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  • 20.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Plattformstreit bei dm, Wahlkampfspenden aus Apotheken, Systemdruck von TI bis Hygiene.
    20.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Plattformstreit bei dm, Wahlkampfspenden aus Apotheken, Systemdruck von TI bis Hygiene.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken-Nachrichten bündeln heute einen Rechtsstreit um dm-med und die Plattformlogik, politischen Ärger über Spendenbitten an Apot...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Plattformstreit bei dm, Wahlkampfspenden aus Apotheken, Systemdruck von TI bis Hygiene.

 

Ein Tagesbild aus Recht, Politik und Versorgungspraxis ohne ruhige Reserve.

Stand: Freitag, 20. Februar 2026, um 21:35 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein Drogeriekonzern setzt auf das Plattform-Argument und zwingt das Apothekenrecht in die Detailprüfung, während in Baden-Württemberg ausgerechnet Apotheken als Spenderziel in den Wahlkampf gezogen werden und die Vertrauensfrage lauter wird als jedes Programmpapier. Gleichzeitig zeigt ein Parkunfall mit beschädigter Schaufensterfront, wie schnell ein Betrieb durch ein externes Ereignis aus dem Takt gerät, während die Zyto-Herstellung politisch und rechtlich in Richtung Schiedsverfahren rutscht, weil ein Arbeitspreis auf dem Papier die Realität im Reinraum nicht abbildet. In der TI wirken Störungen wie ein wiederkehrender Wartungsmodus, der Prozesse stapelt, Personal bindet und Geduld aufbraucht, während die Migräneversorgung offenlegt, wie leicht Betroffene zwischen Selbstmedikation, Primärversorgung und Fachsystemen hängen bleiben, wenn Pfade fehlen und Vergütung den Prozess nicht trägt. Telemedizin rückt chronische Wunden mit App-gestütztem Monitoring näher an den Alltag, aber nur dann, wenn Messwerte belastbar sind und ärztlicher Kontakt nicht zur Randnotiz wird. Und ein Norovirus-Ausbruch an einer Grundschule zeigt die harte, einfache Seite von Versorgung: Wenn Hygiene kippt, kippt der Betrieb, und am Ende zählt, ob Regeln konsequent wirken, nicht ob Erklärungen plausibel klingen.

 

Apothekenrecht im dm-OTC-Versand, Plattform-Argument als Schutzschild, Karlsruhe als Testfall.

Christoph Werner setzt in der Auseinandersetzung mit der Wettbewerbszentrale auf eine klare Linienführung: dm sei nicht Anbieter einer Apotheke, sondern Betreiber einer Online-Plattform, auf der ein unabhängiger Dritter seine Waren vertreibe. Dieser Satz ist strategisch, nicht nur kommunikativ. Er verschiebt den Blick weg von Beratung, Abgabe und apothekenrechtlicher Verantwortung hin zu Marktlogik und Vermittlungsrolle. Genau dort beginnt der juristische Streit, weil das Apothekenrecht nicht nach Werbesätzen, sondern nach tatsächlichen Abläufen fragt.

Der Kern der Kritik liegt in der Konstruktion des Versands über eine konzerneigene tschechische Versandapotheke. Formal wird damit ein Modell behauptet, in dem die Drogeriekette selbst keine apothekenpflichtigen Arzneimittel abgibt, sondern lediglich die Bühne bereitstellt. Das ist der Knackpunkt. Denn sobald Organisation, Warenfluss, Bestellstrecke oder Markenauftritt so eng verzahnt sind, dass der „unabhängige Anbieter“ faktisch zur Funktionsabteilung des Plattformbetreibers wird, kippt die Behauptung der Trennung. In der Versorgung zählt die Verantwortung, nicht das Etikett.

