ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 15.02.2026 – Apotheken-Nachrichten der Woche sind Honorarstopp verschärft den Druck, PTA-Vertretung öffnet Flanken, Versandfragen bleiben ungelöst.
    15.02.2026 – Apotheken-Nachrichten der Woche sind Honorarstopp verschärft den Druck, PTA-Vertretung öffnet Flanken, Versandfragen bleiben ungelöst.
    APOTHEKE | Wochenspiegel & Presse | Politische Entscheidungen zu Honorar, Vertretungsbefugnis, Zweigapotheken und Versandhandel prägen die Versorgungsdebatte der Woche.

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Wochenspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten der Woche sind Honorarstopp verschärft den Druck, PTA-Vertretung öffnet Flanken, Versandfragen bleiben ungelöst.

 

Eine politische Woche zwischen Vertrauensbruch, Strukturumbau und digitaler Dauerstörung, in der zentrale Weichen für Versorgung und Berufsbild gestellt wurden.

Woche: Montag, 09. Februar 2026, bis Sonntag, 15. Februar 2026

Apotheken-News: Themen der Woche

Die Woche beginnt mit einem Satz, der in vielen Offizinen nachhallt: Für eine Erhöhung auf 9,50 Euro sei kein Raum. Während der Bundesrat noch für Fixum, Grundkostenzuschlag und Versorgungszuschlag votiert, kontert die Bundesregierung kühl mit Verweis auf die Finanzlage der GKV. Gleichzeitig hält sie an der PTA-Vertretungsbefugnis fest, erleichtert Zweigapotheken, verspricht ein stabileres E-Rezept – und lehnt strengere Kontrollen für EU-Versender ab. Zwischen Honorarstopp, Digitalproblemen und offenen Rechtsfragen entsteht ein Bild, das weniger nach Reform als nach Verschiebung wirkt.

 

BMG bremst Apothekenhonorar, Bundesrat drängt nach vorn, GKV-Argumente setzen den Rahmen.

Es ist dieser nüchterne Moment, in dem ein Papier zur politischen Wirklichkeit wird: Die Länder liefern ihre Änderungsvorschläge, die Bundesregierung antwortet mit einer Gegenäußerung, und aus einem Wunsch nach Stabilisierung wird ein klares Stoppsignal. Für die Apotheken liest sich das nicht wie ein technischer Zwischenschritt, sondern wie eine Festlegung darüber, was als Belastung gilt – und was als Belastbarkeit erwartet wird.

Der Bundesrat hat eine Reihe von Korrekturen zur Apothekenreform aufgerufen, darunter die Anhebung des Packungsfixums auf neun Euro fünfzig, ergänzt um Zuschläge, die die Grundlast und die Versorgung in der Fläche gezielter abfedern sollten. Die Gegenäußerung der Bundesregierung stellt sich dagegen. Das zentrale Argument ist schnell erzählt und schwer zu widerlegen, weil es in der politischen Logik immer trägt: die finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung. Damit wird aus der Frage nach Tragfähigkeit im Betrieb eine Frage nach Beitrags- und Budgetstabilität im System.

In der Mechanik ist das bemerkenswert, weil hier nicht die Notwendigkeit der Apothekenleistung bestritten wird, sondern die Form der Anerkennung. Die Bundesregierung verweist darauf, dass im Reformpaket bereits „Verbesserungen im Vergütungsbereich“ vorgesehen seien. Dazu zählt, dass handelsübliche Skonti wieder stärker als Realität im Markt akzeptiert werden sollen, und dass künftig Anpassungen des Fixums über Verhandlungen zwischen Apothekerverband und GKV in ein anderes Verfahren verschoben werden. Das ist keine Kleinigkeit, denn es verlagert die Honorarfrage aus dem Parlament in eine Aushandlungsarena, in der Zeit, Druck und Machtasymmetrien eine eigene Dynamik entfalten.

Hinzu kommt ein zweites Motiv, das in solchen Gegenäußerungen oft wie ein Schutzschild wirkt: Verkomplizierung und administrativer Aufwand. Der Grundkostenzuschlag für die ersten zwanzigtausend Rx-Abgaben pro Jahr und der Versorgungszuschlag werden nicht nur als teuer, sondern auch als strukturell störend gerahmt. Das Wort „verkomplizieren“ trifft einen Nerv, weil es das Thema in Richtung Bürokratie schiebt, während die Apotheken es als Stabilitätsfrage verhandeln. Aus Sicht des Ministeriums entsteht zusätzliche Systemarchitektur, aus Sicht vieler Betriebe entsteht endlich eine Systemlogik, die die Grundlast sichtbar macht.

Die Akteure sind dabei klar verteilt und gerade deshalb so konfliktträchtig. Auf der einen Seite stehen Länder und Bundesrat, die – auch aus eigener Versorgungsbeobachtung – den Druck aus der Fläche stärker in Vergütungsinstrumente übersetzen wollen. Auf der anderen Seite steht die Bundesregierung mit dem BMG, das die Finanzwirkung auf die GKV als harte Grenze setzt und zugleich den Eindruck vermeiden will, ein neues Zuschlagssystem zu eröffnen, das später unkontrollierbar wächst. Dazwischen steht die Selbstverwaltung: Sie soll künftig mehr aushandeln, trägt aber schon heute die Erwartung, die Folgen politischer Nicht-Entscheidung im Betrieb zu absorbieren.

Systemisch hat diese Gegenäußerung vor allem eine Signalwirkung, die über den einzelnen Euro hinausgeht. Wenn das Fixum nicht angehoben und Zuschläge nicht eingeführt werden, bleibt der betriebliche Druck dort, wo er seit Jahren am deutlichsten spürbar ist: in der täglichen Grundlast aus Personal, Dokumentation, Rezeptlogik, Lagerhaltung, Beratung, Haftung und der stillen Pflicht, Störungen anderswo auszugleichen. In der Praxis bedeutet das nicht automatisch Schließung, aber es bedeutet häufig ein engeres Rechnen, vorsichtigere Investitionen, und eine wachsende Defensive bei Entscheidungen, die früher nach vorne gerichtet waren.

