Notfallreform von einer reinen Krankenhaus- und Rettungsdienstfrage hin zu einer breiteren Versorgungsarchitektur, die anerkennt, dass akute Hilfesuche nicht immer medizinisch im engeren Sinn ist und dass Fehlsteuerung auch dadurch entsteht, dass andere Hilfesysteme nicht erreichbar oder nicht sichtbar sind. Systemisch ist das der Versuch, den Notfallzugang als Sammelstelle für unerfüllte soziale und psychische Bedarfe zu entlasten, indem die Zuweisung breiter wird.

Ein weiterer Hebel ist die organisatorische Verzahnung der Leitstellen. Der vdek nennt als Grundvoraussetzung eine verpflichtende Kooperation der Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116 117) mit den Leitstellen des Rettungsdienstes (112). Zugleich fordert er eine Reduzierung der Anzahl der Leitstellen, für die die Länder verantwortlich sind. In dieser Forderung steckt ein Effizienzversprechen durch Zentralisierung und Harmonisierung: Weniger Leitstellen sollen Abläufe vereinheitlichen, Doppelstrukturen reduzieren und die Steuerung über Ersteinschätzung und Zuweisung stabiler machen. Gleichzeitig berührt diese Linie föderale Zuständigkeiten, weil Leitstellenstrukturen, Investitionen und Vorhaltung traditionell eng mit Länderkompetenzen verknüpft sind.

Genau dort setzt der vdek eine Sollbruchstelle, die die Reform politisch dauerhaft begleitet. Er unterstützt zwar grundsätzlich die Verankerung der Notfallrettung im SGB V, warnt aber davor, dass dies nicht dazu führen dürfe, dass die Länder ihrer finanziellen Verantwortung entbunden werden. Beim Rettungsdienst bleibe es Aufgabe der Länder, Vorhalte- und Investitionskosten zu tragen. Das ist mehr als ein Finanzierungssatz, weil er den Konflikt zwischen bundesrechtlicher Steuerung und landesrechtlicher Finanzierung markiert: Wenn der Bund über SGB-V-Regeln stärker standardisiert, entsteht zugleich das Risiko, dass Länder sich auf Bundeszuständigkeit berufen, um Kosten zu verschieben, und der vdek versucht diese Verschiebung präventiv abzuwehren.

Die Systemfolge der vdek-Position ist ein Dreiklang aus Verfahren, Steuerung und Finanzierung: Ohne Kabinettsbeschluss bleibt Umsetzung blockiert, ohne bundeseinheitliche Ersteinschätzung bleibt die Fehlsteuerung in die Notaufnahme hoch, und ohne klare Länderfinanzierung droht eine Reform, die Zuständigkeiten neu ordnet, aber Kosten ungelöst in den Raum stellt.

 

Protesttag schließt Betriebe, Düsseldorf wird Bühne, Fixum-Stillstand triggert Versorgungskonflikt.

Für Montag, den 23.03.2026, ist ein bundesweiter Apotheken-Protesttag angekündigt, an dem sich nach Darstellung des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) alle Betriebsstätten beteiligen sollen, ausgenommen die notdiensthabenden Apotheken. In Düsseldorf ist eine große Demonstration geplant, die der AVWL organisatorisch mitträgt. Thomas Rochell, Vorsitzender des AVWL, kündigt an, die Apotheken würden an diesem Tag schließen, um zu demonstrieren, und begründet das mit einer Eskalationslogik: Es gebe keine andere Möglichkeit mehr, die Politik zu überzeugen, dass Apotheken stabilisiert werden müssten, um das seit Jahren anhaltende Apothekensterben zu stoppen. Gleichzeitig wird ein Sicherungsanker gesetzt, der die Legitimität gegenüber der Öffentlichkeit schützen soll: In Akutfällen werde die Versorgung durch die notdiensthabenden Apotheken gewährleistet.