Werner stützt sich auf den Vergleich mit Amazon, weil er damit Normalität behauptet: Online-Handel funktioniere nun einmal so. Das ist eine bewusste Übertragung eines Konsum-Frames auf einen regulierten Markt. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind kein Waschmittel, auch wenn der Warenkorb im Browser gleich aussieht. Die Frage ist deshalb nicht, ob Kunden „beides gleichzeitig“ kaufen können, sondern ob eine rechtliche und organisatorische Trennung tatsächlich gelebt wird, wenn dieselbe Marke den Zugang steuert, die Abholung in Filialen ermöglicht und die Nutzererwartung prägt. Ein Shop kann zwei Rechnungen erzeugen und trotzdem ein einheitliches System sein.

Besonders heikel ist der Punkt „Abholpunkt ohne Beratung“. Werner betont, in den dm-Märkten gebe es keine Beratung und keine Transaktion, die Filiale sei nur Übergabeort. Das ist eine Abgrenzungslinie, die im Alltag schnell unscharf wird, weil Kundinnen und Kunden die Filiale als Teil des Angebots wahrnehmen und dort nach Orientierung suchen. Rechtlich kann der Abholprozess sauber getrennt sein, praktisch entsteht dennoch ein Mischbild aus Drogeriemarke, Gesundheitsversprechen und Arzneimittelzugang. Die Wettbewerbszentrale zielt genau auf dieses Mischbild, weil es den Markt beeinflusst, auch wenn einzelne Handgriffe formal ausgelagert sind.

Dass bislang keine einstweilige Verfügung bekannt geworden ist, taugt als Argument, aber nicht als Freispruch. Ein Eilverfahren hängt an Voraussetzungen, Zeitpunkten und Darlegungslasten, nicht nur an der materiellen Rechtslage. Entscheidend ist, was das Landgericht Karlsruhe später als maßgebliche Realität bewertet: Plattform oder faktische Apothekenfunktion, Trennung oder Integration, bloße Vermittlung oder gesteuerte Vertriebskette. Für Apotheken ist das kein Nebenschauplatz. Es geht um die Frage, ob sich Apothekenrecht durch Konzernarchitektur und Begriffsarbeit aushebeln lässt, während die Versorgungswirkung im Markt vollständig erhalten bleibt.

 
 

Wahlkampfspenden aus Apotheken, CDU in Erklärungsnot, Vertrauensfrage im Endspurt.

Der Brief an die Apotheken kommt nicht zufällig, sondern im sensibelsten Moment des Wahlkampfs. Wenn ein Spitzenkandidat kurz vor der Landtagswahl gezielt Betriebe anschreibt, die seit Jahren über ausbleibende Honoraranpassungen klagen, entsteht ein Spannungsfeld zwischen politischem Versprechen und finanzieller Erwartung. Genau dort liegt die Brisanz. Denn Apotheken sind keine neutrale Zielgruppe, sondern Teil eines regulierten Systems, dessen wirtschaftliche Lage maßgeblich von politischen Entscheidungen abhängt.

Im Schreiben wird die Apotheke vor Ort als essenzieller Teil der medizinischen Daseinsvorsorge gewürdigt, verbunden mit dem Versprechen, sich auf Bundesebene für bessere Rahmenbedingungen einzusetzen. Diese Formulierung trifft auf eine Realität, in der die im Koalitionsvertrag vereinbarte Honorarerhöhung bislang nicht umgesetzt wurde. Das erzeugt Frust. Wenn gleichzeitig um finanzielle Unterstützung gebeten wird, wirkt das aus Sicht vieler Inhaber wie eine Verschiebung der Rollen: Erst werden strukturelle Probleme nicht gelöst, dann sollen die Betroffenen den politischen Auftritt mitfinanzieren.

Besonders irritierend ist die konkrete Ausgestaltung der Spendenbitte. Ein vorausgefüllter Überweisungsträger mit bereits eingetragener Apotheke und vergebener Spendennummer signalisiert Professionalität, aber auch Erwartungsdruck. Das ist mehr als ein allgemeiner Aufruf. Es entsteht der Eindruck, als sei die Apotheke bereits als Unterstützerin vorgesehen, bevor sie selbst entschieden hat, ob und in welcher Höhe sie sich beteiligen möchte. In einem sensiblen Bereich wie der Gesundheitsversorgung kann dieser Eindruck Vertrauen kosten.

