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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Dienstag, 24. Februar 2026, um 12:10 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Der Stromausfall im Südwesten Berlins wirkt wie ein kurzer Schock, der lange Fragen hinterlässt: Nicht der Stillstand zählt im Vertrag, sondern der Sachschaden, und damit rückt in Apotheken der Zustand von Kühlware, Technik und Dokumentation in den Mittelpunkt. Parallel zeigt die Prozessstatistik des Mieterbundes, wie oft Streit inzwischen aus der Normalität entsteht, weil Mieterhöhungen, Betriebskosten und Pflichtfragen im Vertrag an Marktknappheit und Geldgrenzen stoßen. Und mitten hinein fällt die Geschichte einer Pachtapotheke, die jahrelang im Verbund getragen wurde, bis Skonto-Verlust, Baustellenumsatz und starre Mindestpacht die Quersubventionierung sprengten und Eigenverwaltung zur Sanierungsform machte. Im Bundestag erreicht das ApoVWG die sichtbare Phase von Lesung und Anhörung, mit einer Einladungsliste, die das Gesundheitssystem als Ganzes aufruft und den Druck auf die ökonomische Tragfähigkeit der Vor-Ort-Struktur indirekt mitverhandelt. Zugleich erweitern Medizin- und Verbraucherthemen den Takt: TL1A-Antikörper und neue WHO-Endungen ordnen die Biologika-Welt neu, Wetterfühligkeit wird als Anpassungsstress aus Parameterwechseln erklärbar, und eine S3-Leitlinie setzt Stillen und Beikost in einen evidenzbasierten Rahmen, während eine Studie zeigt, dass Zusammenziehen im Alter Wohlbefinden trägt, ohne dass die Ehe zusätzlichen Gewinn liefert. Aus diesen Linien entsteht ein Gesamtbild, das im nächsten Schritt seine innere Spannung und seine leise Folgerung freilegt.
Der großflächige Stromausfall im Südwesten Berlins Anfang Januar 2026 traf nicht nur rund 45.000 Privathaushalte, sondern auch mehr als 2.200 Gewerbebetriebe. Innerhalb weniger Minuten standen Produktionslinien still, IT-Systeme fuhren ungeplant herunter, Kühlaggregate verloren ihre Versorgung, Alarmanlagen wechselten in einen Notmodus oder fielen ganz aus. Für Unternehmerinnen und Unternehmer stellte sich damit nicht nur die operative Frage nach Wiederanlauf und Schadenbegrenzung, sondern auch die rechtliche Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsschutz greift. Die Erfahrung aus vergleichbaren Ereignissen – etwa während der Corona-Pandemie – zeigt, dass wirtschaftlicher Stillstand und versicherungsrechtlicher Leistungsanspruch nicht deckungsgleich sind.
Versicherungsrechtlich ist bei der klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung entscheidend, ob ein versicherter Sachschaden vorliegt. In marktüblichen Bedingungswerken wird der Ertragsausfall regelmäßig daran geknüpft, dass am Versicherungsort eine versicherte Sache beschädigt wurde und dieser Schaden dem Grunde nach entschädigungspflichtig ist. Erst aus diesem Sachschaden leitet sich die Pflicht zur Erstattung des entgangenen Gewinns und der fortlaufenden Kosten ab. Ein reiner Stromausfall, also das Wegfallen der Energieversorgung ohne Beschädigung von Sachen, erfüllt diese Voraussetzung in der klassischen Konstellation nicht. Maßgeblich ist daher nicht das Ereignis „Blackout“ als solches, sondern die Frage, ob und welche versicherten Sachen dadurch konkret geschädigt wurden.
Für Gewerbekunden verschiebt sich der Blick damit auf mögliche Folgeschäden. In der Praxis relevant sind etwa verdorbene Waren infolge unterbrochener Kühlketten, beschädigte Maschinen oder IT-Komponenten durch Überspannung oder fehlerhaften Wiederanlauf, Leitungswasser- oder Frostschäden durch strombedingt ausgefallene Heiz- oder Pumpensysteme sowie Einbruchdiebstähle, wenn Sicherheitstechnik während des Ausfalls außer Betrieb war. Liegt ein solcher Sachschaden vor und ist die betreffende Gefahr im Rahmen der Inhalts- oder Gebäudeversicherung versichert, kann auch die daran anknüpfende Betriebsunterbrechung ersetzt werden. Die Prüfung erfordert eine klare Trennung zwischen dem Ausfallereignis und dem versicherten Auslöser.
