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  • 18.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Papierbelege verschwinden, Finanzierung kippt, ePA frisst Zeit.
    18.02.2026 – Apotheken-Nachrichten von heute sind Papierbelege verschwinden, Finanzierung kippt, ePA frisst Zeit.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Drei Entwicklungen greifen ineinander: E-Rechnung drückt Papier aus dem System, Übernahmefinanzierungen zeigen ihre Sollbruchstellen, un...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute sind Papierbelege verschwinden, Finanzierung kippt, ePA frisst Zeit.

 

Eine Gesamtsicht auf Prozesspflichten, Liquiditätsrisiken und digitale Reibungspunkte, die im Apothekenalltag sofort zu Verantwortung und Aufwand werden.

Stand: Mittwoch, 18. Februar 2026, um 18:15 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Im Alltag kippen große Systeme selten mit einem Knall. Sie kippen mit kleinen Verschiebungen, die sich erst nach Wochen wie ein neues Grundrauschen anfühlen. Bei den Belegen ist es diese Verschiebung vom Papier zur Pflichtlogik: Was früher greifbar war, wird zur Datei, zur Schnittstelle, zur Frage, ob der Nachweis im richtigen Moment wirklich da ist. Bei Übernahmen ist es dieselbe Mechanik, nur teurer: Solange der Umsatz stabil ist, wirkt die Finanzierung „machbar“, und erst wenn ein Verordner wegfällt, eine Miete drückt oder eine Investition fällig wird, zeigt sich, ob Reserve geplant wurde oder ob man sie nur gehofft hat. Und bei der ePA ist der Reibungspunkt nicht das Konzept, sondern der Weg dorthin: Registrierung, Sortierung, Störungen – alles Dinge, die in der Versorgung keine Minute zurückgeben, wenn sie nicht funktionieren. Zusammengenommen entsteht kein Drama, sondern etwas Gefährlicheres: ein Alltag, der dauerhaft mehr Aufmerksamkeit frisst, während die Reserven nicht mitwachsen.

 

E-Rechnung zwingt zur Umstellung, Papier verliert die Hauptrolle, Apotheken beherrschen Belege nur noch digital.

Mittlerweile ist gut ein Jahr vergangen, seitdem die E-Rechnung im B2B-Zahlungsverkehr zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eingeführt wurde. Das ist genau der Zeitpunkt, an dem sich der Unterschied zwischen „irgendwie umgestellt“ und „im Alltag tragfähig“ zeigt. Nicht in Grundsatzsätzen, sondern in den kleinen Reibungen: Wer schickt was in welchem Format, wer kann es annehmen, wer kann es weiterverarbeiten, wer findet es später wieder, und wer merkt erst bei einer Rückfrage, dass alte Papierreflexe nicht mehr helfen.

Die eigentliche Veränderung ist nicht, dass Rechnungen „elektronisch“ werden. Die Veränderung ist, dass der Beleg seine Körperlichkeit als Sicherheitsgefühl verliert. Papier ließ sich abheften, anfassen, irgendwohin legen, später wieder hervorholen. In der digitalen Belegwelt entsteht dieses Gefühl nicht automatisch. Es wird ersetzt durch Ordnung, Zuständigkeit und Abläufe, die auch dann funktionieren, wenn es hektisch wird.

Gerade in Apotheken ist das relevant, weil der Betrieb nicht wie ein reines Büro läuft. Viele Lieferbeziehungen, hohe Taktzahl, wenig Puffer, parallel laufende Aufgaben. In so einem Umfeld wird jede Unklarheit im Belegfluss zum Multiplikator: Es wird „zur Sicherheit“ ausgedruckt, Schattenordner entstehen, Versionen laufen auseinander, der Zeitgewinn kippt in Zeitverlust. Genau hier entscheidet sich, ob der Umstieg Ruhe bringt oder dauerhaft neue Unsicherheit produziert.

Übergangsfristen geben Zeit, aber sie lösen keine Prozesse. Wenn Ablagen, Prüfwege und Verantwortlichkeiten nicht stehen, spürt man den Druck nicht erst am Stichtag, sondern vorher: bei Rückfragen, in der Abstimmung mit Steuerberatung, beim Systemwechsel, beim schnellen Nachweis. Dann wird sichtbar, ob der Belegprozess ohne Papierkrücke stabil bleibt oder ob Papier noch heimlich die Hauptspur ist.

Papierbelege verschwinden dabei nicht als dramatischer Schnitt über Nacht, sondern als schleichende Verschiebung: Papier wird weniger verlässlich als Hauptweg. Wer das unterschätzt, baut Doppelstrukturen. Wer es ernst nimmt, räumt auf, klärt Zuständigkeiten, macht Ablagen eindeutig und sorgt dafür, dass der Belegfluss auch unter Druck nicht bricht. Die saubere Frage nach dem ersten Jahr lautet: Ist der Belegprozess so organisiert, dass er ohne Papierkrücke stabil bleibt.

 

Überhöhte Preise kippen Übernahmen, fehlende Puffer machen Liquidität krank, falsche Tilgung frisst den Handlungsspielraum.

Der Traum von der eigenen Apotheke kann schnell zum finanziellen Albtraum werden, und das Bittere daran ist: In vielen Fällen scheitert nicht der Betrieb, sondern die Finanzierung, die ihn tragen soll. Sie wird von angehenden Inhabern häufig unterschätzt oder unter Zeitdruck entschieden. Dieser Zeitdruck ist kein neutrales Detail, sondern der Anfang einer Kette, weil er Prüfungen verkürzt, Risiken weichzeichnet und Entscheidungen „machbar“ erscheinen lässt, die nur unter Idealbedingungen tragfähig sind. Die Folgen tauchen selten sofort auf, sondern Jahre später, wenn Liquiditätsengpässe trotz solider Erträge entstehen, wenn Investitionen nicht mehr möglich sind oder wenn eine Schuldenlast jede Entscheidung in eine Abwägung zwischen „heute zahlen“ und „morgen hoffen“ verwandelt.