Die detaillierte Aufschlüsselung, was mit 500, 1000 oder 5000 Euro finanziert werden soll, übersetzt politische Kommunikation in betriebswirtschaftliche Kategorien. Flyer, Social-Media-Kampagnen, Haustürwahlkampf werden als Investition in eine stabile Regierung präsentiert. Doch für Apotheken stellt sich eine andere Rechnung. Sie kämpfen mit steigenden Kosten, Personalmangel und regulatorischen Unsicherheiten. Wenn wirtschaftlicher Druck auf politisches Fundraising trifft, entsteht ein Konflikt zwischen unternehmerischer Vorsicht und parteipolitischer Nähe.

Am Ende geht es weniger um die Rechtmäßigkeit der Spendenbitte als um ihre Symbolik. Apotheken erwarten Verlässlichkeit in der Honorierung und Planungssicherheit im regulatorischen Rahmen. Wer in dieser Lage um finanzielle Unterstützung wirbt, muss sich an seiner eigenen Bilanz messen lassen. Wahlkampf braucht Mittel, Versorgung braucht Struktur. Wenn beides ineinandergreift, wird jede Bitte um Geld automatisch zur Vertrauensfrage.

 
 

Apotheke nach Parkunfall beschädigt, hoher Sachschaden ohne Verletzte, Sicherheit im Fokus.

Ein Moment der Unachtsamkeit hat in Mallersdorf-Pfaffenberg erhebliche Folgen für eine Apotheke gehabt. Ein 89-jähriger Autofahrer gab beim Einparken offenbar zu viel Gas und fuhr frontal in die Schaufensterscheibe der PrimaVital Laber-Apotheke. Was wie ein alltäglicher Parkrempler beginnt, endet in einem fünfstelligen Schaden. Die Frontscheibe wurde massiv beschädigt, Glassplitter verteilten sich bis auf benachbarte Fahrzeuge.

Rund 10.000 Euro Schaden entstehen nach ersten Schätzungen an der Apotheke selbst. Hinzu kommen etwa 2000 Euro am Fahrzeug des Unfallverursachers sowie ein weiterer dreistelliger Betrag an einem geparkten Auto, das von umherfliegenden Scherben getroffen wurde. Zahlen schaffen Klarheit. Sie zeigen zugleich, wie verletzlich die bauliche Hülle einer Apotheke ist, obwohl sie im Alltag als stabiler Ort der Versorgung wahrgenommen wird.

Verletzt wurde niemand. Das ist die entscheidende Nachricht hinter allen Beträgen. Denn ein Schaufenster trennt im laufenden Betrieb Kundinnen, Personal und Ware von der Straße. Wenn diese Grenze plötzlich durchbrochen wird, hätte die Situation auch anders ausgehen können. Dass es bei Sachschaden blieb, ist Glück – und kein Automatismus.

Für die betroffene Apotheke bedeutet der Vorfall dennoch mehr als nur eine Reparatur. Eine beschädigte Front beeinträchtigt Sichtbarkeit, Sicherheitsgefühl und gegebenenfalls auch den Betrieb, bis alles instandgesetzt ist. Schaufenster sind nicht nur Glasflächen, sondern Teil der öffentlichen Präsenz. Wird diese beschädigt, entsteht kurzfristig Unsicherheit – für Mitarbeitende wie für Kundschaft.

Der Fall zeigt, wie schnell äußere Ereignisse in den Betriebsalltag eingreifen können, ohne dass interne Fehler vorliegen. Apotheken tragen Verantwortung für Arzneimittel, Beratung und Versorgung. Auf den Straßen vor der Tür haben sie keinen Einfluss. Und doch treffen die Folgen sie unmittelbar, wenn Verkehrssicherheit und Infrastruktur versagen.

 
 

Zyto-Arbeitspreise vor Schiedsverfahren, DAV kündigt Hilfstaxe, Milliardenmarkt unter Druck.