Gleichzeitig ist es nicht so, dass die Bundesregierung gar nichts als Entlastung präsentiert. Gerade deshalb wirkt die Argumentation so scharf, weil sie eine Form der Anerkennung in andere Kanäle verschiebt. Der Hinweis auf eine deutliche Anhebung von Nacht- und Notdienstzuschlägen, der Verweis auf Skonti, und die Idee einer künftigen Anpassungslösung über Verhandlungen sind reale Bausteine. Nur sind es Bausteine, die nicht an der Stelle greifen, an der viele Betriebe den Druck am stärksten erleben: bei der alltäglichen, planbaren Grundfinanzierung, die nicht von Sonderlagen, Verhandlungstakten oder Marktpraktiken abhängen soll.

Man kann dieses Nein deshalb auch als politische Risikosteuerung lesen. Das BMG vermeidet einen unmittelbaren Ausgabensprung der GKV, vermeidet einen neuen Zuschlagsapparat und hält sich die Option offen, Honorar über spätere Prozesse zu bewegen. Die Kehrseite ist, dass der Betrieb vor Ort eine andere Zeitlogik hat. Dort ist „später“ keine neutrale Kategorie, sondern oft die Zeit, in der Personal abwandert, Investitionen ausbleiben und die Versorgung nicht spektakulär, sondern schrittweise ausdünnt. Wenn Anerkennung nicht in planbare Stabilität übersetzt wird, wird Stabilität zur Frage der individuellen Belastbarkeit einzelner Teams.

In der zweiten Schleife zeigt sich, warum dieses Thema so schnell über die Fachdebatte hinauswächst. Es geht nicht nur um ein Fixum, sondern um die Deutung, was als „genug“ gilt und wie politisch über apothekerliche Arbeit gesprochen wird. Wenn die Gegenäußerung die Zuschlagsmodelle als Verkomplizierung abräumt und gleichzeitig auf Skonti und Notdienstzuschläge verweist, entsteht ein Bild, das viele als Verschiebung empfinden: Grundlast wird als gegeben vorausgesetzt, Entlastung wird als Sonder- oder Verhandlungsthema behandelt. Genau diese Deutung entscheidet darüber, ob Betriebe sich als tragende Säule oder als Kostenfaktor fühlen müssen.

Der Gegenhorizont ist damit nicht automatisch ein Protest, sondern zunächst eine strategische Frage: Welche Form der Vergütung kann die Grundlast sichtbar machen, ohne das System wirklich unsteuerbar zu machen. Denkbar wäre ein stufenweiser Pfad, der Belastung und Wirkung transparenter verbindet, oder eine stärker struktur- und versorgungsbezogene Komponente, die gezielt dort entlastet, wo Versorgung tatsächlich kippt. Aber jede Alternative braucht politische Bereitschaft, die Last nicht nur zu benennen, sondern sie als planbare Größe anzuerkennen.

So bleibt am Ende weniger ein einzelner Beschluss hängen als eine Richtung. Wenn das zentrale Signal lautet, dass neun Euro fünfzig und Zuschläge „jetzt nicht“ sind, dann ist das für viele Apotheken keine Randnotiz, sondern eine Antwort auf die Frage, ob die Politik die Grundfinanzierung als Voraussetzung für Versorgung begreift oder als Variable, die man auf später verschieben kann. Und genau an dieser Stelle beginnt im Betrieb die defensive Logik: nicht laut, nicht dramatisch, sondern als stille Entscheidung, Risiken eher zu vermeiden als Zukunft zu bauen.

 

BMG hält PTA-Vertretung offen, Apotheken suchen Sicherungen, Fremdbesitzdebatte gewinnt Schub.

In vielen Betrieben beginnt die Lage nicht mit einem Paragrafen, sondern mit einem Samstagmorgen, an dem wieder jemand ausfällt und trotzdem geöffnet werden muss. Genau dort setzt die politische Begründung an: Fachkräftemangel, vor allem in ländlichen Regionen, und die Frage, wie ein Betrieb überhaupt noch durch die Woche kommt, ohne dass jede Lücke zur Schließung wird.

Die Bundesregierung hält deshalb an einer Vertretungsbefugnis fest, die PTA unter bestimmten Voraussetzungen die Vertretung der Apothekenleitung ermöglichen soll. Auf dem Papier wirkt das wie eine pragmatische Schraube, die das System beweglicher macht. In der Praxis ist es eine Entscheidung, die sofort in den Kern der Apothekenkultur greift, weil Leitung in dieser Branche nicht nur eine organisatorische Funktion ist, sondern ein Verantwortungspunkt, an dem Beratung, Aufsicht, Haftung und der Blick der Behörden zusammenlaufen.

Der Mechanismus ist dabei doppelt. Erstens wird ein Engpass nicht über mehr Menschen oder bessere Rahmenbedingungen gelöst, sondern über eine Erweiterung dessen, was ein vorhandenes Team leisten darf. Zweitens wird diese Erweiterung als Ausnahme gerahmt, damit sie nicht nach Strukturwandel klingt. Genau diese Kombination ist heikel, weil Ausnahmen im Alltag schnell zu Routinen werden, wenn die Engpasslage nicht kurzfristig verschwindet.

Für die Apotheken vor Ort entsteht dadurch ein Spannungsfeld, das sich nicht mit einem „dürfen“ erledigt. Man muss es organisieren, dokumentieren und im Zweifel erklären. Wer vertritt wann, was gilt als echte Leitungshandlung, wie werden Entscheidungen abgesichert, wie wird die Abgrenzung sichtbar, wenn später jemand prüft. Das sind keine theoretischen Fragen, sondern die Stelle, an der sich Entlastung in neue Nachweispflichten verwandeln kann.

Die Akteure sind klar, aber ihre Interessen laufen nicht parallel. Das BMG setzt auf Betriebsfähigkeit und Versorgungssicherung. Die Länder sehen häufiger die Risiken von Grenzverschiebungen und wollen den Ausnahmecharakter enger halten oder andere Lösungen. In den Betrieben stehen Inhaberinnen und Inhaber dazwischen, weil sie die Verantwortung tragen, während PTA und Teams die neue Praxis mit Leben füllen müssten, oft ohne dass sich die Rahmenbedingungen drumherum gleichzeitig verbessern.