Für Apotheken ist diese Differenzierung besonders bedeutsam. Kühlpflichtige Arzneimittel, Impfstoffe und bestimmte Rezepturen sind an enge Temperaturvorgaben gebunden. Wird die Kühlkette unterbrochen, kann die Ware ihre Verkehrsfähigkeit verlieren. In diesem Fall liegt ein Sachschaden an versicherten Vorräten vor, der grundsätzlich unter eine entsprechende Inhaltsdeckung fallen kann. Gleiches gilt für Schäden an Kühlsystemen, Kommissionierautomaten, Servern oder Warenwirtschaftssystemen, wenn diese durch Spannungsereignisse oder Fehlfunktionen beschädigt werden. Der wirtschaftliche Kern des Risikos liegt damit nicht im bloßen Stillstand, sondern in der Frage, ob die Ware oder die Technik selbst beeinträchtigt wurde.
Apothekenbetreiber sollten in einer solchen Situation strukturiert vorgehen. Temperaturprotokolle, Alarmmeldungen von Kühleinheiten, Zeitangaben zum Beginn und Ende des Ausfalls, Dokumentationen über entsorgte Ware sowie Fotos oder Protokolle beschädigter Geräte sind zentrale Nachweise. Ebenso ist zu prüfen, welche Gefahren im individuellen Versicherungsvertrag konkret vereinbart sind, welche Sublimits oder Selbstbehalte gelten und welche Obliegenheiten – etwa zur unverzüglichen Schadenanzeige oder zur Schadenminderung – einzuhalten sind. Die vertragliche Ausgestaltung entscheidet darüber, ob ein realer wirtschaftlicher Verlust auch als versicherter Schaden anerkannt wird.
Der Berliner Stromausfall macht damit deutlich, dass ein großflächiges Ereignis zwar viele Betriebe gleichzeitig trifft, der Versicherungsanspruch jedoch individuell und vertraglich definiert ist. Für Apotheken bedeutet das, die eigene Risikostruktur mit Blick auf Kühlware, technische Infrastruktur und Dokumentationsfähigkeit zu kennen und die Versicherungsbedingungen regelmäßig daraufhin zu prüfen, ob sie diese betrieblichen Besonderheiten angemessen abbilden.
Im Jahr 2024 wurden vor deutschen Amts- und Landgerichten nahezu 200.000 Mietrechtsprozesse geführt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg von rund 7,8 Prozent. Diese Entwicklung spiegelt den anhaltend angespannten Wohnungsmarkt wider, in dem steigende Mieten, hohe Nachfrage und begrenztes Angebot die Konfliktanfälligkeit von Mietverhältnissen erhöhen. Wo Wohnraum knapp ist, verschiebt sich das Kräfteverhältnis im Vertrag, und rechtliche Auseinandersetzungen werden häufiger zum Mittel, um Interessen durchzusetzen oder abzuwehren.
Die Prozess-Statistik 2025 des Deutschen Mieterbundes basiert auf den Fällen der eigenen Rechtsschutzversicherung und gibt einen strukturierten Einblick in die häufigsten Streitgegenstände. Den größten Anteil machen allgemeine Vertragsverletzungen mit 28,4 Prozent aus. Darunter fallen Konflikte über Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, etwa zur Tierhaltung, zu Wohnungsmängeln, zu Mietminderungen oder zur Anwendung der Mietpreisbremse. Diese Kategorie zeigt, dass viele Verfahren nicht aus spektakulären Einzelfällen entstehen, sondern aus alltäglichen Reibungen im Vertragsvollzug, wenn Erwartungen und tatsächliche Nutzung auseinanderlaufen.
An zweiter Stelle stehen Streitigkeiten über Mieterhöhungen mit 21,8 Prozent. Nach Angaben des Mieterbundes hat dieser Bereich im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich zugenommen. Mieterhöhungen berühren unmittelbar die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Mietverhältnisses. In angespannten Märkten wird jede Anpassung der Nettokaltmiete zur juristischen Prüfung, insbesondere wenn Vergleichsmieten, Modernisierungsumlagen oder Indexklauseln im Raum stehen. Die Zunahme der Verfahren verdeutlicht, dass der Spielraum für informelle Einigungen kleiner wird, sobald finanzielle Belastungsgrenzen erreicht sind.
