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  • 21.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Apotheken ringen um Fixum, tragen Versorgungsdruck, und ordnen Evidenz neu.
    21.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Apotheken ringen um Fixum, tragen Versorgungsdruck, und ordnen Evidenz neu.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Tag verbindet Verfahren und Praxis: Während beim Apothekenhonorar die Verordnungslösung als schnell wirkt, entsteht in Betrieben d...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Apotheken ringen um Fixum, tragen Versorgungsdruck, und ordnen Evidenz neu.

 

Heute verdichten sich Honorarstreit, Parteitagsbeschlüsse und Beratungslagen zu einer Frage nach Stabilität im Alltag.

Stand: Freitag, 21. Samstag 2026, 18:30 Uhr 

Apotheken-News: Bericht von heute

Acht Themen ziehen an derselben Naht: Politische Zusagen, die im Verfahren stecken bleiben, treffen auf Betriebe, die keinen Puffer mehr haben. Während in der Honorarfrage der Verordnungsweg wie eine Abkürzung klingt, wirkt er in der Praxis wie eine Verzögerungszone, weil Verantwortung und Finanzierung auseinanderlaufen. Parallel schärfen Parteitagsbeschlüsse die Steuerungsrhetorik, Studien aus NRW zeigen die wachsende Verletzlichkeit vor Ort, und Beratungsthemen wie Ginkgo, Influenza und Stillleitlinie erinnern daran, dass Versorgung am Ende immer im Gespräch beginnt und im Alltag bestehen muss.

 

Apothekenhonorar per Verordnung, parlamentarische Bewährungsprobe, Dynamisierung als Machtfrage.

Kathrin Vogler setzt in dieser Debatte nicht bei der Zahl an, sondern beim Verfahren. Sie behandelt den Verordnungsweg nicht als technischen Shortcut, sondern als politisches Werkzeug, das Zeit gewinnen kann, ohne Verantwortung offen zu verhandeln. Ihr Vergleich mit dem Lieferengpassgesetz ist deshalb nicht Folklore, sondern Erinnerung an eine bekannte Mechanik: Wenn ein System schon beim kleinsten Aufschlag zögert, wird jeder neue Aufschlag automatisch zum Glaubwürdigkeitsproblem. Dass diesmal nicht einmal ein symbolischer Schritt im Entwurf sichtbar ist, verschärft die Wirkung ihrer Kritik.

Ihr Hauptvorwurf zielt auf den Ort der Entscheidung. Wird das Fixum nicht im Gesetz, sondern später im Verordnungsweg festgelegt, verschiebt sich die Auseinandersetzung vom Parlament in einen Raum, der weniger sichtbar ist und schneller zum Taktieren einlädt. Vogler nennt das Verzögerungstaktik, weil sie nicht nur die Geschwindigkeit meint, sondern die Steuerbarkeit: Wer die Entscheidung aus dem parlamentarischen Prozess herauszieht, hält sich die Option offen, sie zu vertagen, zu verwässern oder in Nebenbedingungen zu verstecken. Ihre Forderung nach einer langfristigen Dynamisierung ist in diesem Licht kein „mehr Geld“-Satz, sondern eine Stabilitätsforderung: Ein System, das Vorhaltung verlangt, darf Finanzierung nicht als provisorische Gnade organisieren.

Hendrik Streeck antwortet auf einer anderen Ebene. Er verweist auf das „riesige Geldproblem“ im Gesundheitswesen und darauf, dass das parlamentarische Verfahren erst starte. Das ist als Beschreibung des Ablaufs plausibel, doch es kollidiert mit der Realität der Betriebe, weil Ablauf und Wirkung nicht deckungsgleich sind. Zwischen „wir starten jetzt“ und „es kommt in der Kasse an“ liegt ein Zeitraum, der für Apotheken nicht leer ist, sondern teuer: Personalkosten laufen weiter, Notdienste bleiben Pflicht, Beratung und Präsenz sind keine Verhandlungsmasse. In dieser Lücke entsteht Voglers nächste Schärfe: Wenn die Unionsfraktion angeblich so klar dafür ist, warum ist dann nicht erkennbar, wer konkret an einem Änderungsantrag arbeitet, der Fixum und Dynamisierung ins Gesetz hebt.

Thomas Preis setzt den Maßstab, an dem alle Verfahrensargumente gemessen werden. Er beschreibt die Schließungswelle nicht als Konjunktur, sondern als historischen Einschnitt. Für ihn ist die Warteschleife nicht neutral, sondern ein Zustand, der die Erosion beschleunigt. Zusicherungen, die nicht im Entwurf stehen, wirken im Alltag nicht wie Beruhigung, sondern wie Schweben. Und Schweben ist im Versorgungssystem kein Komfort, sondern ein Risikofaktor: Betriebe planen nicht mehr auf Sicherheit, sondern auf Vermutung.

Streeck versucht zugleich, die Debatte in Richtung „Apotheke der Zukunft“ zu drehen. Seine Kritik am Packungsfixum und sein Hinweis auf Kernaufgaben – Beratung, Anwesenheit vor Ort, Nacht- und Notdienste – klingt zunächst wie ein Perspektivwechsel, der dem Beruf gerecht wird. Die Spannung entsteht dort, wo Perspektivwechsel als Umgehung gelesen werden kann: Wenn man weg von der Zahl und hin zur Rolle spricht, ohne die Rolle gleichzeitig vergütungslogisch zu verankern, bleibt es ein schönes Bild mit offener Rechnung. Preis’ Erwartung an das Parlament ist deshalb nicht romantisch, sondern technisch: Rückenwind heißt, dass die politische Anerkennung in eine belastbare Vergütungsstruktur übersetzt wird, nicht nur in Zustimmungssätze.

Die Passage zur Primärversorgung schiebt die Debatte aus dem reinen Geldkonflikt in die Versorgungsarchitektur. Preis formuliert es zugespitzt: Leichte Erkrankungen sollen nicht automatisch in der Hausarztpraxis landen, wenn Apotheken hier Versorgung übernehmen können. Das ist kein Angriff auf Ärztinnen und Ärzte, sondern eine Steuerungsfrage. Streeck greift das mit Patientensteuerung, Teamvergütung und Abkehr von Quartalslogik auf. Voglers Verweis auf ARMIN zeigt, dass Kooperation nicht Theorie sein muss. Aber in jedem dieser Modelle steckt eine harte Voraussetzung: Zuständigkeiten müssen klar sein, Haftung muss tragbar sein, und Vergütung darf nicht als nachträglicher Gedanke kommen.