Mit der Kündigung der Hilfstaxe zum 31. März setzt der DAV ein deutliches Signal an den GKV-Spitzenverband: Die bisherigen Verhandlungswege sind ausgeschöpft, der Konflikt um auskömmliche Arbeitspreise für parenterale Spezialrezepturen wird ins sozialrechtlich definierte Schiedsverfahren gedrückt. Das ist ein Machtwechsel im Verfahren. Er zwingt die Auseinandersetzung aus der bilateralen Verhandlung in eine formalisierte Entscheidungsspur, in der Argumente und Faktenlage mehr zählen als taktische Verzögerung.

Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass der GKV-Spitzenverband keine Bereitschaft zur Anpassung der Arbeitspreise gezeigt habe. Der DAV knüpft daran eine klare Rechtsposition: Apotheken dürfen für die Anfertigung von Spezialrezepturen einen angemessenen Arbeitspreis verlangen. Diese Linie stützt sich auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg aus August 2025, das in der Debatte zum Dreh- und Angelpunkt wird. Das Gericht bestätigte den Schiedsspruch und stellte zugleich heraus, dass die Preisregelung in der Arzneimittelpreisverordnung als Auffangregelung zu verstehen sei und keine Preisobergrenze setze.

In der Praxis bedeutet das: Der aktuell geltende einheitliche Arbeitspreis von 100 Euro netto pro Herstellung ist nicht automatisch „angemessen“, nur weil er formal festgelegt wurde. Die ökonomische Angemessenheit hängt am realen Herstellungsaufwand, an Personalbindung, Reinraumlogistik und den Kostensteigerungen der letzten Jahre. Der Satz „100 Euro sind nicht auskömmlich“ ist keine rhetorische Zuspitzung, sondern eine betriebswirtschaftliche Aussage über Deckungsbeiträge in einem hochregulierten Segment, in dem Fehler nicht nur teuer, sondern existenziell sein können.

Die Dimension des Marktes unterstreicht, warum der Streit so hart geführt wird. In Deutschland gibt es etwa 300 Apotheken mit Reinraumlaboren, die parenterale Spezialrezepturen herstellen können. Jährlich werden rund 1,9 Millionen Zytostatika-Zubereitungen und 1,8 Millionen parenterale Lösungen gefertigt; der Gesamtumsatz liegt bei mehr als 6 Milliarden Euro, bezogen auf 2024. Diese Zahlen zeigen: Es geht nicht um einen Randbereich, sondern um eine zentralisierte Versorgungsinfrastruktur, die hochspezialisiertes Personal braucht und nicht beliebig skalierbar ist.

Der Konflikt hat zudem eine lange Verfahrensspur. Der Schiedsspruch vom 14. Oktober 2022 setzte den 100-Euro-Arbeitspreis fest. Der GKV-Spitzenverband klagte am 5. Dezember 2022 dagegen, seitdem rechnen Apotheken auf dieser Basis ab. Drei Jahre rechtlicher Schwebezustand sind für ein Segment, das auf stabile Kalkulation angewiesen ist, ein strukturelles Risiko. Je länger ein nicht angepasster Arbeitspreis läuft, desto größer wird der Druck auf Kapazitäten, Personalbindung und Investitionsbereitschaft – und damit auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die auf diese Zubereitungen in der Krebstherapie angewiesen sind.

Mit der Kündigung der Hilfstaxe erhöht der DAV den Einsatz und zwingt die Schiedsstelle, den Spielraum bei der Neufestlegung künftiger Arbeitspreise auszuschöpfen. Das ist der entscheidende Punkt. Das Verfahren entscheidet nicht nur über eine Zahl, sondern über die Frage, ob spezialisierte Apotheken ihre Reinraumversorgung langfristig betriebswirtschaftlich tragen können, ohne dass Qualität und Sicherheit gegen Kostenkontrolle ausgespielt werden.

 
 

TI-Gateway-Ausfälle bei Worldline, Onboarding als Belastungstest, Apothekenbetrieb im Wartungsmodus.