Mit 16,4 Prozent folgen Betriebskostenstreitigkeiten auf dem dritten Platz. Betriebskostenabrechnungen sind komplex, weil sie eine Vielzahl einzelner Positionen umfassen, von Heiz- und Warmwasserkosten über Hausmeisterleistungen bis hin zu Versicherungen und sonstigen Bewirtschaftungskosten. Fehler in der Abrechnung, Unklarheiten bei Umlageschlüsseln oder Zweifel an der Umlagefähigkeit einzelner Posten führen regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Steigende Energiepreise und höhere Dienstleistungskosten verstärken diese Dynamik, da sich absolute Differenzen unmittelbar in Nachforderungen niederschlagen.
Eigenbedarfskündigungen machen laut Statistik 6,8 Prozent der Verfahren aus und rangieren damit im Mittelfeld der häufigsten Streitgegenstände. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Mietrechtsprozesse ging es im Jahr 2024 in etwa 14.200 Fällen um Eigenbedarf als Kündigungsgrund. Das entspricht einem Anstieg von rund 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zusätzlich berichten Mietervereine von einer deutlich gestiegenen Nachfrage nach Beratungen zu Eigenbedarfskündigungen, in manchen Regionen um 30 bis 50 Prozent. In etwa der Hälfte der Fälle besteht nach Einschätzung des Mieterbundes der Verdacht, dass der geltend gemachte Eigenbedarf vorgeschoben sein könnte.
Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Mieterbund seit Jahren eine Reform der Eigenbedarfskündigung. Diskutiert wird eine engere gesetzliche Definition, nach der Kündigungen nur zulässig sein sollen, wenn Vermietende oder nahe Angehörige die Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen wollen. Zudem wird eine Umkehr der Beweislast ins Spiel gebracht, sodass Vermietende plausibel darlegen müssten, warum ein ursprünglich geltend gemachter Eigenbedarf später entfallen ist. Diese Forderungen zeigen, dass mietrechtliche Streitigkeiten nicht nur Einzelfälle betreffen, sondern politische Grundsatzfragen berühren.
Die Zahlen aus der Prozess-Statistik verdeutlichen insgesamt, dass das Mietrecht im Jahr 2025 weiterhin ein konfliktintensives Rechtsgebiet bleibt. Vertragsfragen, Kostenanpassungen und Kündigungsgründe stehen im Zentrum der Auseinandersetzungen. In einem Marktumfeld, das von Knappheit und steigenden Belastungen geprägt ist, werden rechtliche Klärungen häufiger notwendig, weil wirtschaftliche Spielräume auf beiden Seiten begrenzt sind.
Marcus Arndt ist seit 26 Jahren selbstständiger Apotheker und führte zuletzt vier Apotheken, darunter eine als Pächter. Dieser gepachtete Standort in Eppertshausen wurde zum wirtschaftlichen Schwachpunkt des Verbunds. Die Valentin-Apotheke übernahm er 2009 als Pächter. In den ersten Jahren entwickelte sich der Betrieb stabil, doch mit der Zeit zeigte sich, dass die Lage strukturelle Nachteile aufwies. In unmittelbarer Nähe befanden sich weder ein frequenzstarker Nahversorger noch eine Arztpraxis. Für Apotheken bedeutet eine solche Konstellation, dass ein wesentlicher Teil des Rezept- und Laufkundengeschäfts fehlt, das sonst als Ertragsbasis dient.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschärften die Lage zusätzlich. Personal- und Energiekosten stiegen in den vergangenen Jahren deutlich an. Gleichzeitig blieb der Pachtzins auf einem Niveau, das sich an früheren Marktbedingungen orientierte. Nach Angaben von Arndt wurde die Mindestpacht seit nahezu 17 Jahren nicht angepasst. Er habe die Verpächterin regelmäßig über die wirtschaftliche Entwicklung informiert, eine Einigung über eine Reduzierung oder Anpassung sei jedoch nicht zustande gekommen. Damit blieb die Pacht ein fixer Kostenblock, der unabhängig vom tatsächlichen Ertrag zu bedienen war.
Über Jahre hinweg wurde der defizitäre Standort durch die drei anderen Apotheken im Verbund aufgefangen. Diese Quersubventionierung funktionierte so lange, wie die übrigen Betriebe ausreichend Überschüsse erwirtschafteten. Mit dem Wegfall der Skonto-Vereinbarungen sank der Rohertrag laut Arndt um rund drei Prozentpunkte. In einem margenschwachen Umfeld kann eine solche Verschiebung erhebliche Auswirkungen haben. Hinzu kam eine rund zehn Monate andauernde Baustelle in Obertshausen, die dort zu deutlichen Umsatzeinbußen führte. Damit geriet auch der bisher tragende Standort unter Druck, und die interne Ausgleichsmechanik brach weg.