Zwei verfremdete, aber realistische Praxisbilder zeigen, wie unterschiedlich der Fehler aussehen kann und wie ähnlich die Wirkung ist. Im ersten Fall übernimmt 2010 eine 34-jährige Apothekerin in einer Kleinstadt mit rund 18.000 Einwohnern die väterliche Apotheke. Sie hat dort seit fünf Jahren gearbeitet, der Schritt wirkt familiär logisch, beinahe selbstverständlich. Der Kaufpreis beträgt 820.000 Euro zuzüglich Warenlager, spätere Gutachten schätzen den Wert jedoch auf maximal 450.000 Euro. In dieser Differenz steckt nicht nur eine Zahl, sondern ein Grundproblem: Der Preis folgt nicht einer nüchternen Bewertung, sondern einer Gemengelage aus Familienlogik, Emotion und Tempo.

Der Umsatz 2009 liegt bei 2,2 Millionen Euro, aber er ist rückläufig. Ein Gutachten wird nicht eingeholt, weil der Vater aus gesundheitlichen Gründen schnell verkaufen will und die Bank eine zügige Entscheidung verlangt. Genau hier rutscht ein Satz in die Lücke, der später schwerer wiegt als jede Zeile im Vertrag: „Das ist doch die Apotheke der Familie.“ Er ersetzt die Frage, was der Betrieb am Markt tatsächlich trägt und welche Risiken bereits im Kaufpreis eingepreist sein müssten. Hinzu kommt ein Standort, der auf dem Papier „besonders“ ist, in der Kostenlogik aber zum Dauerproblem wird: ein denkmalgeschütztes Bürgerhaus mit einer Nettokaltmiete von 4.500 Euro, etwa dem Dreifachen vergleichbarer Objekte, mit stark eingeschränkten Umbauoptionen, teuren Reparaturen, ohne realisierbaren barrierefreien Zugang und mit schwieriger Parkplatzsituation. Das bedeutet hohe Fixkosten bei gleichzeitig geringer Anpassungsfähigkeit, eine Kombination, die man in guten Jahren wegmoderieren kann, die in schlechten Jahren aber brutal wird.

Noch gefährlicher ist die Abhängigkeit im Umsatz: Rund 35 Prozent kommen von einer nahegelegenen Arztpraxis, der Hauptverordner ist zum Zeitpunkt der Übernahme 60 Jahre alt, die Nachfolge ungeklärt. Solange dieser Block stabil bleibt, wirkt das Geschäft robust; wenn er kippt, kippt nicht „ein bisschen“ Umsatz, sondern ein zentraler Pfeiler. Genau diese Konstellation wird zur tickenden Zeitbombe, weil sie nicht im Einfluss der Inhaberin liegt, aber über ihre Zahlungsfähigkeit entscheidet. Gleichzeitig ist der Puffer nicht vorhanden: 88 Prozent des Kaufpreises werden fremdfinanziert, die Darlehenssumme beträgt 720.000 Euro, der monatliche Kapitaldienst liegt bei 5.900 Euro, eine Liquiditätsreserve ist nicht eingeplant. Damit ist das Finanzierungsgerüst so eng, dass es nur funktioniert, solange nichts schiefgeht, und das ist im Apothekenalltag eine Annahme, die selten lange trägt.

Vier Jahre läuft die Apotheke solide, so wie es in solchen Fällen häufig ist. Dann geht 2014 der Hauptverordner in Ruhestand, die Praxisnachfolge verzögert sich, und innerhalb eines Jahres bricht der Umsatz um 28 Prozent ein. Plötzlich ist nicht mehr entscheidend, ob die Inhaberin gut führt, sondern ob das Finanzierungsmodell überhaupt atmen kann. Es kann es nicht. Die Apotheke gerät in eine Liquiditätskrise, die Bank verlangt zusätzliche Sicherheiten, die Inhaberin verpfändet ihre Lebensversicherung. Privatentnahmen sind heute nicht mehr möglich, Modernisierungen unfinanzierbar, Konkurrenz durch eine neue Apotheke verschärft den Druck. Aus einer schwierigen Lage wird eine strukturelle Sackgasse: Der Kapitaldienst kann nicht mehr vollständig bedient werden, und weil die Kombination aus Preis, Standortlast und Ertragseinbruch das Objekt entwertet, wird es faktisch unverkäuflich.

Das zweite Praxisbild wirkt auf den ersten Blick wie das Gegenstück, weil der Betrieb wirtschaftlich solide ist. 2016 übernimmt ein 36-jähriger Apotheker eine Apotheke in Stadtrandlage, Kaufpreis 720.000 Euro, bewertet nach IDW S1. Umsatz 2,9 Millionen Euro, Tendenz steigend, Lage und Ausstattung hervorragend. Hier liegt das Risiko nicht im Objekt, sondern im Finanzierungsdesign, und gerade deshalb wird es oft zu spät erkannt.

Der verlockende Fehler entsteht aus dem Zinsumfeld. Niedrige Zinsen von 1,7 Prozent führen zur Entscheidung, die Tilgung sehr hoch anzusetzen: 4,5 Prozent statt marktüblicher 2,0 bis 2,5 Prozent. Die monatliche Rate beträgt 6.700 Euro. Auf dem Papier wirkt das wie Tugend: schnell schuldenfrei, schnell unabhängig. Im Betrieb bedeutet es: wenig Luft.

Übersehen werden Faktoren, die man zwar kennt, aber gern kleinrechnet: Betriebsausgaben und Kostensteigerungen, Ersatzinvestitionen und ausreichende Privatentnahmen, Steuerrücklagen, und wieder eine Liquiditätsreserve. Nach zwei Jahren fällt die Klimaanlage aus, Reparaturkosten 18.000 Euro. Rücklagen fehlen. Von da an beginnt eine stille Verschiebung, die man in vielen Betrieben kennt, wenn Liquidität zur Engstelle wird: Rechnungen werden bis zum letzten Zahlungsziel gestreckt, Privatentnahmen sinken auf 2.800 Euro, Steuerrücklagen können nicht gebildet werden, der Dispo bleibt dauerhaft ausgeschöpft. Der Betrieb ist rentabel, aber die Rentabilität ist nicht verfügbar. Das ist der Moment, in dem sich die Theorie der Ertragskraft und die Praxis des Geldflusses voneinander trennen.