Der Protest wird als Reaktion auf eine ausbleibende Honorarerhöhung gerahmt, die nach Verbandssicht die Schließungen befeuert. Rochell verknüpft die Forderung nach wirtschaftlicher Stabilisierung mit einer Zeitlinie und einem Kostenanker: Seit mehr als zwanzig Jahren sei das Fixum kaum erhöht worden, zuletzt 2013 um rund drei Prozent, während Personal- und Sachkosten um 65 Prozent gestiegen seien. Hinzu kämen Inflation, zunehmende bürokratische Lasten und zusätzlicher Arbeitsaufwand, etwa durch Lieferengpässe. Aus diesen Ankern entsteht die Mechanik des Protests: Wenn Kosten und Belastung steigen, das Fixum aber stagniert, wird die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit für einen wachsenden Anteil der Betriebe zu einer Frage der Zeit, nicht der Qualität. Rochell nennt dafür eine Risikoverteilung, die die Dringlichkeit erhöhen soll: Ein Viertel der Apotheken sei massiv wirtschaftlich gefährdet, rund zehn Prozent arbeiteten defizitär.

Der Verband beschreibt die Folgen der Schließungen nicht abstrakt, sondern als unmittelbare Verschlechterung für Patientinnen und Patienten. Mit jeder Apotheke, die schließt, würden Wege weiter, Wartezeiten länger und das Leistungsangebot dünner, weil Impfungen und andere Services aufgrund der Arbeitsbelastung nur eingeschränkt angeboten werden könnten. Damit wird der Protest in eine doppelte Konfliktlinie gestellt: Einerseits ist er eine Arbeits- und Honorarfrage für Betriebe und Beschäftigte, andererseits eine Versorgungsfrage für die Bevölkerung. Der Protesttag wird als Eingriff in den Alltag organisiert, aber zugleich so begrenzt, dass die Notfallversorgung nicht infrage gestellt wird, was die Botschaft schärfen soll, ohne den Vorwurf der Gefährdung zuzulassen.

Der AVWL adressiert die Öffentlichkeit direkt und verbindet Verständnisbitte mit Mobilisierung. Rochell bittet Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Schließungen und zugleich um Unterstützung, unter anderem durch die Unterzeichnung einer Online-Petition. Diese Kombination ist strategisch, weil sie den Protest aus der Binnenkommunikation der Branche herauszieht und in eine Legitimationskette überführt, die politisch verwertbar ist: Wenn der Protest sichtbar bleibt, aber gesellschaftliche Unterstützung erzeugt, wird aus einem Berufsprotest ein Signal über Daseinsvorsorge und regionale Infrastruktur.

Systemisch wirkt der Protest als Beschleuniger in zwei Richtungen. Er zwingt die Politik, die Honorarfrage nicht als nachrangigen Verordnungspunkt zu behandeln, sondern als Konflikt, der unmittelbar die Erreichbarkeit der Versorgung berührt, und er zwingt zugleich die Verbände, ihre Argumentation über reine Kostensteigerung hinaus auf Versorgungseffekte zu stützen, weil nur diese Ebene außerhalb der Branche anschlussfähig ist. Düsseldorf als zentrale Bühne bündelt Aufmerksamkeit, schafft Medienlogik und erhöht den Erwartungsdruck auf konkrete Schritte, während die Ausnahme für Notdienste als Sicherheitsventil den Protest politisch tragfähig halten soll.

Die Schlussfolgerung ist nüchtern: Der Protesttag macht aus einem schleichenden Fixum-Stillstand einen sichtbaren Versorgungskonflikt, der ohne finanzielle Bewegung weiter eskalieren wird.

 

Orthomol startet eigenen Webshop, Versender verschwinden von der Website, Apotheken bleiben Referenzkanal.

Der Nahrungsergänzungsmittelhersteller Orthomol mit Sitz in Langenfeld hat einen eigenen Online-Shop gestartet und zugleich alle Versender als Bezugsquelle von der Unternehmenswebsite entfernt. Damit ergänzt das Unternehmen sein bisher apothekenbasiertes Vertriebsmodell um einen direkten digitalen Verkaufskanal. Nach Unternehmensangaben richtet sich der Shop an Kundinnen und Kunden, die bewusst online einkaufen möchten, ohne dass die Apotheke als zentraler Partner infrage gestellt werde.