Im November stellte Arndt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, Ende Januar wurde dieses Verfahren eröffnet. Die Eigenverwaltung ermöglicht es dem Unternehmer, unter gerichtlicher Aufsicht die Sanierung selbst zu steuern. Begleitet wird er von Marco Dohmen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, der als Schuldnervertreter tätig ist. Ziel war es, die Zahlungsunfähigkeit geordnet zu bewältigen und gleichzeitig die Arzneimittelversorgung in den verbleibenden Apotheken sicherzustellen. Nach Angaben der Beteiligten konnte die Belieferung durch Großhändler fortgesetzt werden.
Nach betriebswirtschaftlicher Prüfung entschied man sich, den Standort in Eppertshausen zu schließen. Als Filialapotheke war der Betrieb aufgrund der hohen Pacht und der zusätzlichen Personalkosten für eine Filialleitung nicht wirtschaftlich zu führen. In einer anderen Struktur könnte eine Apotheke unter Umständen anders kalkuliert werden, doch in der bestehenden Konstellation war der Standort nicht tragfähig. Für Arndt bedeutete die Schließung einen persönlichen Einschnitt, auch wenn es gelang, alle Mitarbeiter in die übrigen Betriebe zu integrieren.
Mit den drei verbliebenen Apotheken in Obertshausen, Groß-Bieberau und Eisenbach sowie insgesamt 26 Angestellten sieht sich Arndt nun wieder stabiler aufgestellt. Nach Angaben des betreuenden Juristen sollen die verbleibenden Standorte ausreichend Erträge erwirtschaften, um einen Insolvenzplan in Abstimmung mit Großhandel und weiteren Gläubigern zu finanzieren. Das Verfahren wird voraussichtlich innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Der Fall verdeutlicht, wie stark langfristig festgelegte Pachtkonditionen, veränderte Kostenstrukturen und externe Einflüsse wie Baustellen zusammenspielen können und wie schnell ein einzelner Standort die wirtschaftliche Balance eines gesamten Apothekenverbunds gefährdet.
Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag tritt das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) in die entscheidende parlamentarische Phase ein. Für Donnerstag ist die Debatte im Plenum angesetzt, im Anschluss soll die Überweisung an den Gesundheitsausschuss erfolgen. Parallel steht der Antrag der Linksfraktion „Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern“ auf der Tagesordnung. Die erste Lesung markiert dabei nicht das Ende, sondern den Übergang von der politischen Ankündigung zur formalen Beratung im Ausschuss, wo Detailfragen, Änderungsanträge und fachliche Bewertungen zusammengeführt werden.
Bereits im Vorfeld befassen sich die Fraktionen intern mit dem Gesetzentwurf. In der Unionsfraktion wird über die anstehenden Lesungen der Sitzungswoche beraten, das ApoVWG steht dabei als letzter Punkt auf der Liste. Zuständig für das Thema ist unter anderem die gesundheitspolitische Sprecherin Simone Borchardt (CDU), die als Berichterstatterin fungiert. Die parlamentarische Behandlung folgt damit einem klaren Ablauf: politische Grundsatzdebatte im Plenum, anschließend fachliche Vertiefung im Ausschuss.
Für die kommende Woche ist im Gesundheitsausschuss eine Anhörung vorgesehen. Neben dem ApoVWG wird dort auch der AfD-Antrag „Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen“ beraten. In einer 90-minütigen Sitzung sollen Sachverständige Stellung nehmen. Eingeladen sind rund 40 Verbände und Institutionen aus dem Gesundheitswesen, darunter die ABDA, die Bundesapothekerkammer (BAK), der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der PKV-Verband, der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Verband forschende Arzneimittelhersteller (vfa), der pharmazeutische Großhandelsverband Phagro sowie zahlreiche weitere Organisationen aus Pflege, Medizin, Patientenvertretung, Industrie und Gewerkschaften. Zusätzlich wurden einzelne Praktiker und Interessenvertreter aus dem Apothekenumfeld geladen.
Die breite Einladungsliste verdeutlicht, dass das ApoVWG weit über eine rein apothekeninterne Reform hinausreicht. Fragen der Vergütung, der Versorgungsstruktur, der Rolle von Vor-Ort-Apotheken und Versandhandel, der Einbindung digitaler Infrastruktur sowie der wirtschaftlichen Stabilität betreffen unterschiedliche Akteure. Im Ausschuss werden daher nicht nur technische Detailfragen diskutiert, sondern grundsätzliche Positionen zur zukünftigen Ausgestaltung der Arzneimittelversorgung.