Dann kippt die Debatte in den Krisenraum – und dort wird die Bedeutung von Apotheken als physische Infrastruktur besonders deutlich. Streeck warnt vor fehlender Krisenresilienz, vor Cyberangriffen und zu knapper Arzneimittelversorgung im Störfall. Preis übersetzt das in Betriebssprache: Apotheken bleiben erste Anlaufstelle, gerade weil viele Arztpraxen digitaler werden, und weil im Ausfallfall digitale Prozesse nicht tragen. Der Hinweis auf Stromausfälle wirkt nicht wie Dramatisierung, sondern wie Realitätscheck: Versorgung wird in Krisen nicht virtueller, sondern körperlicher. Genau deshalb wird die Frage, ob man Strukturen „ausdünnt“ oder stärkt, zu einer Frage der Handlungsfähigkeit.

In diesem Licht bekommt Voglers Verfahrenskritik noch eine zweite Schicht. Wenn Verantwortung wächst – Primärversorgung, Krisenrolle, Vorhaltung – dann wird der Modus, in dem Vergütung festgelegt wird, zum Kern der Vertrauensfrage. Nicht, weil das Parlament schöner klingt, sondern weil Transparenz und Verbindlichkeit bei wachsender Last nicht optional sind.

 

Apothekenfixum über Verordnung, pDL-Topf als Hebel, Notifizierung als Zeitfaktor.

Georg Kippels spricht in einer Tonlage, die beruhigen soll und zugleich die eigentliche Härte nicht versteckt: Der Koalitionsvertrag ist ein Schritt, aber noch kein Gesetz. Was in politischen Räumen wie eine Selbstverständlichkeit klingt, hat in der Versorgung eine andere Wirkung, weil es Erwartungen erzeugt, die sich im Alltag sofort in Planungen übersetzen. Wer Personal hält, Öffnungszeiten organisiert und Vorleistungen finanziert, kann mit „Zwischenschritt“ nur dann leben, wenn der nächste Schritt sichtbar terminiert und verfahrensfest ist. Genau diese Sichtbarkeit ist der wunde Punkt.

Der Kern seines Statements ist der Verordnungsweg. Kippels beschreibt ihn als anderen Kontext mit gleicher Bindungswirkung, gleichem Regelungsgehalt, gleicher Dauerhaftigkeit. Das ist die juristische Erzählung. In der Betriebslogik entsteht daraus eine andere Frage: Wer sitzt am Steuer, wie viele Hände sind am Steuer, und wie lange bleibt der Fuß auf der Bremse. Kippels sagt es selbst, ohne es auszuschmücken: Das Gesundheitsministerium entscheidet nicht allein. Finanzministerium und Wirtschaftsministerium müssen mit, und bei der Arzneimittelpreisverordnung kommt die Abstimmungsebene hinzu. Das ist nicht nur „komplex“, das ist eine Machtverschiebung in Ressorts, die Vergütung eher als Kostenfrage betrachten. Je mehr Ressorts beteiligt sind, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass das Ergebnis weniger aus Versorgungsgesichtspunkten kommt und mehr aus Haushaltsarithmetik.

Die Notifizierung ist dabei mehr als ein technischer Prozess. Sie ist ein Zeitfilter. In der politischen Kommunikation ist Notifizierung ein Begriff, der erklärt, warum etwas nicht sofort geht. In der Versorgung ist Notifizierung die Phase, in der Belastung weiterläuft, aber Entlastung noch nicht ankommt. Das wirkt nicht, weil Apotheken ungeduldig wären, sondern weil die Lage bereits unter Spannung steht. Kippels versucht, diese Spannung zu entschärfen, indem er betont, der Prozess laufe, und er sei optimistisch, dass es beim Gesetz keine neuen Störfeuer gebe. Der Satz „der Prozess läuft“ ist allerdings nur dann tragfähig, wenn er im System spürbar wird, nicht nur im Sprecherpult.

Die zweite Reibungsfläche ist der pDL-Topf als mögliche Mitfinanzierung des 9,50-Euro-Ziels. Damit ist ein heikler Mechanismus angesprochen: Wird eine Leistungsschiene, die eigentlich Versorgung weiterentwickeln soll, zur Kompensationskasse für eine strukturelle Unterfinanzierung. Aus Sicht vieler Betriebe entsteht genau dadurch das Gefühl, dass das System nicht wirklich mehr Stabilität schafft, sondern Mittel umschichtet. Wenn 950 Millionen Euro als „große Summe“ bezeichnet werden, ist das politisch nachvollziehbar. In der Perspektive der Apotheken ist es gleichzeitig ein Indikator dafür, dass die Vergütungsfrage nicht als Selbstverständlichkeit behandelt wird, sondern als Verhandlungsmasse in einem ohnehin angespannten Gesundheitsbudget.

Kippels streift zudem einen Vergleich, der in der Debatte ständig mitschwingt: Bei den Ärzten gab es einen Schritt zwischen Körperschaft und GKV, und genau so etwas solle für Apotheken dauerhaft eingeführt werden. Das ist als Zielbild attraktiv, weil es die Idee von Regelmäßigkeit und Planbarkeit enthält. Die Knackstelle liegt im Detail, das Kippels nicht ausführt: Selbst wenn eine Verhandlungslösung eingeführt wird, bleibt im aktuellen Entwurf die Umsetzung über Verordnung ein Nadelöhr. Wenn das Nadelöhr bleibt, bleibt auch die Unsicherheit, ob ein Verhandlungsergebnis automatisch in Kraft tritt oder politisch nochmals gefiltert wird. Für Betriebe ist das der Unterschied zwischen „wir können damit rechnen“ und „wir müssen abwarten“.