2019 folgt die Notlösung: Umschuldung, Zins 2,8 Prozent, Tilgung 2 Prozent, Laufzeit verlängert. Die monatliche Rate sinkt auf 5.200 Euro, das verschafft Luft, aber diese Luft ist teuer erkauft. Das Beispiel zeigt damit einen Punkt, der in Übernahmegesprächen oft zu spät verstanden wird: Entscheidend ist nicht, wie „tapfer“ eine Tilgung klingt, sondern ob der Kapitaldienst zum realen Cashflow passt. Eine Apotheke kann wirtschaftlich gesund sein und trotzdem finanziell krank werden, wenn ihr die Liquidität genommen wird.

Aus beiden Fällen lassen sich typische Muster ableiten. Emotionale Entscheidungen dürfen die rationale Analyse nicht überlagern, und gerade bei familieninternen Übernahmen ist Neutralität schwer, weil der Betrieb nicht nur ein Unternehmen ist, sondern Identität. Glaubenssätze wie „Das hat doch immer funktioniert“ sind gefährlich, weil sie aus der Vergangenheit eine Garantie machen, die es nicht gibt. Zeitdruck wirkt wie ein Verstärker, weil Banken und Verkäufer Deadlines setzen, die eine gründliche Prüfung verhindern, und weil man aus Kostengründen auf externe Expertise verzichtet, obwohl genau sie später die teuersten Fehler verhindern könnte. Dazu kommen strukturelle Risiken, die gern unterschätzt werden: Abhängigkeiten von einzelnen Verordnern, Standortnachteile, Fixkostenlast, begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten, und die schlichte Frage, wie schnell ein Betrieb reagieren kann, wenn ein externer Treiber wegbricht.

Der zentrale Hebel ist fast immer die Liquiditätsreserve. Dass eine Apotheke heute genug abwirft, heißt nicht, dass sie es unter veränderten Bedingungen weiterhin tut, und wer ohne Reserve plant, plant einen Betrieb, der beim ersten Schock sofort in den Dispo kippt. Deshalb gehört zur Planung eine Drei-Jahres-Rechnung, in der auch pessimistische Szenarien gerechnet werden, etwa ein Umsatzrückgang um 15 Prozent, denn erst solche Modelle zeigen, wie groß die Reserve sein muss, damit der Betrieb nicht in Hektik, sondern in Handlungsfähigkeit reagiert. Bei der Finanzierung gilt zudem: Flexibilität vor Schnelligkeit. Eine anfängliche Tilgung von 2,0 bis 2,5 Prozent hat sich bewährt, weil sie Luft lässt. Sondertilgungsrechte, Tilgungsanpassungen und gegebenenfalls tilgungsfreie Anlaufjahre schaffen Beweglichkeit. Eigenkapital sollte nicht vollständig eingesetzt werden, weil eine Reserve für die Anfangsphase wichtiger sein kann als ein symbolisch „sauberer“ Start ohne Rückhalt.

Nach der Übernahme entscheidet Monitoring darüber, ob Risiken früh sichtbar werden oder erst dann, wenn es teuer ist. Monatliches Liquiditätscontrolling, rollierende Planung für sechs Monate und quartalsweise Soll-Ist-Vergleiche sind ein Frühwarnsystem, weil die meisten Krisen nicht mit einem Knall beginnen, sondern mit kleinen Verschiebungen, die man zu lange toleriert: Zahlungsziele werden ausgereizt, Investitionen werden geschoben, Steuerrücklagen werden verdrängt, Privatentnahmen werden zu knapp gerechnet, der Dispo wird Normalität. Wer früh nachsteuert, kann mit der Bank sprechen, bevor die Bank spricht, und wer Investitionen strikt an gesicherte Liquidität bindet, verhindert, dass aus einem notwendigen Austausch ein existenzieller Stressmoment wird.

Die beiden Beispiele führen damit zu einer nüchternen Folgerung: Der Erfolg einer Apothekenübernahme hängt nicht primär an fachlicher Kompetenz, sondern an einer Finanzierung, die Störungen aushält und den Betrieb handlungsfähig lässt, wenn die Wirklichkeit vom Plan abweicht. Wer Liquidität wie eine Nebenfrage behandelt, bezahlt später mit Stillstand; wer Liquidität als Leitgröße plant, kauft sich Freiheit genau in den Momenten, in denen sie zählt.

 

Die Registrierung ist zu kompliziert, die ePA bleibt eine PDF-Sammlung, und Störungen machen aus Entlastung im Alltag Zeitverlust.

Die elektronische Patientenakte ist seit Anfang 2025 in der Fläche angekommen, jedenfalls formal. Rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben von ihrer Krankenkasse eine ePA angelegt bekommen, was man für sich auch ablehnen kann. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen und Kliniken verpflichtet, wichtige Daten wie Befunde oder Laborwerte einzustellen. Das ist die offizielle Seite der Geschichte, sie klingt nach Fortschritt und nach einer Akte, die ein Leben lang begleiten und Behandlungen verbessern soll. Im Alltag zeigt sich gerade ein anderes Bild: Ein System kann ausgerollt sein und trotzdem nicht wirklich genutzt werden, wenn Zugang und Nutzbarkeit nicht funktionieren.

Genau das kritisieren die Hausärzte in ihrer Bilanz. Der Registrierungsprozess sei so kompliziert, dass selbst digital affine Menschen irgendwann frustriert aufgeben. Viele Patientinnen und Patienten hätten sich ihre ePA noch nie angeschaut, manche wüssten gar nicht, dass sie überhaupt eine besitzen. Das ist mehr als ein Kommunikationsproblem. Wer nicht hineinkommt, entwickelt keine Routine, wer keine Routine hat, entwickelt keinen Nutzen, und ohne Nutzen bleibt die ePA ein abstraktes Versprechen, das in der Praxis nicht trägt.