Für Apothekenbetreiber markiert diese Phase einen sensiblen Moment. Gesetzesänderungen in der Apothekenvergütung oder in strukturellen Vorgaben wirken sich unmittelbar auf betriebswirtschaftliche Kalkulationen aus. Gleichzeitig ist das parlamentarische Verfahren offen für Änderungsanträge, sodass zwischen erster Lesung und abschließender Beschlussfassung noch inhaltliche Verschiebungen möglich sind. Die Anhörung bietet Verbänden und Sachverständigen die Gelegenheit, Kritikpunkte zu benennen und Anpassungen anzuregen, bevor der Ausschuss eine Beschlussempfehlung erarbeitet.
Mit der ersten Lesung und der anstehenden Anhörung ist die Reform damit in einem Stadium angekommen, in dem politische Absichtserklärungen in konkrete Gesetzesform gegossen werden. Die kommenden Wochen werden zeigen, welche Positionen sich im parlamentarischen Prozess durchsetzen und welche Anpassungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden.
Die Unternehmen Sanofi und Teva haben positive Ergebnisse einer Phase-IIb-Studie mit dem monoklonalen Antikörper Duvakitug veröffentlicht. Der Wirkstoff richtet sich gegen das proinflammatorische Zytokin TL1A und wird für die Behandlung chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa untersucht. Beide Erkrankungen sind durch eine fehlgesteuerte Immunantwort im Darm gekennzeichnet, die zu persistierenden Entzündungen, strukturellen Schäden und wiederkehrenden Schüben führt.
TL1A und sein Rezeptor DR3 werden in Immunzellen des Darms bei entzündlichen Prozessen verstärkt exprimiert. Die TL1A-Signalübertragung über DR3 wirkt als Verstärker inflammatorischer Kaskaden und ist nicht nur an der Aufrechterhaltung der Entzündung beteiligt, sondern auch an fibrotischen Umbauprozessen im Darmgewebe. Antikörper wie Duvakitug binden gezielt an TL1A und blockieren dessen Interaktion mit dem Rezeptor. Ziel dieser selektiven Inhibition ist es, die chronische Entzündungsaktivität zu reduzieren und damit sowohl klinische Symptome als auch strukturelle Schäden zu begrenzen.
An der Verlängerungsstudie nahmen 130 Patientinnen und Patienten teil, die in der 14-wöchigen RELIEVE-UCCD-Induktionsstudie zuvor auf Duvakitug angesprochen hatten. In der anschließenden 44-wöchigen Behandlungsphase erhielten sie entweder 450 mg oder 900 mg des Antikörpers subkutan alle vier Wochen. Primäre Endpunkte waren die klinische Remission in der Colitis-ulcerosa-Kohorte sowie das endoskopische Ansprechen in der Morbus-Crohn-Kohorte.
In der 900-mg-Gruppe erreichten 58 Prozent der Patientinnen und Patienten mit Colitis ulcerosa eine klinische Remission, während 55 Prozent der Morbus-Crohn-Gruppe ein endoskopisches Ansprechen zeigten. In der 450-mg-Gruppe lagen die entsprechenden Werte bei 47 Prozent beziehungsweise 41 Prozent. Zu den häufigsten beobachteten Nebenwirkungen zählten obere Atemwegsinfektionen, Nasopharyngitis und Hypertonie. Insgesamt deuten die Daten auf eine dosisabhängige Wirksamkeit hin, wobei die langfristige Einordnung von Wirksamkeit und Sicherheit den Ergebnissen der laufenden Phase-III-Studien vorbehalten bleibt.
Duvakitug befindet sich ebenso wie der verwandte Antikörper Tulisokibart derzeit in der Phase-III-Prüfung. Eine potenzielle Markteinführung hängt von den Ergebnissen dieser Studien sowie von der regulatorischen Bewertung ab. Für Apotheken ist relevant, dass sich das therapeutische Spektrum bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen weiter differenziert und neue, gezielt immunmodulierende Therapien hinzukommen könnten, die in der Beratung und im Medikationsmanagement berücksichtigt werden müssen.