Orthomol betont, es werde keinen Rabattwettbewerb geben, und verweist auf eine konsequent stabile Preisstruktur im eigenen Shop. Diese Preisstabilität wird als Instrument beschrieben, um die Wertigkeit der Marke zu sichern und eine verlässliche Zusammenarbeit mit Apotheken zu unterstützen. Der Online-Shop wird ausdrücklich als zusätzlicher Kanal eingeordnet, nicht als Ersatz des stationären Vertriebs. Damit bleibt die Apotheke in der offiziellen Positionierung der Marke der wichtigste Vertriebspartner.

Parallel zur Einführung des eigenen Shops hat Orthomol die Darstellung der Bezugsquellen auf der Website verändert. Apotheken werden dort nun prominenter hervorgehoben, während Versender nicht mehr gelistet sind. Kundinnen und Kunden können über die Orthomol-Website ihre gewünschten Produkte direkt in einer favorisierten Apotheke vor Ort erwerben. Diese Konstruktion verbindet den digitalen Informations- und Kaufimpuls mit einer lokalen Bezugsoption und verankert den stationären Handel sichtbar in der Markenarchitektur.

In der operativen Ausgestaltung verweist Orthomol auf Kontinuität gegenüber den Apotheken. Maßnahmen zur Abverkaufsunterstützung wie PoS-Material, Schulungen und Außendienstaktivitäten sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Für Rückfragen stehen der Außendienst sowie das Customer-Care-Team zur Verfügung; als Kontaktadresse wird service@orthomol.de genannt. Der Start des Online-Shops erfolgt nach Unternehmensangaben ab sofort.

Die Umstellung ordnet damit die digitale Präsenz neu, indem ein eigener Direktkanal geschaffen und zugleich die Apotheke als zentrale Bezugsquelle betont wird, während externe Versender aus der offiziellen Bezugsdarstellung herausfallen.

 

CeraVe erweitert Sonnenschutzlinie, Apotheken erhalten fünf Produkte, Beratung koppelt Barriere an Filterlogik.

Die Marke CeraVe, seit 2018 in Apotheken erhältlich und zum L’Oréal-Konzern gehörend, bringt im Februar fünf Sonnenschutzprodukte für Gesicht und Körper in die Offizin. Bislang war ein Lichtschutzfaktor (LSF) von 50 beziehungsweise 30 nur in einer feuchtigkeitsspendenden Gesichtscreme enthalten; nun wird das Sortiment eigenständig ausgebaut. Damit verschiebt sich die Rolle der Marke im Apothekenregal von ergänzendem Hautpflegeangebot zu einem eigenständigen Segment im Sonnenschutz, das saisonal und beratungsintensiv ist.

Zum neuen Portfolio zählen zwei „Invisible Feuchtigkeitsspendende Sonnenschutz“-Lotionen für den Körper mit LSF 50+ und LSF 30, jeweils in zwei Größen, zwei Gesichtsfluide mit LSF 50+ – eines mattierend für normale bis fettige sowie zu Akne neigende Haut, eines feuchtigkeitsspendend für normale bis trockene und empfindliche Haut – sowie ein „Invisible Sun Stick SPF 50+“ für Lippen und empfindliche Partien. Die Produktdifferenzierung folgt damit einer klaren Hauttyp- und Anwendungslogik, die in der Beratung anknüpft: Körper versus Gesicht, mattierend versus feuchtigkeitsspendend, flächige Anwendung versus gezielte Partien.

Formulierungsseitig verweist CeraVe auf drei hautidentische Ceramide (EOP, NP und AP, auch 1, 3 und 6-II genannt) in Kombination mit Hyaluron sowie auf die MVE-Technologie (MultiVesicular Emulsion), die Wirkstoffe schichtweise und zeitverzögert freisetzen soll. Damit wird der Sonnenschutz nicht nur als Filterprodukt, sondern als Barriere- und Feuchtigkeitskonzept positioniert. Zu den genannten Filtern zählen Tinosorb S und Mexoryl XL als Breitbandfilter. Die Texturen werden als leicht, schnell einziehend und unsichtbar beschrieben, ohne weiße Rückstände bei allen Hauttönen, was auf eine ästhetische Alltagstauglichkeit zielt, die für die regelmäßige Anwendung entscheidend ist.