Dazu kommt, dass die Nutzung in den Praxen offenbar häufig gegen die Intuition arbeitet, die man mit einer digitalen Akte verbindet. Aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte ist die ePA derzeit vor allem eine unsortierte PDF-Sammlung, mit der man im Alltag nur wenig anfangen könne. Statt schneller Orientierung entsteht Sucharbeit. Man arbeitet sich durch viele Dokumente, filtert Relevanz im Einzelfall mühsam heraus und setzt Zusammenhänge wieder im Kopf zusammen. Was fehlt, ist nicht das Dokument, sondern Ordnung, Auffindbarkeit und Priorisierung. Wenn eine Volltextsuche fehlt und die Struktur nicht hilft, verwandelt sich die Akte in ein digitales Archiv ohne Navigation. In der Praxis bedeutet das Zeitverlust, und Zeitverlust ist dort nicht abstrakt, sondern unmittelbarer Druck.

Noch stärker wirkt die Technikseite, weil sie sich sofort im Tagesablauf bemerkbar macht. Es wird von massiven Störungen und Ausfällen im Netzwerk berichtet, auf dem die ePA läuft. Solche Ausfälle fressen Minuten, erzeugen Frust und setzen einen Lernreflex in Gang, der gegen die Nutzung arbeitet. Teams greifen dann zu Parallelwegen, dokumentieren doppelt oder verschieben Schritte, weil es gerade nicht zuverlässig funktioniert. In einem eng getakteten Betrieb ist Unzuverlässigkeit kein Ärgernis, sondern ein Problem, das jede gute Idee entwerten kann.

Bemerkenswert ist dabei die Verantwortungslinie, die die Hausärzte ziehen. Sie sagen nicht, die ePA scheitere an den Praxen. Im Gegenteil: Der allergrößte Teil der Praxen nutze die ePA und stelle Dokumente ein. Wenn das stimmt, liegt das Problem weniger im Willen als in der Umsetzung und in der Stabilität der Technik. Dann ist die ePA nicht zu wenig gewollt, sondern zu wenig alltagstauglich gebaut, und genau das ist der Punkt, an dem ein Digitalprojekt in der Versorgung kippen kann.

So entsteht eine paradoxe Startlage. Fast alle haben eine Akte, aber viele wissen es nicht oder nutzen sie nicht. Praxen füttern ein System, das ihnen im Moment zu wenig zurückgibt. Patientinnen und Patienten sollen steuern können, was sie nicht einmal sicher erreichen. Die ePA wird damit zur großen Strukturidee, die im Kleinen stolpert, und es ist genau diese Phase, in der sich entscheidet, ob ein System in den Alltag einsickert oder als externes Projekt nebenherläuft.

Damit die ePA das Versprechen einlösen kann, braucht es einen Einstieg, der nicht abschreckt, sondern selbstverständlich wird. Es braucht eine Akte, die nicht als Dokumentenwolke wirkt, sondern als geordnete, durchsuchbare Arbeitsgrundlage. Und es braucht eine Technik, die nicht regelmäßig Geduld und Zeit testet, sondern verlässlich mitläuft. Erst wenn diese drei Punkte zusammenkommen, kann aus Pflicht Routine werden, und erst dann kann die ePA im Versorgungsalltag entlasten, statt zusätzliche Reibung zu erzeugen.

 

Vertretung setzt Vertrauen voraus, auffälliges Verhalten zwingt zum Eingreifen, das Berufsrecht schützt Patienten lieber zu früh als zu spät.

Als der Vertretungsapotheker zum Dienst antritt, kommen einer Inhaberin in Nordrhein-Westfalen sofort massive Zweifel. Es geht nicht um eine Kleinigkeit, die sich im Lauf des Tages erklärt, sondern um ein Auftreten, das im Betriebsalltag wie ein Warnsignal wirkt: fahrig, überdreht, chaotisch, in der Kundenansprache merkwürdig, insgesamt nicht vertrauenswürdig. Die Inhaberin bleibt zunächst im Betrieb, weil sie ihn nicht allein lassen will. Allein das zeigt, was auf dem Spiel steht. Vertretung ist kein bloßer Personalvorgang, sondern Verantwortung in Echtzeit, und Verantwortung lässt sich in einer Apotheke nicht halbieren, wenn die Grundlage Vertrauen fehlt.

Einige Tage später zeigt die Inhaberin den Kollegen bei der zuständigen Behörde an. Dort ist sie nicht die erste, wie sich herausstellt. In ihrer Schilderung beschreibt sie, wie das Team sich unwohl gefühlt habe, weshalb die zwei weiteren gebuchten Vertretungstage storniert wurden und dem Kollegen gesagt wurde, dass er nicht wiederkommen solle. Danach habe es mehrere Anrufe am Abend gegeben, die sie nicht angenommen habe, und schließlich eine Whatsapp-Nachricht mit Beleidigungen. Sie bittet die Behörde zu prüfen, ob sein Gesundheitszustand die Tätigkeit als Apotheker überhaupt zulasse. Der Ton ist nüchtern, aber die Tragweite ist hoch, weil es nicht nur um schlechten Stil geht, sondern um Eignung zur Berufsausübung.

Parallel dazu liegen der Behörde weitere Hinweise vor, die das Bild verdichten. Schon zwei Wochen zuvor, genau an dem Tag, an dem sich die Vorfälle in der Apotheke ereignet haben sollen, hatte eine ehemalige Lebensgefährtin eine Mail an dieselbe Behörde geschickt. Sie gab an, dass ihr früherer Partner tablettensüchtig sei und sie verhindern wolle, dass eine Person wie er in einer Apotheke arbeite. Bereits im April habe sie auch die Apothekerkammer informiert. In einem späteren Telefonat konkretisierte sie ihre Angaben und schilderte, der frühere Partner habe ein Suchtproblem eingeräumt und nehme Beruhigungsmittel gegen innere Unruhe; sie verwies außerdem auf Entzugsversuche, die nicht durchgehalten worden seien. Für die Behörde sind solche Angaben nicht schon „Beweis“, aber sie können, wenn sie schlüssig sind und sich mit anderen Beobachtungen decken, einen Aufklärungsbedarf begründen.

