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  • 14.02.2026 – Für Apotheken wächst der Druck zur Zweigapotheke, der Bundesrat bremst, und die Regierung hält dagegen.
    14.02.2026 – Für Apotheken wächst der Druck zur Zweigapotheke, der Bundesrat bremst, und die Regierung hält dagegen.
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Bundesregierung und Bundesrat ringen um erleichterte Zweigapotheken, weil Versorgungssicherung und Strukturwahrung unterschiedlich gewic...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Für Apotheken wächst der Druck zur Zweigapotheke, der Bundesrat bremst, und die Regierung hält dagegen.

 

Der Streit dreht sich um Versorgung in der Fläche und um die Frage, ob Ausnahmen zur neuen Struktur werden.

Stand: Samstag, 14. Februar 2026, um 17:45 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die Zweigapotheke klingt nach einem Nebenschauplatz, aber sie trifft den Nerv der Reform: Wenn eine Region eine Vollapotheke nicht mehr trägt, entsteht politisch sofort der Reflex, ein Instrument zu bauen, das Präsenz rettet, ohne den ganzen Bauplan neu zu zeichnen. Genau dort setzt die Bundesregierung an, weil sie Versorgung nicht als Ideal, sondern als Pflicht im Alltag versteht, die auch dann funktionieren muss, wenn Wirtschaftlichkeit und Personal die klassische Logik ausdünnen. Der Bundesrat liest dieselbe Bewegung anders: Er sieht nicht zuerst die Lücke, sondern die Dynamik, die aus einer erleichterten Ausnahme eine bequeme Standardroute machen kann, mit Nebenfolgen für Verantwortung, lokale Bindung und eine Architektur, die bislang auf klaren Grenzen und klarer Zuordnung beruht. Das macht den Konflikt so scharf, weil er nicht über Sympathie entscheidet, sondern über die Wahl des Fehlers: Entweder man riskiert Leere aus Strukturreinheit, oder man riskiert Strukturverschiebung aus Versorgungsdrang. Dass im Entwurf schon Details nachjustiert werden, bevor die große Linie befriedet ist, zeigt, wie schnell kleine Formulierungen zu großen Räumen werden können, in denen Betreiber Entscheidungen treffen, Personal folgt und Gewohnheiten entstehen. Am Ende wird nicht das Wort Zweigapotheke die Versorgung retten oder beschädigen, sondern die Bedingung, ob das Instrument als Brücke gebaut bleibt oder als neue Hauptstraße wirkt, die man später kaum wieder verengt.

 

Mit der Zweigapotheke berührt die Reform einen der sensibelsten Punkte der Versorgungspolitik: den Moment, in dem der Staat entscheidet, ob er eine Lücke mit einem Instrument schließt oder ob er eine Architektur schützt, selbst wenn dabei ein Ort ausdünnt. Es klingt klein, weil das Wort nach Nebenstelle klingt, nach organisatorischer Verlängerung. In der Wirkung ist es größer, weil Zweigapotheken genau an der Kante arbeiten, an der Präsenz teuer wird und Regelarchitektur zugleich Stabilität verspricht. Wo diese Kante liegt, lässt sich nicht mehr aus einer einzigen Kennzahl lesen. Man muss auf Verhalten schauen: auf Gründungsentscheidungen, auf Personalbewegungen, auf die Frage, ob eine Apotheke ihren Raum noch als Verantwortung erlebt oder als betriebswirtschaftliches Risiko.

Der Plan der Bundesregierung, die Gründung von Zweigapotheken zu erleichtern, ist im Kern ein Versuch, Handlungsfähigkeit dort zu erzeugen, wo eine Vollapotheke nicht mehr selbstverständlich ist. Politisch ist das ein Satz in Richtung Flächenlogik: Nicht jeder Standort trägt die ganze Last, aber die Versorgung soll nicht erst dann reagieren, wenn alles weg ist. Wer so argumentiert, denkt Versorgung als Pflicht zur Präsenz, nicht als Idealkonstrukt. Die Zweigapotheke wird dann zur Brücke, die man baut, bevor die Straße abbricht. Und weil Brücken nur dann Sinn haben, wenn sie genutzt werden können, muss man Hürden senken, sonst bleibt das Instrument Theorie.