Die erneute Störung in der Nacht ist kein Einzelfall, sondern Teil eines Musters, das für Apotheken besonders teuer werden kann. Zwischen 22.30 Uhr und 0.30 Uhr wurden funktionale Einschränkungen innerhalb der Telematikinfrastruktur gemeldet, betroffen war das TI-Gateway von Worldline. Wenn ein Gateway ausfällt, fällt nicht „ein Dienst“ aus, sondern eine Kette: Zugriff auf die TI, damit auch die Nutzung zentraler Anwendungen wie VSDM, ePA, E-Rezept und KIM. Das trifft Leistungserbringer im Kern ihrer Routine, weil Prozesse nicht mehr nebenbei laufen, sondern stehen oder in Ersatzlogiken kippen.

Worldline erklärt die Häufung der Meldungen mit der Onboarding-Phase. Partner würden nach Zulassung schrittweise angebunden, dadurch werde die Lösung einem verstärkten Stabilitätstest unterzogen. Diese Einordnung ist technisch nachvollziehbar, aber in der Versorgung zählt am Ende nicht, warum ein System wackelt, sondern wie oft es wackelt. Ein Gateway, das als besonders ausfallsicher gilt, wird an genau diesem Versprechen gemessen. Jede Störung frisst Vertrauen, weil sie den Eindruck verstärkt, dass der Produktivbetrieb zur Erprobungsfläche wird.

Interessant ist der konkrete Hinweis auf die zentrale Komponente, die den Verbindungsaufbau zu allen TI-Gateway-Clients steuert. Das ist ein klassischer Single-Point-of-Strain: Wenn die zentrale Steuerung unter Last instabil wird, entstehen Ausfälle breitflächig, nicht lokal. In etablierten Umgebungen wird genau diese Stelle redundant und belastbar ausgelegt. Wenn ein Anbieter sich noch in der Einführungsphase befindet, erklärt das die Beobachtung, aber es entschärft sie nicht. Apotheken können Ausfälle nicht mit dem Hinweis „Einführung“ verrechnen, weil Rezeptabläufe, Abrechnung und Kommunikation trotzdem funktionieren müssen.

Die Gematik verwies in der Nacht zudem auf Wartungsarbeiten an einem TI-Gateway-Zugangsmodul. Wartung ist legitim, aber sie ist nur dann versorgungskompatibel, wenn sie planbar, stabil kommuniziert und in der Wirkung begrenzt ist. Aus Sicht der Betriebe bleibt eine harte Realität: Ob Ausfall oder Wartung, der Effekt ist ähnlich – TI-Anwendungen sind zeitweise nicht nutzbar. Das verschiebt Arbeit in den nächsten Morgen, erzeugt Rückstaus und steigert Fehleranfälligkeit in ohnehin eng getakteten Abläufen.

Worldline verweist auf bereits umgesetzte Aktivitäten und darauf, ein aktueller Patch habe bekannte Probleme behoben, weitere Stabilitätsverbesserungen würden nach und nach in die Produktionsumgebung eingeführt. Das klingt nach einem technischen Fahrplan. Doch die entscheidende Frage ist, ob die Frequenz der Störungen sinkt und ob Lastspitzen künftig abgefangen werden, ohne dass Apotheken das Risiko tragen. In der Versorgung ist „Reifezeit“ kein akzeptiertes Betriebsmodell, weil jede Störung nicht nur IT-Zeit kostet, sondern Prozesszeit, Personalzeit und am Ende Patientengeduld.

 
 

Migräneversorgung zwischen Selbstmedikation und Netzwerkmedizin, Apotheken als Steuerungsanker, Systemlogik unter Druck.

Migräne ist keine Randerscheinung, sondern eine chronische Erkrankung mit hoher Alltagslast. Lichtempfindlichkeit, Übelkeit und wiederkehrende Attacken greifen tief in Lebensrhythmus und Erwerbsfähigkeit ein. Wenn Betroffene wie Pia Quantius berichten, sie seien jahrelang nicht ernst genommen worden, zeigt sich ein Versorgungsdefizit, das nicht pharmakologisch beginnt, sondern kommunikativ. Wer als Patientin früh lernt, dass Beschwerden bagatellisiert werden, meidet später den Weg in professionelle Strukturen. Das erzeugt einen Teufelskreis aus Verzögerung, Eigenregie und Chronifizierung.