Die eigentliche Systemfolge ist deshalb weniger „mehr Flexibilität“ als eine Verschiebung des Risikos in die Betriebspraxis. Wenn Leitungsvertretung ausgeweitet wird, verschiebt sich die Frage von „dürfen wir öffnen“ zu „halten unsere Sicherungen, wenn etwas schiefgeht“. Und sobald diese Sicherungen nicht eindeutig sind, wird aus einer Entlastung ein neues Feld für Retax-, Haftungs- oder Aufsichtsdebatten, in denen es selten um die Mühe des Alltags geht, sondern um saubere Linien.

Dazu kommt ein zweiter Resonanzraum, der politisch empfindlich ist: die Fremdbesitzdebatte. Auch wenn die Bundesregierung sich zum Fremdbesitzverbot bekennt, wirkt jede Leitungslogik, die „vertretbar“ und „übertragbar“ klingt, im Markt wie ein Signal, das von Akteuren mit eigenen Interessen gelesen werden kann. Es geht dabei nicht darum, dass eine PTA-Vertretung automatisch Fremdbesitz öffnet. Es geht darum, dass der Diskurs über Leitung, Verantwortung und Steuerbarkeit weicher wird, während der Druck auf Betriebe gleichzeitig steigt.

Der Gegenhorizont ist damit nicht die Rückkehr zur alten Starrheit, sondern eine Entlastung, die die Verantwortungslinie nicht verwischt. Das kann über gezielte Personal- und Standortförderung laufen, über klarere Kooperationsmodelle, über tragfähige Notfall- und Vertretungsstrukturen mit eindeutigen Zuständigkeiten, oder über Regeln, die Dokumentation und Abgrenzung so einfach machen, dass sie im Alltag nicht zur zweiten Belastung werden. Denn wenn ein Instrument Versorgung sichern soll, muss es nicht nur erlaubt sein, sondern auch so gebaut, dass es im Betrieb stabil bleibt, wenn die Woche wieder komplizierter wird als der Paragraf.

 

BMG hält Zweigapotheken fest, Apotheken fürchten Verdrängung, Versorgung wird zur Genehmigungsfrage.

Im Dorf ist die Apotheke kein abstraktes Versorgungselement, sie ist ein Ort mit Licht im Schaufenster und einer Tür, die auch dann noch aufgeht, wenn der Tag schon entschieden ist. Wenn dieser Ort wackelt, merkt man es nicht zuerst an Statistiken, sondern an Wegen, die länger werden, und an Gesprächen, die plötzlich ausweichen.

Genau mit diesem Bild arbeitet die Bundesregierung, wenn sie an der erleichterten Gründung von Zweigapotheken festhält. Es soll eine Strukturantwort sein, ein Instrument gegen Lücken in ländlichen Regionen, ein Angebot, das dort Präsenz ermöglicht, wo ein Vollbetrieb nicht mehr trägt. Der Satz dazu klingt glatt: notwendig zur Stärkung der Versorgung.

Die Reibung entsteht, weil die Zweigapotheke in der politischen Erzählung klein und selten bleiben soll, in der betrieblichen Realität aber wie ein neuer Wettbewerber wirken kann. Wer heute eine Haupt- oder Filialapotheke unterhält, kennt die Logik der Fixkosten und die Empfindlichkeit des Umsatzkorridors. Kommt ein weiterer Standort hinzu, selbst als Ausnahme, verändert er den Druck im Umfeld, und Druck verteilt sich nicht gerecht, sondern entlang von Lage, Erreichbarkeit und Gewohnheit.

Der Bundesrat und Teile der Apothekerschaft warnen deshalb nicht vor der Idee von Versorgung, sondern vor der Nebenwirkung der Form. Eine Apotheke light ist nicht nur ein polemischer Begriff, sondern die Sorge, dass Gleichwertigkeit in der Fläche zur Verhandlungssache wird. Wenn Standorte unterschiedlich stark ausgestattet sind, wird Versorgung zur Hierarchie, und Hierarchien greifen schneller, als es ein Gesetzestext ahnt.

Das BMG weist diese Einwände zurück und setzt auf die Beruhigungsformel, dass Zweigapotheken Ausnahmen bleiben, nicht Regel. Doch eine Ausnahme bleibt nur dann Ausnahme, wenn die Umstände es zulassen. Wenn Personal fehlt, wenn Tragfähigkeit sinkt und wenn Orte um ihre letzten Angebote kämpfen, wächst jedes Instrument in die Lücke hinein, für die es geschaffen wurde. Dann wird aus selten schnell häufig, ohne dass jemand es als Kurswechsel bezeichnet.

Die Mechanik, mit der diese Ausnahme bewacht werden soll, ist ein Genehmigungs- und Kriterienapparat. Es soll geprüft werden, ob ein Ort oder Ortsteil wirklich abgelegen ist, ob der Bedarf plausibel ist, ob die Bedingungen erfüllt sind. Das klingt nach Kontrolle, wirkt in der Praxis aber wie die Verlagerung einer politischen Entscheidung in ein Verwaltungsverfahren, in dem Aktenlagen über Versorgungswirklichkeit entscheiden müssen.

Damit entsteht ein neues Risiko: Versorgung wird zur Frage, wie gut sie sich begründen lässt. Wer die richtigen Nachweise beibringt, bekommt Struktur, wer an der Begründung scheitert, bleibt im Status quo. Gleichzeitig entsteht Konfliktpotenzial zwischen Betrieben, weil ein Genehmigungsantrag nie nur ein Antrag ist, sondern ein Eingriff in ein bestehendes Umfeld. Es geht dann nicht mehr um die abstrakte Fläche, sondern um konkrete Kundschaft, konkrete Arbeitsplätze und die Frage, wer am Ende die Grundlast trägt.

