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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Samstag, 14. Februar 2026, um 08:26 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Wer das Wort „Stärkung“ liest, hört zuerst Entlastung, Planungssicherheit, Atem. Im ApoVWG-Entwurf kommt die Entlastung stellenweise als Prozesslogik daher: weniger Retax-Fallen aus Formalien, mehr Spielraum beim Austausch, direktere Wege in der Heimversorgung, mehr Optionen bei Personal- und Notdienstmodellen. Gleichzeitig wird die Reform als Rollenaufwertung geschrieben: Prävention, Impfungen, Tests, erweiterte Anschlussversorgung, mehr Verantwortung am Versorgungspunkt. Genau in dieser Doppelbewegung entsteht der Prüfpunkt: Befugnisse sind sofort real, Basisstabilisierung bleibt nachgelagert. Wer knapp fährt, spürt zuerst die zusätzliche Prüfpflicht, nicht die spätere Verhandlung. Und so wird aus Anerkennung schnell ein Risiko, wenn Vergütung, Bürokratie und Haftung nicht im selben Takt nachziehen.
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung wird politisch als wirtschaftliche Stärkung adressiert, und die Wortwahl ist nicht zufällig: kleinere und ländliche Apotheken sollen entlastet, stabilisiert und zugleich als niedrigschwellige Gesundheitsinstanz stärker genutzt werden. Der Entwurf verbindet zwei Versprechen, die sich in der Praxis nicht automatisch decken. Das erste Versprechen lautet: mehr Spielraum, weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung. Das zweite Versprechen lautet: wirtschaftliche Verbesserung. Wer den Text auf seine Mechanik hin liest, merkt, dass das zweite Versprechen im Gesetz selbst nicht als sofortige Basisstabilisierung ausgestaltet ist, sondern als später zu verhandelnde oder indirekt zu erzielende Wirkung, während das erste Versprechen über neue Aufgaben und neue Organisationsoptionen sofort konkret wird.
Die Struktur des Entwurfs setzt zunächst an der Rolle der Apotheke an. Sie soll mehr dürfen, damit Versorgung breiter wird: Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, Schnelltests in definierten Bereichen, Präventionsleistungen als pharmazeutische Dienstleistungen, dazu die Möglichkeit, in bestimmten Konstellationen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Verordnung abzugeben. Im Hintergrund steht eine bekannte Logik: Wenn Arztkapazität knapp ist und Prävention politisch als Kostenbremse erzählt wird, werden niedrigschwellige Versorgungspunkte attraktiver, weil sie ohne Termin und ohne lange Wege erreichbar sind. Das ist systemisch nachvollziehbar, aber es ist betriebswirtschaftlich nur dann Stärkung, wenn diese Aufgaben nicht als „zusätzlich machbar“ vorausgesetzt werden, sondern so ausgestattet sind, dass sie die betriebliche Realität tragen statt sie zu belasten.
Denn jede Befugnis ist zugleich eine Prüfpflicht. Wer impft, trägt Verantwortung für Auswahl, Aufklärung, Dokumentation und für die Prozesssicherheit im Betrieb. Wer testet, trägt Verantwortung für die korrekte Durchführung, die Interpretation, die Information über Grenzen und die Einbettung in die weitere Versorgung. Wer Prävention anbietet, muss Personal und Zeit freihalten, ohne dass der übrige Betrieb kippt. Der Entwurf spricht an mehreren Stellen davon, Bürokratie abzubauen und die Eigenverantwortung zu stärken. In der Realität ist aber gerade Eigenverantwortung nur dann entlastend, wenn sie nicht mit einer stillen Ausweitung von Haftungs- und Dokumentationsrisiken einhergeht. Andernfalls wird aus dem Versprechen „weniger Bürokratie“ eine Verschiebung: weniger an einer Stelle, mehr an anderer Stelle, nur näher am Betrieb.
Der zweite große Block des Entwurfs reagiert sichtbar auf Personal- und Strukturknappheit. Zweigapotheken sollen leichter gegründet werden können, wenn die Versorgung in abgelegenen Orten deutlich eingeschränkt ist. Filial- oder Zweigapotheken sollen unter bestimmten Bedingungen von zwei Personen geleitet werden dürfen, um flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen und Verantwortung organisatorisch abzugrenzen. Erfahrene PTA sollen in einer praktischen Erprobung mit behördlicher Genehmigung die Apothekenleitung zeitweise vertreten können, maximal zwanzig Tage, davon höchstens zehn am Stück, um den Betrieb in ländlichen Regionen vorübergehend aufrechtzuerhalten. Teilnotdienste in den Abendstunden sollen künftig ebenfalls bezuschusst werden, nicht nur Vollnotdienste über Nacht.