Besonders aufschlussreich ist seine Verteidigung der Linie zu PTA-Vertretung und Zweigapotheken. Kippels nennt es Flexibilisierung im Fachkräftemangel, optional, niemand müsse es nutzen. Juristisch klingt das nach Freiheit. Ökonomisch kann Optionalität in knappen Märkten schnell zum Druck werden. Wenn Personal fehlt, wird das, was möglich ist, zur Erwartung, weil andernfalls Öffnungszeiten, Dienste oder Versorgungsketten reißen. Dann wird aus „kann“ ein „sollte“, und aus „sollte“ ein stilles „muss“, ohne dass je offen darüber gestritten wurde, welche Risiken, Haftungsfragen und Qualitätsanforderungen damit in den Betrieb rutschen.

Am stärksten ist Kippels dort, wo er die politische Botschaft klar macht: Die wirtschaftlichen Nöte seien gesehen, der Rückgang der Apothekenzahlen sei gesehen, die Anpassung laufe. Das ist die notwendige Anerkennung. Die offene Frage bleibt die Übersetzung in Verbindlichkeit: Kommt die Honorarerhöhung in einer Form, die nicht von Ressortwetter und Verfahrensschleifen abhängig ist, und kommt sie so, dass sie nicht gegen andere Bausteine ausgespielt wird, etwa gegen pDL oder gegen neue Aufgabenpakete. Solange diese Übersetzung nicht in einem klaren, nachvollziehbaren Pfad sichtbar ist, bleibt „läuft“ als Wort beruhigend, aber als Zustand nervös machend.

 

CDU-Parteitag in Stuttgart, Steuerung durch Verbote und Hürden, Sozialpolitik als Reiztest.

Der Parteitag in Stuttgart zeigt weniger eine einzelne Entscheidung als ein Muster: Die CDU sucht Steuerung über klare Kanten, weil sie bei weichen Instrumenten eine sinkende Wirksamkeit sieht. Das wird besonders sichtbar beim Votum für eine Altersgrenze bei Social Media. Ein Verbot bis 14 ist keine kosmetische Maßnahme, sondern eine Leitplanke, die gesellschaftliche Folgen anerkennt, aber zugleich den Preis bezahlt, den jede harte Grenze hat: Sie muss begründet, kontrolliert und in die Lebenswirklichkeit übersetzt werden, sonst wird sie Symbolpolitik. Dass führende SPD-Politiker in einem Positionspapier ebenfalls eine Grenze für Unter-14-Jährige ansprechen, verstärkt die politische Plausibilität, verschiebt aber auch den Konflikt von der Parteifrage zur Umsetzungsfrage.

Die Debatte um telefonische Krankschreibung folgt derselben Logik, nur mit anderer Zielrichtung. Hier geht es nicht um Medien, sondern um Vertrauen. Die CDU knüpft die Kritik an steigende Fehlzeiten und setzt rhetorisch auf die Idee, dass ein zu einfacher Zugang die Hemmschwelle senkt. Der Begriff der „Bettkantenentscheidung“ ist dabei nicht nur ein Bild, sondern ein politischer Hebel: Er unterstellt, dass ein Teil der Krankmeldungen ein Abwägen zwischen Pflicht und Komfort sei, das durch Hürden beeinflusst werden kann. Genau darin liegt die Sprengkraft. Denn es trifft einen sensiblen Punkt: Wer Regeln verschärft, sendet ein Signal von Kontrolle, riskiert aber zugleich, dass echte Erkrankte sich rechtfertigen müssen und Praxen wieder stärker als Gatekeeper für Formalien genutzt werden.

Dass Friedrich Merz den Krankenstand zuvor kritisiert hatte, liefert dem Parteitag eine klare Linie, und die Ankündigung der Gesundheitsministerin Nina Warken, die Regelung zu überprüfen, übersetzt Parteitagsrhetorik in Regierungshandeln. Die bestehende Regelung ist bereits begrenzt: nur bei leichten Symptomen, nur wenn man in der Praxis bekannt ist, nur für bis zu fünf Kalendertage, für Folgebescheinigungen mit Praxisbesuch. Die CDU-Debatte setzt trotzdem auf das Prinzip, dass der bloße Anruf als zu niedrigschwellig gilt. Damit wird aus einer Versorgungsentlastung, die viele Praxen als pragmatisch erlebt haben, wieder ein Misstrauensobjekt. Politisch kann das mobilisieren, fachlich wird es sich daran messen lassen müssen, ob es wirklich Fehlzeiten senkt oder nur Abläufe verkompliziert.

Bei Cannabis wählt die CDU eine noch deutlichere Kante: Rücknahme statt Nachsteuerung. Der Beschluss der Frauen Union, die schwarz-rote Bundesregierung solle das Gesetz wieder aufheben, ist eine Grundsatzmarkierung. Er sagt: Das Projekt ist nicht verbesserungsfähig, sondern falsch. Dass ausgerechnet die Frauen Union, deren Vorsitzende zugleich Gesundheitsministerin ist, den Antrag trägt, ist politisch doppelt wirksam. Es verankert die Position nicht nur in Ordnungspolitik, sondern in Gesundheits- und Schutzargumenten. Zugleich erhöht es die Erwartung, dass eine Rücknahme nicht nur angekündigt, sondern rechtlich und praktisch durchdekliniert wird, mit Blick auf Folgen für Kontrolle, Strafverfolgung, Prävention und die Realität eines bereits veränderten Marktes.

Die Limo-Steuer ist das Gegenstück zur Cannabis-Härte: Hier lehnt der Parteitag ein Lenkungsinstrument ab und betont, die christdemokratische Antwort seien keine Verbote, sondern marktwirtschaftliche Instrumente. Das wirkt auf den ersten Blick konsistent mit freiheitlicher Rhetorik, legt aber eine andere Bürde frei: Wenn man auf Abgaben als Lenkung verzichtet, muss man erklären, welche Instrumente stattdessen Wirkung entfalten sollen, gerade bei Kinder- und Jugendgesundheit. Dass zugleich im Antrag auch eine Altersgrenze von 16 Jahren für Energy-Drinks mitgedacht war, zeigt die innere Spannung. Die Partei ringt um Schutzlogik, will aber nicht über Steuern steuern. Der Parteitag entscheidet sich für die Ablehnung der Steuer, nicht automatisch für ein wirksames Ersatzpaket.