Der Bundesrat setzt an einem anderen Punkt an, und das macht die Konfrontation so hart: Er betrachtet nicht zuerst die Lücke, sondern die Dynamik, die ein leicht verfügbares Instrument auslösen kann. Denn eine Erleichterung verändert nicht nur den Einzelfall, sie verändert Anreize. Was heute als Ausnahme gedacht ist, wird morgen zur Standardroute, wenn es ökonomisch Vorteile bringt. Aus einer Brücke kann eine neue Hauptstraße werden. Dann wäre die Zweigapotheke nicht mehr der gezielte Versorgungsanker, sondern ein Strukturhebel, der Konzentration, Filialisierungseffekte und Verantwortungsverschiebungen verstärkt, ohne dass man das offen beschließt. Wer diese Sorge hat, will nicht aus Trotz streichen, sondern aus Vorsicht begrenzen, weil er weiß, wie schnell Systeme sich an den bequemsten Weg gewöhnen.

Genau deshalb wirkt es oberflächlich wie Unentschlossenheit, wenn Bundesregierung und Bundesrat gegeneinander stehen. In Wahrheit ist es ein Konflikt darüber, welche Art von Fehlsteuerung schwerer wiegt. Der eine Fehler wäre, Versorgungslücken als Preis der Strukturreinheit zu akzeptieren. Der andere Fehler wäre, Strukturregeln so zu öffnen, dass sie später nicht mehr steuerbar sind, nur um kurzfristig Lücken zu füllen. Beide Seiten können sich auf den Staat berufen. Beide Seiten können „Versorgungsauftrag“ sagen und etwas anderes meinen. Wer dann schreibt, die Regierung könne sich nicht entscheiden, trifft den Ton, aber nicht unbedingt die Mechanik. Präziser ist: Es prallen zwei Staatslogiken aufeinander, die in derselben Realität nicht gleichzeitig maximal erfüllt werden können.

Dass im Gesetzgebungsverfahren bereits Details zur Zweigapotheke nachjustiert werden, bevor die Grundsatzfrage politisch befriedet ist, ist dabei kein Zufall, sondern ein Signal. Es zeigt, wie stark der Entwurf in eine lebendige Praxis greifen soll, in der kleine Formulierungen große Räume öffnen. Eine Bedingung, die „nur“ erleichtert wird, kann in der Praxis die entscheidende Schwelle sein, ob jemand überhaupt gründet. Eine Pflicht, die „nur“ konkretisiert wird, kann darüber entscheiden, ob Zweigapotheken als Versorgungslinie funktionieren oder ob sie als betriebswirtschaftliche Optimierung missverstanden werden. Gerade bei Zweigapotheken ist die Wirkung nicht dort, wo man sie im Gesetzestext hinschreibt, sondern dort, wo Betreiber Entscheidungen treffen und Personal dem Angebot folgt.

Hier liegt auch die Stelle, an der die Frage nach dem Staatsauftrag eine schärfere Form bekommt. Der Staat kann Versorgung sichern, indem er Instrumente bereitstellt, die unter realen Bedingungen funktionieren. Er kann aber auch den Eindruck erzeugen, er sichere Versorgung, indem er an Instrumenten schraubt, während die tieferen Ursachen unangetastet bleiben: Wirtschaftlichkeit, Personalverfügbarkeit, Honorierung, Belastung im Alltag. Wenn man diese Ursachen nicht verändert, wird die Zweigapotheke schnell zur Schadensbegrenzung. Schadensbegrenzung kann legitim sein, aber sie ist etwas anderes als Strukturpolitik. Strukturpolitik ordnet Anreize so, dass Versorgung wieder aus eigener Kraft entsteht. Schadensbegrenzung versucht, den Abbau zu verlangsamen, ohne die Kräfte zu drehen, die ihn antreiben.