Diese Instrumente zeigen die eigentliche Lage: Das System sucht nach Stützen, die Betriebsfähigkeit sichern, wenn Personal nicht verfügbar ist. Das ist keine triviale Modernisierung, sondern eine Reaktion auf Knappheit. Genau hier liegt die kritische Schnittstelle zur wirtschaftlichen „Stärkung“. Denn ein Betrieb wird nicht automatisch wirtschaftlich stärker, nur weil er über Übergangskonstruktionen länger geöffnet bleiben kann. Er bleibt erst einmal betriebsfähig. Wirtschaftliche Stärkung setzt voraus, dass der Betrieb die notwendige Personaldichte und die kalkulierbare Ertragsbasis hat, um nicht auf Kante zu laufen. Wenn Flexibilisierung zum Hauptinstrument wird, besteht das Risiko, dass sie als Ersatz für echte Stabilisierung wirkt: Man baut Stützen, statt das Fundament zu verstärken. Für die Fläche kann das kurzfristig Versorgung sichern, langfristig kann es aber den Druck verstetigen, weil man einen Normalzustand der Knappheit organisiert.
Hinzu kommt ein dritter Strang: Prozess- und Abrechnungslogik. Apotheken sollen bei der Einlösung von Verordnungen ein vorrätiges Mittel abgeben dürfen, wenn das rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar ist, befristet und evaluiert. Nullretaxationen aus formalen Gründen sollen ausgeschlossen werden, wenn ein abgegebenes Arzneimittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für das gleiche Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder austauschbare Darreichungsform besitzt. Für bestimmte Stoffe sollen verbindliche Apothekeneinkaufspreise durch die Selbstverwaltung vereinbart werden, um Abrechnung transparenter und einheitlicher zu machen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Arztpraxen sollen im Rahmen von Heimversorgungsverträgen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke übermitteln können. Kommissionierautomaten sollen auch für verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln nutzbar werden.
Das sind keine Nebensätze, sondern zentrale Stellschrauben der Alltagsrealität. Sie zielen auf Reibungsverluste, auf Risiken aus Formalien, auf Prozessbrüche zwischen Arztpraxis, Heim, Apotheke, Kasse. Das kann tatsächlich entlasten, wenn es am Ende weniger Rückfragen, weniger Retaxstress, weniger Umwege bedeutet. Aber auch hier gilt: Entlastung ist nur Stärkung, wenn sie im Betrieb als reale Zeit- und Risikoreduktion ankommt. Ein ausgeschlossener Nullretaxgrund nimmt Existenzrisiko aus einer formalen Ecke, aber er ersetzt keine stabile Ertragslage. Ein Austauschrecht bei Nichtverfügbarkeit hilft in Engpässen, kann aber neue Erwartungs- und Begründungslasten erzeugen, wenn jede Abweichung erklärt, dokumentiert und verteidigt werden muss. Einheitlichere Einkaufspreislogiken können Verwaltung senken, aber sie ändern nicht automatisch den Spielraum in der Marge, wenn der Markt und die Rabattstrukturen weiter bestimmen, wo die wirtschaftliche Luft dünn wird.
Der Punkt, an dem das „Stärkung“-Versprechen am stärksten auf die Probe gestellt wird, liegt in der Basisvergütung. Der Bundesrat bittet, das Packungsfixum von 8,35 Euro auf 9,50 Euro anzuheben. Die Bundesregierung verweist auf die finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und deren aktuelle Finanzsituation und stellt die Umsetzung zurück. Parallel wird eine ergänzende Verordnung angekündigt, in der Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen sind, unter anderem eine Empfehlung zur Anpassung der Honorare über eine jährliche Verhandlungslösung zwischen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband, dazu Flexibilisierungen beim Personaleinsatz und strengere Qualitätsvorgaben für den Versandhandel.