Auffällig sind die unterschiedlichen Namensendungen der beiden Antikörper. Diese beruhen auf einer überarbeiteten Nomenklatur der Weltgesundheitsorganisation. Die Endung „-tug“ kennzeichnet monospezifische, vollständige Immunglobuline ohne Modifikation im Fc-Teil. Die Endung „-bart“ wird für monospezifische, vollständige Immunglobuline mit modifiziertem Fc-Anteil verwendet. Die früher verbreitete Endung „-mab“ wird in der neuen Systematik nicht mehr vergeben. Damit soll die Benennung von Antikörpern differenzierter Auskunft über ihre molekulare Struktur geben und eine klarere Zuordnung innerhalb der wachsenden Zahl biotechnologischer Wirkstoffe ermöglichen.
Wenn nach wochenlanger Kälte plötzlich mildere Luft einströmt, empfinden viele Menschen nicht nur Erleichterung, sondern auch körperliche Irritation. Schwindel, Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme oder ausgeprägte Müdigkeit treten gehäuft in Phasen auf, in denen sich mehrere Wetterfaktoren gleichzeitig verändern. Wetterfühligkeit gilt heute nicht mehr als bloße Einbildung, sondern als beobachtbares Phänomen, das in medizinisch-meteorologischen Studien untersucht wird.
Beim Deutscher Wetterdienst befasst sich die medizinisch-meteorologische Forschung mit der Frage, wie atmosphärische Veränderungen auf den menschlichen Organismus wirken. Katrin Graw, die dort zu diesem Themenfeld arbeitet, verweist darauf, dass bestimmte Beschwerden bei bestimmten Wetterlagen statistisch signifikant häufiger auftreten. Neben Kopfschmerzen zählen dazu Abgeschlagenheit, Schlafstörungen, innere Unruhe sowie eine Verstärkung bestehender Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen. Auch Menschen mit Gelenkbeschwerden berichten über eine Zunahme ihrer Symptome bei bestimmten Witterungsbedingungen.
Aktuell rückt insbesondere der Einfluss einer Warmfront in den Fokus. Wenn sich ein Tiefdruckgebiet nähert, ändern sich mehrere Parameter nahezu gleichzeitig: Die Temperatur steigt, der Luftdruck sinkt oder schwankt, Windrichtung und -geschwindigkeit verändern sich, die Luftfeuchtigkeit nimmt zu, die Sonnenscheindauer variiert. Für den Körper bedeutet das eine komplexe Anpassungsleistung. Der Blutdruck reagiert empfindlich auf Druckveränderungen, Gefäße weiten oder verengen sich, die Regulation des Kreislaufs wird gefordert. Menschen mit ohnehin niedrigem Blutdruck können in solchen Phasen Schwindel oder Kreislaufprobleme entwickeln.
Wie stark jemand auf Wetteränderungen reagiert, hängt vom individuellen Gesundheitszustand ab. Ist der Organismus bereits durch Infekte, chronische Erkrankungen oder Stress belastet, fällt die Anpassung schwerer. Ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen gelten als besonders sensibel, auch Frauen berichten statistisch etwas häufiger von wetterabhängigen Beschwerden. In einer Befragung der Universität München gemeinsam mit dem Allensbach-Institut gab etwa jede zweite Person in Deutschland an, den Einfluss des Wetters auf die eigene Gesundheit zu spüren. Diese Selbsteinschätzung korrespondiert mit den beobachteten Zusammenhängen in Studien, auch wenn individuelle Unterschiede groß bleiben.
Für Betroffene stellt sich weniger die Frage, ob das Wetter wirkt, sondern wie sie damit umgehen. Der Deutsche Wetterdienst stellt Gefahren- und Belastungskarten bereit, die regionale Wetterlagen und potenzielle gesundheitliche Auswirkungen abbilden. Wer zu bestimmten Beschwerden neigt, kann so einschätzen, ob in den kommenden Tagen mit erhöhter Belastung zu rechnen ist. Präventiv empfehlen Fachleute regelmäßige Bewegung an der frischen Luft, moderates Ausdauertraining oder Wechselduschen, um die Regulationsfähigkeit des Körpers zu stärken. Der Organismus passt sich an wiederkehrende Reize an, wenn diese kontrolliert und regelmäßig auftreten.
Wetterfühligkeit bleibt damit ein Zusammenspiel aus atmosphärischer Dynamik und individueller Konstitution. Die Veränderungen betreffen nicht einzelne isolierte Faktoren, sondern ein Bündel von Parametern, die gleichzeitig wirken. Der menschliche Körper reagiert darauf mit Anpassungsprozessen, die bei gesunden Menschen meist unproblematisch verlaufen, bei sensiblen Personen jedoch vorübergehend spürbare Beschwerden auslösen können.