Besonders aufschlussreich ist der Umgang mit den Sozialreformplänen der Jungen Union. Der Katalog wird nicht beschlossen, sondern zur Diskussion an die Fraktion überwiesen. Das ist ein klassischer Reflex, wenn Inhalte politisch teuer werden könnten. In der Debatte wird offen benannt, dass Beschlüsse zu Karenztagen im Krankheitsfall oder zu harten Renten- und Krankenversicherungsreformen Wahlkämpfe belasten könnten. Genau hier zeigt sich die operative Logik: Der Parteitag ist bereit, bei Kultur- und Ordnungsthemen harte Linien zu ziehen, aber bei sozialpolitischen Einschnitten wird die Handbremse sichtbar. Das ist kein Widerspruch, sondern eine Priorisierung nach Konfliktrisiko.

In Summe verdichtet der Parteitag drei Mechaniken, die zusammenhängen. Erstens: Steuerung wird wieder stärker über Grenzen und Hürden gedacht. Zweitens: Gesundheits- und Ordnungsthemen werden als politische Träger genutzt, weil sie schnell verständlich sind. Drittens: Dort, wo Maßnahmen direkt in Geldbeutel, Lohnfortzahlung oder Rentenlogik greifen, wird die Entscheidung vertagt, weil der Widerstand breiter und unmittelbarer wäre. Das ist die Lagebeschreibung, die für die nächsten Monate wichtiger ist als jede Einzelfrage: Nicht jedes „klares Signal“ ist gleich klar, und nicht jede Kante wird im gleichen politischen Feld tatsächlich durchgezogen.

 

NRW verliert Apotheken, Solitär-Kommunen wachsen, Versorgung wird verwundbarer.

Die neue Fortschreibung der NRW-Studie der Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe ist mehr als ein weiterer Lagebericht mit sinkenden Zahlen. Sie beschreibt eine strukturelle Verschiebung, die sich im Alltag erst leise ankündigt und dann plötzlich als Versorgungsproblem sichtbar wird: Nicht nur Apotheken werden weniger, sondern ganze Kommunen rutschen in einen Zustand, in dem Versorgung an einem einzigen Betrieb hängt. Das ist der Kern der Zahl, die hängen bleibt: In zehn Jahren ist die Zahl der Kommunen mit nur einer Apotheke um 80 Prozent gestiegen. Wer in solchen Kommunen lebt, hat nicht „eine Apotheke weniger“, sondern eine Apotheke als letzte stabile Anlaufstelle.

Mit dem Begriff der Solitär-Apotheke wird diese Lage präzise beschrieben. Solitär heißt nicht romantisch, sondern verletzlich. Wenn es nur noch einen Betrieb gibt, trägt dieser Betrieb überproportional viel: Beratungslast, Erreichbarkeit, Notdienstfunktion, Vorhaltung. Und er trägt sie nicht, weil er größer wäre, sondern weil es keine Alternative mehr gibt. Die Studie nennt diese Solitär-Strukturen „besonders vulnerabel“ gegenüber wirtschaftlichen und personellen Belastungen. Das ist ein Satz, der nüchtern klingt und in Wahrheit ein Alarmwert ist: In einem System, das auf Redundanz angewiesen ist, ist Solitär gleichbedeutend mit Ausfallrisiko.

Dass weiterhin alle Kommunen in NRW mindestens eine Apotheke haben, wirkt auf den ersten Blick wie Entwarnung. Es ist aber eher der schmale Rand, an dem das System noch als flächendeckend bezeichnet werden kann. Denn flächendeckend heißt nicht nur „irgendwo gibt es eine“, sondern auch: Wege sind machbar, Dienste sind abdeckbar, Personal ist zu halten, und Ausfälle lassen sich kompensieren. Sobald Kompensation fehlt, wird jede Störung größer. Ein Krankheitstag, eine unbesetzte Stelle, eine längere Öffnungszeitreduktion, ein Inhaberwechsel, eine wirtschaftliche Schieflage. Was in Städten ein Ärgernis ist, kann in Solitär-Kommunen zur Versorgungslücke werden.

Die Langzeitlinie verstärkt den Befund. Seit 2010 ist die Zahl der Apotheken in NRW um rund ein Viertel zurückgegangen. Das ist keine Schwankung, das ist eine Bewegung über 15 Jahre. Besonders scharf ist die jüngste Jahresscheibe: 2025 standen 97 Schließungen nur zwölf Neueröffnungen gegenüber. Selbst ohne jede Interpretation zeigt dieses Verhältnis, wie ein System ausdünnt, wenn der Ersatz nicht nachkommt. Die aktuelle Zahl von 3.510 Apotheken im Land gegenüber 4.673 vor 15 Jahren ist damit nicht nur Statistik, sondern eine Verschiebung der Versorgungskarte, die sich in Erreichbarkeiten und Arbeitslasten übersetzt.

Bemerkenswert ist auch, was die Studie ausdrücklich betont: Schließungen treffen längst nicht mehr nur kleine Betriebe. Wenn zunehmend auch wirtschaftlich größere Einheiten aufgeben, verliert die Debatte ihre bequemste Erklärung. Dann reicht es nicht mehr, auf schlechte Standortwahl oder mangelnde Betriebsführung zu zeigen. Größere Einheiten haben in der Regel mehr Spielraum, mehr Personalreserven, mehr Prozessstabilität. Wenn auch sie aufgeben, wird sichtbar, dass Rahmenbedingungen eine Schwelle überschritten haben, die selbst robustere Strukturen nicht mehr zuverlässig tragen.