Die Produktkommunikation ist zugleich an regulatorische und beratungsrelevante Standards gekoppelt. Der Lichtschutzfaktor gibt Auskunft über den Schutz vor UVB-Strahlung, die mit Bräune, Sonnenbrand und Hautkrebs assoziiert wird und bis in die Epidermis vordringt. UVA-Strahlen werden mit Hautalterung und Allergien verbunden und tragen zur Bildung freier Radikale bei. Nach Empfehlung der Europäischen Union sollte der UVA-Schutz mindestens ein Drittel des ausgewiesenen LSF betragen; ein „UVA“ im Kreis gilt als entsprechendes Siegel. Damit wird die Beratung nicht nur über Marketingbegriffe, sondern über normierte Schutzkriterien strukturiert, die in der Offizin überprüfbar sind.

Auch die praktische Anwendung ist an konkrete Anker gebunden. Der LSF multipliziert die Eigenschutzzeit der Haut; wer ungeschützt etwa zehn Minuten in der Sonne bleiben kann, verlängert diese Zeit mit LSF 30 rechnerisch auf 300 Minuten, sofern ausreichend Produkt aufgetragen wird. Die Eigenschutzzeit variiert je nach Hauttyp: Helle, blasse Haut mit blauen Augen und roten Haaren wird mit rund zehn bis 15 Minuten angegeben, blonde Haare und helle Haut mit etwa 20 Minuten, braunhaarige Personen mit dunklerem Teint mit bis zu 40 Minuten. Diese Zahlen sind keine Werbeaussagen, sondern Beratungsgrundlagen, die Dosierung, Nachcremen und Aufenthaltsdauer im Freien in Relation setzen.

Systemisch bedeutet die Sortimentserweiterung, dass Apotheken ein stärker differenziertes Sonnenschutzangebot erhalten, das Hautbarriere, Feuchtigkeitsmanagement und Filtertechnologie verbindet und damit Beratungsanlässe über reine UVB-Abwehr hinaus schafft, während die Kombination aus Ceramiden, MVE-Technologie und normiertem UVA-Schutz die Argumentation in der Offizin an wissenschaftlich gerahmte Kriterien koppelt.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Zwischen Gesetzesmechanik und Ladentür liegt ein schmaler Korridor, in dem Versprechen erst dann zählen, wenn sie als Verfahren, Verordnung und Abrechnung greifbar werden. Genau dort wird sichtbar, warum Proteste nicht nur Symbolik sind, sondern ein Stresstest für Verlässlichkeit und Steuerung. Gleichzeitig zeigen Kanalentscheidungen der Industrie, wie schnell sich die Kontaktpunkte zur Kundschaft verschieben, ohne dass die Beratungsrolle verschwindet. Der Tag wirkt wie ein Prüfstand, weil Politik, Kassenlogik und Marktstrategie gleichzeitig an derselben Infrastruktur ziehen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Zusagen und Kostendruck auseinanderlaufen, entsteht ein Zwischenraum, in dem jede Übergangslösung sofort zur Strukturfrage wird. Der Streit um Zuständigkeit bei pDL und die Suche nach Brückenfinanzierung zeigen, wie stark Steuerung über Regeln und Budgets die Rolle der Apotheken definiert. Die Protestdynamik macht diese Mechanik öffentlich, während Herstellerentscheidungen im Vertrieb die Erwartung an Beratung und Verfügbarkeit in der Offizin weiter erhöhen. So wird aus acht Einzelmeldungen ein gemeinsamer Druckpunkt, der nicht durch Formeln entschärft wird, sondern nur durch belastbare Umsetzung.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Im Fokus stehen Vergütungs- und Zuständigkeitskonflikte, Protestsignale aus Düsseldorf sowie Kanal- und Sortimentsschritte, die Beratung und Betrieb in Apotheken verschieben.

 

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