In Deutschland liegt erstmals eine systematisch erarbeitete evidenzbasierte S3-Leitlinie zur Stilldauer vor. Empfohlen wird ein ausschließliches Stillen über sechs Monate sowie eine Gesamtstillzeit von zwölf Monaten. Damit wird eine bisher bestehende Diskrepanz zwischen nationalen Empfehlungen und internationalen Vorgaben neu justiert. Während die bisherige Empfehlung der Nationalen Stillkommission eine Einführung von Beikost ab dem vollendeten vierten Lebensmonat vorsah, orientiert sich die neue Leitlinie stärker an der Empfehlung der World Health Organization, die ein ausschließliches Stillen für sechs Monate präferiert.
Die Leitlinienautorinnen und -autoren betonen, dass es sich um eine Orientierungshilfe handelt. Die Entscheidung, wie lange gestillt wird, bleibt individuell und liegt bei den Frauen. Die empfohlene Gesamtstillzeit von zwölf Monaten wird als praxisnah beschrieben, da sie der Lebensrealität vieler Familien in Deutschland näherkomme als die von der WHO empfohlene Dauer von 24 Monaten. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass die Datenlage für die Zwölf-Monats-Empfehlung belastbarer sei als für längere Zeiträume.
Methodisch unterscheidet sich die neue Leitlinie deutlich von früheren Empfehlungen. Statt primär auf fachliche Einschätzungen zu setzen, wurde ein strukturiertes Konsensverfahren durchgeführt, das auf einer systematischen Auswertung der vorhandenen Literatur basiert. Die Autorengruppe nutzte ein sogenanntes „Review of Reviews“, bei dem bereits vorhandene Übersichtsarbeiten und Metaanalysen analysiert und zusammengeführt werden. Berücksichtigt wurden 30 definierte Outcomes, davon 21 mit Blick auf die kindliche und neun auf die mütterliche Gesundheit. Es handelt sich überwiegend um Beobachtungsstudien, sodass der Evidenzgrad unter dem randomisierter kontrollierter Studien liegt, was in der Bewertung transparent gemacht wurde.
Für Kinder zeigt die Auswertung ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten, Mittelohrentzündungen, Asthma und teilweise Allergien, wenn sie nicht gestillt werden. Ein ausschließliches Stillen über sechs Monate senkt nach der Analyse die Wahrscheinlichkeit solcher Erkrankungen. Gleichzeitig betonen die Autorinnen und Autoren, dass Stillen grundsätzlich mit wenigen Nachteilen verbunden sei, sofern keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen.
Auch für die mütterliche Gesundheit wurden Effekte untersucht. Eine Gesamtstilldauer von mindestens zwei Jahren ist mit einer Reduktion des Risikos für Mamma- und Ovarialkarzinome assoziiert. Eine im Fachjournal The Lancet publizierte Studie zeigte eine relative Risikoreduktion von nahezu 25 Prozent für Brustkrebs. Für Deutschland gepoolte Daten wiesen sogar auf eine Reduktion von bis zu 40 Prozent hin. Zudem finden sich Hinweise auf positive Effekte einer längeren Stilldauer auf die Knochendichte im späteren Lebensalter.
Die Leitlinie ist in zwei Teile gegliedert. Der nun veröffentlichte erste Teil behandelt die Dauer des Stillens und die Einführung von Beikost. Ein zweiter Teil soll sich mit der Stillinitiierung sowie mit Betreuung und Unterstützung von Frauen befassen, die Schwierigkeiten beim Stillen haben. Ein konkretes Veröffentlichungsdatum steht hierfür noch nicht fest.
Mit der neuen S3-Leitlinie liegt erstmals ein umfassend konsentiertes und transparent bewertetes Dokument vor, das sowohl kindliche als auch mütterliche Gesundheitsaspekte berücksichtigt. Die Empfehlungen verknüpfen internationale Standards mit nationaler Versorgungspraxis und bieten Fachpersonal sowie Familien eine strukturierte Grundlage für individuelle Entscheidungen.
Wenn Menschen jenseits der 50 eine neue Partnerschaft eingehen und gemeinsam wohnen, verändert sich ihre Lebenszufriedenheit messbar. Entscheidend ist dabei nicht der formale Akt der Eheschließung, sondern die geteilte Lebenswelt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Langzeitstudie eines internationalen Forschungsteams um die Psychologin Dr. Iris Wahring von der Universität Wien.