Fachlich ist die Lage klar: Je früher eine adäquate Therapie einsetzt, desto größer ist die Chance, eine Chronifizierung zu verhindern. Doch hohe Patientenzahlen und unterschiedliche Eintrittspunkte ins System führen dazu, dass Migräne oft zu spät oder am falschen Ort behandelt wird. Das ist kein individuelles Versagen, sondern ein Strukturproblem. Versorgung funktioniert nur dann stabil, wenn Hausärztinnen, Fachärzte, Therapeutinnen und Apotheken in klaren Pfaden zusammenarbeiten. Von dieser Verzahnung ist das System noch weit entfernt.

Gerade die öffentliche Apotheke wird als niedrigschwellige Anlaufstelle betont. Hier suchen viele Betroffene zunächst Hilfe, oft ohne formale Diagnose. Das Risiko liegt in der Spirale der Selbstmedikation: Ein Präparat hilft kurzfristig, wird häufiger eingenommen, die Dosis steigt, der Medikamentenübergebrauchskopfschmerz droht. Diese Dynamik ist bekannt. Beratung an der Tara ist deshalb keine Nebensache, sondern eine präventive Intervention. „Kopfschmerz ist nicht immer gleich Kopfschmerz“ ist in diesem Kontext eine fachliche Einordnung, keine Floskel.

Parallel dazu wird die Frage der Patientensteuerung diskutiert. Krankenkassen sehen in strukturiert-digitalen Anamnesen und evidenzbasierten Leitpfaden einen Weg, Fehlallokationen zu reduzieren. Hausärztliche Vertreter warnen davor, dass digitale Fragebögen übersteuern und Patientinnen vorschnell in fachärztliche Versorgung lenken könnten. Hier prallen zwei Logiken aufeinander: algorithmische Triage und kontinuierliche Primärversorgung. Entscheidend ist, dass Digitalisierung bestehende Ebenen verknüpft und nicht neue Sektoren schafft, die Verantwortung weiter fragmentieren.

Auch ökonomisch ist die Versorgung nicht neutral. Das Einzelleistungsvergütungssystem belohnt einzelne Kontakte, nicht koordinierte Hilfe. Casemanagement existiert meist in Modellprojekten, nicht flächendeckend. Pharmazeutische Dienstleistungen werden als Zukunftsfeld gesehen, insbesondere bei Adhärenz und Therapiebegleitung, doch ihre strukturelle Einbettung bleibt begrenzt. Solange Prozess und Vergütung auseinanderlaufen, bleibt Migräne ein Beispiel dafür, wie chronische Erkrankungen zwischen Sektoren zerrieben werden. Versorgung braucht klare Pfade. Und sie braucht Akteure, die Verantwortung übernehmen, bevor aus episodischem Schmerz ein dauerhaftes Systemproblem wird.

 
 

Telemedizinisches Wundmonitoring per App, Würzburg als Entwicklungsstandort, Versorgung rückt ins Zuhause.

Chronische Wunden sind eine stille Dauerbelastung, vor allem bei älteren Menschen und bei Grunderkrankungen wie Diabetes oder Durchblutungsstörungen. Sie heilen nicht einfach langsam, sie bleiben oft in einem Entzündungszustand hängen und ziehen Versorgung über Wochen und Monate. Der Alltag der Betroffenen wird dabei nicht nur medizinisch, sondern organisatorisch schwer: wiederkehrende Termine, Wege in die Praxis, Wartezeiten, eingeschränkte Mobilität. Genau an diesem Punkt setzt die App Wunderkint an, entwickelt am Universitätsklinikum Würzburg und an der Universität Würzburg, mit dem Ziel, Dokumentation und Verlaufskontrolle stärker in das häusliche Umfeld zu verlagern.