In der zweiten Schleife zeigt sich, warum das Thema so brisant ist. Es ist nicht nur eine Debatte über Standorte, sondern über die Art, wie der Staat Versorgung denkt. Entweder als verlässlichen Rahmen, der Tragfähigkeit stabilisiert, oder als Set von Sonderkonstruktionen, die dort einspringen, wo Tragfähigkeit bereits bricht. Je stärker man auf Sonderkonstruktionen setzt, desto mehr wirkt es, als würde man das Grundproblem umkreisen, statt es zu lösen.

Der Gegenhorizont liegt deshalb nicht in einem reflexhaften Nein, sondern in einer klaren Bedingung: Wenn Zweigapotheken kommen sollen, müssen sie so gebaut sein, dass sie Gleichwertigkeit nicht unterlaufen und bestehende Strukturen nicht in eine Verdrängungsspirale drücken. Versorgung in der Fläche gewinnt nicht, wenn man sie in neue Kategorien sortiert, sondern wenn man sie so absichert, dass ein Licht im Schaufenster nicht zum Ausnahmefall wird.

 

E-Rezept stottert weiter, Apotheken fangen Ausfälle auf, Versorgung zahlt die Minuten.

Am HV-Tisch wirkt es manchmal wie ein schlechter Witz: Der Patient steht da, die Karte ist da, die Erwartung ist klar, und trotzdem kommt das Rezept nicht sauber durch. Nicht, weil jemand vor Ort seinen Job nicht kann, sondern weil das, was im Hintergrund „digital“ heißt, sich in der Praxis als Kette aus Abhängigkeiten zeigt. Wenn ein Glied ruckelt, ruckelt alles.

Die jüngsten Störungen beim Einlösen von E-Rezepten über die elektronische Gesundheitskarte sind deshalb mehr als eine Meldung aus dem Technikraum. In der Apotheke sind sie ein konkreter Zeitverlust, der sich nicht in einem großen Knall entlädt, sondern in vielen kleinen Unterbrechungen. Ein Vorgang dauert länger, Rückfragen entstehen, Warteschlangen werden nervöser, und am Ende bleibt die Apotheke die Stelle, die das erklären muss, obwohl sie das Problem nicht erzeugt hat.

Die Mechanik hinter solchen Ausfällen ist für Außenstehende schwer greifbar, für den Betrieb aber sofort spürbar. Es geht nicht nur um das Rezept selbst, sondern um das Zusammenspiel von Zugangsweg, Identitätsprüfung, Verbindung zur Telematikinfrastruktur und den Diensten, die daran hängen. Wenn dann parallel Funktionen wie Versichertenstammdaten, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der Zugriff auf die Patientenakte ebenfalls wackeln, wird aus einer Störung ein Flächenereignis im Alltag.

Für die Teams entsteht dadurch ein Doppelauftrag, der in keiner Kostenstelle sauber abgebildet ist. Sie müssen erstens Versorgung sicherstellen, also Wege finden, wie das Arzneimittel trotz Störung zeitnah beim Patienten ankommt. Und sie müssen zweitens Vertrauen stabilisieren, also erklären, beruhigen, Übergänge schaffen. Der zweite Teil ist oft der größere, weil die Erwartung im Raum steht, dass Digitalisierung eigentlich entlasten sollte, nicht zusätzliche Gespräche erzwingen.

Was dabei unterschätzt wird, ist die Wirkung von Wiederholung. Eine einzelne Panne kann man als Ausnahme verbuchen. Viele Pannen hintereinander verändern die Haltung im Betrieb. Dann wird nicht mehr gefragt, ob es heute klappt, sondern wie man sich absichert, wenn es wieder nicht klappt. Der Alltag bekommt eine zweite Spur aus Vorsicht, die permanent mitläuft: Alternativen im Kopf, zusätzliche Prüfungen, mehr Rückfragen, mehr Dokumentation. Das macht Prozesse nicht sicherer, es macht sie schwerer.

Systemisch drückt sich das in einer Verschiebung aus: Digitale Versorgung soll standardisieren, doch im Störfall produziert sie improvisierte Sonderfälle. Im Ergebnis wird die Apotheke zu einem Ort, an dem technische Unzuverlässigkeit in organisatorische Leistung übersetzt werden muss. Diese Übersetzungsleistung ist unsichtbar, aber sie ist real. Sie frisst Personalzeit, sie erhöht die Fehleranfälligkeit durch Unterbrechungen, und sie verschärft den Druck auf Teams, die ohnehin am Rand arbeiten.

Dabei gibt es ein naheliegendes Gegenargument, das man nicht wegwischen kann: Solche Systeme sind komplex, und Komplexität bringt Störungen mit sich. Das stimmt. Nur ist die Frage nicht, ob Komplexität existiert, sondern wie robust sie gebaut ist. Robust heißt in der Versorgung nicht, dass es nie Störungen gibt, sondern dass Störungen nicht das eigentliche Geschehen werden. Robust heißt auch, dass es klare, verständliche Störfallroutinen gibt, die sich nicht jedes Mal neu erfinden müssen.

Genau hier beginnt die zweite Erzähl-Schleife, weil die Störung nicht isoliert steht. Wenn gleichzeitig über Honorar, Strukturmodelle und Personalengpässe gestritten wird, wirken E-Rezept-Pannen wie eine zusätzliche, ungeplante Abgabe an den Alltag. Aus Minuten werden Stunden, aus Stunden wird Müdigkeit, aus Müdigkeit wird defensive Betriebsführung. Wer so arbeitet, baut keine Reserven auf, er lebt von ihnen.

Es ist deshalb kein überzogener Vergleich, wenn Mitarbeitende im Stillen sagen, man würde niemals akzeptieren, dass sicherheitskritische Systeme mit dieser Störanfälligkeit betrieben werden. In der Arzneimittelversorgung ist die Schwelle zur Sicherheitsfrage schneller erreicht, als es von außen wirkt, weil Verzögerungen nicht nur ärgerlich sind, sondern Therapiepfade verschieben können. Und weil am Ende immer jemand die Verantwortung fühlt, auch wenn die Ursache woanders liegt.