Ausgewertet wurden Daten von 2.840 Personen im Alter zwischen 50 und 95 Jahren in den Vereinigten Staaten, die zwischen 2006 und 2021 wiederholt zu ihrer Lebenssituation, ihrem Wohlbefinden und zu depressiven Symptomen befragt wurden. Der Fokus lag auf heterosexuellen Personen. Die Forschenden analysierten, wie sich Zufriedenheitswerte im Zeitverlauf veränderten, insbesondere in Phasen des Zusammenziehens, der Eheschließung oder einer Trennung.
Das zentrale Ergebnis lautet, dass bereits das Zusammenziehen mit einer Zunahme der Lebenszufriedenheit einhergeht. Der sogenannte „Wohlfühlbonus“ entsteht demnach durch die gemeinsame Alltagsgestaltung, durch geteilte Routinen und soziale Nähe. Eine Heirat führt bei Paaren, die ohnehin bereits zusammenleben, nicht zu einem zusätzlichen messbaren Anstieg des subjektiven Lebensglücks. Frühere Studien hatten hier noch stärkere Effekte zugunsten verheirateter Paare gefunden. Die aktuelle Untersuchung ordnet dies vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Normen ein: Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind heute verbreiteter und sozial akzeptierter, wodurch die formale Institution Ehe an exklusiver Bedeutung verloren hat.
Bemerkenswert ist auch der Befund zu Trennungen. Entgegen verbreiteter Annahmen zeigte sich kein signifikanter Zusammenhang zwischen einer Trennung im höheren Lebensalter und einem dauerhaften Rückgang der Lebenszufriedenheit. Ältere Menschen scheinen in dieser Hinsicht resilienter zu sein als häufig angenommen. Die Studie legt nahe, dass Lebenszufriedenheit im Alter weniger von formalen Beziehungsstatus-Kategorien abhängt, sondern stärker von der tatsächlichen Qualität der gelebten Beziehung und der individuellen Anpassungsfähigkeit.
Die Ergebnisse wurden im Fachjournal International Journal of Behavioral Development veröffentlicht. Sie fügen sich in eine wachsende Forschungslinie ein, die soziale Beziehungen als zentralen Faktor für psychisches Wohlbefinden im Alter betrachtet. Gleichzeitig relativieren sie traditionelle Vorstellungen, nach denen die Ehe als institutioneller Rahmen eine eigenständige Schutz- oder Glückswirkung entfaltet.
Für die gesellschaftliche Debatte bedeutet dies, dass Lebensmodelle im Alter vielfältiger bewertet werden können. Zusammenleben ohne Trauschein wird demnach nicht als defizitäre Variante, sondern als gleichwertige Form partnerschaftlicher Lebensgestaltung sichtbar. Entscheidend bleibt die gemeinsame Lebensführung – nicht der rechtliche Status.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
in Ausfall nimmt dem Betrieb den Strom, aber er nimmt ihm vor allem die Selbstverständlichkeit. Plötzlich ist das, was sonst im Hintergrund läuft, vorn: Temperatur, Zeitstempel, Zuständigkeit, Vertragssatz. In derselben Bewegung wird sichtbar, wie viele Konflikte nicht aus Skandalen kommen, sondern aus enger werdenden Korridoren, in denen jede Anpassung zur Klage werden kann, weil die Reserve fehlt. Und wenn eine Apotheke im Verbund über Jahre einen Standort trägt, wirkt das wie Stärke, bis es als stille Verschuldung der Zukunft zurückschlägt. Gleichzeitig zieht Politik die Branche in den Ausschuss, nicht als Geste, sondern als Rechenaufgabe für Versorgung und Geld. Daneben läuft das Leben weiter, mit Körpern, die auf Warmfronten reagieren, mit Leitlinien, die Alltag in Evidenz übersetzen, und mit Wirkstoffen, die schon im Namen verraten, wie sie gebaut sind. Alles ist nah beieinander, weil die Gegenwart nicht sortiert, sondern stapelt.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. In einem Tag, der so viele Ebenen aufeinanderlegt, ist das Verlässliche nicht die Ruhe, sondern die Fähigkeit, aus Störung, Streit und Fortschritt denselben Kern herauszuschälen: Was gilt, wenn es wirklich zählt. Wer Kühlkette, Vertrag und Politik gleichzeitig im Blick behalten muss, lebt in einer Form von Verantwortung, die nicht laut ist, aber dauerhaft. Und vielleicht ist genau das die Botschaft zwischen Blackout und Leitlinie: Sicherheit entsteht nicht aus Hoffnung, sondern aus Klarheit.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Der Tag verbindet Versorgungsdruck, Rechtsfragen und Forschungssignale zu einem belastbaren Gesamtbild.
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