Der klinische Hebel liegt in der Beobachtung, dass ärztliche Kontakte häufig Momentaufnahmen sind. Wenn Patientinnen und Patienten nur im Quartalsintervall gesehen werden, kann sich ein Wundverlauf zwischen zwei Terminen deutlich verändern, ohne dass die behandelnde Seite früh reagiert. Eine teledermatologische Begleitung verspricht eine fortlaufende Beurteilung und damit eine engere Steuerung der Therapie. Das ist kein Ersatz für Medizin, sondern eine Verschiebung des Blicks: weg vom Einzeltermin, hin zu einer Prozessbeobachtung. Kontinuität ist hier der eigentliche Fortschritt.

Wunderkint kombiniert regelmäßige Fotoaufnahmen durch die Betroffenen mit einer Referenzkarte, die Farbskala und Pixel-Code bereitstellt. Damit soll die technische Hürde gelöst werden, die bei Wundfotos zentral ist: unterschiedliche Lichtverhältnisse, wechselnde Entfernungen zur Kamera, variierende Perspektiven. Aus der KI-erkannten Wundfläche müssen verlässliche Größenangaben abgeleitet werden, sonst bleibt die Auswertung nur eine optische Einschätzung. Die Aussage, dass die Umrechnung in Millimeter oder Zentimeter gerade wegen der Aufnahmebedingungen herausfordernd ist, trifft den Kern medizinischer Digitaltechnik: Klinische Relevanz entsteht erst, wenn Messwerte belastbar sind.

Die App ist zugleich ein Kommunikationswerkzeug. Daten werden sicher an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte gesendet, ein Dashboard erlaubt die Bewertung in Echtzeit, ergänzt durch Video-Termine und Absprachen. Das verschiebt Verantwortung nicht automatisch, aber es verändert die Reaktionszeit. Wer früher sieht, kann früher anpassen. Für die Versorgung chronischer Wunden ist das entscheidend, weil kleine Veränderungen früh große Folgen verhindern können, während verspätete Korrekturen häufig in Eskalationen münden, die dann stationäre Behandlung wahrscheinlicher machen.

Dass das Projekt wissenschaftlich sichtbar geworden ist, unterstreicht den Anspruch, nicht nur eine App, sondern ein validiertes Verfahren zu entwickeln. Die Würdigung auf einer europäischen Fachkonferenz im September 2025 für angewandte Datenwissenschaft verweist darauf, dass hier nicht bloß Oberfläche gebaut wurde, sondern Modellierung, Training und Abgleich mit medizinischer Expertise. Der Abgleich der KI-Ergebnisse mit Einschätzungen erfahrener Mediziner ist dabei der entscheidende Qualitätsanker. Ohne diesen Schritt bleibt KI im Gesundheitsbereich leicht ein präziser Schein.

Trotz aller Technik bleibt der Hinweis auf den Arztkontakt zentral. Die App wird als Add-on beschrieben, nicht als Ersatz. Das ist realistisch. Digitalisierung kann Wege sparen, aber sie kann Vertrauen, Gespräch und klinische Einordnung nicht vollständig digitalisieren. Für Patientinnen und Patienten kann das häusliche Monitoring dennoch eine neue Form von Sicherheit schaffen: Sie sehen ihren Verlauf, sie verstehen ihre Erkrankung besser, und sie bleiben näher an den Profis, ohne ständig vor Ort sein zu müssen. In einer alternden Gesellschaft ist genau diese Verschiebung ein Versorgungsversuch, der an der Realität der Mobilität ansetzt.

 

Norovirus-Ausbruch an Grundschule, über 140 bestätigte Fälle, Hygieneregeln im laufenden Betrieb.

Der Ausbruch in Bad Laer zeigt, wie schnell ein Erreger eine Einrichtung durchdringen kann, wenn viele Kontakte auf engem Raum zusammenkommen. Nach Angaben des Landkreises sind Noroviren inzwischen bei 144 Schülerinnen und Schülern sowie bei sechs Lehrkräften labordiagnostisch nachgewiesen worden. Zusätzlich sind 53 Schülerinnen und Schüler einer Oberschule im selben Ort betroffen. Die zeitliche Abfolge ist dabei typisch für solche Ereignisse: Erste Krankheitsfälle wurden am Dienstag bekannt, die eindeutige Laborbestätigung folgte erst in der darauffolgenden Nacht. Bis dahin bleibt in der Praxis oft nur die Vermutung, während der Alltag weiterläuft.