Parallel dazu beschreibt die Studie den Rückgang der in öffentlichen Apotheken tätigen Apothekerinnen und Apotheker über mehrere Jahre. Das ist nicht nur ein Personalproblem, sondern ein Rollenproblem. Arbeitszeitmodelle, Altersstrukturen, Verantwortungsprofile. Hinter diesen Begriffen steht eine Realität, die viele Betriebe kennen: Verantwortung ist schwerer geworden, Haftungs- und Erwartungsdruck sind gestiegen, und die Attraktivität der klassischen Inhaberschaft steht unter Spannung. Wenn zugleich weniger Menschen in diesen Bereich nachrücken oder länger bleiben, wird der Rückgang der Betriebszahlen nicht nur Folge, sondern Verstärker. Weniger Betriebe bedeuten höhere Last pro Betrieb, höhere Last macht Berufe unattraktiver, Unattraktivität beschleunigt Rückgänge. Ein Kreislauf, der nicht von selbst stoppt.

Die Kammern formulieren daraus einen Handlungsauftrag an die Landespolitik. Dieser Auftrag ist in seinem Kern erstaunlich klar, wenn man ihn konsequent liest: Es geht nicht um kosmetische Maßnahmen, sondern um verlässliche Rahmenbedingungen, die wohnortnahe Arzneimittelversorgung dauerhaft sichern und den Beruf „zukunftsfest“ machen. Zukunftsfest ist dabei kein Marketingwort, sondern eine Systemanforderung. Ein System ist nur zukunftsfest, wenn es nicht an jedem Knotenpunkt auf Kante genäht ist. Solitär-Kommunen sind das Gegenteil: Sie sind Knotenpunkte ohne Sicherheitsnetz.

Damit ist die Studie auch eine stille Warnung vor falscher Beruhigung. Solange jede Kommune noch eine Apotheke hat, kann man sagen: flächendeckend. Aber flächendeckend kann auch ein Zustand sein, der bereits auf der letzten Schicht läuft. Und genau diese letzte Schicht beschreibt die Studie: weniger Betriebe, weniger Personal, mehr Kommunen ohne Redundanz, größere Einheiten, die ebenfalls aussteigen. Wer Versorgung politisch steuern will, muss an dieser Stelle entscheiden, ob er Stabilität als Infrastrukturziel behandelt oder als nachrangige Branchenfrage.

 

Rx-Abgabe ohne Verschreibung, Interprofessionalität im Stresstest, Wissenschaft als Brücke.

Die geplante Möglichkeit, dass Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Umständen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen, hat eine alte Front neu belebt. Die Ärzteschaft reagierte mit deutlicher Ablehnung, weil sie in der Verschreibungsbefugnis nicht nur ein formales Recht sieht, sondern einen Kernbereich ärztlicher Verantwortung. In diese aufgeheizte Lage treten nun Medizin- und Pharmaziestudierende mit einer anderen Tonlage. Sie fordern keine Eskalation, sondern eine Versachlichung. Ihr Ausgangspunkt ist nicht Besitzstand, sondern Versorgungsrealität.

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) und der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) sprechen von einem konstruktiven Diskurs auf wissenschaftlicher Grundlage. Das ist mehr als eine Floskel. Es ist der Versuch, die Debatte von der Standesebene auf die Versorgungsebene zu verschieben. Wenn die Frage lautet, ob gut ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker in klar definierten Konstellationen bestimmte Rx-Arzneimittel abgeben dürfen, dann geht es nicht um „Macht“, sondern um Kompetenz, Struktur und Sicherheit. Die Studierenden argumentieren, dass die Nutzung vorhandener Kompetenzen Effizienz schaffen kann – gerade in einem System mit sehr hoher Arztkontaktzahl im internationalen Vergleich.

Der Verweis auf wissenschaftliche Evidenz ist dabei kein rhetorischer Schmuck. Die Studierenden beziehen sich unter anderem auf eine große Cochrane-Analyse, die zeigt, dass nicht-ärztliche Fachkräfte bei der medikamentösen Behandlung bestimmter häufiger Erkrankungen vergleichbare Therapieergebnisse mit ähnlich niedrigen Nebenwirkungsquoten erzielen können wie Ärztinnen und Ärzte. Das ist kein Freibrief, sondern ein Hinweis darauf, dass die Qualität einer Versorgung nicht ausschließlich am Berufslabel hängt, sondern an Ausbildung, klaren Protokollen und eingebetteten Strukturen.

Genau hier liegt der Knackpunkt. Eine punktuelle Erweiterung von Kompetenzen kann nur dann tragfähig sein, wenn sie in einem koordinierten, interprofessionellen Rahmen stattfindet. Die Studierenden betonen deshalb die Notwendigkeit klarer rechtlicher Strukturen, sinnvoller Aus- und Weiterbildung und gegenseitigen Vertrauens. Ohne diese Elemente würde jede Kompetenzverschiebung in eine Grauzone führen, in der Haftungsfragen, Dokumentation und Schnittstellen unklar bleiben. Und genau diese Unklarheit wäre der eigentliche Risikofaktor – nicht die Berufsbezeichnung der handelnden Person.

Das Argument der interprofessionellen Zusammenarbeit ist zudem eine Antwort auf ein strukturelles Problem: die Steuerung von Patienten mit leichten Erkrankungen. Wenn jede Bagatellerkrankung zwangsläufig in die Hausarztpraxis führt, entstehen Wartezeiten, Überlastung und Ineffizienz. Wenn Apotheken bei klar umrissenen Indikationen eingebunden werden, kann das System entlastet werden. Aber Entlastung ist kein Selbstzweck. Sie muss mit Qualitätsstandards, klarer Indikationsdefinition und Rückkopplungswegen verbunden sein. Supplementary-Prescriber-Modelle aus dem Ausland zeigen, dass solche Systeme funktionieren können – allerdings nur dort, wo Ausbildung, IT-Struktur und Vergütungslogik sauber aufeinander abgestimmt sind.

Die Studierenden vermeiden bewusst den Ton der Konfrontation. Sie sprechen nicht von „Eingriff“ in ärztliche Kompetenzen, sondern von einer Modernisierung des Systems. Diese Wortwahl ist klug, weil sie den Konflikt nicht verschärft, sondern den Fokus auf die gemeinsame Aufgabe lenkt: ein leistungsfähiges, gerechtes und patientennahes Gesundheitssystem. In dieser Perspektive ist die Frage nicht, wer „darf“, sondern wie Zuständigkeiten so verteilt werden, dass sie dem Patienten nützen und gleichzeitig rechtlich abgesichert sind.