Damit wird die wirtschaftliche Stärkung als Kernversprechen nicht im Gesetz selbst eingelöst, sondern in eine nachgelagerte Ebene verschoben. Das ist politisch ein klassisches Muster: Man gibt Strukturelemente und Aufgabenpakete in ein Gesetz und verlagert die Ertragsfrage in eine Verordnung oder in Verhandlungen. Für Betriebe hat das eine klare Systemfolge. Aufgaben und Erwartungen werden sofort sichtbar, Planungssicherheit bleibt vorerst unscharf. Und weil Planungssicherheit in personalintensiven Betrieben eine der wichtigsten Ressourcen ist, wird aus der Verschiebung ein Risiko: Wer ohnehin auf Kante fährt, kann neue Aufgaben nicht „später“ finanzieren, wenn das „später“ offen bleibt.
Gerade kleinere und ländliche Apotheken, die der Entwurf ausdrücklich als Zielgruppe benennt, stehen damit in einem Zielkonflikt. Sie sollen mehr leisten und dadurch Versorgung sichern, gleichzeitig sind sie oft diejenigen, die am wenigsten Reserve haben, um neue Leistungen in Personal- und Zeitstrukturen einzubauen. Präventionsleistungen, Impfungen, Tests und Anschlussversorgung sind nur dann ein tragendes Element, wenn sie nicht nur erlaubt, sondern so vergütet und so bürokratiearm sind, dass sie als kalkulierbares Standbein taugen. Wenn sie hingegen als Add-on funktionieren, werden sie vor allem dort erbracht, wo der Betrieb ohnehin stabil ist. Dann entsteht ein unbeabsichtigter Selektionsmechanismus: Die stärkeren Einheiten können die neuen Felder bespielen, die schwächeren Einheiten bekommen die Pflichten und das Erwartungsmanagement, ohne dass daraus ein Rettungsanker wird. Ausgerechnet das würde die politische Zielrichtung „klein und ländlich stärken“ unterlaufen, nicht als Absicht, sondern als Mechanik.
Die kritische Betrachtung muss deshalb nicht mit einer Vermutung über politische Vorlieben arbeiten, sondern kann an der Konstruktion selbst ansetzen: Der Entwurf stärkt die Rolle der Apotheke im Versorgungssystem, aber er trennt Rollenaufwertung von Basisstabilisierung. Die Apotheke wird als Gesundheitsknoten stärker adressiert, und das ist als Anerkennung lesbar. Gleichzeitig bleibt die ökonomische Grundfrage, die in vielen Betrieben zuerst entscheidet, ob sie überhaupt noch in zwei Jahren existieren, im Modus der Vertagung. Das ist der Moment, in dem das Wort „Stärkung“ kippt: Es kann gleichzeitig wahr sein, dass Kompetenzen wachsen, und trotzdem unvollständig sein, dass Existenzrisiken sinken.
Am Ende hängt die Glaubwürdigkeit dieses „Stärkung“-Versprechens nicht an den Detailinstrumenten, so wichtig sie im Alltag sind, sondern an der Synchronisierung von drei Ebenen: Vergütung, Bürokratie und Haftungslogik. Wenn Vergütung verhandelt wird, Bürokratie aber faktisch nur verschoben wird, und Haftung mit jeder neuen Befugnis wächst, entsteht kein stabiler Ausbau, sondern ein Ausbau unter Last. Wenn dagegen Vergütungsverbesserungen verlässlich, zeitnah und kalkulierbar kommen, Bürokratie nicht nur versprochen, sondern im Betrieb spürbar reduziert wird, und Verantwortlichkeiten so geregelt sind, dass sie nicht als Risikoabwälzung wirken, dann kann aus der Rollenaufwertung tatsächlich wirtschaftliche Stärkung werden. Genau an dieser Scharnierebene entscheidet sich, ob das ApoVWG im Ergebnis ein Stabilisierungsgesetz ist oder ein Kompetenzgesetz mit vertagter Existenzfrage.
An dieser Stelle fügt sich das Bild.
Zwischen Anerkennung und Aufschub läuft die Reform genau dort scharf, wo Betriebe keine Reserve mehr haben.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Und die Wirkung bleibt unbequem: Stärkung ist erst Stärkung, wenn sie im Betrieb ankommt, nicht erst im nächsten Verhandlungstermin.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Entscheidend bleibt, ob neue Befugnisse mit verlässlicher Vergütung und spürbar weniger Haftungs- und Prozesslast zusammenkommen.
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