Die Ursache ist bislang unklar und möglicherweise nicht mehr eindeutig nachzuvollziehen. Diese Unklarheit ist kein Ausweichen, sondern Teil der Realität bei Norovirus-Ausbrüchen. Schmierinfektionen verbreiten sich schnell, und der entscheidende Anfangsmoment verschwindet oft im Rückblick. Das Schulessen gilt nach Einschätzung des Landkreises als unwahrscheinlich, weil der Caterer auch andere Einrichtungen beliefert und dort keine vergleichbaren Ausbrüche gemeldet wurden. Damit bleibt vor allem die unmittelbare Übertragung über Hände, Oberflächen und gemeinsame Gegenstände als plausibler Mechanismus im Raum.

Bemerkenswert ist, dass der Schulbetrieb trotz der hohen Zahl an Erkrankten fortgeführt wird. Das kann nur funktionieren, wenn die Hygienemaßnahmen konsequent umgesetzt werden. Das Gesundheitsamt hat entsprechende Maßnahmen angeordnet, und ein zentraler Punkt ist die 48-Stunden-Regel: Erkrankte Kinder sollen frühestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome wieder in die Schule zurückkehren. Diese Frist zielt darauf, die Phase hoher Ansteckungsfähigkeit im Alltag abzufangen, auch wenn Noroviren nach Abklingen der Beschwerden weiterhin ausgeschieden werden können.

Noroviren gehören zu den häufigsten Ursachen akuter Magen-Darm-Infektionen und sind hoch ansteckend. Typisch sind plötzlich einsetzende Beschwerden mit starkem Erbrechen und Durchfall, häufig begleitet von Übelkeit und Bauchschmerzen. Für Kinder und ältere Menschen ist vor allem die Gefahr der Austrocknung relevant, weil in kurzer Zeit viel Flüssigkeit und Elektrolyte verloren gehen können. Genau deshalb sind solche Ausbrüche mehr als ein organisatorisches Problem der Schule: Sie sind ein Gesundheitsereignis, das in kurzer Zeit viele Familien, ärztliche Praxen und auch Apotheken gleichzeitig erreicht.

In solchen Lagen entscheidet sich Wirksamkeit nicht an großen Erklärungen, sondern an sauberen Routinen. Hände, Flächen, Toiletten, Textilien, Abstände bei der Rückkehr – das sind die Stellschrauben, die die Kette unterbrechen können. Und je länger ein Ausbruch im laufenden Betrieb verwaltet wird, desto stärker wird sichtbar, wie abhängig öffentliche Einrichtungen von disziplinierter Hygiene sind, wenn ein hochkontagiöser Erreger im Umlauf ist.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Der Tag wirkt wie ein Scharnier zwischen zwei Welten: Auf der einen Seite die Sprache der Trennung, Plattform hier, Apotheke dort, Zuständigkeit dort, auf der anderen Seite die Realität, in der Kundinnen und Patienten keine Trennlinien sehen, sondern nur Wege, die funktionieren oder nicht. Wo Recht zur Architekturfrage wird, entscheidet die Praxis über die Wahrheit, nicht das Wording. Wo Politik Geld sammelt, entscheidet die Erinnerung über Glaubwürdigkeit, nicht der Ton. Wo Technik aussetzt, entscheidet das Personal über Kontinuität, nicht das Versprechen. Und wo Krankheit, Pflege, Hygiene und Alltag sich berühren, entscheidet der nächste Schritt im Ablauf darüber, ob Versorgung stabil bleibt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Trennung behauptet wird, aber Integration erlebt wird, entsteht ein Misstrauen, das kein Systemupdate repariert. Der Maßstab liegt im Alltag, und der Alltag verzeiht keine Ausreden.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Der rote Faden ist die Frage, ob Regeln, Technik und Verantwortung im Alltag tatsächlich tragen.

 

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