Der Gegenhorizont ist nicht mehr Digitalisierung, sondern bessere Digitalisierung. Weniger Bruchstellen, klarere Zugänge, verlässlichere Infrastruktur, vor allem aber ein Betriebskonzept, das Störungen so abfedert, dass die Apotheke nicht zur permanenten Reparaturstelle eines Systems wird, das eigentlich Vereinfachung versprochen hat.

 

Warken verspricht Digitalstabilität, Apotheken brauchen Alltagstauglichkeit, Vertrauen hängt am Zugang.

Es klingt zunächst wie eine Rückkehr zur Vernunft: Nicht noch mehr Funktionen, nicht noch mehr Pilotprojekte, sondern erst einmal die Frage, ob das, was schon da ist, zuverlässig läuft. Die neue Digitalisierungsstrategie aus dem Bundesgesundheitsministerium setzt genau dort an, zumindest in der öffentlichen Erzählung. Funktionssicherheit beim E-Rezept, ein breiterer Einsatz der elektronischen Patientenakte, dazu Nutzerfreundlichkeit, damit Patientinnen und Patienten überhaupt mitgehen.

Im Alltag der Apotheken ist das kein Strategiepapier, sondern eine tägliche Erwartungslücke. Wenn das E-Rezept stockt, wenn der Zugriff hakt oder wenn eine Karte plötzlich nicht reicht, ist die Apotheke die Stelle, an der aus „digital“ wieder „Handarbeit“ wird. Wer hier arbeitet, spürt sofort, ob ein Ministeriumsversprechen eher wie eine Vision klingt oder wie ein konkreter Plan, der bis an den HV reicht.

Die Strategie benennt im Kern zwei Felder, die sich gegenseitig verstärken: Stabilität und Akzeptanz. Stabilität heißt, dass Einlösen, Zugriff und Anbindung nicht mehr als Störfallroutine erlebt werden. Akzeptanz heißt, dass die ePA nicht nur existiert, sondern verständlich wird, niedrigschwellig nutzbar, ohne dicke Hürden im Zugang. In der Theorie ist das sauber. In der Praxis entscheidet nicht die Theorie, sondern die erste Minute, in der etwas nicht funktioniert und jemand fragt, warum es schon wieder so kompliziert ist.

Denn die ePA hat nicht nur ein Technikproblem, sie hat ein Kommunikationsproblem. Das ist kein moralischer Vorwurf, sondern eine Realität: Viele Versicherte wissen nicht, was sie davon haben, wie sie hineinkommen und warum sie sich überhaupt kümmern sollen. Wenn Zugang und Nutzen nicht zusammenpassen, bleibt ein System stehen, selbst wenn es technisch korrekt gebaut wurde. In der Apotheke zeigt sich das in Gesprächen, die eigentlich Beratung sein sollten, aber zu Erklärungen über Registrierung, Wege und Zuständigkeiten werden.

Warken setzt an dieser Stelle auf Nutzerfreundlichkeit. Das ist richtig, aber auch gefährlich, wenn es nur eine Floskel bleibt. Nutzerfreundlichkeit bedeutet nicht, dass ein Menü hübscher ist. Es bedeutet, dass der Zugang verlässlich ist, dass Begriffe verständlich sind, dass die Handlungslogik klar ist, und dass man im Fehlerfall nicht allein gelassen wird. Solange der Weg zur digitalen Nutzung wie ein Hindernislauf wirkt, kann man nicht ernsthaft erwarten, dass breite Akzeptanz ausgerechnet aus Gewöhnung entsteht.

Hier kommt die Apothekenperspektive ins Spiel, die in Strategiepapiere oft nur am Rand hineinpasst. Apotheken sind ein Ort, an dem digitale Systeme auf reale Menschen treffen, nicht auf Modellannahmen. Wenn die ePA attraktiver werden soll, braucht es nicht nur neue Funktionen, sondern weniger Reibung im Zugriff. Und wenn das E-Rezept stabiler werden soll, braucht es nicht nur Updates, sondern eine Robustheit, die Störungen nicht zum Alltag macht.

In der zweiten Schleife wird sichtbar, wie eng alles miteinander verbunden ist. Wenn politische Reformen gleichzeitig Honorar, Strukturmodelle und Personalfragen bewegen, wirkt eine Digitalstrategie wie ein Versprechen, das die Realität entlasten soll. Wird dieses Versprechen eingelöst, kann es tatsächlich Luft schaffen. Wird es nicht eingelöst, verstärkt es den Zynismus, der sich leise einschleicht, wenn Ankündigungen wiederholt werden, während Betriebe weiter improvisieren müssen.

Ein Gegenargument liegt auf der Hand und sollte nicht unterschlagen werden: Komplexe Systeme brauchen Zeit, und ein bundesweiter Rollout ist nie so sauber wie ein Plan. Das stimmt. Aber Versorgung ist kein Labor, und Geduld ist keine unendliche Ressource. Wenn Stabilität zur Priorität erklärt wird, dann muss sie sich in messbaren Verbesserungen zeigen, die im Betrieb ankommen, nicht nur in Überschriften.

Am Ende steht deshalb eine einfache Prüfmarke, die härter ist als jede Strategieformulierung: Wird die Apotheke im Alltag entlastet oder zusätzlich belastet. Stabilität und Nutzerfreundlichkeit sind keine Schönwetterbegriffe, sie sind Versorgungsbedingungen. Und solange Zugangshürden hoch bleiben und Störungen als Normalität durchlaufen, hängt das Vertrauen nicht am nächsten Papier, sondern an der nächsten reibungslosen Einlösung, die endlich einfach nur funktioniert.

 

BMG hält EU-Versandregeln für genug, Länder verlangen Nachweise, Apotheken spüren Vollzugslücken.

Man merkt es an der Art, wie über Kontrolle gesprochen wird. Die einen reden von Logos, Listen und Zuständigkeiten, als sei damit schon geklärt, dass Regeln auch greifen. Die anderen reden von Alltag, von Wettbewerbsdruck und von dem unguten Gefühl, dass Kontrolle zwar behauptet wird, aber selten sichtbar ist. Genau in dieser Spannung liegt das Thema EU-Versand und die Frage, ob die Spielregeln in der Praxis wirklich gleich lang sind.