Das Gegenargument gegen die Bundesratskritik ist dabei nicht weich, sondern zwingend: Nicht jeder Ort kann eine Vollapotheke tragen. Wer so tut, als ließe sich das mit Appellen lösen, schreibt am Alltag vorbei. Eine Zweigapotheke kann Wege sparen, Präsenz sichern, kleine Versorgungsräume stabilisieren, ohne dass man die komplette Last einer Neugründung verlangt. Sie kann aus einem bestehenden Betrieb heraus Verantwortung in die Fläche verlängern, gerade wenn Personal knapp ist. Das ist nicht nur Ökonomie, das ist Versorgungsrealismus. Wer Zweigapotheken pauschal verhindert, riskiert, dass am Ende nicht Strukturreinheit bleibt, sondern Leere.

Das Gegenargument gegen die Regierungslogik ist ebenso real: Wenn Erleichterung zum Standard wird, verschiebt sich das System. Dann kann aus „Versorgung sichern“ ein Modell werden, das Standorte zusammenzieht, Entscheidungszentren verlagert und die lokale Verankerung schwächt, ohne dass man die Versorgungsqualität sofort als schlechter messen könnte. Gerade das macht die Gefahr so schwer greifbar. Sie tritt nicht als Ereignis auf, sondern als Gewohnheit. Die Zweigapotheke wird dann nicht als Ausnahme gegründet, weil ein Ort sonst gar nichts hätte, sondern als betriebliche Logik, weil sie rechnet. In dem Moment muss die Politik beantworten, ob sie diese Logik will, begrenzen kann oder stillschweigend akzeptiert.

Hier entsteht die zweite Erzählrunde, die die Debatte aus dem „für oder gegen“ herauszieht. Wenn Zweigapotheken erleichtert werden, muss das Instrument so gebaut sein, dass es an Bedingungen gebunden bleibt, die den Versorgungszweck sichtbar machen. Sonst wird das Instrument zur Abkürzung. Abkürzungen ziehen Verkehr an. Verkehr macht Abkürzungen zur Normalstrecke. Dieser Mechanismus ist banal, aber er gilt im Recht wie im Straßenbau. Es reicht nicht, ein Instrument zu erlauben. Man muss seine bevorzugte Verwendung festlegen, sonst übernimmt der Markt die Definition.

Und genau an dieser Stelle wird die Frage, ob der Staat „seinen Auftrag vollziehen kann“, scharf. Der Auftrag ist nicht nur „irgendwie Versorgung“, sondern Versorgung unter Regeln, die Unabhängigkeit, Verantwortung und Wettbewerbsarchitektur sichern. Wenn Politik nur noch reagiert, weil sie Zeit gewinnen will, verliert sie Gestaltung. Wenn Politik nur noch schützt, weil sie Angst vor Nebenwirkungen hat, verliert sie Versorgung. Das Dilemma lässt sich nicht wegreden. Man kann es nur ehrlich strukturieren: Was ist das Ziel, welche Nebenfolgen akzeptiert man, welche nicht, und welche Bedingungen verhindern, dass eine Ausnahme zur Regel wird.

Am Ende entscheidet sich die Debatte nicht am Schlagwort Zweigapotheke, sondern an der Fähigkeit, einen Mittelweg zu bauen, der nicht nach Kompromiss aussieht, sondern nach Ordnung. Eine Zweigapotheke kann Versorgung stützen, wenn sie als Brücke funktioniert. Sie kann Versorgung bedrohen, wenn sie zum Normalmodus wird, der die Architektur leise verschiebt. Genau deshalb sind die kleinen Änderungen im Entwurf so wichtig. Sie sind nicht „Details“, sondern der Ort, an dem sich zeigt, ob Politik wirklich steuert oder nur hofft, dass ein Instrument die Folgen eines größeren Problems verdeckt.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Was als Erleichterung verkauft wird, ist in Wahrheit eine Entscheidung darüber, ob Versorgung in der Fläche als Pflicht zur Präsenz zählt oder als Architektur, die man vor Instrumenten schützt, und genau deshalb geraten Ausnahmen so schnell in den Sog, zur Gewohnheit zu werden.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn ein Instrument die Lücke schließt, aber nebenbei die Regeln verschiebt, ist das nicht nur Technik, sondern Politik im Alltag, und die entscheidende Frage lautet, ob Verantwortung als Brücke verlängert oder als Struktur leise umgebaut wird.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Der Kern ist, ob erleichterte Zweigstrukturen Versorgung sichern, ohne die Ordnung auszuhebeln.

 

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