Genau darum geht es in der Logik des Berufsrechts. Die Behörde bewertet die Hinweise als plausible tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der gesundheitlichen Eignung auslösen können, etwa wegen einer Suchterkrankung oder einer psychischen Problematik. Genannt werden in der behördlichen Bewertung unter anderem Fahrigkeit, mangelnde Konzentration, sozial inadäquates Verhalten, fehlende Kritikfähigkeit und Getriebenheit, verbunden mit dem Umstand, dass der Betroffene sogar tagsüber und im Dienst in einem solchen Zustand angetroffen worden sein soll. In einem Beruf, der im Gesundheitssystem eine herausgehobene Verantwortungsposition hat, ist diese Schwelle bewusst so gesetzt, dass Aufklärung möglich bleibt, bevor aus Verdacht ein Schaden wird.

Erschwerend kam hinzu, dass zuvor ein Verkehrsdelikt aktenkundig geworden war. Dabei spielte laut Verfahren der Konsum von Drogen und Medikamenten eine Rolle, verbunden mit riskantem Verhalten im Straßenverkehr. Das Strafverfahren wurde zwar gegen Zahlung einer Geldbuße und Abgabe des Führerscheins vorläufig eingestellt, die Information verstärkte jedoch aus Sicht der Behörde die Eignungszweifel, weil sie zeigt, dass Risiko nicht nur behauptet, sondern bereits in einer konkreten Gefährdungssituation sichtbar geworden sein kann.

Vor diesem Hintergrund ordnete die Behörde am 15. September zur Klärung der Eignungszweifel eine fachärztliche Untersuchung an, ausdrücklich mit Blick auf Psychiatrie und Psychotherapie sowie Suchtmedizin und forensische Beurteilung. Gleichzeitig wurde auf die Folgen fehlender Mitwirkung hingewiesen und darauf, dass ein approbationsrechtliches Verfahren eingeleitet werden könne. Der Kern ist klar: Nicht die Behörde soll den Gesundheitszustand „erraten“, sondern eine Untersuchung soll ihn klären. Gerade deshalb ist Mitwirkung in solchen Verfahren kein Formalismus, sondern Bestandteil der Aufklärung.

Der Apotheker ließ die gesetzte Frist verstreichen. Er argumentierte, die Beschwerden seien Unwahrheiten, bloße Vermutungen oder ungeprüfte Eingaben, ohne sich substanziell mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen. Die Behörde stufte dies als Weigerung ein und ordnete das Ruhen der Approbation an. Wichtig ist hier der Unterschied: Beim Ruhen handelt es sich nicht um eine endgültige Entscheidung wie beim Widerruf, sondern um eine präventive Maßnahme, die die Berufsausübung vorläufig stoppt, solange die Eignung nicht geklärt ist.

Das Verwaltungsgericht Münster hatte daran nichts auszusetzen. Es verwies auf die ordnungsgemäße Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und den Schutz der Gesundheit von Patientinnen und Patienten als Rechtsgüter von hohem Rang. Weil die Ausübung der Approbation unteilbar ist, sei die Ruhensanordnung das mildeste geeignete Mittel, um die Frage der gesundheitlichen Eignung zu klären. Auch der sofortige Vollzug und die kurze Frist zur Rückgabe der Approbationsurkunde seien gerechtfertigt, weil eine Präventionsmaßnahme ihren Charakter nur erfüllt, wenn sie schnell wirksam wird.

Das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigte diese Linie und betonte, dass ein Suchtproblem und die Tätigkeit als Apotheker mit herausgehobener Verantwortungsposition nicht miteinander vereinbar sein können, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass Pflichten vernachlässigt werden. Bemerkenswert ist der Maßstab: Zweifel erfordern keine gesicherten Erkenntnisse, sondern können schon dann vorliegen, wenn glaubhafte, schlüssige Hinweise oder jedenfalls plausible tatsächliche Anhaltspunkte weiteren Aufklärungsbedarf begründen. Grenzen sieht die Rechtsprechung dort, wo Vorwürfe willkürlich oder aus der Luft gegriffen wären oder auf anonymen, nicht näher substantiierten Anzeigen beruhen würden.

Der Fall zeigt damit eine unbequeme, aber klare Logik. Vertretung ist Vertrauensarbeit unter Zeitdruck. Wenn im Dienst Auffälligkeiten sichtbar werden, wird aus Personalengpass sofort ein Patientenschutzthema. Das Berufsrecht ist so gebaut, dass es in solchen Situationen nicht erst auf den eingetretenen Schaden wartet, sondern auf Klärung drängt, und im Zweifel die Berufsausübung vorläufig stoppt, um genau diesen Schaden gar nicht erst möglich zu machen.

 

Der DAV kündigt die Preisregelung, die Kassen stellen pDL infrage, und Apotheken brauchen endlich eine tragfähige Kalkulationsbasis.

Der Deutsche Apothekerverband hat die Preisfrage der pharmazeutischen Dienstleistungen mit einem formalen Schritt geöffnet. Nach einem Beschluss seiner Mitgliederversammlung hat der DAV bereits Ende 2025 die Anlage 11 des sogenannten Rahmenvertrags mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung gekündigt. Anlage 11 betrifft die Regelung der pharmazeutischen Dienstleistungen und das Nähere nach § 129 Absatz 5e SGB V, also genau den Teil, an dem sich politische Absicht und betriebliche Wirklichkeit treffen.

Die Kündigung soll zum 31. März dieses Jahres wirksam werden. Bis eine neue Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband getroffen wird oder ein Schiedsspruch vorliegt, bleibt der bestehende Vertrag die Abrechnungsgrundlage. Das wirkt nach außen wie Kontinuität, intern entsteht jedoch eine Zwischenphase, in der Planbarkeit abnimmt. Im Tagesgeschäft laufen pDL weiter, strategisch ist klar, dass die Vergütungslogik neu verhandelt wird, und dass diese Neuverhandlung nicht nur über Beträge entscheidet, sondern über die Stabilität des Instruments.

Der DAV begründet den Schritt damit, dass sich die Kosten in Apotheken seit 2022 erheblich erhöht hätten, seit dem Jahr also, in dem die Vergütung der fünf pharmazeutischen Dienstleistungen erstmals festgesetzt wurde. In der betrieblichen Realität ist diese Schere spürbar. Wenn Personalkosten, Energie, allgemeine Betriebsausgaben und Investitionsdruck steigen, während eine Vergütung auf einem früheren Kostenstand eingefroren bleibt, entsteht ein Druck, der sich nicht durch Engagement wegmoderieren lässt. Er zeigt sich in Zeitfenstern, in Personalbindung, in der Frage, ob zusätzliche Leistungen in den Ablauf passen, ohne dass der Betrieb an anderer Stelle ausdünnt.

Gleichzeitig hält der DAV an der Linie fest, pDL als zukunftsweisende Services für Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln und auszubauen. Dieser Ausbauanspruch kollidiert jedoch mit einer Vergütung, die die aktuelle Kostenwelt nicht abbildet. Ein Versorgungsinstrument kann nur wachsen, wenn Aufwand, Verantwortung und Finanzierung so zusammenpassen, dass es nicht als Zusatzprogramm neben einer steigenden Grundlast läuft, sondern als kalkulierbare Leistung im Alltag.

Dass der Konflikt gerade jetzt schärfer wird, liegt auch an der politischen Umgebung. pDL werden kontrovers diskutiert. Die Krankenkassen fordern die Abschaffung und die Ausschüttung der Rücklagen aus dem Fonds. Das Bundesgesundheitsministerium will das Angebot ausweiten, allerdings teilweise nur auf ärztliche Verordnung. Gleichzeitig stehen Konstruktion und Finanzierung des Topfes zur Disposition. Im Raum steht, dass kein weiteres Geld mehr in den Fonds fließen soll, stattdessen die Pauschale von 20 Cent auf den Notdienst umgelegt werden könnte. Zudem wird über direkte Abrechnung gesprochen. Damit wird aus der Preisfrage eine Systemfrage: Soll pDL als dauerhaft finanziertes Versorgungsinstrument stabilisiert werden oder soll es durch Umbau, Begrenzung und Umverteilung politisch aufgerieben werden.

Der DAV äußert sich zum Stand der Verhandlungen nicht und verweist auf verhandlungstaktische Gründe. Für Apotheken ist jedoch weniger entscheidend, wer wann welche Details preisgibt, sondern ob das Ergebnis die betriebliche Realität abbildet. Ohne verlässliche Kalkulationsbasis bleibt pDL im Alltag ein Spagat zwischen fachlichem Anspruch und ökonomischer Tragfähigkeit. Die Kündigung der Anlage 11 ist deshalb nicht nur ein technischer Akt, sondern ein Signal, dass Preis und Architektur nicht mehr getrennt behandelt werden können, weil beides darüber entscheidet, ob pDL im Betrieb als Leistung wächst oder als Dauerunsicherheit mitläuft.

 

Der Nutzen bleibt für viele abstrakt, die Einrichtung wirkt sperrig, und ohne Funktionen kommt die ePA im Alltag nicht an.

Die elektronische Patientenakte ist aus Sicht der Verbraucherzentralen noch nicht im Alltag vieler Menschen angekommen. Nicht, weil die Idee grundsätzlich abgelehnt würde, sondern weil der persönliche Nutzen zu oft unsichtbar bleibt. Wenn zentrale Anwendungen fehlen, wirkt die ePA wie eine Akte, die existiert, aber nichts erledigt. Genau in dieser Lücke entsteht Gleichgültigkeit: Man hat sie, man nutzt sie nicht, und irgendwann ist sie nur noch ein Begriff aus der Gesundheitspolitik.

Der Verbraucherschutz fordert deshalb, die ePA müsse durch mehr nützliche Anwendungen attraktiver werden. Genannt werden Funktionen, die für Versicherte unmittelbar verständlich sind, weil sie an Alltag anknüpfen: digitale Impf- oder Bonushefte, digitale Untersuchungshefte, Hinweise auf Wechselwirkungen von Medikamenten und auf fehlende Impfungen. Die Logik dahinter ist einfach. Eine Akte wird erst dann genutzt, wenn sie nicht nur Daten sammelt, sondern einen Vorteil liefert, der im eigenen Leben vorkommt, ohne dass man sich dafür durch Hürden kämpfen muss.

Dass viele Versicherte die ePA bislang nicht aktiv nutzen, wird mit Umfragebefunden unterlegt. Ein sehr großer Teil nennt als Grund, sich noch nicht damit auseinandergesetzt zu haben. Ein weiterer relevanter Anteil sieht keinen persönlichen Nutzen. Zusätzlich bleiben Datenschutzbedenken und Sorgen hinsichtlich der Datensicherheit präsent. Diese Mischung ist typisch: Wer keinen Nutzen spürt, investiert keine Energie, und wer dann auf Reibung trifft, wird durch Unsicherheit schneller gestoppt, statt sich weiter vorzuarbeiten.

Als Hemmnis wird zudem der komplizierte und unübersichtliche Einrichtungsprozess beschrieben. Viele fühlen sich nicht ausreichend unterstützt und informiert. Gerade der Einstieg ist entscheidend, weil dort Vertrauen entsteht oder verloren geht. Wenn die Einrichtung sperrig ist, wird die ePA nicht zum Werkzeug, sondern zum Projekt, das man später erledigen will. Später kommt dann oft nicht.

Hinzu kommt der Wunsch nach klarer Kontrolle. Viele Versicherte möchten genau einstellen können, welche Praxis Zugriff auf welche Informationen erhält. Diese Steuerbarkeit ist nicht nur ein Datenschutzthema, sondern ein Akzeptanzthema. Menschen nutzen digitale Systeme eher, wenn sie das Gefühl haben, die Kontrolle zu behalten, statt sie abzugeben. Gerade bei sensiblen Befunden ist die Frage, wer was sieht, für viele nicht abstrakt, sondern ausschlaggebend.