Der Kern ist schnell beschrieben und gerade deshalb so explosiv: Apotheken dürfen Arzneimittel aus dem EU-Ausland an Endverbraucher in Deutschland versenden, wenn das Recht im Sitzstaat den deutschen Regelungen entspricht. Um dieses „entspricht“ zu operationalisieren, gibt es eine Länderliste. Sie soll abbilden, welche Länder die Anforderungen erfüllen. In der politischen Logik wirkt das wie ein sauberer Filter. In der Marktlogik wirkt es wie ein Beruhigungsinstrument, solange niemand nachvollziehen kann, wie aktuell, wie streng und wie konsequent es tatsächlich geprüft wird.

Der Bundesrat hat genau an dieser Stelle angesetzt und eine Bestätigungs- beziehungsweise Nachweislogik vorgeschlagen. Nicht als großes Bürokratiemonster, sondern als einfache Idee: Die zuständige Behörde im Sitzstaat soll bestätigen, dass die dortige Apotheke bei Versand nach Deutschland die einschlägigen deutschen Normen einhält. Damit würde Kontrolle nicht nur eine Behauptung, sondern ein dokumentierter Schritt, der im Streitfall greifbar ist. Die Länder wollten das als Werkzeug, das im Zweifel auch schnelleres Eingreifen ermöglicht.

Die Bundesregierung lehnt das ab. Die Begründung folgt der Linie, die man aus vielen europäischen Regulierungsdebatten kennt: Anforderungen seien bereits im nationalen Apothekenrecht und in der europäischen Systematik angelegt, und es gebe Mechanismen, über die sich die Versanderlaubnis erkennen lasse. Das klingt nach Ordnung. Es ist aber eine Ordnung, die stark auf formale Existenz von Regeln baut, weniger auf die Frage, wie der Vollzug im Einzelfall funktioniert.

Damit verschiebt sich die Debatte weg von „gibt es Regeln“ hin zu „wer beweist was“. Die Länder sagen im Kern: Wenn ein Markt quer über Grenzen wirkt, braucht es klare Nachweise, nicht nur abstrakte Verweise. Das BMG sagt im Kern: Das System ist schon geregelt, zusätzliche Nachweispflichten sind nicht zielführend und müssen europarechtlich sauber bleiben. Beide Seiten haben einen Punkt. Nur entscheidet am Ende nicht, wer den besseren Satz formuliert, sondern wer die überzeugendere Vollzugsgeschichte erzählen kann.

In den Apotheken ist diese Vollzugsgeschichte oft dünn. Nicht, weil es keine Behörden gibt, sondern weil der Eindruck entsteht, dass Kontrolle weit weg ist, während der Wettbewerb sehr nah ist. Jede Unklarheit über Pflichten, jede Differenz in der Durchsetzung, jede spürbare Asymmetrie wird im Betrieb zur Realität, die man nicht wegdiskutieren kann. Man kann sie nur kompensieren, etwa durch zusätzliche eigene Sicherungen, durch mehr Beratung, durch mehr Dokumentation, durch mehr Vorsicht. Das ist der Punkt, an dem ein Vollzugsthema zu einer betriebswirtschaftlichen Frage wird.

Hinzu kommt eine zweite, leise Wirkung: Vertrauen. Wenn die Länderliste als statisches Instrument wahrgenommen wird, entsteht das Gefühl, dass sie eher beruhigt als überprüft. Dann wird „europäisch geregelt“ zum Satz, der nicht mehr stabilisiert, sondern Misstrauen auslöst. Und Misstrauen hat in diesem Markt eine besondere Dynamik, weil es sofort in politische Forderungen umschlägt, die wiederum als „zusätzliche Bürokratie“ abgeräumt werden können. So dreht sich die Debatte im Kreis, während die Praxis weiterläuft.

Das Gegenargument der Bundesregierung, dass man europarechtliche Grenzen beachten muss, ist nicht nur ein Feigenblatt. Eine nationale Sonderprüfung kann schnell als Markthürde gelesen werden. Doch genau deshalb ist der Vorschlag der Länder politisch so interessant: Er versucht, Kontrolle über zuständige Behörden im Sitzstaat zu organisieren, statt neue deutsche Parallelprüfungen aufzubauen. Es ist eher ein Nachweisschritt als ein deutscher Zugriff. Ob das am Ende wirklich „bürokratiearm“ wäre, hängt davon ab, wie es ausgestaltet wird. Aber als Prinzip verschiebt es die Debatte von Vertrauen zu Dokumentation.

In der zweiten Schleife wird deutlich, worum es eigentlich geht: um Gleichwertigkeit. Nicht als moralisches Wort, sondern als harte Marktbedingung. Wenn Vor-Ort-Apotheken Pflichten spürbar tragen und ausländische Versender als leichter laufend erlebt werden, dann reicht der Hinweis auf bestehende Regeln nicht mehr. Dann braucht es sichtbare, nachvollziehbare Mechanismen, die zeigen, dass Pflicht und Kontrolle nicht an Grenzen enden. Sonst bleibt die Länderliste ein Symbol, und Symbole halten nicht lange, wenn der Alltag anderes erzählt.

Am Ende ist die Frage deshalb weniger, ob EU-Versand „ein Standbein“ sein darf, sondern wie man sicherstellt, dass Standbein nicht bedeutet, dass Verantwortung ausgedünnt wird. Wer Kontrolle ernst meint, muss sie so organisieren, dass sie im Zweifel greift, ohne den Binnenmarkt zu zerlegen. Und wer Fairness ernst meint, muss akzeptieren, dass Fairness nicht behauptet werden kann, sondern im Vollzug sichtbar werden muss.

 

AAppO bleibt liegen, Nachwuchs wartet auf Modernität, Versorgung verliert Zukunftstempo.

Es gibt diese Momente, in denen man merkt, dass ein Beruf nicht nur am Honorar hängt, sondern an der Frage, ob er sich selbst noch zeitgemäß erzählen kann. In Apotheken ist das längst kein hübsches Image-Thema mehr, sondern ein stiller, praktischer Druck: Wer kommt nach, wer bleibt, wer fühlt sich in diesem Beruf wieder, wenn die Realität schneller läuft als die Ausbildungsordnung.