Bemerkenswert ist auch die Selbstverortung der jungen Generation. Während etablierte Verbände ihre jeweiligen Territorien verteidigen, sprechen Studierende beider Fächer von Zusammenarbeit. Das ist kein Zufall. Wer am Beginn seiner Laufbahn steht, erlebt Engpässe, Überlastung und Ineffizienzen oft unmittelbarer als institutionelle Machtfragen. Die Forderung nach Versachlichung ist deshalb auch eine Forderung nach Zukunftsfähigkeit. Ein System, das sich in Abgrenzung erschöpft, verliert Zeit. Ein System, das Kompetenzen definiert und koordiniert nutzt, gewinnt Spielraum.

Die eigentliche Bewährungsprobe liegt damit nicht im Schlagabtausch, sondern in der Detailarbeit. Welche Indikationen sind geeignet. Welche Dokumentationspflichten gelten. Wie wird Rücksprache organisiert. Wer trägt Haftung in welchen Konstellationen. Wie wird die Leistung vergütet. Ohne Antworten auf diese Fragen bleibt jede Öffnung ein politisches Signal ohne tragfähige Umsetzung. Mit klaren Antworten könnte sie hingegen zu einem Baustein werden, der Versorgungsdruck abfedert, ohne Qualität zu kompromittieren.

Die Debatte steht damit an einem Punkt, an dem Polemik wenig weiterhilft. Wissenschaftliche Daten, internationale Erfahrungen und strukturelle Notwendigkeiten liegen auf dem Tisch. Entscheidend wird sein, ob die politische Umsetzung den Mut hat, differenziert zu sein, statt entweder alles zuzulassen oder alles zu blockieren.

 

Ginkgo bei kognitiven Einschränkungen, Cochrane-Update und Leitlinie, Nutzen klein und beratungsrelevant.

Ginkgo ist eine dieser Fragen, die in der Versorgung so häufig auftauchen, weil sie zwei Sehnsüchte bedient: etwas Pflanzliches soll helfen, und es soll vor allem „nicht schaden“. Genau deshalb wirkt die Entwicklung der Evidenz so irritierend. 2008 bescheinigte das IQWiG dem standardisierten Extrakt EGb 761 in einer Dosis von 240 mg Hinweise auf Nutzen bei alltagsrelevanten Zielen. 2009 kam Cochrane deutlich skeptischer daher und formulierte, die Evidenz sei inkonsistent und unzuverlässig. Wer das als Widerspruch liest, übersieht das Muster, das sich bei vielen nicht-medikamentösen oder schwer randomisierbaren Interventionen zeigt: Die Wahrheit ist selten „wirkt“ oder „wirkt nicht“, sondern eine Frage von Indikation, Zielgröße, Studiendesign und Erwartungsmanagement.

Das aktuelle Cochrane-Update ist deshalb keine spektakuläre Kehrtwende, sondern eine Sortierung. Für sehr frühe Konstellationen wie subjektiv wahrgenommene kognitive Einschränkungen, milde kognitive Einschränkungen oder kognitive Einschränkungen bei multipler Sklerose bleibt die Lage unbefriedigend: Entweder ist die Wirksamkeit nicht gesichert oder der Unterschied gegenüber Placebo ist klein bis nicht erkennbar. Das ist der Teil, der für viele enttäuschend ist, weil genau dort der Wunsch besonders groß ist, das Fortschreiten „früh“ aufzuhalten. Cochrane bremst hier, nicht aus Prinzip, sondern weil die Daten keinen robusten Effekt tragen.

Anders wird das Bild, sobald eine Demenz diagnostiziert ist. Hier stand den Autorinnen und Autoren der größte Datensatz zur Verfügung, und hier finden sich Hinweise, dass Ginkgo gegenüber Placebo bei Endpunkten wie Allgemeinzustand, Kognition und Alltagsfunktion besser abschneiden kann. Gleichzeitig bleibt die Übersetzung in den Alltag nüchtern: Die Effekte sind eher gering. Genau dieses „gering“ ist in der Kommunikation entscheidend. Es schützt vor falschen Versprechen, ohne den möglichen Nutzen kleinzureden. In einer Erkrankung, in der viele Interventionen nur begrenzte Wirkstärken haben, kann ein kleiner, aber reproduzierbarer Effekt in der richtigen Indikation einen Platz haben, solange er nicht als Ersatz für Gesamtkonzepte verkauft wird.

An dieser Stelle kommt die Leitlinie ins Spiel, weil sie die Frage nicht nur evidenzbasiert, sondern versorgungspraktisch einordnet. Die S3-Leitlinie Demenz schlägt EGb 761 in 240 mg täglich bei leichter bis mittelgradiger Alzheimer-Demenz oder vaskulärer Demenz ohne psychotische Verhaltenssymptome vor, mit einem Empfehlungsgrad, der bewusst zurückhaltend bleibt. Das ist eine Formulierung, die auf einen realistischen Kern hinausläuft: Es kann sinnvoll sein, aber es ist keine starke Empfehlung, und es ist kein Selbstläufer. Wer daraus eine Heilsbotschaft macht, arbeitet gegen die Leitlinienlogik.

Für die Beratung ist dabei weniger wichtig, wie viele Mechanismen man aufzählen kann, sondern welche Risiken man sauber im Blick behält. Ginkgo wird unter anderem eine Wirkung auf Gefäße und Gerinnungseigenschaften zugeschrieben. Praktisch bedeutet das: Wer Gerinnungshemmer nimmt oder ein erhöhtes Blutungsrisiko hat, gehört in eine besonders sorgfältige Abwägung. Auch Konstellationen wie geplante Operationen werden relevant, weil manche Empfehlungen ein rechtzeitiges Pausieren diskutieren. Bei Epilepsie wird Vorsicht genannt, weil das Präparat Anfälle begünstigen kann. Solche Hinweise sind in der Praxis der Teil, der „pflanzlich“ von „harmlos“ trennt.

Was das Sicherheitsprofil insgesamt angeht, ist die Botschaft im Cochrane-Update eher beruhigend: Für die Indikation Demenz sei im Hinblick auf Nebenwirkungen wahrscheinlich nur ein kleiner oder kein Unterschied gegenüber Placebo zu erwarten, zumindest in den betrachteten Zeiträumen. Das ist nicht spektakulär, aber es ist die Art von Information, die Entscheidungen trägt. Sie verschiebt die Frage weg von Angst und hin zu Passung: Passt die Indikation, passt die Erwartung, passt die Begleitmedikation.

Damit bleibt Ginkgo ein Mittel, das man nicht überhöhen darf, aber auch nicht reflexhaft abräumen muss. Der wichtigste Hebel ist die saubere Rahmung. Bei sehr frühen, unspezifischen kognitiven Beschwerden trägt die Evidenz keinen klaren Nutzen, und genau das schützt vor dem Reflex, jedes Nachlassen mit einem Präparat beantworten zu wollen. Bei diagnostizierter Demenz kann ein kleiner Zusatznutzen möglich sein, wenn man Wechselwirkungen, Risiken und Zielgröße klar benennt. Wer so berät, verkauft keine Hoffnung, sondern ordnet Hoffnung in ein realitätsfestes Raster ein.

 

Grippewelle überschreitet ihren Höhepunkt, Influenza dominiert das Geschehen, RSV zieht nach.

Wer in diesen Wochen mit Fieber, Gliederschmerzen und trockenem Husten ausfällt, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit Influenza. Die aktuellen Daten des Nationalen Referenzzentrums zeigen ein klares Bild: Influenzaviren sind weiterhin die häufigsten nachgewiesenen Erreger, mit einem deutlichen Abstand vor saisonalen Coronaviren und RSV. SARS-CoV-2 spielt in diesem Infektionsgeschehen nur noch eine untergeordnete Rolle. Das Entscheidende ist jedoch nicht nur die Dominanz, sondern die Dynamik: Die Fallzahlen sinken, der Höhepunkt scheint überschritten. Das bedeutet Entlastung – aber keine Entwarnung.

Die Saison begann früher als üblich, bereits in der 48. Kalenderwoche. Damit hat sich die Welle zeitlich nach vorne verschoben, was Versorgungseinrichtungen und Arztpraxen in eine längere Phase hoher Belastung geführt hat. Seit Beginn der Saison sind knapp 200.000 laborbestätigte Influenzafälle registriert worden, ein erheblicher Anteil davon mit Hospitalisierung. Über tausend Todesfälle, überwiegend bei Menschen über 60 Jahren, zeigen, dass Influenza keine bloße Befindlichkeitsstörung ist. Auch wenn die Zahlen jetzt rückläufig sind, bleibt die Schwere der Saison ein Faktor.

Parallel dazu steigt die Zahl der RSV-Fälle. Diese Verschiebung ist typisch für das späte Wintergeschehen: Während Influenza an Dynamik verliert, rücken andere respiratorische Erreger in den Vordergrund. RSV betrifft insbesondere ältere Menschen und kann ebenfalls zu Hospitalisierungen führen. Dass fast ein Viertel der gemeldeten RSV-Patienten stationär behandelt werden musste, unterstreicht die klinische Relevanz. Die Koexistenz mehrerer Erreger sorgt dafür, dass Symptome allein keine sichere Differenzierung erlauben. Für die Versorgung heißt das: klare Kriterien für Risikogruppen, frühzeitige ärztliche Abklärung bei Komplikationszeichen und keine Bagatellisierung.

Die Beschreibung des Infektionsgeschehens als „üblich hoch“ ist statistisch korrekt, darf aber nicht missverstanden werden. „Üblich“ bedeutet nicht „harmlos“, sondern „im saisonalen Erwartungsbereich“. Jedes Jahr fordert die Grippewelle ihren Tribut, insbesondere bei älteren und chronisch kranken Menschen. Die diesjährige Dominanz von Influenza A(H3N2) passt zur Beobachtung der Südhalbkugel und erklärt die Intensität der Erkrankungswelle. H3N2-Saisons gelten traditionell als belastend, weil sie häufig ältere Menschen besonders stark treffen.

Mit dem Abflauen der Welle verschiebt sich der Fokus auf die Nachphase. Jetzt zeigt sich, wie belastbar die Versorgungsstrukturen waren und ob Engpässe entstanden sind. Gleichzeitig steigt die Aufmerksamkeit für Impfquoten und Präventionsstrategien im kommenden Herbst. Jede Saison liefert indirekt ein Lehrstück darüber, wie früh Impfangebote angenommen werden und wie gut Risikogruppen erreicht werden. Die Daten dieser Saison werden deshalb nicht nur retrospektiv betrachtet, sondern fließen in die Vorbereitung der nächsten ein.

Für den Moment bleibt die Lage zweigeteilt: Entspannung in den Zahlen, anhaltende klinische Relevanz im Alltag. Die Welle verliert an Höhe, aber sie ist noch da. Und wie in jedem Winter entscheidet nicht die Schlagzeile über „Höhepunkt überschritten“, sondern der individuelle Verlauf darüber, wie schwer eine Infektion ausfällt.

 

Stillen sechs Monate exklusiv, S3-Leitlinie setzt Standard, Beratung ohne Moralkeule.

Die neue S3-Leitlinie „Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung“ verändert weniger den Alltag der Familien als die Grundlage, auf der künftig beraten wird. Zum ersten Mal liegt für Deutschland eine Leitlinie mit höchster methodischer Stufe vor, getragen von 26 Fachgesellschaften, Verbänden und Institutionen. Damit wird eine bisherige Empfehlung, die oft als Korridor formuliert war, in eine klarere Zielsetzung überführt: Reifgeborene Kinder sollen bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat ausschließlich oder überwiegend gestillt werden, und die Gesamtstilldauer soll mindestens zwölf Monate betragen, auch nach Beginn der Beikost.

Der Unterschied zwischen „ausschließlich“ und „überwiegend“ ist dabei kein Nebensatz, sondern eine Praxisbrücke. Ausschließlich heißt, dass keine anderen Nahrungsmittel oder Getränke gegeben werden. Überwiegend erlaubt zusätzliche Flüssigkeiten wie Wasser oder Tee. Diese Differenzierung klingt klein, ist aber entscheidend, weil sie Realitäten abbildet, ohne die Empfehlung sofort in ein Entweder-oder zu pressen. Gleichzeitig bleibt die Leitlinie deutlich: Die sechs Monate sind nicht mehr nur eine flexible Spanne, sondern ein klar benannter Zielpunkt.

Dass damit eine Annäherung an WHO-Empfehlungen sichtbar wird, ist kein Zufall. Die WHO plädiert für eine Stilldauer von 24 Monaten, die deutsche Leitlinie bleibt hier zurückhaltender und verweist auf fehlende ausreichende Evidenz für diese lange Dauer. Genau in dieser Zurückhaltung steckt eine wichtige Botschaft: Die Leitlinie soll nicht Weltanschauung sein, sondern eine überprüfbare Grundlage für Beratung. Wo Evidenz nicht reicht, wird nicht mit Autorität ersetzt, sondern begrenzt formuliert.

Ein zentraler Punkt ist die Art der Evidenz. Die Leitlinie beschreibt, dass die gefundenen Evidenzgrade häufig „niedrig“ oder „sehr niedrig“ sind. Das ist in der öffentlichen Debatte heikel, weil es missverstanden werden kann. Niedrige Evidenz bedeutet in diesem Feld nicht automatisch, dass Effekte unwahrscheinlich wären, sondern dass randomisierte Studien aus ethischen Gründen praktisch nicht möglich sind. Stillen lässt sich nicht wie ein Medikament randomisieren, ohne grundlegende Rechte und Schutzprinzipien zu verletzen. Deshalb stammen viele Erkenntnisse aus Beobachtungsstudien, die methodisch Grenzen haben, aber im Gesamtbild dennoch Muster zeigen können.

Diese Muster sind breit: Für zahlreiche Erkrankungen finden sich Hinweise, dass Stillen beim Kind protektiv wirken kann, also mit einem geringeren Risiko für bestimmte Entwicklungen verbunden ist. Genannt werden unter anderem Asthma, ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen, Bluthochdruck, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, gastrointestinale Infektionen, Mittelohrentzündungen, Übergewicht, Zahnfehlstellungen, sogar Hinweise in Richtung bestimmter Krebserkrankungen wie Leukämien. Ein weiterer Strang betrifft Essverhalten: Stillen wird mit seltenerem „Picky Eating“ und möglicherweise weniger Lebensmittel-Neophobie in Verbindung gebracht. Diese Breite wirkt beeindruckend, ist aber genau deshalb kommunikativ riskant, weil sie bei ungeschickter Vermittlung wie ein moralischer Imperativ gelesen werden kann.

Die Leitlinie adressiert dieses Risiko ausdrücklich. Sie betont, dass kein moralischer Druck entstehen soll und dass die Entscheidung individuell bleibt. Das ist nicht nur eine höfliche Ergänzung, sondern der Schutz der Beratung selbst. Denn Stillen ist nicht allein Biologie, sondern Lebenslage: körperliche Voraussetzungen, psychische Belastung, Unterstützung durch Partner und Umfeld, Arbeitsplatzsituation, medizinische Besonderheiten bei Mutter oder Kind. Eine Leitlinie, die Vorteile benennt, ohne Entscheidungsspielraum zu respektieren, erzeugt Abwehr statt Orientierung.

Auch für die Mutter werden gesundheitliche Vorteile beschrieben: leichterer Gewichtsverlust nach der Schwangerschaft, geringeres Risiko für metabolisches Syndrom, Bluthochdruck oder Osteoporose, sowie Hinweise auf Schutz vor Mamma-, Endometrium- und Ovarialkarzinomen bei längerer Stilldauer. Aber auch hier gilt: Es sind Anhaltspunkte, keine Garantien, und sie dürfen nicht als Bewertung der Mutter übersetzt werden, sondern als Wissensangebot für eine informierte Entscheidung.

Wichtig ist zudem die Abgrenzung: Die Empfehlungen sollen nicht automatisch auf Kinder übertragen werden, die früh geboren wurden oder besondere gesundheitliche Herausforderungen haben. Gerade dieser Satz wirkt im Alltag wie ein Schutzgeländer, weil er verhindert, dass Leitlinienpunkte blind übernommen werden. Er erinnert daran, dass Beratung immer Kontextarbeit ist, nicht nur das Vorlesen von Empfehlungen.

Damit liegt die eigentliche Stärke der neuen Leitlinie weniger in der Zahl „sechs Monate“ als in der Haltung, die sie verlangt: evidenzbewusst, transparent über Grenzen, klar in der Empfehlung, aber ohne Überheblichkeit. Wer so berät, schafft Orientierung, ohne Druck zu bauen. Und genau so wird eine Leitlinie im Alltag wirksam.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Es gibt Tage, an denen nicht das große Gesetz zählt, sondern die Art, wie ein System Zeit organisiert. Wenn Zusagen im Raum stehen, aber im Text fehlen, wird aus Hoffnung eine Warteschleife, und aus Warteschleifen werden Schließungsgründe. Gleichzeitig drängen neue Aufgaben in die Apotheke, von Primärversorgungsideen bis Krisenresilienz, während Beratungsthemen zeigen, wie vorsichtig Gewissheit heute formuliert werden muss. In dieser Mischung entscheidet sich, ob Stabilität ein politisches Wort bleibt oder wieder eine betriebliche Erfahrung wird.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn ein System an mehreren Stellen zugleich nachjustiert, entsteht nicht automatisch Ordnung, sondern oft nur mehr Reibung, weil jede Stellschraube an einer anderen Zeitleiste hängt. Genau dort liegt die leise Gefahr: Die Praxis wird zum Ort, an dem politische Unklarheit bezahlt wird, mit Personal, mit Geduld, mit Substanz. Gleichzeitig ist das die stille Stärke der Versorgung: Sie hält nicht durch, weil sie romantisch ist, sondern weil sie gelernt hat, unter Unsicherheit noch verlässlich zu handeln. Wer Stabilität wirklich will, muss sie nicht versprechen, sondern bauen.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Der rote Faden bleibt, ob Verfahren, Personal und Beratung im Alltag zusammenpassen oder sich gegenseitig blockieren.

 

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