Aufklärungsbedarf sieht der Verbraucherschutz auch bei der Ausleitung von Forschungsdaten, die ab Ende 2026 in pseudonymisierter Form umgesetzt werden soll. Wenn nur ein kleiner Teil der Befragten davon wusste, ist das ein Kommunikationsproblem mit Vertrauenseffekt. Wer erst später erfährt, dass Datenflüsse vorgesehen sind, reagiert schneller mit Abwehr, selbst wenn die Nutzung an sich nachvollziehbar sein kann. Transparenz ist hier nicht Zusatz, sondern Voraussetzung.

In der Summe läuft die Kritik auf einen Punkt zu, der sich nicht wegreden lässt. Die ePA gewinnt Alltag nicht durch Pflicht und nicht durch Appelle, sondern durch drei Dinge: einen einfachen Zugang, konkrete Funktionen mit erkennbarem Nutzen und ein Systemgefühl, das Verlässlichkeit und Kontrolle vermittelt. Solange die ePA für viele eher nach Verwaltung aussieht als nach persönlichem Werkzeug, bleibt sie eine Strukturidee im Hintergrund. Sobald sie jedoch als praktisches Instrument erlebbar wird, kann sie überhaupt erst die Rolle bekommen, für die sie eingeführt wurde.

 

Xylometazolin wirkt schnell, MAO-Hemmer verschärfen das Risiko, und Wechselwirkungen entscheiden über sichere Anwendung.

Abschwellende Nasensprays gehören zu den Mitteln, die im Alltag so selbstverständlich wirken, dass Risiken leicht untergehen. Viele kennen die Regel, solche Sprays nicht länger als sieben Tage am Stück zu verwenden, weil sonst ein Abhängigkeitsrisiko entsteht und sich eine Rhinitis medicamentosa entwickeln kann. Dann schwillt die Nasenschleimhaut chronisch an, der Griff zum Spray wird häufiger, und aus einem akuten Erkältungshelfer wird eine Gewohnheit, die sich selbst stabilisiert.

Neben der Frage der Anwendungsdauer gibt es jedoch eine zweite, oft unterschätzte Ebene: Wechselwirkungen. Xylometazolin und Oxymetazolin gehören zu den Alpha-Sympathomimetika. Sie verengen Gefäße in der Nasenschleimhaut, wodurch das Abschwellen entsteht. Diese sympathomimetische Wirkung ist zugleich der Grund, warum Kombinationen mit bestimmten Arzneimitteln problematisch sein können, weil sie Kreislaufreaktionen verstärken und Blutdruckspitzen begünstigen können.

Besonders relevant sind Monoaminoxidase-Hemmer, die unter anderem bei Depressionen und Morbus Parkinson eingesetzt werden. MAO-Hemmer hemmen die Monoaminooxidase, also das Enzym, das Neurotransmitter wie Dopamin, Serotonin, Adrenalin oder Noradrenalin abbaut. Wenn dieser Abbau gehemmt wird, verändern sich Konzentrationen und Reaktionslage im Körper. Genau in dieser Lage kann ein zusätzliches Sympathomimetikum wie Xylometazolin riskanter werden als es in der Selbstwahrnehmung erscheint.

Für Xylometazolin gilt daher ein klarer Warnpunkt: Es kann die Wirkung von MAO-Hemmern verstärken und eine hypertensive Krise auslösen. Deshalb sollten abschwellende Nasensprays nicht angewendet werden, wenn eine Behandlung mit MAO-Hemmern läuft oder in den letzten 14 Tagen gelaufen ist. In Fachinformationen wird außerdem darauf hingewiesen, dass die gleichzeitige Anwendung bestimmter MAO-Hemmer, etwa Rasagilin, mit Sympathomimetika nicht empfohlen wird. Das betrifft nicht nur Nasensprays, sondern auch Erkältungspräparate, die Ephedrin oder Pseudoephedrin enthalten können und die sympathomimetische Belastung zusätzlich erhöhen.

Auch trizyklische Antidepressiva werden als Kombination genannt, bei der Blutdruckerhöhungen möglich sind und die möglichst zu vermeiden ist. Praktisch relevant ist das, weil solche Dauermedikationen im Hintergrund laufen können, während das Nasenspray als „kleines“ Produkt wahrgenommen wird. Die Hemmschwelle, es einfach zu nehmen, ist niedrig, und genau darin liegt das Risiko: Man prüft nicht, man fragt nicht nach, man behandelt sich aus Gewohnheit.

Im Ergebnis ist das Thema weniger spektakulär als es klingt, aber genau deshalb wichtig. Ein Nasenspray ist nicht per se gefährlich, doch es ist kontextabhängig. Daueranwendung kann in einen Abhängigkeitskreis führen, und bestimmte Kombinationen können Kreislaufrisiken deutlich erhöhen. Die sichere Anwendung hängt damit nicht nur von der Symptomeinschätzung ab, sondern von der Begleitmedikation und von der Disziplin, die Grenze der Anwendungsdauer ernst zu nehmen.

 

MnHexP ist fast flächendeckend nachweisbar, Sonnencreme gilt als plausibler Pfad, und strengere Grenzwerte kommen erst 2027.

Im Urin von Kindern und Jugendlichen ist nach Angaben des Umweltbundesamts weiterhin in auffälligem Ausmaß MnHexP nachweisbar. In 92 Prozent der im Frühjahr und Sommer 2025 gesammelten Proben wurde der Stoff gefunden, also nahezu flächendeckend. Der große Anteil belasteter Proben sowie teils sehr hohe Konzentrationen seien überraschend, erklärte das UBA. Allein diese Formulierung ist bemerkenswert, weil sie zeigt, dass der Befund nicht als Randphänomen verstanden wird, sondern als Lage, die in Breite und Höhe nicht „normal“ wirkt.

MnHexP ist ein Abbauprodukt des Weichmachers Di-n-hexyl-Phthalat, DnHexP, der in der EU nicht zugelassen ist. Damit entsteht zunächst ein Widerspruch, der schon bei den ersten Veröffentlichungen irritiert hat. Wenn ein Stoff nicht zugelassen ist, erwartet man nicht, ihn in so vielen Proben wiederzufinden. Genau diese Irritation war bereits 2024 sichtbar, als das UBA erstmals über MnHexP-belastete Urinproben berichtet hatte, und etwa zeitgleich Funde aus Nordrhein-Westfalen bei Kindergartenkindern bekannt wurden. Damals war die Herkunft zunächst unklar, und Unklarheit wirkt in solchen Fällen wie ein Verstärker, weil sie das Gefühl erzeugt, die Exposition sei nicht eingrenzbar.

Inzwischen liegt eine plausible Erklärung vor, die die Befundlage zusammenführt. Die Funde lassen sich auf eine Verunreinigung eines UV-Filters in Sonnencremes zurückführen, und dieser Zusammenhang zeige sich laut UBA auch bei den aktuellen Daten wieder. DnHexP kann demnach bei der Herstellung des häufig verwendeten UV-Filters Diethylamino-Hydroxybenzoyl-Hexylbenzoat, DHHB, als Verunreinigung entstehen. Der Kern ist damit nicht der bewusste Einsatz eines verbotenen Stoffes, sondern ein Qualitäts- und Herstellungsproblem in einer breit genutzten Produktkette, die eigentlich Schutz leisten soll.

Für die neue Analyse wurden 259 Urinproben von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren aus den Monaten April bis Juli 2025 ausgewertet. Zwei Teilnehmende überschritten den vom UBA ausgewiesenen Beurteilungswert von 60 Mikrogramm pro Liter Urin und lagen bei 83 beziehungsweise 107 Mikrogramm pro Liter. Solche Zahlen sind nicht dazu da, Alarmismus zu erzeugen, sie markieren jedoch, dass es nicht nur um „Spuren“ geht, sondern in einzelnen Fällen um Werte, die Behörden selbst als beurteilungsrelevant einstufen.

Das UBA macht zugleich deutlich, dass DnHexP nicht der einzige fortpflanzungsschädigende Stoff ist, dem Menschen ausgesetzt sind. Die Gesamtbelastung durch fortpflanzungsschädigende Weichmacher habe in einer Analyse bei Kindern und Jugendlichen bei einem Großteil, insbesondere bei jüngeren Kindern, über der als tolerierbar definierten Aufnahmemenge gelegen. Damit verschiebt sich der Blick weg vom Einzelskandal hin zur kumulativen Belastung und zur Frage, wie Produktsicherheit in einer Welt funktioniert, in der Verunreinigungen nicht nur theoretische Ausnahmen sind.

Ein weiterer Punkt verstärkt die Spannung in der Lage: Für Sonnenschutzmittel mit dem UV-Filter DHHB sollen in der EU erst ab Januar 2027 strengere Regeln für den maximal erlaubten DnHexP-Gehalt gelten. Das bedeutet, dass Ursache und Pfad zwar benennbar sind, die schärfere Begrenzung aber zeitversetzt greift. Solche Übergänge lassen sich regulatorisch erklären, wirken im Alltag jedoch wie ein Nachlauf, weil die Exposition in der Gegenwart gemessen wird, während die striktere Begrenzung erst später verbindlich wird.

Gleichzeitig betont das UBA, dass Sonnenschutzmittel bei Kindern und Jugendlichen essenziell bleiben, um das Risiko von Hautkrebs zu minimieren. Das ist der Zielkonflikt, den man nicht durch einfache Ausweichformeln löst. Wer aus dem Befund ableitet, Sonnenschutz grundsätzlich zu meiden, verschiebt das Risiko an eine andere Stelle, die medizinisch sehr konkret ist. Die eigentliche Erwartung richtet sich daher an saubere Lieferketten, belastbare Qualitätskontrollen und eine Regulierung, die schneller und konsequenter dafür sorgt, dass Schutzprodukte nicht über Verunreinigungen zur Expositionsquelle werden.

Der Fall zeigt damit eine unangenehme, aber moderne Logik: Ein nicht zugelassener Stoff taucht nicht als „Zutat“, sondern als Nebenpfad in einer Massenanwendung auf, die gesellschaftlich erwünscht ist. Messwerte sind breit, die Quelle ist technisch plausibel, strengere Grenzwerte sind angekündigt, aber noch nicht sofort wirksam. In dieser Zwischenzeit bleibt eine klare Zumutung an das System, nicht an die Familien: Produkte müssen so sauber sein, dass Kinder nicht flächendeckend Abbauprodukte fortpflanzungsschädigender Weichmacher im Urin haben, während der Schutz vor UV-Strahlung gleichzeitig erhalten bleibt.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Es ist eine leise Verschiebung: Papier wird zur Ausnahme, Liquidität zur Nervenfrage, digitale Akten zur Geduldsprobe. Was auf dem Papier nach Fortschritt klingt, wirkt im Betrieb oft wie eine neue Pflicht, die erst dann gut wird, wenn sie nicht mehr erklärt werden muss. Genau dort hängt die Versorgung – nicht am Motto, sondern an der Reibung zwischen Anspruch und Umsetzung.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Belege verschwinden, muss das System beweisen, dass es auch ohne Ersatznetz verlässlich ist. Wenn Finanzierung kippt, kippt nicht nur ein Geschäftsplan, sondern oft ein Versorgungsort. Wenn die ePA Zeit kostet, wird sie zur Gegenkraft der Digitalisierung, bis Nutzen und Bedienbarkeit zusammenfallen. Und genau daraus entsteht das Risiko, das im Alltag selten laut wird: dass Ausnahme zur Dauer wird und Verantwortung still dorthin wandert, wo die wenigsten Reserven liegen.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Im Mittelpunkt stehen Umsetzungsdetails, Haftungsfragen und die praktische Tragfähigkeit im Apothekenalltag.

 

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