Die Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker ist seit Jahren als notwendig markiert, und gleichzeitig seit Jahren vertagt. Die aktuelle Ordnung ist alt genug, um eine ganze Generation an Versorgungswirklichkeit nicht mehr abzubilden. Das ist nicht nur eine Frage einzelner Fächer, sondern eine Frage von Rollenbildern. Heute sind digitale Prozesse, Datenflüsse, Medikationsmanagement, interprofessionelle Schnittstellen und Kommunikation mit Patientinnen und Patienten keine Sonderfälle, sondern Alltag. Wenn Ausbildung so tut, als wären sie „Zusatz“, entsteht eine Lücke, die später über Fortbildung und Improvisation geschlossen werden muss.

Die Mechanik des Stillstands ist typisch und deshalb so schwer zu knacken. Ausbildungsreformen sind große Maschinen. Sie brauchen Abstimmung, sie brauchen Curricula, sie brauchen Umsetzungswege an Hochschulen, sie brauchen Länderprozesse und Gremien. Genau diese Größe macht sie anfällig für Verschiebung. Wenn politisch gerade eine andere Baustelle höher priorisiert wird, landet die Ausbildungsordnung auf Wiedervorlage. Und wenn sie dort zu lange liegt, hat sie am Ende nicht mehr nur ein Update-Problem, sondern ein Anschlussproblem an eine Wirklichkeit, die sich in der Zwischenzeit weiterbewegt hat.

Im Raum stehen dabei mehrere Akteursgruppen, die eigentlich am gleichen Strang ziehen müssten. Berufsvertretungen und Kammern benennen die Dringlichkeit, Studierendenvertretungen haben Vorarbeit geleistet, Hochschulen warten auf klare Vorgaben, und das Ministerium muss den Prozess politisch führen. Gleichzeitig wird in der Debatte spürbar, wie viel Zeit schon verstrichen ist. Wenn Anläufe seit Jahren laufen, entsteht nicht nur Ungeduld, sondern auch der Eindruck, dass Modernisierung zwar rhetorisch gewollt ist, praktisch aber keinen Platz bekommt.

Systemisch wirkt das wie ein Zeitverlust, der sich später nicht einfach nachholen lässt. Wer heute studiert, arbeitet noch Jahrzehnte im System. Wenn Ausbildungsinhalte hinterherlaufen, wird das gesamte System träger, weil neue Kompetenzen nicht selbstverständlich nachwachsen, sondern mühsam nachqualifiziert werden müssen. Dazu kommt ein Attraktivitätsproblem. Junge Menschen entscheiden sich nicht nur für einen Beruf, sondern für ein Zukunftsversprechen. Wenn die Ausbildung wie gestern wirkt, fühlt sich auch die Perspektive wie gestern an, selbst wenn der Beruf in Wahrheit hochrelevant bleibt.

Es gibt ein naheliegendes Gegenargument, das man ernst nehmen muss: Nicht jede neue Mode sollte sofort in die Ausbildungsordnung, und Ausbildung muss Grundlagen sichern, nicht jede Tageswelle abbilden. Das stimmt. Nur geht es hier nicht um Mode. Digitalisierung, Datenkompetenz, neue Versorgungsrollen und interprofessionelle Zusammenarbeit sind keine Trends, sondern Struktur. Wer sie als Zusatz behandelt, bildet nicht konservativ aus, sondern unvollständig.

In der zweiten Schleife wird deutlich, dass die AAppO-Debatte auch deshalb brennt, weil sie mit allem anderen zusammenstößt. Wenn Honorarfragen offen sind, wenn Personal knapp ist, wenn die Digitalisierung im Alltag störanfällig bleibt, dann wird Ausbildung zum Ort, an dem man wenigstens Verlässlichkeit erwartet. Bleibt auch sie im Schwebezustand, entsteht ein Gesamtbild: Ein System, das an vielen Stellen von der Gegenwart verlangt, aber die Zukunft nicht entschlossen baut.

Der Gegenhorizont liegt nicht in einem perfekten Großwurf, der noch einmal fünf Jahre braucht, sondern in einer Reform, die schneller anschlussfähig wird. Eine moderne AAppO muss Rollen und Kompetenzen klarer definieren, digitale und patientennahe Aufgaben nicht als Dekoration behandeln, und Übergänge so gestalten, dass Hochschulen umsetzen können, ohne am Aufwand zu scheitern. Denn das eigentliche Risiko ist nicht, dass eine Reform nicht makellos ist. Das eigentliche Risiko ist, dass sie zu spät kommt und der Beruf weiter Zeit verliert, während die Versorgung längst in einem anderen Tempo arbeitet.

 

Wettbewerbszentrale klagt gegen dm, Versandmodell testet Apothekenprinzipien, Karlsruhe wird zur Richtungsmarke.

Es beginnt unspektakulär, wie so vieles, was später Grundsatz wird. Ein Klick im Warenkorb, ein paar Produkte aus dem Drogeriesortiment, daneben ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, und irgendwo im Hintergrund ein Versender, der sagt: Das ist sauber getrennt, das ist rechtlich zulässig, das ist transparent. Genau an dieser Schnittstelle setzt die Klage an, weil sie nicht nur fragt, ob ein Einzelfall erlaubt ist, sondern ob ein Systemprinzip im Digitalen noch trägt.

Die Wettbewerbszentrale hat beim Landgericht Karlsruhe Klage gegen dm erhoben. Im Kern geht es um den Vorwurf, dass dm mit dem OTC-Versandmodell arzneimittel- und apothekenrechtliche Vorgaben verletzt und drogerietypische Angebotslogik mit apothekenpflichtigem Sortiment vermischt. Der Streitpunkt ist damit nicht nur ein Shop-Design, sondern die Schutzarchitektur des Apothekensystems: Trennung der Sortimente, Apothekenpflicht, Unabhängigkeit, freie Apothekenwahl und die Frage, ob diese Leitplanken im digitalen Vertrieb tatsächlich durchsetzbar bleiben.

dm kontert mit dem Verweis auf eine organisatorische Trennung. Die apothekenpflichtigen und apothekenexklusiven Produkte, so die Argumentation, würden ausschließlich von dm-med verkauft, einem eigenständigen Unternehmen mit Sitz in Tschechien, das eine Präsenz- und eine Versandapotheke betreibe. Kundinnen und Kunden würden im Bestellprozess über die Trennung informiert; die „Apothekenartikel“ würden versandfertig verpackt und bis zur Ankunft beim Kunden klar getrennt von Drogerieware behandelt. Das ist die Verteidigungslinie: formale und logistische Separation statt Vermischung.

Genau hier liegt die juristische und systemische Reibung. Denn selbst wenn Verpackung und Absender getrennt sind, bleibt die Frage, wie der Prozess im Kopf des Kunden wirkt. Wer entscheidet, wo die Apotheke beginnt und wo das Handelsumfeld endet, wenn beides in einer Einkaufslogik zusammengeführt wird. Rechtlich kann sich das an Details festmachen, praktisch aber wird es an der Grundfrage hängen, ob eine Apotheke im digitalen Raum als eigenständiger, unabhängiger Versorgungsträger sichtbar bleibt oder ob sie zur Funktion innerhalb eines Handelsportals wird.

Die Wettbewerbszentrale sieht darüber hinaus eine Umgehung des Fremdbesitzverbots als möglich, weil das Lager bewusst jenseits der Grenze eröffnet wurde, aber der deutsche Markt im Fokus steht. Das ist ein heikler Vorwurf, weil er weniger auf einzelne Produktseiten zielt als auf die Konstruktion dahinter: Wer steuert, wer profitiert, wer prägt die Angebotswelt, und wie weit kann ein Handelsunternehmen die Apotheke in seine Kundenbeziehung integrieren, ohne dass die apothekenrechtlichen Trennlinien ihre Wirkung verlieren.

dm weist auch das zurück und betont, dm-med sei eine eigenständige Apotheke mit allen erforderlichen Zulassungen, pharmazeutisch geleitet nach tschechischem Recht. Der Versand nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach Deutschland sei nach deutschem und tschechischem Recht zulässig. Auch das ist ein wichtiger Punkt, weil er die Debatte von der moralischen Ebene auf die Zuständigkeits- und Rechtslage zurückzieht. Nur ist Zulässigkeit nicht automatisch Gleichwertigkeit, und genau darum drehen sich die größeren Diskussionen.

Systemisch ist die Klage deshalb so bedeutsam, weil sie wie ein Testlabor für den nächsten Schritt wirkt. dm steht nicht allein im Markt. Wenn ein großes Handelsunternehmen zeigt, dass ein solches Modell funktioniert, entsteht ein Sog. Andere werden es nachbauen, variieren, skalieren. Für die Vor-Ort-Apotheken ist das nicht nur eine Wettbewerbsfrage, sondern eine Frage der Ordnungslogik: Bleibt Apotheke ein eigener Raum mit eigener Verantwortung, oder wird sie zum Baustein in einer Plattformwelt, in der Beratung, Auswahl und Bindung von anderen Akteuren orchestriert werden.

In der zweiten Schleife wird klar, warum Karlsruhe eine Richtungsmarke werden kann. Es geht nicht nur um dm, sondern um die Grenze zwischen Vertrieb und Versorgung. Die Apotheke vor Ort erlebt seit Jahren, dass Pflichten zunehmen, während Marktlogiken aggressiver werden. In diesem Klima wird jede Konstruktion, die apothekenpflichtige Produkte in eine Handelsumgebung integriert, sofort als Signal gelesen: Entweder bestätigt das Recht die Schutzmechanismen, oder es akzeptiert eine neue Normalität, in der Schutz nur noch als Hinweistext existiert.

Ein Gegenargument bleibt: Digitalisierung verändert Einkaufsgewohnheiten, und solange eine Apotheke tatsächlich als Apotheke handelt, könne man nicht jede Nähe zu Handel automatisch verbieten. Das stimmt als Prinzip. Aber genau deshalb ist der Streit so scharf, weil er nicht auf Bauchgefühl beruht, sondern auf der Frage, welche Schutzmechanismen im digitalen Raum als zwingend gelten und wie sichtbar sie sein müssen, damit sie nicht nur formal existieren.

Am Ende wird das Gericht klären müssen, was im Kern unter Vermischung zu verstehen ist und wie weit organisatorische Trennung reicht, wenn die Kundenführung eine gemeinsame Welt erzeugt. Für das Apothekensystem ist das mehr als ein Verfahren. Es ist die Frage, ob die digitalen Vertriebsmodelle künftig an den apothekenrechtlichen Leitplanken ausgerichtet werden, oder ob die Leitplanken so interpretiert werden, dass sie in der Plattformlogik gerade noch mitlaufen. Und genau deshalb schauen nicht nur Apotheken, sondern auch alle, die bereits in den Startlöchern stehen, sehr genau hin.

 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Eine Woche, die vordergründig aus Einzelentscheidungen besteht, zeigt im Zusammenhang eine klare Linie: Kostenbremse vor Strukturstärkung, Flexibilisierung vor Schutzmechanismus, Digitalversprechen vor technischer Stabilität – und genau darin liegt die Spannung, weil jede dieser Entscheidungen für sich begründbar scheint, im Zusammenwirken jedoch Druck auf Versorgung, Verantwortung und Berufsidentität erzeugt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Honorarfragen vertagt, Vertretungsregeln ausgeweitet, Zweigapotheken erleichtert und Versandstrukturen geschont werden, verschiebt sich das Gleichgewicht im System leise, aber spürbar. Die Frage ist nicht, ob einzelne Maßnahmen sinnvoll erscheinen, sondern ob ihre Summe die wohnortnahe Versorgung stärkt oder schleichend defensiver macht. Am Ende entscheidet nicht der politische Ton, sondern die Realität im Alltag zwischen Rezept, Beratung und Haftung.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Die Entwicklung dieser Woche zeigt, wie stark politische Detailentscheidungen die strategische Zukunft des Berufs prägen.

 

Zurück zur Übersicht

  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken